Bayern will von 7.000 befristet angestellten Lehrkräften 800 fest anstellen und verbeamten – GEW: Immerhin (reicht aber nicht!)

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MÜNCHEN. Mit einem Sonderprogramm will Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) befristet angestellte Lehrer an Realschulen und Gymnasien auf feste Stellen und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, in den Beamtenstatus führen. Die GEW rechnet vor, dass das 800 Lehrkräfte betreffe – von rund 7.000 Kolleginnen und Kollegen in Bayern, die über alle Schularten hinweg nur mit befristeten Verträgen ausgestattet seien. Die Gewerkschaft kritisiert: „Das ist deutlich zu wenig. Wir brauchen unbefristete Arbeitsverträge für möglichst alle!“

Rund 800 Lehrerinnen und Lehrer mit befristeten Verträgen bekommen die Chance auf eine feste Stelle. Foto: Shutterstock

Mit den vorgesehenen Verbeamtungen beziehungsweise Entfristungen soll – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bayerischen Landtags zum nächsten Doppelhaushalt – in einer ersten Tranche zum Schuljahr 2019/20 begonnen werden, so teilt das Kultusministerium mit. Das Sonderprogramm richte sich an Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen und Gymnasien. Andere Schulbereiche würden nicht berücksichtigt, da dort ohnehin „sehr gute Einstellungsbedingungen“ bestünden. Bis spätestens zum 30. April müssen die Bewerbungen eingegangen sein.

Lehrer aus Grund-, Mittel- und Förderschulen außen vor

„Warum werden nicht auch Kolleg*innen aus dem Grund-, Mittel- und Förderschulbereich berücksichtigt?“, fragt Ruth Brenner, Vorsitzende der GEW-Fachgruppe Grund-/Mittelschulen und Mitglied im Hauptpersonalrat. Natürlich seien 800 Entfristungen und Verbeamtungen besser als nichts. Um das Sonderprogramm aber insgesamt bewerten zu können, bräuchte es eine Aussage der Staatsregierung, ob und wie es nach den zwei Jahren weiteraufe – gerade angesichts der hohen Zahl von 7246 befristeten Verträgen zum Stichtag 1.10.2017. „Es geht hier um Menschen, die zusammen mit ihren Familienangehörigen in ihrer Lebensplanung direkt und massiv betroffen sind – das muss man immer vor Augen haben“, so Ruth Brenner weiter. Sie ergänzt: „Natürlich gibt es Ausnahmen, z.B. pensionierte Lehrkräfte, die als Aushilfe tätig sind – hier sind befristete Verträge durchaus sinnvoll.“

In Zeiten des massiven Lehrkräftemangels sei es an der Zeit, statt kurzgedachter „Sonderprogramme“ endlich ein langfristiges Programm auf die Beine zu stellen, das den Schulen und den Betroffenen organisatorische und berufliche Sicherheit gebe und massenhafte Unterrichtsaufälle und übergroße Klassen vermeide. Brenner: „Wir müssen den Kolleg*innen endlich Planungssicherheit geben und sie in ihrer wertvollen Bildungsarbeit durch gute Arbeitsbedingungen entlasten statt sie weiter zu belasten“

Folgende  Voraussetzungen müssen die Bewerber dem Kultusministerium zufolge erfüllen:

  1. Eine nach bayerischem Landesrecht erworbene oder anerkannte Lehrbefähigung mit einer in Bayern zugelassenen Fächerverbindung und ein Notendurchschnitt von nicht schlechter als 3,5 in der zweiten Staatsprüfung sowie in der Gesamtprüfungsnote. Bei Bewerbern, für die keine Gesamtnote festgelegt werden konnte, genügt es, wenn im 2. Staatsexamen keine schlechtere Note als 3,5 erzielt wurde.
  2. Es müssen Mindestbeschäftigungszeiten nach Erwerb oder Anerkennung der Lehrbefähigung in befristeten Beschäftigungsverhältnissen an staatlichen Schulen in Bayern von 60 Monaten – unabhängig davon, in welcher Schulart die Leistung erbracht wurde – nachgewiesen werden.

Nicht bewerben können sich Lehrkräfte im Ruhestand sowie im staatlichen Schuldienst bereits unbefristet beschäftigte Lehrkräfte (für eine Verbeamtung) und Lehrkräfte, die sich über die Warteliste bewerben. „Sofern es mehr Bewerber als Planstellen für eine Verbeamtung/Entfristung geben sollte, muss eine Reihung innerhalb dieser Bewerber unter Beachtung des Grundsatzes der Bestenauslese erfolgen. Hierfür wird als einzig objektivierbares Kriterium die Examensleistung für die Auswahlentscheidung herangezogen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Der Bedarf an bestimmten Fächerverbindungen sowie soziale Kriterien werden im Falle einer erfolgreichen Bewerbung dann in die Überlegungen hinsichtlich des Einsatzortes einbezogen.“

Wichtig: Die Verbeamtung/Entfristung erfolge ohne Prüfung, ob es einen Bedarf beziehungsweise aktuell eine Verwendungsmöglichkeit für diese Fächerverbindung (die Fächerverbindung muss in Bayern aber zulässig sein) gibt. Daher gelte: „Es kann nicht zugesichert werden, dass die befristet beschäftigten Lehrkräfte am bisherigen Einsatzort verbleiben können. Die personalverwaltenden Stellen werden aber bemüht sein, einen ortsnahen Einsatz zu ermöglichen. Sollte für die Fächerverbindung kein (ortsnaher) Bedarf bestehen, käme der Einsatz in einer mobilen Reserve oder in einer auszubauenden integrierten Lehrerreserve in Betracht.“

Hier gibt es weitere Informationen zum Sonderprogramm.

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