FDP-Chef Lindner zieht in den Wahlkampf – und will statt Inklusion die Förderschulen stärken

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DÜSSELDORF. Die FDP in NRW geht mit deutlichen Ansagen in den Wahlkampf. Vor allem mit ihren Vorschlägen für eine andere Bildungspolitik wollen die Liberalen bei den Wählern punkten. Vor allem der Vorstoß, die Inklusion zurückzudrehen, dürfte für Diskussionen sorgen.

Fordert Wahlfreiheit in Sachen G8/G9: FDP-Hoffnungsträger Christian Lindner. Foto: Dirk_Vorderstraße / flickr (CC BY 2.0)
Fordert Wahlfreiheit in Sachen G8/G9: FDP-Hoffnungsträger Christian Lindner. Foto: Dirk_Vorderstraße / flickr (CC BY 2.0)

Die FDP zieht mit der Forderung nach mehr Flexibilität für Schulen in die Landtagswahl. «Wenn man sich die aktuelle Schulpolitik ansieht, ist das wie der Blick in einen Altglascontainer – ein einziger großer grüner Scherbenhaufen», sagte der Parteivorsitzende Christian Lindner in Düsseldorf. Dort gaben die Liberalen einen ersten Ausblick auf ihr Wahlprogramm für die Landtagswahl am 14. Mai 2017.

Zu den konkreten Forderungen in der Bildungspolitik gehören die Wahlfreiheit für Gymnasien, wenn es um das «Turbo-Abi» geht. Allgemein wollen die Liberalen in ihrem Programm Schulen mehr Freiheiten lassen, etwa beim Personal oder bei der pädagogischen Ausrichtung.

Auch der Vorschlag, 30 Exzellenz-Gymnasien in Problemstadtteilen zu etablieren, ist im Programm zu finden. Lindner verspricht sich so mehr Chancengleichheit. Zudem peilt die FDP eine Abkehr vom Inklusionsgesetz an und möchte stattdessen die Förderschulen wieder stärken.

Direkte Aussagen über Koalitionsmöglichkeiten machte Lindner nicht. Er betonte aber, dass die FDP Hannelore Kraft (SPD) als Ministerpräsidentin nicht wählen würden. Auch Sylvia Löhrmann (Grüne) als erneute Bildungsministerin würde seine Partei nicht mittragen, sagte Lindner.

Eine Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen hatten die Liberalen schon zuvor ausgeschlossen. Die CDU böte zwar viele Berührungspunkte mit der FDP. Zuletzt habe sich die Union aber gerade beim Schulfrieden zu wenig als Alternative zu Rot-Grün gezeigt, kritisierte Lindner.

Über das Wahlprogramm entscheiden die Liberalen beim Landesparteitag am Wochenende. Sie stimmen dann auch bei der Landeswahlversammlung über die Kandidatenlisten für die Landes- und Bundestagswahl 2017 ab. Rund 400 Delegierte und 250 weitere Parteimitglieder und Gäste erwarten die Liberalen zum Parteitag am Wochenende in Neuss. dpa

Schulkonferenzen beschließen: Wir können Inklusion nicht leisten – Aufsicht zwingt die Schulen jetzt dazu

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Katja Plazikowsky
7 Jahre zuvor

Hat Herr Lindner schon mal was von der UN-Konvention/Inklusiver Unterricht/inklusives Schulsystem gehört? Dann wüsste er auch, dass Deutschland mit seinem gegliederten und segregativem Schulsystem alleine dasteht, Förderschulen sind bildungspolitisch unnötig und antiinklusiv, auch als kombinierte Beratungszentren/ Schulen. Das Fachpersonal, in der inklusiven Arbeit sehr wichtig, kann sinnvoll in Regelschulen eingesetzt werden und das BFZ als Kompetenz-Fach-Ansprechstelle genutzt werden.

xxx
7 Jahre zuvor

Sie gehören offensichtlich auch zu den Leuten, die die UN-Konvention falsch verstehen wollen. Darin steht nämlich nur, dass behinderten Menschen der Zugang zum Schulsystem aufgrund ihrer Behinderung nicht verweigert werden darf. Das ist beim bestehenden Förderschulsystem problemlos vereinbar, wird jedoch von den Bildungspolitikern vorgeschoben, um die teuren Förderschulen mit ihren teuren Lehrern und sehr kleinen Klassen abzuschaffen. Das wurde hier in den Kommentaren aber schon sehr oft vorgetragen, stieß aber oft genug auf taube Finger.

Anna
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Stimmt aber nicht, xxx.

Artikel 24 der von Deutschland ratifizierten Behindertenrechtskonvention (ist damit Gesetz):
„(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen …“

Ein integratives Bildungssystem ist ein Sonderschulsystem zweifellos nicht.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Haben sie ein Kind mit einer Behinderung? Warum wollen sie uns Eltern das recht auf eine strukturierte individuelle Förderung verwehren?

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor

Ich bin betroffener Vater und habe bereits einmal das Desaster der Inklusion bei meiner ältesten Tochter erlebt. Deshalb sind wir wie viele andere Eltern gegen die Inklusion.Und wir werden uns mit allen rechtlichen Mitteln gegen euch wehren!
Die UN Menschenrechtskonvention hat zum Ziel Kindern mit Behinderungen eine Beschulung zu sichern, und jetzt wird die UN Konvention dazu benutzt um unter System der Förderschulen zu zerschlage.
Ich pfeife auf ihre gut menschelnden Belehrungen.

Cavalieri
6 Jahre zuvor

“ … dass Deutschland mit seinem gegliederten und segregativem Schulsystem alleine dasteht, Förderschulen sind bildungspolitisch unnötig …“

Aber in Schweden gibt es sie auch, jedenfalls zum Teil, also steht Deutschland doch nicht alleine da:
https://bildungsklick.de/schule/meldung/inklusion-in-schweden-vorbild-oder-zerrbild/
Wurde nicht seit PISA 2000 das schwedische Schulsystem als geradezu traumhaft hingestellt?
Ich denke, Lindners Bild von dem „grünen Scherbenhaufen“ ist zwar etwas bissig, aber nicht ganz ungerechtfertigt. Wo gibt es denn mal handfeste Erfolge grüner Schulpolitik zu vermelden? Ich sehe mehr Postulate seitens der Grünen.

PseudoPolitiker
7 Jahre zuvor

Zu Ihrer Behauptung, die Aussage von xxx sei falsch, hier mal wieder das Gutachten vom Elternverein-NRW:

http://www.elternverein-nrw.de/inklusion/un-konvention-gutachtl-aeusserung%202011-4.pdf

Anna
7 Jahre zuvor
Antwortet  PseudoPolitiker

Diese Diskussion haben wir hier schon mehrfach geführt. Das „Gutachten“ des Elternvereins ist fünf Jahre alt und bezieht sich auf den englischsprachigen Urspungstext in einer eigenen (eigenwilligen) Übersetzung. Gesetzeskraft in Deutschland hat aber der deutsche Text – und der ist amtlich übersetzt und vom Bundestag beschlossen wie oben. Stopfen Sie das „Gutachten“ in die Tonne. Die Relavanz: null.

realo
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Stimmt, bei uns hat der deutsche Text Gesetzeskraft, der über die UN-Konvention hinausgeht durch das Hinzufügen eines Rechts auf inklusiven Unterricht.

Frau Plazikowsky und xxx sprachen jedoch von der UN-Konvention, auf die sich jeder Inklusionsanhänger gerne beruft, weil ein UN-Beschluss erheblich mehr Respekt einflößt und nachträgliche Diskussionen klein hält als die Beschlüsse nationaler Parlamente.

Festzuhalten bleibt: Was xxx über die UN-Konvention gesagt hat, entspricht den Tatsachen.

mehrnachdenken
7 Jahre zuvor
Antwortet  realo

Wussten die Abgeordneten eigentlich, worüber sie abstimmten?
Die UN-Resolution sollte doch wohl vor allem erst mal den Schulbesuch von behinderten Kindern in Ländern sicher stellen, die teilweise noch in Kellern versteckt gehalten wurden.
Deutschland hatte ein vorbildliches Förderschulsystem, um das wir von vielen Ländern beneidet wurden. Wie kann denn ein Abgeordner, wenn er noch alle „Tassen im Schrank“ hat, so etwas einfach auf dem ideologischen Altar der Einheitsschul – Befürworter einfach „über Bord werfen“?
Was für ein Irsinn! Ein intaktes Förderschulsystem wird bewusst zerstört und die SuS werden in Regelschulklassen gesteckt mit allen Problemen, die hier auf n4t bereits rauf und runter diskutieret wurden! Einschließlich der Brandbrief an die Schulbehörden, weil einzelne Schulen vollkommen verzweifelt sind.
Über mögliche oder notwendige Verbesserungen des Förderschulsystems wurde überhaupt nicht nachgedacht.
Ist das jetzt deutsche Gründlichkeit oder deutsche Doofheit?

PseudoPolitiker
7 Jahre zuvor
Antwortet  realo

Richtig realo, Herr Lindner könnte gar kein Abrücken vom Inklusionsgesetz fordern, wenn die Inklusion Bestandteil der UN-Konvention wäre, die auch Deutschland unterschrieben hat.
Die inklusive Schulform steht eben nicht als Menschenrecht in der UN-Konvention!

Ich stimme Ihnen auch zu in der Beurteilung des ewig wiederkehrenden Pochens auf die UN-Konvention, wenn es um die Verteidigung der Inklusion geht. Eine UN-Konvention ist in der Tat beeindruckender und hat viel mehr Gewicht als ein nationales Gesetz. Deswegen entzieht sie sich nach Verabschiedung weitgehend der Diskussion und Änderbarkeit.

Deutsche Gesetze können allerdings im Alleingang verändert werden. Nur deswegen stellen radikale Inklusionsbefürworter die Inklusion immer wieder als Bestandteil der UN-Konvention dar. Keiner soll auf die Idee kommen, dass sie noch in Frage gestellt, geschweige denn in ihrer knallharten und übertriebenen Form abgeschafft werden könnte.

Anna
7 Jahre zuvor
Antwortet  realo

Sorry, auch falsch, realo. Im englischsprachigen Originaltext heißt es:

Article 24: Education
1. States Parties recognize the right of persons with disabilities to education.
With a view to realizing this right without discrimination and on the basis of
equal opportunity, States Parties shall ensure an inclusive education system
at all levels …“

„An inclusive education system“ – das ist ein Sonderschulssystem eindeutig nicht. Die amtliche deutsche Übersetzung, die in Deutschland Gesetzeskraft hat, („integratives Bildungssystem“), geht gegenüber dem Original sogar noch einen Schritt zurück. „‚Integrativ“ ist sicher auslegbar. Klar ist aber: Eine Zwangszuweisung auf die Sonderschule, wie sie früher üblich war, ist mit der Behindertenrechtskonvention nicht zu machen.

mehrnachdenken
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Zwangszuweisung?? Haben Sie jemals an einer „Überprüfung über sonderpädagogischen Förderbedarf“ mitgewirkt?
Das war ein ziemlich aufwändiger und langwieriger Prozess und ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ging gar nichts!!

So nebenbei: Ausnahmsweise allle SuS, die in meinem Verantwortungsbereich auf eine Förderschule kamen, fühlten sich dort pudelwohl. Ja, sie blühten regelrecht auf und konnten tlw. sogar eine Ausbildung erfolgreich abschließen.

Anna
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Das ist falsch. Natürlich wurden früher Kinder gegen den Willen der Eltern auf Sonder- bzw. Förderschulen verfrachtet.

Wie News4teachers unlängst berichtet hat, ist offenbar bereits eine erste Klage gegen das Land NRW in Vorbereitung: https://www.news4teachers.de/2016/10/wien-knast-erster-ex-foerderschueler-verklagt-den-staat-auf-schadenersatz-elternverband-trotz-inklusion-werden-immer-noch-kinder-ausgesondert/

Sabine
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Halb- und Viertelwahrheiten mit stimmungmachenden Formulierungen bringen in der Diskussion doch nicht weiter, Anna.
Ja, es gab in seltenen Fällen Förderschul-Überweisungen gegen den Willen der Erziehungsberechtigten. Diese waren aber mit so vielen Nachweisen und Auflagen verbunden, waren also von so vielen Hürden umstellt, dass kein Lehrer sie leichtfertig anstrebte, weil er sich mit dem zu leistenden Prozedere selbst „bestrafte“.

Anna
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Aha. Und wieso mussten alle Schulgesetze in Deutschland geändert und mit einem Anspruch auf Besuch einer Regelschule versehen werden – wenn’s das nicht oder kaum gab?

Sprechen Sie doch einfach mal mit betroffenen Eltern. Selbst heute noch wehren sich Betroffene gegen Zwangsüberweisungen: http://www.eine-schule-fuer-alle.info/inklusions-pegel/politik/nordrhein-westfalen/meldung/nrw-behoerden-zwingen-weiter-kinder-in-sonderschulen/

Hier mal sehr Grundsätzliches zum ach so tollen früheren Förderschulsystem, das – wie wir ja nun wissen – mit den Menschenrechten nicht in Einklang zu bringen ist.

„Die Kritik an der gesonderten Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit attestierter Behinderung ist heute wissenschaftlich untermauert. Über 75 Prozent der Schülerinnen und Schüler verlassen die Förderschule ohne qualifizierenden Abschluss und bleiben in der Regel ihr Leben lang auf staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen. Staaten mit einem inklusiven Schulsystem schneiden hier deutlich besser ab. Darüber hinaus bewirkt die Sonderbeschulung eine soziale Ausgrenzung dieser Kinder aus der ‚normalen‘ Gesellschaft mit anderen Kindern und Jugendlichen. Sie erleben ihre schulische (und damit auch einen Großteil ihrer sozialen) Umwelt unter Kindern mit gleichen Problemlagen und können soziale Kontakte zu anderen Kindern nicht aufbauen. Die reduzierten curricularen Anforderungen, die sich von vornherein nicht mehr am Lernniveau nicht-behinderter Schüler orientieren, führen teilweise zu einer klaren intellektuellen Unterforderung. Am wirkmächtigsten ist aber die soziale Stigmatisierung, die mit dem Besuch einer Förderschule in Deutschland einhergeht. Mit dem Besuch der Förderschule werden die betroffenen Kinder und Jugendlichen schon sehr früh auf das soziale und berufliche ‚Abstellgleis‘ gefahren. Wie verschiedene Studien zeigen, wird aus der Fremd- eine Selbstzuschreibung, die die soziale Ausgrenzung verstärkt und die jeweilige Problemlage in aller Regel deutlich verschärft.“

Quelle: http://verfassungsblog.de/foerderschulzuweisung-unter-verfassungsrechtlichem-legitimationszwang/

Das alles ist mit einem Verweis auf früher notwendige „Nachweise“ und „Auflagen“ in den Sonderschulverfahren nicht aus der Welt zu schaffen.

Sabine
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Dann sprechen Sie doch mal mit Eltern, die enttäuscht sind von der inklusiven Realität und die ihre Entscheidung, ihr behindertes Kind von der Förderschule zur Regelschule geschickt zu haben, zutiefst bereuen.

Sie richten Ihr Augenmerk auf Fälle, von denen Sie Ihre Meinung bestätigt sehen, und möchten nicht, dass andere eine andere Sichtweise haben.
Da helfen auch keine rhetorischen Fragen und ausgewählten Leseempfehlungen, von denen ich weiß, dass Sie mit diesen nur wieder Überzeugungsarbeit leisten wollen. Das ist ja auch völlig in Ordnung.
Nur Ihr empörter Unterton stört mich, der Andersdenkenden wie mir das Gefühl vermittelt, sie seien Unmenschen, wenn sie das schulische Wohl der Kinder anders sehen als Sie.

mehrnachdenken
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ich spreche über die Zeit vor der Verabschiedung der UN – Konvention.
In meinem Lehrerleben erlebte ich jedenfalls keine „Zwangsüberweisung“ an den Schulen, in denen ich arbeitete. Meine Lehrerleben dauerte eine ganze Weile, lach.

mehrnachdenken
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Zusatz: Wie viele SuS verlassen die Regelschulen ohne qualifizierten Abschluss?
Wie viele SuS auf den Regelschulen bringen für eine berufliche Ausbildung nicht das notwendige Rüstzeug mit?

Dann glauben Sie allen Ernstes, dass sie das prima mit Inklusionsschülern schaffen? Vielleicht schaffen sie es, indem sie minimalste Anforderungen an diese SuS stellen.

Anna
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Es mag ja sein, Sabine, dass Eltern enttäuscht von der Inklusionspraxis sind. Bin ich auch. Gleichwohl haben sie heute das Recht, ihr Kind auf eine Schule ihrer Wahl zu schicken. Und das hatten sie früher eben nicht.

Ich schreibe übrigens nicht mit empörtem Unterton, sondern stelle nur fest, was in dieser Diskussion hier sachlich falsch ist.

realo
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

@Anna Wie Sie selbst feststellen können, ist die sachliche Richtigkeit umstritten.
Indem Sie Sabine entgegen halten, dass Sie „nur“ feststellen, „was in dieser Diskussion hier sachlich falsch ist“, bezichtigen Sie Meinungsgegner der Unwahrheit und schustern sich selbst den Wahrheitsbesitz zu.
Es lohnt immer, auch mal zu bedenken, wie die eigenen Aussagen bei anderen ankommen (müssen).
Daran muss ich auch noch arbeiten.

Anna
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ist das jetzt post-faktisch?

Erst wird behautet, die UN-Konvention schreibt die Inklusion nicht vor. Falsch.

Dann wird behauptet, nur aus der deutschen Version der UN-Konvention lasse sich die Inklusion ableiten. Falsch.

Drittens wird behauptet, es habe faktisch keinen Sonderschulzwang gegeben. Falsch.

Und jetzt kommen Sie, und erzählen, die „sachliche Richtigkeit“ sei umstritten? Nein, ist sie nicht.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

@ Anna: In Ihrer Reihenfolge:

Doch, tut sie nicht. Sie verbietet (im verbindlichen Originaltext) nur die Ausgrenzung.

Nicht zwingend, die Kämmerer haben die Inklusion nur zu der gemacht, wie sie heute ist.

Weiß ich nicht. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass ein Schulleiter in Kind ablehnt, welches die schulischen Anforderungen seiner Schule im laufenden Schulbetrieb erfüllen kann. „laufender Schulbetrieb“ bedeutet dabei ohne Umbauten und bei Gleichbehandlung des Schülers wie alle anderen auch.

Die sachliche Richtigkeit der Inklusion ist hoch schon wegen der Verzweiflung der Lehrer, den behinderten Kindern nicht gerecht zu werden und gleichzeitig die 30 anderen Kinder in der Klasse zu vernachlässigen, umstritten. Die fehlende Unterstützung durch das Land kommt noch dazu.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ich präzisiere: „Ausgrenzung“ im Sinne von Verwehrung des öffentlichen Schulbetriebs inkl. Schulabschluss. Von einer konkreten Schulform ist in der Konvention keine Rede.

Anna
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Wie übersetzen Sie „inclusive education system at all levels“? (Art. 24 der Convention on the Rights of Persons with Disabilities – von „Ausgrenzung“ ist dort keine Rede)

Nochmal: Verbindlich in Deutschland (= Gesetz) ist die amtliche deutsche Übersetzung, und die lautet „integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“. (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006).

Und jetzt habe ich keine Lust mehr. Wenn Sie die Realtäten verweigern wollen – dann bitteschön. Dann sind offenbar die Juristen sämtlicher Landesregierungen, die die Inklusion ja allesamt anerkennen, zu dämlich, den Text zu kapieren.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Was ist jetzt? Sind sie eine betroffene Mutter oder nicht? Sonst halten sie sich doch einfach mal geschlossen.

ysnp
7 Jahre zuvor

Ausgrenzung usw.
Was mich aus persönlicher Erfahrung mit Eltern wundert, die selbst eine Förderschule Lernen besucht haben: Sie möchten auf keinen Fall, dass ihr Kind in der Förderschule gefördert wird. Lieber probieren sie sämtliche Möglichkeiten und nehmen alles mit, was ihrem Kind gut tut.
Ich frage mich dann: Was ist da falsch gelaufen? Wenn ich Eltern, die offen mit mir reden, danach frage, dann sind es Antworten wie das Problem, keine Freunde am Wohnort zu haben und die Schulfreunde wohnen zu weit weg oder nicht mehr die Chance gehabt zu haben, an die Hauptschule zurückzukehren bzw. dass man sich an der Förderschule zu wenig um eine Rückkehr gekümmert hätte. Das Lernen in der Förderschule und der Aufenthalt dort schien kein Problem zu sein. Nun, das sind bisher nur einzelne Antworten, für einen generellen Überblick haben sich bisher zu wenig Eltern geoutet.

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Kommen wir zu dem Schluss, dass beide Systeme nicht optimal sind: das alte nicht, das neue aber unter derzeitigen Bedingungen auch nicht – wobei die Bedingungen je nach Bundesländ, Region und Schule sehr unterschieldich sein können.

malum
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Sie schreiben: „Das Lernen in der Förderschule und der Aufenthalt dort schien kein Problem zu sein.“
Das deckt sich mit meinem Eindruck. Er widerspricht in den Punkten, die Inklusionsbefürworter und Förderschulgegner am meisten kritisieren.
Diese reden von ausgegrenzt werden und sich ausgegrenzt fühlen, vom traurigen Empfinden, nicht teilhaben zu dürfen am gesellschaftlichen Leben oder vom leidvollen Eindruck, vom Förderschulbesuch stigmatisiert zu werden.
Wenn das alles so wäre, müsste der Aufenthalt in einer Förderschule als Qual und Riesenproblem geschildert werden. Tut er aber nicht, auch nicht bei mir.

Mein Eindruck beruht wie Ihrer auf relativ wenigen Aussagen auskunftsbereiter Ex-Förderschüler.
Dennoch geben mir die Äußerungen zu denken.

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  malum

Ich kenne unterschiedliche Aussagen. Einige Eltern waren selbst auf der FöS und fanden es positiv, andere nicht. Aber es gibt zu jeder Schule verschiedene Aussagen.

Diejenigen, die keine eigenen Erfahrungen auf der FöS hatten, wollten den Schritt zur FöS häufig nicht wagen und waren von der Vorstellung oder Möglichkeit abgeschreckt.
Diejenigen, die – für unsere regionale FöS gesprochen – den Unterricht und das Kümmern kennen gelernt hatten, bedauern, dass es das jetzt nicht mehr gibt.
Immer gab es auch die Kritik, die FöS sei ein Abstellgleis und die Bestrebungen, den Kindern dort einen Abschluss zu ermöglichen, zu gering.
Immer gab es auch Kinder, die nur in Teilen schwach waren, aber mit etwas mehr Unterstützung die Regelschule vermutlich hätten schaffen können – zu den damaligen Bedingungen.

In die heutige Beratung gehört auf jeden Fall, dass Inklusion keine Rundumbetreuung des Kindes mit sich bringt, sondern dass das Kind eher „mitlaufen“ muss und von der Gnade der Lehrkräfte abhängig ist, die sich besonders für diese Kinder engagieren oder eben nicht.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ich selbst habe inklusive Kinder in meiner Klasse. Ich sehe es eher so, dass man gerne mehr unterstützen würde, es ist aber bei den Klassengrößen der Standardschule und den wenig Unterstützungsstunden nicht leistbar. Zusatzstunden gibt es nicht – da wären ja die Schüler auch länger in der Schule – d.h. die wenigen Differenzierungsstunden müssen ausreichen um das Klassenziel zu erreichen. Für Kinder mit dem L -Problem ist das ein enormer Druck. Nimmt man sie aus der Notengebung heraus, dann ist schon vorprogrammiert, dass sie immer hinter den Klassenzielen hinterherhinken. So ist das zumindest in meinem Bundesland, denn es gibt nur die 2 Möglichkeiten, entweder man lässt sie ganz normal in der Leistungmessung drin oder nimmt sie heraus und sie haben dann ihre eigenen Lernziele.
Da ist – rein vom Ansatz her – das Förderschulsystem wesentlich besser in der Förderung und in dem Einlassen auf die Kinder mit ihren Schwierigkeiten. Die Klassen sind wesentlich kleiner und die Ansätze spezialisierter auf das Problem. Außerdem ist die Notengebung dort pädagogischer um Frustrationserlebnisse zu verhindern.
Das, was mit Inklusion in der allgemeinbildenden Schulen geschieht, ist nur Flickwerk und kann nicht alles abdecken.
Vielleicht wurde in der Vergangenheit zu wenig getan um Förderschulkinder, die, wie Maren weiter unten schreibt, in einem Zug mit Gymasial-, Realschüler oder Hauptschüler genannt werden sollten, in die Gemeinschaft aller Schüler in ihrem Wohnumfeld zu integrieren. Vielleicht wurde zu wenig getan um Vorurteile gegen Förderschulen (meistens sind es ja die L- Schulen) abzubauen. Das könnte auch ein Problem unserer Leistungsgesellschaft sein. Zudem hätten gerade im Sekundarstufenbereich Rückführprogramme besser verfolgt werden können.

Maren
7 Jahre zuvor
Antwortet  malum

Sie bringen mich auf eine Frage, die ich mir immer wieder stelle, wenn über Förderschulkinder gesagt wird, dass sie ausgeschlossen seien von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Warum sind andere Schüler dann nicht ausgeschlossen? Entweder ist alles SchullebenTeil des gesellschaftlichen Lebens oder nicht, egal ob am Gymnasium, an der Real-, Haupt-, Gemeinschafts- oder Förderschule.
Warum werden Förderschulen da als Ausnahme gesehen oder zur Ausnahme gemacht?

Wenn mir das jemand erklären könnte, wäre ich wirklich dankbar.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  Maren

Wo finden Kinder privaten Kontakt? In der unmittelbaren Nachbarschaft, in der Schule und über Vereine. Förderschulkinder sind es prozentual sehr wenige und dort gibt es kleine Klassen. Aus diesem Grund ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass in ihrer Nähe jemand aus der Schulklasse wohnt. Zudem kommt noch ein anderer Rhythmus für Kinder an den Förderschulen. Die anderen von Ihnen erwähnten Schulen haben wesentlich mehr Schüler im kleineren Umkreis.

Maren
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Danke für die Antwort!! Ja, das leuchtet ein, wenn auch nicht ganz.
Haben Freundschaften im näheren Wohnumfeld durch die wachsende Anzahl von Ganztagsschulen denn noch so starke Bedeutung? Der weit überwiegende Teil des Tages gehört doch dem Schulleben und den Schulfreunden. Sogar Familienmitglieder sehen sich häufig nur noch abends.
Kleine Klassen sehe ich auch nicht unbedingt als Hinderungsgrund. Vielleicht fühlen sich Kinder dort sogar besonders verbunden.

Ich muss noch mal darüber nachdenken, ob die Behauptung einer Nicht-Teilnahme der Förderschüler am gesellschaftlichen Leben in ihrer Rigorosität so ganz stimmt.
Mir fällt noch ein: Mein Vater war in seinem dörflichen Umfeld der einzige seines Jahrgangs, der ein relativ weit entferntes Gymnasium besuchte. Dennoch habe ich auf Grund seiner Erinnerungen nie den Eindruck gehabt, dass er sich isoliert und vom gesellschaftlichen Leben abgeschnitten fühlte, im Gegenteil.

geli
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Ich würde gern wissen wollen, welche sachlichen Gründe es für die Inklusion gibt? Die moralischen sind mir bestens bekannt.
Werden behinderte Kinder z.B. auf Regelschulen besser gefördert, machen sie größere Lernfortschritte und erhalten sie dort häufiger die gewünschten Schulabschlüsse, die Förderschulen als zu seltener Erfolg angekreidet werden?
Haben sie höhere Ausbildungs- und Berufschancen durch den Nachweis eines Regelschulbesuchs? Welche positiveren Auswirkungen hat dieser überhaupt auf ihr späteres Leben?

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Da fragen Sie zurecht. Rein von der Förderung halte ich die Förderschulen für besser, weil sie sich auf die spezifischen Förderungen spezialisiert haben. Bei unserem Schulsystem können Förderschüler auf einer allgemein bildenden Schule nicht optimal – was die Lernfortschritte in allen Bereichen angeht – gefördert werden.
Meine Sichtweise vom Optimalen her gesehen ist folgende: Wenn ich ein spezielles Problem habe, gehe ich zum Facharzt. Keiner würde mich deswegen ausgrenzen.
Die soziale Integration der Förderschüler ist ein Problem. Von der sozialen Integration der Schüler der Förderschulen hätte mehr passieren sollen – einerseits vom Bewusstsein der Bevölkerung her und andererseits in Bezug auf die Integration unter Gleichaltrigen.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  malum

Ausgegrenzt und stigmatisiert wurde unsere Tochter in einer Regelschule. Und so erging es auch anderen. Ich möchte nicht , dass meine Tochter als Ausstellungsobjekt in einem Gymnasium ausgegrenzt wird. Sie wissen wohl nicht wie grausam Kinder sein können. Und wenn dann noch Lehrer wegschauen geht das ganze einfach zu weit. Meine Tochter ist in der Förderschule richtig aufgeblüht. Und so erging es auch anderen Mitschülern. Fragen sie diese doch einfach mal, was sie selber wollen!Wir haben es getan, genauso wie andere Eltern auch.

Ursula Prasuhn
7 Jahre zuvor

@mehrnachdenken
Sie fragten gestern, ob die Bundestagsabgeordneten wussten, worüber sie beim Inklusionsgesetz abstimmten.
Vermutlich wussten sie es ähnlich wenig wie die meisten von uns und glaubten der Behauptung, die UN-Konvention schreibe allen Ländern dieselbe Schulpraxis vor – und zwar den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern.
Und ähnlich wie die meisten von uns folgten sie wahrscheinlich den gebetsmühlenartigen Moralbegründungen und Verweisen auf die UN-Konvention.
Nun stehen wir vor dem ernüchternden Ergebnis, dass sich eine kostengünstige Form der Beschulung durchgesetzt hat, die für ärmere Länder, in denen behinderte Kinder bislang kein festgeschriebenes Anrecht auf Schulbesuch hatten, sicher ein Fortschritt ist.
Für Deutschland erweist sie sich im Praxistest jedoch als armseliger Rückschritt – auch in humanitärer Hinsicht.

Hier ein kurzer Ausschnitt aus einem Artikel, der Näheres zur Abstimmung des Inklusionsgesetzes im Bundestag sagt:

“Wichtige Aufschlüsse über den Verlauf der Verabschiedung des Gesetzes am 4. Dezember 2008 gibt das Bundestagsprotokoll. Dabei entdeckt man, dass der Inhalt der UN-Behindertenrechtskonvention vom Deutschen Bundestag in einem entscheidenden Punkt umgedeutet worden ist: Das in der UN-BRK geforderte inklusive Schulsystem wurde so ausgelegt, dass es nur auf den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht-behinderter Kinder bezogen werden dürfe, d.h. dass die bestehenden Förderschulen als „exklusive Einrichtungen“ künftig abzuschaffen seien. Für diese Auslegung findet sich in der UN-BRK keine Belegstelle.”
http://www.heilpaedagogischeforschung.de/ab1522.htm

mehrnachdenken
7 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Prasuhn

@U. Prasuhn
Vielen Dank für Ihre Zeilen und den Link.
Ich habe noch nicht alles gelesen. Aber ich ahnte doch, dass bei der Verabschiedung des Gesetzes die bekannte „heiße Nadel“ mit im Spiel war.
Ich freue mich sehr, dass Sie sich wieder gemeldet haben. Ihre inhaltsschweren Kommentare habe ich ehrlich vermisst!!

mehrnachdenken
7 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

@Redaktion
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Beitrag aus dem letzten wurde teilweise heftig diskutiert und bereits damals fiel mir die Tn „Anna“ mit ihrer besonderen Sicht der Dinge auf.
Was stimmt denn nun? Da steht Gutachten gegen Gutachten. Die endgültige Klarheit fehlt mir noch.

Anna
16. Februar 2015 um 16:46

Leider enthält der Artikel keine Fakten, sondern Mythen. Auch wenn Otto Speck ein Professor ist, hat er nicht verstanden, was die UNO meint. Seine Aussagen sind nicht haltbar, umso trauriger, dass News 4 teacher die Falschaussagen unrefklektiert wiederholt, ohne Specks Aussagen zu prüfen. Prof. Hans Wocken hat einen hervorragenden Gegenartikel geschrieben, unter Bezugnahme der Klarstellungen der Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Specks Falschaussagen widerlegt und entlarvt. Das sollte die news 4 teachers-Redaktion motivieren, die Dinge wieder richtig zu rücken – gerade bei einem so wichtigen Thema. Ansosnten wird News 4 teachers so Falschaussagen verbreiten. Link zur Gegendarstellung von Prof. Wocken: http://www.hans-wocken.de/Texte/Speck-SZ-Replik.htm

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  mehrnachdenken

Hören sie einfach mal auf die betroffenen Kinder, sie Gutmensch.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Der Kommentar bezog sich auf Anna.

Xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Die Kinder werden am seltensten gefragt…

dickebank
7 Jahre zuvor

Ach, der Herr Lindner …
Kann es sein, dass der Herr Lindner Fraktionsvorsitzender der FDP zu Zeiten von Rüttgers Club in NRW war. Also zu Zeiten in denen eine äußerst blondes Barbie für das Ministerium Schule und Weiterbildung verantwortlich zeichnete. Eine Zeit in der u.a. der Beschluss zur Schaffung des G8 fiel, ebenso wie Beschlüsse für den gemeinsamen Unterricht?
Der Typ lebt davon, dass ein großer Teil der Wählerschaft zwar mitbekommt, wie viele Haare er im Vergleich zu früher mehr hat, ansonsten aber ein kurzes Gedächnis hat.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Es handelt sich um ein politisches Chamäleon, das sich je nach Stimmungslage dem Wähler anbiedert. Das kennzeichnet aber nicht gerade eine geradlinige Politik. Die hätten sich mal eher am Urteil der Fachleute, das heißt die Fachlehrer der Förderschulen halten sollen und nicht an der ideologisch fundierten Pädagogik des Grundschulverbandes.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Hören Sie doch auf auf den Grundschulverband einzuschlagen. Es gibt in den Städten ausreichend Politiker jeglicher Couleur, die den Zinober wie JÜL oder gemeinsamen Unterricht bejubelt haben, um keine Grundschulstandorte schließen zu müssen. Hauptsache die Mindestanmeldezahl wurde erreicht, um bei sinkender Schülerzahl die Kopfquote zu erreichen. Ansonsten hätte man nämlich als Mitglied des Stadtrates sich vor die Eltern stellen müssen, um zu erklären, warum die GS in irgendeinem Ortsteil geschlossen werden muss.

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Es gibt einige Entwicklungen in den letzen 10-15 Jahren, die trotz Föderalismus in allen Bundesländern umgesetzt wurden oder werden, gleich welche Partei das Sagen hat.
4teachers ist länderübergreifend und bietet einen guten Überblick oder zumindest Einblicke in die Systeme und Entwicklungen anderer Länder.

Dazu gehört die Umsetzung der Inklusion.
Dazu gehört aber z.B. auch eine Schulform, die Hauptschule und Realschule unter ein Dach nimmt, ähnlich einer früheren Kooperativen Gesamtschule. In jedem Bundesland gibt es andere Namen (Oberschule, Realschule Plus…) und jeweils eigene Ausprägungen, aber die Entwicklung ist sehr ähnlich.
Dazu gehört die Umsetzung des Abiturs nach 12 Jahren an den allgemeinbildenden Gymnasien.
Dazu gehören auch Sprachlernklassen oder andere Sprachförderungs-Möglichkeiten.

Da würde ich dem Grundschulverband wenig Einflussmöglichkeiten einräumen.

Es ist doch eher so, dass die KMK einiges festlegt und anderes einfach abgeschrieben wird – wie z.B. auch Curricula, Medienkonzepte u.a.
Allerdings behauptet dann immer wieder jede Landesregierung für sich, sie hätte den Stein der Weisen gefunden. AUCH DAS ist bundesweit einheitlich.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Das Abitur nach 12 Jahren muss man aber differenzierter sehen:

– In einigen östlichen Bundesländern wurde G8 aus DDR-Zeiten einfach beibehalten.
– Niedersachsen ruderte wieder auf G9 zurück
– Andere Bundesländer werden über kurz oder lang ein G8/9-Mischprogramm an den Gymnasien einführen. Die konkrete Umsetzung wird wahrscheinlich den Schulen, die Arbeit den Lehrern und die Folgen den Schülern überlassen.
– Bei G8 gibt es die Modelle G5+3 und G6+2, wobei besonders G5+3 von Bundesland zu Bundesland in unterschiedlichem Maßen vermurkst wurde.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ich würde mit der Differenzierung an andrer Stelle ansetzen. Nur da liegt der ewige Knackpunkt; die GY sind nicht die einzigen Schulen, an dnen ein Abitur abgelegt, die AHR erlangt werden kann. Gymnasiale Oberstufen (GOSten) gibt es nämlich auch an Berufsbildenden Schulen (Berufkollegs) und – nicht zu vergessen – an Gesamtschulen.

Herr Lindner und die Schlaumeier der CDU haben damals gedacht, sie könnten etwas ein Alleinstellungsmerkmal für die GY schaffen, indem sie der Forderung der Wirtschaftsverbände nach einer 12-jährigen Schulzeit bis zum Abitur nachkämen. Spätestens bei der Umsetzung, der Frage also nach der zwei- oder der dreijährigen Oberstufe – haben dann pateitaktische Überlegungen das Konzept geschrottet. Die Verkürzung der Sekundarstufe I an GY ist eine schulorganisatorische Katastrophe sondergleichen, da die schulischen Übergänge zwischen den Schulformen mit der fünfjährigen SekI hinten und vorne nicht mehr hinhauen.
Nachträglich musste das Schulgesetz für NRW sogar geändert werden, denn normalerweise darf der Mittlere Schulabschluss erst am Ende der 10. Klasse verliehen werden, da am Ende der 10 bzw. nach 10 Schulbesuchsjahren erst die Vollzeitschulpflicht endet.
Noch witziger wird das ganze vom Ende her betrachtet; die Schulpflicht in NRW endet am Ende des Schuljahres, in dem ein Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Wer also Abi mt 17 in der Tasche hat, aber weder einen Ausbildungs- noch einen Studienplatz hat, muss um die Schulpflicht zu erfüllen noch ein Jahr an einer Berufsschule geparkt werden, da er ja keinen höherwertigeren Bildungsabschluss als die AHR mehr errreichen kann.

Und diesen Murk hat der Rüttgers Club angerührt. Wobei der Witz der Geschichte darin liegt, dass die Schaffung des G8 letzlich zu einer Stärkung der Schulformen geführt hat, die weiterhin beim G9 bleiben mussten, denn ein Wechsel vom GY nach der 9. Klasse an eine GeS ist aufgrund der Bestimmungen der APO-SI nicht mehr möglich.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Sie haben treffend zusammengefasst, in welcher Form G8 in NRW vermurkst wurde. Mit dem Grundschulverband hat das alles — wie Palim weiter unten bemerkte — nichts zu tun, eher mit den von Ihnen genannten parteitaktischen Eitelkeiten.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ach ja: Der inoffizielle Hauptgrund für die Umstellung auf G8 war mal wieder der Haushalt, offiziell jedoch die Angleichung an europäische Verhältnisse.

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

aber nicht der Grundschulverband!

Gerald
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nein, der Grundschulverband hat hieran keinen Anteil. Auf dessen Konto geht anderes.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

In erster Linie verschafft er den an der Grundschuleinteressierten als Lobbyverband öffentlichens Gehör.
Ist auch nötig, denn die Philologen lachen über die Prinmimäuschen, Kraus und sein Lehrerverband nehmen die Grundschullehrkräfte nicht einmal wahr sondern weisen ihnen die Rolle des Fußabtreters vor.
Denn alle weiterführenden Schulen und Universitäten würden natürlich wesentlich besser dastehen, wenn die Schüler an der GS besser beschult würden.

Das ist so billig …

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Stimmt. Und die Grundschulen würden so viel besser dastehen, wenn in den Kindergärten vernünftig gearbeitet werden würde.

Und die Kindergärten würden wesentlich besser dastehen, wenn die Eltern ihren Erziehungsauftrag in einem ausgewogenen Maße wahrnehmen würden, sprich weder überbehüten und ggf. übertechnisieren noch vernachlässigen und ggf. übertechnisieren.

Oh, Entschuldigung. Die Eltern machen alles richtig, die müssen die FDP ja wählen. Es liegt am zu geringen Gehalt der Erzieher und Grundschullehrer.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Falsch, wären GS-Lehrkräfte und Erziehungspersonen in den Kindergärten nicht so gierig, könnten FDP-Politiker in den Haushaltsausschüssen von Stadt- und Kreisräten sowie im Landtag trotz bestehender Neuverschuldungsgrenzen, die sie natürlich nicht beschlossen haben, vielmehr Kindergartenplätze kostengünstig einrichten.
Aber bei diesen ausufernden Personalkosten – sorry -, da sind neoliberalen FDP-Opposizionellen natürlich die Hände gebunden. Ungesagt bleibt natürlich, dass diese Fesseln auch nicht abgestreift werden, sollte man ‚mal wieder mit der Laschet-Truppe eine Regierung von AfD-Gnaden stellen können.
Das einzig Gute ist ja, dass Herr Lindner demnächst nur noch bundespolitisch nerven will.