Horror-Gesamtschule? 27 polizeibekannte Angriffe auf Lehrkräfte binnen fünf Monaten

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OBERHAUSEN. Die Polizei ermittelt gegen einen 13-Jährigen Schüler, der seine Lehrerin an der Gesamtschule Osterfeld in der Ruhrgebietsstadt Oberhausen beleidigt und angegriffen haben soll. Die 38-Jährige habe eine Beule am Kopf und ein Hämatom am linken Arm davongetragen, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Der Angriff ist längst nicht der einzige Vorfall an der Schule, wie die Polizei bestätigt.

eine Frau vor weißem Hintergrund hält die ausgestreckte Hand vor Ihr Gesicht
Berichtet wird ein besonders krasser Fall von Gewalt gegen eine Lehrkraft (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Der Angriff datiert bereits auf den 18. Mai und wurde durch einen Bericht der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung» (WAZ) öffentlich. Laut Polizei zeigte die im Klassenzimmer angegriffene Frau den Fall selbst an. Gegen den Jungen wird wegen Beleidigung und vorsätzlicher einfacher Körperverletzung ermittelt. Die Schulleitung verwies auf die Bezirksregierung Düsseldorf. Die teilte mit, der Junge werde nicht mehr an der Schule unterrichtet und komme nach den Sommerferien auf eine Förderschule.

In einer Mail an die WAZ wird geschildert, dass die Lehrerin Vertretungsunterricht in einer sechsten Klasse gehabt habe. Sie ermahnte den Schüler, danach kam es zu Beleidigungen. Als die Lehrerin die Abteilungsleiterin anrief, sei der Schüler handgreiflich geworden, habe sie mit dem Rücken gegen die Tafel geknallt. Dabei sei auch das Kleid zerrissen worden, so dass die Lehrerin entblößt vor der Klasse gestanden habe. Der Schüler habe ihr auch an die Brust gefasst. Das kann die Polizei jedoch nicht bestätigen. Dies sei nicht zur Anzeige gebracht worden.

«Die Schule stellt sich mit großem Engagement den Herausforderungen einer sehr heterogenen Schülerschaft»

Die «WAZ» berichtete unter Berufung auf die Mail von ständiger Gewalt an der Schule. Gerade junge Lehrerinnen hätten Angst. Wie die Polizei mitteilte, wurden allein zwischen Januar und Mai 2022 insgesamt 27 Vorkommnisse an der Schule polizeilich bekannt – darunter auch Beleidigungen und Körperverletzungen. Die Schulleitung mochte sich laut WAZ dazu nicht äußern. Die Gesamtschule Osterfeld gehört zu den größten allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen. Im zu Ende gehenden Schuljahr hatte sie 1405 Schülerinnen und Schüler in 45 Klassen. Die Schülerschaft wird von rund 150 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet.

Die Bezirksregierung teilte mit, die Schule stelle sich «mit großem Engagement den Herausforderungen einer sehr heterogenen Schülerschaft». Das Kollegium sei entsprechend geschult, es werde etwa in den Bereichen Deeskalationstraining und Konfliktmanagement gefördert. Besonders jüngere Lehrkräfte würden bei Bedarf von erfahrenen Kollegen begleitet. Es gebe zahlreiche Aktionen zur Gewaltprävention. Zum Selbstverständnis des Schulteams gehöre, dass die Heterogenität der Schülerschaft auch eine Bereicherung des schulischen Lebens sei. Mögliche Probleme würden konsequent dokumentiert und analysiert, so die Behörde.

Welche Schlüsse die Schulleitung aus dem Vorfall ziehe, werde vertraulich behandelt, so berichtet die WAZ. Bekannt sei der Redaktion aber, dass es eine Mail an die Lehrerschaft gab, die daran erinnert, dass Verschwiegenheit über alle schulischen Angelegenheiten zu wahren sei. News4teachers / mit Material der dpa

Beleidigungen und Schläge: Mehr Schulleitungen berichten von Gewalt gegen Lehrer

 

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Lisa_S
1 Jahr zuvor

1405 SchülerInnen in 45 Klassen? Das sind mehr als 31 SchülerInnen pro Klasse. Kein Wunder, dass es da knallt.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lisa_S

Auf der Homepage gibt es einige Klassenfotos aus der Sek I vom Schuljahr 2017/18. Auf keinem habe ich 31 Schülerinnen und Schüler gezählt, es waren eher unter 30. Das kann sich mittlerweile aber geändert haben, ist ja schon vier Jahre her. Eher dunkle Kleidung und finstere Gesichtsausdrücke auf Klassenfotos, die ja eigentlich noch ein positives Bild darstellen, waren bei einigen damals angesagt…

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lisa_S

Liegt vielleicht daran, dass es in der GOSt keine Klassen mehr gibt.
Gehen Sie einmal von einer sechszügigen GE aus, die folglich 36 Klassen mit ca. 28 SuS hat. Es ist nicht auszuschließen, dass es einzelne Jahrgänge mit sieben Klassen gibt. Dass sind etwas mehr als 500 SuS in Abteilung I und II, maximal 400 SuS der Oberstufe (Abt. III).

Realist
1 Jahr zuvor

Vielleicht sollte DIESE Schule einmal die Bundeswehr-Soldaten anfordern. Die Öffentlichkeit (auch hier) steht deren Einsatz an Schulen ja tendenziell positiv gegenüber…

TaMu
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Oder die Security der Konzert-Arena. Die sind vor Ort und können das und zwar gleichzeitig schonend und eindringlich.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Als bevölkerungsreichstes Land hat NRW dafür den geringsten Anteil an BW-Standorten. Liegt halt zu weit im Westen. Die höchste Truppendichte aller Kreise und kreisfreien Städte in NRW dürfte Bonn haben.

Georg
1 Jahr zuvor

Geliefert wie bestellt von Seiten der Schulleitung, wobei die auch an das Ministerium gebunden ist. So leid es mir tut. Vielfalt als Stärke gilt hier nur einseitig. Wahrscheinlich gäbe es Stress ohne Ende, wenn die Schulleitung alle Akten öffnen würde.

Marion
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Geliefert wie bestellt? Das ist jetzt zum wiederholten mal ihre Antwort auf verschiedene Artikel oder Kommentare hier im Forum. Was soll das? Wer hat, ihrer Meinung nach, was bestellt?
Sind die Betroffenen an der Situation selber schuld?
Warum?
Könnten sie das mal bitte genauer ausführen oder trauen sie sich das nicht, weil dann rauskäme wes Geistes Kind sie sind?
Keine Sorge. Das merkt man auch so. Und das sage sogar ich, die ich beileibe keine links-rot-grün-gender-woke-sonstwas-Aktivistin bin.
Sobald hier im Forum irgendwelche Mißstände an Schulen oder Kitas thematisiert werden, hauen sie mit ihrer „Geliefertwiebestellt“ – Keule drauf.
Sie sind doch Lehrer. Eigentlich müsste man da doch ein etwas differenzierteres Weltbild haben.
Und nochmal: Ich habe durchaus auch so meine Schwietigkeiten mit einigen derzeitigen gesellschaftlichen Entwicklungen.
Aber für sie scheint es immer nur EINEN Schuldigen zu geben. Das ganze ist aber durchaus etwas komplexer. Mir scheint ihr Weltbild da etwas arg eindimensional zu sein.

Trollbuster
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marion

Dem kann ich mich nur anschließen Marion.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marion

Siehe unten im Kommentar von Ron.

Die westliche Welt ist aktuell so weit nach links gekippt, dass meine eindimensionale Betrachtung zumindest einen großen Teil der Symptome, Ursachen und Folgen zutreffend beschreibt. Leider kippt sie derzeit noch immer weiter und immer schneller nach links, um die auftretenden Schwierigkeiten schön zu reden, ohne das eigene Versagen zugeben zu müssen.

Marion
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Ich stimme Ron’s Kommentar größtenteils auch zu. Er argumentiert ja auch schlüssig. Sie werfen aber lediglich ihr, schon vielfach geäußertes, „Geliefert wie bestellt“ in den Ring, ohne je wirklich auszuführen, wen oder was genau sie
damit meinen. In einem Kommentar zu einem Beitrag von mir, verstiegen sie sich sogar zu der Aussage, ich hätte die von mir kritisierten Zustände, (es ging um Kitakinder), durch meine Entscheidung an der Wahlurne, selbst verursacht.
Da frag ich mich schon, woher sie wissen wollen, was ich oder andere gewählt haben.
Und welche Partei müsste man ihrer Meinung nach denn wählen, um an den derzeitigen gesellschaftlichen Mißständen etwas zu ändern? Ich hab da so eine Vermutung – kommt aber für mich nicht in Frage.
Aber natürlich sehe auch ich Tentenzen dahingehend, daß Probleme in bestimmten Bevölkerungsgruppen nicht mehr direkt angesprochen werden können, ohne daß aus einer anderen Ecke sofort der Vorwurf „Rassismus“ laut wird.
Genauso gibt es aber das Gegenstück dazu. Kaum bricht ein Migrant mit islamischen Hintergrund bei uns die Gesetze, wird pauschal auf alle draufgehauen, die einen ähnlichen Migrationshintergrund haben.
Manchmal habe ich den Eindruck wir sind in Deutschland entweder sowohl auf dem rechten als auch auf dem linken Auge blind oder eher auf jeweils einem besonders scharfsichtig, so das wir immer nur sehen, was die anderen gerade falsch machen.
Auf beiden Seiten fehlt die Fähigkeit zum Differenzieren.
Was den Fall der oben genannten Schule betrifft, bin ich auch der Meinung, daß die Dinge deutlich beim Namen genannt werden müssen und auch Konsequenzen daraus folgen. Beschönigende Phrasen von der „Bereicherung durch Hetetogenität“ halte ich in dem Fall für fehl am Platz.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marion

Keine Bange, diese Partei kommt für mich auch nicht in Frage, auch wenn ich ihrem Wahlprogramm bezüglich Schule und Hochschule sehr viel Positives abgewinnen kann. In diesem Sinne wird auch mir geliefert, was bestellt wurde (vorausgesetzt, ich wäre wahlberechtigt).

Das Problem mit den Vorurteilen lässt sich theoretisch ganz einfach beheben, indem man die dafür notwendigen Daten aufbereitet. Davor hat aber die aktuell regierende Politik so große Angst, dass sie das unterlässt. Die Angst vor der aus diesem Grund womöglich sehr unangenehmen Wahrheit ist auch ein Vorurteil.

Trollbuster
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Verschwörungstheorien a la Georg. Unterirdisch wie so oft

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Die gigantische Heterogenität ist jedenfalls in gewissem Sinne „bestellt“, weil bewusst als großartige „Chance“ hingestellt (oben steht „Bereicherung des schulischen Lebens“). Gewalttätige Schüler werden als „gewaltbereit“ oder schlicht als „verhaltensoriginell“ bezeichnet, es gibt eine beschönigende Terminologie. Die Akten sollen natürlich nicht in der Zeitung stehen, aber man wüsste vielleicht gern mehr über das Elternhaus. Gibt’s da eine „gewaltaffine“ Erziehung nach dem Vorbild ferner Länder?
Unabhängig davon frage ich mich, ob diese Riesenschulen mit 1400 Schülern und 150 Lehrern nun wirklich der Weisheit letzter Schluss sind. Mich erinnert das an einen überfüllten Regionalzug, in dem sich keiner wohlfühlt. Gleichzeitig werden Schulen geschlossen, wenn sie „zu klein“ sind. Aus dem gelobten Finnland hört man dagegen, dass es dort Schulen mit nur 40-50 Schülern gibt.

Ron
1 Jahr zuvor

Wir sprechen hier mit Sicherheit von einem Extrem. Doch grundsätzlich kann man sagen:

A) Solange Probleme nicht konkret benannt werden dürfen, wird sich nichts ändern. Schulen, Lehrer, regionale Politik, Bezirksregierungen und Bundespolitiker haben in der Vergangenheit immer wieder verschwiegen oder beschönigt.

B) Fördern statt Fordern, Therapieren statt Bestrafen, Dududu statt ernstzunehmender Konsequenzen führt bei den Verursachern zu dem Gefühl, dass Staat und Gesellschaft schwach sind und man sämtliche Grenzübertretung ungestraft begehen kann.

C) Wir als Gesellschaft versäumen es immer und immer wieder, schon im Vorfeld klare Vorgaben zu machen, aufzuklären und dann konsequent zu handeln. Von wem erhalten z.B. Menschen aus fremden Kulturen frühzeitig klare Handlungsanweisungen, was bei uns geht und was eben nicht?

D) Eine Gesellschaft, die sich selbst hasst, nicht endende Schuld für eigenes und historisches Handeln empfindet, kommt auch von außen unter Druck. Rassismus, Diskriminierung, Sprache, Klima, Kolonialismus, chauvinistische Kultur – es gibt nichts, wo wir uns derzeit nicht selbst (sorry) in die Pfanne hauen. Das bemerken auch Zugewanderte und reagieren entsprechend.

E) Und konkret zum Fall der beschriebenen Kollegin: Ich bin mittlerweile auch als Eingreifender unsicher, wie ich mich verhalten kann, um nicht am Ende selber das Opfer, der Beschuldigte, der Rassist und damit der Dumme zu sein.

Indra Rupp
1 Jahr zuvor

1. Bevor Carsten60 und Georg loslegen : Oberhausen klingt nicht nach Brennpunkt und Araber clans…. Die Nationalität des Angreifers und die der anderen Täter sind nicht bekannt.

2. Die Heterogenität ist nicht Schuld und nicht Verursacher. Die Gesamtschulen haben nicht als Konzept versagt. Bitte logisch denken. Wenn diese Schüler zur Hauptschule kommen, haben die Hauptschulen die Probleme und somit als Modell versagt. Wenn diese Schüler zur Förderschule kommen, gilt das Gleiche für diese. Und wenn sie zur Gesamtschule kommen, dann scheint die Gesamtschule nicht zu laufen. Das dieser Schüler jetzt zur Förderschule kommt ist aber typisch. Man kann nicht auf alles aufpassen und die Schwächsten, die Kinder mit Behinderung, müssen dort jetzt solche Schüler ertragen. Vermutlich bekommt der Schüler durch sein Verhalten auch eine Behinderung diagnostiziert, denn das geht eigentlich immer und GE und ESE wird nicht unbedingt getrennt unterrichtet bzw vermischt sich automatisch. Ich weiß schon, warum meine Tochter als GE-Kind schleunigst von der Förderschule weg wollte. Da waren 90% Jungs, alle eher ESE als was anderes.

Es ist nicht korrekt, dass einige Schwächere, Hauptschule oder Förderschule solche Kinder mittragen müssen und die reichen, starken, bildungsnahen schön unter sich bleiben können!

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Oberhausen ist kaum besser als Duisburg, Essen, Bochum, Gelsenkirchen.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Indra Rupp
Bernd
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Gutes Beispiel? „56 Personen wurden kontrolliert. Insgesamt gab es in fünf Betrieben Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung. (…) Doch nicht nur Personen wurden kontrolliert, sondern auch Glücksspielgeräte. An sechs davon konnte die Polizei Oberhausen Unregelmäßigkeiten feststellen.“

Wow. Wenn das Ihre Clan-Kriminalität ist… steht Deutschland wahrlich vor dem Untergang.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bernd

Im Relativieren sind Sie ja genauso gut, wie Sie es mir immer vorwerfen.

Präventive Maßnahmen wegen drohender Clan-Kriminalität sind also kein Problem? Aussteigerprogramme im ganzen Ruhrgebiet sind auch kein Problem?

Immer mehr Jugendliche in Clan-Aussteigerprogramm – Ruhrgebiet – Nachrichten – WDR

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Bernd

Die Polizei macht solche Razzien nicht zum Spaß, hat aber nicht immer Erfolg damit. Die Shisha-Bars sind offenbar Treffpunkte. Es ist schon vorgekommen, dass die Clans gewarnt wurden und rechtzeitig belastendes Material (etwa größere Mengen Bargeld aus Drogenhandel) wegschaffen konnten.Und im Ruhrgebiet sind die Grenzen zwischen den Städten längst verwischt. Man erkennt sie nur noch an einem Hinweisschild auf den Straßen. Auch Oberhausen und Duisburg sind längst zusammengerückt, DU-Meiderich und DU-Marxloh sind nicht weit, beides arme Problemviertel, Duisburg ist laut Rheinischer Post „Hartz IV Hochburg“. Wer’s nicht glaubt, sollte mal hinfahren.

TaMu
1 Jahr zuvor

Junge Lehrerinnen kommen verprügelt, angegrapscht, beleidigt (vermutlich auch sexistisch) und mit zerrissenen Kleidern nach Hause und DÜRFEN NICHT DARÜBER REDEN? Wo sind wir denn? Ich meine, schulische Angelegenheiten wie Noten, persönliche Einschätzungenen über SuS und ihre Familienverhältnisse und Ähnliches sollten natürlich der Schweigepflicht unterliegen. Aber körperliche und sexuelle Übergriffe als schulische Angelegenheiten zu behandeln, schont die Täter und belastet die Opfer. Möchte die Schulleitung wirklich, dass von Gewalt betroffene Lehrer und Lehrerinnen anfangen zu erzählen, dass sie seit Neuestem mit geschlossenen Augen in Schränke laufen und deshalb blaue Flecken haben? Sollen sie nicht zur Polizei gehen, wenn sie bedroht werden? Welches Täter/Opfer- Bild wird in dieser Schule vermittelt? Und hilft dieses Bild den ebenfalls bedrohten Schülern und Schülerinnen in dieser Schule, wenn noch nicht einmal ihre LuL darüber reden dürfen? Wie wäre eine offene Kommunikation: wir schätzen die vielen Vorteile durch unsere heterogene Schülerschaft. Gleichzeitig haben wir ein Gewaltproblem. Wir geben beiden Aspekten unsere volle Aufmerksamkeit, um die Vielfalt an unserer Schule zum Wohl aller am Schulleben Beteiligten respektvoll, fördernd und innerhalb klarer Grenzen leben zu können. Wir arbeiten dazu eng mit… (entsprechenden Partnern) sowie der örtlichen Polizei zur Gewaltprävention, aber auch zur Gewaltaufarbeitung zusammen.
Statt dessen Wischi Waschi, Vorfälle werden dokumentiert und analysiert bla bla und die Opfer werden ermahnt, zu schweigen. Erfahrene ältere Lehrkräfte unterstützen die Jüngeren (womöglich mit „dann zieh dir eben kein Kleidchen an… ?“ Ist jetzt klar erfunden von mir, also bitte nicht einhaken) Wie sollen erfahrene Lehrkräfte da helfen? Das ist doch auch gar nicht ihr Job.
Wenn ein großes Konzert in Oberhausen unter solchen Regeln mit Opfern von (sexueller) Gewalt umgehen wollen würde, wäre die Hölle los. Aber da steht Security bereit, die solchen Würstchen direkt heim leuchtet. Und das ist die einzige Sprache, die diese verstehen.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  TaMu

Es hat doch der Lehrerin keiner verboten eine Anzeige zu erstatten.
Die Schulleitung ist nicht dienstvorgesetzte Stelle der Lehrkraft, sie hat allenfalls ein eingeschränktes Weisungsrecht. Personalführende Stelle ist die Schulabteilung der Bezirksregierung. Als solche hat sie Fürsorgepflich gegenüber der Lehrkraft zu erfüllen. Gleichzeitig ist sie aber auch die Stelle, die die Schulpflicht des Täters umsetzen muss.
Schulleitung und die dienstaufsichtsführende Schulabteilung haben kein Strafverfolgungsinteresse, ihnen bleibt nur das Schulgesetz und die Paragrapfen für Ordnungs- und Erztiehungsmaßnahmen. Folglich liegt es einzig und allein beim Opfer, ob es Strafanzeige erstattet oder nicht.

TaMu
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Die Betroffenen sollen nicht darüber reden. Und das geht nicht. Wer Gewalt erlebt, muss darüber sprechen. Er oder sie wird keine datenschutzrelevanten Einzelheiten wie Vor- und Zunamen und Adresse des Täters oder der Täterin privat heraus geben. Aber sie muss privat darüber reden dürfen, was sie erlebt hat und nicht nur während ihrer Anzeige bei der Polizei. Soll sie die Familie anlügen, woher die Verletzungen, die Ängste und die Alpträume stammen?

Pit2020
1 Jahr zuvor
Antwortet  TaMu

@TaMu

Erinnert sich noch jemand?
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftsschule_auf_dem_Campus_R%C3%BCtli

Wer heute noch nicht geschmunzelt hat aber das dringend mal braucht ob des geballten Irrsinns in der Welt:Runterscrollen auf „Prominente ehemalige Schüler“, 2. von oben … 😉

Marion
1 Jahr zuvor
Antwortet  Pit2020

Arno Funke, Kaufhauserpresser, besser bekannt als Dagobert?
Na, wenigstens einer der was „Vernünftiges“ gelernt hat.

dickebank
1 Jahr zuvor

Immer langsam mit die Pferde.

Wenn die bez.-Reg. in D’dorf schon bekannt gibt, dass der betroffene Schüler im nächsten Schuljahr an einer Förderschule unterrichtet werden wird, dann dürfte klar sein, dass der S bereits jetzt schon den Förderschwerpunkt ESE zuerkannt bekommen hat und an der GE zielgleich unterrichtet worden ist. Ohne ein entsprechendes AOSF-Verfahren kann nämlich selbst die Bez.-Reg. keinen Schüler einer FöS zuweisen. Es kann sich aufgrund der im Artikel geschilderten Umstände in keinem Fall um einen Regelschüler handeln. Das sind halt die Begleitumstände einer unterfinanzierten Inklusion.

Indra Rupp
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Es wird doch jeder, der sich so verhält zum I-Kind erklärt,wird ja auch nicht das erste Mal gewesen sein. Somit ist klar, dass es sich bei solchen Taten immer um ein I-Kind handelt oder es spätestens dadurch zu einem wird. Das ist die einfachste Art, Schüler loszuwerden und anderen aufzuhalsen. Hat der Wahnvorstellungen und Angstzustände oder ist kognitiv über/unterfordert? Nö, muss garnicht sein. Aber wenn er später an der Uni das Messer zückt…. ja, war bereits bekannt!

lehrer002
1 Jahr zuvor

Die GEsamtchule sollte sich dringend an dem Schulkonzept von Michael Rudolph, dem ehem. Schulleiter der Friedrich-Bergius-Schule in BErlin orientieren. Dort ist das Einzugsgebiet ähnlich schwierig, aber das Beispiel zeigt, dass Konsequenz das A und O ist. Dann kann auch friedvoller Unterricht in Brennpunkten gelingen.

Mona
1 Jahr zuvor

Mir ist unklar, weshalb die Polizei überhaupt noch „ermittelt“. Der Täter war jedenfalls bei Begehung der Straftat offenbar noch keine 14 Jahre alt und damit strafunmündig. Gelangt die Akte zur Staatsanwaltschaft, muss sie das Ermittlungsverfahren sofort wegen eines nicht behebbaren Verfolgungshindernisses einstellen. Nach geltendem Recht ist das höchstens ein Fall fürs Jugendamt, und von dort habe ich noch selten sinnvolle Impulse gesehen.

Soll dem Täter hier auch noch ausführlich gezeigt werden, dass ihm der Staat eh nix kann?

Noch schlimmer wäre es übrigens gewesen, wenn die Strafanzeige gegen den Strafunmündigen nicht von der Lehrerin selbst, sondern von der Schule (bzw. Schulleitung) übermittelt worden wäre. Das wäre dann nämlich sogar ein schweres Dienstvergehen, evtl. sogar strafbar.

Über die bestehenden Altersgrenzen im Strafrecht sollte aber wenigstens diskutiert werden. Reife, die Fähigkeit, Recht und Unrecht zu unterscheiden und damit Verantwortungsfähigkeit setzen nach meiner Erfahrung immer früher ein, so dass sich die bisherige – jedenfalls feste – Altersgrenze im Strafrecht aus meiner Sicht als Irrweg erweist. Auch das allgemeine Wahlrecht soll künftig bereits mit 16 Jahren einsetzen. Das passt einfach nicht zu einer komplett fehlenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit bis zum 14. Lebensjahr.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mona

Sie wissen aber schon, dass eine polizeiliche Ermittlung etwas Anderes ist als eine staatsanwaltliche Ermittlungssache. Und Ermittlung ist nicht gleich Anklageerhebung. Selbst wenn der Tatverdächtige unter 14 Jahren alt ist und wegen Strafunmündigkeit nicht strafrechtlich verurteilt werden kann, muss die Ermittlung abgeschlossen werden. Dies ist dann vor allem im Sinne des Opfers, dass ja die ermittlungsergebnisse benötigt um eigene Ansprüche (Schadensersatz, Erstattung von Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, evtl. Versogrungsansprüche und dergleichen mehr) im Nachgang durchsetzen zu können.

Ich jedenfalls würde rechtsmittel einlegen, wenn von der Staatsanwaltschaft der Bescheid käme „Der Täter konnte nicht ermittelt werden“.

Mona
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Den Unterschied zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft (StA) kenne ich. Ich hatte ihn ja schon selbst beschrieben – bitte einfach nochmal lesen 😉

Die StA ist dennoch jederzeit Herrin des Ermittlungsverfahrens, auch wenn es zunächst noch bei der Polizei geführt wird. Sie MUSS im konkreten Fall sofort einstellen, sobald ihr der Fall vorliegt, weil sonst Grundrechtsverletzungen gegenüber dem strafunmündigen Täter zu besorgen sind.

Es gibt leider keinerlei Anspruch und keinerlei Rechtsmittel, Polizei und erst recht die StA zu Ermittlungen zu zwingen, wenn beim einzigen denkbaren Täter ein nicht behebbares Verfolgungshindernis besteht.

Dass der Verletzte sich auch bei eingestellten Verfahren oft an das Ermittlungsergebnis halten und z.B. damit die Durchsetzung seiner Schadensersatzsansprüche erleichtern kann, ist deshalb nur ein Rechtsreflex, der sich aus seinem Akteneinsichtsrecht ergibt. Die Ermittlungsergebnisse aus Zeugenaussagen sind dabei im Regelfall noch nicht einmal (streng-)beweiskräftig, sofern die Zeugen nicht richterlich vernommen worden sind.

Die betroffene Lehrerin kann deshalb im konkreten Fall durchaus froh sein, dass die Polizei einfach weiter ermittelt und die Sache nicht gleich der StA vorgelegt hat. Anspruch darauf hat sie keinen und der Täter bzw. die Erziehungsberechtigten hätten die weiteren Ermittlungen auch recht einfach verhindern können (wie, das schreibe ich lieber nicht, liegt aber auf der Hand). Will sie Ansprüche gegen den Täter durchsetzen, muss sie ganz normal Zivilklage erheben und dort selbst Beweise wie Zeugen etc. beibringen, hoffen dass der Täter wenigstens deliktsfähig ist und vor Ablauf der Verjährung über vollstreckbare Einkünfte oder Vermögen verfügen wird oder dass es eine einstandspflichtige Versicherung o.ä. gibt.

Aus meiner eigenen Sicht halte ich die zunächst weitergeführten, aber erkennbar nie in eine Anklageerhebung führenden Ermittlungen eben für rausgeworfenes Geld und – das ist meine sehr persönliche Sicht – für ein extrem ungünstiges Signal an den Täter und seine Gesinnungsgenossen.

Vorsorglich: Ich will hier keineswegs den Täter schützen. Im Gegenteil. Genau das macht aber im Moment unser Rechtssystem mit der festen Altersgrenze, die aus meiner Sicht deshalb dringend reformiert werden sollte. Dass manchmal wenigstens dem Verletzten mit eigentlich nicht gebotenen polizeilichen Ermittlungshandlungen etwas unter die Arme gegriffen werden kann, kann aus den dargelegten Gründen nur ein Provisorium mit unerwünschten Nebenwirkungen sein. Und ist auch deshalb keine Lösung, weil es letztlich im Belieben der Polizei steht, ob und bei welchen Verletzten sie diese Möglichkeit nutzt.

Lila
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mona

Die Polizei MUSS – wenn sie Kenntnis von Straftaten erlangt – ein Ermittlungsverfahren einleiten und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Ansonsten macht sich der jeweilige Polizeibeamte wegen Strafvereitelung strafbar! Die Polizei ist nicht befugt, ein mögliches Strafverfahren einfach einzustellen, weil entweder ein Verfolgungshindernis oder Schuldunfähigkeit des Beschuldigten oder was auch immer vorliegt. Dies entscheidet ausschließlich die Staatsanwaltschaft! Und klar wird sie das bei bei Minderjährigen einstellen… aber das darf eben nur die Staatsanwaltschaft und deswegen MUSS der Sachverhalt seitens der Polizei dorthin weitergeleitet werden. Egal, was die Eltern da in die Wege leiten sollten – zumindest eine Meldung an die Staatsanwaltschaft werden sie nicht verhindern können (wenn die Polizei bereits involviert ist).

Und dass es rausgeschmissenes Geld ist und das falsche Signal setzt, einen Strafunmündigen anzuzeigen, sehe ich völlig anders. Aktenkundig bleibt es bei den entsprechenden Stellen und kann bei späteren Strafverfahren durchaus in die Sozialprognose und somit Strafzumessung mit einbezogen werden. Wenn nie irgendwas gemeldet wurde, dann natürlich nicht – dann gilt er als bspw. 17-jähriger als völlig unbeschriebenes Blatt, obwohl er jahrelang zuvor Lehrer und Mitschüler drangsaliert und verletzt hat.

Mona
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lila

Die Pflicht zur Aufnahme von Ermittlungen durch die Polizei und die alleinige Einstellungsbefugnis bei der StA sind doch völlig klar und von mir unbestritten, die müssen Sie mir daher nicht empört und wortreich beweisen, @Lila.

Es geht um den Zeitpunkt der Weiterleitung durch die Polizei an die StA. Eine umsichtige, auf die Wirkung beim Täter und auf die Gesellschaft bedachte Polizei hätte anders gehandelt und bereits nach Feststellung der Strafunmündigkeit des einzigen Täters weitergeleitet und so die Einstellung durch die StA bewirkt.

„Aktenkundig“ als nach Ihrer Meinung positive Wirkung des Verfahrens wird hier leider überhaupt nichts bei der Polizei/StA. Minderjährigen- und Datenschutz verbieten es, in späteren Verfahren Ermittlungsergebnisse heranzuziehen, die aus Verfahren während einer Strafunmündigkeit stammen. Es gibt sogar ein absolutes Verwertungsverbot für diese Ergebnisse in künftigen Strafverfahren, gerade bei der Strafzumessung. Genau genommen müssen die Ermittlungsergebnisse deshalb sogar sofort nach Abschluss der Ermittlungen gelöscht werden. Allenfalls kann in späteren Verfahren ein Mitarbeiter des Jugendamts als Zeuge zum Vorleben vernommen werden – dafür sind die Akten bei der Polizei aber immer noch wertlos.

Wie gesagt, nicht mit der Beugung vorhandenen Rechts bis zur Grenze der Vertretbarkeit, sondern nur mit der Änderung des geltenden Rechts (hier: Beginn der Strafmündigkeit) ist hier Besserung für die Verletzten und die Gesellschaft zu erwarten. Jedenfalls sofern man wie ich annimmt, dass ernsthafte Strafandrohungen tatsächlich gewisse präventive Wirkungen entfalten – sonst könnten wir das Strafrecht gleich insgesamt einstampfen.

OMG
1 Jahr zuvor

Mal Zitate aus Hessen: Das ist Berufsrisiko. Und: Wenn sie das nicht wollen (Ohrfeige). Dann wechseln sie sich den Beruf. So sieht das die Bildungsverwaltung in Hessen.

Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  OMG

Sagt bestimmt so ein Sessel… aus dem Bildungsministerium (gut bewacht von der Security am Eingang des Gebäudes). Mehr Menschenverachtung kann man kaum deutlich machen.

Bronislav
1 Jahr zuvor

Ich war 8 Jahre lang auf dieser Schule und von Gewaltprävention ist mir nichts bekannt.
Den Satz das junge Lehrerinnen zum Schutz begleitet werden klingt für mich nach einem Märchen.

OMG
1 Jahr zuvor

Aktuell:
https://www.vbe.de/presse/pressedienste/pressedienste-2022/vbe-dienstherr-muss-beschaeftigte-schuetzen
Schicke ich mal meinem Schulamt. Die werden Augen machen – oder auch nicht.

Schattenläufer
1 Jahr zuvor

Wirklich erschreckend ist hier nicht das gewaltpotential der SuS. Das steigt schon lange.

Erschreckend ist die Wahrnehmung der Fürsorgepflicht bezüglich der Lehrer durch den Dienstherren.
Die äußerste Anstrengung zu der die Ministerien und die nachgeordneten Schulleitung aufzubringen bereit sind besteht darin, den Lehrkräften nicht zu verwehren privat Anzeige zu erstatten.

Es kommt aber klar zu Tage, dass es lieber gesehen wäre, wenn eine Anzeige unterbleibt.
Von Unterstützung für die Lehrer keine Spur.

Alles was interessiert ist der Ruf. Wie sieht so was denn aus. Mann könnte ja auf den Gedanken kommen wir würden unsere Arbeit nicht machen.
Tun wir zwar auch nicht, wir bevorzugen es aber solche Probleme unter den Teppich zu kehren. Dann merkt es niemand.

Carsten60
1 Jahr zuvor

Die Hemmschwelle sinkt ganz allgemein, das Faustrecht des stärkeren wird wieder etabliert, zurück zu den Neandertalern, auch in Schwimmbädern im Sommer und auch gegen die sog. Ordnungskräfte, die dann zahlenmäßig unterlegen sind:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-mob-angriff-auf-security-mitarbeiter-polizeipraesidentin-will-haerter-vorgehen-streifen-im-berliner-columbiabad/28521274.html
Nicht vergessen: auch solche Gewalttäter, die Schlägereien anzetteln, haben Kinder und geben denen ein entsprechendes „Vorbild“. Kein Wunder, dass die das dann in ihre Schule tragen können.