KIEL. Doppelte Rolle rückwärts: Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) will die Handynutzung an Grundschulen weitestgehend einschränken – und hat dafür einen Erlass herausgegeben, der die künftige Praxis weitgehend beschreibt. Tatsächlich hatte sie Ähnliches auch vor einigen Wochen angekündigt, war dann aber zurückgerudert: Die Schulen sollten entscheiden. Jetzt also doch ein Verbot, ein weiches jedenfalls.

«In den Pausen dürfen digitale Endgeräte nur bei besonderen Anlässen benutzt werden, wenn Lehrkräfte dies ausdrücklich erlauben», heißt es nun in einem Erlass ihres Ministeriums dazu. Das könne bei Änderungen im Stundenplan oder vergessenem Material und Essen der Fall sein. Ungefragt dürfe das Handy bei Notfällen benutzt werden.
In dem Erlass weist das Bildungsministerium darauf hin, dass «digitale Endgeräte längst auch zur schulischen Realität gehören». Aus diesem Grund solle die Medienkompetenz, technisch wie gesellschaftlich, gefördert werden. Die private Nutzung würde jedoch nur in Ausnahmefällen sinnvoll sein. Im Unterricht oder in Pausen sollen Grundschüler aber nicht ein Mobiltelefon nutzen. Ein generelles Verbot sei durch das schleswig-holsteinischen Schulgesetz aber nicht vorgesehen.
Noch vor zwei Wochen hatte Prien erklärt:«Wir haben die grundsätzliche Auffassung dass die Handynutzung an Grundschulen stark eingeschränkt werden soll, überlassen es ihnen aber im Rahmen ihrer Schulkonferenzen, die konkreten Regeln festzulegen.» Zwei Wochen davor wiederum hatte sich Prien für ein Verbot privater Handy-Nutzung ausgesprochen. «Ein Kindergartenkind braucht kein Smartphone. Auch für die Grundschule denke ich, dass wir ein generelles Handynutzungsverbot ins Auge fassen sollten», sagte Prien der «Bild»-Zeitung.
So oder so war sie mit ihrem Vorstoß auf wenig Begeisterung gestoßen. Selbst Berlins Bildungssenatorin und KMK-Präsidentin Katharina Günther-Wünsch – eine Parteifreundin Priens – winkte ab. «Wir haben derzeit noch dringlichere Themen zu bearbeiten», sagte sie. News4teachers / mit Material der dpa
Ja, es gibt sicherlich dringlichere Probleme als die Einschränkung der Handynutzung in der GS. Aber die „geduldete“ Nutzung eines Smartphones in der Schule von Seiten der Schulbehörde kann Ursache vieler Probleme sein. Deshalb halte ich es nicht für übertrieben, wenn von oberer Behörde ein KLARES Statement kommen würde.
Liebe Redaktion,
Sie sollten besser recherchieren. Es ist schlicht falsch, dass Frau Prien jetzt einen Erlass zur Handynutzung herausgegeben hat.
Es ist lediglich ein Schreiben des Abteilungsleiters A.Kraft an die Schulen gegangen, indem die „Erwartung“ formuliert wird, dass sich Schulleitungen und Schulkonferenzen mit dem Thema befassen. Alleine daraus ergibt sich schon, dass es sich rechtlich nicht um einen Erlass handeln kann, denn sonst hätten Schulkonferenzen ja nichts mehr zu beschließen.
Das Ministerium empfiehlt in dem Schreiben auch einige Eckpunkte, ordnet aber nicht an („Für die Erarbeitung von Regelungen […] werden folgende Eckpunkte empfohlen“).
Ich frage mich ernsthaft, wieso Sie auf der einen Seite das Schreiben ja kennen (denn Sie zitieren richtig daraus), auf der anderen Seite aber daraus fälschlich einen Erlass erfinden. Seit wann unterschreiben Abteilungsleiter Erlasse, die statt Vorgaben Empfehlungen enthalten?
Das hat mit seriösem Journalismus nichts zu tun!!!
Es handelt sich um Informationen der Deutschen Presseagentur. Unabhängig davon: Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen oder an die Bevölkerung eines Landes. Das ist faktisch hier geschehen (egal, wie das Ministerium sein Schreiben nennt). Schulen werden sich der beschriebenen „Erwartung“ kaum entziehen können. Welche Wahlfreiheit sie haben, wenn die „Beispiele“ darin so konkret ausgeführt werden, sei mal dahingestellt. De facto werden die Schulen entsprechend verfahren müssen, wenn sie Ärger mit dem Ministerium vermeiden wollen. Herzliche Grüße Die Redaktion
Doch, die Schulen können sich den Erwartungen durchaus entziehen, weil das Ministerium einer Schulkonferenz nicht vorschreiben kann, welche Beschlüsse sie fasst. Und Beschlüsse einer Schulkonferenz kann die Schulleitung nur kippen, wenn diese nicht rechtskonform sind.
Hat sich jemals ein Kultusministerium Gedanken dazu gemacht wie ein Handyverbot in der Realität durchgesetzt werden soll?
Störsender, die den Handyempfang zumindest innerhalb der Gebäude unmöglich machen, sind aktuell nur in Gefängnissen erlaubt.
Nein. Selbstverständlich nicht – das ist Aufgabe der Schulen, wie immer.
Dinger einfach konsequent einsammeln. Punkt.
Spielpausen sind wichtig – wer nicht spielt, schaltet nicht ab, lernt kein Sozialverhalten und ist bei Konflikten hoffnungslos verloren. Die Schulzeit und das Leben enden ja nicht mit Klasse 4.
Natürlich muss das den Eltern erklärt werden – von uns selbstverständlich – in der unterrichtsfreien Zeit – sprich in unserer Erholungszeit, da das ja erneut obenauf kommt.
Es scheint allmählich sinnvoll – oder zumindest ein genialer Schachzug – Achtsamkeitsübungen bis zum Berufsende (lebenslange Berufsfähigkeit)…..
Nein. Ich sammle kein Endgerät von Schüler:innen ein. 1. Haftung bei (vermeintlicher) Beschädigungen oder Verlust. 2. Eingriff in das Eigentumsrecht. Bei Gefahr im Verzug etc. Schulleitung und Polizei einschalten. 3. Konsequenzen, ähnlich denen der Kollegin aus Koblenz. 4. Soll Tante Karin selbst machen. 5. Hab schon genug zu tun mit der Kleidungsfrage