Kommt „A13 für alle“ bald bundesweit? Tullner: Debatte um Höhergruppierung der Grundschullehrer nimmt Fahrt auf

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MAGDEBURG. Ist es gerecht, Lehrern unterschiedlich viel Geld zu zahlen, nur weil die einen an der Grundschule und die anderen am Gymnasium sind? Die GEW sagt: Nein! Nachdem einige Bundesländer bereits eine Angleichung beschlossen haben, deutet nun auch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt an, das Thema bald aufgreifen zu wollen.

Es darf ein bisschen mehr sein – meinen Grundschullehrkräfte. Foto: birgitH / pixelio.de

Grundschullehrer wollen so viel verdienen wie ihre Kollegen in allen anderen Schulformen. Sachsen-Anhalts GEW-Chefin Eva Gerth verteilte mit Mitstreitern vor der Landtagstür in Magdeburg Gebäck, um auf die Forderung aufmerksam zu machen. Auf rosa Zuckerguss fand sich die Aufschrift «A13/E13», die für die Eingruppierung von Beamten und Angestellten in die Gehaltstabellen des Landes steht.

Es gebe viele Gründe für eine bessere Bezahlung, argumentiert die GEW. Landesbildungsminister Marco Tullner (CDU) kündigte an, die Diskussion nächstes Jahr intensiv zu führen. Die Arbeit an Grundschulen habe sich stark verändert, erklärte Gerth in einem ebenfalls ausgeteilten Schreiben. «Inklusion und Ganztagsschule, Deutsch als Fremdsprache und die Förderung hoch qualifizierter Kinder, um nur einige Beispiele zu nennen, verlangen den Lehrkräften immer mehr ab.» In keiner anderen Schulform sei die Heterogenität der Schüler so groß.

Hinzu komme die zusätzliche Belastung durch den Kollegenmangel. Die Nachbarn Brandenburg und Sachsen sowie Berlin haben die Grundschullehrer bereits auf Stufe 13 angehoben. In anderen Ländern wird die Idee auch vor dem Hintergrund des Pädagogenmangels diskutiert (News4teachers berichtete). Die Debatte werde an Fahrt aufnehmen, sagte Bildungsminister Tullner nun vorau. «Wir sind derzeit mit unseren Angeboten an Lehrkräfte wettbewerbsfähig aufgestellt. Allerdings sind andere Länder nicht untätig.» Auch dürften Fragen der Gerechtigkeit und der Finanzierbarkeit in der Debatte nicht vernachlässigt werden.

Hintergrund: Der Philologenverband macht massiv Stimmung gegen ein „Einheitsgehalt“ für Lehrkräfte – und fordert für seine Klientel, Gymnasiallehrer, A14 bzw. E14, sollten die Grundschullehrkräfte höher eingruppiert werden (News4teachers berichete).

Sachsen-Anhalt will bis Anfang nächsten Jahres 1.000 neue Lehrer einstellen, hat dafür etwa Vorgaben an Fächerkombinationen gelockert, setzt auf Seiteneinsteiger und Zulagen für schwer besetzbare Stellen. Vor allem im Raum Wittenberg sei es schwierig, überhaupt Bewerber zu finden, sagte Tullner am Donnerstag. «Das ist der Raum, der mir am meisten Sorgen macht.» Als Grund nannte er, dass die Region auch bei den Nachbarn Brandenburg und Sachsen an sehr ländlich geprägte Ecken grenze. Es sei jedoch lebensfern anzunehmen, man könnte Beamte dauerhaft gegen ihren Willen zwingen, in den unterversorgten Regionen zu arbeiten. dpa

A13 für alle? Nein danke! Philologenverband schießt gegen GEW und VBE quer – und fordert seinerseits: A14 für Gymnasiallehrer

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Mississippi
5 Jahre zuvor

Habe mal beim Kollegium des örtlichen Gymnasiums nachgeschaut. Von 68 Kollegen sind allein 24 Oberstudienräte und 6 Studiendirektoren u. mehr, d.h. kanpp die Hälfte erhält sowieso A14 und mehr. Zumindest gibt es die Möglichkeit, von A13 aufzusteigen, während GS-Lehrer bisher bei A12 eingeschweißt sind (in den meisten Bundesländern).

Nick
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Und das haben die Grundschulkollegen wann genau gewusst? Richtig, VOR ihrer Entscheidung, Grundschullehramt zu studieren.

Ferner ist nicht nur die Belastung an Grundschulen gestiegen, sondern an ALLEN Schulen.

Mississippi
5 Jahre zuvor
Antwortet  Nick

Mein Kommentar sollte ausdrücken, dass immer so getan wird, als würden sämtliche Gymnasialkollegen nur A13 verdienen, also nicht viel mehr als die GS-Kollegen. Dem ist aber nicht so.

Mississippi
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Die jungen Leuten von heute sind offensichtlich schlauer, siehe Lehrermangel in Grundschulen.
Und die, die einige Jahre im Dienst sind, sind auch schlauer geworden. Denn wer nimmt freiwillig für A12 und eine Zulage von 80€ an kleinen Grundschulen eine Schulleiterstelle an? Daher bleiben auch viele SL-Stellen unbesetzt an GSn.

Sigma
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Exakt, Nick. Ich und auch alle meine Kommilitonen wussten dies. Und tatsächlich in jedem Gespräch darum gab’s die Antwort: „Ja, ich weiss. Ich komm‘ aber mit den Kleinen besser klar.“ Dies zu wissen und sich hinterher zu beschweren zeugt von keinen guten Stil.

Mississippi
5 Jahre zuvor
Antwortet  Sigma

Der Akkusativ ist in diesem Fall dem Dativ sein Tod.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Sigma

@ missis., ich finde es überheblich, sich hier über vermeintliche Rechtschreibfehler anderer zu mokieren, die doch allzu oft nur Tippfehler sind. Als ob Ihnen das nicht passieren würde.

Interessanterweise setzen Sie dieser Herabwürdigung nur gegen Meinungsgegner ein, wie’s scheint.

Karin Waldheim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Nick

Tja, als ich studiert habe, sah die Arbeitsbeladtung die die Vielfalt der Aufgaben noch anders aus. A13 iat eine längst überfällige, leistungsgerechte Bezahlung. Ein schwaches Argument…
Die Arbeitsbelastung im GS Bereich ist allein aufgrund der immer größer werdenden Heterogenität der Schülerschaft und allen damit verbundenen Aufgaben in einem deutlich höheren Maß gestiegen als am Gymnasium.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Karin Waldheim

Blödsinn. Dieselben Schüler, die vor den Sommerferien mit all ihren Problemen bei Ihnen in der Grundschule saßen, sitzen dank abgeschaffter Empfehlungen nach den Sommerferien mit denselben Problemen bei uns im Gymnasium. Autisten, körperlich und seelisch Beeinträchtigte? Haben wir alles auch. Allerdings können wir nicht mehr jahrelang mit den Kindern üben, dass man von links nach rechts und nicht von unten nach oben schreibt oder einfach aus dem Fenster springt, sondern haben (Zitat Behörde) „bis dann und dann din in den Curricularen Vorgaben festgelegten Fähigkeiten und Fertigkeiten bei den SuS abprüfbar vorzuhalten“. Das Abitur nehmen wir zwischen Exkursionen, Exzellenz-Initiativen, Sportfesten, Schülerkonzerten, Betriebspraktika usw. „so nebenbei“ ab. Ach ja: Die Schulleiter werden übrigens konsequent mitten im Abi zu „ganz wichtigen Fortbildungen“ in die Behörde zitiert.

ysnp
5 Jahre zuvor

Das Problem stellt sich nur in den Ländern, wo die Noten für den Übertritt abgeschafft wurden.
Können Sie nicht diese Schüler sozusagen vom Gymnasium wieder abschulen, wenn sie die Leistungen nicht bringen? Das sollte auf jeden Fall gewährleistet sein, damit das Gymnasium als qualitativ höhere Schulform quasi nicht ausgehungert wird.

Wo sollen den Schüler mit autistischen Tendenzen (reine Autisten nach Lehrbuch hat wohl kaum einer) und Körperbehinderte hin, wenn sie die Leistungen fürs Gymnasium bringen? Wenn ein Schüler „seelisch belastet“ ist, sagt das nichts über seine Begabung aus. Ich denke, alle Schüler, die sich etwas jenseits der Norm verhalten, aber die Leistung bringen, gehören dennoch und von jeher aufs Gymnasium.
Die schwächeren Schüler, die man unterstützen muss, die sind nicht fürs Gymnasium geeignet.

Alle aus der Grundschule werden nicht aufs Gymnasium gehen oder haben Sie am Gymnasium auch lernbehinderte Schüler, die eigentlich auf die Sonderschule gehören?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Wir haben Schüler mit „Hauptschulempfehlung“ (die es in Nds. ja nicht mehr gibt), mehrere Autisten (teilweise mit, teilweise ohne Lernbegleiter), Hörgeschädigte (die völlig unproblematisch zu „integrieren“ sind) etc. etc.

Mir geht es darum, dass endlich mal verstanden wird, dass wir an den Gymnasien all das, was die Grundschulkolleginnen richtig beschreiben, auch haben – plus eine Menge weitere Aufgaben dazu.

Nick hat es oben völlig richtig beschrieben: „Ferner ist nicht nur die Belastung an Grundschulen gestiegen, sondern an ALLEN Schulen.“

ysnp
5 Jahre zuvor

Mich würde dennoch interessieren, ob es Möglichkeiten gibt, dass nicht geeignete Schüler das Gymnasium verlassen müssen.
Geht das nur über die Versetzung? Oder gibt es eine Probezeit?

Wenn ich die geschilderte Situation nehme: Die Belastung ist an allen Schulen gestiegen, aber keiner kann über das Limit seiner persönlichen Kräfte hinausarbeiten, sonst wird er krank. Und nicht wenige Lehrer sind am Limit ihrer persönlichen Kräfte. Das ist an Grundschulen genauso der Fall wie an anderen Schulen. An Brennpunktschulen ganz besonders.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

ysnp fragte: „Mich würde dennoch interessieren, ob es Möglichkeiten gibt, dass nicht geeignete Schüler das Gymnasium verlassen müssen.
Geht das nur über die Versetzung? Oder gibt es eine Probezeit?“

Geht nur über die Versetzung, wenn die Eltern auf die Beratung durch die Schulleitung nicht hören.

Ursel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

A 11 erhalten in Brandenburg die LuK mit DDR-Ausbildung. Die meisten sind schon über 30 Jahre im Dienst und fühlen sich mehr als abgehängt und ausgenutzt mit 27 Stunden Wochendeputat.

Cr
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ursel

Werden die nicht auch bis 2020 nach A13 befördert?

Mississippi
5 Jahre zuvor

Bei den 68 Kollegen sind noch eine Handvoll Referendare dabei, die bei dieser Rechnung nicht mitzählen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

„Grundschullehrer wollen…“ und „Der Philologenverband macht massiv Stimmung…“.
Völlig unabhängig davon, wie man zu dieser Debatte inhaltlich steht, ist bereits diese Art der Wortwahl verräterisch.

Sigma
5 Jahre zuvor

Und nicht nur dieser Satz. Schon die Einführung macht das deutlich.
Dazu möchte ich noch loswerden, dass ich gestern erst eine Diskussion gelesen haben zur Forderung: „Zahlt Erziehern so viele Gehalt wie GS-Lehrern.“ Da wurden exakt die gleichen Argument und „Möchte-gern-Argumente“ hin und her geworfen wie in der Debatte „A13 für alle“. …komisch… ;o)

emil
5 Jahre zuvor

Verräterisch ist dabei schlicht eins, die pauschalisierte und sachlich nicht begründete Stimmungsmache der Philologen. Aber so kennen wir sie ja 😉

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

…sagt emil, der sich nebenan gerade dafür stark machte, dass Erzieherinnen auf keinen Fall dasselbe verdienen dürfen wie er als Grundschullehrer.

emil
5 Jahre zuvor

Sie haben das Prinzip nicht verstanden! Gleiche Ausbildung, gleicher Lohn! Daher habe ich auch nicht gegen mehr Geld für Erzieher plädiert, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass sich deren Qualifikation deutlich ändern müssen.
Derart logische Zusammenhänge passen Ihnen nur leider nicht in den Kram. Einfach Mal moppern ist ja auch einfacher….

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Genau auf diese Antwort habe ich gewartet. Und dann kommt sie auch noch so schnell. Toll! Auf emil ist Verlass. Dumm nur, dass schon die Zugangsberechtigung zum Gymnasiallehramt in vielen Fällen nicht mit der zum Grundschullehramt vergleichbar. Nur ein einziges Beispiel: Ich musste für mein Musikstudium als Gymnasiallehrkraft die Aufnahmeprüfung mit mindestens 17 von 20 Punkten bestehen. Ab 10 Punkten hatte man die Prüfung als solche bestanden. Alle Mitbewerber, die zwischen 10 und 17 Punkten schafften, durften „nur“ die anderen Lehrämter studieren. Nicht meine Idee, sondern ein schlichtes Faktum. So ist das mit der formalen Qualifikation. Sie unterscheidet sich bei Gymnasial- und Grundschullehrkräften genau so wie bei Grundschullehrkräften und Erziehern – und das bis heute. Wenn sich also in ihrer Logik die Qualifikation der Erzieher verbessern müsste, damit sie wie Grundschullehrer bezahlt werden dürfen, dann müssten analog die Zugangsberechtigungen zu den Lehramtsstudiengängen dieselben sein, um deren gleiche Bezahlung zu rechtfertigen. Sind sie aber nicht – und zwar bis heute.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Wer Grundschullehramt mit den gleichen Fakulten studieren will z.B. Musik, muss die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Der Unterschied ist, dass es für das Grundschullehramt einen NC gibt und für das Lehramt GY/GE keinen.

In der gesamten Diskussion, die auf die A13/E13 verkürzt wird, geht es eigentlich um die Zuordnung des Einstiegsamtes in die Laufbahngruppe II. Alle Lehrkräfte verfügen über die Voraussetzungen zum Einstieg in das zweite Einstiegsamt – aka höherer Dienst.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Fächer, wo man eine Aufnahmeprüfung bestehen muss, sind da Sonderfälle. Das gilt vor allem für Musik. Da müssen die Voraussetzungen, was das Instrumentalspiel betrifft, tatsächlich höher sein. Mit der Musiktheorie sollte man nicht bei Null anfangen, wenn man ein solches Studium beginnt. Vieles kapiert man da auch, wenn man jahrelang ein Instrument spielt. Ich bestreite nicht, dass von einem Gymnasiallehrer, der bis zur 13. Klasse unterrichtet, da mehr verlangt wird.
Fürs Grundschullehramt gibt es immer noch ein NC fürs Gesamtabitur, so weit ich weiß. Für die Grundschule ist auch nicht wichtig, ein absolut guter Musiker zu sein. Das Studium ist vom Fächerkatalog ganz anders aufgebaut. Es gibt keine reinen Musiker an einer Grundschule, das wäre die große Ausnahme. An der Grundschule zählt das Klassenlehrerprinzip, der möglichst viele Fächer unterrichtet. Deswegen studiert man mehrere Fächer als Grundlagen und inzwischen – was ich bedaure – nur ein Hauptfach intensiv. Wichtig ist auch die spezielle Grundschulpädagogik und psychologisches Wissen. Ein Grundschullehrer muss in allem breiter aufgestellt sein und genau das leistet auch das Studium.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

dickebank: „Wer Grundschullehramt mit den gleichen Fakulten studieren will z.B. Musik, muss die gleichen Voraussetzungen erfüllen.“

Das ist falsch, da von Uni zu Uni nach wie vor unterschiedlich gehandhabt. Außerdem wechselt der NC, der auf bestimmten Fächern liegt, von Jahr zu Jahr und von Uni zu Uni. In meinem zweiten Fach Deutsch lag er bei 2,0 (als ich zu studieren begann). An anderen Unis lag er ganz woanders. Und im nächsten Jahr lag er auch an meiner Uni woanders. Angebot und Nachfrage halt. Die Bedingungen sind niemals gleich – und werden es auch nie sein.

ysnp schrieb: „Ein Grundschullehrer muss in allem breiter aufgestellt sein und genau das leistet auch das Studium.“
Schön wär’s…
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/nicht-mal-quereinsteiger-nur-jeder-dritte-neue-lehrer-hat-lehramt-studiert-31112440

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Die Ausbildung einer Grundschullehrkraft leistet etwas, dass die genannten „LovL“s nicht mitbringen.
Diese fangen schon seit Jahren den Unterricht an Grundschulen/ SekI-Schulen auf, nicht nur in Berlin.

Auch in Nds. gibt es seit vielen Jahren Vertretungslehrkräfte, die früher zumeist die Wartezeit zwischen 2. Examen und 1. Stelle überbrückten, also vollständig ausgebildet waren.

In Zeiten des Lehrerüberhanges wurden sie 3 Jahre von Stelle zu Stelle geschickt und vor Ablauf des letzten Tages zur 3-jährigen Anstellung entlassen, da ihnen ansonsten eine Festanstellung zustand. Aber das ist lange her.

Seit einigen Jahren sind die Vertretungslehrkräfte nicht generell vollständig ausgebildet, sondern es sind auch Lehramts-/Pädagogikstudierende oder Menschen, die ein Fach studiert haben, das einem Unterrichtsfach zugeordnet werden kann. Von einer zusätzlichen Qualifizierung oder der Teilnahme am Studienseminar ist keine Rede, das gilt nur für den tatsächlichen Quereinstieg/ Seiteneinsteiger.

Der Vertretungsunterricht wird seit 2000 an den nds. Grundschulen von ungelernten Kräften übernommen, wobei ihn Lehrkräfte vorbereiten müssen.

An diesen Zuständen hätte man schon vor Jahren erkennen können, dass die Unterrichtsversorgung nicht gewährleistet ist und man entsprechende Maßnamen benötigt.

Mississippi
5 Jahre zuvor

Und wo liegt das Problem? Dann erübrigt sich der Personalmangel in Kindergärten und Kitas endlich. Jeder möchte für seine Kinder die bestmögliche Betreuung, Erziehung und Bildung, gerade wenn sie noch klein sind. Dann müssen GS-Lehrer in Zukunft vllt. nicht bei Null anfangen und Kindergärten sind mehr als personell schlecht aufgestellte Verwahranstalten.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

@ missis, letztlich ist das wohl nur eine Art Verschiebebahnhof.

Sagen Sie uns doch mal, wo die Leute her kommen sollen, die jetzt überall fehlen? In der Altenpflege, in den Kindergärten, in den Schulen, bei der Justiz, im Handwerk und und und ? Was machen die denn jetzt gerade? In welchen anderen Berufen stecken die denn jetzt, aus denen Sie sie herauslocken wollen mit höheren Gehältern?

Und wer macht dann diese Jobs? Die Zuwanderer? Und sollen die dann also wenig verdienen? Denn mehr gibt es ja dann bald in den anderen Berufen?

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Und liebe missis., wo sollen die Leute lieber eingesetzt werden? In den Kindergärten, wo Erzieher dann „wie Grundschullehrer“ verdienen oder in der Altenpflege, wo sie weiterhin deutlich weniger bekommen? Oder sollen dann die Altenpfleger wie Erzieher verdienen, damit sich dann der Personalmangel dort auch endlich mal erübrigt? Jeder will doch die beste Betreuung für unsere alten Damen und Herren, nicht wahr?! Also doch besser noch eine weitere Million Zuwanderer bzw. Gastarbeiter vom Balkan oder gar aus Vietnam? Und wer macht dann dort die Altenpflege? Ach naja, egal, nicht wahr?! Was kümmert uns das Elend, das wir nicht zu sehen bekommen?!

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Wieso – verbeamtete Lehrkräfte werden dank üppiger Pensionen ohnehin nicht den Pflegenotstand kennenlernen.

Mississippi
5 Jahre zuvor

In der Altenpflege muss sich natürlich auch etwas tun. Das werden wir spätestens dann merken, wenn wir selbst darauf angewiesen sind.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

@ missis., Sie bleiben uns die Antwort schuldig, woher diese Leute alle kommen sollen, d.h., wo sie dann fehlen dürfen, weil dort nicht so viele Arbeitskräfte nötig sind? Bzw. wo stecken die alle momentan, die Sie für Kindergärten und Altenpflege mit höheren Gehältern anlocken wollen?

Und dass die Justiz personell besser ausgestattet wird, damit Verbrechen besser bekämpft und aufgeklärt werden können, ist Ihnen nicht wichtig? Und die sollen doch dann sicherlich auch mehr verdienen?

Wer eigentlich nicht?

Heinz
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Berufe, bei denen es zu wenig qualifiziertes Personal gibt werden durch eine höhere Bezahlung angelockt, das ist nichts anderes als in der freien Marktwirtschaft. Ein Produkt, dass es selten gibt und wo die Nachfrage groß ist, wird teurer. Wenn der öffentliche Dienst da nicht mitzieht, geht es eben nicht darum wo die zusätzlichen Lehrkräfte herkommen, sondern darum dass die potentiellen Lehrkräfte nicht in andere Berufe abziehen. Da wir zur Zeit auch nicht deutlich mehr Lehrer benötigen als noch vor einigen Jahren (es gehen lediglich mehr in Rente), geht es bei uns tatsächlich zur Zeit nur darum, den aktuellen Stand zu halten, und nicht darum, zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen oder abzuwerben.

Übrigens könnte ich auf Anhieb etliche Bereiche nennen, in denen nur durch unser übermäßig bürokratisches System personelle Ressourcen geblockt werden.
Beispiele:
-Früher wurden viele Personen selbst angestellt (z.B. Putzfrauen). Heutzutage wird vieles durch externe Firmen erledigt, wo zusätzlich noch etliche Verwaltungskräfte bezahlt werden müssen, die man vorher nicht benötigte.
-Die Gleiche unsinnige bürokratische Arbeit, die wir Lehrer beklagen gibt es auch in anderen Behörden, da dort aber auf die Arbeitszeit geachtet wird (z.B. durch eine Stempeluhr), wird heutzutage in diesen Bereichen mehr Personal benötigt, als früher.

Es gibt viel Potential an zusätzliche Arbeitskräfte in Deutschland zu kommen. Wenn nur einer wirklich körperlich Arbeitet und drei weitere Personen in Verwaltungen daran mit verdienen müssen, muss man sich nicht wundern, wenn überall Personal fehlt. Viele Personen müssen Aufgaben erledigen, die grundsätzlich keinen Nutzen für unsere Gesellschaft erbringen. Das ganze System funktioniert meiner Meinung nach übrigens nur, solange es uns gut geht, und wenn andere ausgebeutet werden.

dickebank
5 Jahre zuvor

Interessant ist, dass es in den Vorstellungen vieler lediglich Grundschullehrkräfte und Gymnasiallehrkräfte zu geben scheint.

Alle, die nicht an GY, BK und den GOSten der GE sowie an FöS unterrichten, erhalten in den meisten Bundesländern, da diese kein eigenständiges Realschullehramt kennen, im Einstiegsamt A12 bzw. E12.

Das Argument „Ich kann aber besser mit den Kleinen“ gibt es zuhauf an den GY. Da sind es in der Regel StR‘, die den aufwendigen Oberstufenunterricht gerne anderen überlassen und dafür SuS der Unter- und Mittelstufe mit Kunst und Religion beglücken.

De facto scheuen viele – besser gesagt, haben viele sich gescheut – ein Lehramt für die Grund- und Hauptschule aufzunehmen, da in diesen beiden Schulformen das Klassenlehrerprinzip überwiegt und sie selbst sich „ihren Fächern“ und nicht den SiuS gegenüber in der Pflicht sehen.

Wer Erziehungswissenschaften für eine Wissenschaft hält, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Der Verstand nimmt nur wahr, was der Verstand wahrnehmen will.

Nur weil man über etwas nicht spricht, heißt das nicht, dass es das nicht gibt. Ich unterteile eigentlich nur nach Grundschule und weiterführender Schule. GS-Lehrer und Gym-Lehrer sind für mich nur die beiden gegensätzlichen Pole in unserer Debatte, die ich beispielhaft nenne. Mehr nicht.

Das klang aber schon oft genug an (siehe Stufenlehrerdiskussion).

Also, es gibt mehr, als man sieht, dicke bank.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Merkwürdig – wie differenzieren Sie dann bei Lehramt GHR bzw. bei den alten „Volksschullehrern“?

Wo liegt Ihrer meinung nach der Unterschied in der Ausbildung und der Eingruppierung von Beamten im Vollzugsdienst der Polizei in den Laufbahngruppen der Laufbahngruppe II, erstes und zweites Einstiegsamt? Wie kann es sein, dass Kommissare in den Kommissariaten Verkehrserziehung und Sondereinsatzkräfte die gleiche Grundbesoldung haben?

Ursula Prasuhn
5 Jahre zuvor

@Aufmerksamer Beobachter
Sie haben auf diese unterschiedliche Formulierung aufmerksam gemacht: “Grundschullehrer wollen…” und “Der Philologenverband macht massiv Stimmung…”.
Ja, dasselbe Handeln wird mal so und mal so dargestellt, je nachdem, auf welcher Seite der Sprecher (Schreiber) steht.
Danke, dass Sie auf diese Tatsache hinweisen!
Bei den Printmedien wird der Leser in seiner Meinung ganz wesentlich durch Überschriften beeinflusst.
Im Fernsehen geht das nicht, dort fällt mir auf, dass die Nachrichtensprecher durch die Art ihrer Beschreibung eines Sachverhalts oft nicht nur sachlich informieren, sondern zugleich Wertungen vornehmen. Ausgewähles Bildmaterial unterstreicht dann die Mischung aus Bericht und Kommentar.
Ich versuche mich zu erinnern, ob diese TV-Vermengung von Nachricht und Wertung schon immer so war oder nur zugenommen hat und mir deswegen seit geraumer Zeit auffällt.

„Grundschullehrer wollen so viel verdienen wie ihre Kollegen“ und “ Der Philologenverband macht massiv Stimmung gegen ein ‚Einheitsgehalt‘ für Lehrkräfte“ ist auch für mich mehr wertende als sachliche Information. Der Philologenberband kommt dabei schlecht weg.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Prasuhn

Weil er zugeben müsste, dass die Studienräte neben der A13-Besoldung noch eine Ratszulage erhalten – dass eben bei gleicher Eingruppierung die Entgelte – unabhängig von den ELSTAM-Eintragungen – doch nicht gleich bzw. gleich hoch sind.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Hören Sie doch endlich auf mit Ihrer Gleichmacherei. Die gibt es nicht, auch nicht am Gymnasium. Ich z.B. bekleide seit acht Jahren eine Stelle mit Fachobschaft und Sammlungsleitung (also A14-Aufgabenbeschreibung), werde aber nach A13 entlohnt und erhalte statt einer A14-Funktionsstelle eine halbe Stunde „Entlastung“ für diese Aufgaben.

emil
5 Jahre zuvor

Ich lach mich schlapp, wofür Gymnasiallehrer A14 bekommen! Kein Wunder, dass dabei der Bezug zur Realität verloren geht ….

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Ja, sowas ist sogar gesetzlich geregelt. Aber Gesetze interessieren emil natürlich nicht. Da steht der drüber… (Genau wie gewisse Landesregierungen, die deswegen mal wieder eine juristische Niederlage riskieren.)
https://www.news4teachers.de/2018/06/auf-niedersachsen-rollt-eine-klagewelle-zu-lehrer-mit-besonderen-aufgaben-fordern-anrechnungsstunden-zum-ausgleich/

Mississippi
5 Jahre zuvor

Sie könnten das ändern, indem Sie das Amt abgeben. Oder: Wenn Sie es vorher wussten, hätten Sie es nicht übernehmen müssen (so oder ähnlich antworten doch die Philologen gerne).

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Ich will es aber gar nicht ändern und mache die Aufgabe gerne. Mir geht es darum, dieser „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“-Ideologie etwas entgegenzusetzen. Die gibt es in der sog. „freien Wirtschaft“ nicht – und in der Schule schon mal gar nicht, in keiner Schulform.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Eben, „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist eine Schimäre. Vermutlich ist das genauso wenig wortwörtlich gemeint wie, dass alle Menschen gleich sind. Sind sie ja nicht, aber „gleich viel wert“.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit wird doch laufend durchbrochen und die positiv Betroffenen stört es dann auch nicht, wenn sie als Brennpunktzulage 300,- Euro mehr bekommen oder je nach Erfahrungsstufe oder je nach Bundesland oder je nach Anstellungsart. Es stören sich naturgemäß (? immer nur die daran, die davon nachteilig betroffen sind. Die Vorteile einer „Ungleichentlohnung“ nehmen sie jedoch weiterhin gerne an (Erfahrungsstufe, Anstellungsart, Bundesland).

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Vorsicht, der nachfolgende Text enthält eine umgangssprachliche, vulgäre sowie sexistische Analogie!!!

@sofawolf – es geht eben nicht um gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Es geht darum, dass der Dienstgeber/Arbeitgeber anerkennt, dass die formalen Voraussetzungen – nicht die inhaltlichen, die sind dienstrechtlich eben uninteressant – aller Lehrämter egal welcher Schulform gleich sind. Die Voraussetzung ist ein akademischer Abschluss (Master, erstes Staasexamen, Magister, Diplom oder vergleichbar) einer Hochschule oder Universität unabhängig von der Studienzeit. Spätestens durch die Vereinheitlichung der Regelstudienzeit (Formalie) hat der Dienstherr/Arbeitgeber diese Bedingungen letztendlich selbst geschafffen.

Was mich in der Diskussion unendlich stört ist der reflexartige, pubertääre „Schwanzlängenvergleich“. Die Lehrkräfte des höheren Dienstes sind gekränkt, dass Akademiker, die nicht „auf Lehramt studiert“ haben, sie als zweitklassige Fachkräfte ansehen und das auch in aller Öffentlichkeit zum besten geben. „Der/die hat ja nur seinen/ihren Abschluss für Lehramt gemacht, weil es für ein ordentliches Studium nicht gereicht hat.“
Infolge dessen suchen sich die so gemobbten halt eine soziale Gruppe, auf die sie herabblicken können. „Ihr seid aber noch größere Einfaltspinsel, für euch hat es ja nicht einmal für ein Lehramt in der SekII gereicht, mimimimimi!“.

Um im Bild zu bleiben, darf sich jetzt jeder/jede überlegen, wer unter den Gegenern von „A13 für alle“ wohl den „Kürzesten“ hat.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

dickebank schrieb: „Es geht darum, dass der Dienstgeber/Arbeitgeber anerkennt, dass die formalen Voraussetzungen – nicht die inhaltlichen, die sind dienstrechtlich eben uninteressant – aller Lehrämter egal welcher Schulform gleich sind.“

Immer noch nicht verstanden? Die formalen Voraussetzungen sind eben nicht gleich, schon in Bezug auf die Zugangsberechtigungen zu den Lehrämtern nicht.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Sie haben es immer noch nicht verstanden¡ Es geht um die Abschlüsse !!!! Ist doch eigentlich ganz einfach!

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Doch, das sind sie in NRW. Voraussetzung für die Aufnahme eines Lehramtsstudiums ist die Allgemeine Hochschulreife. egal welches lehramt, die regelstudienzeit beträgt 5 Jahre respektive 10 Semester.
Ob einige Hochschulen einen Studiengang bezogenen NC haben oder nicht, ist vollkommen irrelevant. Dass die Inhalte der Studiengänge sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule unterscheiden ist zweitrangig. Das, was zählt, ist der Abschluss. Die Voraussetzung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst ist das mit Master oder vergleichbarem akademischen Grad abgeschlossene Hochschulstudiengang. Zur Übernahme in den Vorbereitungsdienst als Anwärter genügt ein Bachelor-Degree, den es für Lehramt aber nicht gibt. Der mit Zweitem Staatsexamen abgeschlossene Vorbereitungsdienst berechtigt zum Dienst in der Laufbahngruppe II. zweites Einstiegsamt. Das ist bei Lehrern nicht anders als bei Ingenieuren, die unabhängig davon, ob sie an einer technischen Hochschule (TH) oder Universität (TU) oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (vormals FH) ihren Master-Degree verliehen bekommen haben, zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes als Referendare berechtigt sind. Bei erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes erfüllen sie somit die Voraussetzungen für den höheren Dienst.
Voraussetzung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst als Anwärter ist das abgeschlossene Bachelor-Studium.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Verständnisprobleme ausräumen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Wenn das so ist, verstehe ich nach wie vor nicht, weshalb sich so viele Lehramtsstudenten das gymnasiale Lehramt aussuchen und nicht das im Vergleich dazu fachlich sehr einfache Grundschullehramt.

Bevor Emil wieder lospoltert: Ja, das Grundschulstudium ist viel breiter, aber fachlich erheblich weniger tief und deswegen deutlich weniger anspruchsvoll.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Ich habe nie etwas anderes behauptet! Sie legen sich Ihre Argumente nur immer gerne so bereit, wie es Ihnen gerade passt.
Versuchen Sie doch einfach Mal, einen Kommentar ohne völlig aus der Luft gegriffen persönlichen Angriff zu schreiben!

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Im übrigen habe ich genau diese Frage hier neulich auch gestellt, natürlich promptmit einem unfreundlichen Kommentar von Ihnen. Das ist das Problem mit den zurechtgelegten Argumenten.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

emil schrieb: „Es geht um die Abschlüsse !!!!“
Tja, eben. Und einen Abschluss bekommen Sie nur, wenn Sie für das entsprechende Lehramt zugelassen werden. Und da sind die Bedingungen eben nicht überall gleich. NRW ist halt nicht überall (@ dickebank).

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

@xxx
Die, die interveniert, wenns ums angeblich nicht gleichrangige Studium geht, bin ich.

Dass das Grundschulstudium breiter, aber flacher und damit anspruchsloser sei, ist Ihre immer wieder erhobene Behauptung, der ich mich nicht anschließen will und werde.

Dass andere als die von Ihnen belegten Fachwissenschaften als „nicht wissenschaftlich“ entwertet werden, kennen wir von Ihnen.
Dass andere Studieninhalte, die nicht den von Ihnen belegten Fachwissenschaften und Leistungsnachweisen entsprechen, als minderwertig dargestellt werden, auch.
Danach würden nur die SekI+II-LuL einen Abschluss erlangen, die Arithmetikscheine nach Ihrem Gusto abgeliefert haben.

Das Studium für verschiedene Fächer beinhaltet Teilbereiche unterschiedlicher Fachbereiche.
Das Studium für Lehrkräfte bleibt nicht bei den Fächern als Fachwissenschaften stehen, sondern wird erweitert durch andere Bereiche. Etliche von diesen sind m.M.n. für alle angehenden Lehrkräfte ratsam, schließlich ist deren Aufgabe nicht die VERTIEFUNG eines Faches, sondern die VERMITTLUNG desselben.
Dafür legen sie letztlich den Master und das 2. Examen im LEHRAMT ab – nicht in der Fachwissenschaft allein.
Das Fach und entsprechende Inhalte muss man beherrschen, die notwendigen Kenntnisse zur Vermittlung aber eben auch.

Nur weil Sie sich womöglich weder mit Kafka, noch mit Pannenberg oder dem Vergleich zwischen Marxs und Raiffeisens Marktwirtschaft auseinandergesetzt haben, in Ihrem Studium weder Attributionstheorien, noch Dyskalkulie, kontrastive Sprachanalysen oder multiple Deprivation Berücksichtigung fanden, behaupte ich nicht, dass Sie außer Mathe nichts könnten, dass Sie mit A13/14 zu gut bezahlt seien oder Ihr Studium zu einseitig gewesen wäre.

P.S.: Im Übrigen beanspruche ich ebenso wie Sie, rein sachlich zu argumentieren.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

@Aufmerksamer Beobachter – AHR ist AHR egal aus welchem Bundesland. Und die wahl der Hochschule ist eine freie Entscheidung des Studenten. Die Bundesländer haben sich im übrigen verpflichtet bundesländerübergreifend die jeweiligen Studienabschlüsse auch von Lehrämtlern anzuerkennen.

Man kann also in Bayern sein Abi bauen, in MecVorPom stukadieren, den Vorbereitungsdienst in Nds. absolvieren und sich anschließend in Hessen bewerben und nach der Verbeamtung auf Lebenszeit nach BaWü wechseln. Ist zwar ein gewaltiger Papierberg, der dazu bewegt werden muss – aber immerhin machbar auch wenn es kaum Lehrkräfte in großer Zahl gibt, die so mobil wären. Der übliche Weg führt doch an eine Lebenszeitstelle im Umkreis von 30 bis 80 Kilometern um den Kreissaal, in dem die zukünftigen Planstelleninhaber geboren werden, wobei Kindergarten, Schule, Uni, Studienseminar und Ausbildungsschule ebenfalls innerhalb des genanten Radius liegen

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

dickebank: „Man kann also in Bayern sein Abi bauen, in MecVorPom stukadieren, den Vorbereitungsdienst in Nds. absolvieren und sich anschließend in Hessen bewerben und nach der Verbeamtung auf Lebenszeit nach BaWü wechseln.“

Klar kann man das – rein theoretisch. Sie merken aber schon, dass Ihr Beharren auf rein theoretischen Konstrukten, die in der Realität so gut wie niemals stattfinden, Sie und Ihre Argumentation lediglich immer wieder als das entlarvt, was sie ist: eine rein theoretische Konstruktion, mit der Sie keinen Millimeter weiterkommen in Bezug auf das Ziel, das Sie vor Augen haben.

dickebank
5 Jahre zuvor

Dann muss die Schule die Stelle bei der Bezirksregierung beantragen. Dass jemand eine bestimmte Tätigkeit ausübt, die an einer anderen Schule ein Beförderungsamt mit sich gebracht hat, heißt ja nicht, dass diese Tätigkeit gleich vergütet wird. Dazu müssen erst die Voraussetzungen geschaffen werden.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Wovon träumen Sie eigentlich nachts? Glauben Sie, das wäre in den vergangenen knapp zehn Jahren nicht immer wieder geschehen? Es gehört zum Sparmodell des Landes Niedersachsen, Fachobschaften und Sammlungsleitungen gerade in Fächern wie Musik und Kunst „auszuhungern“. Immer nach dem Motto: Soll sich halt der Schulleiter was überlegen, um die Kollegen bei Laune zu halten. Schließlich braucht er die „öffentlichkeitswirksamen“ Musiker, die eh schon zigfach mehr Stunden bei diversen Auftritten und deren monatelanger Vorbereitung runterbuckeln als viele ihrer Kolleginnen und Kollegen. (Als Lehrkraft, die auch Deutsch unterrichtet und sechsstündige Klausuren korrigiert, weiß ich, wovon ich rede, wenn ich behaupte, dass Musik mit allem, was da dran hängt, noch aufwendiger ist.) In die gleiche Kategorie fallen Sparmaßnahmen, die keiner merkt, wie: Streichung des Weihnachtsgeldes, „Mitwirkerstellen“ an den Studienseminaren, die mit 150 Euro abgegolten werden, um hauptamtliche A15-Fachleiterstellen einzusparen usw. usw. usw. usw.
Man muss sich das mal klarmachen: Das notorisch klamme Berlin zahlt ungelernten Hilfskräften 300 Euro „Brennpunktzulage“, und in Nds. wird die reguläre Lehrerausbildung in den Studienseminaren „Mitwirkern“ übertragen, die dafür 150 Euro (also die Hälfte) bekommen. Willkommen in Absurdistan.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ja und, beantragen heißt eben auch, es muss genehmigt werden. Da haben eben andere Schulleiter sich geschickter verhalten.
Es wollen doch alle flache Hierarchien in der öffentlichen Verwaltung. Und genauso wie Beförderungsstellen in anderen bereichen gestrichen worden sind, ist das eben auch im Schuldienst passiert.

Mehrarbeit ist eben kein Grund eine Beförderung auszusprechen. Fachschaftsleitungen in NRW erhalten auf diese Tätigkeit auch keine Beförderungen. Die Leitung einer Fachschaft ist reguläres Dienstgeschäft. Der7die Gewählte kann die Wahl genauso wie die Wahl zum Mitglied der Schulkonferenz nicht ablehnen. Über die möglichen Entlastungsstunden für die Betreuung einer Sammlung entscheidet einzig und allein die Schulleitung unter Berücksichtigung und nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen.

Also ganz einfach das Heulen einstellen. – Und wie andere schon geschrieben haben, an anderen Schulformen gibt es anders als an den GY und GE so gut wie keine Beförderungsstellen.

Wer mit seinem Arbeitgeber oder Dienstherren unzufrieden ist, hat grundsätzlich – die Sklaverei ist schon ein paar Jahrzehnte abgeschafft – die Möglichkeit, seinen/ihren Arbeitsvertrag zu kündigen. Die Bedingungen für das Arbeitslosengeld II können öffentlich eingesehen werden und dei ARGE ist verpflichtet, einem Auskunft – mit Besonderheit der finanziellen Leistungen – zu geben.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

dickebank schrieb: „Da haben eben andere Schulleiter sich geschickter verhalten.“

Nö, die bekommen auch keine entsprechenden Stellen.

dickebank schrieb weiter: „Also ganz einfach das Heulen einstellen.“
Ich schrieb oben bereits, dass ich die Aufgabe gerne mache – auch unter erschwerten Bedingungen. Aber dieser dummdreisten Behauptung, die Arbeitsbelastung sei an allen anderen Schulformen stärker gestiegen als am Gymnasium (siehe Karin Waldheim oben), der gilt es entschieden entgegenzutreten. Und wem dazu nur Gesülze der Marke „Jammern/Heulen auf hohem Niveau“ einfällt, dem muss man sagen: Du hast da etwas ganz grundsätzlich nicht verstanden. Im Zweifel sprechen halt wieder die Gerichte – wie im Falle der Klage gegen die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der nds. Gymnasiallehrer. Wer Fakten nicht sehen will, der bekommt sie von den Oberverwaltungsgerichten frisch auf den Tisch serviert.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ob die Arbeitsbelastung an anderen Schulformen außerhalb der sekI+II gestiegen ist, ist den lehrkräften der Laufbahngruppe II, erstes Einstiegsamt vollkommen egal. Ihnen geht es um die besoldungstechnische Anerkennung ihres akdemischen Abschlusses, der nun einmal zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst als referendar und nicht als anwärter berechtigt.

Das Ergebnis der klage des Nds-Philologenverbandes hat ja auch nicht zu einer Senkung der Deputatsverpflichtung an Grundschulen und Schulen der sekundarstufe I geführt.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ganz ehrlich, wenn jeder Grundschullehrer mit Sonderaufgaben befördert würde, würden längs alle Grundschullehrer A13 verdienen. Es gibt nämlich nicht einen einzigen Grundschullehrer, der nicht mindestens einen, in der Regel eher zwei, drei oder vier Sonderpöstchen hat. Das liegt allein schon an der Größe des Kollegiums. Anrechnungsstunden gibt es in der Grundschule ca. 2 pro Schule, ist also lächerlich. Und musikalische Aufführungen sind ebenfalls mindestens ebenso häufig und in der Regel noch vorbereitungsintensiver.

Aber das ist genauso ein kritischer Punkt. Mit welchem sachlichen Argument wird ein Gymnasiallehrer wegen jeder kleinen Sonderaufgabe befördert, der Grundschullehrer macht mehrere davon selbstverständlich nebenbei? Betonung auf ’sachliches‘ Argument, kein Jammern über das ach so schwere Leben am Gymnasium!

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sie sagen es Emil!

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich stimme Ihnen zu, emil, dass eine ganze Reihe von Beförderungen auf A14 nach Gefälligkeit riechen, Koordination des Austauschprogramms ist so ein Beispiel. Der vergleichsweise geringe Einkommensunterschied zu A13 steht andererseits sehr häufig in keinem Verhältnis zur Mehrarbeit.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ emil: Hier sind ein paar sachliche Argumente, die der nds. Landesregierung vermutlich in Kürze um die Ohren fliegen werden. Und Obacht: Hier geht es um Leute, die bereits A 14 bekommen.

Zitat: „Der skandalöse Umgang der Landesregierung mit Recht und Gesetz, wenn es um Regelungen der Lehrerarbeitszeit geht, ist für den Philologenverband Niedersachsen erneut Anlass, die Rechte der Lehrer vor Gericht durchzusetzen, wie wir das vor drei Jahren durch unsere Klage gegen die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Gymnasiallehrer erfolgreich getan haben.

Bei der aktuellen Klage geht es um die Verweigerung von Anrechnungsstunden für Lehrkräfte mit Funktionsaufgaben gemäß Erlass ‚Schulfachliche und organisatorische Aufgaben für Oberstudienrätinnen und Oberstudienräte‘. In einem von uns in Auftrag gegebenen Gutachten kommt Prof. Dr. Battis zu dem Ergebnis, dass diese Verweigerung des Landes sowohl in Bezug auf die dem Personal geschuldete Fürsorgepflicht als auch auf den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verfassungswidrig ist. […]

Eine anteilige Zuweisung dieser Anrechnungsstunden erfolgt seit diesem Schuljahr für Teilzeitlehrkräfte, aber nur deshalb, weil das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig aufgrund der Klage einer unserer Gymnasiallehrkräfte das Land dazu verpflichtet hat […]“
https://phvn.de/index.php/67-rechtsfragen/1129-verweigerung-von-anrechnungsstunden-fuer-oberstudienraete-verfassungswidrig

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Nds. hat nunmal eine GroKo, in der ein SPD-Kultusminister das CDU-Programm umsetzt.
Darin war deutlich aufgeführt, dass sämtliche Lehrerstunden in den Unterricht gegeben werden sollen:
„Es müssen deutlich mehr Lehrerstunden im konkreten Unterrichtseinsatz, also direkt beim Kind, ankommen. Wir wollen daher nicht kürzen oder die Unterrichtsverpflichtung erhöhen, sondern eine zielgerichtete und bessere Verteilung von Unterrichtsstunden sowie den klugen Einsatz von Lehrkräften garantieren.“
„Wir setzen auf eine Priorisierung des Pflichtunterrichts bei der Stundenzuweisung“
„Wir werden die Lehrkräfte von unterrichtsfremden, insbesondere nicht-pädagogischen Aufgaben entlasten. Sie sollen mehr Zeit haben, sich auf ihre Kernaufgabe zu konzentrieren, für die sie gut ausgebildet wurden: auf guten Unterricht. Dafür stellen wir zusätzliche Verwaltungsmitarbeiter, pädagogische Mitarbeiter, Schulsozialarbeiter und anderes hierfür qualifiziertes Personal zur Verfügung.“ (Wahlprogramm, S. 18f.)

Das Einstellen weiterer Mitarbeiter wurde womöglich noch nicht umgesetzt, aber die Verlagerungsstunden für Tätigkeiten werden eingeschränkt, damit die Lehrkräfte mehr Zeit für Unterricht haben.
Dass trifft vor allem die Lehrkräfte am Gymnasium, schließlich gibt es dort besonders viele Verlagerungsstunden.

An allen anderen Schulformen gibt es derartige Beförderungsämter in Nds. gar nicht – nicht für das Leiten eines Faches (… ich leite 3), nicht für das Leiten einer Sammlung, nicht für andere Aufgaben, die an anderen Schulen in einer Aufgabenbeschreibung einer KonrektorInnen- oder Koordinierten-Stelle zu finden wären.
Dazu gehört auch die Übernahme Fachseminarleitungen am Ausbildungsseminar, da bekommen GS-SekI-LuL zu ihrem A12-Gehalt generell 150€ Zubrot, neben den Verlagerungsstunden entsprechend der Teilnehmerzahlen (mit Deckelung).

Die Lehrkräfte des Gymnasiums könnten also in Zukunft ihre Fächer, Sammlungen und Seminarleitungen im Rahmen Ihres A13/14-Amtes übernehmen und ihre neu gewonnenen Unterrichtsstunden unterhälftig-abgeordnet an den Grundschulen erteilen.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist kein Argument für eine Beförderung, sondern eine Beschwerde über die allgemeinen Arbeitsbedingungen. Aber ich warte gerne weiter auf ein sachliches Argument.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Warten wir mal das Urteil des OVG zur Battis-Klage ab.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Gerne. Allerdings wird das Gericht nach wie vor nicht darüber entscheiden, warum ein Gymmilehrer für eine Aufgabe befördert wird, ein Sek 1 oder Grundschullehrer für dieselbe Aufgabe nicht. Aber ich warte gerne weiter auf sachliche Argumente.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

emil schrieb: „Allerdings wird das Gericht nach wie vor nicht darüber entscheiden, warum ein Gymmilehrer für eine Aufgabe befördert wird […]“

Das muss es auch gar nicht. Es muss und wird sich (genau wie beim Urteil zur Unterrichtsverpflichtung) an die geltende Rechtslage halten.

Zitat: „Es ist müßig darüber nachzudenken, ob das gerecht ist oder nicht; das ist eben in den Geschäftsverteilungsplänen der Gymnasien und Gesamtschulen so geregelt. Deshalb sind auch die Beförderungschancen in diesen beiden Schulformen am höchsten. Da die Sekundarschulen sich an den Geschäftsverteilungsplänen der Gesamtschulen orientieren, ergeben sich auch in dieser Schulform neue Möglichkeiten.“
https://www.tresselt.de/befoerderung/#2-koordinationsstellen

Man beachte die Gesamtschulen, von denen kein Grundschullehrer hier spricht, obwohl sie bei weitem besser mit solchen Stellen versorgt werden als die Gymnasien. Aber das ist natürlich „gerecht“. (Jedenfalls in der ideologischen Welt der GEW-Lautsprecher.)

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

dickebank schrieb: „Das Ergebnis der klage des Nds-Philologenverbandes hat ja auch nicht zu einer Senkung der Deputatsverpflichtung an Grundschulen und Schulen der sekundarstufe I geführt.“

Das wäre ja auch noch schöner, wo doch das OVG ausdrücklich feststellte, dass „ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung der Lehrkräfte an Gymnasien gegenüber den nicht von einer Erhöhung der Regelstundenzahl betroffenen übrigen verbeamteten Lehrkräften im niedersächsischen Schuldienst nicht feststellbar ist.“
https://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/normenkontrollverfahren-niedersaechsischer-lehrkraefte-und-schulleiter-an-gymnasien-ueberwiegend-erfolgreich-134384.html

Diese „Ungleichbehandlung der Lehrkräfte an Gymnasien“ stellte das OVG übrigens in Kenntnis der Tatsache fest, dass die reine Unterrichtsverpflichtung eben dieser Gymnasiallehrkräfte geringer ist als die der Grundschullehrkräfte.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Merken Sie eigentlich, dass Sie ständig den gestellten Fragen ausweichen? Aber ich warte gerne weiter auf ein sachliches Argument!

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

In welche Richtung soll eigentlich das sachliche Argument gehen? Es gibt da nämlich zwei Möglichkeiten:
a) Warum gibt es an Gymnasien und Gesamtschulen so viele Beförderungsämter, zugegebenermaßen teilweise für Alibifunktionen?
b) Warum gibt es an Sek I-Schulen und Grundschulen so gut wie keine Beförderungsämter?

Spontan fällt mir nur die vorhandene (a)) bzw. fehlende (b)) Lobbyarbeit ein. Ist das sachlich genug?

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Zumindest deutlich sachlicher und auf meine Frage bezogen als alles, was Frau Pause hier so postet .

Wenn das der Grund ist, ist das doch eher traurig, oder nicht? Das würde ja auch heißen, dass alle anderen Lehrer noch viiiiel mehr ‚Lärm‘ machen müssen, um gleichwertig behandelt zu werden.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ha, ha, ha ………… sagt die Missis., die sich hinter einem Männerpseudonym versteckt und glaubt, er merke keiner. 🙂

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@emil
Das mit dem Lärm wäre wahrscheinlich eine sinnvolle Maßnahme. Es darf aber nach Jammern oder Wehleidigkeit aussehen.

Heinz
5 Jahre zuvor

1. Beförderungsamt für eine Sammlungsleitung?
Das ist wirklich nicht Verhältnismäßig, an anderen Schulen der Sek-I wird sowas alles nebenbei gemacht und es gibt meistens noch nicht mal eine Entlastungstunde dafür.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Die Verwaltung der Schulbücher (Ausleihsystem) ist hier in NRW an vielen GY für StR eine Funktionsstelle, die ein Beförderungsamt (A14) mit sich bringt.
Macht die gleiche Arbeit ein Lehrer an einer Schule der SekI dann gibt das mit viel Glück 1 bis 2 Entlastungsstunden .

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Sehen Sie: Und ich beschrieb oben schon, dass es mir an meinem nds. Gymnasium genau so geht. A14-Aufgabenbeschreibung, A13-Stelle, allerdings (anders als an einer Schule der SekI in NRW) lediglich eine halbe „Entlastungsstunde“.

mama51
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

… und macht man das (Verwaltung der Schulbücher /LMF) an einer „kleinen“ Schule (= 280 SuS) in Hessen als GSL, …dann kriegt man GAR NIX, außer einem feuchten Händedruck, vielleicht!?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

In NRW entscheidet die SL über die Verteilung der Entlastungsstunden aus dem allgemeinen Topf nach Maßgabe der Vorgaben. Im allgemeinen Topf sind rd. 0,5 WS je Vollzeitplanstelle. Daneben gibt es noch Entlastungsstunden aus anderen Töpfen (Alter, Schwerbehinderung, gesetzliche Vorgaben etc.).

Kann sein, dass jemandem Entlastungsstunden für eine notwendige Tätigkeit zugestaden werden, diese aber eingesammelt werden, wenn für diesen Funktionsbereich ein Beförderungsamt geschaffen wird.. D.h. mit dem Beförderungsaufstieg verliert der Beförderte auf fünf Jahre eine Erfahrungsstufe und evtl. die Stundenermäßigung.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Same in Nds.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Prasuhn

Und diese „mehr wertende als sachliche Information“ ist ein echtes Problem, da sie radikalen Kräften auf allen Seiten in die Hände spielt, nicht nur im Bildungsbereich. Auch N4t ist in den vergangenen Jahren immer wieder dafür kritisiert worden – und hat sich diese Kritik meiner Beobachtung nach zu Herzen genommen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ursula Prasuhn

Ursula Prasuhn schrieb: „Ich versuche mich zu erinnern, ob diese TV-Vermengung von Nachricht und Wertung schon immer so war oder nur zugenommen hat und mir deswegen seit geraumer Zeit auffällt.“

Loriot jedenfalls ist sie bereits in den 70er-Jahren sauer aufgestoßen.
https://www.youtube.com/watch?v=RIzwxVlRGhs

Ursula Prasuhn
5 Jahre zuvor

Prima und danke! Dann brauche ich ja nicht mehr in meinen Erinnerungen zu kramen.
Den kurzen Ausschnitt aus dem NDR-Talk von 1979 fand ich so großartig, dass ich mir die gesamte Passage mit Loriot (ca. 18 min.) angeschaut habe. Es hat sich gelohnt.
https://www.youtube.com/watch?v=9DRtXCE3UjM

Mississippi
5 Jahre zuvor

@ Aufmerksamer Beobachter: Weil Sie es mit der Zugangsberechtigung haben: Vor 3 oder 4 Jahren lag der NC für ein Studium „Lehramt an Grundschulen“ in BaWü bei 1,8. Wie er aktuell ist, kann ich nicht sagen, weil meine Tochter dann in einem anderen Bundesland studiert hat.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Und BaWü bildet an PHs aus …

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Sehen Sie: Das bestätigt doch genau das, was ich oben an emil schrieb: „So ist das mit der formalen Qualifikation. Sie unterscheidet sich bei Gymnasial- und Grundschullehrkräften genau so wie bei Grundschullehrkräften und Erziehern – und das bis heute. Wenn sich also in ihrer Logik die Qualifikation der Erzieher verbessern müsste, damit sie wie Grundschullehrer bezahlt werden dürfen, dann müssten analog die Zugangsberechtigungen zu den Lehramtsstudiengängen dieselben sein, um deren gleiche Bezahlung zu rechtfertigen. Sind sie aber nicht – und zwar bis heute.“

Ihre Tochter hat dementsprechend das Bundesland gewechselt, um mit ihrem NC direkt ein Studium Grundschullehramt aufnehmen zu können. Auch dazu schrieb ich bereits @ emil: „Und einen Abschluss bekommen Sie nur, wenn Sie für das entsprechende Lehramt zugelassen werden. Und da sind die Bedingungen eben nicht überall gleich.“

Jetzt wäre noch spannend zu wissen, wie an den jeweiligen Unis, die Ihre Tochter damals in Betracht zog, zur selben Zeit und in denselben Fächern die Zugangsbedingungen für das Gymnasiallehramt waren.

dickebank
5 Jahre zuvor

Eben nicht, die formale qualifikation für das lehramtsstudium egal für welche Schulform ist die Allgemeine Hochschulreife als nachweis der Hochschulzugangsberechtigung. Diese muss nicht zwangsläufig von einem GY erteilt werden, sie kann auch auf anderen, gesetzlich bzw. per Verordnung geregelten Wegen erlangt werden.

Ein wie auch immer gearteter NC ist lediglich Folge der Mangelverwaltung, er hat nichts mit der formalen Qualifikation – der AHR – zu tun. Aufgrund der Berufs- und Studienwahlfreiheit als grundgesetzlich verbrieftem recht, kann auch keine Landesbehörde verordnen, dass mit einem Notenschnitt bis 2,0 nur Lehramt für Primar- und Sekundarstufe I und bei einem besseren Notendurchschnitt ein Gymnasiallehramt studiert werden darf.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Dann fragen Sie mal mississippis Tochter, was Sie mit ihrer (dickebanks) wiederum rein theoretisch konstruierten Argumentation anfangen soll. Sie musste das Bundesland wechseln, weil nur dort ihr NC ausreichte, um ihren gewünschten Studiengang aufzunehmen. Die zuvor von ihr präferierte Uni hätte sie nämlich in jenem Jahr mit ihrem NC nicht für diesen Studiengang/diese Fächer zugelassen. Dabei ist es de facto, wie mississippis Tochter sicher bestätigen kann, völlig unerheblich, aus welchem Grund dieser NC besteht. Er ist ein Faktum, das auch eine noch so dickebank nicht aus der Welt philosophieren kann.
Und genau deshalb wird Sie Ihr Verweis auf eine rein theoretische Vergleichbarkeit der Zulassungsbedingungen in der realen Welt auch immer wieder vor dasselbe Faktum stellen: Der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife ist eben nicht der Nachweis der Zugangsberechtigung zu jedem Fach/jedem Studiengang zu jeder Zeit. War er nie, und wird er auch nie werden. Dies umso weniger, als immer mehr Menschen das Abitur nachgeschmissen bekommen. Je häufiger dies geschieht, desto eher werden die Unis auf „Zugangstests“ auch in anderen als den künstlerischen Fächern setzen (müssen). Dort muss man schon seit langer Zeit nicht nur seine formale Zugangsberechtigung (Abitur), sondern zusätzlich auch eine künstlerische Befähigung nachweisen. Dies macht sehr schön deutlich, worum es im Kern (und in Zukunft zunehmend mehr) geht: Eine Studierberechtigung ist keine Studierbefähigung! Und genau deshalb nützt Ihnen und mississippis Tochter allein die formale Berechtigung (Abi-Zeugnis) garnichts – und in Zukunft noch weniger. Den formalen Abschluss können Sie zunehmend in der Pfeife rauchen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Wo Sie Ihr Abi gemacht haben, ist dabei in der Tat völlig egal. Wobei zunehmend mehr auf die abgebende Schule als auf den Notenschnitt geachtet wird.

xxx
5 Jahre zuvor

„Eine Studierberechtigung ist keine Studierbefähigung!“

Das meine ich schon lange. Aber die Bildungspolitik will ja unbedingt eine Abiturquote von mindestens 50%. Ein Hochschulabschluss ist übrigens seit der Bologna-Reform auch nicht mehr viel wert. Der Bachelor ist halt nur ein besseres Vordiplom und könnte in vielen Fällen auch durch Azubis ersetzt werden bzw. hat diese ersetzt.

Palim
5 Jahre zuvor

Mit welchem NC oder welcher Wartezeit wer auch immer das Studium beginnt, am Ende zählen Master und Examen, die Lehrkräfte absolvieren müssen. Dafür gibt es Prüfungsverordnungen und staatliche Prüfungsämter.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Genau. Und am Beginn des Studiums, das zu diesen Examina führt, stehen höchst unterschiedliche Aufnahmekriterien, über die das Akademische Prüfungsamt einer jeden Uni sehr genau wacht – und ohne deren Einhaltung man das Studium nicht einmal beginnen darf. Also nix mit gleichen Bedingungen. Nicht in Bezug auf Gymnasial- und Grundschullehramt, nicht in Bezug auf den NC (der in Rostock ein anderer ist als in Heidelberg) und nicht in Bezug auf die Anerkennung der Examina durch andere Bundesländer. Wir beide können ja mal versuchen, mit unseren nds. Examina in Bayern übernommen zu werden. Dürfte ein langer bis aussichtsloser Prozess werden.

dickebank
5 Jahre zuvor

Aber in BaWü kann demnach an einer PH Lehramt für Grundschule mit einem Fachabitur (FHR) studiert werden, oder?
Eine PH entspricht einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, vormals FH. – Folglich müsste ein Fachabitur als formal Hochschulzugangsberechtigung ausreichen

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Ein weiteres Beispiel, das belegt, dass die Zugangsberechtigungen, die zu den Studiengängen und damit zu den angeblich „gleichwertigen“ Examina führen, mitnichten vergleichbar sind. Waren sie nie – und werden sie nie sein. Sag ich doch die ganze Zeit.

Mississippi
5 Jahre zuvor

sofawolf: „Ha, ha, ha ………… sagt die Missis., die sich hinter einem Männerpseudonym versteckt und glaubt, er merke keiner. “

Kann mir das bitte jemand erklären? Ich versteh`s nicht. Mississippi ist doch eher neutral? Oder?

Fühle mich gemobbt durch sofawolf – hiermit zeige ich das an.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Ich fühle mich auch gemobbt und denunziert von mississippi und hiermit zeige ich das an.

Sie nannte mich einen Troll.

Sie behauptet ständig, ich sei kein Lehrer.

Sie bezichtigt andere eines Zweitprofils (AvL) und beschwert sich, wenn mit ihr das Gleiche tut.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

„Kann mir das bitte jemand erklären? Ich versteh`s nicht. Mississippi ist doch eher neutral? Oder?“

Altes Prinzip: guter Polizist und böser Polizist. Kennt doch jeder.

Mississippi
5 Jahre zuvor

Sobald ich hier auftauche, geht es los.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Hallo Mississippi, sofawolf meint mal wieder mich. Ich dachte zwischenzeitlich, er hätte sein Doppelgänger-Trauma überwunden, scheint aber nicht der Fall zu sein. Ich ignoriere es, lohnt sich nicht. Trotzdem schönen Gruß an Sie 🙂

sofawolf
5 Jahre zuvor

Zitat von Ekel-Emil an Aufmerksamer Beobachter, den sie als Nachfolger/in von Wilma Pause denunziert (nicht zum ersten Mal):

„emil 2. September 2018 at 20:04

Zumindest deutlich sachlicher und auf meine Frage bezogen als alles, was Frau Pause hier so postet . „

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@ Missis., schämen Sie sich für diese Doppelzüngigkeit, auch wenn wir hier alle anonym sind.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Und bitte nicht vergessen, Sie wollten das ignorieren!!!

Also ist ja dann hier nun Schluss der Debatte.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Jetzt reißen Sie sich mal zusammen. Ekel-wer-auch-immer reicht, das verbiete ich mir!! Wie tief muss man eigentlich sinken, um so um sich zu schlagen…

Was Frau Pause betrifft, sie bestreitet gar nicht, sich als aufmerksamer Beobachter neu angemeldet zu haben. Wo ist Ihr Problem?

g. h.
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Vielleicht ist es „Aufmerksamer Beobachter“ auch zu blöd, auf Ihre Unterstellung zu antworten. Dass er Ihnen nicht widerspricht, muss ja nicht Zustimmung bedeuten.
Es wäre ja noch schöner, wenn jeder einfach was behaupten könnte und wenn darauf nicht reagiert wird, daraus eine Bestätigung machen würde.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  g. h.

Mein Kommentar:
Wichtig sind die Meinungen, die jemand vertritt. Was ich nicht unbedingt astrein finde, ist, wenn jemand gleichzeitig mit z.B. zwei Nicks sich gegenseitig bestätigt. Nachfolgenick ist okay. Manche wollen einen Neuanfang.

Hier hat jede Mailadresse, unter der man schreibt, den gleichen Avatar. Das merkt man, wenn man einmal versehentlich sich bei der Mailadresse verschreibt, ist mir auch schon passiert.
Wenn zwei unterschiedliche Nicks mit dem gleichen Avatar auftauchen, dann kann man daraus schließen, dass es dieselbe Person ist. Das passiert selten, kommt aber vor. Wenn man als regelmäßiger Leser hier liest, fällt es auf.
Einige, die hier regelmäßig lesen, denken sich ihren Teil, andere sprechen es offen an.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Danke, genauso ist es.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

@ ysnp, verstehe ich nicht. Ich hatte früher auch einen anderen Avatar, als ich eine andere Mailadresse benutzte. Jetzt benutze ich diese und habe diesen Avatar, der mir besser gefällt.

Trotzdem firmiere ich als -sofawolf- (hier wie in anderen Foren, Sie übrigens ja nicht !).

Letztlich finde ich das alles völlig unerheblich. Es geht um Meinungsaustausch und Meinungen sind unabhängig davon, von wem sie vertreten werden, zumal hier alle anonym sind.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Irgendwie witzig, wie manche Leute an die Macht des Wortes zu glauben scheinen. Man sage, dass man sich etwas verbitte und schon geschehe es nicht mehr. Das entscheide immer noch ganz alleine ich, Ekel-Emil (bzw. Emilia bzw. missis.).

Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen, lernt jedes Kind. Wer andere Troll nennt und permanent als Nicht-wirklich-Lehrer denunziert (hier und in anderen Foren, wenn auch unter verschiedenen Namen) und andere eines Zweitprofils verdächtigt, hat sein Recht verloren, sich über Ähnliches in eigener Richtung zu echauffieren.

Und dass jemand andere permanent entlarven zu müssen meint, die angeblich (!!!) unter neuem Namen weiter kommentieren, dann wieder anderen vorwerfen, dass sie andere eines Zweitprofils verdächtigen, ist lächerlich und absurd. Und das Aberwitzigste ist noch zu behaupten, das stimme ja schließlich, weil die Person dem klugerweise nicht widersprochen habe, denn mit Leuten wie Ihnen – so eine meiner allerseltensten Reaktionen auf Sie – sollte man sich wirklich nicht abgeben. Es ist eine Beleidigung für den eigenen Intellekt.

Was Ekel-Emil (besser Emilia bzw. missis.) will oder nicht will, denkt oder nicht denkt, gefällt oder nicht gefällt, ist mir sowas von schnurz… Ich habe noch eine niveaulosere Person erlebt als diese. Sie haben meine allertiefste Verachtung sicher, Ekel-Emil.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

* … noch nie eine niveaulosere Person …

Mississippi
5 Jahre zuvor

Man ist das peinlich. Schönen Gruß zurück, emil.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Wen wollen Sie denn damit überzeugen, dass Sie nicht selbst „Ekel-Emil“ sind? ha,ha,ha

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Sehr geehrter sofawolf!
Wenn Sie mich weiterhin beschimpfen und beleidigen wollen – sei’s drum.
Es ist jedoch an der Zeit, Mississippi aus dem Spiel zu lassen!!!!
Wir sind zwei verschiedene Personen und ich würde Sie ganz dringend und ganz sachlich bitten, Ihre Beschimpfungen nicht weiter an Unbeteiligten auszulassen!!
Emil

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Wenn ich das Niveau der obigen „vorbildlichen“ Diskussion so sehe, dann frage ich mich erst recht, warum angeblich ich immer die Diskussion in einer „widerlichen“ Weise führen und die anderen „nerven“ soll. Sowas wie „Ekel-emil“ würde ich nie schreiben, auch wenn ich mit emil in der Sache keineswegs einig bin. Wer nervt hier, und wer schimpft hier (immer oder öfter) auf wen als Person, das ist die Frage.

Mississippi
5 Jahre zuvor

@Aufmerksamer Beobachter: Nein, auch in BaWü kann man Lehramt an Grundschulen nur mit der Allgemeinen Hochschulreife studieren. In allen anderen Bundesländern studiert man Lehramt an Grundschulen an Universitäten. In Bayern, wo ich mein Studium 1983 aufgenommen habe, war das damals schon so. Meine Ausbildung (inklusive 2jähriges Referendariat) hat knapp 7 Jahre gedauert, so wie bei fast allen anderen auch. Nur sehr wenige schafften das in 6 Jahren.
Aber das hatten wir hier alles schon.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Ich habe auch nichts anderes behauptet. Das war dickebank. Unabhängig davon sind und bleiben die Zugangsberechtigungen zu einem Studium (über die Allgemeine Hochschulreife hinaus) höchst unterschiedlich. Davon schreibe ich die ganze Zeit.

Genau so wenig vergleichbar ist übrigens das, was sich hinter den Abi-Noten der Schülerinnen und Schüler der unterschiedlichen Schulen auch nur eines einzigen Landkreises irgendwo in Deutschland verbirgt. Und das weiß inzwischen auch jede(r), nicht nur die örtliche Wirtschaft.

Mississippi
5 Jahre zuvor

Das stimmt sehr wohl.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

P.S. Ich meinte natürlich die Zugangsbedingungen, die zur Aufnahme eines Studiums berechtigen.

dickebank
5 Jahre zuvor

Das habe ich nicht behauptet sonder in Frage gestellt. Deshal das „oder“ am Ende des satzes mit einem nachfolgenden Fragezeichen.
Es ging doch in der vorangegangenen Diskussion um die formalen voraussetzungen incl. NC, der ja nur ein verteilungs- nicht aber ein Ausschlusskriterium ist (gültige Rechtslage gem. OVG-Urteil).

De facto ist die Aufnahme an eine PH in BaWü lediglich mit der AHR möglich. Wenn die Voraussetzung für ein Studium ausschließlich die AHR ist und das Studium mit einem Master-Abschluss oder vergleichbar abgeschlossen wird, dann sind mit bestehen des Vorbereitungsdienstes (Abschlussprüfungen) die Voraussetzungen für die Übernahme in die laufbahngruppe II, zweites Einstiegsamt gegeben. Aus Kostengründen verfahren die Länder aber bei der lehrereinstellung anders.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

dickebank schrieb: „Aus Kostengründen verfahren die Länder aber bei der lehrereinstellung anders.“

Und schon sind Sie mit Ihrer rein formalistisch-theoretischen Argumentation erneut an der Realität gescheitert.

dickebank
5 Jahre zuvor

Solange die bestehnde Eingruppierungsordnung für Lehrkräfte in der TdL durch die Interessenvertretungen anderer Landesbediensteter verhindert bzw. blockiert wird, wird zunächst auch nichts passieren. Mich wundert das Betroffene nicht dagegen klagen.

Es geht ja zunächst nicht um die Altfälle, es geht um diejenigen, die nach Angleichung der Regelstudienzeiten zwischen den Lehrämtern mit Master-Abschluss in den Vorbereitungsdienst als Anwärter übernommen worden und auf Stellen der Prinmarstufe oder SekI unbefristet eingestellt oder verbeamtet worden sind.

btw im Gegensatz zu den Vorbereitungsdiensten anderer Behörden unterscheiden sich die Inhalte und rechtlichen Vorgaben der Vorbereitungsdienste als LAA und Referendar an den ZfsL nicht. Normalerweise ist die Qualifizierung als Anwärter eine andere als die der Referendare. Auch hier gehen die Prüfungsämter II der Länder andere Wege.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

dickebank schrieb: „Mich wundert, dass Betroffene nicht dagegen klagen.“

Tja: Sie dürften gute Gründe dafür haben.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Mississippi: „Nein, auch in BaWü kann man Lehramt an Grundschulen nur mit der Allgemeinen Hochschulreife studieren.“
Das stimmt nicht (siehe rechte Spalte):
http://www.ph-weingarten.de/studium-weiterbildung/bachelorstudiengaenge/lehramt-an-grundschulen/

Mississippi
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

@ Cavalieri: Dann entschuldige ich mich. Da ich in BY studiert und die Hälfte meines Lehrerlebens verbracht habe, wusste ich das nicht, bin aber davon ausgegangen. Ich habe auch „gehört“, dass in jedem Studiengang 2% „Meister“ aufgenommen werden müssen. Kann ich mir auch nicht vorstellen.

Mississippi
5 Jahre zuvor

@ emil: Wegen sofawolfs Anschuldigungen habe ich der Redaktion geschrieben. Sie wissen, wer ich bin. Vllt. sollten Sie das auch tun.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Ist soeben geschehen! LG emil

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

respekt @ redaktion, dass durch euch nun auch noch zusätzlich unfaule identitäten bestätigt werden wollen^^^

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Soeben hat sich Baden-Württembergs Kultusministerin nochmals zum Thema „A13 für alle“ geäußert:

„Die Forderung nach einer Bezahlung von Grundschullehrern analog zu Pädagogen, die an Gymnasien unterrichten, lehnte Eisenmann als nicht gerechtfertigt ab. Die Höhe der Gehälter orientiere sich an der Ausbildung und Grundschullehrer hätten eine andere Ausbildung als Gymnasiallehrer. Das sei eine Vorgehensweise wie in allen anderen Berufen auch.“
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Lehrermangel-an-Grundschulen-in-BW-Eisenmann-Land-haette-mehr-ausbilden-muessen,eisenmann-lehrermangel-100.html

ysnp
5 Jahre zuvor

Es gibt hin und wieder in Bayern Grundschullehramtsstudenten, die aus Baden- Württemberg kommen, weil sie bewusst an einer Universität studieren wollen.
Ich bin einmal gespannt, ob Baden- Württemberg mit dieser Aussage im Wettbewerb der Bundesländer um Grundschullehrer mithalten kann. Irgendwo hat Cavalieri einen Link zur PH Weingarten gesetzt, wo es um die Aufnahmebedingungen für das Grundschullehramt geht. Das finde ich inzwischen sehr bedenklich. Ich würde heute auch nicht mehr an einer PH studieren wollen, wenn die Zugangsvoraussetzungen erleichtert werden und man somit auf das Niveau, wie dort gelehrt wird, schließen kann. Besonders verwundert hat mich „Meister“ als Zugangsvoraussetzung.
Die kommenden Jahre werden zeigen, ob es wirklich nur an einer Fehlplanung lag (zu wenig Studienplätze) oder ob die jungen Leute eher andere Lehrämter vorziehen. Ärgerlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Lehrerverbände schon jahrelang auf die Pensionierungswelle hingewiesen haben und die Politik nirgendwo darauf reagiert hat.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

… das mit dem Link war bei „Giffey fordert für Erzieher ein ähnliches Gehalt wie bei Grundschullehrern“.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

ysnp schrieb: „Ich würde heute auch nicht mehr an einer PH studieren wollen, wenn die Zugangsvoraussetzungen erleichtert werden und man somit auf das Niveau, wie dort gelehrt wird, schließen kann.“

Eben. Menschen sind immer „gleich viel wert“ – und trotzdem niemals gleich, Gott sei Dank. Auch die Zugangsbedingungen zu Lehramtsstudiengängen waren und sind niemals gleich. Außerdem unterscheiden sich die Inhalte – auch im Hinblick auf ihre Komplexität. Dementsprechend sind die Examina nicht vergleichbar – wie soviel anderes in dieser Welt auch. Frau Eisenmann scheint das befriffen zu haben.

ysnp
5 Jahre zuvor

Bei diesen Zugangsvoraussetzungen werden die PHs runtergewertet. Früher haben sie gute Arbeit geleistet.

Immerhin müssen alle Lehrämter einen Master machen, wie ich an der aktuelle Aufstellung sehen kann.
http://www.studienwahl.de/de/studieren/studienfelder/lehraemter/baden-wuerttemberg0224.htm#1

Mississippi
5 Jahre zuvor

dickebank: „Mich wundert, dass Betroffene nicht dagegen klagen.“ Lehrer und insbesondere Lehramtsanwärter (innen sind natürlich auch gemeint) sind eine Spezies, die ohne zu murren etliches schluckt.

Stevie
5 Jahre zuvor

Nur als Hinweis nochmal, der GY Lehrer unterrichtet 23 Stunden in der Woche, der GS Lehrer 28.
Selbst bei A13 für alle wäre also immer noch genug Gehaltsunterschied da.
Das geht in der Diskussion schnell unter. Ich selbst unterrichte 28 Std. an einer GS, das volle Programm, drei Inklusionskinder, 2 Flüchtlinge und reduziere jetzt die Arbeitszeit – und den Lohn.
Also gerne A13 für alle und gerne eine Zulage für GY Lehrer die in der SII unterrichten fände ich legitim.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Stevie

„der GY Lehrer unterrichtet 23 Stunden in der Woche“
Das stimmt so nur für ganz bestimmte Bundesländer, es ist sonst sehr unterschiedlich:
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Pflichtstunden_der_Lehrer_2016.pdf

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Halt Landesbeamtenrecht …

Juliane
5 Jahre zuvor

Puh..die Argumentatinen zeugen nicht gerade von viel gegenseitigem Respekt…Doch gerade darum geht es doch vor allem! Wir alle wollen unsere Arbeit gewertschätzt sehen und das drückt sich eben besonders auch in den Gehältern aus.
Lapidar wird etwa auf sehr nachvollziehbare Äußerungen wie „ich kann halt besser mit den Kleinen“ herabgeschaut. Was bitte schön, spricht denn dagegen, seinen Neigungen entsprechend seinen Job zu wählen? Das finde ich nun wirklich ein sinnvolleres, bzw. lobenswerteres Kriterium, als die Wahl mach der Gehaltsstufe. Zu dem kenne ich auch viele, die genau umgekehrt argumentieren, die nämlich gerade nicht mit den Kleinen zurechtkommen.
Ich habe überhaupt Respekt vor den vielen Menschen, die im sozialen und pflegerischem Bereich tätig sind und bei ihrer Berufswahl offensichtlich nicht das Gehalt als erstes Kriterium beherzigt haben.
Irgendwer beneidete an anderer Stelle die Grundschullehrer, die alle Zeit hätten, ausführliche Schwungübungen zu praktizieren. Sowas nennt man Arbeit an den Basiskompetenzen. Im Übrigen ganz schön mühsam und ich glaube kein Grundschullehrer ist wegen dieser fantastischen Disziplinen in der Grundschule gelandet. Gerade die Basiskompetenzen sind recht entscheidend für das weitere Lernverhalten.
Kinder, deren Heterogenität soweit auseinander klafft optimal zu fördern und zu fördern bedarf einer enormen methodischen und fachlichen Kompetenz.
So ist das Unterrichten in der 4. Klasse auch nicht anstrengender, als in der 1. Klasse. Vielmehr das Gegenteil ist der Fall. Wie viel Begleitung einzelne Kinder in den Anfängen einfordern, davon machen sich viele anscheinend wenig Vorstellungen. Da ist es schon ein Genuss, wenn die Kids immer größer werden und wissen, wie es läuft. Oft trauert man den „Großen“, die nun endlich so weit sind, dass man anständig mit ihnen arbeiten kann, dann hinterher.
Jedenfalls ist eine gute Heranführung an das Lernen enorm bedeutsam.
Nicht umsonst fordern viele Hirnforscher und Didaktiker, dass man gerade im Elemntarbereich die besten Pädagogen einsetzen solle.

Schade, dass elitäres und herabschauendes Verhalten noch so verbreitet ist! Und das sogar unter ausgebildeten Pädagogen.

Die momentane Situationen an den Grundschulen verdeutlicht nun bestens, dass da irgendwas ganz offensichtlich gar nicht mehr stimmt.

Emma Keeboo
5 Jahre zuvor
Antwortet  Juliane

Liebe Juliane,
vielen Dank für diesen Kommentar, ich unterschreibe ihn gerne mit.
Mit freundlichen Grüßen
Emma Keeboo

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Emma Keeboo

Zitat: „‚Unsere Rechtsstelle hat vier Klagen für Lehrkräfte an Gymnasien vorbereitet. In den nächsten Tagen werden wir diese bei den Verwaltungsgerichten Hannover, Braunschweig und Oldenburg einreichen‘, kündigte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth an. Alle vier Lehrerinnen arbeiteten dokumentiert mehr als 55 Stunden wöchentlich. Dieser Durchschnittswert berücksichtige bereits die Ferienzeiten mit geringerer Belastung, während in den Schulzeiten die Werte noch erheblich darüber lägen.

‚Die Überstunden verfallen übrigens. Sie werden weder bezahlt noch durch Freizeit ausgeglichen‘, erläuterte Pooth. ‚Wir gehen den Rechtsweg, weil die Überlastung der Lehrkräfte inzwischen unerträglich ist. Wenn die Landesregierung nicht schnellstens den politischen Weg beschreitet und Maßnahmen zur Entlastung vorlegt, muss sie eben juristisch dazu gebracht werden‘, betonte die GEW-Landesvorsitzende.

Auch der Philologenverband klagt bereits gegen die Landesregierung, weil Funktionsinhaber in den Schulleitungen wie Fachkonferenzleiter oder Sammlungsleiter umfangreiche zusätzliche Aufgaben zu erfüllen hätten, ohne dass es dafür einen Ausgleich gebe.“
https://www.news4teachers.de/2018/11/sie-arbeiten-mehr-als-55-stunden-woechentlich-gew-reicht-arbeitszeitklagen-fuer-vier-lehrerinnen-ein-und-strebt-damit-ein-grundsatzurteil-an/?fbclid=IwAR32gCs6w6mKOVnvxYPa_qsXlsVWkNdIz2GWzY5Ugb2IMnrHpR7Ub94Ibwc

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Zitat: „Im Januar treffen sich Niedersachsens Philologenverband und das Kultusministerium vor Gericht, wenn es um die Arbeitszeit für Oberstudienräte mit Funktionsaufgaben geht.

Mittwoch sammelte Minister Grant Hendrik Tonne (SPD) bei den 300 Delegierten der mehr als 8000 Mitglieder starken Lehrer-Organisation etliche Sympathiepunkte und erntete sogar mehrfach Applaus, als er bei seinem Premieren-Aufritt vor der Verbandsversammlung im Hotel ‚Der Achtermann‘ auf eine Grundsatzrede verzichtete, für Pragmatismus warb und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen an Gymnasien in kleinen Schritten anbot.

Tonne hatte sogar konkrete Soforthilfen im Gepäck: So kündigte er eine stärkere Entlastung durch ein Staffel-Modell für Lehrkräfte an, die zur Korrektur der Abitur-Klausuren eingesetzt sind. Der sogenannte Abitur-Austausch unter den Schulen soll ausgesetzt werden.

Alle Referate seines Ministeriums seien zudem angehalten, eine Streichliste für Dokumentationspflichten vorzulegen, die ‚über Schmerzgrenzen hinausgehen‘. Ob etwa Vergleichsarbeiten einen Mehrwert erzeugten, zweifelte Tonne an.

Für besonders beanspruchte Funktionsträger, zumal in Kombination mit dem Lebensalter, müssten Absenkungen der Stundendeputate noch gefunden werden. Ihre vordringliche Notwendigkeit erkannte der Kultusminister an.

Er will auf der anderen Seite aber nicht der Arbeitszeitkommission folgen und die Unterrichtsverpflichtung für Grundschullehrer um eine Wochenstunde senken. Diese Empfehlung sei für ihn nicht nachvollziehbar, zumal der Endbericht des Gremiums eine weit höhere Belastung der Gymnasiallehrer ausgewiesen hatte. […]“
https://www.goslarsche.de/lokales/goslar_artikel,-Kultusminister-gewinnt-Sympathien-mit-Politik-der-kleinen-Schritte-_arid,1407186.html?fbclid=IwAR21Xz_YxdD-iSntCaZJYiZ3ztb2gFI2kdiDE7dsFnjH7W8Jpill-gLxgHA

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Klingt gut.

Ich hoffe, das hat Erfolg und macht bundesweit Schule.

Insbesondere eine stärkere Differenzierung der Arbeitsbelastung nach Fach und Funktion halte ich für den richtigen Weg.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Juliane

Wer Wertschätzung nur in Form von Geld zu erkennen vermag, denkt offensichtlich sehr materiell. Schade. Ich fühle mich an die Weihnachtsbotschaft des Papstes und an die Aussagen des deutschen Städte- und Gemeindetages erinnert (Vollkaskomentalität + Anhäufen von materillen Dingen als Lebenssinn).

Wertschätzung drückt sich für mich nicht nur und nicht einmal in erster Linie im Gehalt aus.

Heißt das dann eigentlich, dass die Arbeit all der vielen, die weniger als ein Lehrer verdienen, nicht ausreichend gewertschätzt werden? Was rechtfertigt den guten Verdienst der Lehrer gegenüber all den anderen? Sollen alle anderen dann als Ausdruck der Wertschätzung dann auch A 13 bzw. vergleichbar verdienen? Ist es dann nicht auch ein elitäres und herabschauendes Verhalten der Lehrer, dass sie meinen, ihr Beruf sei berechtigt, gut und sehr gut zu verdienen, viele andere aber nicht?!?

Welcher Beruf ist das nicht wert? Und warum? Geht es da vielleicht dann auch um Art und Inhalt der Ausbildung sowie Art und Inhalte der Arbeit?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ Mückenfuß – Wertschätzung wird im Tarifbereich nur durch das Entgelt entgegengebracht. Da es im ÖD eben keine harten und weichen Gehaltskomponenten wie in der Privatwirtschaft gibt, kommt es einzig und allein auf die Gehaltshöhe bzw. die Eingruppierung an. Dabei ist nicht einmal das monatliche Einkommen vorangig zu betrachten sondern die Folgen der Rentenpolitik. Also geht es um die Frage der späteren Rentenhöhe im Verhältnis zum Median der Rentenzahlungen. Mir sind die zwei Jahre, die ich zwangsweise zum Ableisten des Anwärterdienstes verbeamtet worden bin, in Bezug auf die rentenpunkte teuer zu stehen gekommen. Blöderweise hatte ich diese zwangsweise Verbeamtung zweimal in meinem Berufsleben zu durchstehen.

Um ausreichende Entgeltpunkte zu erreichen, kann das Arbeitsentgelt gar nicht hoch genug sein. Ob andere weniger haben, ist mir gelinde gesagt vollkommen egal. Deren Rentenhöhe hängt voraussichtlich stärker von der Länge der Beitragszeit ab als meine.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Juliane

Ich bedanke mich ebenso bei Juliane für Ihre Worte
und unterstreiche den Hinweis darauf, dass es eine gute Heranführung an das Lernen für alles Weitere braucht.

„Die momentane Situationen an den Grundschulen verdeutlicht nun bestens, dass da irgendwas ganz offensichtlich gar nicht mehr stimmt.“
Tritt in dieser Hinsicht keine Änderung ein, werden an den Grundschulen immer weniger originär ausgebildete Grundschulkräfte sein.
Statt deren Professionalisierung zu unterstützen, anzuerkennen und entsprechend zu entlohnen, wird die Deprofessionalisierung immer stärker, da Aufgaben, die bisher ausgebildete Grund- und Förderschulkräfte übernommen haben, von anderen Lehrkräften, Quereinsteigern oder prekär Beschäftigten übernommen werden müssen, um überhaupt Personal in den Grundschulklassen vorweisen zu können.
Die zusätzlichen außerunterrichtlichen Aufgaben werden bisher von den originären Grundschullehrkräften übernommen, das wird bei weiterer Reduzierung nicht mehr möglich sein, sondern ebenfalls von anderen Beschäftigten mit getragen werden müssen.