52-jährige Lehrkräfte sollen in Berlin noch Beamte werden können – ausnahmsweise

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Der Berliner Senat will am Dienstag ein Gesetz zur Lehrerverbeamtung auf den Weg bringen. Das Gesetz soll angestellten Lehrerinnen und Lehrern bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres einen Wechsel in den Beamtenstatus ermöglichen.

Bisher galt 45 als Grenze. Illustration: Shutterstock

Eigentlich können Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes nur bis zum 45. Geburtstag Beamte werden, die neue Regel schafft also eine Ausnahme für Lehrer. Sie soll zunächst bis Ende 2026 gelten und nach Angaben der Bildungsverwaltung dafür sorgen, dass möglichst vielen Bestandslehrkräften eine Verbeamtung angeboten werden kann.

Nach 18 Jahren Auszeit hatte sich Berlin als letztes Bundesland entschlossen, Lehrkräfte seit Beginn dieses Schuljahrs wieder zu verbeamten. Das soll den Fachkräftemangel mildern. Im Juli wurden die ersten 220 Lehrerinnen und Lehrer, die neu in den Schuldienst eingestellt wurden, verbeamtet.

Das sogenannte Artikelgesetz, über das nun der Senat berät, dient der rechtlichen Absicherung des Vorhabens. Es regelt Details zum Statuswechsel der Bestandslehrer, also der schon länger tätigen angestellten Lehrkräfte. Im Abgeordnetenhaus soll das Gesetz im Januar beschlossen werden, also noch vor der Wiederholungswahl am 12. Februar.

An Berlins Schulen arbeiten derzeit rund 34 000 Lehrerinnen und Lehrer. Die Bildungsverwaltung geht davon aus, dass rund 16 000 derzeit angestellte Lehrkräfte verbeamtet werden können. Allein von der Anhebung der Altersgrenze könnten rund 3500 profitieren. Bei rund 5000 Lehrern sei das aus Altersgründen nicht möglich. Etwa ein Drittel der Lehrer ist bereits verbeamtet. Das geschah entweder in früheren Zeiten in Berlin oder in anderen Bundesländern. News4teachers / mit Material der dpa

GEW kritisiert Gesetzentwurf zur Lehrer-Verbeamtung („Grenzt an Bruch des Wahlversprechens“)

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Ron
1 Jahr zuvor

Wieder ein katastrophaler Deal für den Steuerbürger. Nach 10 Jahren Dienstzeit geht der Spätverbeamtete dann mit 63 in den Ruhestand und hat Anspruch auf eine Pension oberhalb der durchschnittlichen Rentenhöhe eines lebenslang arbeitenden Angestellten.