GEW sieht im Streikrecht für verbeamtete Lehrkräfte ein Menschenrecht – und klagt dafür nun in Straßburg

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STRASSBURG. Dürfen verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer bald streiken? Die GEW fordert ein Streikrecht auch für Beamtinnen und Beamte. Die Gewerkschaft klagt deshalb nun (nachdem sie damit bereits vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert war) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Gewerkschaftsvertreter erklärten in der mündlichen Verhandlung in Straßburg, es gehe darum, das „Beamtenrecht fit für das 21. Jahrhundert zu machen“ – und ein Menschenrecht zur Geltung zu bringen.

Wie entscheiden die Straßburger Richter? Foto: Shutterstock / Oleg Mikhaylov

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) noch einmal für das Streikrecht für Beamtinnen und Beamte stark gemacht. „Das Streikrecht ist ein Menschen- und Grundrecht, das den Beamtinnen und Beamten nicht länger verweigert werden darf“, stellte die GEW-Vorsitzende Maike Finnern am Mittwoch in Straßburg fest. Die Rechtsprechung in Deutschland verletze die Europäische Menschenrechtskonvention und stehe im Widerspruch zur internationalen Rechtsprechung. Finnern: „Das Beamtenrecht muss endlich fit für das 21. Jahrhundert gemacht werden: Dafür wollen wir es modernisieren und demokratisieren – und damit vom Staub des 18. Jahrhunderts befreien, ohne dabei den Beamtenstatus als solchen in Frage zu stellen.“

„Lehrerinnen und Lehrer nehmen keine hoheitlichen Aufgaben wahr, die ein Verbot des Streikrechts rechtfertigen würden“

„Die Beamtinnen und Beamten brauchen das Streikrecht, weil die Arbeitgeber beispielsweise die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung einseitig diktieren“, betonte Finnern. „Das ist schon lange nicht mehr zeitgemäß, damit muss endlich Schluss sein.“ Ein Blick in andere europäische Länder zeige, dass der Beamtenstatus mit Kollektivverhandlungen und auch mit einem Streikrecht zu vereinbaren ist. Dabei gebe es allerdings Einschränkungen des Streikrechts, etwa für bestimmte Funktionen in Polizei, Militär oder Justizvollzug. Allein der Beamtenstatus reiche dafür nicht aus. „Lehrerinnen und Lehrer nehmen keine hoheitlichen Aufgaben wahr, die ein Verbot des Streikrechts rechtfertigen würden“, erläuterte die GEW-Vorsitzende. Sie stellte klar, dass „Lehrkräfte kein Recht auf freie Wahl des Status´ als Beamte oder Angestellte haben“.

Hintergrund: Heute haben die Prozessvertretungen der beschwerdeführenden GEW-Mitglieder und die Bundesrepublik Deutschland in der mündlichen Verhandlung vor der Großen Kammer des EGMR ihre Positionen vorgestellt und begründet. Dabei ging es um die Frage: Müssen Beamtinnen und Beamte ein Streikrecht erhalten? Die GEW sagt: „Ja“. Die Bundesrepublik sagt: „Nein“ – gestützt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018.

Vor fünf Jahren hatte die GEW eine schwere Schlappe erlitten: Das Bundesverfassungsgericht wies seinerzeit Klagen von  vier verbeamteten Lehrern zurück, die sich an einer Streikaktion beteiligt und dafür Disziplinarstrafen erhalten hatten (News4teachers berichtete). Die Gewerkschaft hatte die Klagen in der Hoffnung unterstützt, dass das oberste deutsche Gericht das Streikverbot aufheben würde – vergeblich.

„Wer das Streikrecht für Beamte fordert, will im Grunde durch die Hintertür erreichen, dass Lehrkräfte grundsätzlich tarifbeschäftigt werden“

Widerspruch kam damals auch von anderen Lehrerverbänden – so dem VBE. „Wer die Schulpflicht gesetzlich verankert, muss auch dafür sorgen, dass Unterricht stattfindet“, so meinte der damalige VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann. Er stellte im Vorfeld der mündlichen Anhörung in Karlsruhe klar: „Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass Lehrkräfte im juristischen Sinne einer grundrechtswesentlichen Tätigkeit nachgehen und damit hoheitsrechtliche Befugnisse ausüben und deshalb grundsätzlich zu verbeamten sind. Der Beamtenstatus für Lehrkräfte ist daher unabdingbar. Das Beamtenverhältnis geht jedoch mit Rechten und Pflichten einher. Ein Streikrecht für Beamte ist hiermit nicht vereinbar.“

Beckmann betonte: „Wer das Streikrecht für Beamte fordert, will im Grunde durch die Hintertür erreichen, dass Lehrkräfte grundsätzlich tarifbeschäftigt werden. Genauso wie die Bürgerinnen und Bürger sich darauf verlassen können müssen, dass die Polizei nicht streikt und damit den Rechtsstaat lahmlegt, muss das auch für den Bildungsbereich gelten. Auf der anderen Seite ist der Staat in der Pflicht, seine Beamten angemessen zu alimentieren und aufgabengerechte Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen.“

Karlsruhe kam damals zu dem Schluss: Beamtinnen und Beamte dürfen auch weiterhin nicht streiken. Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung mit den „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“, die höher zu bewerten seien als die in Artikel 9 des Grundgesetzes garantierte Koalitionsfreiheit, die als Ultima Ratio auch das Streikrecht vorsieht.

Mit „Enttäuschung“ reagierte die GEW nach eigenen Angaben auf das höchstrichterliche Urteil – und zog dann vor die allerletzte Instanz, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die GEW erwartet nun, dass dieser sein schriftliches Urteil in den nächsten Monaten veröffentlichen wird. Ein Termin wurde nicht genannt. News4teachers 

Kommentar: Streikrecht für verbeamtete Lehrer – ein zweischneidiges Schwert

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Fräulein Rottenmeier
1 Jahr zuvor

Ja, sollen sie mal machen. Eine Trillerpfeife habe ich schon, die hat mir unser Hausmeister vom Verdi Streik gestern mitgebracht 🙂

EmpiD
1 Jahr zuvor

„Auf der anderen Seite ist der Staat in der Pflicht, seine Beamten angemessen zu alimentieren und aufgabengerechte Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen.“

Allein damit müsste die GEW doch gewinnen. Aufgabengerechte Rahmenbedingungen sind im Schulwesen nicht unbedingt gegeben.
Ich wünsche ihnen alles Gute! ErzieherInnen und Leute aus dem öffentlichen Nahverkehr wurden ja jetzt schon so angegangen, weil sie es gewagt haben zu streiken.

Man stelle sich mal vor was los ist, wenn plötzlich die Lehrkräfte streiken.

GEW-nee
1 Jahr zuvor

Wozu ein Streikrecht? Lehrer sind doch immer brav. Viel Mimimi, sich sofort rechtfertigen und erklären und schließlich aufeinander losgehen, wer in welcher Schulart mehr zu tun hat als andere.

Solide StaatsDIENER eben.

Ragnar Danneskjoeld
1 Jahr zuvor
Antwortet  GEW-nee

Sie sagen es. Wie oft und wie lange hätten die angestellten KuK denn jemals gestreikt, um ihre berechtigten Interessen durchzusetzen? Eben.

Riesenzwerg
1 Jahr zuvor

Ist das jetzt die Begründung dafür, dass Beamtys nicht streiken dürfen können sollen?

Vierblättriges Kleeblatt
1 Jahr zuvor
Antwortet  GEW-nee

Ja, sogar von den gut 20.000 angestellten Berliner Lehrern nimmt nur ein Bruchteil an Streiks teil. Gerade mal 10%.

GEW- nee!
1 Jahr zuvor

Qed

Ron
1 Jahr zuvor

Find ich gut, wenn ich dann bald zusammen mit der GEW für 1,4 Prozent Lohnzuwachs streiken kann.

Vierblättriges Kleeblatt
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Jemand wie Sie würde doch nie bei einem Streik mitmachen.

Sie jammern über 1,4% bei der letzten Tarifrunde vor dem Ukrainekrieg. Sollte jetzt gestreikt werden, machen Sie doch garantiert nicht mit und lassen uns andere im Regen stehen. Nur das Gehaltsplus, egal welches, wollen Sie dann auch haben.

447
1 Jahr zuvor

Wenn die GEW ausnahmsweise mal so einen richtigen Knüller im Streiken landet, trete ich ein und streike bei allen nicht-politischen Streiks mit. Wieso auch nicht? Ich rechne allerdings nicht damit, dass das (im Gegensatz zu gefälligen EU-Entscheidungen) jemals in Deutschland umgesetzt werden würde. Trotzdem, obwohl ich die GEW nicht toll finde: Respekt für den move. Genau sowas ist Kernauftrag von Gewerkschaften. Kriegen sie es durch trete ich ein und zahle umstandslos meinen Mitgliedsbeitrag und streike mit.

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

„Kriegen sie (die GEW) es durch“, dann dürfte das ein Pyrrhussieg sein, denn dann wird der Staat eine Diskussion beginnen, welche Privilegien des Beamtentums stattdessen zu schleifen wären. Erinnert mich schon jetzt an die Rentenbesteuerungsurteile die zur Besteuerung aller Renten und Pensionen geführt haben sowie an die Grundsteuerklage, die augenblicklich zur völligen Neuberechnung der Grundsteuer führt. In beiden Fällen ist der Staat am Ende der große Gewinner, obwohl er zuvor Gerichtsverfahren verloren hat.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Das könnte geschehen, keine Frage.

Es müsste sich aber nur eine einzige Gewerkschaft ohne Unterwanderung bilden, die Mal konsequent, sagen wir, vier Wochen durchstreikt … das kann die Politik nicht riskieren.

ulschmitz
4 Monate zuvor
Antwortet  447

Selbst wenn Beamt:innen streiken dürften – wie in Frankreich und anderswo – gäbe es flott Gesetze, wonach z.B. alle Schulen offenzuhalten wären mit Notbesatzung – wie in Krankenhäusern z.B.

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Welch feinformulierte und gut verborgene Ironie! 😉

BerlinBerlin
1 Jahr zuvor

Wenn verbeamtete Lehrer jetzt auch noch streiken dürfen, ist doch die Verbeamtung ad absurdum geführt. Dann geht es nur noch um unbefristete Krankschreibung bei vollem Gehalt, die bessere Krankenversicherung (auch wenn die Beamten das nicht hören wollen, weil sie keine Vergleichswerte haben) und eine im Vergleich zur Rente unglaublich hohe Pension. Werde ich Beamter, bin ich Leibeigener des Staats und darf deswegen nicht streiken – schließlich habe ich sonst ja alle Vorzüge, die es gibt. Man hat sich halt für den Pakt mit dem Teufel entschlossen und die Vorzüge nimmt man ja gerne.

Kathrin
1 Jahr zuvor
Antwortet  BerlinBerlin

So ist es.

1234
1 Jahr zuvor
Antwortet  BerlinBerlin

So ganz unrecht habe Sie nicht; die ganzen Vorzüge müsste man dann auch abgeben.

Aber sagen Sie mir, welche Gründe sollte es dann noch geben, als Akademiker freiwillig die Lehrerlaufbahn einzuschlagen, wenn es absolut KEINE Vorzüge für diesen Beruf gibt. In anderen gleichwertig akademischen Berufen reißt man sich um Fachkräfte und versucht sich mit Job-Facilities zu überbieten. Sagen Sie mir jetzt bloß nicht, dass es reichen sollte, die strahlenden Kinderkulleraugen zu sehen, wenn ich zum xten-Mal den Dreisatz erkläre. Machen Sie alle den Beruf ruhig unattraktiver, aber bloß nicht wundern, wenn irgendwann auf dem Jobmarkt gähnende Leere herrscht und die Unterrichtsversorgung unter 70 Prozent sinkt.

Last edited 1 Jahr zuvor by 1234
Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  1234

Der Beamtenstatus lohnt sich aktuell für drei Gruppen von Menschen:

  • Personen mit vielen Kindern bzw. solche, die Vorhaben, viele Kinder zu bekommen. Da ist der Staat in vielen Bundesländern dank der Familienzuschläge mittlerweile wieder sehr großzügig. Es geht hier nicht darum, ob diese Zuschläge „ausreichen“, es geht nur darum, dass sie existieren und in der „freien“ Wirtschaft kein Äquivalent haben. Ab vier Kinder lohnt sich das Beamtensein wieder richtig.
  • Dauerkranke bzw. Personen, die häufiger und länger krank sind. Das sollten aber keine schweren Krankheiten sein, siehe nächster Punkt. Auch hier gibt es kein Äquivalent in der „freien“ Wirtschaft. Wer dort dauerkrank ist, der fliegt, als Beamter fällt man dagegen eher weich.
  • Langlebiege. Wer z.B. dank genetischer Veranlagung die Chance auf ein langes Leben hat, kann das dann dank der Pensionen eventuell auch genießen (sofern es diese Pensionen in Zukunft in der jetzigen Form noch gibt, was ich bezweifle).

Also: Aus individueller Sicht sollte jemand, der öfters krank oder dauerkrank ist (aber nicht zu schweren Krankheiten neigt), der vorhat viele (mind. vier) Kinder zu haben und der genetisch zur Langlebigkeit neigt, Beamter werden. Alle anderen sollten es sich überlegen.

BerlinBerlin
1 Jahr zuvor
Antwortet  1234

Volle Zustimmung. Es gibt keinen Grund bei diesen Arbeitsbedingungen noch Lehrer:in zu werden. Berlin zahlt seinen Lehrer:innen so viel Geld, dass die sich Teilzeit leisten können – bei Berliner Mieten!

Gustav
1 Jahr zuvor
Antwortet  BerlinBerlin

Naja, die Krankenkasse: Zahle mit drei Kindern und einer Ehefrau in Elternzeit derzeit 10,3% meines Lohns. Hinzu kommen ständig Medikamente, die die Beihilfe(70%) nicht übernimmt.
Aktuell sehe ich da für mich eher viele Nachteile.

mama51
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gustav

☹️

Last edited 1 Jahr zuvor by mama51
Fräulein Rottenmeier
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gustav

Sowie die schon recht happigen Zuzahlungen bei Physiotherapie, Logopädie, und sonstigen Anwendungen….und die erst in 2022 abgeschaffte Kostendämpfungspauschale…..und diese ewigen nervigen Abrechnungen einreichen, warten auf Erstattung und dann jede pisselige Abrechnung selber überweisen….bei einem kh Aufenthalt können sehr schnell 10 oder mehr Rechnungen ins Haus flattern. Kostet viel Zeit…..

Ute, gerne Lehrerin
1 Jahr zuvor

Jetzt aber mal bitte kurz überlegen. Im Gegensatz zu meinem Mann ( nicht privat versichert) bekomme ich als Privatversicherte immer und fast überall sofort einen Termin.
Ich war schon mal gesetzlich versichert, das ist ein großer Unterschied.

Yiey
1 Jahr zuvor

Es kommt auf den Wohnort an… ich kriege auch überall meine Termine 🙂 meine Freundin ist immer überrascht.

ulschmitz
4 Monate zuvor

Der Punkt ist aber, dass – wie mir bekannt – ein Kollege mit 4 kindern und mitversicherter Ehefrau (Nicht-Beamtin) durchaus mit rd. 850 Euronen per Monat Zahlungen an die PKV dabei war. Mit Pech waren dann auch mal kumulierte Rechungen von 5.000 € und mehr zu bedienen. GKV – wers sich leiusten kann – könnte man – wie meine GKV-Eltern (+) – durch Zusatzversicherungen aufpolstern.

DerDip
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gustav

Werden die von Ihnen genannten Medikamente denn von der GKV übernommen?

Bastet
5 Monate zuvor
Antwortet  DerDip

Mein Sohn hat als Privatpatient (über mich) besondere Bettwäsche für Allergiker gebraucht. Im etwa 160€. Wir weder von der Beihilfe noch Privatversicherung trotz Rezept übernommen. Dabei haben wir wirklich nach dem Preis geschaut, weil wir schon wussten, dass es nicht übernommen wird. Seine Freundin, allerdings GKV, ähnliche Situation, allerdings mit anderem Ausgang. Mit Rezept wurden die Kosten der Bettwäsche, teurer weil man nicht so sehr auf dem Preis achten musste, von der GKV übernommen.

Nicht alles wird übernommen, wie man so schön denkt. Außerdem zahle ich seit 2006 jeden Monat 22€ an die Beihilfe für einen 1- Bettzimmer und musste es bisher nur 1 Mal in Anspruch nehmen, weil ich 2007 meine Tochter geboren ist. Das war’s.

Vit. D wird für meine Tochter nicht übernommen, obwohl sie es regelmäßig wegen PCO einnehmen muss. Und so könnte ich mehr Beispiele geben. Ist nicht immer so rosig wie man darstellt. Außerdem sieht man immer nur die Vorteile in dieser Diskussion, nicht die Nachtteile, warum nur?

ulschmitz
4 Monate zuvor
Antwortet  Bastet

Ein-Bett-Zimmer muss aber zunächst mal vorhanden bzw. gerade nicht belegt sein. Zwei-Bett-Zimmer kann ganz schön nervig werden, wenn z.B. der Leidesngenosse seine Magen-Dram-Maläschen in epischer Breite am Handy ausbreitet, ohne Rücksicht auf Empfindlichkeiten. Zwei-Bett-Zimmer sollten mittlerweile der Standard sein.

Makkus
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gustav

Die GKV würde die Medikamente übernehmen? Ich zweifle…

GS in SH
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gustav

Und der Selbstbehalt von 200€ im Jahr.
Für Brille und Zahnarzt braucht man auch hier eine Zusatzversicherung, da die Beihilfe kaum noch etwas übernimmt (18€ pro Brille alle 3 Jahre) und meine Hörgeräte darf ich komplett selbst bezahlen.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gustav

Erhalten aktive Beamte nicht 50% und nur Ruhestandsbeamte 70% der Kosten erstattet?

„Medikamente, die die Beihilfe(70%) nicht übernimmt.“
Warum sollten generell rezeptfreie Arzneien (z. B. Hustensaft) oder welche die überwiegend der Erhöhung der Lebensqualität dienen, grundsätzlich beihilfefähig sein?
Ob Hilfsmittel zu 100 % beihilfefähig sind, dürfte von abgeschlossenen Vertragbedingungen abhängig sein.

Dann die Belastungsgrenze, welche nach der Bundesbeihilfeverordnung bei 2% bzw. für chronisch Erkrankte bei 1% der jährlichen Einnahmen liegt.

Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Hiervon trägt der Versicherte die Hälfte = 7,3 % zzgl. gesetzlichen Zusatzbeitrag je nach Versicherung Ø1,6 % voll = Ø 8,9 %.
1,4 % Mehrbelastung für sie als Privat versichert gegenüber gestezlich Versicherten sind aber keinesfalls mit den Mehrerstattungen oder Mehrleistungen, die der gesetzlich Versicherte nicht erhält z. B. Privatzimmer, Chefarztbehandlung, Therapien oder Behandlungen die die gesetzliche KV nicht trägt, schnellere Arzttermine oder schriftlich verordnetes Verbandsmaterial etc. erstattet aufzurechnen, oder?

Viele Nachteile (?) … da fällt mir nur das halbvolle / halbleere Glas zu ein.

Palim
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Die Beihilfe übernimmt die Zusatzleistungen nicht, die muss man dann zu 50% selbst tragen.

Die Abrechnungen der KKH sind andere, sobald sie „privat“ hören, das geht aber zu Lasten derer, die von der Beihilfe abhängig sind.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Palim

„Die Beihilfe übernimmt die Zusatzleistungen nicht, die muss man dann zu 50% selbst tragen.“
genau und die anderen 50 % ergeben dann die 100 %, die bei der GKV das Mitglied für Zusatzleistungen ohnehin selbst trägt.

ulschmitz
4 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Chefarztrechnungen auf jeden Fall, Chefarztbehandlung steht dahin, wenn die Oberärztin operiert, während der Boss in Urlaub ist und der dann trotzdem abrechnet.

Demian
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gustav

Die GKV ist nicht günstiger. Auch hier werden Beiträge fällig (ja, es gibt auch den AG Anteil), aber es gibt keine Beihilfe und der Leistungskatalog ist schön schlank.
Die Beschwerden über die „horrenden“ KK Beiträge finde ich ziemlich schräg, als wäre die GKV geschenkt.
Hat das von den hier privat versicherten schonmal jemand durchgerechnet, was das Äquivalent zum Privatstatus als gesetzlich Versicherter kosten würde? Vermutlich nicht.

GS in SH
1 Jahr zuvor
Antwortet  Demian

Die PKV ist allerdings unabhängig von Verdienst. Egal ob ich A12 oder A14 verdiene, Teilzeit arbeite, der Beitrag für mich und für die Kinder bleibt gleich.
Was die Beihilfe noch übernimmt ist von Land zu Land unterschiedlich. Selbstbehalt, Zuzahlung für Medikamente, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnarzt und Hilfsmittel bestimmt jedes Land für sich.

DerDip
1 Jahr zuvor
Antwortet  GS in SH

Glauben Sie mir, sie scheinen keine Vorstellung über die GKV zu haben, wenn Sie sich schon mit der Kombi Beihilfe/PKV unzufrieden sind.

Jam
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerDip

Ein Lehrer mit voller Stelle würde in der GKV je nach Alter den Höchstbeitrag zahlen oder nahe daran. Das sind dann für gesetzliche Kranken-und Pflegeversicherung ca. 950 Euro. Und dafür hat man nur die Basisabsicherung der GKV. Zähne , Chefarzt etc…müsste man on top noch privat Zusatzversichern wenn man da Wert drauf legt.
Aber immer schön jammern, wie schlecht man dran ist….

BerlinBerlin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Jam

Ich finde es einfach wunderbar, wie die Beamten hier meine These beweisen.

DerechteNorden
1 Jahr zuvor
Antwortet  BerlinBerlin

Ich möchte weiter jammern: Mein Vater, Polizeibeamter, Anfang 80 schwerkrank:
Verwaltet all die Rechnungen, die quasi täglich ins Haus flattern. Dabei geht es um Zehntausende von Euros.
Das ist ein Halbtagsjob.
Schön war, als die Beihilfestelle eine lebenserhaltende Krebstherapie im Uniklinikum nach zwei Jahren mit dem Argument, das diese ja eine Verjüngungskur wäre, nicht mehr bezahlen wollte. Anwalt, Klagedrohung, Einholen von Gutachten etc. Mein Vater ist geistig fit und will das aus Prinzip noch selbst machen.
Viele ältere Menschen können das aber nicht. Der Staat kann sich schön freuen, weil er dort einspart, wenn Menschen all die Rechnungen nicht einreichen.

Ich vergaß, nachdem Polizist*innen aufgrund ihrer Tätigkeiten zuvor immer in den Genuss der freien Heilsfürsorge gekommen waren, wurde irgendwann einfach umgestellt und sämtliche Polizeibeamt*innen mussten plötzlich 30% selbst tragen, also sich privat versichern.

Ja, ja, immer diese Beamten!

Jam
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Oh Mein Gott, man stelle sich vor man muss 30% seiner Krankenkasse Beiträge selbst tragen . Soll ich laut lachen?

DerechteNorden
1 Jahr zuvor
Antwortet  Jam

Polizist*innen halten auch für Sie ihre Knochen hin. Was es da zu lachen gibt, wissen wohl nur Sie.
Aber ich wundere mich über Menschen wie Sie nicht mehr.

ulschmitz
4 Monate zuvor
Antwortet  Jam

Gehen Sie aber bitte in den keller, sonst machen Sie sich lächerlich.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerechteNorden

plötzlich 30% selbst tragen“ für die versicherten Familienangehörigen sicherlich nach Beihilfenrecht möglich, denn die freie Heilfürsorge erbringt – im Gegensatz zur Beihilfeleistung eine 100 % Kostenübernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen.

Last edited 1 Jahr zuvor by gehtsnoch
Palim
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Dabei geht es um Zehntausende von Euros.
Das ist ein Halbtagsjob.“

Das ist Absicht, reicht er nicht ein, muss niemand erstatten.
Mit Wertschätzung und Fürsorge hat das nichts zu tun, es ist ein Kunststück, den Papierkram zusätzlich zur Erkrankung zu schaffen.

Wenn ich daran denke, wie viel Geld die Verwaltung des Zettelkrams in der Behörde frisst…

Makkus
1 Jahr zuvor
Antwortet  Jam

Genau!! Wobei, ein Beamter in VZ würde sogar ein Schnäppchen machen, weil er weit über BBG ist. Mit den o.g. Leistungen (Chefarzt, Einzelzimmer, Homöopathie,…) im Eigenleistung ist er aber immernoch deutlich teurer unterwegs als in der PKV mit Beihilfe (die eh nur die Beamten bekommen). Klar, dir Zettelwirtschaft fällt weg, dafür gibt’s aber lange Wartezeiten.
Hauptsache Jammern, aber keine Ahnung davon haben, was die Alternative wäre.
Ich wünsche allen Beamten Leistungen und Kosten äquivalent zur GKV. Von ganzem Herzen. Aber nur in Kombi mit 6 wöchiger LFZ und Krankenrückkehrgespräche nach jedem Tag Krankheit. Auch in der unterrichtsfreien Zeit.

Last edited 1 Jahr zuvor by Makkus
Vierblättriges Kleeblatt
1 Jahr zuvor
Antwortet  BerlinBerlin

Genau. So ist es.

FöL
1 Jahr zuvor
Antwortet  BerlinBerlin

Auf der anderen Seite ist es auch schon lange nichts mehr mit der Fürsorgepflicht. Dann kann man auf unserer Seite halt auch aufweichen.

BerlinBerlin
1 Jahr zuvor
Antwortet  FöL

Dass viele Beamte nicht wissen, was juristisch, und nur darum geht es, Fürsorgepflicht bedeutet, ist aber nichts Neues.

DerechteNorden
1 Jahr zuvor
Antwortet  BerlinBerlin

Insbesondere Polizist*innen nicht. Denn sonst würde niemand mehr diesen Job machen. Okay, oder die sind eben genauso idealistisch wie viele Lehrkräfte.
Allerdings müssen Polizist*innen im wortwörtlichen Sinne ihre Knochen hinhalten.
Pflegen Sie mal gern Ihre Vorurteile gegen Beamte, wundern Sie sich aber nicht, dass es immer weniger werden, bei denen die Aussicht auf den Beamtenstatus zieht.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  BerlinBerlin

„Pakt mit dem Teufel“ sieht etwas anders aus als die ordentlichen (aber für Wirtschaftsverhältnisse lächerlichen) Gehälter und minimale Macht, die man als Lehrer so bekommt. Auch auf der Negativseite gibt es deutlich, deutlich schlimmeres als das.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

„minimale Macht (?) die man als Lehrer so bekommt“

Statt Machtkompetenz nennt es sich beim Unternehmen eher Verantwortungskompetenz (der Pluspunkt im Beruf) und selbständiges Handeln (Unabhängigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zum eigenständigen Arbeiten).

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Jaja, neue Verpackung, gleicher Inhalt. 🙂

ulschmitz
4 Monate zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Unabhängigkeit beieinem Unternehemn? Seit wann? Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten – bei welchen Jobs genau? Ich habe in 35 Jahren am GYM im Rahmen der LEhrpläne (oder etwas außerhalb) ohne Ende unabhängig gearbeitet und vor allem eigenständig – oder im Team mit KollegInnen, die dazu bereit und in der Lage waren.

Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor

Auf die Plätze …

Trinkflasche
1 Jahr zuvor

1) Ist ein Streikrecht tatsächlich ein Menschenrecht?
2) Danke GEW, dass du mal wieder so klug bist zu sagen, wir würden keine Hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen und damit deine wahren Motive offenlegst: Beamtentum brauche es nicht = Hauptsache, allen wird es erschwert, in andere Gewerkschaften einzutreten.
3) Das Bundesverfassungsrecht ist schon 2018 zur Auffassung gelangt, dass das Klagerecht analog zum Streikrecht zu sehen ist, Beamte also mitnichten alles hinnehmen müssen und der Dienstherr eine Fürsorgepflicht hat.
4) Wer Streiken geil findet, kann auch einfach Angestellter bleiben/werden. Findet die GEW aufgrund von 2 vermutlich auch am besten, auch, weil abgestellte inzwischen Brutto zum Teil mehr verdienen und damit höhere Beiträge zahlen.

Last edited 1 Jahr zuvor by Trinkflasche
GS in SH
1 Jahr zuvor
Antwortet  Trinkflasche

Andererseits zahlen Beamte ein, ohne die Streikkasse zu belasten.

DerechteNorden
1 Jahr zuvor
Antwortet  Trinkflasche

Woher genau stammt Ihre Aversion gegen die GEW?
Wie kommen Sie darauf, dass die GEW anstrebt, dass Lehrkräfte nicht mehr verbeamtet werden? Haben Sie dafür Belege?
Außerdem gibt es verschiedene andere Verbände für Lehrkräfte, die im HPR, der mit den Ländern verhandelt, sitzen. Im Mai sind in meinem Bundesland Personalratswahlen und dort kandidieren nicht GEW-Vertreter*innen.

DerechteNorden
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerechteNorden

„… nicht NUR GEW-Kandidat*innen“ soll es natürlich heißen.

ulschmitz
4 Monate zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Es soll aber Bundesländer geben, in denen die GEW-VertreterInnen im HPR alles daransetzen, gewählte (!!) Vertreterinnen z.B. des PhV in Sitzungen gar nicht erst zu Wort kommen zu lassen. Dann gibt es in verschiedenen Foren immer wieder die Vorwürfe, die GEW betrachte sich als Vertreterin der ELtern, Schüler:innen und Lehrkräfte – das passt nun so gar nicht in eine Gewerkschaft.

Gustav
1 Jahr zuvor

Wieso muss eigentlich ständig neu verhandelt werden. Vorschlag: Verfahren wie im Bundestag, automatische Erhöhung anhand der durchschnittlichen Lohnerhöhung. Fertig!

Chris
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gustav

Als Berufsschullehrer, der Metallberufe ausbildet, sage ich nur: „Übernehmt die Abschlüsse der IG-Metall und gut.“
Aber so lange die GEW nicht weiß auf wessen Seite sie bei den Tarifverhandlungen zu stehen hat, wird das nie etwas.

DerDip
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gustav

Als ich noch zur Schule ging, gab es unter vielen meiner Lehrer die Meinung, dass Lebensmittel und Energie zu günstig sind und teurer sein müssten.

Kaum haben wir nun die Situation, dass Lebensmittel und Energie teurer sind, wollen alle einen Inflationsausgleich. Klingt nach Ironie.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerDip

Eher typisch Hippielehrer – verzichten und klimaneutral ohne Fleisch in der kalten Bude hocken, das sollen die anderen. In der Toskana ist ja auch Natur, die man sich mal betrachten will…

Ragnar Danneskjoeld
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gustav

Auf diese Weise hätten wir in den letzten drei Jahren sogar nominelle Gehaltskürzungen erfahren.
Bisher haben 27 Leser diesen Beitrag gelikt – und deutlich gemacht, dass es in Lehrerkollegien keine Schwarmintelligenz gibt.

Makkus
1 Jahr zuvor

„Wir“ sind übrigens „alle“.

Ragnar Danneskjoeld
1 Jahr zuvor

GEW = Gegen Einsicht und Wissen

Vierblättriges Kleeblatt
1 Jahr zuvor

Es ist ja klar, warum die GEW das will und eigentlich auch gut, nur, wenn man sagt:

„Lehrerinnen und Lehrer nehmen keine hoheitlichen Aufgaben wahr, die ein Verbot des Streikrechts rechtfertigen würden“, dann kann man eigentlich auch gleich sagen:

„Lehrerinnen und Lehrer nehmen keine hoheitlichen Aufgaben wahr, die eine Verbeamtung rechtfertigen würden

Ohne Verbeamtung gäbe es dann auch ein Streikrecht. Alles andere ist Rosinenpickerei. Man kann nicht immer nur alle Vorteile haben wollen und die Nachteile kriegen die anderen.

Last edited 1 Jahr zuvor by Vierblättriges Kleeblatt
Bla
1 Jahr zuvor

Spielt doch der GEW dann beides in die Karten. Sooo dumm ist das nicht.

Heinz
1 Jahr zuvor

Ich finde, dass Abschlüsse vergeben sehr wohl eine hoheitliche Aufgabe ist. Nicht ohne Grund müssen Privatschüler eine staatliche Prüfung ablegen. Eine hoheitliche Aufgabe, die Streiken verhindert aber vermutlich nicht, aber muss das wieder sein liebe GEW? Ich weiss wirklich nicht, ob die GEW hier (mal wieder) an der falschen Strippe wackelt. Ich verzichte gerne auf das Streikrecht für den Beamtenstatus. Der Staat ist mir in gewisser Weise zur Treue verpflichtet, dann bin ich es eben auch dem Staat.

Wenn der Staat seiner Fürsorgepflicht nachkommen würde, müsste man hierüber nicht diskutieren.

Mika
1 Jahr zuvor
Antwortet  Heinz

Na okay, dann muss ich als angestellte Lehrkraft diese hoheitlichen Aufgaben ja nicht mehr übernehmen, oder? Nie wieder Abschlussprüfungen in 10, kein Abi mehr: bin ich sofort dabei. Merkwürdigerweise arbeite ich genausoviel wie meine verbeamteten Kollegen, werde haargenau so eingesetzt wie diese. Ihre Argumentation geht also nicht auf: nach dieser müssen entweder aller LK verbeamtet werden (hoheitliche Aufgaben), oder LK wie ich dürfen für diese hoheitlichen Aufgaben nicht mehr eingesetzt werden.

Paul
1 Jahr zuvor
Antwortet  Mika

Das ist so nicht richtig, dass für hoheitliche Aufgaben nur Beamte eingesetzt werden dürfen. Im öffentlichen Dienst auf kommunaler Ebene gibt es viele hoheitliche Aufgaben, die auch von Angestellten übernommen werden. Ihre Argumentation geht deshalb für mich genau so wenig auf. Sie vergleichen hier hoheitliche Aufgaben sofort mit Polizeiaufgaben oder Feuerwehraufgaben, es gibt aber noch viel mehr hoheitliche Aufgaben, die auch von Beamten und Angestellten übernommen werden.

Ein Lehrer
1 Jahr zuvor

Die GEW Mal wieder…
Und erneut sehe ich mich bestärkt darin, dem Verein vor 5 Jahren den Rücken gekehrt zu haben.
Bin ich Beamter habe ich viele Vorteile aber eben auch ein paar Nachteile. Damit muss ich leben. Will ich das nicht, steht es mir frei als angestellte Lehrkraft zu arbeiten. Auch hier wieder mit verschiedenen Vor- und Nachteilen.
Wie so oft im Leben.

Diese zunehmende „wasch mich, aber mach mich nicht nass“ Mentalität geht mir gehörig gegen den Strich.

Michi
1 Jahr zuvor

Ich finde es gut.
Die Balance des Beamtenrechts ist inzwischen so gestört, was die konkreten Arbeitsbedingungen angeht, dass eine wirksame Möglichkeit diese zu korrigieren, für mich wünschenswert ist. Leider erfüllen Remonstration und Klagemöglichkeit vor dem Verwaltungsgericht dies nämlich nicht (mehr).

Java
1 Jahr zuvor

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung mit den „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“, die höher zu bewerten seien als die in Artikel 9 des Grundgesetzes garantierte Koalitionsfreiheit, die als Ultima Ratio auch das Streikrecht vorsieht.

Das verstehe ich nicht. Wieso steht irgendein „Das haben wir schon immer so gemacht“-Beamtengrundsatz über dem Grundgesetz laut den Richtern? Man sollte doch meinen, dass das Grundgesetz stets höher zu werten ist als irgendetwas anderes?

HansDampf83
1 Jahr zuvor
Antwortet  Java

Ganz einfach: das Beamtentum ist auch im Grundgesetz geregelt.
Art. 33 Abs. 5: Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und >>>fortzuentwickeln<<<.

Wenn man den gesamten Absatz zitieren würde, dann passt es halt leider nicht in die eigene Agenda.

Demian
1 Jahr zuvor

Kann ich mal kurz zusammenfassen: Lehrer klagen dagegen, verbeamtet zu sein, richtig?
Wer streiken will, kann doch den Beamtenstatus aufgeben. Oder im Umkehrschluss: offensichtlich sind sich diese Menschen ihrer Beamtenpflichten nicht im Klaren oder sind nicht in der Lage, die Bedingungen des Beamtentums zu verstehen.
Jeder, der keine Lust auf die Beamtenrahmenbedingungen hat kann sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen.
Dann müssen die Beamten auch nicht mehr „brav“ sein.
Viele streiken ja sowieso, nur eben nicht auf de Straße, sondern „krank“ auf dem Sofa.

Dil Uhlenspiegel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Demian

Hau ich auf die Lehrer, hau ich auf die Schüler, hau ich auf die Bildung, hau ich auf die Zukunft.

(Das klingt jetzt hübsch, oder?)

Last edited 1 Jahr zuvor by Dil Uhlenspiegel
Canishine
1 Jahr zuvor
Antwortet  Demian

Es haben ja auch, so wie es aussieht, immer weniger Lust auf das Gesamtpaket „Lehrer und Verbeamtung“. Ihr Aufruf ist also erfolgreich.

Stromdoktor
1 Jahr zuvor
Antwortet  Canishine

Worauf basiert denn Ihre Einschätzung? Eine ernstgemeinte Frage!

Es gab hier schon entsprechende Artikel zu den Erstsemesterzahlen, die ggf. eine (langfristige) Tendenz erkennen lassen.

Zudem gibt es einen hohen Bedarf an (zusätzlichen) Lehrkräften aufgrund einer signifikanren Fehleinschätzung bzgl. der tatsächlichen demografischen Entwicklung sowie einer nicht „einkalkulierten“ Fluchtbewegung.

Auch die absehbar hohen Pensionseintritte geburtenstarker Jahrgänge werden den Lehrermangel noch vergrößern.

Abschließend trägt auch der Anteil von LK in Teilzeit zum Engpass bei.

ABER:
Demgegenüber steht eine nahezu Vollbeschäftigung von Absolventen sowie eine steigende Anzahl von Seiteneinsteigern.

Das deckt keineswegs den Bedarf, führt aber letztlich zu einem Höchstwert von derzeit aktiven Lehrkräften.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1282270/umfrage/lehrkraefte-in-deutschland/#:~:text=Im%20Schuljahr%202021/22%20gab,der%20Zahl%20der%20Lehrkr%C3%A4fte%20erkennen.

Ich kann daher tatsächlich nicht schlussfolgern, dass der Beruf und die Verbeamtung unattraktiv für Berufseinsteiger ist und niemand mehr diesen Job machen möchte…

Yiey
1 Jahr zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Meine Freundin ist im Master und wir haben heute noch darüber gesprochen, dass 6 von 7 Mitstudenten nach dem Bachelor einen anderen Beruf anpeilen und die 7. mit der Sie gemeinsam eine Hausarbeit verfasst haben, teilte ihr mit, dass Sie eigentlich gar nicht mehr als Lehrerin arbeiten möchte. Meine Freundin sucht auch alternativen. Enge Freunde, die auch im LiV sind, berichten, dass sie diesen Studiengang kein zweites Mal wählen würden, aber schon zu weit sind, um einen anderen Beruf auszuwählen 🙂

Walter Hasenbrot
1 Jahr zuvor

Das Streikrecht ist dringend notwendig.

Nicht wegen der Bezahlung, sondern wegen der Arbeitsbedingungen. Lehrerinnen und Lehrer arbeiten häufig gezwungenermaßen weit mehr als durchschnittlich 41 Stunden, ohne dass das den Arbeitgeber auch nur interessiert.

Der Arbeitgeber Staat kommt hier seiner Fürsorgepflicht nicht nach. Kein Wunder, dass der Lehrerberuf einer derjenigen mit den höchsten Burn-Out-Zahlen ist.

Die Interessenvertretungen der Lehrerinnen und Lehrer sind ohne Streikrecht auf diesem Feld machtlos. Es zeichnet sich gerade schließlich schon ab, dass die Länder die Arbeitbedingungen wegen des Lehrermangels einseitg weiter verschlechtern wollen.

Das kann nur durch Streiks verhindert werden. Insofern wünsche ich den Klagenden in Straßburg viel Erfolg.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

“ … arbeiten häufig gezwungenermaßen weit mehr als durchschnittlich 41 Stunden …“
Da kann man wie immer nur anmerken: Es gibt die Aufzeichnungspflicht für Arbeitgeber der Arbeitszeit. (Mit der Schlußfolgerung der Entlohnung der nachgewiesenen Arbeitszeiten.)

Thema bei n4T mit der Erkenntnis dass nach knapp sechs Monaten im Bereich Schulen scheinbar nichts passierte, vielleicht nicht einmal eine Klage zur Durchsetzung eingereicht wurde.

Walter Hasenbrot
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Und in welchem Bundesland wird diese Aufzeichnungspflicht durchgesetzt?

Ich finde es auch fraglich, ob aus möglichen Überstunden, die keine Unterrichtsstunden sind, eine Entlohnung folgen würde. Es gibt dafür nämlich bei Lehrern keine gesetzliche Grundlage. Lediglich die Entlohnung für zusätzliche Unterrichtstunden ist geregelt.

Ich finde es auch nicht sehr attraktiv, dass ich erst jahrelang klagen müsste, damit meine Mehrarbeit bezahlt würde oder ich gar weniger arbeiten müsste. Klassenfahrten wären in der derzeitigen Form gar nicht mehr möglich, wenn die Arbeitszeitregeln beachtet werden müssten.

Streikdrohungen könnten die Erstellung der nötigen Erlasse wesentlich beschleunigen und inhaltlich auch im Sinne der Lehrerschaft beeinflussen.

Maggi
1 Jahr zuvor

Faszinierend, wie andere Berufsgruppen einfach einer anderen die Grundrechte absprechen.
Es gibt einige Gründe, warum der Staat will, dass der Beamtenstatus so erhalten bleibt:
1) Kein Streikrecht
2) Keine Flucht in die Öffentlichkeit
3) Lebenslange Treupflicht, d.h. man kann mit dem Dienstrecht auch Pensionäre, die sich kritisch äußern, mundtod machen

Ist den Herrschaften, die hier so vehement die Grundrechtsbeschränkung von Beamten fördern eigentlich klar was sie fordern? Es geht nicht nur um das Streikrecht, sondern der Beamtenstatus schützt den Staat vor vielen unliebsamen Medienmitteilung, so können Beamte nicht dir Missstände offen benennen, da sie diese nur dem Dienstherrn melden können und da ändert sich dann nichts.
Sollte der Staat den Beamtenstatus abschaffen wollen, kommen Millionen, wenn nicht Milliarden an Abfindungs- und Entschädigungszahlung auf ihn zu. Missstände, die weit über undichte Fenster und Dächer, vergammelte Gebäude etc gehen würden bekannt und müssten behoben werden.
Eine richtige Arbeitszeiterfassung mit Überstunden, Gleitzeit etc. müsste eingerichtet werden. Jede Lehrkraft hätte ein Anrecht auf einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz, Arbeitsmaterialien müssen komplett gestellt werden. Man kann auch außerhalb der Ferien in Urlaub gehen.
Der Arbeitnehmerschutz greift plötzlich. Wie bei Corona mit offenen Fenstern unterrichten? Nein, die Mindesttemperaur wird unterschritten, oder es ist im Sommer zu heiß und es gibt keine Gegenmaßnahmen – ab nach Hause.
Die Erreichbarkeit der Lehrkräfte ist begrenzt. Korrigieren am Wochenende ist passe. Korrekturen im Urlaub – wohl kaum.

Der Beamtenstatus existiert unabhängig vom Streikrecht, da sonst der Bildungssektor vollends implodiert.

Jam
1 Jahr zuvor
Antwortet  Maggi

Es ist ja nicht so, dass nur die armen Beamten nicht streiken dürfen. Im kirchlichen Arbeitsrecht gibt es ebenfalls kein Streikrecht. Das betrifft bei den großen Arbeitgebern Caritas und Diakonie sehr viele Beschäftigte in Deutschland in unterschiedlichen Gehaltskategorien und Arbeitsfeldern. Und das ohne die unzähligen Vorteile des Beamtentums.

Maggi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Jam

Das ist auch ein absolutes Unding und zeigt nur, wie groß der Einfluss der Kirchen auf den Staat ist. Natürlich sollten sich diese Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisieren und diese muss auch das Streikrecht durchsetzen.
Dass es so etwas überhaupt noch gibt ist ein Unding.

Se Länd
1 Jahr zuvor

Bei einer Zwangsverbeamtung könnte ich das Anliegen nachvollziehen. Wenn man sich aber aus freien Stücken dafür entscheidet und auch nicht in Betracht zieht sich aus diesem Verhältnis zu entlassen, dann finde ich die Diskussion irgendwie absurd.

Maggi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Se Länd

Würden Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, bei dem Sie jedes Jahr über die Sommerferien entlassen werden? Das ist für viele Angestellte die Realität. Das passiert einem bei der Verbeamtung nicht. Ob man hier von Zwang oder das Ausnutzen einer Abhängigkeit spricht, liegt im Auges des Betrachters.

Mein_Senf
1 Jahr zuvor
Antwortet  Maggi

Nicht zu vergessen: Dann habe ich auch keine Garantie, an die gleiche Schule zu kommen. Im blödesten Falle werde ich einfach jedes Jahr an eine andere Schule versetzt, muss mich neu eingewöhnen, habe neue KuK und neue interne Regeln – habe evtl.ein Anfahrtsproblem, denn darauf nimmt kein Schulamt Rücksicht.

Maggi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Se Länd

Ganz vergessen:
Wenn man nur für ein Schuljahr, also ohne die Sommerferien angestellt wird, gibt es keine Garantie, dass man, auch wenn Bedarf besteht, wieder an die gleiche Stelle kommt oder in der selben Region bleibt. Somit muss man, wegen der Residenzpflicht dahin ziehen, wohin einen die Zuweisung bringt. Das Sozialleben geht also jedes Jahr kaputt. Beziehungen werden extrem belastet und eine Familienplanung ist auch schwierig, aber hey, es gibt ja keinen Zwang für eine Verbeamtung. Richtig, das gibt es nicht, aber diese Nachteile wollen sie auch nicht und eine Karriere kann so auch nicht aufgebaut werden.

Se Länd
1 Jahr zuvor
Antwortet  Maggi

Liebe Maggi,

ich muss Sie da leider ein wenig korrigieren. Eine Planstelle können Sie verbeamtet, als auch angestellt antreten. Eine befristete Stelle können Sie nur im Angestelltenverhältnis antreten. Das es dort sehr ungerecht zugeht kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Diese Probleme existieren jedoch leider in vielen Bereichen in Deutschland.

Ich finde es ganz schön vermessen zu behaupten, dass Sie nur mit dem Beamtenstatus überhaupt eine Familie gründen können. Sie werden es evtl. nicht glauben, aber all die Dinge die Sie hier anmerken habe ich im Angestelltenverhältnis hinbekommen. Mit wurde sogar eine Funktionsstelle als Angestellter angeboten. Von daher kann ich Ihrer Argumentation leider nicht folgen.

Falls es wirklich zu einem Streikrecht für verbeamtete Personen ohne hoheitliche Aufgaben geben sollten, werden die Länder einfach nicht mehr verbeamten. Rational macht das aus Sicht der Länder dann auch keinen Sinn mehr. Auch wenn ich hier sehr schwierige Abgrenzungsprobleme hinsichtlich der hoheitlichen Aufgabengebiete und dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Beamtentum sehe. Das einzige was dann erreicht wird, ist der nächsten Generation die Verbeamtungsmöglichkeit zu rauben.

Ich bitte Sie von weiteren emotionalen Antworten abzusehen, gerne rational, sachlich und konstruktiv.

Last edited 1 Jahr zuvor by Se Länd
Maggi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Se Länd

Klar kann man das machen, macht aber kaum jemand, da es finanziell extreme Nachteile mit sich bringt. Es gibt auch KuK, die das Glück haben eine Festanstellung zu bekommen, aber viele KuK bekommen nur Jahresverträge und für die, wie ich im übrigen auch geschrieben habe, ist es schwer eine lange Beziehung zu haben oder eine Familie, wenn man jedes Jahr an einer neuen Stelle ist. Das belastet Beziehungen extrem.

Wie ich oben bereits sachlich ausgeführt habe, sehe ich nicht, dass der Staat dann den Beamtenstatus abschafft.
Hier geht es um die Arbeitszeiterfassung, Überstunden und deren Abbau.
Die Residenzpflicht fällt weg.
Die KuK dürfen sich öffentlich über die vielen Missstände in den Schulen und im Bildungswesen äußern. Keine Flucht in die Öffentlichkeit mehr.
Eine Doppelbestrafung, Dienstrecht und Strafrecht fällt weg. Die Pension bzw. Rente ist wie bei allen Arbeitnehmern unabhängig von der Treue zum Arbeitgeber.
Abordnung sind nicht mehr Dienstpflicht.
Jede freie Stelle an einer Schule muss öffentlich ausgeschrieben werden und man bewirbt sich direkt bei diesen, kein Listenverfahren mehr.

Das lässt sich der Staat nicht nehmen.

Se Länd
1 Jahr zuvor
Antwortet  Maggi

Wie schon geschrieben, befristete Stellen sind halt keine Planstellen und diese haben schlicht nichts mit dem Beamtentum oder dem fehlenden Streikrecht zu tun. Diese werden auch weiterhin existieren.

Wir werden ja sehen was da in rund 5 Jahren entschieden wird. Mir fehlt da die Fantasie wie sich das einige hier vorstellen. Ich würde mich natürlich über die Streikkraft sehr freuen, denn es wäre absolut nötig. Ich glaube nur nicht daran. Meines Erachtens geht das mehr Richtung „die Geister die ich rief“.
Die Länder lassen sich da bestimmt nicht die Butter vom Brot holen.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Maggi

Streikrecht für verbeamtete Menschen …

Habe bisher nicht herauslesen können, dass Beschäftigte im Angestelltenverhältnis nicht streiken oder den Wohnort frei wählen dürften. Vielleicht werden auch nur Ist-Zustände sowie Rechte und Pflichten frei vermengt.

Der Unterschied von angestellt ist, der Arbeitnehmer ist vorschußpflichtig. Das heißt, er muss erst einmal arbeiten. Dann folgt die Vergütung (Gehalt / Arbeiter wäre es Lohn) seiner Tätigkeit i.d.R. zum Monatsende.

Beamte und Beamtinnen beziehen kein Gehalt. Sie haben Anspruch auf monatliche Besoldung, die jeweils im Voraus am Monatsersten ausbezahlt wird.

Last edited 1 Jahr zuvor by gehtsnoch
Se Länd
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Ja die Argumentationen in den Diskussionen sind teilweise vermischt. Mir kommt es bei manchen so vor als hätten Sie gerne die Rechte des Beamtentum, aber nicht die Pflichten. Das kann ich verstehen und menschlich auch absolut nachvollziehen, denn die Pflichten möchte ich auch nicht an der Backe haben. Das hat aber absolut nichts damit zu tun, was Realität ist. Auch die Fragen der Richter mit „wurde eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis versagt“ oder „gibt es eine Mindestanzahl von Beamten um die Ausbildung“ zu garantieren lassen schon eine Richtung erahnen.
Ich persönlich glaube nicht daran, dass Argumente wie „im Angestelltenverhältnis verdiene ich weniger“ oder „wenn ich aus dem Beamtenverhältnis aussteige, verliere ich meine Pensionsansprüche“ gelten. Da ja eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rente oder der Anspruch auf Altersgeld seitens des Dienstherren ja gegeben ist. Ich sehe da immer noch keine sachliche Argumentation.

Leviathan
1 Jahr zuvor
Antwortet  Se Länd

Ich verstehe was Sie meinen. Meiner Meinung nach werden aber angestellte Lehrkräfte nicht angemessen bezahlt und bei uns Beamten wird sich die Gehorsamkeit erkauft.
Für mich geht es beim Streikrecht nicht darum, ob man Anweisungen folgen kann oder nicht. Auch nicht wie gewissenhaft man arbeitet. Es ist eher, dass Beamte kein wirksames Mittel der Interessenvertretung hat. Der Fürsorgepflicht wird kaum nachgekommen und remonstrieren hat bei uns zumindest noch nichts geändert.

Se Länd
1 Jahr zuvor
Antwortet  Leviathan

Ich stimme Ihnen da zu 100% zu und ich unterstelle den Ländern, dass das System hat. Ich habe mich aus genau diesem Grund ganz konkret gegen das Beamtentum entschieden. Für mich wäre diese Ohnmacht, welche evtl. manche hier empfinden, unerträglich. Meines Erachtens ist ein vollkommen selbstbestimmtes Leben in diesem Verhältnis nicht möglich.
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich würde jeder Lehrkraft das Streikrecht gönnen, aber ich glaube nicht, dass das als Menschenrecht anerkannt wird und das komplette Beamtensystem auf den Kopf gestellt wird.

Last edited 1 Jahr zuvor by Se Länd
Leviathan
1 Jahr zuvor
Antwortet  Se Länd

Ich bin zwar kein Quereinsteiger aber habe einiges an Berufserfahrung gesammelt bevor ich dann Lehrkraft wurde. Ich bin es gewohnt, mich durchzusetzen oder unterzuordnen und unter suboptimalen Umständen zu arbeiten. Was ich aber extrem unterschätzt habe, ist genau dieses Ohnmachtsgefühl, was sie beschreiben. Ich halte mich zumindest für realistisch und habe glaube ich kein Helfersyndrom. Aber diese Dickfelligkeit, die mir inneren Ministerien begegnet ist, die in Spielräumen von 15 Jahren denken, da fühle ich mich wirklich hilflos. Eben auch wegen der Kinder.

Se Länd
1 Jahr zuvor
Antwortet  Leviathan

Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Rainer
1 Jahr zuvor

Was soll das dann überhaupt noch mit dem Beamtenstatus?

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rainer

Allein die Diskussion sollte mal vom Dienstherren zum Anlass genommen werden, endlich nicht mehr verfassungswidrig zu besolden

Last edited 1 Jahr zuvor by Alex
dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rainer

Weil die Verbeamtung für den Staat aka öffentliche Hand – d.h. den Bund und die Länder sowie die Kommunen – kostengünstiger ist. Hinzu kommt dass die öffentliche Hand ohne das Mittel der Verbeamtung auf dem Arbeitsmarkt chancenlos ist. Die Zahl der derzeit nicht besetzten Planstellen in der öffentlichen Verwaltung spricht jedenfalls Bände.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor

Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Wolfgang Däubler:
Die Frage sollte sein, weshalb der Gesetzgeber ein mögliches Streikrecht für Beamte nicht perpetuierte, sondern z. B. im Bundesbeamtengesetz auf eine Normierung der Streikfrage verzichtete.
Quelle
 

Se Länd
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Das ist wirklich eine sehr gute Frage :).

Gernot
1 Jahr zuvor

Die Verbeamtung von Lehrkräften wegen gravierender Vorteile unterstützen und sogar fordern, gegen den Nachteil, das Streikverbot, aber Sturm laufen?!
Das nenne ich ganz schön dreist. Sich dazu auch noch ein weiteres Menschenrecht auszudenken, das über allem steht, und es speziell für Lehrer bei der letzten Instanz, dem EGMR, einzuklagen, macht mich sogar wütend.

Täuscht mich mein Eindruck, dass heute viele Partikularinteressen mit „Menschenrecht“ begründet und nur auf diese Weise durchgesetzt werden?
Mich beängstigt jedenfalls dieser Eindruck.

L.F.
4 Monate zuvor

Warum werden Lehrer in DE überhaupt verbeamtet? Nur der Polizei, Feuerwehr und den Richtern steht aus meiner Sicht die Verbeamtung zu, denn sie sorgen für den Schutz und die Sicherheit im Land und riskieren ihr Leben für andere. Allen anderen steht das nicht zu und benachteiligt andere Berufsgruppen. Andererseits stellt sich die Frage, warum in DE so viele Lehrer fehlen, obwohl sie im europäischen Vergleich am besten verdienen und lebenslange Beamtenprivilegien genießen dürfen? Des Weiteren stellt sich für mich die Frage, warum das Gesundheitswesen nicht verstaatlicht und die Ärzte nicht verbeamtet werden? Denn sie sollen ja nicht profitorientiert rund um die Uhr für die Gesundheit der Menschen sorgen, was noch wichtiger ist als die Bildung.

dickebank
4 Monate zuvor
Antwortet  L.F.

Die Ärzte des staatlichen Gesundheitsdienstes und des Veterinärdinstes werden verbeamtet.
Das ist aber für viele nicht attraktiv.

Die Verbeamtung sorgt dafür, dass der Staat Sozialabgaben einspart und die Pensionslasten auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt.

Dass die lehrkräfte in D zu den angeblich bestbezahlten gehören, ist eine Mär – fama errat.
Die fehlende Arbeitszeiterfassung führt dazu, dass die bezüge lediglich in Relation zum Unterrichtsdeputat gesetzt werden, im besten Fall in Bezug zur Wochenarbeitszeit anderer Beschäftigter im ÖD (bei Beamten 41 Wochenstunden, bei Angestellten des ÖD 38,5 Wochenstunden und bei angestellten lehrkräften 41 Wochen stunden – wie bei den verbeamteten Lehrkräften) gesetzt werden. Die Mär der 13 Ferienwochen hält sich genauso hartnäckig. Zunächst sieht das nach 65 bezahlten, freien Tagen aus. Das ganze hat nur einen Nachteil, es wird vergessen den Urlaubsanspruch der Lehrkräfte (28 Tage) und die in den Ferien liegenden gesetzlichen Feiertage abzuziehen. In NRW sind das der 1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, teilweise der 3. Oktober und der 1. und der 2. Weihnachtsfeiertag sowie der halbe (tarifliche) Feiertag an Heiligabend und Silvester ( in Summe weitere 8 Tage). Hinzukommen noch die verpflichtenden drei Vorbereitungstage am Ende der Sommerferien zu Beginn eines neuen Schuljahres. Das sind dann zusammen 39 Tage, die von den 65 Ferientagen abgezogen werden müssen. Diese 26 Tage werden von den Ländern als Überstundenausgleich angerechnet, da jeder Arbeitgeber/Dienstherr weiß, dass eine Vollzeitstelle im Schuldienst nicht in 41 Wochenstunden zu erledigen ist. Bezogen auf ein Kalenderjahr sind die 26 zusätzlichen freien Tage umgerechnet lediglich ein halber Tag Freizeitausgleich je Kalenderwoche. Das entspricht gerade einmal vier Stunden. Rechen Sie die 26 Tage auf 40 Unterrichtswochen um, sind es gerade einmal 20 Minuten (rechnerischer) Überstundenausgleich je Unterrichtstag.

Ich versteh ja auch nicht, warum bei diesen paradiesischen Zuständen die Bewerber bei den Schulabteilungen der Bezirksregierungen gerade nicht Schlange stehen. Aber vermutlich warten die erst einmal ab, bis die A13 für alle in vollem Umfang an die aktiven lehrkräfte ausgeschüttet werden und die tatsächliche Arbeitszeit entsprechend des EUGH-Urteiles von den ländern im Bereich Schule umgesetzt worden ist.

Zum Ende nocheinmal folgendes gesagt:
Am meisten werden tarifbeschäftigte lehrkräfte verladen, da sie – abweichend von den Arbeitszeitregelungen des sonstigen ÖD – die gleiche Unterrichtsverpflichtung wie verbeamtete Lehrkräfte haben. In NRW sind das bei einer Volzeitstelle 25 Wochenstunden an GY und GE, an allen anderen Schulformen 28 Wochenstunden.

Come and join the company! Der Job hat schließlich Pultstatus:(