Warum es richtig ist, AfD-Mitglieder vom Schuldienst fernzuhalten – ein Kommentar

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DÜSSELDORF. Wer Lehrer oder Lehrerin werden will, muss sich zur Verfassung bekennen – ohne Wenn und Aber. Das erste Bundesland zeigt, wie das geht. Und andere Länder sollten folgen. Ein Kommentar von News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek. 

“Wir stellen uns vor euch”: News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek. Foto: Tina Umlauf

Rheinland-Pfalz zieht Konsequenzen aus der (ruhenden) Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremen Partei durch den Verfassungsschutz – und schützt Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund.

Denn Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst im Land – dazu zählen vor allem Lehrkräfte, aber auch Polizistinnen und Polizisten – müssen künftig schriftlich versichern, keiner extremistischen Organisation anzugehören. Das Land zählt die AfD nun explizit dazu.

Die Neuregelung gilt sowohl für Beamte als auch für Angestellte im öffentlichen Dienst. Wer die entsprechende Erklärung nicht abgibt oder Zweifel an seiner Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht eingestellt, so Innenminister Michael Ebling. Für bereits Beschäftigte könne eine Mitgliedschaft in einer gelisteten Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen – im Extremfall droht die Entfernung aus dem Dienst (News4teachers berichtete).

Das Land sagt mit dieser Entscheidung den Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (immerhin jede und jeder dritte) unmissverständlich: Wir stellen uns vor euch. Wir überlassen euch nicht jenen, die euch ausgrenzen, euch aus Regelschulen drängen und aus Deutschland vertreiben wollen – selbst dann, wenn ihr deutsche Pässe habt. Wir lassen nicht zu, dass Kinder von Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet werden, die eine Partei unterstützen, die zwischen „echten Deutschen“ und „Passdeutschen“ unterscheidet. Die eure Existenz als Problem betrachtet – und die Demokratie gleich mit.

Wer sich in den Dienst dieses Staates stellen will, hat die Gleichwertigkeit aller Menschen zu akzeptieren – oder gefälligst draußen zu bleiben

So drängen AfD-Funktionäre immer wieder darauf, Kinder mit Migrationshintergrund – ebenso wie Kinder mit Behinderungen – aus Regelschulen zu verweisen. „Weil immer wenn Sie zwei Flüssigkeiten zusammenschütten, dann erhalten Sie irgendwo eine Mischung“, so begründete das der bayerische Landesvorsitzende Martin Böhm allen Ernstes. Völkisches Denken eben. Und das gehört zur DNA der AfD, wie der Verfassungsschutz unlängst in seinem Gutachten festgestellt hat.

Wer in der Schule arbeitet, soll jungen Menschen Demokratie vorleben, nicht Menschengruppen verächtlich machen. Wer Lehrer oder Lehrerin werden will, muss bereit sein, alle Kinder in ihrer Vielfalt zu respektieren – egal ob sie Kevin, Cem oder Mariam heißen. Das Grundgesetz gilt nicht nur für Mehrheitsdeutsche. Es schützt nicht nur die, deren Familien „schon immer“ hier waren. Es schützt alle.

Und wer sich in den Dienst dieses Staates stellen will, hat das zu akzeptieren – oder gefälligst draußen zu bleiben. News4teachers 

Bildungsfern, frauenfeindlich, rechtsextrem: Wie die AfD es schafft, junge Männer für sich zu mobilisieren

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32 Kommentare
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ed840
3 Monate zuvor

Es gibt ein Bundesland wo Bewerber schon seit vielen Jahren angeben müssen, ob sie in als extremistisch gelisteten Organisationen Mitglied und/oder aktiv sind. Wenn sich dann Zweifel an der Verfassunsgtreue ergaben, wurde der Zugang zum Öffentlichen Dienst versagt.

Fand ich ein schlüssiges und angemessenes Vorgehen.

Das sahen auch schon Gerichte so, z.B. in dem Fall in dem ein abglehnter Bewerber in allen drei Instanzen keinen Erfolg hatte.

Der absolvierte Vorbereitungsdienst und zweites Staatsexamen dann in einem anderen Bundesland.

Diese Vorgehensweise wurde aber z.B. von Gewerkschaften und anderen Gruppen auch oft stark kritsiert. Da wurde auch gerne das Wort “Berufsverbot” verwendet. Bei einigen Leuten hing die Entscheidung, ob sie solche Fälle gut oder schlecht fanden, auch davon ab, um welche Phänomenbereiche des Extremismus es jeweils ging.

Rainer Zufall
3 Monate zuvor
Antwortet  ed840

Und es wird gerichtlich von Expert*innen geklärt. Alles easy.

Wenn die AfD bundesweit verboten wird, werden die Bewerber*innen dann ebenfalls von den Expert*innen vom Gericht verboten.

Alles easy 🙂

Jonas
3 Monate zuvor

Wenig überraschend der Kommentar der Redaktion. Witzig wie alle, die damals gegen den Radikalenerlass gewettert haben, heute freudig bei solchen Maßnahmen klatschen. Wenn es die Richtigen trifft, dann bedient man sich selbst gerne den eigentlich verschmähten Methoden

ed840
3 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Soll die neue Pauschalregelung in RLP, ohne Prüfung des jeweiligen Einzelfalls, nur für eine bestimmte Organisation gelten, oder für alle die auf der betreffende Liste stehen?

ed840
3 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Würden Sie auch Dinge wie “Doxing” dazu zählen?

ed840
3 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

So wie hier beschrieben:

https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/stalking-doxing/

Meiner Meinung nach sollten Bewerber*innen für den Staatsdienst solche Dinge ablehnen.

Markus Hörbiger
3 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Für das drangsalieren und bedrohen vonseiten der Linksparteien SPD, Grüne und Die Linke werden diese genannten parteien und ihre Anhänger noch einen hohen Preis zahlen müssen! Die AfD vergisst nicht und sie vergibt auch nicht! Gut so!

Ingo
3 Monate zuvor
Antwortet  Jonas

Was ist wohl radikaler und bedenklicher? Eine Regenbogenfahne an einer Schule und ein offen schwuler Lehrer oder ein Lehrer, der Anhänger einer gesichert rechtsextremen Partei ist?

Nick
3 Monate zuvor

Leider zeigt sich die politische Mitte immer wieder als… schwach

https://share.google/Lh3qCzx4gVuV2jWOI

Karl Heinz
3 Monate zuvor
Rainer Zufall
3 Monate zuvor
Antwortet  Karl Heinz

“Jeder Beamte muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und dafür eintreten. Davon auszugehen, dass das pauschal für AfD-Mitglieder nicht gilt, ist unzulässig.”

Was ist bei einem Verbleib in einer Partei, die bundesweit als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, was von Gerichten bestätigt wurde, gefolgt von einem Parteiverbot?
Manche traten aus…
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-austritt-fraktion-100.html

Die Niedersachsen werden schon wissen, was sie da tun

Karl Heinz
3 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Man mag das bedauern
Aber
“Alexander Dobrindt hatte zuletzt angezweifelt, dass das Verfassungsschutzgutachten die Grundlage für ein AfD-Verbot sein könne. Dafür sei das Gutachten “nicht ausreichend”, so der Minister.”

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verfassungsschutz-verbot-100.html

Karl Heinz
3 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Was nutzt es irgendwas sehen zu wollen, wenn der Wille derer, die es schließlich beantragen müssen, gar nicht erst vorhanden ist.

Das Gutachten der VS bedeutet schlicht nicht viel
https://verfassungsblog.de/tag/parteiverbot/

Rainer Zufall
3 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Das Gericht hatte ja auch schon bei der Klage seitens der AfD gegen den Verdachtsfall dargelegt, auf welch dünnem Eis die stehen. Der Verfassungsschutzbericht scheint die auch nervös zu machen, immerhin soll jetzt das völkische Denken runtergeschraubt werden. Arme “Volksdeutsche”! XD

Rainer Zufall
3 Monate zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Herr Dobrindt sollte sich endlich mal einen Rechtsberater zulegen.

Bin gespannt, wann er endlich die Notlage Deutschlands zu begründen weiß, mit der er seine beknackte Abschiebepraktiken rechtfertigt 😉

Karl Heinz
3 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ja
Aber irgendwer hat die gewählt.
Da sind wir wieder bei:
“geliefert wie bestellt”

Rainer Zufall
3 Monate zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Bei Rechtsbruch nicht – zum Glück.
Sagt halt einiges über die Geisteshaltung der Wählerschaft Dobrindts aus, so lange wie möglich Gesetze zu brechen, um Menschen ins Elend zu verstoßen, bis ein Gericht einhalt gebietet.

Aber erstens müssen sich das die Wähler der Union fragen, was sie mit dem C noch anzufangen gedenken.
Zweitens ist es weiterhin Populismus, also kontraproduktiv und teuer. Es kommt in nächster Zeit wahrscheinlich zu keinen Klagen, die abgewiesene Flüchtlinge ein paar Meter weiter über die Grüne Grenze gehen, anstatt sich – völlig zurecht – hineinzuklagen.
Sind halt wieder die selbsternannten Wirtschaftsexpert*innen am Drücker ^^

Omg
3 Monate zuvor

Ein Hoch auf das Geundgesetz – zumindest so lange es einem selbst passt. Glückwunsch zum Abschied vom Gleichheitsgrundsatz.

Rainer Zufall
3 Monate zuvor
Antwortet  Omg

Inwiefern? Die Leute können doch aus der gesichert rechtsextremen, ggf. verboteten AfD austreten.
Sie zu fragen, warum sie es nicht taten, sehe ich jetzt nicht wirklich als unangebracht 😉

AvL
3 Monate zuvor

Wer die im Grundgesetz verankerten Grundwerte der allgemeinen Menschenrechten nicht innerlich und nach außen vertreten kann, der hat im Staatsdienst nichts zu suchen, und schließlich gibt es genügend andere Betätigungsfelder, in denen man einem Beruf nachgehen kann.

BK-Lehrer
3 Monate zuvor

Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei als Ausschlusskriterium? Na gut, kann man machen. Das muss dann aber auch in alle Richtungen gelten. Also auch MLPD, DKP und , wenn es nach einigen geht, auch die LINKE.
 
Nur stellt ich mir da zwangsläufig die Frage, was das bringen soll. Werbung für eine Partei zu machen – egal ob extrem oder nicht – das ist für mich ein No-Go. Schülern die eigene Meinung überstülpen zu wollen ebenso. Aber wenn jemand nur Mitglied in einer legalen Partei ist und dies nicht durchblicken lässt, wo liegt dann das Problem?
 
Und nein, ich mag die AfD nicht und finde viele ihrer Positionen abscheulich, dumm oder beides. Ich finde, dass man diese Leute stellen und bekämpfen muss. Nicht in die Ecke stellen, sondern ins Licht, damit ihre Ideologie entweder schonungslos aufgedeckt wird, oder, sollten sie in einigen Punkten Recht haben – was meiner Meinung nach leider der Fall ist – die Fehler anderer aufdecken kann.

Pauker_In
3 Monate zuvor
Antwortet  BK-Lehrer

(…) wenn es nach einigen geht, auch die LINKE.
Nun ja, die Die LINKE wurde über mehrere Jahre vom Verfassungsschutz beobachtet, auch gezielt einige ihrer Mitglieder. Das ist nun etwa 10 Jahre her, teilweise wurde die Beobachtung gerichtlich als rechtswidrig erkannt.
Dem bayrischen Verfassungsschutz galt die Partei noch länger als linksextremistisch und bis 2017 mussten sich angehende Lehrer über eine Mitgliedschaft in der Partei äußern.

Bis heute fordert die Die LINKE in ihrem Parteiprogramm die Einführung des Sozialismus (Wir wollen einen demokratischen Sozialismus, der (…), siehe hier:
https://www.die-linke.de/partei/programm/
), und da kann man schon mal fragen, ob diese ehemals SED genannte Partei wirklich auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

Pauker_In
3 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Man kann ja das eine tun und das andere nicht lassen:
land.nrw informiert neben der Dringlichkeit, Rechtsextremismus zu bekämpfen, auch
Nach dem Lagebild Islamismus, das im Mai 2024 veröffentlicht wurde, handelt es sich mit dem Lagebild Rechtsextremismus um das zweite, das einen Extremismusbereich explizit beleuchtet. Im Koalitionsvertrag sind zudem weitere Lagebilder zu den Phänomenbereichen Linksextremismus und auslandsbezogener Extremismus vereinbart.
Gefährlich wird es doch, wenn sich Extremisten verschiedener Lager verbünden. AfD-Leute werben für Putins Ziele; Antifa oder andere Linke verbünden sich mit Islamisten / mit Antisemiten…

Stromdoktor
2 Monate zuvor

“Das Grundgesetz gilt nicht nur für Mehrheitsdeutsche. Es schützt nicht nur die, deren Familien „schon immer“ hier waren. Es schützt alle.”

Richtig! Es lässt sich aber auch nicht nur in einzelnen Punkten auslegen – und schon gar nicht durch eine Verwaltungsvorschrift aushebeln.

Vielleicht sollte man erst einmal eine Partei für verfassungswidrig (durch das Verfassungsgericht und nicht durch den Staatsschutz) erklären…

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 21

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze

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