Schulkonferenzen beschließen: Wir können Inklusion nicht leisten – Aufsicht zwingt die Schulen jetzt dazu

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MÜNSTER. Drei Schulen im westfälischen Münster melden bei der Schulaufsicht an, die Inklusion mangels räumlicher und personeller Ausstattung nicht umsetzen zu können. Gebracht hat das nichts: Die Schulen wurden jetzt zwangsverpflichtet. Den VBE bringt das auf den Baum. „Die Zeiger der Uhr, die die Lehrerbelastung anzeigt, haben die fünf vor 12 Uhr schon längst passiert“, schimpft Verbandschef Udo Beckmann.

Was die Schulkonferenzen meinen, interessiert nicht: "abgelehnt". Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Was die Schulkonferenzen meinen, interessiert nicht: „abgelehnt“. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

„Der ‚Zug der Inklusion‘ hat in Münster durch Aktivitäten von vielen Beteiligten und auf allen Ebenen bereits Fahrt aufgenommen“, so heißt es in einem kommunalen Statusbericht von 2013. „Die Zahl von Fortbildungen, Tagungen, Kongressen zum Thema ist schier unüberschaubar, der Anteil der in Lerngruppen integrativ oder inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler im allgemeinen Schulsystem steigt beständig, ebenso wie die Anträge auf Einzelintegration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Regelschulsystem.“

Jetzt allerdings ist der „Zug der Inklusion“ in Münster ins Stocken geraten. Drei Schulen der Stadt (zwei Gymnasien und eine Hauptschule) sehen sich außerstande, die Inklusion wie gefordert weiter umzusetzen – und haben das nach entsprechenden Beschlüssen ihrer jeweiligen Schulkonferenz offiziell der zuständigen Bezirksregierung gemeldet, wie die „Münstersche Zeitung“ berichtet. In der Erklärung eines der beiden Gymnasien heißt es, das „Gemeinsame Lernen“ sei unter den gegebenen Bedingungen „unverantwortlich“. Es gebe im fünften Jahrgang lediglich zwölf Stunden pro Woche Begleitung durch Förderlehrer. „So kann Inklusion nicht gelingen“, schreibt der Schulleiter.

Das zweite Gymnasium beantragt, die Inklusion nur noch befristet bei sich durchzuführen und dann auslaufen zu lassen, da weder der bauliche Zustand der Schule noch die personelle Ausstattung den Ansprüchen genüge: Es fehlen an Räumen und Lehrkräften für den differenzierten Unterricht von Kindern mit und ohne Förderbedarf. Die Hauptschule wiederum stellt in dem Beschluss ihrer Schulkonferenz klar, dass „Gemeinsames Lernen“ nur unter der Bedingung realisiert werden könne, „dass weitere personelle und sächliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“.

Schulaufsicht: Schulen „bis zum Maximum“ aufgestellt

Allerdings haben die Schulen die Rechnung ohne die Schulaufsicht gemacht. Geht nicht? Gibt’s nicht. Auf keine der Schulen könne beim „Gemeinsamen Lernen“ verzichtet werden, so heißt es in einer Stellungnahme des Amtes. Zusätzliche Sonderpädagogen-Stellen, die die betroffenen Schulen vermissen, könnten nicht gewährt werden. Die Schulen der Stadt seien nach den Vorgaben des Ministeriums „bis zum Maximum“ aufgestellt, so meint die Schulaufsicht. Und betont: Die Schulkonferenzen der Schulen müssen bei der Einführung des „Gemeinsamen Lernens“ zwar gehört werden, letztlich können Schulträger und Schulaufsicht sich aber über das Votum hinwegsetzen.

Was nun auch so geschah: Der Schulausschuss der Stadt Münster votierte einem Bericht der „Westfälischen Nachrichten“ zufolge bei nur einer Gegenstimme jetzt für die Zwangsverpflichtung der Schulen. Die „mangelhafte Realisierung“ der Inklusion führe dazu, dass vermehrt Kinder mit Behinderungen von Regelschulen zu Förderschulen wechselten, stellte die Ausschussvorsitzende zwar fest – am Votum des Schulträger-Gremiums änderte das aber am Ende nichts (weil ein anderslautender Beschluss rechtswidrig wäre, so hieß es).

„Das Beispiel Münster zeigt, dass das System Schule längst an seine Grenzen stößt, weil die Landesregierung ständig neue Herausforderungen an die Schulen heranträgt, Ihnen aber die notwendigen Rahmenbedingungen verweigert“, sagt Udo Beckmann, Bundes- und NRW-Vorsitzender des VBE. Als besonders bezeichnend sieht der Verband die Tatsache an, dass sich mit der Schulkonferenz neben den Lehrern auch die Schüler- und Elternvertreter gegen das gemeinsame Lernen wegen unzureichender Rahmenbedingungen ausgesprochen haben.

Beckmann betont: „Auch, wenn die Landesregierung zusätzliche Stellen im System gegeben hat, was wir begrüßen, reichen diese, angesichts der großen Herausforderung, bei weitem nicht aus. Es wird auf Dauer nicht gut gehen, wenn die Landesregierung das hohe Engagement der Lehrkräfte in den Fragen Inklusion und Integration dadurch belohnt, dass sie glaubt, beliebig draufsatteln zu können.“ Der VBE erwarte von der rot-grünen Landesregierung, dass sie die aufgezeigten Defizite endlich ernst nehme und für die Schulen spürbar deutlich gegensteuere. Agentur für Bildungsjournalismus

Zum Bericht: Die Grenzen der Inklusion: Immer mehr Schüler werden von der Schulpflicht „entbunden“ – heißt: Sie müssen zu Hause bleiben

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3 Kommentare
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xxx
7 Jahre zuvor

mit anderen worten: je schlechter eine regelschule inklusiv arbeitet, desto weniger förderschüler kommen bzw. bleiben und desto besser können die verbliebenen förderschüler betreut werden, wobei 12 wochenstunden im Jahrgang 5 für wer weiß wie viele Schüler alles mögliche nur nicht gut sind.

die wirklich gut inklusiv arbeitenden schulen werden mit demselben miesen personalschlüssel aufgrund der höheren Anzahl inklusionsschüler auch noch bestraft.

Lisa
7 Jahre zuvor

Anscheinend ist es so gewollt, das ganze Ding an die Wand fahren zu lassen. Wenn die Obrigen das wollen, soll die Schule es so machen. Die Leittragenden sind natürlich die Kinder, aber anders geht es wohl nicht. Aber so lang die Lehrer der Schulen das mit sich machen lassen…selber Schuld!

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Lisa

Als Beamte sind die Schulleiter an die Anweisungen der Schulaufsicht und in Folge dessen die Lehrer an die Anweisungen der Schulleitung gebunden. Ich weiß noch nicht einmal, ob eine Remonstration in diesem Fall irgendetwas bringen würde.

Wenn es nicht so schlimm für die betroffenen behinderten und nicht behinderten Kinder wäre, könnten die Schulen in Absprache mit der Schulleitung „Dienst nach Vorschrift“ aber — ganz wichtig — kein Gramm mehr leisten und damit die Inklusion automatisch vor die Wand fahren lassen. Die Schulleitung überschwemmt währenddessen die Schulaufsicht und den Schulträger jeden Tag über den Dienstweg mit Berichten über die Unzulänglichkeit der Hilfestellung durch das Land, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemals wahrgenommene Einladungen zur Hospitation eingeschlossen.