BERLIN. Der Onlinehändler Amazon darf Schulfördervereinen keine Provision dafür zahlen, dass Eltern bei dem Unternehmen ihre Schulbücher bestellen. Der Landesverband Schulischer Fördervereine Berlin-Brandenburg e. V. begrüßt das Urteil des Landgerichts Berlin.
„Der Börsenverein hat erfolgreich geklagt und zu Recht gewonnen“, so der Verband, der nun mit weiteren Schritten rechnet. Schulfördervereinen rate er dringend, von Rabattvereinbarungen mit Buchhändlern online wie offline Abstand zu nehmen. „Die Händler verstoßen damit gegen die Regelungen zur Buchpreisbindung und machen sich strafbar.“
In diesem Zusammenhang beobachte der Landesverband Schulischer Fördervereine Berlin-Brandenburg (lsfb) auch Aktivitäten von „windigen ‚Abmahnanwälten’, die versuchen auf einzelne Schulen oder Regionen Druck auszuüben“. Der lsfb empfiehlt Fördervereinen, sich in solchen Fällen mit ihm oder einem anderen regional zuständigen Landesverband der Fördervereine in Verbindung zu setzen. Nicht jede Kooperation mit dem Buchhandel sei automatisch rechtswidrig.
Den Ehrenamtlichen oder auch verantwortlichen Lehrkräften an den Schulen legt der Verband den Besuch der eigenen Fundraising-Seminare nahe. Das nächste finde am 13. November 2014 in Schönefeld statt. Dazu gehöre eine „Spendengewinnung, die kein ‚Geschmäckle’ hat.“ Ein Teil der Fortbildung beschäftige sich zudem mit der Auswahl von Kooperationspartnern. Amazon EU sei in diesem Zusammenhang nicht zu empfehlen. Das Unternehmen mache innerhalb Europas in Deutschland mit mehreren Milliarden Euro den größten Umsatz. Doch „durch legales aber fragwürdiges Finanzgebaren reduzieren sich die Abgaben an den deutschen Fiskus auf ein klägliches Minimum von 12 Millionen Euro in 2013“: Diese Praxis sei mittlerweile auch ein Thema für die EU-Kommission. „Mit diesem Vorgehen trägt Amazon zur massiven Unterfinanzierung des deutschen Bildungswesens bei. Als Partner für Kita- und Schulfördervereine ist das Unternehmen daher eine denkbar schlechte Wahl.“