Auftakt zur Tarifrunde endet ohne Ergebnis – GEW-Chefin Tepe: „Gehälter der Privatwirtschaft dürfen nicht weiter davon ziehen“

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BERLIN. Die Auftaktverhandlungen zur Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder haben keine Ergebnisse gebracht. Immerhin: Arbeitgeber und Gewerkschaften hätten ihre Bereitschaft zu konstruktiven Gesprächen signalisiert, sagte Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), in Berlin.

Fordert A13 für alle Lehrkräfte: GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. Foto: Kay Herschelmann
Fordert mehr Geld für Landesbedienstete: GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. Foto: Kay Herschelmann

Tepe wies darauf hin, dass die Gewerkschaften ein Forderungspaket mit einem Gesamtvolumen von sechs Prozent geschnürt hätten. Teil des Katalogs sei eine Gehaltserhöhung mit sozialer Komponente in Form eines Sockel- oder Mindestbetrages. Für die höheren Entgeltgruppen im Tarifvertrag der Länder (TV-L) sollten die zusätzliche Entwicklungsstufe 6 eingeführt und weitere strukturelle Verbesserungen bei der Eingruppierung übernommen werden. Gleichzeitig müssten die Einkommen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) der Länder so angehoben werden, dass sie das Niveau vergleichbarer Arbeitnehmer bei Bund und Kommunen erreichen

„In dieser Tarifrunde wollen wir Anschluss an die Entwicklung der Gehälter der im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Beschäftigten halten. Zum 1. Februar klafft zu den Länder-Beschäftigten eine Lücke von rund vier Prozent, die geschlossen werden muss. Auch die Gehälter in der Privatwirtschaft dürfen nicht weiter davon ziehen. Den öffentlichen Dienst zu stärken, heißt auch, die Binnenkonjunktur anzukurbeln“, betonte Tepe. „Deutschland braucht einen handlungsfähigen Staat mit hoch qualifizierten und motivierten Beschäftigten. Der öffentliche Dienst muss für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiv bleiben: Dazu gehören nicht zuletzt eine gute Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen – für die Lehrkräfte hat eine Einführung der Entwicklungsstufe 6 hohe Bedeutung. Wir brauchen unbedingt zusätzliche Lehrkräfte. Schon jetzt fehlt es an ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern.“ Hintergrund: In den Entgeltgruppen 9 bis 15 der Tabelle des Tarifvertrags der Länder (TV-L), die Lehrkräfte betreffen, gibt es bisher nur fünf Entwicklungsstufen. In den höher dotierten Gruppen 1 bis 8 gibt es bereits sechs Stufen, deren letzte nach 15 bzw. 16 Dienstjahren erreicht wird.

Inklusion und Integration

„Um die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten, muss die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse, insbesondere an den Hochschulen, gesenkt werden. Gerade jüngeren Menschen, die den Einstieg in das Berufsleben schaffen wollen, werden häufig nur befristete Stellen angeboten. In dieser Frage müssen die Arbeitgeber ihre Einstellungspolitik korrigieren, sonst fehlt perspektivisch der im öffentlichen Dienst dringend benötigte Nachwuchs“, unterstrich die GEW-Vorsitzende.

Bernd Fröhlich, stellvertretender Vorsitzender des Thüringer Lehrerverbands (tlv) und Mitglied der dbb Verhandlungskommission, unterstrich: „Die Einführung der Stufe 6 ab der Entgeltgruppe 9 in der Lehrer-Entgeltordnung wäre ein Ausdruck der Wertschätzung der Lehrpersonen für ihre verantwortungsvolle Arbeit, die sie täglich unter teilweise schwierigsten Bedingungen leisten.“  Die Inklusion von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie die Integration von Flüchtlingskindern ist ein täglicher zusätzlicher Kraftakt. Mit der Etablierung der Erfahrungsstufe 6 könnte diese Arbeit angemessen honoriert werden.

Hintergrund

Die zweite Runde der Tarifverhandlungen findet am 30./31. Januar in Potsdam statt. Geplant sind drei Verhandlungsrunden. Verhandelt wird für rund eine Million im öffentlichen Dienst der Länder Beschäftigte. Die rund 200.000 angestellten Lehrkräfte bilden die größte Berufsgruppe der Länderarbeitnehmer. Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit von zwölf Monaten haben. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, für die ver.di die Verhandlungen führt, verlangen die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger.

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