Nach 13 Jahren Wartezeit: Landtag beschließt Gesetz zur Angleichung von Lehrer-Gehältern

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Der nordrhein-westfälische Landtag hat die schrittweise Angleichung der Lehrer-Einstiegsgehälter von der Primar- bis zur Oberstufe gesetzlich besiegelt. Für den Gesetzentwurf stimmten am Donnerstag die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen. SPD, FDP und AfD enthielten sich.

Lehrkräfte verschiedener Schulformen verdienen unterschiedlich – noch. Foto: Shutterstock

Die Lehrkräfte an Grundschulen und der Unter- und Mittelstufen (Sekundarstufe I) sollen demnach in fünf Schritten bis zum Jahr 2026 in die höhere Besoldungsgruppe A13 überführt werden. Rückwirkend zum 1. November 2022 haben sie bereits eine Zulage in Höhe von 115 Euro, die Anfang des Jahres ausgezahlt wurde. Die Zulage erhöht sich jährlich zum 1. August um jeweils 115 Euro, so dass ab August 2025 ein Plus von insgesamt 460 Euro erreicht wird.

Die Angleichung kostet das Land bis 2026 knapp 900 Millionen Euro. Damit soll die Verdienstlücke geschlossen werden, die jetzt noch etwa zwischen Grundschul- und Gymnasiallehrern klafft, obwohl die Ausbildungsstandards längst vereinheitlicht wurden. Die Angleichung der Lehrer-Gehälter war ein zentrales Wahlversprechen von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und auch eine jahrelange Forderung von SPD und Grünen.

Die SPD stimmte nun doch nicht für das Gesetz, sondern bemängelte, dass es für neue Ungerechtigkeiten im Besoldungsgefüge sorge. In einem eigenen Antrag forderte sie eine komplette Anpassung auf A13 schon im Jahr 2024. Auch besondere Funktionen etwa von Schulleitern müssten besser besoldet werden. Außerdem gingen die rund 40 000 tarifbeschäftigten Lehrkräfte leer aus, die «spürbar weniger» als ihre verbeamteten Kollegen verdienten, sagte die schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Dilek Engin. Besoldung und Einstufung der Lehrkräfte sollten sich nach Ansicht der SPD künftig an der Schulgröße orientieren und nicht mehr am Lehramt.

Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) entgegnete, dass das Gesetz noch nicht als «der große Wurf einer Besoldungsreform» gedacht sei. Die Angleichung der Lehrergehälter löse vielmehr etwas ein, das alle seit 2010 «sehr zögerlich angepackt haben».

Außerdem wird mit dem Gesetz die stundenscharf abzurechnende Erschwerniszulage für Notfallsanitäter wieder abgeschafft, weil sie sich als zu bürokratisch erwiesen hatte. Künftig soll die Zulage als Pauschale ausgestaltet werden und 20 Euro je 24-Stunden-Schicht betragen. News4teachers / mit Material der dpa

A13 für alle Lehrkräfte! GEW mahnt die letzten vier Bundesländer: „Bewegt euch!“ (Es geht dabei auch um Frauenrechte)

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Marie
11 Monate zuvor

„Besoldung und Einstufung der Lehrkräfte sollten sich nach Ansicht der SPD künftig an der Schulgröße orientieren und nicht mehr am Lehramt.“ So, so, die SPD will also die höhere Bezahlung der Gymnasialkräfte mit der Größe der Schule begründen…

Hans Maiaer
11 Monate zuvor
Antwortet  Marie

Gesamtschulen sind größer als Gymnasien.. Die Lehrkräfte sind ja auch betroffen.

Last edited 11 Monate zuvor by Hans Maiaer
Fakten sind Hate
11 Monate zuvor

„Besoldung und Einstufung der Lehrkräfte sollten sich nach Ansicht der SPD künftig an der Schulgröße orientieren und nicht mehr am Lehramt.“

Also verdienen Grundschullehrerinnen wieder weniger als z.B. Gymnasiallehrer, weil Grundschulen meist kleiner als andere Schulformen sind.

Falls dann mal die Personalkosten einer riesigen Schule zu teuer werden, dann wird die Schule geteilt. Ab Raum 182 ist die Europaschule B und ab 260 dann Europaschule C.

Selbstverständlich kooperieren alle drei Schulen ausgiebig, um das soziale Miteinander zu fördern. Leider konnten die Schulleitungsstellen von Europaschule B und C nicht besetzt werden, sodass die Leitung von Europaschule A kommissarisch übernehmen müssen.

Kanzler27
11 Monate zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Schulgröße? Darf ich jetzt jeder Depp darüber äußern? Das klappt ja schon sehr gut mit den Ermäßigungsstunden bei SL, je weniger Schüler, desto weniger Zeit für die Verwaltung. Klingt gut. Und bei kleinen Dorfschulen mit 5 KuK, wo sich die Ämter häufen und die Überstunden durch erkrankte KuK auch. Das ist richtig attraktiv. Was ist denn, wenn die Schule die Besoldungsschwelle knapp übersteigt und dann vielleicht wieder sinkt. Ich kann nicht mehr.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  Kanzler27

Das lässt sich doch ganz einfach auf kommunaler Ebene regeln.
Dann werden per Ratsbeschluss alle Grundschulen zu einer zusammengelegt. Diese Schule mit mehreren Standorten erhält eine Leitung mit Rektor (A15Z) und Konrektor A14Z). An jedem Schulstandort gibt es dann einen Abteilungsleiter (A14).
Alle Amtsbezeichnungen natürlich (m/w/d) – also männlich, weiß, deutsch:)

NetterMisanthrop
11 Monate zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Und die 40.000 tarifbeschäftigten Lehrkräfte… naja, die sollen mal nicht jammern, hätten sich ja mal etwas Mühe geben und Beamte werden können.

„Der Mensch fängt erst beim Leutnant an…“

Klaus Lehmkuhl
11 Monate zuvor
Antwortet  NetterMisanthrop

Die Aussage der SPD ist nicht richtig . Das kann man auf der Homepage des MSB nachlesen . Auch angestellte Lehrkräfte erhalten die Zulage auf Antrag . Er kann ab jetzt bis Oktober gestellt werden . Dann gibt es auch das Geld .

NetterMisanthrop
11 Monate zuvor
Antwortet  Klaus Lehmkuhl

Danke für die Korrektur.

gehtsnoch
11 Monate zuvor
Antwortet  NetterMisanthrop

NRW-Tarifbeschäftigte:
Anpassung der Lehrkräftebesoldung – Umsetzung im Tarifbereich
„Sie sind Erfüllerin bzw. Erfüller oder Beste Nicht-Erfüllerin bzw. Bester Nicht-
Erfüller und wurden ab dem 1. August 2015 eingestellt:
Sie haben vorbehaltlich der Entscheidung des Besoldungsgesetzgebers einen Anspruch auf die jährlich anwachsende Zulage (Abschnitt 1 Absatz 4 und Abschnitt 2 Ziffer 1 Absatz 4 der Anlage zum TV EntgO-L).
Anschließend werden Sie von der Entgeltgruppe 11 (mit Angleichungszulage) in die Entgeltgruppe 13 höhergruppiert
(Abschnitt 1 Absatz 1 und Abschnitt 2 Ziffer 1 Absatz 1 der Anlage zum TV EntgO-L).

Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Die Zahlung der Zulage ist wie folgt vorgesehen:
Ab 1. November 2022 bis 31. Juli 2023 in Höhe von monatlich 115 EUR,
ab 1. August 2023 bis 31. Juli 2024 in Höhe von monatlich 230 EUR,
ab 1. August 2024 bis 31. Juli 2025 in Höhe von monatlich 345 EUR,
ab 1. August 2025 bis 31. Juli 2026 in Höhe von monatlich 460 EUR.
Mit Wirkung vom 1. August 2026 wird die Zulagenzahlung eingestellt und es erfolgt gleichzeitig die Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 13.
[MSB- Merkblatt (Tarifbeschäftigte)
Stand: Dezember 2022]

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  NetterMisanthrop

Dann beschwere dich doch nicht, mit A12 bist du ja schon „Hauptmann“.
Nee, die klassische Menschwerdung beginnt eben bei A13:) – also als Major (Leutnant mit Hecke).

Hans Maiaer
11 Monate zuvor

Leider verpasst 1400 Lehrkräfte, die ein Sek. II Examen gemacht haben und auf Sek. I Stellen festsitzen, in die richtige Laufbahn zu bringen. Diese Wertschätzung, einfach toll.

Marc
11 Monate zuvor
Antwortet  Hans Maiaer

Naja als Grundschullehrer mit Masterstudium und Staatsexamen nach neuer Studienordnung werde ich auch nicht in die richtige Laufbahn eingruppiert. Ich müsste nach Beamtenrecht ebenfalls höherer Beamtendienst sein

Chapeau Claque
11 Monate zuvor

„Die Angleichung kostet das Land bis 2026 knapp 900 Millionen Euro.“
Mit den 115 € monatlich hat NRW auch dann 900 Mio. Euro je Stelle von 2022 bis 2026 sparen können.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  Chapeau Claque

Aber noch mehr ließe sich sparen, wenn alle Lehrkräfte im Eingangsamt A12 erhielten.

Lieber spät als nie
11 Monate zuvor

„Besoldung und Einstufung der Lehrkräfte sollten sich nach Ansicht der SPD künftig an der Schulgröße orientieren und nicht mehr am Lehramt.“

Je kleiner die Schule desto höher die Besoldung, da sich die gleiche Arbeit auf weniger Schultern verteilt??
Wahrscheinlich mal wieder eher anders herum und das macht überhaupt keinen Sinn…
ein 3-zügiges Gymnasium hat ja nicht weniger zu tun als ein 4-zügiges.