Gesucht: ein/e „Digitalisierungsbeauftragte/r“ für die ganze Schule. Biete: eine Wochenstunde Entlastung

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DÜSSELDORF. Die neue nordrhein-westfälische Schulministerin Dorothee Feller (CDU) geht die erkennbar zäh laufende Digitalisierung der Schulen mit frischem Schwung an. Helfen soll eine neue Institution: ein oder eine Digitalisierungsbeauftragte/r. Bedeutet: Jede Schule muss eine Lehrkraft benennen, die die Chose übernimmt – für eine Entlastungsstunde pro Woche. Dafür brachte Feller nun eigens einen Erlass heraus. Wie man den aber auch dreht und wendet (was wir im Folgenden tun): Zielführend erscheint die Initiative nicht.  

Mission Impossible? In jeder der 5.407 Schulen in Nordrhein-Westfalen muss ein/e Digitalisierungsbeauftragte/r benannt werden. Illustration: Shutterstock

„Die Entwicklung einer schuleigenen digitalen Schul- und Unterrichtskultur kann dann gelingen, wenn sie als gemeinsamer Innovationsprozess verstanden wird, für den gemeinschaftlich Verantwortung übernommen wird“, so heißt es einleitend in dem Erlass mit dem opulenten Titel: „Lehren und Lernen in der Digitalen Welt; Digitalisierungsbeauftragte“.

Klingt gut, ist aber offensichtlich nur als sonore Wortwolke ohne Wert zu verstehen – denn schon der nächste Satz steht in klarem Widerspruch zu dem Appell ans gemeinschaftliche Tun: Es geht nämlich darum, einem oder einer einzelnen Lehrkraft die Verantwortung für „den Innovationsprozess“ aufzudrücken. „Digitalisierungsbeauftragte unterstützen ihre Schule bei pädagogisch-didaktischen Prozessen der Schul- und Unterrichtsentwicklung in einer digitalen Welt“, so ist zu lesen. Und weiter: „Mit dem nachfolgenden Erlass werden die Beauftragung und Aufgaben der Digitalisierungsbeauftragten näher gefasst.“ Das Wort „gemeinschaftlich“ kommt im Folgenden nicht mehr vor.

„Die Beauftragung soll möglichst im Einvernehmen mit der Lehrkraft erfolgen“

Stattdessen heißt es: „Die Schulleitung jeder öffentlichen Schule beauftragt eine Lehrkraft mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer oder eines Digitalisierungsbeauftragten. Die Beauftragung soll möglichst im Einvernehmen mit der Lehrkraft erfolgen. Der Lehrerrat wird gemäß § 69 Abs. 2 SchulG beteiligt.“ Im Klartext: Benennungen gegen den Willen einer Kandidatin oder eines Kandidaten sind ausdrücklich erlaubt.

Was soll denn ein/e solche/r Digitalisierungsbeauftragte/r leisten? Nicht wenig. Im Wortlaut:

„Die Digitalisierungsbeauftragten sind Teil der an der Schule etablierten Gremien zur digitalisierungsbezogenen Schul- und Unterrichtsentwicklung.

Die Schulleitung vereinbart gemeinsam mit der oder dem Digitalisierungsbeauftragten jeweils schuljahresbezogene Aufgabenschwerpunkte, die sich an den schulischen Rahmenbedingungen und der für die Aufgabe zur Verfügung gestellten zeitlichen Ressource orientieren.

Digitalisierungsbeauftragte werden im Rahmen einer ‚Qualifizierung Digitalisierungsbeauftragte‘ für ihre Tätigkeit qualifiziert.

Sie unterstützen die pädagogischen Prozesse der digitalisierungsbezogenen Entwicklungsvorhaben der eigenen Schule, indem sie

  • sich aktiv in die (Weiter-)Entwicklung des schuleigenen Medienkonzepts und an den Berufskollegs in die Entwicklung von schuleigenen Unterrichtsvorgaben und Didaktischen Jahresplanungen einbringen;
  • sich regelmäßig über Landesprodukte, -strategien und -programme zur digitalisierungsbezogenen Unterrichts- und Schulentwicklung informieren und diese Informationen allen Beteiligten zur Verfügung stellen;
  • sich auf der Grundlage der aktuellen Bezugsdokumente für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt in den in der Schule etablierten Gremien zu digitalisierungsbezogenen Fragestellungen einbringen;
  • den Austausch in ihrem Kollegium über Möglichkeiten zur Unterrichtsgestaltung mit digitalen Medien initiieren und begleiten sowie über die diesbezüglichen Fortbildungsangebote informieren und hierzu beraten;
  • an den regelmäßigen lokalen Vernetzungsveranstaltungen, die von den Medienberatenden angeboten werden, teilnehmen und Vernetzungsprozesse aktiv vorantreiben;
  • die Schulleitung zum Thema der verantwortungsvollen Nutzung digitaler Medien im pädagogischen Kontext beraten und auf die Medienberatenden oder zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, z.B. für Cybermobbing und Präventionsangebote verweisen.“

Weil es also erkennbar Arbeit ist, einen komplexen „Innovationsprozess“ einer Schule zu leiten, gibt es auch etwas dafür – einen „Ausgleich“. Im Wortlaut: „Die Digitalisierungsbeauftragten erhalten für ihre Aufgabe eine Wochenstunde als Ausgleich, die auf das Unterrichtsdeputat anzurechnen ist.“

Eine Wochenstunde? Das ist bemerkenswert – in zweierlei Hinsicht: Entweder ist der einzuleitende „Innovationsprozess“ doch nicht so komplex wie aufgelistet, sodass er in einer einzigen Lehrer-Wochenstunde zu erledigen wäre. Oder es handelt sich um einen Auftrag, der per se gar nicht zu erfüllen ist – also eine Art Mogelpackung zu Lasten der beauftragten Lehrkräfte.

Umgerechnet 212 weitere Lehrkräfte stehen für den Unterricht in NRW auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung

So oder so sind weitere Konsequenzen berechenbar. Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland, das am stärksten unter dem Lehrermangel leidet. Aktuell können dort mehr als 4.000 Lehrerstellen nicht besetzt werden. Nun gibt es 5.407 Schulen im Land. Heißt: 5.407 Wochenstunden werden dem System zusätzlich durch die neue Aufgabe entzogen. An weiterführenden Schulen unterrichten Lehrkräfte 25,5 Wochenstunden – ergo: Umgerechnet 212 weitere Lehrkräfte stehen für den Unterricht in Nordrhein-Westfalen auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung.

Noch Fragen? Ja, ab wann gilt die Regelung denn überhaupt? „Der Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.“ Heißt: Er gilt seit dem 12. September. News4teachers

Hier geht es zu dem Erlass.

Bleibt die Digitalisierung der Schulen auf halber Strecke stecken? Mittel für IT-Administration fließen nicht ab

 

 

 

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54 Kommentare
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dauerlüfterin
1 Jahr zuvor

Wenn die das ernst meinen hätte ich folgende Idee: einfach sämtliche Abteilungen, die sich im Kultusministerium mit der Thematik befassen, freisetzen. Die Bediensteten können dann den dringend benötigten Informatikunterricht in den Schulen verstärken.
In allen anderen Abteilungen wird jeweils irgendeiner ausgeguckt, der ggf. auch gegen seinen Willen neben seinen sonstigen Aufgaben drei Arbeitsstunden pro Woche (da sind wir mal großzügig) die Digitalisierung (siehe Erlass) in Ministerium und, soweit zuständig, im Geschäftsbereich managen darf.
Nicht machbar? Geht doch laut Erlass in der Schule auch…

TaMu
1 Jahr zuvor

Selbst wenn man das ganz ernst nimmt mit 52 Jahreswochen, sind das umgerechnet ungefähr 6,5 ganze Tage im Jahr für eine solche Mammutaufgabe. Ein bisschen wenig, finde ich.

Karsten
1 Jahr zuvor
Antwortet  TaMu

Diese Rechkung verstehe ich nicht. Es fallen ja nicht nur 45 min weg, sondern ca 2 Zeitstunden (weil ja vor und nachbereitubg auch wegfallen). Dann sind wir immerhin schon bei sagen wir mal 45 Wochen x sagen wir 2 Stunden, dann sind das 49 Stunden.

uesdW
1 Jahr zuvor
Antwortet  Karsten

Kommt auf die Art der Stunde an. Es wird ja nicht jeder Unterricht immer wieder neu entwickelt.
Und selbst wenn 49 Stunden wären, dann ist das immer noch nicht viel.
Oder soll mit einer Woche pro ja, so ein Thema sinnvoll betrieben werden.

Realist
1 Jahr zuvor

12 Stunden Entlastung und man könnte darüber reden.. so fährt man das Ganze wieder gegen die Wand…

Oder man findet einen Deppen, der sich für eine Entlastungsstunde Gesundheit und Privatleben ruiniert…

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Aufgabe des Digitalisierungsbeauftragten wird es zudem sein, an den wöchentlichen Sitzungen der Fachbereichsleiter am Mittwochnachmittag und der Schulleitersitzungen am Montagnachmittag teilzunehmen. Zudem bildet der Digitalisierungsbeauftragte eine wichtige Schnittstelle zu den Planungsämtern des städtischen Schulträgers, organisiert den Einsatz von Handwerkern und erarbeitet nach Vorgaben der Schulleitung das ständig zu aktualisierende Digitalisierungskonzept der Schule. Regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen der Kollegen sind in Eigenregie durchzuführen. Alternativ steht aus dem Fortbildungsetat ein Betrag in Höhe von jährlich 500 € zur Anwerbung von externen Schulungskräften zur Verfügung. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt. Der Digitalisierungsbeauftragte hat zudem die Schulhomepage zu warten und weiterzuentwickeln. Auf der Gesamtkonferenz ist regelmäßiger Bericht erwünscht. Die Arbeit des Digitalisierungsbeauftragten wir mit einer Stunde vergütet. Frauen sind bei der Bewerbung zu bevorzugen.

Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

„Frauen sind bei der Bewerbung zu bevorzugen.“

Frauen sind bei der Beauftragung(!) zu bevorzugen! Nur das ist echte Gleichstellung!

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor

Wir haben dafür eine A14 Stelle sowie den MINTkoordinator (A15) eingeteilt. Diese erhalten sogar einige Entlastungsstunden ( 5 und 3).

Fragen zum Digitalisierungsbeauftragten:

Was wird seine Arbeit sein?
Erhält die Schule eine weitere Entlastungsstunde vom Land oder wird einfach nur eine dieser Stunden fest an den Beauftragten gekoppelt?

kanndochnichtwahrsein
1 Jahr zuvor

Ist das Satire? Oder kann das weg?
Hatte irgendwer gehofft, es sei Hoffnung eingezogen mit der neuen Ministerin???
Statt dessen wieder Luftnummern, Verschiebeaktionen, Stufenpläne, Aktivismus, Aktionen allein zur Beruhigung der Öffentlichkeit – und wie immer auf dem Rücken der Lehrkräfte und damit der Schüler… Am Ende war’s wieder alles ein Satz mit x und die Lehrer waren Schuld, wenn’s nicht klappt wie gewünscht, weil die zu doof sind, in einer „geschenkten“ Wochenstunde (wie „großzügig“ und wie weltfremd) die Schule und alle Beteiligten digital auf Vordermann zu bringen…

Jana
1 Jahr zuvor

Super, bei uns ist die Stelle des Pressereferenten offen: e i n e Stunde für diesen irren Job (etliche Abendveranstaltungen, darüber schreiben, falls die Presse nicht auftaucht, was sie quasi nie macht usw.). Wundert es jemanden, dass das kein Sch… machen will…

GriasDi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Jana

Immerhin bekommt ihr Pressereferent eine Entlastung.

dauerlüfterin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Jana

Finde ich im Vergleich zum Moloch Digitalisierung mit seinen vielen Akteuren und technischen sowie baulichen Themen, so wie ich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kenne, überschaubar. Vielleicht ein paar Abendveranstaltungen weniger persönlich begleiten?

Carsten60
1 Jahr zuvor

Und wie versuchen die Schulminister/innen von SPD, Grünen und Linkspartei dieses Problem zu lösen? Bieten sie zwei Wochenstunden an?

Georg
1 Jahr zuvor

Die Aufgaben hören sich an den Gymnasien eher nach a15 ohne oder a14 mit mindestens zwei Stunden Entlastung an. An den anderen Schulformen entsprechend eine Stufe weniger.

Palim
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

An den anderen Schulen gibt es in der Regel ein: „Danke“ derer, die dieses Mal die Aufgabe nicht übernehmen, weil sie schon so viele andere haben:
A12, keine Funktionsstellen, keine Entlastungen

Warum gleiche Aufgaben an verschiedenen Schulformen unterschiedlich oder auch gar nicht vergütet werden, verstehe ich nicht.

Last edited 1 Jahr zuvor by Palim
Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Palim

Dann halt mehr Entlastung an den anderen Schulformen. Rein finanziell wären es 30% Entlastung bei 10% pro Stufe und a15 ohne Entlastung. Bei A12 also 8-9 Wochenstunden.

GriasDi
1 Jahr zuvor

Tja, wenn man Digitalisierung haben will, muss man solche Stellen schaffen. Allerdings ist die Ermäßigung von einer Wochenstunde ein Witz. Insofern werden sicherlich sehr viele Lehrkräfte gegen ihren Willen zur/zum Digitalisierungsbeauftragten ernannt.

Mein_Senf
1 Jahr zuvor
Antwortet  GriasDi

Wir sind eine kleine Schule mit ca.40 KollegInnen. Und selbst hier ist diese eine Stunde absolut nicht machbar! Es ist immer irgendwas mit einem Rechner, es müssen ständig Tickets geschrieben werden, weil man selbst das einfachste Programm nicht selbst mal schnell aktualisieren oder installieren kann. Mit 4 KollegInnen teilen wir uns den Job, für den es die Stunde gibt.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  GriasDi

Und diese können und sollten sich in der Kunst üben, der ältesten Kunst seit der Entstehung von Zuweisungsämtern: „Uuuuups!“, „Tut mir leid, ich weiß auch nicht weiter!“, „Wie das passieren konnte? Keine Ahnung?!“ usw.

Ann
1 Jahr zuvor

Die haben doch alle Lack gesoffen…

Eyleen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ann

So würde ich das nicht sehen. Dahinter steht ein überaus kostenbewusstes Kalkül.

Finagle
1 Jahr zuvor

Bildungspolitik in a Nutshell.

Aus der Reihe „Problem benannt – Problem gebannt.“, die sich bereits für Erfolgsmodelle wie „Förderstatus – Das Kind braucht einen Namen“ zeichnete und geleitet von der Logikschule, die das politische Axiom „Wer bei einer Lüge nicht ertappt wird, sagt die Wahrheit“ hervorbrachte, nun die deutscheste aller Handlungsvarianten „Der Beauftragte – die deligierte Lösung“…

Fans erwarten bereits jetzt ein Sequel – „Die Fortbildung – evaluiert wird zum Schluss.“

^^

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Finagle

Köstlich

Schattenläufer
1 Jahr zuvor

So läuft das bei Funktionsstellen doch meist ab.

Eine Stunde weniger Unterricht. Macht mit Unterrichtsvorbereitung und Korrekturzeiten zwei Stunden.
Verwaltung und Konferenzen sind nicht betroffen.

Dafür wird erwartet:
Fortbildungen, zum Einstieg 50-100 Stunden, danach 4-8 Stunden pro Jahr.
Arbeitsaufwand an der Schule 5-6 Stunden pro Woche.

Leider steigen die Aufgaben über die Jahre kontinuierlich an. Der XY hat doch eine Stunde Ermäßigung? Der könnte ja auch noch dies und das. Nach 5-10 Jahren hat sich die anfängliche Arbeit etwa verdoppelt.

Dafür wird natürlich ewige Dankbarkeit gegenüber dem Ministerium vom, um eine Unterrichtstunde erleichterten, Funktionsträger erwartet. Man muss ja die unglaubliche Großzügigkeit des Ministeriums gebührend würdigen.

Da durch die Stunde Unterrichtserleichterung die Aufgabe zur Pflicht wird, wird natürlich auch erwartet, dass das alles perfekt klappt. Sollte was schief gehen, dann kann der Funktionsträger mit ernsten dienstlichen Schwierigkeiten rechnen.

Mein Rat in solchen Fällen. Lass es bleiben.

Sollte jemand eine extrem hohe Eigenmotivation an dem Thema haben, dann sollte er es absolut ehrenamtlich übernehmen.
Das hat den Vorteil, dass man den Umfang, den man zu leisten bereit ist, selbst bestimmt. Schulleitung und Ministerium müssen dann auch noch zähneknirschend „Danke“ sagen.

Solche Stellen wie der offizielle Digitalisierungsbeauftragte sind eine üble Falle. Die eine Stunde Unterrichtsbefreiung ist der Speck mit dem man besonders dumme Mäuse fängt.
Nicht mal die Beförderung in A14 ist im Verhältnis zum Arbeitsaufwand meist wirklich lohnend.

KMK-Gutsherrenart eben.

Das läuft schon so lange so, dass die Ministerien das für absolut normal halten und sich wohl echt als großzügig empfinden.

Ach ja, wenn man in ein paar Jahren eine neue Reform-Sau durch das Dorf treibt, dann kann die Unterrichtsbefreiung für den dann etablierten Digitalisierungsbeauftragten schnell mal auf 0,5 Stunden schrumpfen oder ganz verschwinden.
Man braucht die Ermäßigungen ja dann um neue Funktionsträger zur Leitung des pädagogisch wegweisenden Projekts „Nachlauf im Dunkeln“ zu ködern.

Palim
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Du sagst es.
Beliebt ist auch: „Die Entlastung wird aus dem Kontingent der Schule gewährt.“

Das gilt auch, wenn die Schule keine Stunden hat oder sie fest vergeben sind, weil,es schon zu anderer Zeit derart geregelt wurde.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Zitat: “ Sollte was schief gehen, dann kann der Funktionsträger mit ernsten dienstlichen Schwierigkeiten rechnen.“

Nein, mich wundert gerade bei Lehrern immer wieder, wieso die davor so viel Angst haben.

Spätestens wenn der Satz „Dann klären wir das vielleicht vorm Arbeitsgericht“ fällt, ist das Gemucke und die Drängelattitüde ganz schnell vorbei.

Würde man mir gegen meinen Willen sowas aufdrängen, würde ich exakt ein Blatt DIN A4, überschrieben mit „Dienstliche Meldung“ (ich weiß, aber doppelt hält besser) gegen Empfangsquittung auf dem Dienstweg abgeben mit EINEM Satz:“Ich halte mich für diese Funktion aus sachlichen und persönlichen Gründen für nicht geeignet.“

Dem Rest kann man dann entspannt entgegensehen. Falls einem z. B. ein paar „Uuuupsi!“ passieren.

Last edited 1 Jahr zuvor by 447
Sabine
1 Jahr zuvor

Die Entlastungsstunde dazu ist eine Milchmädchenrechnung! Für die Position muss man nämlich eine Extra-Fortbildung machen, die die Entlastungsstunde im Jahr bereits fast gänzlich auffrisst.

Es ist doch wieder ganz einfach: Die da oben überlegen sich Unmögliches und wir hier unten sollen es dann richten (umsetzen). Ich finde, jeder, der in einer solchen Position arbeiten und Entscheidungen treffen will, sollte mindestens ein Jahr in unserem Beruf gearbeitet haben.

Mein_Senf
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sabine

Bei uns muss Niemand eine Fortbildung machen! Diese Stunden werden in der Gesamtkonferenz zu Beginn des Schuljahres vom Kollegium abgestimmt.

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mein_Senf

Nein, in NRW gibt es zu den im Kollegium abzustimmenden Entlastungsstunden jetzt auch die 1 Stunde explizit für den Digitalisierungsbeauftragten. Die von Sabine genannte Zwangsfortbildung findet sich im Erlass: „Um die Digitalisierungsbeauftragten auf ihre Tätigkeit vorzubereiten und fachlich zu unterstützen, qualifiziert das Land alle Digitalisierungsbeauftragten. Die Bezirksregierungen bieten dazu in Kürze die entsprechenden Kurse an. Die Qualifizierung umfasst insgesamt 30 Zeitstunden, von denen 18 Stunden an drei Präsenztagen durchgeführt werden. 12 Stunden stehen für digitale asynchrone Selbstlernangebote zur Verfügung, um Themen zu vertiefen und Schwerpunkte zu setzen.“

Andre Hog
1 Jahr zuvor

Wow, na da werden die begeisterten und interessierten KuK ihren Schulleitungen gewiss die Tür einrennen, um diesem Job machen zu dürfen. 😉

Alternativ dazu könnte man sich natürlich auch die eigenen Haare anzünden und das Feuer dann mit einem Hammer ausklopfen.

Pit2020
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

@Andre Hog

„Alternativ dazu könnte man sich natürlich auch die eigenen Haare anzünden und das Feuer dann mit einem Hammer ausklopfen.“

Oscarverdächtiges Kopfkino! 🙂

omg
1 Jahr zuvor

Jetzt klotzen die aber da in NRW. Die Digitale Offensive in Hessen sieht so aus:
1) Der Schulträger schreibt den Schulen eine „neue erweiterte Selbstständigkeit“ zu. Die Lehrkräfte bzw. die Schulleitung verwalteten damit die Ausgabe, den technischen Support, die Softwareverteilung, Bestellung und Ersatz aller digitaler Endgeräte selbst. Unterstützung dafür: 0 Stunden // Zahl der Geräte : 107 Schülergeräte (Hersteller: gemischt) // 42 Lehrergeräte (Apple und Dell)
2) Daneben läuft natürlich die Betreuung der bisherigen Infrastruktur (PC-Räume, 24 Arbeitsstationen in Unterrichtsräumen, 20 Drucker von 7 verschiedenen Herstellern))
3) Natürlich sollen Lehrer keine Kabel ziehen, Toner wechseln etc. Wenn Lehrer das aber nicht machen, dann werden a) keine Kabel gezogen und b) kein Toner gewechselt.
4) Aktuell können die zugewiesenen Stunden für dieses Schule wie folgt abgedeckt werden:
Zuweisung Soll/Ist: -36 (das ist schon mal recht gut), aktuell langzeiterkrankte LK: 26,5 Std., Krankenstand im Wochenschnitt (vor allem Erkältungen) : 52 Std.
5) Bisherige explizite Zuweisung für IT – Beauftragte: 0 Stunden

Ich_bin_neu_hier
1 Jahr zuvor

Sprachlos – ohne Worte.

Mathe macht glücklich.
1 Jahr zuvor

Insbesondere an Grundschulen wird in vielen Fällen Digitalisierungsbeauftragte/r wer zuletzt in Deckung geht.

Lera
1 Jahr zuvor

Das ist ziemlich unverschämt.

Quizfrage:
Wie viele Entlastungsstunden bekommt eine stellvertretende Schulleitung an der Grundschule in SH?

Genau: eine.

Insofern überrascht oder schockiert mich das dann auch nur noch milde.

tozitna
1 Jahr zuvor

Eigentlich nicht so neu: In Brandenburg gibts diese Geschichte seit 2015 (aktuelle Bestimmungen siehe hier: https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/Abl-MBJS_29_2022.pdf)

„4.1 Anrechnungsstunden
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der pädagogisch-organisa- torischen Netzwerkkoordination (PONK) an allen allgemein- bildenden Schulen des Landes Brandenburg können den Lehr- kräften Anrechnungsstunden im Rahmen der jeweils geltenden VV-Anrechnungsstunden gewährt werden.“

Selbe Sache: Anrechnung kann, aber muss nicht. Und wenn ja, kommen die Stunden aus dem Schulpool und konkurrieren mit Klassenleitungs- oder AG-Stunden. Also in der Summe eine weitere Aufgabenverdichtung im Gesamtaufkommen für das Kollegium. Hätte man nicht idealistische Lehrkräfte, wäre es ganz schnell vorbei…

447
1 Jahr zuvor

Genau mein Humor. 🙂

„Wenn Du was kannst, wirst Du dafür bestraft mit mehr Arbeit.“ Quasi eine kommunistische Marktlogik oder auch ein veganes Schlachtfest mit angeschlossenem Fleischmarkt für Sojaprodukte.

Was nicht vorhergesehen wird (und von mir habt ihr es zuerst gehört!) :

Digitale Demenz – schlagartig mit Bekanntwerden dieser tollen Idee strömt das Digitalwissen nur so raus aus den Lehrerköpfen…bis am Ende auf die Frage nach dem „Digitalbeauftragten“ nur noch zurück kommt: „Bin mal afk, muss Kreide holen rofl.“ 😀

Last edited 1 Jahr zuvor by 447
447
1 Jahr zuvor

Was mir nachträglich noch einfällt: Ernenne mal nen Admin für irgendwas (und sei es das Bambus-LAN von Schulen) GEGEN seinen Willen. Echt ne richtig gute Idee, wenn die Person mit (faktisch nicht nachweisbarem) Fingerschnippen von peinlichen Mails bis zum Lahmlegen jedes Druckers alles klarmachen kann… bitte Popcorn bereitstellen. 😀

Karsten
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Naja. Aber wollen will ja niemand.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Karsten

Dann findet es halt nicht statt, wenn keiner will. Wir sind ja hier als Lehrer angetreten und eingestellt, nicht als Multitool.

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Findet leider doch statt, wenn keiner „hier“ ruft, ernennt die SL, auch gegen den Willen der LK.

simmiansen
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Siehe „447“ weiter oben! 😉

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Das Internet ist für Sie scheinbar Neuland. Jemanden gegen seinen Willen dazu verpflichten ist ungefähr so klever wie ihren Konten einem wütendem Bankkaufmann aufzuladen – und ihm alle Karten und PINs in die Hand zu drücken.

CoronaLehren
1 Jahr zuvor

Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person administrative und die Digitalisierung fördernde Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung administrative und die Digitalisierung fördernde Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit einer höheren Position und guter Bezahlung im KM belohnt.

Hoffentlich bleibt diese Idee in NRW. Die Überlastungsanzeige ist nur eine Zeitfrage.

Michi
1 Jahr zuvor

Zu wenig Entlastung, aber besser als nix wie bisher….

Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor

Bitte eine Schweigeminute für die in der Vergangenheit zukunftsweisende Digitalisierung der Schulen.

Dreamghost
1 Jahr zuvor

Msn kann sich ja vorstellen, wie motiviert die Aufgaben von den zwangsverpflichteten Kolleg/innen angegangen wird.
Von daher: You get what you paid for…

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Dreamghost

… und gerade der Digitalbereich bietet hier enorm lustige (also für jeden, der gedanklich nicht schon die Pädagogenblase für das echte Leben hält) Möglichkeiten zum Ausgleich des Karmakontos 😀

Streamer01
1 Jahr zuvor

Ich habe sehr gelacht. Danke für diese humorige Zerlegung (um nicht zu sagen Zerstörung). Daumen hoch.

Nika
1 Jahr zuvor

Immer wieder ( leider ) bin ich froh, dass ich dieses Narrenschiff verlassen konnte.

Vorpiepser
1 Jahr zuvor

Much ado about nothing: „Digitalisierungsboten“ per 1 Wochenstunde — ein Witz, schlicht und vorgreifend handelt es sich wohl lediglich um eine neue Wortschöpfung, die einen überforderten Lehrkörper bezeichnet…

C’est ça!

amoreno
1 Jahr zuvor

Solange Personen aus der politischen oder Schullandschaft Ideen entwickeln, die mit dem Thema IT/Software/Prozesse kaum Berührung haben, werden solche Maßnahmen immer zu Rohrkrepierern verdammt sein. Egal ob LehrerIn des Jahres oder SchulleiterIn einer Superschule. Wie bereits in einem Kommentar beschrieben, scheitern Lehrer an Aufgaben, die nicht für sie bestimmt sind. Nämlich die Technik. Und wenn diese dann von außen auch noch so einfach festgelegt wird und sich niemand darin wiederfindet, wird es nie einen Fortschritt in der Digitalisierung geben. Im Grunde sind diese Aufrufe nichts anderes als würde man einem Programmierer sagen, bilde mal den Schulalltag ab. Es würden bestimmt ganz tolle Sachen dabei herauskommen, die super technisch und logisch aufgebaut sind. Doch helfen würden sie nur bedingt. Zumindest erlebe ich das in allen Schulen, mit denen wir in Kontakt stehen. Es bleibt EntscheiderInnen nichts anderes übrig sich mit Profis zusammen zu setzen, die in der Lage sind Schule zu verstehen und dieses entsprechend abbilden können. Das dieses bislang noch nicht passiert ist, sieht man an der Vielzahl an Lösungen, die aber immer nur kleine Teilbereiche abdecken. Und im Grunde nur Frust verursachen, weil man am Ende doch wieder mit einer Excel-Tabelle oder einem Blatt Papier arbeitet. Schade. Gerade in einem Land, wo alle danach rufen „Digitalisierung jetzt“ handeln genau die Personen, die besser andere Aufgaben erledigen sollten. Und ob wirklich verstanden wird was Digitalisierung in einer Schule bedeutet, muss ich leider bezweifeln. Es ist teilweise haarsträubend was in einem Dialog für angelesene Überzeugungen diskutiert werden.

Wenn man mich fragt, ob sich dieses Problem lösen lässt, wäre meine Antwort:
Nur wenn Auftraggeber frei von Eitelkeiten sind und es wirklich um die Sache geht. Denn nur dann werden sich Fachleute an die Personen wenden, um etwas aufzubauen, dass wirklich Sinn macht. Für Schüler, Lehrer und für die allgemeine Stimmung in der Bildungslandschaft. So schwer ist das eigentlich nicht.

Doch hier stellt sich schon die nächste Frage: wie erkenne ich als verantwortliche Person, dass ich mit einer Fachkraft rede? Wer die Förderprogramme kennt, weiß wahrscheinlich, dass viele Blender unterwegs sind… Kein Thema, dass man mal ebenso löst.

Streamer01
1 Jahr zuvor
Antwortet  amoreno

Selbst wenn sie die Experten und die Lehrer einer Schule zusammenarbeiten lassen, wird nur schwer etwas herauskommen, selbst wenn der großartigste „Expertenlehrer“ das zwischen annähernd vollen Stundendeputat, Pausenaufsichten, Klassenleiterstunden, Kontrolle von Klassenarbeiten, Elterngesprächen und vielleicht noch dem Toilettengang zwischendurch mal eben miterledigen soll.

Finagle
1 Jahr zuvor

Cut ~ 3 Monate später…

Man rate, wem der oben skizzierte Posten angetragen wurde und wer – ob der von ihm vorgetragenen Vorbehalte und dankenden Ablehnung – nun voraussichtlich in den Genuss der Formulierung „möglichst mit Zustimmung der Lehrkraft“ kommen wird.

Bin mir noch unklar, wie ich damit umgehen soll…

… Umsetzungsantrag
… rechtliche Schritte prüfen
… auf eigene Inkompetenz verweisen und diese in der Praxis nachweisen
… kündigen
… Lehre vernachlässigen und die Quadratur des Kreises von Digitalisierung bei gleichzeitig maximalem Datenschutz mein Leben diktieren lassen

… langsam hab ich auch genug.