KIEL. Immer weniger Lehrer verspüren Lust, ihr Know-how als Seminar- oder Studienleiter weiterzugeben – so weiß die GEW. Die Arbeitsbelastungen seien einfach zu hoch. Die Gewerkschaft schlägt Alarm: Darunter leide auch die Ausbildungsqualität für angehende Lehrkräfte. Anlass für den Weckruf: Das Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die pauschaliert durch Zeitansätze bestimmten Arbeitszeiten von Studienleitern des Institut für Qualitätsentwicklung Schleswig-Holstein (IQSH) teilweise unwirksam sind.
Das Gericht räumt dem Land als Arbeitgeber bei der Bestimmung der Arbeitszeit von Studienleiter zwar einen weiten Gestaltungsspielraum ein, weil deren Arbeitszeit – wie bei Lehrern – durch ein hohes Maß an eigenverantwortlicher Arbeit gekennzeichnet sei. Aber: Der gesetzliche Rahmen der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit in Höhe von 41 Stunden sei zu beachten. Der 2. Senat wies deshalb die bei der neuen Festlegung der Arbeitszeiten im Mai 2016 festgesetzten Pauschalen für aufgewandte Fahrzeiten als nicht sachgerecht zurück, weil die dazu durchgeführten Erhebungen bei 14 Studienleitern nicht ausreichend repräsentativ seien. Die Kürzungen bei den Vor- und Nachbereitungszeiten von Veranstaltungen in Aus-, Fort- und Weiterbildung seien hingegen, so urteilten die Richter, sachlich nachvollziehbar und deshalb nicht zu beanstanden.
Geht es nach der Bildungsgewerkschaft GEW Schleswig-Holstein, soll das Kieler Bildungsministerium das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig zum Anlass nehmen, die Arbeitszeit für Studienleiterinnen und Studienleiter zu senken. „Obwohl das Gericht die Bemessung der Vor- und Nachbereitungszeiten nicht bemängelt hat, bleiben wir dabei: Die Arbeitsbelastung muss runter. Studienleiterinnen und Studienleiter arbeiten zu viel. Sie haben nicht genügend Zeit, um ihre Ausbildungsgruppen wirklich angemessen betreuen zu können“, sagte die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke.
Dass das Schleswiger Gericht die pauschalen Regelungen zu den Fahrtzeiten einkassiert hat, überrascht sie nicht. „Die pauschalen Stundenberechnungen werden der im Lande herrschenden Verkehrssituation nicht gerecht. Stauzeiten und eine schlechte Verkehrsanbindung gehen voll zu Lasten der Beschäftigten“, so die GEW-Landesvorsitzende.
„Die Arbeit ist für nebenamtliche Studienleiterinnen und -leiter kaum noch leistbar. Nur Personen mit anderen Stundenentlastungen, wie zum Beispiel Schulleiterinnen und Schulleiter, können Unterrichtsbesuche bei den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst noch mit ihren eigenen Unterrichtsverpflichtungen unter einen Hut bekommen. Die Entlastung für Studienleitertätigkeit ist zu gering, wenn eine normale Ausbildungsgruppe betreut werden soll“, bemängelte Astrid Henke. Auch Zeiten für eigene Fortbildungen, die Einarbeitung von Kollegen sowie die Arbeit in Teams würden zu wenig berücksichtigt. Agentur für Bildungsjournalismus
Das ist ja putzig! Der Philolgenverband unterstützt die Klage (finanziell und mit dbvb-Anwalt) und die GEW haut hinterher öffentlich auf die *****!
dbb-Anwalt sollte das heißen