GEW will Kooperationsverbot abschaffen: „Zukunftschancen für das gesamte Bildungswesen“

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FRANKFURT AM MAIN. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert, den gesamten Bildungsbereich in die geplante Grundgesetzänderung zum Kooperationsverbot einzubeziehen. Das machte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe während der Anhörung des Bundestages zur Lockerung des Kooperationsverbots für die Hochschulen deutlich. „Das Kooperationsverbot für die Bildung muss fallen. Bund und Länder müssen die Chance, die sich jetzt politisch aufgetan hat, ergreifen.“

"Kurze Beine - Kurze Wege": Kinder sollen auch zukünftig in ihrem Wohnort zur Schule gehen können, fordern Lehrerverbände; Foto: Günter Havlena / pixelio.de
Die vollständige Abschaffung des Kooperationsverbots könne sich positiv auf die Zukunft des gesamten Bildungssystems auswirken, so die GEW. Foto: Günter Havlena / pixelio.de

Zurzeit verbietet das Kooperationsverbot dem Bund, Bildungsprojekte in den Ländern langfristig finanziell zu unterstützen. Bund und Länder haben sich aber auf eine Lockerung des Kooperationsverbots verständigt, allerdings nur für den Hochschulbereich. Künftig sollen sie Projekte im Hochschulbereich und die Hochschulen gemeinsam finanzieren können, wenn dies von „überregionaler Bedeutung“ ist. Eine Mehrheit der Länder will wie die Gewerkschaft das Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich aufheben.

So sprach sich die Gewerkschaftsvorsitzende Tepe bei der Anhörung des Bundestages dafür aus, einen verfassungsrechtlichen Rahmen zu schaffen, der jede Kooperation ermöglicht, die Bund, Länder und Gemeinden in der Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungspolitik wollen. Bereits eine kleine Ergänzung könne Zukunftschancen für das gesamte Bildungswesen schaffen: „Es muss nur das Wort ‚Bildung‘ in Artikel 91b Grundgesetz aufgenommen werden. Das wäre ein deutlicher Fortschritt, der Perspektiven für mehr Zusammenarbeit in der Bildungspolitik eröffnet.“

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung erklärte Tepe: „Der Gesetzentwurf verbessert die geltende Rechtslage und schafft Perspektiven für mehr Zusammenarbeit und eine nachhaltige Finanzierung insbesondere für öffentliche Hochschulen. Die Voraussetzung, dass diese von ‚überregionaler Bedeutung‘ sein müsse, sollte allerdings gestrichen werden. Damit würden verfassungsrechtliche Zweifel daran ausgeräumt, dass eine flächendeckende Förderung möglich ist.“ Tepe mahnte, dass der Grundgesetzänderung konkrete Politik folgen müsse: „Wir nehmen die Aussage der Bundesregierung, Hochschulen auch in der Breite zu fördern, ernst. Sobald das Grundgesetz geändert sein wird, muss der Bund in eine gemeinsam verantwortete, dauerhaft gesicherte Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigen und ein Förderprogramm für verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft auflegen.“

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