Gutachten: Verbeamtung von Lehrkräften führt zu wesentlich mehr Bewerbungen

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DRESDEN. Die seit 2019 durchgeführte Verbeamtung sächsischer Lehrkräfte hat zu deutlich mehr Einstellungen in den Schuldienst geführt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, welches im Auftrag des Kultusministeriums von dem Berliner Forschungs- und Beratungsunternehmen Interval erstellt wurde. Die Gutachter empfehlen an der Verbeamtung auch nach 2023 festzuhalten, andernfalls müsste Sachsen mit deutlich weniger Nachwuchslehrkräften rechnen.

Wer Beamter werden will, muss einen Amtseid leisten. Foto: Shutterstock

Seit dem 1. Januar 2019 können in Sachsen Lehrerinnen und Lehrer bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres verbeamtet werden. Die Möglichkeit ist befristet bis zum 31. Dezember 2023. Über die Fortführung wird im Zuge der laufenden Haushaltsverhandlungen entschieden. Derzeit sind 10.021 Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen verbeamtet und 22.783 angestellt. Zudem sind 1.744 Referendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf beschäftigt, 153 sind angestellt.

Kultusminister Christian Piwarz (CDU) erklärte: »Unsere Erwartungen haben sich erfüllt. Die Attraktivität des sächsischen Schuldienstes konnten wir durch die Verbeamtung steigern und damit mehr Lehrerinnen und Lehrer einstellen. Auch unsere ausgebildeten Lehramtsstudenten und Referendare können wir so besser an Sachsen binden. Mit der Verbeamtung sind wir wettbewerbsfähig auf dem heiß umkämpften Lehrerarbeitsmarkt in Deutschland.«

„Ohne die Verbeamtung entsteht ein Lehrerdelta, was wir nicht anders ausgleichen können“

Mit Blick in die Zukunft verwies der Minister auf den Bericht, der deutlich machte, dass ohne Fortführung der Verbeamtung über den 31. Dezember 2023 hinaus Sachsen hinsichtlich der Attraktivität des Schuldienstes hinter den anderen Bundesländern zurückfallen würde.

»Ohne die Verbeamtung entsteht ein Lehrerdelta, was wir nicht anders ausgleichen können. Das hätte fatale Folgen für die Bildungsqualität in Sachsen«, machte Piwarz deutlich. Aber auch mit der Möglichkeit zur Verbeamtung sei die Lehrergewinnung schwierig und bleibe eine der Hauptaufgaben für die kommenden Jahre, so der Minister. »Die Verbeamtung hilft uns beim Werben um junge Lehrkräfte und verbessert die Situation, aber wir sind noch nicht über den Berg«, so der Minister. Piwarz plädierte dafür, noch in diesem Jahr über eine Fortführung der Verbeamtungsmöglichkeit von Lehrkräften zu entscheiden.

Die Verbeamtung leistet nach Auffassung der Gutachter einen signifikanten Beitrag zur Deckung des Stellenbesetzungsbedarfs im Sächsischen Schuldienst. Die Anzahl der Neueinstellungen grundständig ausgebildeter Lehrkräfte wäre vermutlich ab dem Schuljahr 2018/2019 erheblich geringer ausgefallen als in der Realität. So schätzen die Gutachter, dass im Schuljahr 2018/2019 ohne die Möglichkeit der Verbeamtung weniger als die Hälfte oder höchstens zwei Drittel der tatsächlich erzielten Einstellungszahlen erreicht worden wären. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommen die Gutachter für die erzielten Einstellungen zum laufenden Schuljahr.

Ein Wegfall der Verbeamtungsmöglichkeit hätte einen signifikant negativen Einfluss auf die Einstellungszahlen

Trotz eines Ausbaus der Kapazitäten für das Lehramtsstudium und das Referendariat wäre bei einem Verzicht auf die Verbeamtungsmöglichkeit ab dem Jahr 2024 ein weiterer Anstieg der Einstellungszahlen grundständig ausgebildeter Lehrkräfte nicht zu erwarten.

Ein Wegfall der Verbeamtungsmöglichkeit hätte einen signifikant negativen Einfluss auf die Einstellungszahlen sowohl bei ausgebildeten Lehrkräften als auch bei Referendaren. Es sei zudem ein Rückgang bei Bewerbern um ein Lehramtsstudium zu erwarten, so die Gutachter. Es müsse außerdem damit gerechnet werden, dass Referendare nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in andere Bundesländer wechseln. News4teachers

GEW rät Wahlsiegerin Giffey, auf Verbeamtung von Lehrern zu verzichten

 

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Alex
1 Jahr zuvor

Ich erinnere mich an einen Troll hier, der jedes mal, teilweise sogar aus dem Kontext, gebetsmühlenartig meinte, dass die Verbeamtung in dieser Hinsicht nichts bringe.

Aber man sieht- Verbeamtung und das in Kombi mit A13 für alle und die Zukunft deutscher Schulen wäre definitiv besser

Hornveilchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Lies Mal, was unten der Wissenschaftler schrieb. Da Frage ich mich, in wessen Auftrag du hier gebietsmühlenartig alternative Fakten verbreitet?!

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Wäre ich nach meinem Referendariat nicht verbeamtet worden, hätte ich als Mangelfachlehrer (Physik, Mathematik, Informatik, allesamt Sek2) nicht die Stelle an meiner Brennpunktschule angenommen.

Da hätte ich in meinem alten Job (formal unausgebildet im Bereich der Lagerlogistik) mit 3k netto (plus Boni) mehr Geld in der Tasche im Vergleich zum Angestelltenverhältnis als Lehrer mit 2700netto.

Die Berlinerin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

2700 netto? Ich habe rund 4100 netto, Grundschule Berlin, Angestelltenverhältnis.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Die Berlinerin

Verbeamtet, volle Stelle, weiterführende Schule – ich habe deutlich weniger – in SH.

Die Berlinerin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

In Berlin wird man seit Jahren sofort mit Erfahrungsstufe 5 eingestellt, das ehemalige Angestellten-Maximum also. Die ab dem nächsten Schuljahr verbeamtet eingestellten bekommen diese Zulage nicht mehr. Sie macht(e) rund 1000 Euro mehr aus!

Aber es wollen ja alle verbeamtet werden!

dauerlüfterin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Entspricht der Vergütung einer Studiendirektorenstelle am Gymnasium in Hessen.
Schon erstaunlich, was sich das Nehmerland Berlin leistet. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und so.

Ihnen persönlich sei das natürlich gegönnt. Tauschen wollen würde wahrscheinlich trotzdem nicht jeder.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Der StD ist mit A15 verbeamtet und zahlt keine Sozialabgaben. Eine Lehrkraft in Berlin die gem. TV-L E13/6 als Eingangsvergütung erhält, zahlt aber Beiträge in die gesetzlichen Sicherungssysteme (KV, PV, AV und RV) und für die Zusatzversorgung zwangsweise auch an die VBL sowie ggf. in eine zusätzliche private Altersicherung.

Übrigens steigen bei Angestellten die Sozialversicherungsabgaben automatisch bei jeder Tariferhöhung. Die Beiträge zur privaten Krankenzusatzversicherung hingegen steigen bei Besoldungserhöhungen hingegen nicht.

Um die Äpfel und Birnen nicht zu bemühen, versuche ich einmal so:
Pferde und Kühe sind Vierbeiner. Das, was sie unterscheidet, ist, dass die einen keine Hörner haben. – Ansonsten sind sie natürlich gleich. Gleicher sind andere (siehe Animal Farm).

dauerlüfterin
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Das Gegenteil ist richtig. Der (berliner) angestellte Lehrer ist nochmal teurer, da die Sozialabgaben durch den Arbeitgeber (Berlin) nochmal fast hälftig zu entrichten sind. Je höher er eingestuft ist, umso mehr, wie Sie ja bereits bemerkten.

Oder meinen Sie, der Rest der Republik verbeamtet Lehrer aus Wertschätzung des Berufs? Da gibts enormes Sparpotenzial und Verlagerung der Pensionslasten außerhalb der eigenen Legislatur.

Netto ist netto, da ist nix mit Äpfeln und Birnen. Wenn Sie das so stört nehmen Sie halt den Beitrag von einer Userin aus Bayern unten, die hat als Angestellte brutto den gleichen Betrag.

Und: warum so dünnhäutig, sind Sie aus Berlin? Fällt als Einwohner eines Geberlandes eben auf, dass dort auch in anderen Bereichen manches möglich ist, was hier nicht geht.

MaiWin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Die Berlinerin

Berlin zahlt extrem gut – Bayern bekomme ich brutto 4100. ☹️ Als Angestellte

Die Berlinerin
1 Jahr zuvor
Antwortet  MaiWin

Welche Erfahrungsstufe sind Sie denn?

fabianBLN
1 Jahr zuvor
Antwortet  MaiWin

Das hohe Brutto haben Sie in Berlin nur dank der Zulage. Die wird seit 2013 gezahlt, glaube ich. Das macht ungefähr 1000 Euro aus. Mit der Verbeamtung fällt die dann aber weg. Dessen sind sich viele nicht bewusst, die so hartnäckig nach der Verbeamtung gierten.

Salentin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

@Haben Sie das hier auch wahrgenommen, Marc?
——————————
Wissenschaftler
 10 Stunden zuvor

Es ist schon dreist, wie sich hier ein Kultusminister für die Einführung der Verbeamtung von Lehrkräften feiert und sich dabei auf eine Online-Befragung beruft, bei der es laut Medienberichten (Freie Presse aus Chemnitz) lediglich eine Rücklaufquote von 5 Prozent (Lehrkräfte) bzw. 6,4 Prozent (Referendare) gab! Von diesen 287 Lehrkräften und 36 Referendaren gaben 24,8 bzw. 30,5 Prozent an, dass sie sich ohne Verbeamtungschance für ein anderes Bundesland entschieden hätten. Das sind dann 71 Lehrkräfte und 11 Referendare. Und noch ein fun fact: Diejenigen, die nicht verbeamtet wurden, wurden gleich gar nicht befragt.

Stiefmütterchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Lieber Marc, freuen Sie sich doch einfach, dass in NRW nun A13 doch bevorsteht, auch wenn die „Ungleichbesoldung je nach Lehramt“ nicht verfassungswidrig ist, wie Sie gebetsmühlenartig und ohne jeglichen juristischen Sachverstand zu behaupten pflegten. Ein Gericht entschied das unlängst.

Last edited 1 Jahr zuvor by Stiefmütterchen
dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stiefmütterchen

Der Gleichbehandlungsgrundsatz steht im GG. Die Besoldung von Lehrkräften ist per Landesgesetz geregelt. Folglich entspricht die Eingangsbesoldung der lehrkräfte in NRW der Landesgesetzgebung auf der Grundlage der Landesverfassung. Münster kann also nur auf der Grundlage der Landesverfassung entscheiden. Soweit ist alles reschtskonform.

Der Punkt ist aber ein anderer; Die Länge der Regelstudienzeit basiert auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG), das der Bund erlassen hat. Hierdurch werden die (Master-)Abschlüsse für Lehramt an Grundschulen und Schulen der SekI denen für Lehrämter für die SekI+II gleichgestellt.

Dem Rechtsgrundsatz – Bundesrecht bricht Landesrecht – folgend, kann also durchaus geschlussfolgert werden, dass die derzeitige Eingruppierungspraxis des Landes NRW dem Gleichbehandlungsgrundsatz gem. GG widerspricht.
Um das zu klären, bedarf es aber einer Normenkontrollklage. Nur soweit ist die Causa „A13 für alle“ noch nicht auf dem Instanzenweg.

Die Berlinerin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Der großspurige Alex ist verschwunden??????

Fragezeichen
1 Jahr zuvor

Leider fehlen die absoluten Zahlen. Sind dank Verbeamtung 600 Lehrer eingestellt worden und ohne waren es nur 300 gewesen? Also ohne Seiteneinsteiger? Woher weiß man, dass es sonst weniger gewesen wären? Wären diese 300 Lehrer dann in die Nachbarbundesländer gegangen, weil die verbeamten? Nun, dann fehlen sie ja nun dort.

Fragezeichen
1 Jahr zuvor

Und warum sind rund 22.000 Lehrer in Sachsen weiterhin nicht verbeamten? Das sind zwei Drittel. Was haben die von der Verbeamtung der anderen??

Wissenschaftler
1 Jahr zuvor

Es ist schon dreist, wie sich hier ein Kultusminister für die Einführung der Verbeamtung von Lehrkräften feiert und sich dabei auf eine Online-Befragung beruft, bei der es laut Medienberichten (Freie Presse aus Chemnitz) lediglich eine Rücklaufquote von 5 Prozent (Lehrkräfte) bzw. 6,4 Prozent (Referendare) gab! Von diesen 287 Lehrkräften und 36 Referendaren gaben 24,8 bzw. 30,5 Prozent an, dass sie sich ohne Verbeamtungschance für ein anderes Bundesland entschieden hätten. Das sind dann 71 Lehrkräfte und 11 Referendare. Und noch ein fun fact: Diejenigen, die nicht verbeamtet wurden, wurden gleich gar nicht befragt.

Last edited 1 Jahr zuvor by Wissenschaftler
Hornveilchen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Wissenschaftler

Danke für die Präzisierung. Hat Alex das auch gelesen oder trollt er inzwischen schon wieder woanders?

Die Berlinerin
1 Jahr zuvor

Liebe Redaktion, mit diesem Artikel ohne die Angabe der Datenbasis, wie sie unten der „Wissenschaftler“ nachholt, erwecken Sie einen falschen Eindruck. War das Absicht? Sie geben doch sonst immer die Datenbasis an!

Teacher Andi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Was man von Pressemeldungen des Kultusministeriums zu halten hat, das wissen wir inzwischen. Mit ein bischen mehr gesundem Menschenverstand könnte man sich teure Gutachter sparen, das Geld besser investieren. Aber, na ja ……….

Die Berlinerin
1 Jahr zuvor

Hier kann man das nachlesen (auf der 2. Seite). Wer verbeamtet wird, bekommt nicht mehr automatisch die Erfahrungsstufe 5 bei Neueinstellung. So wie ich es sehe, bekommt man dann beim Wechsel vom Angestellten zum Beamten die Erfahrungsstufe, die man je nach Dienstjahren normalerweise gerade hätte. Entsprechend gering oder hoch ist der Einkommensverlust.

https://www.berlin.de/sen/bjf/wir-verbeamten/informationsblatt-bestandspersonal.pdf

Die Berlinerin
1 Jahr zuvor

Hier haben wir mal eine genaue Zahl:

So haben 2019 noch 71 Lehrkräfte beantragt, von Berlin nach Brandenburg zu wechseln. Bei vielen, so Fuchs, sei die Verbeamtung in Brandenburg der Grund gewesen.“
Berlin und Brandenburg ringen um Lehrkräfte: Jeder kämpft für sich | rbb24

Sind das die vielbeschworenen MASSEN gewesen?