Wenn Jürgen Beverförden aus seiner Kindheit berichtet, treten dem gestandenen Mann immer wieder Tränen in die Augen. Er wurde 1944 als uneheliches Kind in Osnabrück geboren, seine Mutter ging mit einem anderen Mann ins Ausland und ließ ihre beiden Kinder zurück. Brigitte und Jürgen kamen ins Kinderheim, in dem es für kleinste Dinge drakonische Strafen und Prügel gab.
«Schwarze Pädagogik» nennen Erziehungswissenschaftler inzwischen dieses Konzept. Für viele Kinder und Jugendliche hat der Aufenthalt in solchen Erziehungsanstalten körperliche und seelische Narben hinterlassen. Beverförden ist heute Sprecher ehemaliger Heimkinder in Niedersachsen.
Du bist ein Nichts!» So fasst eine heute 62 Jahre alte Frau aus Oldenburg, die ihren Namen nicht nennen will, ihren rund drei Jahre dauernden Aufenthalt in einem evangelischen Erziehungsheim am Niederrhein zusammen. Sie sei ein rebellisches junges Mädchen gewesen, das auch Widerworte gegeben habe, erzählt sie. «Ich komme aus einer klassischen Arbeiterfamilie der 50er Jahre.» Die Verhältnisse waren beengt, die Mutter schwer krank. Als sie starb, sei ihr Vater überfordert gewesen. Sie kam ins Heim. «Man hat meinem Vater vorgegaukelt, es wäre das beste, wenn ich da hin käme», sagt sie. In dem Heim erlebte sie größte Erniedrigungen und Isolation. Keine Bücher, keine Zeitungen, kein Kontakt nach Hause. Vom Tod ihres Vaters habe sie erst nach drei Wochen gehört.
Mit dem Schicksal der Heimkinder in Westdeutschland beschäftigte sich seit 2009 ein Runder Tisch, an dem Betroffene, Träger, Wissenschaftler, Verbände, Vertreter des Bundes, der Länder und der Kirchen teilnahmen. In der Folge wurde ein Fonds von 120 Millionen Euro aufgelegt. Seit Anfang des Jahres können von den früheren Heimkindern Anträge gestellt werden. Für die Opfer der Kinderheime in der DDR soll zum 1. Juli ein 40 Millionen Euro schwerer Fonds eingerichtet werden.
120 Millionen vor allem für therapeutische Hilfe
Ein Großteil der 120 Millionen Euro seien für therapeutische Hilfe vorgesehen, und nur ein kleiner Teil für Rentenausgleichszahlungen, sagt Pastor Thomas Feld, der beim Diakonischen Werk Oldenburg Ansprechpartner für Opfer ist. Dass der Schwerpunkt bei dem Fonds auf Therapieleistungen liege, stoße bei vielen Betroffenen auf Unverständnis, sagt er. Die früheren Heimkinder seien heute zwischen 50 und 80 Jahre alt. «Die haben ihr Leben gelebt und haben ein erfolgreiches Leben gelebt», sagt Feld.
Das Angebot einer Trauma-Therapie empfänden die meisten Heimkinder als Anmaßung, berichtet Feld. Wichtig sei, dass ihr Schicksal anerkannt werde. Auch materielle Hilfen seien für viele Betroffenen wichtiger – etwa die Anerkennung der Arbeit in den Heimen als Rentenausfallzeit.
«Vielen ist wichtig, dass ihnen geglaubt wird», sagt Rüdiger Scholz, Bereichsleiter für Kinder und Jugendhilfe von Bethel im Norden. Seit vier Jahren bietet er früheren Heimkindern aus Freistatt bei Diepholz ein regelmäßiges Treffen an. Bethel habe auch ein Buch veröffentlicht und sich zur schlimmen Geschichte bekannt. Neben therapeutischer sei auch materielle Hilfe wichtig. «Da sind viele Menschen, die am Existenzminimum kratzen. Wenn die 1000 oder 2000 Euro bekommen, ist denen schon viel geholfen.»
Die Arbeit von Bethel sei vorbildlich, sagt Beverförden. «Die haben auch die alten Akten noch.» Denn das Problem sei, dass viele Betroffene nachweisen müssten, in einem Heim gewesen zu sein. Die Aufhebepflicht der Dokumente sei aber schon längst verjährt. Für die Heimkinder beginne damit erneut ein entwürdigender Kampf mit der Bürokratie. Manchmal habe er den Eindruck, dass manche das Problem durch den natürlichen Tod der Opfer lösen wollten, sagt er bitter.
(16.4.2012)










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Lobenswerte Beiträge denen wir uns alle anschließen können:
Auf der Facebook-Seite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V) ist jetzt auch zu lesen:
ZITAT ANFANG.
getätigt Sonntag, 10.01.2015, um 06:14 Uhr
Hi!
Die Empörung über das was in Köln und anderswo – in der Silvesternacht [ 2015 zu 2016 ] – geschehen ist ist absolut berechtigt. Es ist abscheulich und muss geahndet werden! – Wir wünschten uns genauso die gleiche Empörung über das, was hunderttausenden Heimkindern seit 1945 (auch davor) erleiden und erdulden mussten. Sexuelle Gewalt. Die geistige „christliche“ und körperliche Vergewaltigung von schutzlosen Kindern und Jugendlichen. Missbrauch und Misshandlungen bis aufs Blut. Vornweg die kirchlichen Institutionen und dann die staatlichen Einrichtungen. In widerlichster Art und Weise, wurden diese furchtbaren Geschehnisse jahrzehntelang vertuscht, verleumdet und durch Drohungen und Desinteresse ad absurdum geführt. – Bis heute ist keine Aufklärung und Wiedergutmachung der damaligen Zwangsarbeit möglich. Die Firmen, Konzerne (heute sind manche weltweit tätig) und Bauern, die kräftig davon profitierten und bis heute davon zehren, stellen sich nicht ihrer Verantwortung. Die Pharmakonzerne die sich mit ihren perfiden Medikamentenmissbräuchen und Versuchen an Heimkindern schuldig gemacht haben, müssen verantwortlich gemacht werden. All die, die sich an den Verbrechen beteiligt haben ducken sich seit Jahren weg und wollen davon nichts gewusst haben. Die Politiker stehen ihnen stramm zur Seite. Warum wohl? Sie schützen die damaligen Verbrechen [ / Verbrecher ] bis heute! Sie wollen keine Wiedergutmachung! Schon gar nicht eine Entschädigung für diese Verbrechen an die Kinder und Jugendlichen zahlen. – Das kennt man nur zu gut in diesem Land! – ES IST NUR NOCH JÄMMERLICH! – Als was zählt hier in diesem Land ein ehemaliges und heutiges Heimkind? Anscheinend wenig bis gar nichts! Heute “züchten“ sie, mit Hilfe der Jugendämter, wieder eine neue Generation der Schutz- und Hilflosen. SIE HABEN NICHTS AUS DER VERGANGENHEIT GELERNT! – Der VEH [ Verein ehemaliger Heimkinder e.V. ] wird so lang es noch Ehemalige aus der Zeit ab 1945 gibt, nicht aufhören auf diese systematisierten Verbrechen an Kindern und Jugendlichen hin[zu]weisen! Dafür kämpfen, dass es eine finanzielle Wiedergutmachung geben muss! Mag die biologische Uhr auch ticken. Ihr werdet uns dennoch nicht los! – NIEMALS! – In diesem Sinn! – LG Dirk F. [ 2. Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.) ]
ZITAT ENDE.
QUELLE: Facebook @ https://de-de.facebook.com/VEHeV/posts/715724448528046
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Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. teilt mit und gibt weitestgehend bekannt.
ZITAT ANFANG.
Betrifft: Aufruf an Ehemalige wegen OEG = Opferentschädigungsgesetz!
Wir freuen uns riesig, das wir ein juristisch wie auch wissenschaftlich fundiertes Team gefunden haben, dass sich um ehemalige Heimkinder, die den Weg zum OEG gehen wollen unterstützen wird; [dass] alle ehemaligen Heimkinder, die keinen Beratungshilfeschein bekommen oder keine Prozesskostenhilfe erhalten, unentgeltlich vertreten werden können.
Interessierte Ehemalige sollten sich beim Vorstand des VEH e.V. [ Verein ehemaliger Heimkinder e.V. ] melden und sich informieren. Der Vorstand wird vermitteln!
Wichtig hierbei ist, das die Ehemaligen mitarbeiten und sich bemühen ihre Unterlagen und anderweitiges Material, das zur Klageerhebung wichtig ist – dem juristisch-wissenschaftlichen Team – zur Verfügung (z. B. Kopien) [zu] stellen. – Es fallen bis zum gerichtlichen Abschlußbescheid keine Kosten an. Bei Erfolg der Klage ist ein tariflich vertraglich vereinbartes Honorar an das außerhalb des Vereins arbeitende Team zu zahlen. – Der VEH e.V. – um allen Gerüchten vorzubeugen – wird keine Zahlungen erhalten. Er ist und bleibt nur Vermittler!
Noch ein wichtiger Hinweis!
Wir werden ab und an gefragt, warum wir auf das OEG hinweisen. Das wäre doch keine Entschädigung, die wir immer wieder fordern würden. Stimmt! Aber solang wir noch kämpfen, sollte jede/r zumindest die Chance bekommen die wenigen Möglichkeiten die einem als Opfer bleiben auszuschöpfen. Dies gilt genau so auch für die Almosen aus dem Hilfsfonds. – Egal wie lang es dauern wird, wir bestehen auf eine wahrhaftige Entschädigung! Basta!
Bei Interesse melden sie sich bitte erst einmal schriftlich bei:
Heidi Dettinger – Mail: h.dettinger@veh-ev.eu
und / oder
Dirk Friedrich – Mail: d.friedrich@veh-ev.eu
Der Vorstand
Verein ehemaliger Heimkinder e. V. (VEH e.V.)
ZITAT ENDE.
QUELLE: https://de-de.facebook.com/VEHeV
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DIGITALES FALTBLATT ZUR INFORMATION FÜR ALLE
ZITAT ANFANG.
Verein ehemaliger Heimkinder e.V.
Aktuelle Informationen und Nachrichten
Veröffentlicht am 18. Januar, 2016
Juristische und psychologische Hilfen beim OEG-Verfahren
Wir freuen uns riesig, dass wir ein juristisch wie auch wissenschaftlich fundiertes Team gefunden haben, das ehemalige Heimkinder, die den Weg zum OEG gehen wollen, unterstützen wird.
Alle ehemaligen Heimkinder – besonders diejenigen, die keinen Beratungshilfeschein oder Prozesskostenhilfe erhalten – werden auf Wunsch vertreten und beraten.
Formaler Ablauf:
Wie bislang auch, wird der VEH e.V. den Ehemaligen, die sich entscheiden, einen Antrag nach dem OEG zu stellen, bei den ersten Schritten behilflich sein:
1. Was ist das OEG überhaupt?
2. Für wen ist das OEG zuständig, wer kann einen Antrag stellen?
3. Wo bekommt man weiterführende Informationen, wo die nötigen Formulare?
4. Wo und wie kann man die Entschädigung beantragen?
5. Wie kommt man an die notwendigen Unterlagen zur Heimunterbringung, welche Unterlagen sind überhaupt notwendig, braucht es Zeugenaussagen?
Manche dieser Fragen sind schnell geklärt und gelten allgemein:
1. Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist ein allgemein und in der ganzen Bundesrepublik gültiges Gesetz, es ist nicht auf ehemalige Heimkinder zugeschnitten, trifft aber in den meisten Fällen auch auf diese zu.
2. Das OEG ist für alle zuständig, die eine Gewalttat erlitten haben und nicht privat durch den Schädiger entschädigt wurden/werden konnten. Einen Antrag kann prinzipiell jeder und jede stellen.
3. Man bekommt reichlich weiterführende Informationen im Internet, besonders gut und umfassend sind diese auf der Seite des Bundeslandes Bayern.
http://www.zbfs.bayern.de/opferentschaedigung/gewaltopfer/antrag/index.php
Falls ein/e Ehemalige/r keinen Internetzugang hat, kann man sich an das zuständige Versorgungsamt wenden.
4. Ein erster Schritt zur Beantragung ist das Ausfüllen, Unterzeichnen und Einsenden des Formulars, dem möglichst alle vorhandenen Unterlagen (Atteste, vorhandene Gutachten, Beschädigungsausweis etc.) in Kopie beigefügt werden sollten.
5. Diese Frage ist nur individuell zu klären und ist außerdem häufig die schwierigste Frage. Aber in der Regel gibt es auch hier Lösungen, die diskutiert und angegangen werden können und müssen.Bei all diesen Punkten kann der VEH e.V. falls nötig und so gut es geht behilflich sein. Sollten wir einzelne Fragen nicht klären können, werden wir gemeinsam nach Lösungen suchen.
Im besten Fall läuft nun alles reibungslos ab: Eine Rentenzahlung z.B. wird dem/der Ehemaligen zugesprochen, diese/r ist damit einverstanden und alle sind glücklich.
Leider aber zeigt die Erfahrung, dass es höchst selten so unkompliziert abläuft. In dem Falle sollte überlegt werden, ob ein Widerspruch eingelegt wird. Dann (und in komplizierten Fällen natürlich früher) sollte eine fundierte Rechtsberatung hinzugezogen werden.
Und hier kommt das Angebot des Juristen zum Tragen: Dieser hat mit seiner Kanzlei eine Vereinbarung getroffen, ehemalige Heimkinder, auf welche die o.g. Konditionen zutreffen, zu vertreten. Und zwar ausschließlich gegen ein Erfolgshonorar, welches zu Beginn der Vertretung mit den Ehemaligen ausgehandelt werden wird, aber nicht über 700 Euro liegen wird.
Um das zu verdeutlichen:
Eine Rente nach OEG wird rückwirkend vom Tage der Klageerhebung gezahlt. Bei einer angenommenen Opferrente nach dem OEG von monatlich 200 Euro und einer Verfahrensdauer von einem Jahr fällt also eine rückwirkende Zahlung von 2.400 Euro an, aus der dann die 700 Euro für den Juristen bezahlt werden. Diese Zahlen sind natürlich rein fiktiv. Fällt die Rente höher aus, sind die Rückzahlungen höher, ebenso, wenn das Verfahren länger dauert oder sich über mehrere Widersprüche hinziehen sollte. Das vereinbarte Honorar für die juristische Vertretung jedoch bleibt dieselbe und es fällt nur im Erfolgsfall an.
Psychologische Gutachten
Einen rein medizinischen Schaden festzustellen, ist relativ einfach. Um das mal banal zu sagen: Arm ab ist Arm ab. Da gibt es wenig zu deuten. Schwieriger wird dies, wenn es sich um einen psychologischen Schaden handelt (der aber durchaus auch körperliche Konsequenzen zur Folge haben kann) – und/oder wenn die Schädigung so lange zurück liegt, wie bei ehemaligen Heimkindern. Hier fordert das Gericht nicht selten ein psychologisches Gutachten ein.
Nun kommt es auf das Gericht bzw. den Richter an, ob er einen Gutachter bestellt oder man selbst die Wahl eines Gutachters hat. Bei gerichtsbestellten Gutachtern passiert es regelmäßig, dass diese einseitig und deutlich unvorteilhaft für den Klagenden ausfallen. In diesem Fall kann es durchaus angesagt sein, ein eigenes, gerichtsunabhängiges Gutachten erstellen zu lassen.
Hierbei kommt nun der zweite Teil unseres Vorschlages zum Tragen: Die Mitarbeiterin eines engagierten Psychologen, Lehrbeauftragter an der Bochumer Universität, hat sich bereit erklärt, diese Gutachten zu erstellen. Natürlich müssen auch diese honoriert werden, aber auch hier wird sich die Bezahlung in Grenzen halten und können aus der rückwirkenden Zahlung der Rente nach OEG beglichen werden. Über die genaue Höhe der Zahlung für solch ein Gutachten stehen wir noch in Verhandlungen.
Welche Rolle spielt der VEH e.V. bei all diesem?
Wir werden lediglich die Vermittler zu juristischen und psychologischen Fachkräften sein und im Prinzip das tun, was wir auch bislang getan haben: Im Vorfeld beraten und Hilfestellungen geben. Der Verein kann natürlich keine Rechtsberatungen leisten, aber wir werden uns weiterhin bemühen, für Ratsuchende da zu sein und die ersten Schritte zu begleiten.
Wie immer sind unsere Beratungen und Hilfen selbstverständlich kostenlos!
Wichtig ist uns vor allem, den Ehemaligen Möglichkeiten aufzuzeigen. Sollten wir etwas nicht wissen, leiten wir selbstredend an kompetente Menschen weiter. Wichtig ist uns auch, eine mögliche Flut von Vorab-Anfragen von der Kanzlei bzw. der Gutachterin fern zu halten, um es diesen zu ermöglichen, sich den wirklich wichtigen – und von uns nicht zu klärenden – Fragen und Arbeiten zu widmen.
Was wird von den Ehemaligen erwartet und was kommt auf sie bei einer Klage zu?
Ehemalige Heimkinder, die diese – wir meinen wirklich großartigen Angebote – von Jurist und Psychologin aufnehmen wollen, werden gebeten, sich beim Vorstand des VEH e.V. zu melden. Am besten unter den E-Mail-Adressen von Dirk Friedrich d.friedrich@veh-ev.eu oder Heidi Dettinger h.dettinger@veh-ev.eu[color=#000040], notfalls auch telefonisch bei Heidi Dettinger unter 05032-964647. Sie werden von uns dann an Juristen bzw. Gutachterin weitervermittelt.
Wie oben bereits angesprochen, soll diese Vermittlung dazu dienen, Kanzlei und Gutachterin vor einem unnötigen Aufwand zu schützen, um diesen ein möglichst umfassendes und effektives Arbeiten zu ermöglichen.
Es wird die Mitarbeit des Klägers/der Klägerin erwartet. Das heißt, dass diese sich bemühen, ihre Unterlagen und anderes Material, das zur Klageerhebung wichtig ist, dem Juristen und, falls notwendig, auch der Psychologin zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Jeder und jede, der/die eine Klage nach dem OEG anstrebt, muss sich mit Geduld wappnen, da es durchaus zu einer ziemlich langen Verfahrensdauer kommen kann. Wir können hier nur raten, nicht den Mut sinken zu lassen und, soweit möglich, sich Personen im privaten Umfeld zu suchen, die unterstützen und Kraft geben können.
Natürlich sind wir auch weiterhin bereit, uns mit allen auseinanderzusetzen, die dies brauchen oder sich mit einem von uns aussprechen wollen – auch über den Prozess.
ZITAT ANFANG.
QUELLE: http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/gerichtsverhandlungen/juristische-und-psychologische-hilfen-beim-oeg-verfahren/
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Vorstellung meiner selbst und des von mir angesprochenen Themas / des hier behandelten Themas.
Für all diejenigen, die mich noch nicht so richtig kennen, veröffentliche ich jetzt das folgende Vorstellungsschreiben ÜBER MICH, ÜBERALL. – Ich weiß nicht mehr wo ich mich in den letzten 13 Jahren meiner Arbeit schon überall im Internet vorgestellt habe (oder ob ich es auch hier und da vergessen habe), deshalb hole ich es jetzt hiermit noch einmal ÜBERALL nach:
Hallo alle zusammen …
Ich, Martin MITCHELL, bin ein Ehemaliges Heimkind-WEST, am 28.07.1946 zu staatenlosen Eltern in Berlin-West geboren; ein Senior also; und schon seit ein paar Jahren in Rente jetzt. Ich lebe seit dem 24.03.1964 in Australien.
Seit dem Jahre 2006, ungefähr, bin ich offiziell Mitglied in dem größten deutschen eingetragenen Verein für Betroffene, dem Verein ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.).
Ich beschäftige mich schon seit dem Jahre 2003 (nachdem ich mir zu diesem Zeitpunkt erst einmal wieder die deutsche Sprache, sowohl wie Komputernutzung, beibringen musste), beinahe vollzeitig mit dem Thema »Institutionelle Kindesmisshandlung«, d.h. »systematische systemische Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in totalen Institutionen / Erziehungseinrichtungen im Nachkriegsdeutschland – jahrzentelang !! (im Westen 1945-1985 mindestens, soweit ich habe feststellen können)«.
Ich, und mehr als eine Millionen deutsche Mädchen und Jungen – Kinder und Jugendliche jeden Alters – haben diese Art der Erziehung der alten Garde der meistens unausgebildeten und völlig untauglichen ‘Erzieher’ und ‘Erzieherinnen’, in diesen totalen Institutionen, an Leib und Seele gespürt und erlitten (das war die gewollte institutionelle Erziehung im Christlichen Abendlande!). „Über eine Millionen“ bezieht sich allein auf Westdeutschland! – In der DRR waren es nochmals ungefähr eine halbe Millionen (das war die von der kommunistischen Elite gewollte institutionelle Erziehung!). Und das weitgehende Schweigen der Gesellschaft zu diesen Erziehungsmethoden war auf beiden Seiten der innerdeutschen Grenze OHRENBETÄUBEND!
Aus meinem damaligen Wunsch Architekt zu werden, ist leider nach meinen Erziehungsheim-Erfahrungen in nachkriegsdeutschen ‘Heimen’ und ‘Anstalten’, und meiner Auswanderung nach Australien mit 17½ Jahren (1964), um diesem Unrecht und Leid in Deutschland zu entkommen, nichts geworden. Akademiker bin ich also nicht; just vielseitiger Handwerker im Baugewerbe ( “Jack of all trades, master of none.”, sagen wir hier in Australien ).
Ich hoffe, das heute tätige Erzieherinnen und Erzieherinnen und auch die noch auszubildenden Pädagoginnen und Pädagogen, denen man zukünftig die öffentliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen anvertraut aus meiner Geschichte und meinen Beiträgen in diesem Forum – sowohl wie auch anderswo im Internet – etwas lernen können und dadurch zu einer besseren Welt beitragen können. – Mag es ebenso verhindern, dass was all den damaligen Opfern in Deutschland in OST und WEST, in ihrer Minderjährigkeit wiederfahren ist, heute nicht wieder geschieht. – Jeder kann sein Bestes tun dazu beizutragen, dass es sich nie wieder wiederholt!
Mit freundlichen Grüßen allerseits aus dem Land DOWN UNDER.
Martin MITCHELL
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Auch ich bin ein ehemaliger Heimzögling.
Niemand den ich kenne,
ist derart intensiv und beharrlich im Thema wie Martin. Dafür bedanke ich mich und dafür schätze ich ihn.
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DIAKONIE – Fürsorgehölle ANSTALT FREISTATT im Wietingsmoor.
Ein damals ungefähr 45-jähriger Freistätter Erzieher (ev. Pfarrer), der DIE IN FREISTATT BEGANGENEN VERBRECHEN auch schon damals als solche erkannte, und sich weigerte mitzumachen, meldet sich zu Wort :
Bezüglich den VERBRECHEN in der Bethel-eigenen Jugendwohlfahrts- und Erziehungsanstalt FREISTATT – der jetzigen TOURISTEN-ATTRAKTION “FREISTATT” / “BETHEL IM NORDEN”
in Deutschland :
ANFANG EINES ZITATS EINES DIESBEZÜGLICHEN ARCHIVIERTEN LESERKOMMENTARS AUS DEM JAHRE 2008.
Braunschweiger Zeitung, 22. September 2008
“VERBRECHEN IM NAMEN DER KIRCHE”
Erinnerungen eines Pfarrers im Ruhestand
Sechs Wochen lang hat [der im Jahre 1923 geborene] Erich Helmer 1968 als Pfarrer IM DIAKONISCHEN HEIM IN FREISTATT IM KREIS DIEPHOLZ gearbeitet. Dort waren Jugendliche untergebracht, die als kriminell galten, und Jugendliche, die von ihren Eltern abgeschoben wurden.
Helmers Auftrag lautete, die Jugendlichen zu betreuen und mit ihnen Wege aus der Kriminalität zu finden. Dazu kam er aber nicht. Die Jugendlichen mussten von morgens bis abends im Moor schuften. Freizeit gab es nicht, Räume für Einzelgespräche oder einen Hauch von Privatsphäre auch nicht.
Helmer erlebte, wie die Jugendlichen geschlagen und getreten wurden, wie sie mit Zahnbürsten den Boden schrubben und sich abends damit die Zähne putzen mussten.
Seine Erinnerungen an diese Zeit fasst er so zusammen:
ANFANG DER ÄUSSERUNG EINES DIREKT INVOLVIERTEN ZEITZEUGENS.
“Mit Überraschung und mit einem Gefühl der Scham nahm ich Ihren Artikel vom 16. September über die Misshandlung von Kindern in kirchlichen Heimen zur Kenntnis.
Überraschung deshalb, weil die dort geschilderten Misshandlungen erst jetzt nach mehr als vierzig Jahren zur Sprache kommen.
Scham, weil die damals verantwortlichen kirchlichen Institutionen einen Mantel des Schweigens über die Ereignisse ausgebreitet haben.
Die geschilderten Ereignisse kann ich nur bestätigen, denn auf Votum meines damaligen Militärbischofs wurde ich 1968 für eine kurzfristige Tätigkeit in eins der genannten Heime entsandt. Die Behandlung der dort untergebrachten Jugendlichen kann man kaum wiedergeben.
Die damals tätigen Diakone sahen in den Jugendlichen nicht mehr den Menschen als Geschöpf Gottes, sondern betrachteten sie als den Abschaum der Menschheit. Ich kritisierte seinerzeit die Heimleitungen und Diakone.
Aufgrund der Vorkommnisse beendete ich eigenmächtig meine dienstliche Beauftragung und trug meine in dem Heim erlebten Erfahrungen sowohl dem Militärbischof als auch meiner damaligen Kirchenleitung vor. Ich wies darauf hin, dass dort im Namen der Kirche VERBRECHEN an jugendlichen Menschen vorgenommen werden.
Meine Kritik wurde zurückgewiesen mit der Begründung, die dort untergebrachten Jugendlichen müssten äußerst hart angefasst werden, mir fehle sicher eine entsprechende Erfahrung im Umgang mit kriminellen Jugendlichen.
Ich schäme mich, nicht schärfer und lauter protestiert zu haben.”
ENDE DER ÄUSSERUNG EINES DIREKT INVOLVIERTEN ZEITZEUGENS.
Dieser altgewordene Kirchenmann muß sich fragen lassen, warum er in diesen vierzig Jahren nie einen Weg gesucht hat, DAS VERSCHWEIGEN [ DIESER VERBRECHEN IN FREISTATT ] aufzubrechen.
ENDE EINES ZITATS EINES DIESBEZÜGLICHEN ARCHIVIERTEN LESERKOMMENTARS AUS DEM JAHRE 2008.
QUELLE: Rubrik “Zeitungsberichte” @ http://www.spurensuche-meinung-bilden.de/index.php?id=4&topic=10&key=2
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DIAKONIE – Fürsorgehölle ANSTALT FREISTATT im Wietingsmoor.
IM JAHRE 1973 GAB ES IN FREISTATT EINEN ERSTEN BRANDANSCHLAG GRÖßEREN AUSMAßES.
DIE 65 JAHRE ALTE HISTORISCHE MOORKIRCHE IN DER BETHEL-EIGENEN ARBEITSERZIEHUNGSANSTALT FREISTATT GING IN FLAMMEN AUF.
WER HAT MITTE 1973 DIE MOORKIRCHE IN DER BETHEL-EIGENEN ARBEITSERZIEHUNGSANSTALT FREISTATT NIEDERGEBRANNT UND WARUM?
Image – Abbildung eines lokalen Zeitungsartikel vom Mo. 16.07.1973, MIT VIER FOTOS DER BRANDSTÄTTE, anzuschauen auf der Freistätter-Feuerwehr-Webseite @ http://www.feuerwehr-freistatt.de/cms/download.php?cat=26_Chronik%20-%20Besonderes&file=Kirche_komplett_2.JPG
ANFANG DES ZITATS AUS DER ABBILDUNG EINES DIESBEZÜGLICHEN ARTIKELS AUS DEM JAHRE 1973.
Freistätter Moorkirche ging in Flammen auf
Der gesamte Umkreis im Einsatz – Der Glockenturm blieb erhalten.
Freistatt (u) – In ganz Freistatt, auch darüber hinaus in weiten Kreisen der Bevölkerung, herrscht große Betroffenheit: [Freitag 13.07.1973] In der Nacht zum Sonnabend brannte die Moorkirche, ein in das Grün ragender Bäume eingebeltetes Kleinod unter den Kirchen des Sullinger Landes, nieder. Im Laufe des Vormittags mußten die vom Einsturz bedrohten Mauerreste niedergelegt werden. Das besonders Betrübliche: Vorsätzliche Brandstiftung ist nicht auszuschließen, doch sind die Ermittlungen der Kriminalpolizei noch nicht abgeschlossen.
Um Mitternacht schien alles in Freistatt normal. Um die Zeit verliesen Gäste das Haus Herzfeld an der Von-Bodelschwingh-Straße, das etwa 200 m von der Kirche entfernt steht. Zwar hatte man — etwas weiter — im Pastorenhaus merkwürdige Geräusche gehört, doch überzeugte sich Frau Lähnemann durch einen Rundblick aus dem Zimmer im Dachgeschoß, daß nichts Außergewöhnliches wahrzunehmen war.
Aber Minuten später bellte der sonst so ruhige Hund im Hause Herzfeld, so daß Frau Herzfeld aus dem Fenster blickte. Hinter der Kirche — so meinte sie — sah sie Feuerschein und veranlaste unverzüglich Feueralarm. Inzwischen war auch die Ehefrau von Bürgermeister Hügel durch prasselnde Gräusche aus dem Schlaf aufgeschreckt. Es stand bereits das ganze Dach der Moorkirche in hellen Flammen. Da — es war 0:27 Uhr — heulten auch schon die Sirenen, und im Hause Lähnemann eilte die Hausfrau erneut ins Dachgeschoß. Ihr Ruf: „Die Kirche brennt!“ schreckte die Familie zusätzlich auf.
17 Stahlrohre bekämpfen Brand
Stellvertretender Gemeindebrandmeister Dieter Enders — Gemeindebrandmeister Kolwei, der vor einer Woche getraut worden war, befindet sich auf Hochzeitsreise — ließ sofort den gesamten Umkreis Gr. Lessen zu Hilfe rufen. Beim ersten Löschangriff waren die Tanklöschfahrzeuge aus Varrel und Kl. Lessen eine bedeutende Hilfe. Auch die Freiwillige Feuerwehr Barver fand sich ein, brauchte aber nicht eingesetzt werden.
Zeitweise verfügte Enders über 17 Stahlrohre am Brandherd. Wasser wurde zunächst aus dem 200 m entfernten Löschteich an der Bodelschwingh-Straße durch viè-Spritzen gefördert, später aus dem 400 m entfernten Teich am Rodelberg. Trotz des ständigen Funkenregens gelang es, den nur wenige Meter von der Kirche entfernten, vor acht Jahren errichteten hölzernen Glockenturm vor dem Übergreifen des Brandes zu bewahren, auch das etwas weiter entfernte Leichenhaus auf dem Friedhof. Gefahr bestand zeitweise auch für die Moorpension wegen ihres Flachdaches.
Aber die Moorkirche, ein außen mit Holzbrettern verkleideter Ziegel-Fachwerkbau, der mit Torf gegen Wärme und Kälte isoliert war, konnte trotz des massiven Einsatzes nicht gerettet werden. Schon bald nach 1 Uhr war jede Gefahr beseitigt und ab 3 Uhr konnte Enders nacheinander die Nachbarwehren entlassen. Die Freistätter Feuerwehrmänner blieben jedoch an der Brandstätte.
Kreisbrandmeister Kettler-Barver überzeugte sich ebenso so wie Unterkreisbrandmeister Harms-Wehrbleck von dem zweimäßigen Einsatz der Wehren. Auch Unterkreisbrandmeister Schuhmacher-Barver war gekommen.
Moorkirche nur 65 Jahre alt
Nach der Gründung der Anstalt Freistatt 1898 entstand 1901, eine Holzkapelle, die Weinachten geweiht wurde. Sie wurde einbezogen in den Erweiterungsbau, der sieben Jahre später aufgeführt und am 26. Juli 1908 durch eine Predigt von Pastor Friedrich von Bodelschwingh, dem Sohn des Anstaltsgründers, eingeweiht wurde.
Das Gotteshaus, dessen Mittelschiff 9 mal 35 m maß und das ein Querschiff nach osten hatte, ist also fast genau 65 Jahre alt geworden. Das scheint der Geistliche, der die Kirche als Ort bezeichnete, an dem der Weg zur Heimat angetreten und an dem sich der Vater finden lassen wird, gerade seherisch vorausgefühlt zu haben, als er seine Einweihungspredigt mit diesen Worten schloß: „Auch diese schöne Kirche ist von kurzer Dauer. Es kommt die Stunde, wer weiß, wie bald, daß, sie in Trümmer fällt. Dann hat diese Kirche von Freistatt ihren Dienst getan, wenn sie ein Sinnbild gewesen ist von jener anderen Freistatt, die ewig ist, im Himmel und wegweisend zu jener anderen Heimat, in der alles, was heimatlos war, müde, krank, elend sich sammeln soll vor Gottes Angesicht.“
Damals predigte der Pastor über die Worte aus dem Gleichnis vom verlorenen Sohn. Und auch die letzte Predigt vor dem Brand stellte Pastor Funke der Leiter der Gesamtanstalt, unter Worte desselben Gleichnisses. Diese Paralellität entdeckte Pastor Lähnemann am Morgen nach dem Brande, als er in den Akten der Kirchengemeinde Freistatt blätterte.
Wertvolle Kostbarkeiten barg die in Flammen aufgegangene Moorkirche, die kürzlich renoviert wurde und 700 Hundert Besuchern Platz bot, nicht gerade, doch stellte die Orgel gewiß ein Instrument großen Wertes dar. Als Besonderheit darf die Taufe aus Holz erwähnt werden. An der Altarwand befand sich ein etwa lebensgroßer handgeschnitzter Kruzifixus mit der gerade für Freistatt bezeichnenden Aussage „Es ist das Kreuz von Golgatha Heimat für Heimatlose.“
Die Freistätter Moorkirche veriet unverkennbar, daß sie von norwegischer oder schwedischer Kirchenbaukunst beeinflußt wurde. Alte Einwohner Freistatts überlieferten mündlich, daß Teile von Schweden gekommen sein sollen. Pastor Lähnemann fand darüber keine schriftlichen Aufzeichnungen. Wohl laß er, daß Kaiser Wilhelm II für den Erweiterungsbau ein „Gnadengeschenk“ von 10000 Reichsmark gewährte, weil ein Betrag von 16000 Mark nicht gedeckt war.
Am gestrigen Sonntag [15.07.1973] versammelte sich die Kirchengemeinde Freistatt zum Gottesdienst im Speisesaal der Arbeiter-Kolonie Freistatt. Pastor Lähnemann stellte in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen das schreckliche Geschehen in der Nacht zum [Sonnabend] 14. Juli 1973.
ENDE DES ZITATS AUS DER ABBILDUNG EINES DIESBEZÜGLICHEN ARTIKELS AUS DEM JAHRE 1973.
Die Betitelung des ersten von vier dazugehörenden Fotos liest: „DIE MOORKIRCHE FREISTATT, wie sie den Anstaltsbesuchern in Erinnerung bleiben wird.“
Die Betitelung des zweiten von vier dazugehörenden Fotos liest: „LÖSCHEINSATZ AM QUERSCHIFF. Während die Seitenwand schon einstürzte, hält sich der Ostgiebel noch.“
Die Betitelung des dritten von vier dazugehörenden Fotos liest: „DIES VON OSTEN aufgenommene Foto vermittelt einen Eindruck von dem Ausmaß des Brandes, der die Moorkirche einäscherte, und dem Funkenregen. Auf dem Ostgiebel hält sich noch das Kreuz, rechts davon der Nordgiebel mit dem Schornstein.“
Die Betitelung des vierten von vier dazugehörenden Fotos liest: „EIN GEWIRR von angebranntem Balkenwerk und nur wenige stehengebliebene Mauerreste — das waren am Sonnabend morgen die Überbleibsel der einst ansehnlichen Moorkirche in Freistatt. Rechts der Ostgiebel des Querschiffs. – Foto Zingler“
ZU DEM “WARUM” DER ABFACKELUNG DER KIRCHE IN FREISTATT IN 1973:
Kurzer Auszug aus dem Artikel von Peter Wensierski »Heimkinder-Schicksale: “Wie geprügelte Hunde”« im SPIEGEL (vom 11.02.2006) @ http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/heimkinder-schicksale-wie-gepruegelte-hunde-a-400215-2.html
ANFANG DES ZITATS AUS EINEM DIESBEZÜGLICHEN SPIEGEL-BERICHTS AUS DEM JAHRE 2006.
1970 schufteten noch immer 300 Menschen im Moor. Die “Hausväter” sind weiterhin ohne pädagogische Ausbildung. Hinter den vergitterten Fenstern werden die Jugendlichen in zellenartigen Schlafräumen nachts eingeschlossen. Drei Jahre später [ in der Nacht vom Freitag 13.07.1973 zum Sonnabend 14.07.1973 ] geht die Moorkirche in Flammen auf – zwei Zöglinge haben sie als Fanal des Protestes angezündet. Kurz darauf feiert man in Freistatt den 75. Geburtstag und errechnet, dass genau 92716 “Betreute” die Moorburg durchlaufen haben, allesamt “abgeschobene Unbequeme”.
ENDE DES ZITATS AUS EINEM DIESBEZÜGLICHEN SPIEGEL-BERICHTS AUS DEM JAHRE 2006.
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DIAKONIE – Fürsorgehölle ANSTALT FREISTATT im Wietingsmoor.
WER HAT MITTE 1980 DAS TORFWERK IN DER BETHEL-EIGENEN ARBEITSERZIEHUNGSANSTALT FREISTATT NIEDERGEBRANNT UND WARUM?
Image – Abbildung eines lokalen Zeitungsartikel vom Di. 20.05.1980, MIT FOTO DER BRANDSTÄTTE, anzuschauen auf der Freistätter-Feuerwehr-Webseite @ http://www.feuerwehr-freistatt.de/cms/download.php?cat=26_Chronik%20-%20Besonderes&file=Torfwerk.JPG
Welche Lokalzeitung das damals war, die darüber berichtete hat, ist momentan nicht genau festzustellen.
ANFANG DES ZITATS AUS DER ABBILDUNG EINES DIESBEZÜGLICHEN ARTIKELS AUS DEM JAHRE 1980.
Torfwerk in Freistatt bis auf Grundmauern abgebrannt
Schaden wird zunächst auf 500000 DM geschätzt
Freistatt (If) – Bis auf die Grundmauern vernichtet wurde in der Nacht zu gestern das Torfwerk in Freistatt. Kurz nach 22 Uhr brach am Montag aus noch ungeklärten Gründen ein Feuer in dem Gebäude aus, in dem während dieses Tages nicht gearbeitet worden war. Mit zehn Löschfahrzeugen und rund 100 Feuerwehrmännern waren sechs Wehren am Einsatzort damit beschäftigt, daß der umliegende Wald [nicht] ebenfalls ein Opfer der Flammen wurde. Diese Gefahr bestand wegen der bereits seit über 14 Tagen anhaltenden Trockenheit. Der durch das Feuer angerichtete Schaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf 500000 Mark.
Entdeckt wurde der Brand von einem Mitarbeiter des Torfwerks und von Mitgliedern eines Sportsvereines, die mit dem Fahrrad unterwegs waren. Aus etwa 450 Metern Entfernung nahmen sie die starke Rauchentwicklung wahr. Bald darauf konnte man auch in den Häusern, die nicht zu weit entfernt waren, das Krachen der berstenden Bedachung des Torfwerkes hören.
Die Ortswehr Freistatt und ihr Ortsbrandmeister Dieter Enders, der den Einsatz leitete, waren zuerst an der Brandstelle. Das Feuer hatte sich in dem größtenteils aus Holz gestellten Gebäude jedoch schon soweit ausgebreitet, das zu dem Zeitpunkt bereits zu erkennen war: Da ist nichts mehr zu retten. Der Brand sei gleich sehr großflächig gewesen sein und nicht etwa erst und nicht etwa erst nur ein Gebäudeteil umfaßt haben.
Kurz nachdem auch in den umliegenden Ortschaften Alarm ausgelöst worden war rückten die Wehren aus Wehrbleck, Dörrieloh, Varrel, Barrenburg und Kirchdorf an. Am Einsatzort waren außerdem Kreisbrandmeister Adolf Wilkens, Diepholz, Brandabschnittsleiter-Süd Fritz Hasselhop, Brake, und Gemeindebrandmeister Heinrich Brockmann, Barenburg. Der Einsatz dauerte bis zum nächsten Morgen gegen 10 Uhr.
Die Maschinen im Produktionsgebäude sowie die Loren und die Transporteinrichtung sind nicht mehr brauchbar. Zwei Güterwaggons und ein Benzintank brannten ebenso aus. Etwa 1000 Ballen Torf — davon war ein Teil noch ungefertigt — wurden ein Raub der Flammen.
Das Gebäude selbst war nicht mehr neu. Es jedoch wieder aufzubauen, mit allen Einrichtungen, würde mehr als eine halbe Millionen Mark kosten. Davon müsse man ausgehen, hieß es von Seiten der Torfwerksleitung.
Die Arbeit im Moor muß trotz alledem weitergehen, der reife Torf muß abgetragen werden, damit das Stechen und Planieren auf dem Feld wieder aufgenommern werden kann. Man wird sich bemühen müssen, eine Zwischenlagerstätte zu finden.
ENDE DES ZITATS AUS DER ABBILDUNG EINES DIESBEZÜGLICHEN ARTIKELS AUS DEM JAHRE 1980.
Die Betitelung zu diesem dazugehörenden Foto liest: „VÖLLIG ZERSTÖRT wurde in der Nacht zu gestern das Torfwerk in Freistatt, nachdem dort aus noch ungeklärten Gründen ein Feuer ausgebrochen war. – Foto Heike Rohlfs“
ANFANG DREIER ZITATE AUS EINER DIESBEZÜGLICHEN IM JAHRE 2005 GEFERTIGTEN CHRONOLOGIE.
1864
Johann Georg Kohl schreibt in seinem Buch »Nordwestdeutsche Skizzen« über die Torfarbeiten in den niedersächsischen Mooren: »Die Beschäftigung der Leute ist so schwer, so eintönig und so wenig poetisch wie die Sklavenarbeit der Neger beim Diamantenwaschen in Brasilien«.
Buch in Nachdruck v. 1990 als Leihgabe im [Bethel Haupt]Archiv vorhanden.
Dezember 1982
Das neu errichtete Torfwerk [ für die Verarbeitung von Weißtorf als Garten und Düngetorf ] wird in Betrieb genommen.
Chronik Gossing.
Ende des Jahres 1995
Die Torfwirtschaft wird aufgegeben und das Torfwerk geschlossen.
Information Gossing, 31.01.1997.
ENDE DREIER ZITATE AUS EINER DIESBEZÜGLICHEN IM JAHRE 2005 GEFERTIGTEN CHRONOLOGIE.
Die letzten drei Hinweise stammen aus der Chronologie @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Freistatt_-_Was_entspricht_der_Wahrheit_und_was_nicht.html (meiner eigenen seit dem Jahre 2003 bestehenden Webseite).
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Seitens den VON BODELSCHWINGHSCHEN ANSTALTEN BETHEL und seitens seiner Teilanstalt der DIAKONIE FREISTATT IM WIETINGSMOOR, jedoch, bleibt die Abfackelung der Freistätter Kirche (“Moorkirche”), niedergebrannt in 1973, und die Abfackelung des Freistätter Torfwerkes, niedergebrannt in 1980, weitgehend unerwähnt im Internet.
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.
ANFANG DES ZITATS DES RELEVANTEN MEINERSEITIGEN BEITRAGS.
Dieser Thread »Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND« @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=30&t=151&hilit=Medikamententests (Siehe einleitenden Beitrag oben) wurde von mir aus gutem Grund hier im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-Forum schon am Mittwoch, 3. Februar 2016, um 08:43 Uhr (MEZ/CET) eröffnet. Wer selbst persönliches Wissen was dieses Thema betrifft hat, sollte dies unbedingt kund tun.
Jetzt schon mal erscheint diesbezüglich folgende Veröffentlichung in der Fachzeitschrift Sozial.Geschichte Online 19 (2016) S. 61–113
ANFANG EINES AUSZUGS AUS DIESER STUDIE.
Ein unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte – Arzneimittelstudien an Heimkindern, SILVIA WAGNER, Sozial.Geschichte Online 19 (2016) [ @ http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-42079/04_Wagner_Heime.pdf (insgesamt 54 digitale Seiten — anfangend auf Seite 61 der Drucksache selbst — Abschluss auf Seite 113 der Drucksache selbst) ]
[ „Dies ist eine Veröffentlichung der Sozial.Geschichte Online lizenziert nach [Creative Commons – CC BY-NC-ND 3.0]“ — Dieser Hinweis, am Ende des Originals dieses Artikels ist noch etwas länger und detaillierter. Jeder sollte selbst dort nachsehen und sich genau informieren. ]
1. Einleitung
Obwohl ehemalige Heimkinder immer wieder berichteten, dass ihnen in den Erziehungseinrichtungen in dem Zeitraum von 1950 bis etwa Mitte der 1970er Jahre zum Teil über Jahre sedierende Arzneimittel verabreicht wurden, ist dieser Aspekt der Heimgeschichte bisher nur ansatzweise aufgearbeitet worden. Einige der Betroffenen äußerten die Vermutung, dass an ihnen Arzneimittelstudien durchgeführt worden seien. Als der Runde Tisch Heimerziehung (RTH) im Jahre 2009 seine Arbeit aufnahm, forderten ehemalige Heimkinder deshalb, dass auch das Thema Arzneimittel dort Beachtung finden sollte. Dies wurde jedoch abgelehnt. Im Abschlussbericht des RTH finden nur die Verabreichung der Medikamente und eine Arzneimittelstudie an Heimkindern über die Prüfung des Neuroleptikums Truxal in dem Heim Neu-Düsselthal Erwähnung.1 In dieser Studie heißt es:
„Wenn es im Rahmen der Heimerziehung zu generellen und kollektiven Behandlungen bzw. Sedierungen gekommen ist, die weniger den Kindern und Jugendlichen als der Disziplin im Heimalltag oder gar der Erforschung von Medikamenten zuträglich waren, ist dies als Missbrauch zu beurteilen und erfüllt ggf. den Tatbestand der (schweren) Körperverletzung – auch nach damaligen Maßstäben. Ob und in welchem Umfang eine solche Praxis vorkam, kann jedoch so viele Jahre später schwer beurteilt werden“. 2
In diesem Beitrag werden erste Ergebnisse eines Forschungsprojektes zusammengefasst, die eine neue Perspektive auf die Prüfung von Arzneimitteln in Heimen zwischen den 1950er und Mitte der 1970er Jahre ermöglichen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Studie von Neu-Düsselthal keine Ausnahme war, sondern dass in dem genannten Zeitraum in deutlich größerem Ausmaß als bisher bekannt Arzneimittelstudien an Heimkindern durchgeführt wurden. Der Beitrag rückt die Rolle der Medizin und Mediziner, die in der bisherigen Aufarbeitung der Geschichte der Heimkinder weitgehend unberücksichtigt blieb, in den Fokus.
Untersucht wird in dieser Arbeit zunächst die Situation in der BRD. Einen Vergleich zur DDR ist nur ansatzweise möglich (siehe Abschnitt 5.1). Eine Studie von Karsten Laudien und Christian Sachse liefert erste Hinweise über Arzneimittelstudien in den dortigen Kinderheimen.3 Ebenso gibt es Anhaltspunkte für entsprechende Praktiken in anderen Staaten. Ein Forschungsprojekt in der Schweiz widmet sich gegenwärtig der historischen Aufarbeitung von Arzneimittelstudien, die in den 1960er und 70er Jahren unter der Leitung des Psychiaters Roland Kuhn, dem Entdecker des ersten Antidepressivums, unter anderem an Heimkindern durchgeführt wurden.4 In den USA erschien 2004 eine Reportage über HIV-positive Kinder in New Yorker Heimen, an denen bis dahin unerprobte Medikamente getestet worden seien.5
Diese Studie versucht in erster Linie, das Versäumnis des RTH aufzuarbeiten. Im Forschungsprozess kam zudem die Frage auf, inwieweit in den durchgeführten Arzneimittelstudien an Heimkindern in der BRD eine Kontinuität des Menschenbildes festzustellen ist, das während der Zeit des Nationalsozialismus zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit geführt hat. Die Studie untersucht daher den beruflichen Werdegang der an den Versuchen beteiligten Forscher, Ärzte und Mitarbeiter institutioneller Träger und stellt in zahlreichen Fällen bruchlose Berufsbiographien von an NS-Verbrechen verantwortlichen Medizinern in der BRD fest. Drittens beleuchte ich, inwieweit Arzneimittelstudien an Heimkindern dazu beitrugen, durch eine systematische Medikalisierung die Funktionsweise der Heime als „totaler Institution“ nach Erving Goffman zu optimieren (siehe die Abschnitte 8.2 und 8.3).6 Auch diese Perspektive sollte nicht übersehen werden.
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[ Fußnoten ]
1 Vgl. Uwe Kaminsky, Die Verbreiterung der „pädagogischen Angriffsfläche“, in: LVR (Hg.), Verspätete Modernisierung; Öffentliche Erziehung im Rheinland – Geschichte der Heimerziehung in Verantwortung des Landesjugendamtes (1945–1972), Essen 2011, S. 485–494.
2 Abschlussbericht RTH, Berlin 2010, S. 20.
3 Karsten Laudien / Christian Sachse, Expertise zur „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“, Berlin 2012, S. 248ff.
4 Simone Rau, Medikamententests an Heimkindern werden untersucht, Tages-Anzeiger, 29. Mai 2015.
5 Dominik Groß, Ethische Grenzen humanmedizinischer Forschung, in: Volker Schumpelick / Bernhard Vogel (Hg.), Innovationen in Medizin und Gesundheitswesen, Freiburg 2010, S. 415–439, hier 427.
6 Erving Goffman, Asyle – Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen, Frankfurt am Main 1981.
ENDE EINES AUSZUGS AUS DIESER STUDIE.
BITTE SELBST WEITERLESEN UND STUDIEREN IM ORIGINAL @ http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-42079/04_Wagner_Heime.pdf
ENDE DES ZITATS DES RELEVANTEN MEINERSEITIGEN BEITRAGS.
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● Medikamententests und jedliche(r) weitere(r) Misshandlung und Missbrauch an nachkriegsdeutschen Heimkindern!
SLIGHTLY OFF-TOPIC
Vorgestellt habe ich mich ja schon vielfach über die vielen Jahre meiner Anwesenheit hinweg in auch auf dieser Plattform NEWS4TEACHERS.DE . Zusätzlich stelle ich jetzt auch – aus gegebenen Anlass (der seinen Ursprung in einem anderen Forum hat) – auf alle Plattformen wo ich im Internet tätig bin (zugeschnitten auf jede jeweilige Internetplattform), folgenden Hinweis:
Für alle die es interessiert.
Ich nutze die NEWS4TEACHERS.DE-Plattform, sowie jedes andere Forum und jede Social Network Site wo ich mich betätige, *ausschließlich zu Bildungs- und Lehrzwecken* aller dort Anwesenden über die DIE SCHMERZHAFTE NACHKRIEGSDEUTSCHE GESCHICHTE DER ʹKINDER UND JUGENDHILFEʹ (jahrzehntelang noch „JUGENDWOHLFAHRT“ genannt); und alle Beiträge, die ich jeweilig wo auch immer diesbezüglich tätige und zur Diskussion stelle und jedwede Diskussion an der ich mich beteilige oder die ich versuche anzukurbeln, dienen *ausschließlich diesem Bildungs- und Lehrzweck*; und ich habe nicht vor irgend etwas daran zu ändern.
Ich betreibe nirgens Werbung und beziehe nicht den geringsten finanziellen Gewinn aus dieser meiner *Aufklärungsarbeit*/*Bildungsarbeit* mit der ich jetzt schon dreizehn Jahre lang beschäftigt bin: innerhalb meinen eigenen beschränkten persönlichen Möglichkeiten, Wissen und Können (auch meinem nicht so voll ausgeprägten deutschsprachlichen Können).
*Meine Arbeit und wie ich sie ausführe ist überall hochgeschätzt*, aber natürlich nicht von jedem, insbesondere nicht von denjenigen die etwas zu verbergen, zu verschweigen und zu verschleiern haben. Gegen Drohungen von Letzteren, und denjenigen die sich mit ihnen verbunden fühlen, jedoch bin ich völlig immun.
Gezeichnet
Martin MITCHELL
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● Medikamententests und jedliche(r) weitere(r) Misshandlung und Missbrauch an nachkriegsdeutschen Heimkindern!
Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. informiert Betroffene auf seiner Webseite @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/?page_id=1888 . Wer selbst persönliches Wissen was dieses Thema betrifft hat, sollte dies unbedingt kund tun.
ANFANG DES ZITATS DER INFORMATION DIESBEZUGLICH ZUR VERFUGUNG GESTELLT VOM VEREIN EHEMALIGER HEIMKINDER e.V.
Medikamente 6: Versuche in Heimen auch in NRW
Medikamentenversuche an Heimkindern auch in NRW
Von Carolyn Wißing
Mehr als 50 Medikamentenversuche an Kindern wurden in deutschen Heimen in den Fünfziger- bis Siebzigerjahren durchgeführt. Dafür hat die Krefelder Pharmazeutin Sylvia Wagner Belege gefunden. Auch in Heimen in NRW hat es Testreihen gegeben – teils auf Anordnung der Politik.
[ Ein Foto zeigt die Krefelder Pharmazeutin Silvia Wagner ]
Was Sylvia Wagner bei Recherchen im Rahmen ihrer Doktorarbeit herausgefunden hat, klingt unglaublich: Hunderte, wenn nicht sogar Tausende Kinder und Jugendliche in Heimen und Psychiatrien sollen zwischen 1950 und 1975 Opfer von Medikamententests geworden sein. Die Pharmazeutin untersuchte systematisch medizinische Fachzeitschriften aus dieser Zeit. Darin berichten Mediziner ganz offen von den Präparaten, die den Heimkindern versuchsweise verabreicht wurden, und den Wirkungen. „Ein Unrechtsbewusstsein scheint es damals nicht gegeben zu haben“, sagt Sylvia Wagner.
Impfstoffe und Psychopharmaka mit gefährlichen Nebenwirkungen
Bei den Medikamenten handelte es sich um Impfstoffe etwa gegen Kinderlähmung sowie Psychopharmaka und Neuroleptika, die normalerweise bei der Behandlung von schweren psychischen Störungen wie Wahnvorstellungen oder Schizophrenie verabreicht werden.„Es ist höchst unwahrscheinlich, dass all die Kinder, die die Medikamente bekamen, unter so massiven Störungen gelitten haben“, sagt Sylvia Wagner. Viel wahrscheinlicher kam es bei den Versuchen auf die sedierende Wirkung der Medikamente an. Die Kinder und Jugendlichen sollten ruhiggestellt werden.
Die Opfer litten damals als Kinder unter den Medikamentenversuchen und tun dies heute als Erwachsene in den meisten Fällen wohl immer noch. „Wenn solche Mittel immer wieder über einen langen Zeitraum verabreicht werden, entstehen langfristige Schäden“, erklärt Sylvia Wagner. Entwicklungsstörungen, Hirnschäden und psychische Leiden sind nur einige mögliche Effekte. Wahrscheinlich aber wissen viele der Opfer nicht einmal, dass sie in der Kindheit als Versuchssubjekte missbraucht wurden – weil sie sich nicht erinnern können oder ihnen gegenüber falsche Aussagen gemacht wurden. Sylvia Wagner hat bisher in keinem Fall Belege für die Einwilligung oder Zustimmung von Elternbzw. Erziehungsbevollmächtigten für die Versuche gefunden.
Mindestens vier Heime in NRW
[ Foto: Blick auf ein Gebäude der Jugendpsychiatrie in Viersen-Süchteln | Die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Viersen-Süchteln ]
Sylvia Wagner ist unter anderem auf einen Fachartikel von 1972 über eine Versuchsreihe in der Jugendpsychiatrie Viersen-Süchteln gestoßen. Dort bekamen etwa 30 Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren das Neuroleptikum „Dipiperon“ als Saft verabreicht – angeblich um erhöhte Aggressivität aufgrund von Hirnschädigungen zu behandeln. Zur Verfügung gestellt wurde das Präparat damals vom Pharmahersteller Janssen – heute mit Sitz in Neuss. Das Unternehmen übernahm laut dem Artikel auch die statistische Auswertung der Versuchsdaten.
Der WDR hat bei Janssen nachgefragt, inwieweit heute Kenntnis über diese Versuche besteht und wie das Unternehmen sich zu Medikamententests an Heimkindern positioniert. Schriftlich teilte Janssen mit, dass man bei einer Recherche in den Unternehmensarchiven keine Informationen dazu habe finden können. „Wir nehmen dieses Thema sehr ernst und werden weitere Recherchen veranlassen, die uns eine abschließende Bewertung ermöglichen werden.“
Auftrag vom Bund und Unterstützung vom Land?
In einem weiteren Heim – vermutlich ein Waisenheim in Düsseldorf – sind laut eines Fachartikels von 1954 mehr als 50 Kinder unter zwei Jahren mit einem Pockenimpfstoff behandelt worden. Im Anschluss führten Ärzte bei einigen der Kinder mehrfach schmerzhafte Knochenmarksuntersuchungen durch, um dabei festzustellen, dass das Knochenmark durch die Impfung geschädigt worden war.
Der Blick auf die Initiatoren dieses Versuches schockiert: Auftraggeber war das Bundesgesundheitsamt. „Materielle Unterstützung“ kam darüber hinaus vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Wiederaufbau des Landes NRW. Die Zuständigkeiten liegen heute anders. Auch ein Arzneimittelprüfgesetz in heutiger Form gab es seinerzeit nicht. Der WDR hat das Bundesgesundheitsministerium und das Landesgesundheitsministerium gefragt, ob sie dieser Vergangenheit der Behörden nachgehen werden. Eine Antwort zur Sache steht bisher noch aus.
Aufklärung, Entschuldigung und Entschädigung
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist mit dem dort angegliederten Landesjugendamt zuständig für die Aufsicht über Heime und Jugendhilfeeinrichtungen. Auf Nachfrage versicherte man hier, dass der LVR seit mehr als 10 Jahren die Lebensverhältnisse ehemaliger Heimkinder aufarbeite. Politik und Verwaltung des LVR seien sich einig, „dass den ehemaligen Heimkindern Gerechtigkeit widerfahren muss“. Im Jahr 2014 sei ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben worden, das auch auf die Medikamentenvergabe blicke. „Diese wird allerdings nicht für alle früheren Kinder- und Jugendpsychiatrischen Abteilungen erfolgen, sondern exemplarisch.“
Eine sorgfältige Aufarbeitung müsste allerdings wirklich alle Fälle berücksichtigen. Nur so können die Opfer von damals identifiziert werden. Ihnen stehen Entschuldigungen zu genauso wie eine genaue Aufklärung darüber, was damals geschehen ist. Und auch nur, wenn es gesicherte Informationen und Beweise für die Medikamententests gibt, haben die Opfer eine Chance auf Entschädigung.
ENDE DES ZITATS DER INFORMATION DIESBEZUGLICH ZUR VERFUGUNG GESTELLT VOM VEREIN EHEMALIGER HEIMKINDER e.V.
Siehe auch das YouTube-Video zu diesem »Medikamententests in Heimen« Thema @ https://www.youtube.com/watch?v=QpTYLyTu_-I&feature=youtu.be (Länge; 12 Min. und 3 Sek.)
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„Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder“?
Stiftung für [behinderte] Heimkinder soll gegründet werden (hieß es Mitte November 2015). — Diese Stiftung ist jetzt (September 2016) gegründet worden und es gibt jetzt auch eine Webseite dafür.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gerade (Mitte September 2016) folgende informative Webseite zu diesem Thema »Stiftung “Anerkennung und Hilfe”« eingerichtet.
Diese Webseite wurde eingerichtet ungefähr einen Monat bevor der jetzt in aller Munde „EHEMALIGE HEIMKINDER-Medikamentenversuche-Skandal“ erstmalig so richtig ans Licht kam.
Die Webseite dieser »Stiftung« ist hier zu finden: http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/unterstuetzungsleistungen-der-stiftung-anerkennung-und-hilfe.html;jsessionid=A5A2E68BD308BEC1A12793CB58BE80DB
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Daß man auch an uns westliche Heimkinder herumgedocktert hat, in dem man ihnen Pillen verschrieben hat die sie ruhigstellensollten, habe ich am eignenen Leibe verspürt.
Was das war habe ich nie erfahren, aber mir war danach immer kotzelend.
Und die Nonne die mir diese Pillen gegeben hat zuckte nur mit den Schulter.
Bemerkung : Ist halt so !
Mit der späteren Entschädigungsgeschichte in Form von 10 000 ,- Euro bin ich bie heute noch nicht fertig.
Mehr sind denen also etliche gestohlende Kinderjahre nicht wert.
Ein Armutszeugnis für die Leute die das ausgehandelt haben aber auch für den Staat Deutschland.
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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.
Mindestens diese Politikerin, eine SPD-Politikerin des hessischen Landtags, Dr. Daniela Sommer, sieht es genauso wie der ev. Pfarrer i.R. Dierk Schäfer @ https://dierkschaefer.wordpress.com/2016/11/09/das-verraeterische-bedauern-der-firma-merck/#comment-7732
ANFANG DES ZITATS AUS DEM *BUNDESPRESSEPORTAL* VOM 10.11.2016.
BUNDESPRESSEPORTAL
Donnerstag, 10. November 2016 11:33
[ @ http://www.bundespresseportal.de/hessen/10-hessen/dr-daniela-sommer-spd-schockiert-ueber-medikamententests-an-heimkindern-lueckenlose-aufklaerung-unabdingbar.html ]
Dr. Daniela Sommer: SPD schockiert über Medikamententests an Heimkindern – lückenlose Aufklärung unabdingbar
(BPP) Zu den aktuellen Presseberichten über Medikamententest an Heimkindern ohne deren Wissen in den 1950er Jahren in Hessen sagte die stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Daniela Sommer, heute in Wiesbaden:
„Was über die Medikamententest an Heimkindern in Treysa bekannt geworden ist, schockiert und macht betroffen. Es gibt keinen Grund, an der Richtigkeit der wissenschaftlichen Studie zu zweifeln, die das Unrecht von damals ans Licht gebracht hat. Was seinerzeit im Kinderheim Treysa – und womöglich auch in anderen Heimen – geschehen ist, lässt sich weder rechtfertigen noch entschuldigen. Missbrauch an den Schwächsten der Schwachen kann und darf nicht hingenommen werden, auch wenn er Jahrzehnte zurückliegt. Es ist zynisch, wenn sich die beteiligten Pharmaunternehmen wie Merck darauf zurückziehen, man habe ‚nicht rechtswidrig‘ gehandelt. Und auch der Verweis darauf, dass andere Pharmaunternehmen ebenfalls solche Tests vorgenommen hätten, taugt nicht zur Entlastung.
Alle damals Verantwortlichen müssen nun ihren Teil zur schonungslosen Aufklärung des Geschehenen beitragen. Und von den beteiligten Unternehmen können die Opfer von damals tätige Reue verlangen: Sie müssen von denen, die ihnen Leid zugefügt haben, entschädigt werden.
Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag kann sich gut vorstellen, dass der Landtag zu dem Themenkomplex ein Hearing durchführt, bei dem die Betroffenen, die Leitungen der Einrichtungen und die Pharmaunternehmen Stellung nehmen. Das Thema muss öffentlich aufgearbeitet werden, damit das Unrecht nicht vergessen wird.“
Quelle: spd-fraktion-hessen.de
ENDE DES ZITATS AUS DEM *BUNDESPRESSEPORTAL* VOM 10.11.2016.
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Zwangsarbeit im Kinderheim in der DDR (1949-1990). Und, erstaunlicherweise darf man diese in der DDR erzwungene Arbeit sogar “Zwangsarbeit” nennen.
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ERSTENS.
Das Leben der Heimkinder in der Deutschen Demokratischen Republik
QUELLE: Berliner Morgenpost @ http://www.morgenpost.de/politik/article208927127/Zwangsarbeit-im-Kinderheim.html
ANFANG DES ZITATS DIESER WICHTIGEN REPORTAGÉ AUS DER BERLINER MORGENPOST.
BERLIN
Zwangsarbeit im Kinderheim
Eine neue Studie der Bundesregierung zeigt, wie die DDR Kinder und Jugendliche ausbeuten ließ
Von Christian Kerl
09.12.2016, 03:00
Berlin. Sie wurden schikaniert, geschlagen, eingesperrt und gedemütigt: Hunderttausende Heimkinder in der DDR haben zum Teil gravierendes Unrecht erlebt. Vor allem in Einrichtungen der Jugendhilfe zur “sozialistischen Umerziehung” herrschten rabiate Methoden, unter denen viele Opfer bis heute leiden. Jetzt belegt eine neue Studie im Auftrag der Bundesregierung besonders schlimme Auswüchse: In den Heimen wurden Kinder und Jugendliche teilweise systematisch zur Zwangsarbeit herangezogen – unter Strafandrohung und ohne ausreichende Rücksicht auf Alter und Gesundheit.
Sogar als Leiharbeiter in der Industrie wurden Heimkinder eingesetzt: Wenn Betriebe die Leistungen des Fünfjahresplans nicht erfüllen konnten oder für den Westexport produzierten, “wurden Jugendliche von ihren Heimeinrichtungen regelrecht verliehen”. Den erschütternden Bericht hat das Deutsche Institut für Heimerziehungsforschung erarbeitet, er wird am Sonnabend bei einer Fachtagung in Berlin vorgestellt. Dieser Zeitung liegt die Studie “Zwangsarbeit/erzwungene Arbeit in den Einrichtungen der DDR-Jugendhilfe” in Auszügen bereits vor. Auftraggeber sind das Bundeswirtschaftsministerium und die dort angesiedelte Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke. Die Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete sagt: “Die Studie zeigt ganz deutlich: Die DDR hat es zugelassen, dass Kinder und Jugendliche ausgebeutet wurden.”
Essensentzug, wenn der Akkord nicht geschafft wurde
Dass in DDR-Kinderheimen gravierende Missstände herrschten, ist nicht neu. Die Bundesregierung hat deshalb einen “Heimkinderfonds Ost” für die Opfer aufgelegt, 27.500 Betroffene haben Hilfen beantragt. Parallel wurde ein “Heimkinderfonds West” geschaffen, weil auch in der alten Bundesrepublik bis in die 70er-Jahre Kinder in manchen Heimen traumatisierende Erfahrungen von Gewalt, Missbrauch und Demütigung machen mussten.
Doch bei der Aufarbeitung des rigiden DDR-Heimsystems gibt es noch “blinde Flecken”, wie die Ostbeauftragte Gleicke sagt. Unklar war bisher, wie massiv die Arbeitsverpflichtungen waren. Schon frühere Zeitzeugenberichte etwa aus dem Durchgangsheim Bad Freienwalde geben einen Eindruck: “Im Hof war eine Baracke, die vergittert war. Dort stellten wir von Montag bis Samstag Lampenfassungen im Akkord her. Wurde unser Soll nicht geschafft, hieß es für alle Sport oder Bestrafung durch Essensentzug.”
Aber ob man deshalb von verbreiteter Zwangsarbeit in Kinderheimen reden kann, war unter Experten umstritten – schließlich ist der Begriff Zwangsarbeit durch die Gräueltaten des NS-Regimes vorbelastet. Doch der Abschlussbericht der Forscher lässt jetzt keinen Zweifel: Zum Teil habe es sich sehr wohl um Zwangsarbeit gehandelt – erzwungene Ausbeutung ohne belastbare pädagogische Begründung. Besonders betroffen waren demnach Durchgangseinrichtungen, in denen Kinder vorübergehend untergebracht wurden, aber auch die Jugendwerkhöfe, in die angeblich Schwererziehbare oder “Staatsverleumder” eingewiesen wurden. Dass in den Heimen Arbeit üblich war, sei dabei nicht durchweg problematisch, heißt es in dem Bericht; verwiesen wird etwa auf einfache Tätigkeiten im Heimalltag.
Zu den Methoden gehörten aber auch Strafarbeiten wie das Bodenschrubben mit der Zahnbürste oder eben erzwungene Einsätze in Betrieben. Kinder und Jugendliche seien als “Arbeitsreserve” angesehen worden, dienten in der Industrie zur Erfüllung staatlicher Planvorgaben. “Man baute Jugendwerkhöfe in der Nähe von Industrieanlagen und ließ die Jugendlichen dort arbeiten.” Die Studie verweist etwa auf das Volltuchwerk im sächsischen Crimmitschau, in dem Jugendliche Sonderschichten leisten mussten. Brisant: Das Werk lieferte Stoffe an große Handelsketten in Westdeutschland – die profitierten, offiziell ahnungslos, von der Zwangsarbeit.
Die Arbeitsbedingungen waren dabei zum Teil hart. Der Bericht nennt Einsätze im Dreischichtsystem oder auf dem Jugendwerkhof Freital, wo Jugendliche Gefahr liefen, “mit radioaktivem Material in Berührung zu kommen”. Die erzwungene Arbeit habe auch gravierende psychische Folgen für die Betroffenen, erklären die Forscher. Sie plädieren daher dafür, statt von Zwangsarbeit allgemein von Missbrauch zu sprechen. Das schließt spezielle Auswüchse ein: Kinder mussten auch für Privatpersonen arbeiten, heißt es in dem Report. Und: “In einem Fall sind Mädchen als Tanzpartnerinnen an NVA-Kasernen ausgeliehen worden.”
ENDE DES ZITATS DIESER WICHTIGEN REPORTAGÉ AUS DER BERLINER MORGENPOST.
Dazu kommentierte der zweite Vorsitzende des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VeH e.V.«), Dirk Friedrich, am 09.12.2016, 05:25 auf der Facebook-Seite des Vereins:
»Die Bundesregierung sollte mal eine Studie der Zwangsarbeit in WEST-Heimen auflegen und die entsprechenden Profiteure – Heimträger, Firmen und Landwirte benennen. – Einen Teufel wird sie tun!«
Dem kann ich mich nur aunschließen!
Beim MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNK @ http://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/ddr-heimerziehung-zwangsarbeit-100.html konnte man zu diesem Thema – d.h. der »DDR-Heimkinder-Zwangsarbeit« – fur kurze Zeit auch einen Leserkommentar abgeben.
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ZWEITENS.
Im Original umfasst diese hier wiedergegebene Zusammenfassung einer von Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studie insgesamt 8 digitale Seiten.
QUELLE: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/zwangsarbeit-erzwungene-arbeit-in-den-einrichtungen-der-ddr-jugendhilfe,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
ANFANG DES ZITATS DER ZUSAMMENFASSUNG DER RELEVANTEN STUDIE.
Zwangsarbeit / erzwungene Arbeit in den Einrichtungen der DDR Jugendhilfe.
Auszüge und Zusammenfassungen aus dem Abschlussbericht des DIH- Deutsches Institut für Heimerziehungsforschung GmbH
– eingereicht von Anke Dreier-Horning und Karsten Laudien –
Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
der Beauftragten für die Neuen Bundesländer Iris Gleicke
Projektnummer 30-15
Berlin, September 2016
[DIH -] DEUTSCHES INSTITUT
FÜR HEIMERZIEHUNGSFORSCHUNG
gGmbH
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Zum Forschungsauftrag
Titel des Forschungsauftrages: „Zwangsarbeit / erzwungene Arbeit in den Einrichtungen der DDR Jugendhilfe.“
Projektzeitraum: Juli 2015 – Sptember 2016
Ziel des Forschungsauftrages:
Mit dem o.a. Auftrag sollen im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchungen die Hintergründe, die Praxis und die Folgen der Zwangsarbeit / erzwungenen Arbeit für die Betroffenen geklärt und eine gesellschaftliche Diskussion über diese besondere Form des Unrechts [in der DDR!] ermöglicht werden. Dabei soll eine umfassende Recherche auf der Grundlage vorhandener Akten, eine Auswertung von Berichten der Betroffenen sowie eine ergänzende Befragung der Betroffenen durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollen so aufbereitet werden, dass sie einer gesellschaftlichen Debatte zugänglich sind.
Veröffentlichung:
Prof. Dr. Karsten Laudien ist Inhaber des Ethiklehrstuhls an der Evangelischen Hochschule Berlin. Er war/ist 2010 und 2017 Gastprofessor an der Toulouser Universität Jaen Jaurѐs und Erasme, ist Leiter des DIH, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Vormundschaftstag e.V. und Mitglied im Bundesforum Vormundschaft. Er arbeitet als Mitglied im Fachbeirat der Berliner Anlauf- und Beratungsstelle [der Hilfsfonds Heimerziehung] und ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Beiträge zur Ethik und Jugendhilfe.
Anke Dreier-Horning ist Leiterin des DIH, promoviert an der Universität Rostock im Bereich der Erziehungswissenschaft über die Arbeitserziehung Makarenkos, veröffentlichte in den letzten Jahren Publikationen zur Sozialpädagogik der DDR und arbeitet alsLehrbeauftragte u.a. für Ethik an der Evangelischen Hochschule Berlin.
Der Untersuchungsgegenstand “Zwangsarbeit im Kontext der DDR-Heimerziehung”
(Auszug aus dem Forschungsbericht ohne Quellenangaben, S. 17 – 23)
Die Diskussion, ob der Terminus “Zwangsarbeit” auch auf Bereiche außerhalb der NS-Zeit angewendet werden kann, bildet in gewisser Weise den „Historikerstreit“ von 1986/87 ab. Ohne diesen hier interpretieren zu wollen oder eine Stellungnahme dazu abzugeben, ging es damals darum, ob die Naziverbrechen als in ihrer Grausamkeit so einmalig aufgefasst werden sollten, das jeder Vergleich, jede Relativierung, und jede Analogisierung abgelehnt werden muss. Jürgen Habermass verurteilte damals den Versuch Ernst Noltes, die sowjetischen Gulags mit den Konzentrationslagern des Dritten Reiches zu vergleichen mit dem 68er Terminus „revisionistisch“.
Ähnliches kann am Gebrauch des Terminus „Zwangsarbeit“ für die Heimeinrichtungen beobachtet werden. Während vor allem die Betroffenen den Terminus wegen seiner unzweideutigen Wertung verwenden, gibt es z.B. unter Historikern starke Einwände gegen die Wortverwendung. Der Begriff “Zwangsarbeit” ist auf Grund der Gräultaten der Nationalsozialisten ein vorbelasteter Begriff. Innerhalb der Aufarbeitung der DDR-Heimerziehung im Besonderen und der Bundesrepublik insgesamt ist die Verwendung daher äußerst umstritten.
“Zwangsarbeit” ist nach der heutigen Definition des DUDENs im deutschen Sprachgebrauch eine “mit schwerer körperlicher Arbeit verbundene Freiheitsstrafe” oder “Arbeit, zu der jemand (widerrechtlich) zwangsverpflichtet, gezwungen wird”. Eine ausschließliche Verwendung für die nationalsozialistische Zeit ist nicht im Begriff angelegt. Das liegt daran, dass das Wort “Zwangsarbeit” nicht aus dieser Zeit stammt, sondern eine nachträgliche Begriffszuweisung erfahren hat.
Im Jahre 2000 began eine Bemühung einer in den USA lebenden Opfergruppe, für ihre erzungene Tätigkeit unter dem NS-Regime, entschädigt zu werden. Als Gruppen, die Zwangsarbeit leisten mussten, werden fortan Häftlingsarbeiter, Kriegsgefangene und Fremdarbeiter aufgezählt. So wurde der Begriff immer ausdrücklicher mit NS-Zeit verbunden und seine heutige Verwendung verdankt sich dem Resultat der poltischen Aktivität einer Opfergruppe.
Dieser Befund bedeutet für die Aufarbeitung der Heimerziehung der DDR, dass die Verwendung des Begriffs “Zwangsarbeit” aus historischer Perspektive nicht Gefahr läuft, NS-Unrecht zu relativieren. Der Begriff hat vor der NS-Zeit und auch nach ihr eine Vielzahl von weiteren unrechtmäßigen Arbeitsphänomenen bezeichnet. Unbeschadet der Tasachen, dass die NS-Zwangsarbeiter im gesellschaftlichen Gedächnis einen herausragenden Platz genießen, ist der Terminus Zwangsarbeit nicht exklusiv zu verstehen. Dies bedeutet aber nicht, dass automatisch der Umkehrschluss gilt, dass Arbeitsphänomene in DDR-Kinderheimen, die erzwungen waren, als „Zwangsarbeit“ bezeichnet werden sollten.
Zusammenfassung einiger Ergebnisse
Arbeit war in DDR-Kinderheimen üblich. Sie reichte von einfachen Tätigkeiten zur Bewältigung des Heimaltages bis hin zu tatsächlich unter Strafandrohung und unter Arbeitsausbeutungsaspekten erzwungener Arbeit. Wir haben diese Tätigkeiten einerseits aus der Sicht der ehemaligen Heimkinder und heutigen Zeitzeugen dargestellt. Andererseits haben wir diese Phänomene in den zeitlichen und „pädagogischen“ Kontext eingebettet.
Nicht alle Arbeitsformen waren problematisch. Im folgenden Fall soll nur ein Bruchteil der in den Kinderheimen erzwungenen Arbeitsleistungen vorgestellt werden. Es ist auffallend, dass der Übergang von an sich unproblematischen Arbeiten („Tisch abräumen“) zu prekären Arbeiten sich fließend gestaltete.
Erstens. „Gesellschaftlich nützliche Arbeit“. Die unter „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ aufgezählten Aktivitäten sind von den Zeitzeugen als unbezahlte Arbeitseinsätze aufgefasst worden. Diese Arbeitseinsätze sind zeitlich (sowohl was die Dauer als auch den Zeitpunkt betrifft) unregelmäßig erfolgt. Die Jugendlichen mussten sie zusätzlich zu ihrer „Selbstbedienung“ also über ihre „Ämterdienste“ hinaus in ihrer Freizeit leisten. Dabei kam es in den 1950er und 1960er Jahren vorrangig zu Arbeiten in der Region, z.B. der Mithilfe bei dem Bau von Spielplätzen, Straßen etc. In den 1970er und 1980er Jahren lassen sich vermehrt Einsätze in der Industrie nachweisen. Sie dienen dort als Hilfe zur Erfüllung der staatlichen Planvorgaben. Die Jugendlichen leisteten Sonderschichten in den Betrieben und wurden zu Feuerwehreinsätzen herangezogen.
Zweitens. Arbeit als Strafe. Die Formen der Strafarbeiten unterschieden sich in den verschiedenen Heimeinrichtungen kaum. Die Arbeiten sollten unangenehm (Toiletten putzen), zeitaufwändig (Aufräumarbeiten), körperlich schwer sein (Flure reinigen und bohnern mit schweren Geräten) und enthielten nicht selten repressive Elemente, die dazu dienten, das Machtverhältnis zu demonstrieren (Auto waschen vom Erzieher, Böden säubern mit der Zahnbürste). Sie wurden von den Betroffenen oftmals als Schikane erlebt, da sie in einem Missverhältnis zu der [zu] bestrafenden Handlungen standen.
Dabei ist davon auszugehen, dass sich diese Strafarbeiten chronologisch nicht spezifizieren lassen, sondern sich über den gesamten Zeitraum der DDR spannen und dass dies auch unabhängig von den Heimarten gilt.
Drittens. Berufliche Qualifizierung. Die berufliche Qualifizierung gehörte – dem Anspruch nach – zum Konzept der DDR-Heimeinrichtungen. Trotz anfänglicher Bemühnungen ist es jedoch nicht gelungen in allen Jugendwerkhöfen den Jugendlichen eine Ausbildung zukommen zu lassen. Bei der Bewertung der Arbeit ist es nicht unerheblich, ob die abverlangte Arbeit Teil einer Ausbildung war, oder ob sie ohne jeden Vorteil für das Kind/den Jugendlichen ausgeführt werden musste. Man muss feststellen, dass die Ausbildung der Jugendlichen häufig nur ein Alibi darstellte.
Insbesondere in den Durchgangseinrichtungen mussten nicht nur Jugendliche, sondern auch Kinder ohne jeden Ausbildungsaspekt zum Teil stumpfsinnige und schwere Arbeiten durchführen. Diese Kinder sind ohne jeden pädagogischen, schulischen oder Ausbildungsgesichtspunkt zu Tätigkeiten gezwungen worden.
Viertens. Arbeiten in der sozialistischen Produktion. Insbesondere die Jugendwerkhöfe wurden ab 1956 den Anforderungen der DDR-Planwirtschaft angepasst. D.h. man baute Werkhöfe in der Nähe von Industrieanlagen und ließ die Jugendlichen dort arbeiten. Aus ehemaligen „Lehrwerkstätten“ wurden allmählig „Produktionswerkstätten“. Es gab Jugenwerkhöfe, deren Standortwahl vom Votum des betreffenden Betriebes abhängig gemacht wurde.
Fünftens. Entlohnung. Zumeist sind die Arbeiten entlohnt worden. Das bedeutet aber nicht, dass die Kinder und Jugendlichen ihren Lohn auch erhielten. Einerseits wurde dieser Lohn mit den Aufenthaltskosten der Einrichtung verrechnet. Andererseits erhielten die Werkhöfe den vom Betrieb gezahlten Lohn, den Kindern und Jugendlichen aber wurde nicht dieser Lohn ausgezahlt oder angerechnet, sondern sie erhielten nur einen Teil davon in Form eines Werkhoftarifes, der bei Disziplinverstößen auch gemindert werden konnte. Der einbehaltene Verdienst kam indirekt dem Staatshaushalt zugute. Bei diesem System kam es zu Veruntreuungen.
Sechstens. Leiharbeit. Jugendliche sind an Betriebe, die die Leistungen des Fünfjahresplanes nicht erfüllen konnten oder für den West-Export produzierten von ihrer Heimeinrichtung regelrecht „verliehen“ worden. Jugendliche wurden für Kommunen, Kreise und Betriebe als Arbeitsreserve angesehen und verwendet. Es gab Betriebe, die aus ökonomischen Gründen in Heimeinrichtungen investierten. In einem Fall sind Mädchen als Tanzpartnerinnen an NVA-Kasernen ausgeliehen worden. Kinder mussten für Privatpersonen arbeiten.
Siebtens. Arbeitsbedingungen. Jugendliche sind zu Arbeitsleistungen gezwungen worden, die keine genügenden Rücksichten auf Alter und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen kannten. Kinder und Jugendliche mussten bei Produktionsengpässen unvorhergesehen Sonderschichten durchführen. Sie mussten im Dreischichtsystem arbeiten. Sie waren im Jugendwerkhof Freital der Gefahr ausgesetzt mit radioaktiven Material in Berührung zu kommen.
Achtens. Die rechtliche Stellung der Kinder und Jugendlichen. Es bestanden für die Insassen keine realen Möglichkeiten, dem Zwang zur Arbeit rechtlich entgegenzuwirken. Arbeitsverweigerung war derart stark sanktioniert, dass sie keine Option für die Kinder und Jugendlichen darstellte.
Neuntens. Zwangsbiografien. Die Arbeit war für die Betroffenen häufig in ein allgemeines Zwangssystem eingebunden und hat bei ihnen Schaden hinterlassen, unter denen sie noch heute leiden. Sie hat dazu geführt, dass die Schulbildung abgebrochen werden musste, dass berufsausbildungen nicht stattfanden, dass keine Wahl zu bestimmten Berufen möglich war und dass die zwangsweise erlernten Berufe (zumeist „Teilfacharbeiter“ oder „Anlernberufe“) ungeeignet waren die spätere ökonomische Selbständigkeit zu fördern.
Zehntens. Zwangsarbeit. Es gibt Fälle bei denen von “Zwangsarbeit” gesprochen werden kann. D.h. es lässt sich hier keinerlei Bezug zu irgendeinem sinnvollen oder reflektierten pädagogischen System erkennen. Dazu zählen viele Durchgangseinrichtungen. Dazu zählte das Arbeitslager Rüdersdorf und der Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau. Diese Einrichtungen dienten der Disziplinierung und das Hauptmittel dazu war Strafe und Arbeit.
Fazit
(Auszug aus dem Forschungsbericht ohne Quellenangaben, S. 199 – 201)
Wir haben versucht den Kontext zu entwerfen der den Charakter der Arbeit in den Jugendhilfeeinrichtungen [der DDR!] bestimmt hat und der zugleich auch den Bewertungen der Zeitzeugen gerecht wird.
Das Phänomen der “Arbeit” in den Jugendhilfeeinrichtungen der DDR ist immense vielfältig da es unterschiedliche Dimensionen (von Arbeitserziehung bis zur wirtschaftlichen Ausbeutung) und unterschiedliche Formen (Selbstbedienung, Strafarbeit, Berufsausbildung, Leiharbeit, gesellschaftlich nützliche Arbeit etc.) in unterschiedlichen Zeitperioden (als Kontrast die idealistischen frühen 1950er und die wirtschaftsorientierten 1960er Jahre) in unterschiedlichen Heimarten (Normalkinderheime bis zum Jugendwerkhof Torgau) betrifft. Die isolierte Betrachtung des Phänomens „Arbeit“ ohne Berücksichtigung dessen vereinseitigt das Problem.
Die Voraussetzungen zur Verwendung des Terminus “Zwangsarbeit” der ausführlich dargestellten Begriffshistorie und der erläuterten ethischen Maßstäbe, die an das Phänomen angelehnt werden, erscheinen im Hinblick auf folgende Formen von Arbeitsverpflichtungen in den Jugenhilfeeinrichtungen von 1949 bis 1989 erfüllt:
● die Insassen der Jugendwerkhöfe des Typs I,
● die Gruppen von Jugendlichen ab dem 17. Lebensjahr [ * ],
● die lediglich für die Erfüllung von Wirtschaft- und Exportplänen gegründeten Gruppen innerhalb von Jugenhilfeeinrichtungen wie z.B. die Mädchengruppe des Knäckewerkes im Jugenwerkhof Burg (siehe Kapitel 6.8 ),
● die Verpflichtung der Jugendlichen zu Sonderschichten innerhalb der Produktion neben der regulären beruflichen Qualifizierung z.B. in den Volltuchwerken Crimmitschau (siehe Kapitel 6.11.6 ).
Diese hier genannten Formen von Arbeitsverpflichtungen erfüllten keine pädagogische Absicht, sondern ziehlten auf die wirtschaftliche Ausnutzung der Arbeitskraft der Kinder und Jugendlichen [ab]. Sie verstießen damit gegen das Verbot der Instrumentalisierung und gingen auch in Hinblick auf die dadurch entstandenen sozialen und psychischen Folgen mit einer Demütigung der Personen einher. Die Betroffenen sahen keine Widerstandsmöglichkeiten und haben sich in diesem Abhängigkeitsverhältnis nicht mehr als Subjekt, sondern als Mittel für fremde Zwecke instrumentalisiert gefühlt. Die geringe Subjektstellung innerhalb der DDR-Pädagogik war – wenn auch nicht die Ursache – so doch zumindest der Närboden für die Entwicklung von Formen wirtschaftlichen Missbrauchs.
Diese Formen können daher auch als “Zwangsarbeit” bezeichnet werden. Die Auflistung beansprucht keine Vollständigkeit. Weitere Formen von Arbeitsverpflichtungen, die die genannten Kriterien erfüllen, sind nicht auszuschließen und sollten einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.
Eine Reduzierung des gesamten Phänomens der Arbeit in den Jugendhilfeeinrichtungen [in der DDR!] auf den Begriff der “Zwangsarbeit” wäre jedoch unzureichend. Die Strukturen der DDR-Jugendhilfe waren mit einem politischen System verschränkt, in dem so wohl dem Erziehungsgedanken wie auch der dazugehörigen Arbeit eine menschheits-konstituierende Funktion zukam. Die komplexe Realität der Gestaltung dieser Idee in den Erziehungseinrichtungen der DDR hatte mit weniger abstrakten Problemen zu tun. Hier gerieten die auch von der Verfassung der DDR formulierten Ansprüche in dem Moment ins Hintertreffen, als die Jugendlichen zum Teil einer nach planwirtschaftlichen Gesichspunkten organisierten Wirtschaft wurden, deren Zugriff sie sich aufgrund der Rechtsunsicherheit ihrer Situation nicht entziehen konnten. Die psychische Wirkung dieser Vereinnahmung auf die Entwicklung der Persönlichkeit der Heranwachsenden ist im Begriff der “Zwangsarbeit” nicht enthalten. Er erscheint daher zwar für die Charakterisierung bestimmter Formen der Arbeitsverpflichtungen anwendbar, kann jedoch dem Erleben, mit seinen bis heute andauernden Folgen, nicht genügend Rechnung tragen. Der Terminus “Missbrauch”, für dessen Verwendung in den hier geschilderten Zusammenhängen plädiert wird, umfasst nicht nur den Zwangscharakter der Arbeit, sondern inkludiert die psychischen und sozialen Folgeerscheinungen, die im Leben der Betroffenen bis heute sichtbar sind.
ENDE DES ZITATS DER ZUSAMMENFASSUNG DER RELEVANTEN STUDIE.
* Volljährigkeit in der DDR lag damals, ab dem 17.05.1950, bei Vollendung des 17. Lebensjahrs/
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“SLAVE LABOUR” – Wie wird „Zwangsarbeit“ von den Kirchen selbst definiert? – Lehrmaterial.
Hingegen der Ablehnung am »Runden Tisch Heimerziehung« (2009/2010) und in seinem Abschlussbericht vom 10.12.2010, seitens der evangelischen Theologin und Pastorin Antje Vollmer, dass Heimkinder im Nachkriegsdeutschland (WEST!) haben „ZWANGSARBEIT“ verichten müssen, bietet die Evangelische Kirche erst seit dem dritten Quartal des diesigen Jahres im Internet einen Lehrgang an, der auf 40 Seiten genau und detailliert, in Wort und Bild, erklärt was „ZWANGSARBEIT“ ist, und was die verschiedenen FACETTEN VON ZWANGSARBEIT“ sind:
ANFANG DES ZITATS DER EINLEITENDEN ÜBERSCHRIFT DIESES RELEVANTEN LEHRMATERIALS.
»Unterrichtsmodule:
MENSCHENRECHTE UND ZWANGSARBEIT
mit dem Schwerpunkt
Zwangsarbeiter der Kirche im Nationalsozialimus
Empfohlene Fächer:
Geschichte, Religion,
Politische Weltkunde, Ethik,
Empfohlene Klassenstufe: 12/13«
ENDE DES ZITATS DER EINLEITENDEN ÜBERSCHRIFT DIESES RELEVANTEN LEHRMATERIALS.
http://www.landeskirchenarchivberlin.de/wp-content/uploads/2016/09/Module.pdf (Länge: insgesamt 40 Seiten; 2.45 MB; anscheinend erst im September 2016 online gestellt)
Dort wird bestätigt, dass die Begriffe „ZWANGSARBEIT“ und „ARBEIT UNTER ZWANG“, auch für die im 3. Reich erzwungene Arbeit!, durchaus auswechselbar sind; und dass „ZWANGSARBEIT“ sich nicht auf den Nationalsozialismus beschränkt.
Obwohl in diesem kirchlichen Lehrgang natürlich auch nicht auf die nachkriegsdeutsche „Fürsorgeerziehung“ / „Heimerziehung“ / „Umerziehung“ von Kindern und Jugendlichen in Heimen und Anstalten im WESTEN oder die „Kinder- und Jugendhilfe“ / „Heimerziehung“ / „Umerziehung“ von Kindern und Jugendlichen in Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen im OSTEN verwiesen wird.
Identifiziert jedoch wird diese(r) „ZWANGSARBEIT“ / „ARBEIT UNTER ZWANG“ / „ZWANG ZUR ARBEIT“ und ihre / seine MERKMALE in diesem kirchlichen Lehrmaterial eindeutig alle male!
Antje Vollmer und viele ihrer christlichen Glaubensschwestern und christlichen Glaubensbrüder täten gut daran sich mal diesem Lehrgang ihrer eigenen Kirche zu unterziehen! – und ich erinnere sie alle hiermit daran am „Zweiten Weihnachtsfeiertag“ 2016.
ANFANG DES ZITATS DER BEDINGUNGEN UNTER WELCHEN DIESES WICHTIGE LEHRMATERIAL GENUTZT WERDEN DARF.
ALLGEMEIN: RECHTLICHE HINWEISE:
Dieses Unterrichtsmaterial in dieser Mappe entstand im Rahmen eines fachdidaktischen Seminars an der Freien Universität Berlin.
Die Urheber dieser Mappe, die das Urheberrecht an dieser Mappe für sich beanspruchen, sind Catharina Schwerdtfeger und Natascha Goriwoda.
Grundsätzlich kann diese Mappe unter der Creative Commons License BY SA ausschließlich in bildungsrelevanten Kontexten vervielfältigt und weitergegeben werden.
Eine ungefragte Veröffentlichung in weiteren und kommerziellen Publikationen ist nicht gestattet.
ENDE DES ZITATS DER BEDINGUNGEN UNTER WELCHEN DIESES WICHTIGE LEHRMATERIAL GENUTZT WERDEN DARF.
Mit „Landeskirchenarchiv, Berlin“ im Linkhinweis ist wohl das „Evangelisches Landeskirchliches Archiv in Berlin“ gemeint.
Übrigens, wie ich gerade feststelle, gibt es aktuell, d.h. am 26.12.2016, erstaunlicherweise, kein einziges Dokument zu den Themen „Heimkinder“, „Fürsorgezöglinge“ und „Heimerziehung“ im „Evangelisches Landeskirchliches Archiv in Berlin“.
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Der auf wahren Begebenheiten bassierende Film “FREISTATT” wird jetzt auch im deutschen Fernsehen gezeigt:
“FREISTATT” läuft Freitag, 20. Januar 2017, um 20:15 auf Arte.
Siehe diesbezüglich: QUELLE: https://www.welt.de/vermischtes/article161284145/Die-schwarze-Paedagogik-in-deutschen-Kinderheimen.html
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Nur so viel zum Film FREISTATT der kürzlich erstmalig auch im deutschen Fernsehen (ARD) erschien.
Das Bethel-eigene Freistatt und der gleichnamige Film.
Ich, der ich seit dem 17. Juni 2003 sehr, sehr viel im Internet über diese berüchtigte Bethel-eigene Institution „Anstalt Freistatt im Wietingsmoor“ geschrieben und veröffentlicht habe, habe diesen Kinofilm und jetzt auch Fernsehfilm FREISTATT selbst noch nicht gesehen, weiß jedoch haargenau was darin dargestellt wird; habe es selbst ein Jahr lang im Jahre 1963 am eigenen Leibe in „Anstalt Freistatt“ erlebt und erlitten.
Sie haben mich nicht gebrochen und ich habe mich auch nicht für auch nur einen Moment von diesen Bastarden verbiegen lassen. Dann, eines Tages – eines Abends – im Speisesaal, als ich ungefähr 17½ Jahre alt war, hat man mir vor versammelter Mannschaft mitgeteilt, dass Wort kam vom Hauptjugendamt in Berlin, dass ich nach Australien auswandern dürfe, um mich dort meinen Eltern und drei jüngeren Halbgeschwistern, die schon 2 Jahre zuvor nach Australien ausgewandert waren, anzuschließen.
Aber erst als ich 44 Jahre später (2006), mit Hilfe des SPIEGEL-Journalisten Peter Wensierski, meine Akte aus „Anstalt Freistatt“ bekam, erfuhr ich warum man mich plötzlich hat ziehen lassen; man befürchtete, dass ich einen Aufstand und Streik organisieren würde / könnte, der das für Bethel lukrative Torfgewinnungs-Geschäftunternehmen Freistatt im Wietungsmoor („die Erziehungsarbeit in Freistatt“) „gefährden“ / „stören“ / „zerstören“ würde / könnte.
Bei meiner Ausreise aus Deutschland am 23. März 1964 (per Passagiermaschine von Hamburg nach Sydney) war ich 17 Jahre und 9 Monate alt.
Volljähringkeit in Westdeutschland lag damals erst beim Erreichen des 21. Lebensjahres. Ich bin diesen Bastarden also nur wegen meiner andauernden Rebellion schon so ungefähr 2½ Jahre früher entkommen.
Übrigens, in dieser Akte war mindestens ein Brief meines Vaters aus Australien an mich in „Anstalt Freistatt“ in Niedersachsen, den ich zum ersten Mal 44 Jahre später (nach dem Tode meines Vaters) sah, den man mir im Jahre 1963 nicht ausgehändigt hatte. – Das Original, ein Luftpostbrief / Aerogramme, das sie sich in 1963 angeeignet haben, obwohl es ihnen nie gehörte, haben sie heute immer noch.
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Die 3. Reichs-Zwangsarbeit-Tradition fortgesetzt in der BRD.
Nutznießer-Firmen von Heimkinder-Zwangsarbeit müssen zahlen!
EXTREM WICHTIGES URTEIL !!
Zitiert wird hier von mir ein schon im Jahre 2014 (Anfang des Jahres 2014) formulierter und vielfach von mir im Internet veröffentlichter Beitrag bezüglich einem extrem wichtigen BUNDESSOZIALGERICHTSURTEIL AUS DEM JAHRE 1963 :
ANFANG DES ZITATS MEINES BEITRAGS AUS DEM JAHRE 2014.
Ein für die gesamte Bundesrepublik Deutschland ausserordentlich wichtiges Gerichtsurteil bezüglich den Fürsorgezöglingen in der “HERZOGSÄGMÜHLE” in Schongau/Peiting, in Oberbayern, im „Pfaffenwinkel“
… ein Gerichtsverfahren, dass durch alle Instanzen ging und dass sich über acht lange Jahre dahinzog …
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Nach 1945: – “Fürsorgeerziehung” soll keinen Strafcharakter haben und bedeutet weder “Freiheitsentziehung”, noch “Anstaltsunterbringung” oder “Zwangsarbeit”.
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Der folgende, hier geschilderte *Rechtsstreit nahm seinen Anfang am 19. Januar 1955* und wurde erst ENTGÜLTIG ENTSCHIEDEN AM 30. JANUAR 1963.
BUNDESSOZIALGERICHT @ [ Im nächsen Beitrag wird dann auch dieser Link – NUMMER 1 – von mir angegeben werden. ].
ANFANG DES ZITATS EINES KURZEN AUSZUGS AUS GESAGTEM BUNDESSOZIALGERICHTSURTEIL.
[ Bundessolzialgericht-Gerichtsurteil vom 30. Januar 1963 ]
*BSG, 30.01.1963 – 3 RK 36/59*
In dem Rechtsstreit
hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 30. Januar 1963,
an der mitgewirkt haben
Senatspräsident Prof. Dr. Bogs als Vorsitzender,
die Bundesrichter Dr. Schraft und Dr. Langkeit sowie
die Bundessozialrichter Blum und Dr. Engels als ehrenamtliche Beisitzer,
für Recht erkannt:
Tenor:
Die Revision des Klägers [ DIE INNERE MISSION / DIE DIAKONIE / DIE EVANGELISCHE KIRCHE ] gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 3. Dezember 1958 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
Gründe
1 – I.
Der klagende Verein für Innere Mission e.V. [ DIE INNERE MISSION / DIE DIAKONIE / DIE EVANGELISCHE KIRCHE ] unterhält ein Jugenderziehungsheim, den Fürsorgehof H. [ Herzogsägmühle ] in Schongau/Obb. [ Oberbayern ]. Die beigeladenen 91 Jugendlichen waren dort im Jahre 1955 untergebracht. Sie wurden in den staatlich anerkannten Lehrwerkstätten des Heims für die verschiedensten Berufe als Lehrlinge ausgebildet. 19 von ihnen (die Beigeladenen zu IV. Nr. 1 bis 19) waren durch einen Beschluß des Vormundschaftsgerichts nach § 63 des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922 (RGBl I S. 633) i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 28. August 1953 (BGBl I S. 1035) – JWG – der Fürsorgeerziehung überwiesen worden. Die weiteren 72 Lehrlinge befanden sich in der Anstalt in freiwilliger Fürsorgeerziehung (Erziehungsfürsorge). 50 von ihnen (die Beigeladenen Nr. 20 bis 69) waren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auf Veranlassung behördlicher oder caritativer Einrichtungen (Jugendamt, Gesundheitsamt, Pfarramt, Evangelischer Jugenddienst e.V.), die restlichen 22 (die Beigeladenen Nr. 70 bis 91) nur auf Grund einer Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten im Fürsorgehof [ in Oberbayern ] aufgenommen worden. Den Lehrverhältnissen lag jeweils ein “Anstaltslehrvertrag” zugrunde, in dem die Dauer der Lehrzeit unter Berücksichtigung bereits nachgewiesener Lehrzeiten festgesetzt war. Im übrigen galten nach dem Lehrvertrag für die Lehrverhältnisse folgende Bestimmungen:
[ ……… ]
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[ ……… ]
Wären die beigeladenen Jugendlichen den Insassen von Strafanstalten und Arbeitshäusern gleichzusetzen, die kraft ihrer Unterworfenheit durch die Anstaltsgewalt Arbeiten verrichten müssen, so wäre für ein freies Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis kein Raum. Eine solche Parallele besteht jedoch selbst bei den Jugendlichen nicht, die – wie im vorliegenden Streitfall – nach § 63 JWG a.F. (= § 64 JWG i.d.F. vom 11. August 1961, BGBl I S. 1206) durch Beschluß des Vormundschaftsgerichts der Fürsorgeerziehung überwiesen sind. Der Beschluß des Vormundschaftsgerichts hat keinen Strafcharakter und stellt auch keine Maßnahme der Sicherungsverwahrung dar. Er weist auch nicht den Jugendlichen in eine Fürsorgeanstalt ein, wie oft irrtümlich angenommen wird; würde er eine solche konkrete Regelung treffen, wäre er rechtswidrig (vgl. Bayer. Oberstes Landesgericht zu § 70 RJWG in Samml. von Entscheid des BayObLG in Zivilsachen Bd. 34 S. 426; Potrykus, JWG § 65 Anm. 8 ). Der vormundschaftsgerichtliche Beschluß beschränkt sich vielmehr auf die Anordnung der Fürsorgeerziehung und hat zur Folge, daß das Recht und die Pflicht der Eltern zum Unterhalt, zur Erziehung und zur Beaufsichtigung des Minderjährigen als Teil des den Eltern zustehenden Gesamtpersonensorgerechts kraft öffentlichen Rechts auf die Organe der öffentlichen Jugendhilfe übergeht (vgl. Potrykus aaO § 63 Anm. 19). Mit Recht bezeichnet das LSG den mit der Anordnung der Fürsorgeerziehung verbundenen staatlichen Zwang als in erster Linie gegen die Eltern – nicht gegen den Jugendlichen – gerichtet (vgl. auch Teitge, BABl 1958, 67, 69). Elterliche Rechte werden nach Erlaß des vormundschaftsgerichtlichen Beschlusses weitgehend von der Fürsorgerziehungsbehörde wahrgenommen. Entscheidet sich diese Behörde dafür, die Fürsorgeerziehung in einer “Erziehungsanstalt” (§ 62 JWG a.F. – jetzt “Heim”, § 69 Abs. 3 Satz 1 JWG n.F. –) durchführen zu lassen – es kann auch eine “geeignete Familie” (§ 62 JWG a.F., § 69 Abs. 3 Satz 1 JWG n.F.), u.U. sogar die eigene Familie des Minderjährigen (§ 69 Abs. 4 JWG a.F., § 69 Abs. 3 Satz 2 JWG n.F) sein –, so kann allerdings damit für den Jugendlichen ein Öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis begründet werden, sofern er nämlich in eine mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Anstalt eingewiesen wird. Er ist in diesem Falle der Anstaltsgewalt unterworfen – im Grundsatz nicht anders als der Schüler gegenüber der Schule, der Student gegenüber der Universität – und hat den zwingenden Ge- und Verboten der Anstaltsordnung, die auch bestimmte Arbeiten betreffen können, nachzukommen.
[ Die in der Einrichtung untergebrachten Zöglinge, die „einer Lehre nachgehen“ oder anderweitig „einen Angestelltenberuf anstreben“ stehen in einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis; Versicherungspflicht besteht !; vollumfängliche Krankenversicherung / Sozialversicherung ist daher vom Arbeitgeber, der INNEREN MISSION / DIAKONIE / EVANGELISCHEN KIRCHE zu zahlen ! ]
Von Rechts wegen.
veröffentlicht am 30.01.1963
ENDE DES ZITATS EINES KURZEN AUSZUGS AUS GESAGTEM BUNDESSOZIALGERICHTSURTEIL.
Direkter Link zu diesem Dokument
[ Im nächsen Beitrag wird dann auch dieser Link – NUMMER 2 – von mir angegeben werden. ].
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Bezüglich dem damals von der INNEREN MISSION / DIAKONIE / EVANGELISCHEN KIRCHE betriebenen Jugenderziehungsheim, dem Fürsorgehof Herzogsägmühle in Schongau, Oberbayern, siehe WIKIPEDIA @ [ Im nächsen Beitrag wird dann auch dieser Link – NUMMER 3 – von mir angegeben werden. ].
ENDE DES ZITATS MEINES BEITRAGS AUS DEM JAHRE 2014.
QUELLE: Ein Beitrag (vom Do. 27.03 2014 um 02:59 Uhr) im Diskussionsfaden/Thread zum Thema: »Die 3. Reichs-Zwangsarbeit-Tradition fortgesetzt in der BRD.« im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-Forum @ [ Im nächsen Beitrag wird dann auch dieser Link – NUMMER 4 – von mir angegeben werden. ].
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Ehemaliges Heimkind-WEST Boardnutzer »brötchen« (Rainer), im HEIMKINDER-FORUM.DE, im dortigen gleichlautenden Thread » »SCHLARAFFIA MATRATZEN« / »RECTICEL SCHLAFKOMFORT GMBH« – viele männliche Ehemalige Heimkinder West haben DEREN Bekanntschaft machen müssen…«, am 17. Januar 2017, um 21:38 Uhr, weist uns alle dann auch sogleich darauf hin :
( Zur eigenen Überprüfung, wo notwendig, diesen Link bitte manuell in ein neues Browser-Fenster eingeben: http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/17120-»SCHLARAFFIA-MATRATZEN«-»RECTICEL-SCHLAFKOMFORT-GMBH«-–-viele-männliche-Ehemalig/?postID=434335#post434335 )
ANFANG DES ZITATS SEINER STELLUNGNAHME.
Konkret bedeutet das, dass die Diakonie gegen ein Urteil mit gleichem Tenor einer unteren Instanz geklagt hat, die ihnen bereits Zwangsarbeit von Jugendlichen verboten hatte. Daran erkennt man schon, aus welchem Jahrhundert die Strukturen der Diakonie aufgebaut waren, nämlich aus dem wilhelminischen, 19. Jahrhundert.
Nun wird dieses [ BUNDESSOZIALGERICHTSURTEIL ] Urteil, Anfang 1963, ja überall herum gereicht worden sein, bei der katholischen und evangelischen Kirche, beim LWL, bei der Inneren Mission und den angeschlossenen Unterabteilungen. Im Klartext heißt das, dass all diese Organisationen bewusst gegen geltendes Recht verstoßen haben, das gleiche gilt für diese Firmen, wie Schlaraffia, Bosch, Hella, etc. [ , etc., etc., etc., etc. ]
Sie haben uns bewusst als rechtlose Kindersklaven ausgebeutet und sie zahlen bis heute keinen einzigen Cent als Wiedergutmachung dafür.
Ich glaube sicher, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist!
ENDE DES ZITATS SEINER STELLUNGNAHME.
Wer wird uns helfen? — Wen schlagt Ihr vor? ( frage ich )
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Jetzt gibt es auch, seit dem 01.01.2017 fur Betroffene, die damals als Kinder und Jugendliche in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien untergebracht waren und dort misshandelt und missbraucht wurden, sich bei einer sogenannten »Stiftung Anerkennung und Hilfe« um ein paar Almosen zu bewerben, die von den Taterorganisationen als „Hilfe“ angeboten werden.
WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG »Stiftung Anerkennung und Hilfe« !!
Jetzige Verzichtserklärung bezüglich dem jetzigen Behinderten Fonds (bezüglich dieser jetzigen „Stiftung“):
DIESE „VERZICHTSERKLÄRUNG“ LAUTET WIE FOLGT: — ANFANG.
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» Einwilligungserklärung für die Stiftung Anerkennung und Hilfe
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Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mit dem Erhalt der Leistungen auf andere Forderungen aufgrund der Unterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, verzichte. Dieser Verzicht soll auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung umfassen. [ … ]
[ ……… ] «
DAS IST DIE UNBEDINGT ZU BEACHTENDE „VERZICHTSERKLÄRUNG“. — ENDE.
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Alle Antragsteller und Antragstellerinnen müssen diese Verzichtserklärung unterschreiben. Einige haben sie schon unterschrieben (ganz sicherlich nichts wissend und nichts ahnend unterschrieben!).
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Die anfängliche „Verzichtserklärung“ bezüglich dem Fonds Heimerziehung-WEST:
Mit dem Fonds Heimerziehung-WEST war es genauso in 2011. Dazu hieß es, u.a., im WDR am 02.01.2012, um 06:00 Uhr:
»Viele Betroffene sind auch erbost über die Verzichtserklärung und diskutieren hitzig in Internetforen. “Ehemalige Heimkinder seid gewarnt”, schreibt User “Martini”, alias Martin Mitchell, auf Heimkinder-Forum.de. “Die Verzichtserklärung ist Täterschutz pur.” Mitchell, in den 60er Jahren im Heim aufgewachsen, lebt seit vielen Jahren in Australien.«
QUELLE: http://www1.wdr.de/archiv/missbrauch/heimkinder104.html
Nach einem gemeinsamen Aufruhr und Protest wurde diese „Verzichtserklärung“ dann etwas später, im Frühjahr 2012, gestrichen !!
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Weitere Information zu diesem Thema in den diesbezüglichen Diskussionsforumbeiträgen @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=22&t=177&p=1393#p1370
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WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!
Ja, so ist es !!
Wer diese „Verzichtserklärung“, bezogen auf den OSTEN, unterschreibt, kann später auch keinen StRehaG-Antrag („Strafrechtlichen Rehabilitierungsantrag“) stellen !! — und auch auf keinste andere Weise in Zusammenhang mit seiner „Unterbringung“ im OSTEN Klage gegen irgendjemand erheben !!
Wer diese „Verzichtserklärung“, bezogen auf den WESTEN, unterschreibt, kann später auch keinen Antrag gemäß dem OEG („Opferentschädigungsgesetz“) stellen !! — und auch auf keinste andere Weise in Zusammenhang mit seiner „Unterbringung“ im WESTEN Klage gegen irgendjemand erheben !!
Und jeder, weder aus dem OSTEN noch aus dem WESTEN, kann für diese oder jene Zwecke zukünftig „Prozesskostenhilfe beanspruchen“ oder selbstgezahlte „Gerichtskosten und Anwaltskosten zurückerstattet bekommen“ !!
Wenn die „Verzichtserklärung“ erst einmal unterschrieben ist, wird es zu spät sein !! — ob selbst unterschrieben oder vom Betreuer unterschrieben spielt keine Rolle !!
Alle damaligen Opfer von Medikamentenversuchen und Medikamentenverabreichungen in OST und WEST, die diese „Verzichtserklärung“ unterschreiben, mit eingeschlossen !!
Unbedingt alle diesbezüglichen Beiträge in diesem Thread nicht nur einfach mal schnell überfliegen, sondern genau und eingehend studieren: http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=22&t=177
Und ALL DIES natürlich auch so weit wie möglich an alle anderen weitersagen und weitergeben !!
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Es scheint nicht jeder den Sinn eines Diskussionsforums begriffen zu haben, dabei ist es so einfach …
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»Stiftung “Anerkennung und und Hilfe”« – Pflicht Betroffene vor dem Unterschreiben einer „Verzichtserklärung“ zu warnen.
Ich habe auch, zusätzlich, diesbezüglich KONTAKT ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR mit der Bundesregierung selbst aufgenommen @ https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Kontakt/kontaktform_node.html
ANFANG DES ZITATS MEINER KOMMUNIKATION MIT DEM BUNDESARBEITSMINISTERIUM.
am Donnerstag, 27. April 2017, um 08:08 Uhr
BETREFF: »Stiftung “Annerkennung und Hilfe”« „Erfassungsbogen“ / „Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung“
Subject: Verstehen der rechtlichen Bedeutung und Konsequenzen der Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. = Understanding the legal significance and consequences of signing a waiver of rights.
Meine Damen und Herren Entscheidungsträger,
meine Kontaktaufnahme mit Ihnen bezieht sich auf folgende wichtige Fragen bezüglich den Anträgen auf „Hilfe“, die seit dem 1. Januar 2017 in Zusammenhang mit der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« gestellt werden können:
1.) Warum werden Antragstellerinnen und Antragsteller auf dem „Erfassungsbogen“ genötigt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben?
2.) Warum wird ihnen das einfach so untergeschoben und sie bemerken und verstehen es möglicherweise gar nicht mal?
3.) Wird dieses Klientel, und in Fällen von hinzugezogenen Betreuern und Vormündern, die keine Anwälte sind, überhaupt verstehen auf was sie da mit ihrer Unterschrift verzichten?
4.) Versteht das Beratungspersonal, unter denen, es ist anzunehmen, sich ebenso keine Anwälte befinden, zu was die Antragstellerinnen und Antragsteller damit von ihnen genötigt werden zu verzichten?
5.) Wie viele solcher „Verzichtserklärungen“ / „Einwilligungserklärungen“ sind bisher, von welchen Anlauf- und Beratungsstellen in Bezug auf die »Stiftung “Annerkennung und Hilfe”«, in welchen Bundesländern, schon unterschrieben, eingetrieben worden?
6.) Ist es von den Errichtern der »Stiftung “Annerkennung und Hilfe”« geplant diese Verfahrensweise auch zukünftig beizubehalten und fortzusetzen?
Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung mit aufklärenden Antworten zu diesen wichtigen Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin MITCHELL
ENDE DES ZITATS MEINER KOMMUNIKATION MIT DEM BUNDESARBEITSMINISTERIUM.
Eine Empfangsbestätigung bezüglich diesem meinem Nachfrage-Schreiben, an die Bundesregierung selbst, habe ich bisher nicht erhalten, und all diese meine Fragen wurden natürlich ebensowenig und in keinster Weise von den Entscheidungsträgern beantwortet.
ABSCHLIEßEND AN DEN LESER: Wer, was dieses Thema betrifft, informiert bleiben möchte, unbedingt regelmäßig alle Beiträge in dem Thread »”STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE” nimmt Arbeit auf.«, im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-Forum, nicht nur einfach mal schnell überfliegen, sondern genau und eingehend studieren: http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=22&t=177 .
PS. Und, damit es nicht ignoriert werden kann, geht dieses Schriftstück auch gleichzeitig an viele, viele Nebenempfänger und wird auch weitgehend im Internet veröffentlicht.
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Verzichtserklärung ist vom Tisch! – Siehe nachfolgende Benachrichtigung.
TATSACHE IST, dass eine von wem auch immer offiziell gedruckte „Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung“ IRGENDWO IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND eine zeitlang im Antragsprozess verwendet wurde. Wie lange und von wem sie verwendet wurde und wie viele solcher „Erklärungen“ tatsächlich unterschrieben wurden, steht noch nicht fest.
Vielleicht hat das so genutzte Formular ja auch irgend ein Quellzeichen (links oder echts am unteren Rand) anhand dessen sich feststellen lässt wer es drucken ließ und wann es gedruckt wurde.
Ich kann jedoch jetzt ALLEN mitteilen, was mir in Antwort auf mein Schreiben vom Dienstag, 30. April 2017, gerade erst mitgeteilt wurde: Die „Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung“ ist vom Tisch !! – Niemand verwendet sie mehr !!
[ Benachrichtigung, wie sich herausstellt, eingegangen in Australien ungefähr eine Stunde vor Mitternacht am Freitag, 12. Mai 2017. – Abgesandt aus Deutschland am Spätnachmittag, Freitag, 12. Mai 2017. ]
ANFANG DES ZITATS DER BESTÄTIGUNG, DASS DIE „VERZICHTSERKLÄRUNG“ NUN ENDLICH VOM TISCH IST.
Von:
SER3-Stiftung-Anerkennung-Hilfe Stiftung-Anerkennung-Hilfe@bmas.bund.de
An:
martinidegrossi[a]yahoo.com.au
Sehr geehrter Herr Mitchell,
vielen Dank für Ihre Mail vom 30. April 2017 und den damit verbundenen Hinweis auf die Verwendung einer Verzichtserklärung.
Auch wir mussten feststellen, dass ein vom Lenkungsausschuss nicht genehmigtes Formular von einer Anlauf- und Beratungsstelle verwendet wurde. Diese Praxis wurde umgehend abgestellt.
Bund, Länder und Kirchen sind sich bewusst und einig darin, dass sie die gemeinsame Verantwortung tragen, das Leid und Unrecht anzuerkennen und den Betroffenen die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung mit möglichst wenigen Hürden zukommen zu lassen.
Die Leistungen der Stiftung sind freiwillige Leistungen der Errichter, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. Sie sollen dazu dienen, den Betroffenen eine Anerkennung und finanzielle Unterstützung zu ermöglichen, denen aus unterschiedlichsten Gründen andere Wege zur Entschädigung oder Kompensation ihres Leids nicht offenstehen. Angesichts des Zeitablaufs und der Beweisschwierigkeiten sind die Leistungen für die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen auch der einzig mögliche Weg, für das zugefügte Leid und das erlebte Unrecht finanzielle Hilfen zu erhalten. Damit wird die Position der Betroffenen insgesamt gestärkt.
Die Leistungen der Stiftung können das damalige Leid und Unrecht nicht ungeschehen machen, aber sie sollen dazu dienen, Rechtsfrieden herzustellen.
Dennoch ist kein Betroffener daran gehindert, andere Ansprüche oder Kompensationsmöglichkeiten zu verfolgen; er muss nicht darauf verzichten, solche Ansprüche geltend zu machen.
Die freiwilligen Leistungen der Stiftung sollen jedoch nicht zusätzlich zu Leistungen gewährt werden, auf die ein anderweitiger Anspruch besteht oder für die eine Kompensationsmöglichkeit gegeben ist. Es war der Wunsch der Errichter der Stiftung, Doppelleistungen auszuschließen.
Deshalb haben sie entschieden, sowohl im Hinblick auf finanzielle Leistungen, die von den Kirchen, Orden und konfessionellen Einrichtungen für das erlittenen Leid und Unrecht an Betroffene ausgezahlt wurden als auch im Hinblick auf freiwillige Leistungen aus anderen Fonds eine Anrechnung auf die Leistungen der Stiftung vorzusehen.
Weiterhin bestimmt die Verwaltungsvereinbarung von Bund, Ländern und Kirchen über die Errichtung der Stiftung, dass die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen nur Betroffene erhalten sollen, die keine Forderungen aufgrund der Heimunterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie Ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, geltend machen. Dies soll auch den Ersatz von Kosten der Rechtsverfolgung umfassen. Auszahlungen sind grundsätzlich auch möglich, wenn ein solcher Verzicht nicht erfolgt.
In allen diesen Fällen muss ein Betroffener also damit rechnen, dass dies bei den Stiftungsleistungen berücksichtigt wird.
Ich hoffe, ich konnte Sie bezüglich Ihrer Befürchtungen beruhigen und versichere Ihnen, dass uns genau wie Ihnen daran gelegen ist, im Sinne der Betroffenen zu handeln.
Dieses Schreiben wird der Geschäftsstelle der Stiftung und den Anlauf- und Beratungsstellen zur Kenntnis gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Karsties
Vorsitzende des Lenkungsausschusses Stiftung Anerkennung und Hilfe
ENDE DES ZITATS DER BESTÄTIGUNG, DASS DIE „VERZICHTSERKLÄRUNG“ NUN ENDLICH VOM TISCH IST.
Trotzdem empfehle ich einem jeden von Euch auch in Zukunft genau aufzupassen was Euch zum Unterzeichnen vorgelegt wird und was Ihr unterschreibt !!
PS.: Ich habe auch schon dafür gesorgt, dass diese Bekanntgebung jetzt auch auf der Facebookseite des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V«) zu finden ist: https://de-de.facebook.com/VEHeV/posts/1037636846336803 (dort eingestellt in den frühen Morgenstunden, am Samstag, 13. Mai 2017 (MESZ)).
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ERSTENS:
300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)
Heimopferrentengesetz (HOG)
Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen
Dieses Gesetz existiert seit Mittwoch, 26. April 2017 !!
Einstimmig vom Österreichischen Parlament beschlossen !!
Das Gesetz tritt in Kraft am 1. Juli 2017 !!
Wo? — Ja, nicht in Deutschland, aber in Österreich !!
Siehe den relevanten Gesetzestext im genauen und vollständigen Wortlaut selbst: » Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen (Heimopferrentengesetz-HOG)« @ https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BNR/BNR_00476/fname_631216.pdf (ingesamt 6 Seiten).
ÖSTERREICH: 300€ Rente für Misshandelte Heimkinder! – Sind die Deutschen wirklich so unfähig, dass sie SO ETWAS nicht gebacken kriegen ??
Wo ein Wille, so auch ein Weg !!
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ZWEITENS:
300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)
Das „Heimopferrentengesetz“ („HOG“) kommt in der Bundesrepublik Deutschland nicht zur Sprache und darüber, dass es gerade einstimmig vom Bundesparlament in Österreich verabschiedet wurde, wird nicht berichtet. Das Thema »300€ Rente für damalige Heimopfer (aber nicht in der BRD)« wird in Deutschland medial und gesamtgesellschaftlich völlig totgeschwiegen.
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Es ist wie bei allem anderen was hier in Deutschland passiert, NICHTS Halbes und Nichts Ganzes !
Selsam in einem Land wie Österreich sind solche Sachen möglich, in Deutschland , macht eine GROKO was sie will , am Bürger vorbei.
Und dann erwartet von diesem Bürger das er dann CDU oder SPD wählt.
Ich wähle keine von beiden, so dämlich kann ich NICHT sein.
Und noch was, sehr schön verschwiegen hat man jegliche Pressemitteilung darüber daß in Österreich dieses Gesetz beschlossen wurde.
Wenn man aber rechnet wie alt wir ehemaligen alle sind, ich bin jetzt 73, so kann ichz mir vorstellen das das Gestzt vielleicht auch einmal in Deutschland kommt, aber solange verzögert wird bis alle ehemaligen tot sind.
Denn dann hat man Millionen gespart.
Wie schon erwähnt : eine Armutszeugnis einer “Demokratie”
Dafür bekommen unsere sogenannten Volksvertreter alle Jahre wieder ein Diätenerhöung von Mtl. 500 Euro.
“Wir sind alle so stolz auf diese Regierung” Ich kann garnicht soviel Kotzen wie ich möchte.
Ich Grüße aber trotzdem alle die mit mir im Salwator Kolleg Klausheide bei Paderborn waren.
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VERGLEICHE — Betroffene institutionalisierter sexualisierter Gewalt sowohl wie auch nur körperlicher Gewalt (einschließlich der Ehemaligen Heimkinder in Deutschland in OST und WEST, und auch in Österreich) wurden, bis 2013/2014, in welchen Ländern der Welt auf welche Weise und in welchem Umfang „entschädigt“??
QUELLE: [ ausgehend von der Schweiz, Ende 2013/Anfang 2014 ] http://www.netzwerk-verdingt.ch/pdf/aufstellung_leistungen_anderer_staaten.pdf :
ANFANG DES VOLLZITATS DIESER AUSFÜHRUNGEN.
Aufstellung über die bisherigen Leistungen anderer Staaten [ = Länder / Bundesstaaten / Städte / Kommunen / Gemeinden ]
[ aufgeführt im Original in drei diesbezüglichen Tabellen ]
[ 1. ] Geleistete Gesamtbeträge
[ 2. ] Einzelwiedergutmachungen
[ 3. ] Fonds
Redaktion: Thomas Huonker, Historiker; Walter Zwahlen, netzwerk-verdingt [ Schweiz = Switzerland ]
Aufstellung über die bisherigen Leistungen anderer Staaten
USA: 2’000’000’000 US-Dollars gesamthaft ausbezahlte Summe.
Kalifornien: 1’000’000 US-Dollars je an 600 Opfer ausbezahlt.
Irland: 1’280’000’000 Euro gesamthaft bezahlt an Missbrauchsopfer in katholischen Heimen. Der Fonds für „gefallene“ junge Frauen der von Nonnen geführten Magdalenenheime enthält bereits mehr als eine Milliarde Euro.
Für die 1000 Betroffenen heisst das 1’000’000 Euro Entschädigung.
Deutschland: 120’000’000 Euro Ausschüttung des Fonds 2014 für Heimkinder.
Ehemalige DDR: 40’000’000 Euro bereits ausgeschüttet an ehemalige Heimkinder. Der Fonds musste aufgestockt werden, da die Zahlungen die bis 2016 reichen sollten, bereits aufgebraucht sind.
Kanada: 35’000’000 kanadische Dollars bezahlt. Höchste individuelle an zwei ehemalige Heimkindern bezahlte Summe.
Schweden: 27’000’000 Franken total je 34’000 Franken an 800 Betroffene ausbezahlt.
Österreich:
Bundesland Tirol: 3’700 – 25’000 Euro bis Ende 2013 an einzelne Heimkinder ausbezahlt. Gesamtsumme schon 6 Mio. Euro ausgeschüttet.
Wien: 21’500’000 Euro Fonds (bis Ende 2013 schon 17,1 Mio. Euro ausbezahlt an ehemalige Heimkinder.)
Australien: 525’000 australische Dollars an einen Aborigine bezahlt. Höchste individuelle Summe.
In den letzten 10 Jahren wurden knapp 600’000’000 australische Dollars in Bildungs-, Gesundheits-, Wohn- und Drogenentzugsprogramme für Aborigines investiert.
6’000-40’000 australische Dollars individuell in den Bundesstaaten bisher für sexuellen Missbrauch bezahlt.
Für die 15’000 Opfer von sexuellem Missbrauch der königlichen Kommission wird ein Entschädigungsfondsbudget von 1 Milliarde australischen Dollars geschätzt. Für die Aufarbeitung wurden 400’000’000 Dollars bereitgestellt.
Norwegen: 112’000 Franken pro Betroffener ausgeschüttet.
Belgien: 2’500 und 25’000 Euro pro Betroffener veranschlagt. Bezahlt wurde noch nicht, da die Untersuchung läuft.
England: hat einen Entschädigungsfonds für die nach Australien, Südafrika, Neuseeland und Kanada deportierten Waisenkinder eingerichtet.
Holland: ist an der Aufarbeitung über Gewalt und sexuellen Missbrauch durch kirchliche Institutionen.
Zusatzinfos folgende Seiten:
● Entschädigungen und ihre Funktion
● Länderübersicht: Aufarbeitung und finanzielle Wiedergutmachung
Entschädigungen an die Opfer haben wichtige Funktionen:
Eine symbolische [Funktion]:
In einer materiellen Kultur wie der unseren, in welcher der Wert von etwas oder jemanden in einer Euro-Bezifferung ausgedruckt wird, hat die Benennung eines Schadens in Euro eine hohe Aussagekraft, besonders, wenn es sich dabei um eines Schadens in Euro handelt, also einen Schaden, bei dem es lediglich eine Anerkennung, aber keine Wiedergutmachung geben kann. Eine Zahlung von Entschädigung ist die Anerkennung und Benennung einer Schuld und beendet die gefühlte Mitschuld und Beteiligung der Opfer am Verbrechen.
Die Opfer haben nicht „Nein“ sagen können!
Dass gegenwärtig wenige Opfer Entschädigungen fordern. Ist ein Teil des Schadens, welcher durch die sexualisierte Gewalt verursacht wurde, welche die Opfer erleiden und erdulden mussten. Indem es hingenommen wird. Dass die Mehrheit der Opfer keine materiellen Forderungen stellt und damit die Minderheit der Opfer, welche bezifferte Entschädigungsforderungen fordert, erneut ausgrenzen, setzen die Verantwortlichen der Institutionen das schädigende Verhalten fort.
„Denn erst wenn in unserer Gesellschaft grössere Summen freiwillig gezahlt werden, ist die Schuld schmerzhaft anerkannt.“ (Professor Volkmar Sigusch, Sexualforscher, Frankfurt am Main, 2010)
Eine praktische [Funktion]:
Eine Entschädigungszahlung lindert den angerichteten Schaden. Überlebende sexualisierter Gewalt stehen in der Regel unterdurchschnittlich gut und abgesichert im Leben. Die Kosten für die Behandlungen sind hoch und werden nicht immer von den Krankenkassen bezahlt. Kontingente für therapeutische Massnahmen sind vor Behandlungsende erschöpft. Gebrochene Biografien, Ausbildungsverzögerungen und unterbrochene Beschäftigungsverhältnisse sind bei Opfern gehäuft zu beobachten. Eine adäquate Versorgung für das Alter ist häufig nicht vorhanden.
Eine moralische [Funktion]:
Wer Schaden angerichtet hat, steht in unserer Kultur in der Pflicht, diesen wieder auszugleichen. Diese Verpflichtung ist unabhängig von Straf- und Zivilrecht. Daher steht die Institution in der Pflicht, von der Einrede der Verjährung Abstand zu nehmen und ihrer moralischen Verpflichtung nachzukommen.
Die Entschädigungszahlungen sind so hoch anzusetzen, dass die Opfer nicht beleidigt werden. Lebenslanges Leid kann nicht mit Almosen abgegolten werden.
Länderübersicht:
Aufarbeitung und finanzielle Wiedergutmachung
Irland
zahlte 2002 1,28 Mia Euro für den sexuellen Missbrauch an Opfer in kirchlichen Heimen. Die Kirche musste dafür Gebäude und Ländereien im Werte von 128 Mio Euro abtreten.
Ein Schulleiter, der wegen 386 sexuellen Übergriffen an 21 Schülerinnen angeklagt war, unter ihnen die heute 48-jährige Klägerin, musste ihr 1998 ein Schmerzensgeld in Höhe von umgerechnet 300’000 Euro. Ihre Zivilklagen gegen das irische Bildungsministerium wurden hingegen abgewiesen. Irland habe das Recht der Kinder auf Schutz vor sexuellen Übergriffen verletzt, betonte einer der Anwälte der Klägerin, David Holland. Wenn diese Übergriffe in den 70er Jahren rechtzeitig gemeldet worden wären, hätten zahlreiche Schüler geschützt werden können. Am 11. Mai 1999 sprach der damalige Regierungschef Bertie Ahern eine offizielle Entschuldigung aus. Mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern an katholischen Schulen in Irland hat sich 1998 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst. Die 17 Richter der Großen Kammer des Straßburger Gerichts prüften die Klage eines der Opfer. Das damals neun Jahre alte Mädchen war im Jahre 1973 mehrere Monate lang wiederholt vom Leiter ihrer Schule in der südirischen Ortschaft Dunderrow missbraucht worden. Sie warf den irischen Behörden vor, jahrzehntelang nichts gegen diese Praktiken unternommen zu haben.
Am 11. Mai 1999 sprach der damalige Regierungschef Bertie Ahearn eine offizielle Entschuldigung aus und setzte eine Untersuchungskommission ein. 2002 erhielten die schwersten Fälle der Opfer maximal 300’000 Euro pro Person. Das Vorgehen und die Abstufungen der irischen Regel der Entschädigung für die als Heimkinder Misshandelten wurden aufgrund des Berichts der Ryan-Kommission festgelegt. Irland hat mit diesem Prozess der Aufarbeitung ein Modell geliefert, an dem sich solche Vorgehensweisen international messen müssten. Am 19. Februar 2013 hat sich der aktuelle Premierminister Enda Kenny erst auf Druck im Parlament gegenüber den rund 1000 überlebenden Betroffnen der ehemaligen Magdalenenschwestern entschuldigt, die in von Nonnen geführten Heimen misshandelt und durch Zwangsarbeit in den Wäschereien ausgebeutet worden waren. Die Regierung richtete einen Entschädigungsfonds ein, der inzwischen die Milliardengrenze überschritten hat, und plant auch ein Denkmal.
Belgien
Die katholische Kirche Belgien kündigte 2010 Zahlungen an Missbrauchsopfer an. Es zeigte sich, dass alles ist noch viel schlimmer, als man bis anhin angenommen hatte: Eine Untersuchungskommission veröffentlichte Bericht zu Missbrauchsfällen in der Kirche. An die Opfer des sexuellen Missbrauchs durch Geistliche will die katholische Kirche Entschädigungen zwischen 2500 und 25’000 Euro zahlen. Dies gab die Schiedskommission bekannt, die auf Initiative von Parlamentariern zustande gekommen war. Die Opfer wurden aufgefordert sich zu melden. Im März 2011 nahm ein Schiedsgericht seine Arbeit auf.
Die Höhe der Entschädigungssumme ist abhängig davon, ob es sich um ein Sexualdelikt ohne Drohungen oder Gewalt oder beispielsweise um eine Vergewaltigung handelt. Auch das Alter der Opfer spielt eine Rolle. Skandale um Kindesmissbrauch hatten die katholische Kirche und andere Institutionen in den vergangenen Jahren in zahlreichen Ländern erschüttert. In Belgien schlugen sie besonders hohe Wellen. Im September 2010 erklärte eine von der Kirche eingesetzte Kommission, rund 500 Zeugnisse mutmasslicher Missbrauchsopfer erhalten zu haben, von denen sie einen Teil veröffentlichte. Im Juni 2010 hatten die belgischen Bischöfe nach monatelangem Zögern ihre “moralische Verantwortung” anerkannt und zugesagt, die Opfer entschädigen zu wollen. In der katholischen Kirche Belgiens haben Priester nach einem Untersuchungsbericht in den 50-er bis 80-er Jahren mindestens 475 Kinder sexuell missbraucht. «Es ging um oralen und analen Missbrauch, um Masturbation – mit anderen Worten, es ging um schwere Fälle», sagte der Kommissionsvorsitzende, Kinderpsychiater Peter Adriaenssens. Wie der Bericht nun zeigt, war dies kein Einzelfall: In Schulen und Internaten der katholischen Kirche missbrauchten Geistliche, Religionslehrer oder Betreuer von Jugendgruppen in ganz Belgien Kinder und Jugendliche. Die meisten Fälle – rund 400 – wurden aus dem flämischsprachigen Landesteil bekannt. Meist waren die Opfer Knaben im Alter zwischen 10 und 14 Jahren, ein Drittel waren Mädchen. Allerdings sollen auch Kleinkinder im Alter von zwei oder fünf Jahren missbraucht worden sein. Der Bericht zitiert die erschütternden Zeugenaussagen von 124 Opfern. «Ich bin jede Woche brutal missbraucht und vergewaltigt worden. Ich erinnere mich auch an eine sadistische Nonne, die regelmässig die Vergewaltigung beobachtete und meine Schmerzen genoss», sagte ein Opfer aus. Ein anderer sagte bei der Befragung: «In meinem Fall war es nicht nur ein Priester, es waren auch ein Lehrer und ein Direktor einer Grundschule.» Die Kommission zeigte sich betroffen von der hohen Zahl von Selbstmorden unter den Opfern: Es wurden 13 Selbstmorde und 6 Selbstmordversuche gemeldet.
Holland
ist an der Aufarbeitung. Tausende Mädchen in den Niederlanden sind seit 1945 nach dem Bericht einer Untersuchungskommission von katholischen Geistlichen sexuell missbraucht und körperlich misshandelt worden. 40 Prozent dieser Mädchen wurden von Priestern oft über Jahre vergewaltigt, stellte die Kommission in ihrem in Den Haag veröffentlichten Bericht fest. Sie waren 6 bis 14 Jahre alt, als der Missbrauch und die Gewalt begann. Die Kommission war von der katholischen Kirche eingesetzt worden.
Im Gegensatz zu den meisten Ländern hat die katholische Kirche der Niederlande einer unabhängigen Kommission für die Aufarbeitung zugestimmt.
Australien
hat sich 2012 bei den minderjährigen Frauen (teilweise wurden sie zwangssterilisiert), denen man die Kinder weggenommen und zwangsadoptiert hat, offiziell entschuldigt. Die Entschädigung ist Sache der einzelnen Bundesstaaten.
Für die Kindswegnahmen bei den Ureinwohnern / Aborigines hat am 9. August 2007 Bruce Trevorrow, dessen Fall besonders krass und aktenmässig gut dokumentiert war, 525’000 australische Dollars als individuelle Entschädigung erhalten. Einer von rund 100’000, welche Opfer der rassistischen Massnahmen mit Verlust der Identität und Kultur verbunden waren. Seit 1998 wurden knapp 600 Mio australische Dollars in Bildungsprogramme, Gesundheits-, Wohn- und Drogenbekämpfungsprojekte investiert.
In Australien hat sich Premierminister Kevin Rudd am 13. Februar 2008 bei den «vergessenen Australiern» (Forgotten Australians) offiziell für das Leid entschuldigt, das ihnen zwischen den 1920er und den 1960er Jahren zugefügt worden war.
Weiter entschuldigte sich der Regierungschef für diese absolute Tragödie und dafür, dass viele Betroffene ihrer Kindheit beraubt worden seien, vor rund 1000 Opfern, die sich in der Great Hall im Parlamentsgebäude in Canberra eingefunden hatten.
Während Jahrzehnten waren rund 500’000 Kinder und Jugendliche australische und aus Europa deportierte Kinder in Heimen missbraucht worden. Zwischen Anfang des 19. Jahrhunderts und Ende der 1960er Jahre verschickten die britischen Behörden schätzungsweise 150’000 Kinder nach Australien, Kanada und Neuseeland. Laut dem Untersuchungsbericht wurden im vergangenen Jahrhundert bis zu 30’000 Kinder von Grossbritannien und Malta aus nach Australien deponiert, die oft alleinstehenden Müttern oder armen Familien weggenommen worden waren. Den Müttern und Eltern wurde vorgegaukelt, ihre Kinder seien von wohlhabenden Familien in England adoptiert worden. Den Kindern wurden erklärt, die Eltern seien gestorben, sie seien jetzt Waisen.
Sexueller Missbrauch
Im November 2012 gab die australische Regierung grünes Licht für eine Royal Commission, die Kindsmissbrauch in religiösen, aber auch anderen Institutionen untersuchen soll. Sie reagiert damit auf neue Vorwürfe, wonach die Kirche polizeiliche Ermittlungen behindert. Australiens Premierministerin Julia Gillard hat eine landesweite Untersuchung von sexuellen Übergriffen auf Kinder in kirchlichen, privaten und staatlichen Institutionen angekündigt. Diese Kommission wird bis 2015 einen entsprechenden Bericht verfassen. Für diese Aufarbeitung besteht ein Kredit von 400 Mio australischen Dollars. Sie ist mit Sonderbefugnissen ähnlich jenen eines Gerichts ausgestattet ist. Für die 15’000 Opfer rechnet man mit einem Wiedergutmachungsfonds bis zu einer Billion australischen Dollars. Die katholische Kirche in Australien deckte selber 620 Missbrauchsfälle auf. Im australischen Bundesstaat Victoria haben katholische Geistliche und Gemeindemitarbeiter in den vergangenen Jahrzehnten mindestens 620 Kinder sexuell missbraucht. Die meisten Fälle beziehen sich nach Angaben der Kirche auf einen Zeitraum, der zwischen 30 und 80 Jahre zurückliegt.
Zwangsadoptionen in Australien
21.03.2013. Jahrzehntelang wurden unverheirateten Müttern in Australien die Kinder kurz nach der Geburt weggenommen. Bis heute sind viele Betroffene traumatisiert. Endlich finden sie offiziell Gehör und Zuspruch. Die Premierministerin Julia Gillard entschuldigte sich in einem sehr bewegenden Akt vor einigen hundert Betroffenen. Es geschah in dem Glauben, das Richtige für die Kinder und ihre Eltern zu tun. Doch bis heute sind viele Mütter, Väter und Kinder in Australien von den Erfahrungen der Zwangsadoptionen traumatisiert, die dort von den fünfziger bis in die siebziger Jahre üblich waren. Etwa 150’000 Frauen sollen damals ihre Kinder weggenommen worden sein.
England
hat sich für seine klammheimlich nach Übersee entsorgten Waisenkinder entschuldigt. Zur Zeit laufen auch Ermittlungen wegen sexuellen Übergriffen durch Ordensleute in englischen Heimen und Internaten. Eine Entschädigung für die bis in die 1970er Jahre aus den englischen Waisenhäusern nach Kanada, Australien, Neuseeland und Südafrika deportierten und zu Zwangsarbeit auf Farmbetrieben platzierten Opfer steht noch aus. Auch Hunderte von armen Kindern und Jugendliche wurden in England bis 1970 aus ihren Familien gerissen und bei Farmern als billige Arbeitskräfte, wie die Verdingkinder in der Schweiz, fremdplatziert. Am 27. Februar 2010 hat sich der damalige Premierminister Gordon Brown dafür offiziell entschuldigt und einen Entschädigungsfonds angekündigt.
Kanada
1998 entschuldigte sich die kanadische Regierung formell bei den Natives für die Vorgehensweisen in der Vergangenheit. Die Kompensation bestand in Zugeständnissen bezüglich der Landrechte, der Autonomierechte und der Vergrösserung der Reservate, sowie durch Hilfsprogramme im Bildungs- und Gesundheitsbereich. Am 11. Juni 2008 entschuldigte sich der Premierminister Stephen Harper bei den kanadischen Ureinwohnern für die zwangsweise Fremdplatzierung deren Kinder in Schulheimen, wo Misshandlungen und Missbrauch häufig waren. In einer ersten Runde erhielten die Opfer 10’000 kanadische Dollars für das erste Jahr und je 3’000 weitere für jedes weitere Jahr. Im Herbst 2012 wurden in einer zweiten Runde aufgrund einer offiziellen Liste von 16’000 Betroffenen maximal 98’000 kanadische Dollars für Schwerstbetroffene ausbezahlt. Im November 2013 wurden 35 Mio. kanadische Dollar an zwei in Heimen terrorisierte und missbrauchte Kinder vom kanadischen Staat bezahlt. / hat sich bei den minderjährigen Frauen (teilweise wurden sie zwangssterilisiert), denen man die Kinder weggenommen und zwangsadoptiert hatte, offiziell entschuldigt. Es bestand jedoch eine ursprüngliche Forderung von 2 Mia kanadischen Dollars ehemaliger Heimkinder an den kanadischen Staat.
Deutschland
hat im Rahmen eines runden Tisches mit Tätern und Betroffenen der Heimerziehung während den Jahren 1949 bis 1975 einen Fonds von 120 Millionen Euro geöffnet. Davon sind 20 Millionen für wissenschaftliche Begleitung und Aufarbeitung reserviert. Die Auszahlung an die Opfer ist auf 2014 veranschlagt. Bund, Länder und Kirchen steuern dazu je einen Drittel bei.
Für die ehemalige DDR wurde am 1. Juli 2012 ein Fonds von 40 Millionen Euro geschaffen: Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“. Die Laufzeit des Fonds war eigentlich bis 2016, war aber schon Ende 2013 wegen der grossen Anzahl der Betroffenen restlos aufgebraucht. Im Augenblick wird verhandelt, um wie viel Mio. Euro der Fonds aufgestockt werden soll.
Schweden
hat 2011 je 34’000 Franken (CH) an 800 Betroffene ausbezahlt. 27,2 Mio. Franken total. Eine späte Genugtuung für misshandelte oder vernachlässigte Pflege- und Heimkinder. Der schwedische Staat hat sich bei Tausenden von Heim- und Pflegekindern entschuldigt, die von 1920 bis 1980 psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt waren. Die Betroffenen werden nach langen Kampf um Genugtuung auch finanziell entschädigt. Der Blaue Saal des Stockholmer Rathauses war am Montagnachmittag zum Bersten voll. Wo in knapp drei Wochen das Festbankett für die Nobelpreisträger stattfinden wird, versammelten sich 1300 Eingeladene, um ein dunkles Kapitel abzuschliessen. “Die schwedische Gesellschaft bittet euch betroffene Frauen und Männer heute um Verzeihung. Dies ist eine Entschuldigung ohne Vorbehalt und ohne mildernde Umstände. Die Übergriffe, denen ihr ausgesetzt gewesen seid, sind eine Schande für Schweden,” sagte der Parlamentspräsident Per Westerberg an der Zeremonie, welcher auch Königin Silvia beiwohnte. Statt Wärme und Geborgenheit zu schenken, hätten der Staat, die Regionen und Gemeinden die Kinder im Stich gelassen, fügte Per Westerberg hinzu.
Für diese Entschuldigung haben Tausende von Pflege- und Heimkindern seit Jahrzehnten gekämpft. Offiziell dokumentiert sind die Übergriffe in einer 2005 erschienenen staatlichen Untersuchung, die sich auf die Erlebnisse von rund 900 Betroffenen stützt, die in Heimen oder bei Pflegeeltern aufwuchsen. Diese erzählten – viele oft zum ersten Mal – von physischen und psychischen Misshandlungen, von ständiger Gewalt und Drohungen, von Vernachlässigung, von einer Kindheit ohne Liebe und genügend Essen oder von Jahren harter Arbeit. Kinder, die es wagten, bei Sozialämtern oder zuständigen Personen Alarm zu schlagen, wurden selten Ernst genommen. Die dokumentierten Fälle reichen von der Zwischenkriegszeit bis in die 1980er Jahre. Die Zahl der Betroffenen ist unklar; von 1920 bis 1980 wurde eine Viertelmillion Kinder fremdplatziert.
Neben der späten Bitte um Entschuldigung hat der Staat den Betroffenen eine finanzielle Entschädigung versprochen, allerdings erst nach einem unschönen politischen Hin und Her. Die zuständige Ministerin Larsson hatte den Betroffenen im Frühling 2011 Schadenersatz in Aussicht gestellt, krebste im Sommer aber vom Versprechen zurück mit der Begründung, es sei unmöglich, auf rechtlich einwandfreie Art und Weise zu beweisen, welche Personen wie stark von den Übergriffen betroffen waren. Nach einem Proteststurm ist die bürgerliche Regierung zurückgekrebst.
Norwegen
hat umgerechnet 112’000 Franken pro Betroffener ausbezahlt.
Österreich
1995 kam es zur öffentlichen Debatte um den sexuellen Missbrauch in Priesterseminaren und Klosterschulen. Die durch die katholische Kirche ernannte Klasnic Kommission eruierte 837 Schilderungen von sexuellen Übergriffen. 192 Opfer erkannte sie als entschädigungsberechtigt (75% davon Männer).
Das Bundesland Tirol richtete als erstes an Soforthilfe an Heimkinder zwischen 3’700 und 25’000 Euro aus, teilweise auch Übernahme der Therapiekosten. In gravierenden Einzelfällen wurden auch höhere Entschädigungen ausbezahlt. Bis Ende 2013 wurden vom Land Tirol und der Stadt Innsbruck rund 6 Millionen Euro ausbezahlt. Missstände und Fehlleistungen der psychiatrischen Klinik Innsbruck durch die Kinderpsychiaterin und Heilpädagogin Maria Nowak-Vogl in den 1950 und 60er Jahren sind teilweise aufgearbeitet.
Salzburg: Wissenschaftliche Aufarbeitung ist im Gang.
Vorarlberg: Wissenschaftliche Aufarbeitung ist im Gang.
Wien hat bis Ende 2012 für die Entschädigungen an ehemalige Zöglinge ihrer Kinderheime 21,5 Millionen Euro bereitgestellt, davon sind bis Ende 2013 17,1 Millionen Euro bereits ausbezahlt.
USA
Die katholische Kirche Kaliforniens hat an 600 Opfer sexuellen Missbrauchs durch Ordensleute je über eine Million US-Dollars Entschädigung ausbezahlt ergab total 645 Mio. US Dollars. Mit der weltweit höchsten Summe von rund 2 Milliarden US-Dollars für insgesamt 10’000 Opfer sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester und Ordensleute steht die USA an der Spitze der Entschädigungszahlungen. Mehrere Bistümer mussten in der Folge alle ihre Liegenschaften verkaufen und Konkurs anmelden.
ENDE DES VOLLZITATS DIESER AUSFÜHRUNGEN.
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Lieber Herr Mitchel,
Ihnen scheint dieses Thema sehr am Herzen zu liegen. Um das den anderen Lesern deutlicher zu machen, bringt es mehr, wenn Sie die sehr langen Artikel in Ihren eigenen Worten kurz zusammenfassen und für die interessierten Leser das Original zu verlinken. Vielen Dank dafür.
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THEMA: Wo in der Welt wurden / werden Heimkinder entschädigt? – Was war / ist der Umfang der Entschädigung?
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Hauptsächlich überaus zutreffend im deutschsprachigen Raum Europas — und vor allem in Deutschland! : —
ZITAT ANFANG.
Das soziale Engagement der Kirchen
… ist vergleichbar mit einem Dieb,
der dir hundert Euro klaut,
davon zwei Euro zurück gibt,
und sagt:
„Die schenk ich dir.“
Und du freust dich noch darüber!
ZITAT ENDE.
Rolf Heinrich [Karikaturist der MIZ und anderer säkularer Schriften; Malerei, bildende Kunst und Karikatur (Giordano Bruno Stiftung)]
26. Mai 2018, um 14:21 Uhr
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Geteilt auf der Facebookseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.) @ https://www.facebook.com/pg/VEHeV/posts/?ref=page_internal
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THEMA: Wo in der Welt wurden / werden Heimkinder entschädigt? – Was war / ist der Umfang der Entschädigung?
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Die deutschen Katholiken berichten über die Sünden der amerikanischen Katholiken und über das was diese Sünden den amerikanischen Katholiken bisher in *Entschädigungszahlungen* gekostet haben:
MISSBRAUCHSFÄLLE KOSTEN US-KIRCHEN MILLIARDEN IN ENTSCHÄDIGUNG
QUELLE: http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/missbrauchsfalle-kosten-us-kirche-milliarden :
„Katholisch.de ist das Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland und ein Aufgabenbereich der Allgemeinen gemeinnützigen Programmgesellschaft mbH (APG) mit Sitz in Bonn“ [ Siehe @ http://www.katholisch.de/impressum ] :
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ANFANG DES ZITATS DER FAKTEN ZUR ENTSCHÄDIGUNG VON OPFERN DER KIRCHE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN.
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MISSBRAUNCHSFÄLLE KOSTEN US-KIRCHE MILLIARDEN
Sexueller Missbrauch durch Geistliche ist in der US-Kirche nach wie vor ein großes Problem. Nun hat die Bischofskonferenz Zahlen veröffentlicht: So viel haben die Diözesen an Opfer gezahlt.
Missbrauch | Washington/Bonn – 08.06.2018
Missbrauchsfälle und deren Aufarbeitung sollen die katholische Kirche in den USA seit 2004 über 3,3 Milliarden Dollar gekostet haben. Wie aus dem jüngsten Kinderschutzbericht der US-Bischofskonferenz hervorgeht [ Siehe diesen 74-seitigen »2017 Annual Report« in englischer Sprache @ http://www.usccb.org/issues-and-action/child-and-youth-protection/upload/2017-Report.pdf ], leisteten die Bistümer allein im vergangenen Jahr Zahlungen in Höhe von gut 213 Millionen Dollar. Laut einer aktuellen Auswertung der Seite “catholicculture.org” beliefen sich die Kosten im ersten Jahrzehnt nach der Einführung des Jahresberichts im Jahr 2004 auf etwa 2,74 Milliarden Dollar.
180 Millionen Dollar für die Opfer
In ihrem umfangreichen Jahresbericht, der sich auf den Zeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 bezieht, gehen die US-Bischöfe detailliert auf die mit den Missbrauchsfällen verbundenen Kosten ein. Demnach hatten die Bistümer 213 Millionen Dollar gezahlt, während Ordensinstitute weitere 16 Millionen Dollar aufwendeten. Der größte Teil von insgesamt gut 180 Millionen Dollar entfiel demnach auf Abfindungen und andere Zahlungen an Opfer. Zweitgrößter Posten waren demnach Anwaltskosten in Höhe von etwa 33 Millionen Dollar. Weitere knapp 13 Millionen Dollar waren als “Unterstützung für Täter” in Form von Therapien, Lebensunterhalt oder Gerichtskosten gezahlt worden.
Die bislang größten Kosten seit der Einführung des Jahresberichts zum Kinderschutz fielen im Jahr 2007 an. Damals zahlten die Bistümer insgesamt eine halbe Milliarde Dollar, wovon fast 430 Million auf Abfindungen und andere Opferhilfen entfielen. Im gleichen Jahr hatte sich das Erzbistum Los Angeles zur Zahlung von Abfindungen in Höhe von 660 Millionen Dollar an gut 500 Opfer verpflichtet. Die großen Kosten für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen stellten mehrere US-Diozesen [ Siehe den diesbezüglichen Artikel »Versagen der Erzdiözese?« vom 11.06.2015 @ http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/versagen-der-erzdiozese ] in der Vergangenheit vor existenzielle Probleme. Gut ein Dutzend Bistümer hat in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten Insolvenz anmelden müssen.
Themenseite: Missbrauch
Der Missbrauchsskandal erschütterte die katholische Kirche in ihren Grundfesten. Seit 2010 die ersten Fälle bekannt wurden, bemüht sich die Kirche um Aufarbeitung der Geschehnisse. Katholisch.de dokumentiert die wichtigsten Etappen.
Zur Themenseite [ Siehe @ http://www.katholisch.de/aktuelles/themenseiten/missbrauch ]
Neben der Opferhilfe führt der Jahresbericht der Bischöfe auch neu bekannt gewordene Missbrauchsfälle auf. Demnach hatten die Diözesen im jüngsten Berichtszeitraum insgesamt 373 glaubwürdige Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs erhalten. Zwei Drittel der Taten hatten sich demnach vor dem Jahr 1984 ereignet, 22 Fälle haben sich seit dem Jahr 2000 zugetragen. Die Ordensgemeinschaften meldeten zudem weitere 63 Anzeigen. Laut Bischofskonferenz seien alle im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle an die zuständigen staatlichen Behörden weitergegeben worden.
Vier von fünf Tätern sind bereits nicht mehr aktiv
Die meisten der mutmaßlichen Täter aus dem Bereich der Diözesen waren zudem bereits nicht mehr im aktiven Dienst, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. Demnach waren 78 Prozent von ihnen bereits verstorben, suspendiert oder laisiert worden. Weitere 13 Täter seien aufgrund der Anzeigen zwischen 2016 und 2017 aus dem Dienst entfernt worden. Gegen weitere 20 Personen werde derzeit noch ermittelt. Mit Blick auf die Prävention künftiger Missbrauchsfälle verwiesen die Bischöfe auf 2,5 Millionen Personenüberprüfungen von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern im zurückliegenden Jahr. Zudem seien über 6,5 Millionen Kinder und Erwachsene geschult worden, Anzeichen von Missbrauchsfällen zu erkennen und diese zu melden.
Von Kilian Martin
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ENDE DES ZITATS DER FAKTEN ZUR ENTSCHÄDIGUNG VON OPFERN DER KIRCHE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN.
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*In Deutschland zahlt die Kirche natürlich keine Entschädigung an ihre Opfer und auch der deutsche Staat and seine Kontrollorgane sehen sich diesbezüglich den Opfern gegenüber in keinster Verpflichtung.* Auch all das hätte die katholische Kirche in Deutschland, meines Erachtens, in ihrem hiesigen Artikel mal zusätzlich hervorheben sollen und müssen.
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STUDIE: Runder Tisch, Fonds und Beratungsstellen analysiert
Gemeint ist eine „August 2018“ markierte STUDIE / ANALYSE / EVALUATION bezüglich dem »Runden Tisch Heimerziehung«, dem »Fonds Heimerziehung-WEST« und der einzig für Bayern in München eingerichteten diesbezüglichen »Anlauf- und Beratungsstelle«.
QUELLE: https://dierkschaefer.wordpress.com/2019/03/10/der-von-beginn-an-auf-betrug-angelegte-runde-tisch-wurde-rotieren/ :
*Die ungekürzte weitestgehende wortgetreue Weiterverbreitung der STELLUNGNAHME dieses langjährigen Unterstützers der Interessen Ehemaliger Heimkinder ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich von ihm erwünscht* :
STELLUNGNAHME vom 10. März 2019 von dem evangelischen Pfarrer i.R. Dierk Schäfer zu dieser „August 2018“ markierten STUDIE / ANALYSE / EVALUATION in seinem Blog dem Dierk Schaefers Blog :
„August 2018“ markierten STUDIE / ANALYSE / EVALUATION von Dr. Peter Mosser – Helga Dill – Gerhard Hackenschmied – Dr. Florian Straus – Unter Mitarbeit von Elisabeth Helming und Dr. Johanna Beyerx des unter der Schirmherrschaft von Antje Vollmer (in 2009 bis 2010; in insgesamt zehn zweitägigen nicht öffentlichen Sitzungen) tagenden »Runder Tisch “Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren”« und des darauffolgenden »Fonds “Heimerziehung in den Jahren von 1949 bis 1975″« ( Antragszeitraum 2011 bis 2014 ) ( Fonds-Aufgaben endgültig abgeschlossen 31.12.2018 ) :
»Heimkinder zwischen 1949 und 1975 und die Beratungs- und Unterstützungsarbeit der bayerischen Anlaufstelle (im Rahmen des Fonds Heimerziehung)« — »Bericht der Evaluation«
Auftraggeber der vorliegenden „August 2018“ markierten STUDIE / ANALYSE / EVALUATION ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS – BLJA).
Finanziert wurde diese „August 2018“ markierte STUDIE / ANALYSE / EVALUATION aus Mitteln des Fonds Heimerziehung :
Länge dieser „August 2018“ markierten STUDIE / ANALYSE / EVALUATION: 2.62 MB; 389 Seiten :
IPP-Arbeitspapiere Nr. 13. München: IPP. ISSN 1614-3159
@ http://www.ipp-muenchen.de/texte/IPP_2018_ABS_Studie_AP_13.pdf :
*Die ungekürzte weitestgehende wortgetreue Weiterverbreitung der STELLUNGNAHME dieses langjährigen Unterstützers der Interessen Ehemaliger Heimkinder ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich von ihm erwünscht* :
STELLUNGNAHME vom 10. März 2019 von dem evangelischen Pfarrer i.R. Dierk Schäfer zu dieser „August 2018“ markierten STUDIE / ANALYSE / EVALUATION in seinem Blog dem Dierk Schaefers Blog :
ANFANG DES ZITATS DIESER STELLUNGNAHME.
Der von Beginn an auf Betrug angelegte Runde Tisch würde rotieren, …
… doch diese mafiöse Verbindung von staatlichen und kirchlichen Interessen hat ihre Schuldigkeit getan, nämlich die ehemaligen Heimkinder nach allen Regeln der Kunst über den Tisch zu ziehen.[1]
Nun zeigt das IPP, das Institut für Praxisforschung und Projektberatung, München in einer Studie auf, wie man seriös hätte arbeiten können.[2]
Hätte, hätte, Fahrradkette.
Die trickreiche Moderatorin des Runden Tisches, Dr. Antje Vollmer, MdB und Pfarrerin, kann sich nicht damit rausreden, sie sei blind in das Verfahren geschlittert. Warnungen und gute Vorschläge gab es von Beginn an. Aber sie spielte gekonnt das Spiel mit den gezinkten Karten. Als willige Helferin?[3]
Die Münchner Studie zeigt Ergebnisse, die Pfarrerin Vollmer gemieden hat wie der Teufel das Weihwasser.
Die einzelnen Punkte:[4]
»Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Rentenersatzleistungen wird häufig der Vorwurf geäußert, dass sich diese auf Arbeit bezieht, die ab dem 14. Lebensjahr geleistet wurde, während die oft jahrelange Kinderarbeit unberücksichtigt bleibt. Außerdem wird kritisiert, dass solche Leistungen nicht in Form einer pauschalen Rentenerhöhung gewährt wurden.«
Trotz vorliegender anderer seriöser Informationen gab es für Vollmer Kinderarbeit einfach nicht. Warum?
Die Rentenkassen wurden geschont, auch bei der Zwangsarbeit von über 14jährigen. Warum?
Vollmer lehnte den Begriff Zwangsarbeit ab. Warum?
»Die Schicksale der ehemaligen Heimkinder verweisen auf ein weitreichendes Systemversagen. Nicht nur das Erziehungspersonal trägt die Verantwortung für die zum Teil unmenschlichen Bedingungen in den Heimen, in denen die von uns Befragten untergebracht waren, sondern auch die Träger der Einrichtungen sowie die Jugendämter und Aufsichtsbehörden.«
Von einem Systemversagen wollte Vollmer nichts wissen. Denn dann hätte es nicht nur einzelne Täter gegeben, von denen nichts zu holen war, sondern das System der staatlichen Zuweisung in die Heime und das System der staatlichen wie kirchlichen Träger wäre zur Verantwortung gezogen worden – und die hätten echte Entschädigungen zahlen müssen, mehr als sie dann notgedrungen in den Fonds einzahlten. Das wollte Vollmer nicht. Warum?
»Das Argument, dass Erziehung „damals so war“ entbehrt jeglicher Grundlage, da auch damals geltende gesetzliche Vorschriften (u.a. das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) systematisch verletzt und ignoriert wurden. Die in den Heimen untergebrachten Mädchen und Jungen sahen sich zumeist einer Situation des vollkommenen Ausgeliefertseins gegenüber. Viele reagierten mit Flucht, manche mit Suizid.«
Es war das Dauerargument, das auch Verständnis in der Öffentlichkeit fand. Denn wer hat als Kind nicht schon einmal eine gewischt gekriegt? „Alles halb so schlimm. Die wollen nur Kasse machen, die Heimkinder, für etwas, was damals normal war.“ Gewalt war in vielen Heimen Alltag. Vollmer hat darin kein System erkennen wollen. Warum?
»In den meisten Fällen gab es in den Heimen keine systematische schulische Förderung. Die Kinder wurden häufig in „Hilfsschulen“ und später in perspektivlose Ausbildungssparten „abgeschoben“. Zu konstatieren ist hier eine Praxis der „Verunmöglichung“, die den meisten jungen Menschen schlechte Startbedingungen nach ihrer Zeit im Heim bescherte. Die Folge sind zum Teil lebenslange prekäre Existenzbedingungen.«
Auch ein Systemfehler. Vollmer hat ihn nicht benannt und die weitreichenden Auswirkungen nicht als Schäden beziffert. Warum?
Alles was einen Rechtsanspruch auf Entschädigungszahlungen ermöglicht hätte, wurde systematisch unter den Runden Tisch gekehrt. Warum?
Ganz einfach: Man wollte das Kapitel unmenschlicher Heimerziehung möglichst billig abschließen – und hat es doch verlängert, weil die Betroffenen nicht schweigen, so dass nun die Münchner Studie erstellt werden konnte, die belegt, wie charakterlich verkommen die Täter des Runden Tisches sind.
Die Münchner „Empfehlungen“ auf den Seiten [ 377 und 378 ] empfehle ich der Aufmerksamkeit meiner Leser. Hier werden auch Punkte genannt, die von den ehemaligen Heimkindern im Laufe des Verfahrens am Runden Tisch zurecht aber vergeblich eingefordert wurden.
Der Runde Tisch Heimkinder gehört zu den Schandflecken deutscher Vergangenheitsarbeit.[5]
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[1] Darstellung des Schachtürken aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Schacht%C3%BCrke#/media/File:Racknitz_-_The_Turk_3.jpg
[2] Peter Mosser, Helga Dill, Gerhard Hackenschmied, Florian Straus
Heimkinder zwischen 1949 und 1975 und die Beratungs- und Unterstützungsarbeit der bayerischen Anlaufstelle (im Rahmen des Fonds Heimerziehung), Bericht der Evaluation, http://www.ipp-muenchen.de/texte/IPP_2018_ABS_Studie_AP_13.pdf Sonntag, 10. März 2019
[3] https://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/
[4] Zitate aus der Studie sind kursiv wiedergegeben.
[5] Man beachte auch die Kommentare von ehemaligen Heimkindern zu diesem Vorwurf: »Eine der intrigantesten Scheinheiligen, die ich kennengelernt habe«, https://dierkschaefer.wordpress.com/2014/09/30/eine-der-intrigantesten-scheinheiligen-die-ich-kennengelernt-habe/
ENDE DES ZITATS DIESER STELLUNGNAHME.
Und siehe, bitte, unter anderem, auch http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/17835-Antje-Vollmer-Schirmherrin-über-RUNDEN-TISCH-HEIMERZIEHUNG/?postID=575200&highlight=Vollmer#post575200
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STUDIE: Runder Tisch, Fonds und Beratungsstellen analysiert
In DIESER 389-SEITIGEN STUDIE markiert „August 2018“, auf die im Eröffnungsbeitrag dieses Threads betitelt »STUDIE: Runder Tisch, Fonds und Beratungsstellen analysiert« von mir hingewiesen wird, heißt es,
seitens EINEM TEAM VON FACHLEUTEN, dass sich ( wie angegeben @ http://www.ipp-muenchen.de/texte/IPP_2018_ABS_Studie_AP_13.pdf ) zusammensetzte aus
Dr. Peter Mosser (Jg. 1968), Dr. phil, Diplom-Psychologe
( Siehe @ http://www.schulische-praevention.de/daten/autoren/dr-peter-mosser/ );
Helga Dill, Diplomsoziologin, Mediatorin und Journalistin.
Studium der Soziologie, Psychologie und Politikwissenschaft in München
( Siehe @ http://www.ipp-muenchen.de/wir-ueber-uns/team/dill );
Gerhard Hackenschmied, Diplom-Psychologe, Mitarbeiter im Projektteam „Sexuelle Grenzverletzungen, psychische und körperliche Gewalt in Institutionen“ des Instituts für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) München; Teilhabe in vielen Autorengemeinschaften vieler Fachbücher. ;
Dr. Florian Straus (Jg. 1952), Diplom-Soziologe
( Siehe @ http://www.ipp-muenchen.de/wir-ueber-uns/team/straus );
Elisabeth Helming, Diplom-Soziologin und Pflegekind-Fachfrau;
Dr. Johanna Beyer, Diplom-Soziologin;
zum Beispiel, auf Seite 13 :
ZITAT ANFANG.
Für das IPP [ Institut für Praxisforschung und Projektberatung ] gehört diese STUDIE ZU EINEM FORSCHUNGSSCHWERPUNKT, IN DEM ES UM GEWALT UND MISSBRAUCH IN INSTITUTIONEN [ nicht nur an Jungen und jungen Männern, aber auch an Mädchen und jungen Frauen ] GEHT. Im Mittelpunkt standen und stehen für uns sowohl Fragen der Entstehung, Vertuschung und Aufdeckung wie auch die nach den Folgen und Bewältigungschancen für Betroffene und Institutionen. Ein weiteres wichtiges Interesse galt dem Kontext der Heimerziehung, da wir parallel eine Längsschnittstudie zu den Bedingungen des Aufwachsens in der stationären Jugendhilfe heute durchführen.
Ebenso gilt unser Erkenntnisinteresse dem Thema Aufarbeitungs- und Anerkennungskultur. Was, so unsere Leitfrage, kann man am Beispiel des Fonds Heimerziehung erkennen, dass für eine gute, gelingende Aufarbeitungs- und Anerkennungskultur zum Standard werden sollte?
ZITAT ENDE.
Und auf den Seiten 377 und 378 sind folgende EMPFEHLUNGEN zu finden:
ZITAT ANFANG.
10.4 EMPFEHLUNGEN
a. Es bedarf einer Verstetigung eines Beratungs- und Unterstützungsangebots für Frauen und Männer, die in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1975 in Heimen untergebracht waren z.B. in Form einer weiterbestehenden Anlaufstelle. Dieses Angebot sollte allen Betroffenen offenstehen (nicht auf die Zeit 1949 bis 1975 begrenzt bleiben).
b. Es müssen auch für die kommenden Jahre finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die teils dramatischen gesundheitlichen und ökonomischen Folgen ehemaliger Heimkinder abzumildern.
c. Die Auszahlung solcher Mittel muss niedrigschwellig, unbürokratisch und zeitnah erfolgen.
d. Es sind Anstrengungen zu unternehmen, um auch einen größeren Teil jener ehemaligen Heimkinder zur Inanspruchnahme von Leistungen zu motivieren, die bisher nicht erreicht werden konnten. Heimträger und/oder Jugendämter sollten dazu verpflichtet werden, das Thema weiterhin in der der Öffentlichkeit zu halten und ehemalige Heimkinder auf entsprechende Leistungen aufmerksam zu machen.
e. Ehemaligen Heimkindern muss die Möglichkeit geboten werden, in einem für sie kontrollierbaren Rahmen ihre Geschichte erzählen zu können, gehört und anerkannt zu werden.
f. Es bedarf eines klaren Bewusstseins für bestimmte Erfordernisse in der Altenpflege und Altenhilfe im Umgang mit ehemaligen Heimkindern. Es müssen Betreuungsformen geschaffen werden, die in deutlicher Abgrenzung zu den Strukturen und Atmosphären früherer Kinder- und Jugendheime konzipiert sind. Hier geht es zentral um die Vermeidung von Gefühlen der Hilflosigkeit und des Ausgeliefertseins und um die Verhinderung von Retraumatisierungen.
g. Es bedarf einer deutlichen, glaubwürdigen und nachhaltigen gesamtgesellschaftli-chen Anerkennung des von den ehemaligen Heimkindern erlittenen Leids, z.B. in Form von Mahnmalen, Museen, Veranstaltungen, etc… Diese Erinnerungskultur ist in einem größeren Kontext der gesellschaftlichen Entstigmatisierung von (ehemaligen) Heimkindern zu sehen. Die Tatsache der Unterbringung in einer stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung darf nicht länger als biografischer Makel gelten.
h. Erkenntnisse aus der Analyse der Heimerziehung aus den 1950er und 1960er Jahren müssen in sorgfältiger Weise in der Reflexion der Verhältnisse in der gegenwärtigen stationären Kinder- und Jugendhilfe Berücksichtigung finden. Grundlegende Aspekte wie Mitbestimmung, Beschwerdekultur und Transparenz müssen immer wieder „neu belebt“ werden, um – auch partielle – Rückfälle in frühere Zeiten der Heimerziehung keinesfalls zuzulassen. Neue Konzepte wie jenes der Ombudschaft müssen flächendeckend umgesetzt werden. Für diese Reflexion unter der Perspektive der Prävention muss ein Konzept erarbeitet werden.
i. Sowohl in der stationären Kinder- und Jugendhilfe als auch in den Jugendämtern und Heimaufsichten ist die Personalausstattung zu verbessern, um Überforderungen zu vermeiden und dem Auftrag, fremduntergebrachten Kindern und Jugendlichen bei der Verarbeitung ihrer biografischen Belastungen zu helfen und ihre Bildungschancen zu verbessern, tatsächlich gerecht zu werden. Auch bei der Beratung und Begleitung ehemaliger Heimkinder ist auf geeignete Arbeitsbedingungen zu achten, um Überlastungen auf Seiten der Berater*innen entgegenzuwirken.
j. Diese Evaluation entlastet nicht Träger und Einrichtungen von der Aufgabe, selbst wissenschaftliche Aufarbeitungsprojekte zu initiieren, um Taten und Täter*innen zu benennen und Betroffenen die konkrete Anerkennung ihres Leids ermöglichen.
ZITAT ENDE.
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*Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND*
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Die diesbezügliche Studie ( „Promotion“ ), der Krefelder Pharmazeutin Silvia Wagner, “Arzneimittelstudien an Heimkindern”, ist abgeschlossen und steht jetzt in ihrer vollen Länge und Vollständigkeit jedem Interessenten zur Verfügung
@ https://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-54600/Diss%20Sylvia%20Wagner-1.pdf (Länge: ingesamt 226 Seiten) :
ANFANG DES ZITAT der diesbezüglichen überall im Internet, von dem Betroffenen Martin MITCHELL in Australien, verbreiteten Pressemitteilung.
[ AUF DEN SEITEN EINS BIS VIER ( 1 – 4 ) : ]
Arzneimittelprüfungen an Heimkindern von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Neuroleptika sowie am Beispiel der Rotenburger Anstalten der Inneren Mission
Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.)
der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
vorgelegt von Sylvia Wagner aus Essen
Düsseldorf, März 2019
aus dem Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Gedruckt mit Genehmigung der
Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Berichterstatter:
1. Herr Prof. Dr. Heiner Fangerau
2. Herr Prof. Dr. Frank Leimkugel
Tag der mündlichen Prüfung: Oktober 2019
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Für Wolfgang und alle …
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Danksagung
Für die vertrauensvolle Unterstützung und Betreuung dieser Arbeit danke ich Prof. Heiner Fangerau. Gleichermaßen gilt mein Dank meinem Co-Betreuer Prof. Frank Leimkugel. Den Rotenburger Werken, hier vor allem den GeschäftsführerInnen Jutta Wendland-Park und Thorsten Tillner danke ich für ihr Vertrauen und ihre uneingeschränkte Offenheit. Rüdiger Wollschläger war stets bereit, meine Fragen zu beantworten und unterstützte meine Recherchen in den Rotenburger Werken in jeder Weise. Die Zusammenarbeit mit Prof. Hans-Walter Schmuhl, Dr. Karsten Wilke und Dr. Ulrike Winkler an dem Projekt der Rotenburger Werke bedeutete für mich nicht nur eine wertvolle wissenschaftliche Unterstützung. Die Zusammenarbeit hat einfach viel Freude gemacht.
Besonders zu Dank verpflichtet bin ich Frau Dr. Sabine Bernschneider-Reif, die als Leiterin des Unternehmensarchivs der Merck KGaA die Aufarbeitung von Beginn an durch die Gewährung des Zugangs zu dem äußerst umfangreichen Unternehmensarchiv unterstützt hat. Ebenso möchte ich mich bei Thore Grimm vom Schering Archiv und Hans-Hermann Pogarell vom Bayer-Unternehmensarchiv für ihre Unterstützung bedanken.
Prof. Hanfried Helmchen hat als Zeitzeuge wichtige Einblicke in das ärztliche Verständnis der damaligen Zeit gegeben. Journalisten des NDR Schleswig-Holstein, v. a. Eike Lüthje, Julia Schumacher und Stefan Eilts sind durch eigene Recherchen auf einige Untersuchungen zu Arzneimitteln in Schleswig-Hesterberg gestoßen und haben mir ihr Material freundlicherweise zur Verfügung gestellt.
Für die sehr gute Kooperation in Bezug auf das Franz Sales Haus danke ich Uwe Kaminsky, Katharina Klöcker und Julia van der Linde.
Besonderer Dank gilt Burkhard Wiebel, ohne den ich diese Arbeit niemals angefangen hätte. Seine Motivationskünste sind mir bis heute ein Rätsel, aber es hilft! Schließlich gebührt mein Dank den ehemaligen Heimkindern. Sie haben mich durch ihre Berichte auf das Thema aufmerksam gemacht. Nur durch ihre Hartnäckigkeit, das Thema nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, konnte eine Aufarbeitung beginnen. Frau W. und viele andere Betroffenen stellten mir ihre Dokumente aus der Heimzeit zur Verfügung. Ich hoffe, dass ich ihrem Vertrauensbeweis mit dieser Arbeit entsprochen habe.
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#endlichEntschaedigung
#Schadensersatz
#compensationnow
#AlmosenNeinDanke
ENDE DES ZITAT der diesbezüglichen überall im Internet, von dem Betroffenen Martin MITCHELL in Australien, verbreiteten Pressemitteilung.
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Vielleicht guckt hier einer mal herein, ich Suche Bilder des Bundesland Hessen Kinderheim Lampertheim Biedensand 1977 des von 1967 Kinderheimes bis 1978, dort wurden jeglicher vieler Bilder seinerzeit gemacht, vielleicht hätte auch jemand den Zeitungsartikel noch zu Hand Mitte des Jahrgangs 1977, Altrhein folgen Boote in die Luft!
Ich sage mein Dank und freue mich, vielen Dank für eure Bemühungen… gez. Engel NRW
Ich war von 1954 bis 1959 im Salvatot – Kolleg Klausheide bei Paderborn in einem Hein unter der Leitun des Ordens der Salvatorianer . Nur ein Satz dazu: Mehr Scheiße habe ich in meinem Leben Nicht erlebt, das Beste waren die Lehrer, die Pfaffen waren fast alle PADO’S. Hort sich schlimm an, aber es war so und das Landesjugendamt dachte mit 20 000 Euro ist das alles gut und vergessen . Sowas vergißt man nicht , aich für 20 TaUSEND nicht 1