Schulen müssen Unterrichtsausfall bald wieder melden – warum eigentlich?

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DÜSSELDORF. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen müssen ihren Unterrichtsausfall wieder erfassen und melden. Die wegen der Corona-Pandemie ausgesetzte Pflicht wird zum kommenden Schuljahr wieder eingeführt. Das geht aus einem Rundschreiben des NRW-Schulministeriums an die Schulleitungen hervor. Unterdessen wurde das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage zum Thema im Auftrag der oppositionellen SPD-Fraktion bekannt. Ergebnis: Es fällt offenbar viel Unterricht aus. Der VBE bezweifelt denn auch den Sinn der Datensammelei – jeder wisse doch, dass Lehrkräfte fehlten.

Es darf bald wieder gezählt werden. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

«Um einen umfassenden Überblick über das Schulsystem hier in Nordrhein-Westfalen zu haben, ist es für uns von großer Bedeutung zu wissen, wie viel und auch aus welchen Gründen Unterricht an den Schulen ausfällt», teilte Schulministerin Dorothee Feller (CDU) mit. Neben der flächendeckenden, über das gesamte Schuljahr durchzuführenden Wochenmeldung sei jede Schule verpflichtet, einmal im Schuljahr über einen Zeitraum von zwei Wochen an einer Detailerhebung teilzunehmen. Die Wochenmeldung soll unmittelbar nach den Sommerferien starten.

«Es wäre überraschend, wenn die Zahlen alles andere als erschreckend werden, denn der Lehrkräftemangel ist gewaltig»

Die Teilnahme ist für alle öffentlichen Schulen verpflichtend. Die flächendeckende Erhebung war zum Schuljahr 2018/19 eingeführt worden, wurde coronabedingt allerdings schon im Frühjahr 2020 wieder ausgesetzt, um die Schulen während der Pandemie zu entlasten. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine müssen die Schulen zudem wöchentlich die Aufnahme geflüchteter Schülerinnen und Schüler melden, für die der Unterricht organisiert werden muss.

«Es wäre überraschend, wenn die Zahlen alles andere als erschreckend werden, denn der Lehrkräftemangel ist gewaltig», kommentiert Anne Deimel, Landesvorsitzende des Bildungsverbands VBE, den Bescheid. Die Erhebung schaffe aber keine weiteren Lehrkräfte. «Vom Wiegen allein wird die Sau nicht fett», heißt es in der Mitteilung des VBE.

Tatsächlich lässt eine aktuelle Umfrage, die die SPD-Landtagsfraktion in Auftrag gegeben hatte, das Ausmaß erahnen. Mehr als die Hälfte der Eltern in NRW berichten danach von regelmäßigem Unterrichtsausfall bei ihren Kindern. Fast jedes vierte befragte Elternteil (22 Prozent) berichtet sogar von «mehrmals wöchentlichen» Ausfällen. Besonders betroffen seien Hauptfächer wie Mathe und Deutsch.

«Der Unterrichtsausfall ist nicht nur ein großes Ärgernis für die Familien, sondern vor allem ein großes Problem für die betroffenen Kinder. Jeder Unterricht, der ausfällt, ist ein Stück weniger Chancengleichheit», sagt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW (von Beruf Lehrer). Die Eltern teilen diesen Eindruck offenbar. Jeder zweite Befragte sieht der Umfrage zufolge negative Folgen bei den eigenen Kindern aufgrund von Unterrichtsausfall. Eine deutliche Mehrheit sieht zudem jetzt schon keine Chancengleichheit bei der Bildung.

«Das, worunter die Schulen schon lange leiden, wird durch die aktuelle Elternumfrage bestätigt»

In dieser Gemengelage vermissen Mütter und Väter offenbar Engagement seitens der Landesregierung. Mehr als 60 Prozent meinen jedenfalls, dass Schwarz-Grün nicht genug gegen den Unterrichtsausfall unternimmt. «Seit ihrem Amtsantritt befindet sich die Ministerin im schulpolitischen Blindflug. Mir ist schleierhaft, warum sie die Erhebung erst zum kommenden Schuljahr wieder einführen wird», kritisiert Ott mit Blick auf die Ankündigung Fellers, die Meldung der Daten wieder einzuführen: «Leider hat sie die Zeit auch nicht dafür genutzt, endlich ein digitales, systematisches und schulscharfes Monitoring des Unterrichtsausfalls sowie des Vertretungsunterrichts zu entwickeln.» In dieser Hinsicht sei das vergangene Schuljahr verschlafen worden – meint der SPD-Fraktionschef.

«Das, worunter die Schulen schon lange leiden, wird durch die aktuelle Elternumfrage bestätigt», meint VBE-Landeschefin Deimel. Vielerorts falle täglich Unterricht aus. Darunter litten besonders die Schülerinnen und Schüler. «Ohne den notwendigen Unterricht wird ihnen die Möglichkeit genommen, konstant und tiefergehend zu lernen», so Deimel. Die Schulleitungen und Lehrkräfte litten allerdings auch darunter. Unterrichtsausfall, Vertretungsunterricht, aufgeteilte Klassen gehörten zu ihrer täglichen Arbeit. Deimel forderte von der Politik effektive Maßnahmen gegen den Lehr- und Fachkräftemangel an Schulen.  News4teachers / mit Material der dpa

VBE-Landeschefin Deimel: Leistungsdruck erhöhen? „So funktioniert Lernen nicht“

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Gustav
10 Monate zuvor

Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.
Am Ende ist der Unterrichtsausfall doch nur ein subjektives Empfinden gewesen, denn die Zahlen sagen etwas anderes.

Rainer Zufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Gustav

Ist das nicht ein Göbbels-Zitat?

dickebank
10 Monate zuvor
Antwortet  Gustav

Es müssen doch nur die Freisetzungen gemeldet werden, die sich auf den gültigen Stundenplan beziehen. Die Abweichungen der laufenden Stundenpläne von den Soll-Plänen werden doch gar nicht erfasst.
Wird ein dreistündiges Fach wie Sport, das im Regelfall im Doppeljahrgang 5/6 in einem Schuljahr zwei- und im nächsten 4-stündig unterrichtet werden soll, in jedem Schuljahr mit zwei Stunden eingeplant, heißt das de facto eine Kürzung um eine Stunde je Schuljahr. Dieser a priori eingeplante Ausfall (Stundenstreichung) wird von der Statistik doch überhaupt nicht erfast. Da wird nur erfasst, wenn eine Sportstunde ausfällt und die Schüler freigesetzt werden, wenn keine Vertretung eingeplant werden kann. Wenn die Vertretungskraft keine Sport-Fakultas hat und mit der klasse im Klassenraum bleibt, gilt das ebenfalls als abgehaltene Vertretungsstunde und nicht als ausgefallenen Sportstunde. Dasselbe gilt wenn die Sporthalle wegen reperaturarbeiten geschlossen ist und Spirt wetterbedingt nicht im Freien abgehalten werden kann und die Klassen stattdessen im Klassenraum beschäftigt werden.

Das Fach sport habe ich hier exemplarisch genommen, Gleiches gilt für alle anderen Fächer. Die meisten Kürzungen werden mit Bekanntgabe der Unterrichtsverteilungsplanung den Kollegien offenbart und sind Folge der Mangelverwaltung. Wenn an einer Schule je Woche etwa 100 Stunden Englischunterricht bis zum Ende der 10 erteilt werden müssten, die Zahl der Englischlehrkräfte aber nur rund 90 Lehrerstunden ermöglicht, dann hat das Streichungen in einigen Jahrgängen zur Folge. Da gibt es dann nur drei statt vier Stunden Englisch.

Was nicht passt, wird passen gemacht!

Realist
10 Monate zuvor

Vorbereitung der Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte. Der Unterrichtsausfall ist so groß, dass die Deputatserhöhung „alternativlos“ ist. Man will das gerichtsfest nachweisen, falls Verbände dagegen klagen wollen.

Rainer Zufall
10 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Wenn anständig gemacht eines der kleineren Übel, wenn man sich die Alternativen ansieht…

Pit2020
10 Monate zuvor

„Schulen müssen Unterrichtsausfall bald wieder melden – warum eigentlich?“
Frage: „… warum eigentlich?“
Antwort:Es muss alles dokumentiert werden!!!

Das genügt nicht als Antwort?!
Dennoch: Bitte nicht mehr nachfragen.
Es gibt keine „Tricks“ in Sachen Sinnhaftigkeit, denn es gibt nach Jahren immer stärker überbordender Dokumentationspflicht keine Illusionen mehr über Sinn und Zweck, weil ja niemals sinnvolle Gegenmaßnahmen (Ausbildung von Lehrernachwuchs, stattdessen Stellenreduktionen usw.) ergriffen wurden – es ist eine reine Beschäftigungstherapie namens „Nebelkerze“.
(In „Army“- bzw. Knastfilmen ist das dann die Szene, wo man die „auserwählten“ Insassen mit der Zahnbürste die Latrinen schrubben lässt … Es glaubt ja wohl niemand, dass das ernsthaft zur flächendeckenden 😉 Hygiene beitragen könnte …)

Vom Wiegen wird die Sau nicht fett!
Nun ja, DAS müsste erstmal nachgewiesen werden, am besten durch kostengünstige 😉 Studien, in denen – wie üblich – tatendurstige „Experten“ ihrem Forscherdrang hemmungslos nachgehen dürfen.
Hier ist die Versuchsanordnung entscheidend:
Die Sau muss gewogen werden, BEVOR sie durchs Dorf getrieben wird!!! (Jeder Gang macht schlank – also Obacht!)
😉

Biene
10 Monate zuvor
Antwortet  Pit2020

Da die Sau jedoch sehr regelmäßig durch das Dorf getrieben wird, ist davon auszugehen, dass das Tier nicht gemäß den Tierschutzbestimmungen versorgt werden konnte und demzufolge kurz vorm Verhungern ist.
Mein Vorschlag daher, die Sau erst mal wieder Sau sein lassen, dass sie wieder in Ruhe fressen kann.
!Ironie enthalten!

Pit2020
10 Monate zuvor
Antwortet  Biene

@Biene

Ja, leider.

Um im Bild zu bleiben:
Natürlich würde man sich als Tierfreund erst einmal um die liebe, gute Sau kümmern, bevor man ihr zumutet, sich auf den berühmt-berüchtigten und oft zitierten (aber nie näher definierten) „guten Weg“ 🙁 zu machen/machen zu müssen.
Aber wir haben es hier nicht mit Tierfreunden zu tun – vielmehr mit so einer Art Schweinehirten mit „Inkompetenz-Kompetenz-Prüfung summa cum laude“.
(ohne Ironie)

Mary-Ellen
10 Monate zuvor
Antwortet  Pit2020

„….so einer Art Schweinehirten….“

Hier täte ja auch die Gesangspassage aus der Operette “ Der Zigeunerbaron“ prima passen.
Da trällert der Schweinehirt gar fröhlich:

„Ja das Schreiben und das Lesen
ist nie mein Fach gewesen, drum schon von Kindesbeinen beschäft‘ ich mich mit Schweinen“.

Pit2020
10 Monate zuvor
Antwortet  Mary-Ellen

@Mary-Ellen

Hallo Mary-Ellen,
ja – das passt so schön … es könnte die Bildungs-Hymne unseres Gesamt-Bildungslandes (also für alle 16 „Zweigstellen“) werden! 🙂

potschemutschka
10 Monate zuvor
Antwortet  Mary-Ellen

Wurde die Operette eigentlich auch schon umbenannt?

potschemutschka
10 Monate zuvor
Antwortet  Mary-Ellen

Danke! Sehr interessanter Artikel.

Klaus Lehmkuhl
10 Monate zuvor

Und wieder mehr Arbeit für die Schulen … Am Unterrichsausfall wird sich nichts ändern . Frau Feller versteckt ihre erschreckende Hilflosigkeit hinter derartig sinnfreien Maßnahmen .

Rainer Zufall
10 Monate zuvor

Schullleitungen dürfen sich also als Puffer opfern. Es gibt viele gute Vertretungsstunden, aber unter dem Lehrkräftemangel gerät „der Plan“ in Gefahr. Schulklassen haben keine Zeit für gute Vertretung, die sie nicht im Thema weiter bringt…

Nicht ergiebige Vertretungsstunden will ich nicht groß umschreiben, aber sie werden sicher als wertvoll in der Statistik verewigt… -___-

Last edited 10 Monate zuvor by Rainer Zufall
DerDip
10 Monate zuvor

Wenn es richtig gemacht wird (IT gestützt) dann ist die Erfassung des Unterrichtsausfalls kein Mehraufwand und im Sinne der Transparenz wichtig.

Was mit den Zahlen am Ende gemacht wird, ist eine andere Frage.

Tito
10 Monate zuvor

Soweit ich weiß fällt bei Doppelt- und Dreifachaufsichten kein Unterricht aus – laut Statistik. Das dann kein Unterricht stattfindet, interessiert aber niemanden. Und die Statistik sieht gleich viel besser aus.

chrissie
10 Monate zuvor
Antwortet  Tito

Genau an dieser Stelle liegt das nächste Problem. Ich bin der Meinung, dass hier auch konkret erfasst werden sollte, ob im sogenannten Vertretungsunterricht tatsächlich Unterricht stattfindet oder lediglich nur eine Betreuung.
Unserer 10-jährigen Erfahrung nach, wird von der vertretenden Lehrkraft in 99% der Fälle nur betreut (ja, ich weiß, jetzt kommt wieder das Argument, LuL können sich so kurzfristig nicht adäquat auf den Vertretungsunterricht vorbereiten. Ich meine, da gibt es so unendlich viele Möglickeiten, diese Zeit sinnvoll mit den SuS zu nutzen….) und die SuS beschäftigen sich leise mit „irgendetwas“. Also diese von den SuS lediglich abgesessene Zeit verdient den Namen „Unterricht“ keinesfalls. Insofern kann man LuL sowie SuS diese Zeit auch gerne ersparen. Vor allem läuft dieses „Vertretungskonzept“ bis einschließlich Jahrgangsstufe 9, wo sich schon längst eine Betreuung erübrigt.
Insofern, sollte man demnächst auch noch den Vertretungsunterricht als Ausfallstunden erfassen, wird sich ein noch viel größeres Erschrecken auftun.

Nick
10 Monate zuvor

In meinem Freundeskreis gibt es vereinzelt Eltern, die bereits seit Monaten akribisch den Unterrichtsausfall ihrer Kinder dokumentieren. Zudem holen sie sich regelmäßig Informationen über die Gründe der Ausfälle ein (z.B. unbesetzte Stellen, Krankenstand, Teilzeit). Der Plan ist, sich entweder an die Presse oder an die Politik (gern auch über einen vernetzten Fachanwalt) zu wenden und dabei die Schule konkret zu benennen. Ob das angenehme Mittel sind ist für diese Eltern unwesentlich.

447
10 Monate zuvor
Antwortet  Nick

An sich eine gute Idee.
Bestimmt kriegen die als Schuldige dann bald ausgemachten, einfachen Lehrkräfte (denn SL und höher sind nie schuld) so richtig Lust auf Unterricht bei dieser Schülerschaft.

Nick
10 Monate zuvor
Antwortet  447

Was würde eine Lehrkraft selbst machen wenn die eigenen Kinder betroffen wären und zu „dieser Schülerschaft“ gehören würden?

Nick
10 Monate zuvor
Antwortet  Nick

Gemeint von mir sind die „eigenen Kinder“ (Tochter, Sohn) in der eigenen Familie.

Bla
10 Monate zuvor
Antwortet  Nick

Die Kinder auf eine Privatschule schicken.

Mal im Ernst: Für mich ist das nachvollziehbar, wenn die Eltern das machen. Aber was will man damit erreichen? Die übrigen LuL verkraulen? Demotivieren? Genau die können ja am wenigsten dafür. Weitergereicht und kritisiert werden vor allem aber wohl diese unterrichtenden LuL.

Daher: Absprache mit der Schule und wenn möglich (und das wäre meiner Meinung nach auch sinnvoll) zusammen (zu) agieren.
Also: Antragstellungen auf Besetzung der Stellen von Schulseite. Transparenz, so weit möglich und juristisch im Rahmen. Und dann mit der Elternschaft gemeinsam „Druck“ aufbauen.
Allerdings … Wo soll man die LuL hernehmen? Dort muss man politisch halt auch längerfristig planen und mal was sinnvolles machen.
Für diese Eltern und Kinder (und Schule) gäbe es dementsprechend entweder mehr LuL (Abzug von wo anders, wo sie dann fehlen werden – Taktik: „mundtot machen“) oder es ändert sich gar nichts (Taktik: „haben wir halt nicht“) oder erst für künftige SuS (Taktik: „wir wollen was ändern, realistisch hilft das EUCH aber gerade nichts“).

Laura
10 Monate zuvor

Besonders schön lässt sich die Statistik verfälschen, wenn Stunden, die vertreten werden, nicht als Ausfall geführt werden… die verbliebenen Kollegen leisten ja Mehrarbeit. Irgendwann wird der Esel zusammenbrechen.

Sally
10 Monate zuvor

Immer dieser Verwaltungsaufwand!
Unterrichtsausfall, der durch Fehlen der Lehrer verursacht ist des Guten zu viel.
Wenn in den letzten Rumhängtagen vor den Ferien ein Schüler fehlt soll aber gleich das große Programm abgespult werden.
Vielleicht kann man durch sorgfältige Dokumentation der Lehrerfehlstunden auch hier den einen oder anderen Wiederholubgstäter entlarven.
Dass derartige Aufzeichnungen strukturelle Probleme aufzeigen können können/wollen sich Lehrer wohl nicht vorstellen.

dickebank
10 Monate zuvor
Antwortet  Sally

Ja, das finde ich auch. Nur wen wollen Sie zur Rechenschaft ziehen, wenn die Statistik nachweist, dass NN1, NN2 und NN3 nie zum Dienst erschienen sind und die Vertretungskräfte aus dem „Geld statt Stellen Programm“ vor Ende der vetragszeit gekündigt haben, da sie an anderer Stelle eine festanstellung angeboten bekommen haben. Leute, die nicht eingestellt worden sind, können auch keinen Unterricht geben. Was nutzt es, wenn das MSB zusätzlich tausende Stellen freigibt und auf die entsprechenden Ausschreibungen der Schulen hin nur ein Bruchteil dieser Stellen besetzt werden kann, weil es an Bewerbern mangelt?
Derzeit gehen mehr Lehrkräfte in den Ruhestand als neue Lehrkräfte nachrücken. Die unterrichtsverteilungsplanung ist reine Mangelverwaltung, ob die Fehlstunden nun erfasst werden oder nicht.Das ganze laüft auf das Prinzip nackter Mann und Tasche hinaus.

447
10 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Oder eben das Leben spielt, wie es so spielt (exemplarische Auflistung von Beispielen der letzten zwei Monate:)
– A: Sehr junges Kind lebensgefährlich erkrankt, logischerweise Ausfall
– B: Zertifizierter Herzfehler entdeckt, Medikamente (schweres Zeug), Serie von Behandlungen, Bypass
– C: Versetzung, da unüberbrückbare Differenz mit SL, schwere gegenseitige Vorwürfe, Gerichtsverfahren stand schon im Raum…klar lässt die sich krankschreiben.
– D: Geht in Pension
– E: Geht in Pension und verlässt die Republik
– F: Schwanger
– G: Schwanger mit Zwillingen

Jedesmal ein Ausfall mehr…weil solche Dinge einfach passieren. So ist das Leben, Zeug passiert.

447
10 Monate zuvor
Antwortet  Sally

Jawoll, die „Wiederholungstäter“! Da lachen ja die Hühner.

Wer nur schamlos genug und pflichtvergessen genug als Beamter ist, der ist aber kein „Täter“.

Sondern krank gemeldet oder krank geschrieben.

In nicht wenigen Fällen ist die Person auch TATSÄCHLICH krank, meistens psychisch oder psychosomatisch.

Und nur für das Protokoll:
Bei so einer Sprachwahl würde ich persönlich ganz freundlich lächeln, umgehend am nächsten Tag meinen Hausarzt und danach ein/zwei Spezialisten für irgendwas aufsuchen.
Wenn ich denen WAHRHEITSGEMÄSS und ohne jede Übertreibung meine Arbeitszeiten der letzten Jahre schildere und ein Wort wie „Kopfschmerzen“ benutze…da können Leute wie Sie und ihre Sprösslinge sich den Abitur- und ZP-Stoff dann alleine beibringen. Viel Spaß dabei.

Gerne kann auch der Amtsarzt über alles drüberschauen, kein Problem….“Täter“, ganz fettes roflcopter darauf.

Und keine Sorge, zur Prüfungskorrektur und Benotung bin ich dann wieder da. Versprochen. 🙂

Sally
10 Monate zuvor
Antwortet  447

Ich vermisse den roten Daumen.
Wenn Schüler vor den Sommerferien krank werden ist das ein Fall für das Ordnungsamt/die Polzei, richtig?
Bei kranken Beamten ist das natürlich was anderes.

uesdW
10 Monate zuvor
Antwortet  Sally

Wenn Schüler oder Lehrkräfte vor den Sommerferien krank sind, sind sie krank. Dann sollten sie aber auch zu Hause sein und sich erholen, und nicht am Flughafen oder auf der Autobahn ans Meer.
Und da gibt es ja leider genügend Fälle. D.H. wenn Schüler vor den Ferien „krank“ sind, damit man schneller in die Ferien kommt, dann ist es etwas für das Ordnungsamt.
Bei den Beamten greift dann in diesem Fall die normale Disziplinarschiene, sofern es nachgweisen kann.

Anne
10 Monate zuvor
Antwortet  Sally

Nein, der kranke Beamte (und auch der kranke angestellte Lehrer) legt genau wie das kranke Kind ein ärztliches Attest vor.

Last edited 10 Monate zuvor by Anne
dickebank
10 Monate zuvor
Antwortet  Anne

Und eine kranke, tarifbeschäftigte Lehrkraft muss spätestens am dritten Tag nach Beginn der Erkrankung – wie jeder andere Arbeitnehmer auch – eine AU vorlegen.

Bayer
10 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Und: sollte die SL Zweifel haben, so kann sie auch ab dem 1ten Krankheitstag Attestpflicht anordnen (so geschehen bei uns in Bayern)

dickebank
10 Monate zuvor
Antwortet  Bayer

Dann würde ich meinen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht treffen. Laut Arbeitsrecht, und das gilt füre mich als tarifbeschäftigter Lehrkraft, muss ich nämlich erst eine AU am dritten Tag nach Erkrankung vorlegen. Wenn ich also heute – 09.06. – mich wegen gesundheitlicher Probleme abmelde, muss die AU erst am 13.06. der Schule vorliegen. Die AU muss allerdings den Zeitraum ab dem 09.06. abdecken. Das ist der Tatsache geschuldet, dass ich ja erst einmal einen Arzttermin vereinbaren muss, um überhaupt eine AU erlangen zu können. Die elektronische AU – gemeint ist der Datenaustausch zwischen Krankenkasse und AG – läuft ja immer noch nicht vollkommen reibungslos. Die exate Erfassung der Daten ist auch Folge der Bestimmungen für die Lohnfortzahlung durch den AG und den Beginn des Krankengeldes, das von der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet wird.

Bei der Dienstunfähigkeit von Beamt*innen sieht das anders aus. Die müssen ab einer Dienstunfähigkeit von mehr als drei Tagen eine Bescheinigung vorlegen. D.h. aber auch, sie könnten bis zu drei Tagen wegen Krankheit zuhause bleiben, ohne dass sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssten.

Anne
10 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Sag ich doch…