14-Jähriger, der schon einmal im Klassenraum zustach, ist wegen Mordes angeklagt

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HEIDELBERG. Ein toter 13-Jähriger am Boden, neben ihm ein Junge mit einem Messer. Die Tat erschütterte im Frühjahr die Öffentlichkeit. Bereits die Vorgeschichte – der mutmaßliche Täter hatte zuvor schon einmal im Klassenraum zugestochen und einen Mitschüler schwer verletzt – war Anlass für eine breite Debatte über Jugendgewalt.

Das Gericht hat zu urteilen. Foto: Shutterstock

Die Tat sorgte für Entsetzen: Nicht nur, dass ihr im Februar in Baden-Württemberg ein 13-Jähriger zum Opfer fiel – der mutmaßliche Täter war selbst nur ein Jahr älter und der Polizei bereits wegen eines Messerangriffs auf einen Mitschüler bekannt. Doch ein Anti-Aggressions-Training fruchtete offensichtlich nicht.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat am Mittwoch am Landgericht Heidelberg der Mordprozess gegen den 14-Jährigen begonnen. Der Angeklagte habe Angaben gemacht, sagte eine Gerichtssprecherin – mehr kann und darf sie nicht preisgeben. Denn wegen seines Alters gelten gesetzliche Vorgaben zum Jugendschutz. Erst über das Urteil will das Gericht öffentlich informieren, geplant ist es derzeit für Anfang Dezember. Für die Tat droht eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren.

Die Polizei hatte den 14-Jährigen mit einem Küchenmesser in der Hand neben der Leiche festgenommen. Er beteuerte seine Unschuld

Der 14-Jährige soll dem Opfer am 24. Februar in einem Waldstück in Sinsheim (Baden-Württemberg) aufgelauert haben, als der Junge dort mit einem Mädchen spazieren ging. News4teachers berichtete seinerzeit über den Fall. Den Vorwürfen zufolge sprach der Angreifer den 13-Jährigen an, stürzte sich von hinten auf ihn, brachte ihn zu Boden und stach ihm mit einem Messer dreimal in den Rücken. Er habe ihn auch an Brust und Hals verletzt, wobei die Hauptschlagader getroffen worden sein soll. Der 13-Jährige starb kurz darauf.Die Polizei hatte den 14-Jährigen mit einem Küchenmesser in der Hand neben der Leiche des Jungen und dem Mädchen im Stadtteil Eschelbach festgenommen. Er beteuerte seine Unschuld und schwieg nach früheren Angaben der Ermittler. Hinter der Tat steckten nach damaligen Erkenntnissen Eifersuchtsstreitigkeiten um das zwölfjährige Mädchen.

Die Staatsanwaltschaft kam mit Hilfe von Sachverständigen zu dem Schluss, dass der Jugendliche strafrechtlich verantwortlich war – «dass er also nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln». Daher klagte sie den Teenager wegen Mordes an.

Beide Jungen haben die doppelte, deutsch-türkische Staatsbürgerschaft. Der Getötete wurde nach islamischem Recht beerdigt. Rund 900 Menschen kamen am Wochenende nach der Tat zu einem Trauermarsch in den Ort.

Der mutmaßliche Täter hatte ein Anti-Aggressions-Training durchlaufen – zu wenig?

Der Fall hatte weit über Sinsheim hinaus für Aufsehen gesorgt und eine Debatte über den Umgang mit Tätern im Alter um die Strafmündigkeit ab 14 Jahren entfacht – zumal der Tatverdächtige bei der Polizei bekannt war: Im November hatte er an einer Realschule in Östringen im Landkreis Karlsruhe einen Mitschüler mit einem Messer schwer verletzt.

Danach kümmerte sich das Jugendamt um die Familie. Der damals strafunmündige 13-Jährige kam nach Angaben des Jugendamts für drei Wochen stationär in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie unter und begann ein Anti-Aggressions-Training.

Das Mädchen, mit dem das Opfer im Wald spazieren war, soll in den Plan des Angeklagten involviert gewesen sein. In dem Verfahren vor der Großen Jugendkammer geht es aber nur um den Teenager. Zehn Fortsetzungstermine sind angesetzt, 34 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Ein Urteil könnte demnach Anfang Dezember folgen.

Schon die Vorgeschichte, der Messerangriff im Klassenzimmer, hatte eine rege Diskussion um Jugendgewalt ausgelöst. «Solche Fälle sind extrem selten», sagte seinerzeit Matthias Schneider, Geschäftsführer der Lehrergewerkschaft GEW in Baden-Württemberg. Zahlen dazu seien schwer zu vergleichen, weil früher nicht jeder Fall in die Statistik eingegangen sei. Die tatsächliche Belastung der Schulen durch Gewaltexzesse sei deutlich geringer, als es oft den Eindruck mache, hieß es auch in einer Broschüre des Kultusministeriums in Stuttgart. Das Deutsche Jugendinstitut erklärte ebenfalls, dass von «Brutalisierung von Jugendgewalt» keine Rede sein könne.

„Da sitzen Schüler, die finden es toll, dass sie ein Messer dabei haben“

Der Chef der Deutschen Polizei-Gewerkschaft, Rainer Wendt, hingegen befand: «Schule ist kein geschützter Raum mehr. Da sitzen Jungs, die finden es toll, dass sie ein Messer dabei haben.» Lehrer sollten auch ohne gerichtlichen Beschluss die Taschen der Schüler durchsuchen dürfen, forderte er. Und sie müssten etwa wissen, wenn ein Schüler in der Freizeit wegen Gewaltbereitschaft auffalle. Dass die Lehrkräfte darüber informiert würden, verhindere im Moment aber der Datenschutz, so Wendt. News4teachers / mit Material der dpa

Messerangriffe von Schülern – Polizei-Gewerkschafter: „Schule ist kein geschützter Raum mehr“

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Koogle
2 Jahre zuvor

Wir brauchen Strafmündigkeit ab 11 nicht ab 14 Jahren.

Das kann die Täter retten und die Opfer sowieso.

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Koogle

Oder individuell entscheiden. Spätestens beim Wort Wiederholungstäter ist von Strafmündigkeit auszugehen.

Unverzagte
2 Jahre zuvor
Antwortet  Koogle

Elfjährige Kinder, die dann strafmündig im Knast „gerettet“ werden dürfen… das ist hoffentlich nicht Ihr Ernst!?

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Unverzagte

Heutzutage kommen erwachsene ersttäter kaum noch ins Gefängnis oder müssen dafür schon ordentlich was verbrochen haben. Ähnlich würde das bei Kindern auch gehandhabt werden. Sie brauchen also nicht zu übertreiben.

In Sorge
2 Jahre zuvor
Antwortet  Unverzagte

Im „Knast gerettet“ wohl eher nicht.
Allerdings ist es oft extrem schwierig, für Kinder unter 14, die ein sehr hohes Agressionspotential aufweisen, Hilfe zu bekommen! Familientherapie wäre oft sinnvoll, kann aber nicht angeordnet werden!
Die chronisch überlasteten Jugendämter sind sehr schwer zu erreichen und können ja auch nur Empfehlungen aussprechen. Wenn die Eltern nicht mitziehen passiert NICHTS!
Selbst wenn der Verdacht besteht, dass das agressive Kind zu Hause selbst Gewalt erfährt, vergehen Monate der Bürokratie, endloser Papierkrieg, bis mal jemand vom Jugendamt bei der Familie vorstellig wird! Ohne richterlichen Beschluss müssen die Familienhelfer nicht einmal hereingelassen werden! Und natürlich erfahren die schulischen Sozialarbeiter aus Gründen des Datenschutzes auch nicht, ob irgendeine Intervention stattfindet! Es sei denn, die Eltern arbeiten mit der Schule zusammen, wie z.B. bei Pflegefamilien.
Das macht oft hilflos und ohnmächtig.

Koogle
2 Jahre zuvor
Antwortet  Koogle

Therapie statt Strafe.

Nicht nur ein Kurs an der Volkshochschule.

unverzagte
2 Jahre zuvor
Antwortet  Koogle

d´accord Koogle:
strafen haben nicht ansatzweise die effektivität von therapien.

als exleitung einer grundschulklasse mit sehr hoher gewaltbereitschaft (auf den elternabenden war die polizei aufgrund zahlreicher krimineller vorfälle anwesend) haben wir nicht zuletzt auch gute erfahrungen mit dem „klassenrat“ , erfolgebüchern, sog. schutzengeln und wöchentlich wechselnder vergabe für aufgaben, um alle sus mit einem verantwortlichen „amt“ einzubeziehen, machen können.
zeitgleich laufend gespräche mit elternteilen: oft mit unterstützung von der hiesigen regionalen erziehungsberatungsstelle (rebus).
das war insgesamt einerseits zwar ein extrem hoher aufwand aber andererseits für alle beteiligten schlussendlich befriedigend angesichts des sich deutlich verändernden klassenklimas.
gelernt habe ich damals, dass auch die kleinste veränderung stets nur auf einer vertrauensvollen ebene mit den in der regel überforderten elternteilen möglich ist. bestenfalls mit unterstützung eines funktionierenden teams…

Carsten60
2 Jahre zuvor

Das Schlimmste ist wohl, dass das ein Wiederholungstäter war. Das zeigt, dass es mit einem Anti-Aggressions-Training wohl nicht getan ist. Auch die Wirkung von Bewährungsstrafen ist höchst zweifelhaft.
Und wenn diese Tat im rechtsextremistischen Milieu geschehen wäre, würden gewiss viele dieses Milieu bzw. das Umfeld verantwortlich machen, weil dieses systematisch rücksichtslose und menschenverachtende Gewalt begünstigt oder verharmlost hat, und sei es nur durch dumme Sprüche („ich bring dich noch um, du Untermensch“). Aber welches Umfeld ist jetzt verantwortlich? Ein irregeleiteter Einzeltäter ist das natürlich nicht, er hatte ganz gewiss sein Umfeld, und er lebte vermutlich in einem traditions- und gewaltaffinen Milieu.

Indra
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Ja, es wird ein Milieu verantwortlich gemacht. Wenn es ein weißer deutscher Teenager gewesen wäre wird gerne ein bildungsfernes sozialschwaches Milieu verantwortlich gemacht. Dazu zählt man sich selber nämlich nicht und man möchte nicht, dass alle Deutschen in Sippenhaft genommen werden, vor allem nicht diejenigen, zu denen man sich selber zählt. Jetzt Selbstreflektion : Meinen Sie mit einem muslimischen Milieu ALLE Muslime? Ehrlich sein!

Unerträglich
2 Jahre zuvor
Antwortet  Indra

Genau das meint er. Er kann nicht unterscheiden zwischen einer Religion und einer politischen Weltanschauung. Aber das wird er abstreiten und sich falsch verstanden fühlen wie jedes Mal. Da machste nix…

A.H.
2 Jahre zuvor
Antwortet  Unerträglich

Aber das traditionelle Bild des Mädchens als leider untergeordnet zeigt sich dich hier. Sie hat mitgemacht anstatt jemandem Bescheid zu geben. Da zeigt sich meiner Meinung nach doch, dass da Junge und Mädchen wohl kaum gleichberechtigt waren, wie es hier sein sollte. Oder wie erklären Sie sich das?

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Unerträglich

Dass es eine Verbindung zwischen Islam und Politik gibt, das ist natürlich nur eine Erfindung von böswilligen Leuten. 🙂 Vielleicht googeln Sie mal beide Begriffe zusammen und machen sich schlau: Es sind gerade die führenden und herrschenden Leute in der islamischen Welt, die dazwischen nicht unterscheiden können oder wollen.
Die Naivlinge, die uns einen „reinen, friedlichen und keimfreien Islam“ predigen, die sollten dasselbe mal in einem real islamischen Land predigen. Da landen sie schnell im Gefängnis, weil sie den Herrschenden unbequem werden.

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  Indra

Ich habe von einem „muslimischen Milieu“ und von „Sippenhaft“ doch gar nicht gesprochen. Aber vielleicht hängt eine „Machokultur“ damit zusammen. Gerüchte besagen, dass die sehr verbreitet ist, aber nicht typisch deutsch. Jedenfalls werden gewisse Milieus immer geschont, andere werden harsch kritisiert. Das ist eine gewisse Einäugigkeit. Und alle werden entschuldigt als „sozialschwache Opfer“ außer den rechtsextremen, evtl. „völkischen“ Leuten, das sind die „Täter“. Die haben nicht mal die Ausrede, psychisch gestört zu sein, wenn sie mit Waffen hantieren.
Es scheint jegliches Bewusstsein dafür zu fehlen, dass Waffen (auch Messer) nicht in die Schule (und ähnliche Einrichtungen) gehören, und dass man nicht umhinkommt, das auch zu kontrollieren. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Unerträglich
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Ab sofort werde ich auf deine Kommentare nicht mehr eingehen Carsten. Das was du hier von dir gibst ist mittlerweile so unerträglich, dass es sich einfach nicht mehr lohnt.

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Unerträglich

Finde ich gut. Bitte gehen Sie auch auf meine Kommentare nicht mehr ein, vielen Dank. Ihre Kollegen mit dem gleichen Tonfall überreden Sie am besten gleich mit.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

🙂

Georg
2 Jahre zuvor

Das Opfer und das Mädchen bestimmt genauso. Anders kann ich mit die Trauerfeier nach muslimischen Recht und 900 Gästen nicht erklären.

Unfassbar
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Muslimisch ist für unseren Georg gleich gewaltaffin. Du hast echt überhaupt nix verstanden. Kannst du deine Vorurteile nicht woanders ausleben? Das ist wirklich unerträglich.

Milka
2 Jahre zuvor
Antwortet  Unfassbar

Leider werden diese Vorurteile immer wieder bestätigt. Aich, wenn Sie das nicht wahr haben wollen…

unverzagte
2 Jahre zuvor
Antwortet  Milka

@Milka

WER bestätigt WAS und auf WESSEN WAHRNEHMUNG?

Vermeintlich gefestigte Vorurteile zu hinterfragen insbesondere die eigenen, ist meist eine unbequeme Angelegenheit. Daraus aber eine Legitimierung für eine verallgemeinerende Behauptung (hier: Muslimen generell Gewaltbereitschaft zu unterstellen) abzuleiten, richtet sich lediglich selbst und ist somit indiskutabel.

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Unfassbar

Gewaltaffin weiß ich tatsächlich nicht, traditionell aber definitiv.

Da das Mädchen informiert war, hatte es zumindest nichts gegen die Idee des Täters einzuwenden (das wäre gewaltaffin) oder ist so stark eingeschüchtert, dass es keine Widerworte wagt. Das ist seelische Gewalt oder je nach Konsequenz bei Widerworten auch körperliche Gewalt. Beides ist ebenfalls gewaltaffin.

Bitte widerlegen Sie auch das, falls Sie anderer Meinung sind. Am besten objektiv und ohne Beschimpfungen.

Unfassbar
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

Les deinen Kommentar nochmal Georg. Und wenn du er selbst nicht merkst, kann dir sowieso keiner helfen.

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Unfassbar

Habe ich. Das Opfer war mindestens traditionell erzogen, das Mädchen und der Täter mindestens gewaltaffin. Bei dem Mädchen halte ich traditionell zumindest für plausibel, weil sich ein weltlich erzogenes Mädchen mit Sicherheit nicht freiwillig einem traditionell erzogene Jungen unterordnen würde.

dickebank
2 Jahre zuvor

Lehrkräfte sollten Taschen durchsuchen dürfen …

Ja sind die Spritpreise jetzt dermaßen gestiegen, dass die personell unterbesetzten Wachen nicht einmal mehr Einsatzkräfte, die Mammi morgens immer gleich anzieht, mit landeseigenen Dienstwagen zum Einsatz in Schulen entsenden können? Und wenn Lehrkräfte schon polzeiliche Exekutivrechte übernehmen sollen, könnten sie doch auch gleich als Teil der Judikative Recht über ihre Schhüler sprechen und für den Vollzug könnten ja wieder Karzer installiert werden – aber ansonsten jeder nur einem winzigen Schluck. Gibt’s dann wenigsten Feuerzangenbowle im Lehrkräftezimmer?

Alla
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@dickebank
Schulen sind sicher, in JEDER Hinsicht! Schon vergessen?

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Alla

Wie, das Messer war gar nicht mit Corona-Viren infiziert?

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Nennen Sie das eine konstruktive Diskussion? An Flughäfen werden doch auch Taschen durchsucht bzw. durchleuchtet, einfach aus Sicherheitsgründen. Das ist auch bei gewissen Veranstaltungen der Fall, warum also gerade in der Schule nicht? Manche werden das als Freibrief auffassen, Messer in die Schule zu bringen. Siehe den obigen Artikel.

Manmanman
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Der Carsten möchte also morgens erstmal schauen, was die Kids so alles in ihren Taschen haben. Danach geht er dann in seine abschließbare Kabine und erteilt Unterricht über die Lautsprecher.
Jedes Mal, wenn er hier schreibt, wundere ich mich über seine Einlassungen und hoffe immer wieder, dass er kein Lehrer ist.

dickebank
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Eigentlich Aufgabe der BPol, hat diese aber auf Drittanbieter abgewälzt und das Berufsbild „Luftsicherheitsassisten“ geschaffen. Dieser Job ist so attraktiv, das viele Check-ins geschlossen werden müssen, da es nicht genügend Personal gibt. Zu Beginn der Herbstferien musste deshalb Personal von Bremen nach Düsseldorf verlegt werden.

Bevor ich Taschen von Schülern durchsuchen soll, soll mein AG erst einmal die entsprechende Schutzausrüstung für Vollzugsbeamte zur Verfügung stellen.

Warum soll ich in Diskussionen konstruktiver sein als die politische Spitze von der Völklinger Straße?

Alla
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Das Sicherheitspersonal an Flughäfen hat den staatlichen Auftrag, Taschen zu durchleuchten und im Zweifelsfall zu Durchsuchen.
Sicherheitspersonal bei Events können häufig nur bitten, die Taschen zu öffnen und dürfen eine Sichtkontrolle durchführen. In den Taschen aktiv herumsuchen, dürfen sie nicht. Das muss der Besitzer selbst machen! Das gleiche gilt für Kaufhausdetektive. Bei Events darf die Security unkooperative Leute am Betreten des Events hindern, der Kaufhausdetektiv darf den Kunden bis zum Eintreffen der Polizei festsetzen.
Ein Lehrer macht sich strafbar, wenn er eine Taschenkontrolle durchführt! Dieses hoheitliche Recht hat er nicht!
Selbst einen Schüler bis zum Eintreffen der Polizei festzusetzen, gilt als Freiheitsberaubung. Man braucht schon einen sicheren Beweis (mehrere Augenzeugen) dafür, dass dieser Schüler Drogen oder Waffen dabei hat.
Und das wissen die SuS ( und deren Eltern) auch ganz genau!
Bei uns sagte ein Erstklässler, er könne sein Matheheft nicht finden. Die LK kramte im Ranzen des Kindes und fand das kleine Heft (A5). Einige Tage später flatterte ihr eine Anzeige des Vaters (Anwalt) auf den Tisch! Sie wurde zum Glück nur ermahnt, solche Übergriffe (Anmaßung hoheitlicher Aufgaben) zu unterlassen! Eine strafrechtliche Konsequenz gab es nicht, war aber trotzdem mit viel Schreiberei verbunden.

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  Alla

Aber natürlich könnten solche Gesetze bei Bedarf (am besten EU-einheitlich wie so vieles) auch geändert werden. Man könnte ja argumentieren: Weil der Knabe schon mal zugestochen hat, ist eine Kontrolle allein deshalb gerechtfertigt. Schließlich gibt es auch die Verantwortung gegenüber den anderen, die vor Messerangriffen geschützt werden sollen. Alle Freiheitsregeln enden immer an der Freiheit der anderen. Sonst würde am Ende daraus ein rechtsfreier Raum mit dem Faustrecht des Stärkeren.
Und ein Kaufhausdiebstahl ist kein Messerangriff, da geht es um Geld, nicht um Leben und Tod.

Tina+2
2 Jahre zuvor

@Carsten60
An den Flughäfen durchsuchen aber nicht die Stewardessen oder der Parfumverkaufer sondern eigens dafür ausgebildetes und geschütztes Sicherheitspersonal die Taschen.

So sehr ich es mir auch wünschen würde, dass gewisse A…kinder mit härteren Folgen für ihre Taten belegt werden. Aber man kann von Lehrkräften wohl kaum erwarten, dass sie jetzt auch noch die Rolle von Waschschutz/Polizei/Therapeuten/Jugendamt in Personalunion in sich vereinen. Vor allem, wenn es um allseits bekannte und gefürchtete, hochaggressive junge Männer geht.

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  Tina+2

„ausgebildetes und geschütztes Sicherheitspersonal“
Einverstanden, es gibt ja immer mehr „Sheriffs“ auch an Schulen, in USA schon länger. Der Rütli-Campus in Berlin (ein Prestige- und Vorzeigeprojekt) hat zum Beispiel welche. Sogar an der Hebrew University in Jerusalem (Israel) kommt niemand aufs Gelände, ohne an einem bewaffneten Posten vorbeizugehen, der in alle Taschen hineinguckt. Das ist das Resultat, wenn man Angst vor Waffen haben muss. Die Schuld liegt aber eindeutig bei denen, die die Waffen hineinbringen, und nicht bei der Gesellschaft, die Kontrollen einführt.
Im übrigen könnte man es auch am Anfang bei Stichproben bewenden lassen, das würde schon mal das Risiko, entdeckt zu werden, erhöhen.

Pflegemama
2 Jahre zuvor

Einem 14jährigen müsste bewusst sein, dass er sich kaum herausreden kann, wenn er neben dem Opfer mit einem Messer in der Hand aufgefunden wird. Er hat jedoch abgestritten, die Tat begangen zu haben.
Das könnte für eine psychische Erkrankung sprechen. Entweder eine dissoziative Identitätsstörung, ausgelöst durch eine Traumatisierung oder aber eine Schizophrenie.

Georg
2 Jahre zuvor
Antwortet  Pflegemama

oder einfach für den Rat des Anwalts, weil das die einzige Möglichkeit ist, dass der Junge nicht zur Höchststrafe verurteilt wird.

unverzagte
2 Jahre zuvor
Antwortet  Georg

@georg
Ihr Kommentar sagt mehr über Sie als über den Jungen aus: Schade, dass Sie offenbar so miese Erfahrungen gemacht haben!

Carsten60
2 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Sie sind wohl etwas naiv. Warum schweigen denn so viele Angeklagte vor Gericht gerade bei Kapitalverbrechen? Weil sie hoffen, dass die Indizien letztlich nicht reichen. Die Verteidiger wissen schon, wie sie das einzuschätzen haben. Sind doch Profis.
Da gab’s schon den uralten Witz unter Ganoven: „Wovon lebt der XY denn eigentlich?“ Antwort: „Von Mangel an Beweisen.“

unverzagte
2 Jahre zuvor
Antwortet  Carsten60

Ihr verächtliches Menschenbild teile ich mit Sicherheit nicht, halten Sie mich also gern weiterhin für „etwas naiv“.

Alla
2 Jahre zuvor
Antwortet  Pflegemama

Liebe Pflegemama,
Könnte es nicht auch sein, dass der Jugendliche einfach nur lügt? Weil er die Erfahrung gemacht hat, dass er mit einer Lüge davonkommt?
Weil er weiß, dass er sich, wird er einer Lüge bezichtigt, einfach nur empört reagieren muss um sein Gegenüber zum Verstummen zu bringen?