Mutmaßlich rechtextreme Lehramts-Kandidatin: Kommt nun ein Verfassungstreue-Check?

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POTSAM. Wer Beamter oder Beamtin auf Probe werden will, muss nach den Plänen von Brandenburgs Innenminister Stübgen künftig einen Check beim Verfassungsschutz überstehen. Der aktuelle Fall einer mutmaßlich rechtsradikalen Lehramtskandidatin zeigt aus seiner Sicht, wie notwendig das ist.

Klingelt’s? Illustration: Shutterstock

Nach dem Fall einer Lehramtskandidatin mit möglicherweise rechtsextremen Verbindungen dringt Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen auf die baldige Einführung des geplanten Verfassungstreue-Checks. «Wer sich für erwiesen extremistische Organisationen engagiert, der tritt nicht für die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Verfassung des Landes Brandenburg ein, der gefährdet sie», sagte der CDU-Politiker. «Deshalb braucht es den Verfassungstreue-Check. Für Extremisten gibt es im Landesdienst keinen Platz.» Der Landtag hat noch nicht über den Check entschieden.

Eine Lehramtskandidatin soll beim rechtsextremen «Compact»-Magazin moderiert haben. Der Verfassungsschutz hatte das Bildungsministerium bereits am 27. Juli über den Fall informiert. Die Kandidatin wurde erst Ende vergangener Woche vom Dienst freigestellt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft das Magazin seit 2021 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein.

Das rot-schwarz-grüne Kabinett hatte dem Gesetzentwurf Stübgens vor gut einem Jahr zugestimmt. Die entsprechende Behörde soll künftig beim Verfassungsschutz fragen, ob dort Informationen vorliegen, die daran zweifeln lassen, dass sich die künftige Beamtin oder der künftige Beamte zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Die Anfrage soll nur für Bewerber erfolgen, die für eine Einstellung ausgewählt wurden – also nicht für Anwärterinnen und Anwärter, sondern Beamtinnen und Beamten auf Probe. Im Fall der Lehramtskandidatin hätte die Prüfung demnach gegriffen, wenn die Frau Beamtin auf Probe geworden wäre.

«Eins muss klar sein: In unseren Schulen haben Lehrkräfte mit demokratie- und verfassungsfeindlichen Tendenzen nichts verloren»

Die Grünen im Landtag sehen den Verfassungstreue-Check grundsätzlich mit Skepsis. Das vorgeschlagene Modell überzeuge nicht, heißt es.

Grünen-Fraktionschefin Petra Budke geht auf den Gesetzentwurf auch mit Blick auf den Fall der Lehramtskandidatin kritisch ein. «Eins muss klar sein: In unseren Schulen haben Lehrkräfte mit demokratie- und verfassungsfeindlichen Tendenzen nichts verloren», sagte Budke. «Allerdings hätte der CDU-Vorschlag zum Verfassungstreue-Check im Fall der suspendierten Lehramtsanwärterin gar nicht geholfen.» Er solle für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf nicht angewendet werden, weil das Referendariat noch Teil der Ausbildung sei.

Die Grünen-Politikerin warf dem Haus von Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) eine zu späte Reaktion vor. Wenn Lehrkräfte und Lehramtsanwärterinnen und -anwärter dem Verfassungsschutz auffielen, böten Beamtenrecht, Disziplinarrecht und Strafrecht ausreichende Handlungsmöglichkeiten, sagte Budke. «Wir haben da zwar noch konkrete Vorschläge zur Verbesserung – entscheidend ist aber, dass auch wirklich schnell gehandelt wird und nicht erst Wochen vergehen, bis Konsequenzen gezogen werden.»

Die Fachabteilung im Bildungsministerium hatte nach Recherchen im Studienseminar entschieden, zunächst keine dienstrechtlichen Konsequenzen für die Frau zu ziehen. Sie wollte laut Ministerium weitere Nachweise zur Eignung einholen, vor allem durch Nachfragen beim Verfassungsschutz, der vor der Frau gewarnt hatte. Bis der «Tagesspiegel» zu dem Fall recherchierte, passierte das allerdings nicht. News4teachers / mit Material der dpa

Es riecht nach Rechtsextremismus: Bildungsminister entzieht seinem Apparat (ein Stück weit) das Vertrauen

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21 Kommentare
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Bernd
7 Monate zuvor

Ist dieses „Drängen“ bereits beschlossene Sache? Ich hoffe es für alle Beteiligten.

Der Zauberlehrling
7 Monate zuvor

https://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass

Kretschmann könnte man dazu als Zeitzeugen befragen.

Was im Kopf der Leute und in der Wahlurne vorgeht, wird man nur erfahren, wenn es „die Leute“ rauslassen – z. B. durch Auftritte als Moderatoren.

Ein Führungszeugnis muss ja sowieso vorgelegt werden. Nutzt aber auch nichts, bei den geheim-Radikalen.

GS in SH
7 Monate zuvor

Der Radikalenerlass hat bei uns zu viel Verunsicherung geführt.
Ich habe mein erstes Staatsexamen 1978 abgelegt, zu Beginn der sog Lehrerschwemme. Wer überprüft wurde war nicht klar, aber es gab jede Menge Gerüchte. Reichte schon die Teilnahme an Anti-Atomkraft Demos aus, um verdächtig zu sein? Was war, wenn man an den Anti-Berufsverbot Demos mitgearbeitet hatte? Wurde man deshalb nicht eingestellt oder weil es zu viele Lehrer gab?
(Es betraf ja hauptsächlich Lehrer und Polizisten.)
Die Umtriebe der RAF machten die Sache nicht besser und förderten die Angst vor linken Strömungen. Der Eindruck entstand, dass einseitig gegen Links ermittelt wurde und Rechtsradikale nicht im Fokus standen.

Das wäre wohl heutzutage umgekehrt, oder vielleicht nicht? Die Bundesländer sind für die Einstellung von Lehrern zuständig. Wenn jetzt ein BL aber stark rechts regiert würde, wäre dann die Einstufung als Rechtsextremist seltener als in einem linksregierten BL? Würden immer die gleichen Maßstäbe angelegt? Oder würde in dem einem BL die Mitgliedschaft in der AfD als völlig unproblematisch angesehen?

Lisa
7 Monate zuvor
Antwortet  GS in SH

Ich bin nicht pro AFD, halte es aber auch für problematisch, die bloße Mitgliedschaft in einer Partei, die nicht verboten ist, zu sanktionieren. Damals als es hierzulande die Mitgliedschaft in der DKP betraf, wurde ich im Ausland doch öfter gefragt, ob Deutschland noch eine Demokratie ist. In Frankreich oder Spanien konnte man dieses Vorgehen gar nicht verstehen. O- Ton “ Aber hier gibt es sogar kommunistische Bürgermeister und Lehrer, und niemand will sie verbieten“

unverzagte
7 Monate zuvor
Antwortet  Lisa

! N O C H sind Braunblaue nicht verboten, obwohl sie alles dafür tun…

Bernd
7 Monate zuvor
Antwortet  unverzagte

Das werden Rotgrüne auch tun. Nur sind sie bislang noch daran gescheitert. Wenn die Wagenknecht-Partei tatsächlich kommt, könnte sich das Verbotsverfahren auch erledigt haben, weil die AfD dann im Stimmanteil unter die Relevanzgrenze rutscht.

unverzagte
7 Monate zuvor
Antwortet  Bernd

Möge sich Ihre Prognose bewahrheiten.

Nick
7 Monate zuvor
Antwortet  unverzagte

Diese Wagenknecht-Partei wäre auch nicht viel besser als die AfD, nur eben anders. Stichpunkte: Haltung zum Privateigentum, zur Marktwirtschaft, zur NATO.

http://www.tagesspiegel.de/meinung/abgesang-auf-die-linke-sarah-wagenknecht... 10280122.html

Unverzagte
6 Monate zuvor
Antwortet  Nick

Besser ist in diesem Kontext unpassend. Zur Erinnerung:
Die AfD ist primär aufgrund Ihres verächtlichen Menschenbildes, Ihrer Ignoranz zur Shoah und nicht zuletzt wegen Ihres Problems mit unserer Verfassung unwählbar!

Unverzagte
6 Monate zuvor
Antwortet  Nick

Wichtigstes Problem, die Klimakatastrophe, wird ebenfalls „nur“ von den Nichtwählbaren negiert.

Bernd
7 Monate zuvor
Antwortet  GS in SH

Deswegen muss man immer auf die Bestellung achten. Sie könnte nämlich mit unschönen Konsequenzen geliefert werden.

Kevin Stein
6 Monate zuvor
Antwortet  GS in SH

Interessant bei dem Fall der Compact-Moderatorin und Referendarin ist ja, dass sie schlimmer behandelt wird als vor 40 Jahren während der Zeiten des Radikalenerlasses. Dort war es nämlich verboten einen Betroffenen die Ausbildung (also das Referendariat) zu versagen. Das hat Alan Posener, der ja selbst davon betroffen war, im Artikel „Selbst Gegner des Staates dürfen Referendare sein – ich spreche aus Erfahrung“ eindrücklich beschrieben.
Hinzu kommt, dass zu Poseners Zeit tatsächlich die rechtliche Grundlage (in Form des Radikalenerlasses) bestand, die aber meines Wissens nach inzwischen abgeschafft ist. Nach welcher rechtlichen Grundlage wird hier also gehandelt?

a) Besteht also der „Radikalenerlass“ in einer verschleierten Form weiter oder wurde er unbemerkt durch die Hintertür reinstalliert?

oder

b) Wird der Referendarin, auch wenn das einigen Kommentatoren und der besonders engagierten Redaktion nicht gefallen mag, juristisch Unrecht getan?

So oder so, ich komme zu dem Ergebnis, je länger ich darüber nachdenke, dass hier wirklich ein Mangel im demokratischen Verständnis vorliegt, nur bin ich mir nicht sicher bei wem dieser größer ist.

Hysterican
7 Monate zuvor

Hmmm, an Einzelfällen eine Gesinnungsprüfung für alle zu begründen würde zu unserem überbürokratisierten System passen.

V.a., wenn diese Einzelfälle dann auch noch medial bekannt waren und sind. Das hat ja wohl eher mit der dahinter stehenden Bürokrarie zu tun als mit den verfassungszersetzenden „Arschlöchern“, die versuchen, durch den Gang durch die Institutionen oder die Schwächen im verfassungsgebundenem System (a’la NSDAP ab dem Jahr 1928) das gesamte Verfassungssystem zu zerstören.

Kloppt so offensichtliche Arschlöcher wie ‚Bernd‘ Höcke aus dem öffentlichen Systemen heraus und bleibt strikt…dann wird das was.
Entzieht ihnen die Pensionsberechtigungen, haltet ihnen die Versorgungsleistungen vor, macht klar, dass öffentliche Fälle gnadenlos verfolgt werden… hofft auf das Oberste Verfassungsgericht in Karlsruhe (wenn es bis dahin umgehen sollte) … aber generalverdächtigt nicht jede(n) der /die in den staatlichen Dienst will.

Wir bauen wieder Bürokratiemonster auf, die so viele Lücken und Fallstricke bedingen,dass jemand mit ernsthaft verfassungsfeindlichen Tendenzen darin obsiegen wird.

„Es ist an der Zeit ….“

Riesenzwerg
7 Monate zuvor

„«Allerdings hätte der CDU-Vorschlag zum Verfassungstreue-Check im Fall der suspendierten Lehramtsanwärterin gar nicht geholfen.» Er solle für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf nicht angewendet werden, weil das Referendariat noch Teil der Ausbildung sei.“

Heißt das jetzt, dass nicht-verbeamtete Lehrkräfte nicht nur rechtsextremistisch sein dürfen, sondern auch im Angestelltenverhältnis an Schulen unterrichten dürfen?

*schulterzuck

Bin ich im falschen Film?

Kevin Stein
6 Monate zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Nein, das bedeutet, dass das Referendariat Teil der Ausbildung ist und keinem (vermeintlichen) Extremisten (egal aus welchem Lager) verwehrt werden darf, da der Staat/die Länder ein Ausbildungsmonopol haben. Das ist auch der Grund dafür, dass selbst der ursprüngliche Radikalenerlass erst nach dem Referendariat griff.

Lisa
7 Monate zuvor

Erinnert mich an meine Jugend mit dem Radikalenerlass. Damals wurde unter anderem mein sehr beliebter Erdkundelehrer entlassen, gab sogar eine Schülerdemonstration pro Herr S. Was ich sagen will: Die damalige Situation schürte ein Klima der Verunsicherung, ja der Angst und der Selbstzweifel bei den Betroffenen. Zu heutzutage: Offen gesagt dachte ich immer, dass vor der Verbeamtung routinemäßig beim Verfassungsschutz nachgefragt wird. Was ist aber mit den vielen Angestellten Kollegen?

Ureinwohner Nordost
6 Monate zuvor

Im Osten nichts Neues.

Hier wurde nach dem Anschlusspakt der DDR an die BRD das „Personal“ auch durchschnüffelt.
Stichwort „MfS“.

Ist lange her, aber noch nicht vergessen 😉

Nick
6 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Sind die drei von Ihnen benannten Personen bekannte (Gesellschafts)Wissenschaftler? Ich habe von denen noch nie etwas gehört.