Schüler verklagt Schule wegen Empfehlung, Maske zu tragen – und bekommt recht

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WIESBADEN. Eine Schule darf laut einer Entscheidung des Wiesbadener Verwaltungsgerichts keine «dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht» aussprechen. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, teilte das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch mit. Die Richter gaben damit dem Eilantrag eines Schülers teilweise statt.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Shutterstock

Da die «dringende Empfehlung» über eine «einfache Bitte oder Empfehlung» hinausgehe, «würde eine Form von Zwang ausgeübt, die dazu führe, dass im Falle einer Abweichung mit Sanktionen oder gar diskriminierendem Verhalten durch den Lehrkörper mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen sei», hieß es in der Begründung. Der Beschluss (Az.: 6 L 938/20.WI) ist noch nicht rechtskräftig.

Zwar sei die Schule verpflichtet, einen eigenen Corona-Hygieneplan aufzustellen. Sie habe aber missachtet, dass nach der aktuellen Verordnung des Landes ein Mund-Nasen-Schutz im Unterricht gerade nicht zwingend zu tragen sei. Das Tragen von Masken im Unterricht habe damit eine Ausnahme zu sein und nicht der Regelfall, erklärte das Verwaltungsgericht. Einzelne Schulen dürften davon nicht abweichen.

Der Schüler wehrte sich derweil vergeblich gegen die Empfehlung der Schule, die Corona-Warn-App zu installieren. Diese wurde von den Richtern nicht beanstandet, da es keine Verpflichtung sei. dpa

Manche Schulen behalten Maskenpflicht im Unterricht bei – Gebauer: Rechtlich nicht bindend

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11 Kommentare
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Küstenfuchs
3 Jahre zuvor

Querulanten-Eltern in Reinkultur …

OMG
3 Jahre zuvor

… zum einen, aber auch mal wieder Schulleitungskollegen, die trotz allen Stresses nicht gelesen haben.
SO was nervt, wenn außerhalb der vorgegebenen Regeln Schulen meinen, eigene definieren zu können, auch wenn klar geschrieben wurde, dass das eben nicht geht.
Für alle Schulen drumrum ist das dann immer ein Punkt, wo sie hier und da erklären müssen.

TM
3 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

ja und, was ist mit der Verantwortung von Schulleitungen, und ihrer Kompetenz, in Abhängigkeit von regionalen Besonderheiten das Regelwerk auszugestalten?
Gefährdungsbeurteilungen sind in der Aufgabenbeschreibung von Schulleitern enthalten, oder gilt das nur, wenn das Ergebnis ein Papiertiger bleibt?

omg
3 Jahre zuvor
Antwortet  TM

Stimmt. Dazu solte SL einen Popo in der Hose haben.
Wir haben, wie sagte es der Leiter des Gesundheitsamtes, den lächerlichen Hygieneplan 5.0 durch Maßnahmen „des gesunden Menschenverstandes ergänzt“ und auch unser Schulträger zieht mit und macht mehr , als er müsste.
Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung umfasst 5 Tage , in denen das Fachpersonal in der Schule ist. Die sind ende nächste Woche geschafft. Anfang Oktober soll die dann fertig sein. Die letzte ist STand November 2012. Wir haben dann also die zweite und damit zwei Mal mehr als die anderen Schulen in Hessen.

Ben
3 Jahre zuvor
Antwortet  TM

Gefährdung durch was oder von wem ? Sollten Schüler nicht zu selbständigen Denken erzogen werden ? Schon im kindergarten wird Partizipation geübt, so dass man mancherorts nicht mal mehr die Windel wechseln darf, wenn das Kind dies nicht möchte. Aber Schülern will man vorschreiben was sie zu tun haben ? Das ist ideologische Heuchelei.

Ralf B.
3 Jahre zuvor

Lachen lachen lachen, kollektives lachen, AUS-lachen, WEG-lachen, bis die wahren Covidioten gar nicht mehr anders können, als MIT-lachen, denn lachen hat etwas ganz besonderes: es ist ansteckend…

Larissa
3 Jahre zuvor

Wieviele von Euch interessiert,
wie es Kindern und Schülern
mit Maske geht?
Wer hat von Euch mal Umfragen
gemacht, ob es Beschwerden wie
Kopfschmerzen o.ä gibt?
Wieso werden unsere Kinder, die doch
am Wenigsten gefährdet sind
so gegängelt?

Vergleich
3 Jahre zuvor
Antwortet  exwyzed

Was sind denn das bitte für schwammige Zitate vom „Kinderarzt Ewald“. Also mich überzeugt der Artikel. Allerdings genau vom Gegenteil.

Gleicher
3 Jahre zuvor
Antwortet  Vergleich

Was ist das bitte für ein schwammiger Kommentar?
Vermutlich überzeugt Sie überhaupt nichts mehr … weshalb die Gesamtsituation nicht gerade besser wird.

Paul
3 Jahre zuvor
Antwortet  Gleicher

Teile und herrsche funktioniert.
Für alles gibt es eine Studie und eine Gegenstudie.
Und nun ? Sind die rigiden Maßnahmen im Verhältnis zu den Kranken gerechtfertigt, oder sollten wir besser lernen mit einem gewissen Risiko umzugehen. Es soll sogar ein Patent auf das Virus geben. Wo ist die Schadenersatzklage gegen den Patentinhaber ?