Kultusminister spielen Verstecken: Arbeitszeit-Erfassung für Lehrkräfte? Unmöglich – wegen “besonderer Anforderungen”!

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BERLIN. Trotz eindeutiger Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts verweigern die meisten Bundesländer weiterhin die Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften – und verstecken sich hinter der Kultusministerkonferenz. Aktuell Brandenburg und das Saarland. Beide Bildungsministerien berufen sich auf angeblich „besondere Anforderungen“ des Lehrerberufs und pochen auf eine Ausnahmeregelung. Für die Lehrerverbände ist das eine durchsichtige Verzögerungstaktik.

Aus den Augen… (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Die Haltung vieler Kultusministerien zur Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften ist seit Jahren dieselbe: Sie lehnen ab – und verweisen auf die gemeinsame Linie der Kultusministerkonferenz (KMK), wonach für Lehrkräfte eine Ausnahme von der gesetzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gelten soll. So teilte das Bildungsministerium Brandenburg jetzt auf Anfrage der Märkischen Allgemeinen mit, man „beabsichtige nicht, einen Sonderweg zu gehen, indem es eine Arbeitszeiterfassung für den außerunterrichtlichen Bereich im Land Brandenburg initiiert“. Forderungen der GEW wurden damit abgebügelt.

„Die Länder winden sich“, kommentiert GEW-Landeschef Günther Fuchs.

Auch das Saarland folgt aktuell dieser Linie. Das Bildungsministerium erklärte gegenüber dem Saarländischen Rundfunk (SR), man unterstütze die KMK-Position, wonach für Lehrkräfte eine Ausnahmeregelung bei der geplanten verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung angestrebt werde. Begründung: Der Lehrerberuf weise besondere Anforderungen und Arbeitszeitstrukturen auf.

„Sechs Jahre nach dem EuGH-Urteil und nach einer Pandemie, in der andere Branchen mobiles Arbeiten gelernt haben, welches für Lehrkräfte schon immer Realität war, gibt es keine Ausreden mehr“

Das offizielle Bild von Unterrichtszeiten und Wochenstunden steht im krassen Gegensatz zum Alltag vieler Lehrkräfte. „Unterricht bis 12.00 Uhr und dann Feierabend“ – dieses Vorurteil hält sich hartnäckig. Tatsächlich füllen Korrekturen, Unterrichtsvorbereitung, Elterngespräche, Konferenzen und Verwaltungsaufgaben die Nachmittage, Abende und oft auch Wochenenden. Erfasst wird diese Arbeit bislang nicht. Die Folge: strukturelle Überlastung.

Der saarländische Philologenverband hat schon vor Jahren detailliert ermittelt, wie groß die Lücke zwischen offizieller Arbeitszeit und Realität ist. Grundlage war eine verbandseigene Erhebung unter Gymnasiallehrkräften, bei der alle Tätigkeiten – vom Unterricht über Korrekturen bis zu Elterngesprächen – über einen längeren Zeitraum dokumentiert wurden. Das Ergebnis: Eine Vollzeitkraft am Gymnasium kommt im Schnitt auf 46 bis 48 Arbeitsstunden pro Woche. „Und das ist ein Mittelwert – viele liegen deutlich darüber“, betont Verbandschef Marcus Hahn gegenüber dem SR.

Diese Zahlen decken sich mit wissenschaftlichen Befunden. Ein Gutachten im Auftrag der Deutschen Telekom Stiftung, das die gängigen Arbeitszeitmodelle in den Ländern analysierte, kam zu dem Schluss, dass das seit Jahrzehnten praktisch unveränderte Deputatsmodell „erhebliche Mängel“ aufweist. Es berücksichtige nur die reine Unterrichtsverpflichtung und bestimmte Zusatzfunktionen – also bestenfalls ein gutes Drittel der tatsächlichen Arbeitsrealität. Korrekturen, Vor- und Nachbereitung, außerunterrichtliche Verpflichtungen, Elterngespräche, Aufsichten und die in den letzten Jahren massiv angewachsenen Verwaltungsaufgaben bleiben unberücksichtigt.

Das Gutachten beschreibt die Folgen deutlich: Lehrkräfte arbeiten regelmäßig über das beamtenrechtlich zulässige Maß hinaus – eine „chronische Überlastung“ sei die logische Konsequenz. Hinzu komme, dass Überstunden in der Regel nicht erfasst, geschweige denn ausgeglichen werden. Für die GEW ist dies seit langem ein unhaltbarer Zustand. „Sechs Jahre nach dem EuGH-Urteil und nach einer Pandemie, in der andere Branchen mobiles Arbeiten gelernt haben, welches für Lehrkräfte schon immer Realität war, gibt es keine Ausreden mehr“, so Saar-GEW-Landeschef Max Hewer.

Eigentlich ist die Rechtslage eindeutig: Der Europäische Gerichtshof (2019) und das Bundesarbeitsgericht (2022) verpflichten Arbeitgeber, „ein objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen. Die meisten Unternehmen setzen dies längst um. Doch die Kultusministerien ignorieren die Vorgaben – obwohl das Bundesarbeitsministerium der KMK schriftlich bestätigte, dass die Pflicht auch für Lehrkräfte gilt.

Die offizielle Blockade erklärt sich aus politischem Kalkül: Würden Lehrkräfte ihre tatsächliche Arbeitszeit dokumentieren, würde der immense Personalmangel sichtbar. „Dann würde deutlich, dass wir 20.000 bis 25.000, vielleicht bis zu 30.000 zusätzliche Lehrkräfte brauchen“, sagte der frühere Berliner Staatssekretär Mark Rackles (der das Telekom-Gutachten erstellte).

„Die Überlastung ist keine Ausnahme, sondern Alltag – mit Elterngesprächen am Abend, Korrekturen in der Nacht und Unterrichtsvorbereitungen am Wochenende“

Doch die Phalanx der Verweigerer beginnt zu bröckeln. Bremen kündigte im Mai als erstes Bundesland einen Modellversuch zur Erfassung der Lehrer-Arbeitszeit für 2026 an – und erkennt damit den grundsätzlichen Anspruch an. Nun zeigt sich auch Berlin gesprächsbereit. Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) hat nach einer alarmierenden Arbeitszeit-Studie unlängst den Dialog mit der GEW gesucht. Diese Studie, erstellt von der Universität Göttingen, belegt: Berliner Lehrkräfte leisten im Schnitt 100 Stunden pro Jahr mehr als tariflich vorgesehen, ein Drittel überschreitet regelmäßig die 48-Stunden-Grenze (News4teachers berichtete).

„Die Überlastung ist keine Ausnahme, sondern Alltag – mit Elterngesprächen am Abend, Korrekturen in der Nacht und Unterrichtsvorbereitungen am Wochenende“, so GEW-Landeschefin Martina Regulin. Hochgerechnet ergibt sich ein Mehrarbeitsvolumen von mehr als zwei Millionen Stunden – rechnerisch wären über 1.300 zusätzliche Vollzeitstellen nötig.

Neben politischem Druck formiert sich nun auch juristische Gegenwehr. In Baden-Württemberg hat eine Gymnasiallehrkraft – unterstützt vom Philologenverband – Klage gegen das Land eingereicht (News4teachers berichtete auch darüber). Ziel: Gerichtlich feststellen zu lassen, dass die in der Arbeitszeitverordnung festgelegte Deputatszahl systematisch zu einer Überschreitung der zulässigen Wochenarbeitszeit führt. Grundlage sind jahrelange Zeitaufzeichnungen. „Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Arbeitsrealität anerkannt und endlich gehandelt wird“, sagt Verbandsvorsitzende Martina Scherer.

Die Klage könnte zum Präzedenzfall werden – und damit die Strategie der Kultusminister, das Thema auszusitzen, ins Wanken bringen. Denn die Argumente sind gut dokumentiert: Von Korrekturen über Elterngespräche bis zu Verwaltungsaufgaben summieren sich Tätigkeiten, die das Deputatsmodell gar nicht abbildet, aber in Summe zu systematischer Überlastung führen.

Dass Bremen und Berlin inzwischen Bewegung signalisieren, zeigt: Die gemeinsame KMK-Linie ist nicht mehr unangreifbar. Die Verweigerung von Ländern wie Brandenburg und dem Saarland dürfte bald nicht mehr haltbar sein – politisch wie juristisch. Philologen-Landeschef Marcus Hahn gegenüber dem SR: „Der Arbeitgeber muss wissen, wie die konkrete zeitliche Belastungssituation jedes einzelnen Bediensteten aussieht.“ News4teachers 

Die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte wird kommen – und Schule revolutionieren

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dickebank
1 Monat zuvor

Einfache Gleichung:

Keine Erfassung = keine Arbeit.

Diese Gleichung ist so simpel, dass sie selbst in der Völklinger Straße verstanden werden wird.
(Andere BL können alternativ andere Straßennamen einsetzen. )

Blabla
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Dafür braucht es eine mitgliedertreue Gewerkschaft.

Aligator
1 Monat zuvor
Antwortet  Blabla

Eher eine kampfbereite Mitgliedschaft und die hat die GEW nicht. Sind halt Lehrer, meist Beamte.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Blabla

Was meinen Sie damit?
Will Ihnen ja keine Gewerkschaftfeindlichkeit unterstellen

Mondmatt
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Die GEW ist nur auf dem Papier eine Gewerkschaft zur Vertretung der Lehrer.

In ihrem Handeln ist die GEW eine Organisation zur Umsetzung einer Weltanschauung.

Die GEW interessiert keine Arbeitszeiterfassung der Lehrer ernsthaft.

Wichtiger sind der Ukraine Krieg, Ganztagsschulen, Inklusion um jeden Preis, Abschaffung des gegliederten Schulsystems ….

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  Mondmatt

Die GEW macht doch seit Jahren fast nur noch Bildungspolitik, das hat nichts mit einer Gewerkschaft zu tun.

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Eddi

Ich lese haufenweise Beschwerden über Bildungspolitik im Forum.
Vielleicht ist die GEW da ja einer Sache auf der Spur 😉

Oder wollen Sie bspw. für eine ungenügend umgesetzte Inklusion lediglich mehr Geld, als eine Verbesserung Ihres Arbeitsalltages (und den Ihrer Schutzbefohlenen)?

Schrankwand
1 Monat zuvor
Antwortet  Mondmatt

Dann trete man einer anderen Gewerkschaft bei. Auch der VBE fungiert als Gewerkschaft und kürzlich las ich hier von der Interessenvertretung angestellter Lehrer in NRW (SchaLL). Vielleicht gibt es noch weitere? Sonst gründe man eben eine.

Unverzagte
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

Vielleicht geht’s nur um die Lust am meckern.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Unverzagte

Vielleicht ist die GEW auch einfach schlecht (und fordert oftmals Dinge, die nicht im Interesse der Lehrerschaft sind und den Job verschlechtern würden)…
¯\_(ツ)_/¯

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Dann vielleicht lieber eine andere Gewerkschaft empfehlen oder gründen, als wirr in den Wald zu rufen? 😉

Die GEW ist nichts für Sie, völlig in Ordnung. Können Sie etwas besseres empfehlen?

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

[Tippfehler korrigiert]

Dass Sie lieber Kritik an bestehenden Problemen unterbunden wissen wollen, statt diese zu beheben, wissen wir ja (s. Inklusion). Man wäre a.a.O. sicherlich stolz auf Ihren wirren framing-Versuch (“wirr in den Wald […] rufen”), der ist aber auch lediglich auf dem ‘Niveau’ des reflexhaften Zurufs, dann solle man halt Dtld. verlassen, wenn man berechtigte Kritik an Problemen im Land äußert.

Nein, Rainer, man wird auch weiterhin Kritik an der GEW auch von ‘Außerhalb’ artikulieren, weil eine Umsetzung ihrer kontraproduktiven Ideen auch auf diejenigen ‘Außerhalb’ negative Effekte zeitigt.

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

“statt diese zu beheben”
Wie “beheben” wir Inklusion Ihrer Meinung nach? 😀

Was für schlechtes Bild “Außerhalb” da ergibt, keine annährend geeigneten Forderungen, geschweige eine Gewerkschaft zu bieten…
Ist halt etwas traurig, immer ideenärmer und antriebsloser zu sein, als die Gewerkschaft, die Sie als inkompetent abtun ^^

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Das Thema ist die GEW, nicht die Inklusion – Interpretationsfehler Ihrerseits (nicht die Inklusion soll behoben werden, Sie wollen Kritik an nicht sachgerechter Pseudoinklusion devalvieren und von dieser Ablenken, wie Ihr Kommentar ja auch wieder demonstriert).

Ihr zweiter Satz ergibt zudem (mal wieder) null Sinn (Stichwort: “wirr in den Wald […] rufen”). Thema verehlt und Unsinn geschrieben,, Rainer, das ergibt ein ‘ungenügend (minus)” – setzen.

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Mein Fehler. Welche Probleme meinten Sie, die “behoben” werden müssten?

(Ich kritisiere bei jeder Gelegenheit die Umsetzung der Inklusion und fordere eine Verbesserung dieser – wer tut das nicht? 😉 )

Mein zweiter Teil sollte aufzeigen, dass viele “Kritiker*innen” nur labern. Sie haben nicht den Willen, etwas eigenes zu starten (, obwohl sie sich in der Mehrheit wähnen)

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

“Mein Fehler. Welche Probleme meinten Sie, die ‘behoben’ werden müssten?”
In puncto Inklusion, s. nachfolgenden Link.
Ansonsten ging es in meinem Kommentar darum, dass Sie “lieber Kritik an bestehenden Problemen unterbunden wissen wollen, statt diese zu beheben”, nicht um die GEW. Ich meine damit z.B., dass Sie selbst untragbarste Gewaltzustände an Schulen mit Händen und Füßen, den diesbzgl. Status Quo, zu verteidigen versuchen (s. https://www.news4teachers.de/2025/07/waren-auf-uns-allein-gestellt-gewalt-an-schule-eskaliert-schulleiterin-reagiert/#comment-707392) u.ä. – ich biete Ihnen gerne weitere Beispiele.

“Ich kritisiere bei jeder Gelegenheit die Umsetzung der Inklusion und fordere eine Verbesserung dieser”
Schön bei der Wahrheit bleiben, Rainer, s. https://www.news4teachers.de/2025/08/ohne-abschluss-ohne-ausbildung-ohne-perspektive-wenn-inklusion-scheitert-durch-alle-raster-gefallen/#comment-718213.

“Mein zweiter Teil sollte aufzeigen, dass viele “Kritiker*innen” nur labern. Sie haben nicht den Willen, etwas eigenes zu starten (, obwohl sie sich in der Mehrheit wähnen)”
Tat er nicht, der Teil war lediglich auf dem ‘Niveau’ des reflexhaften Zurufs, dann solle man halt Dtld. verlassen oder ein eigenes Land gründen, wenn man berechtigte Kritik an Problemen im Land äußert. Unsinn also, der Kritik und deren Legitimation und Sinn und Zweck nicht versteht. Mithin: Man kann den kontraproduktiven Vorschlag B kritisieren, ohne eine (bis in jedes Detail elaborierte) Alternative C zu präsentieren – manchmal ist auch hinreichend, dass Vorschlag B nicht realisiert wird resp. den Zustand A zu präservieren.

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Ich fühle mich wie bei Monty Phytons Life of Brain. Wer ist der größte Feind? Nicht die judäische Volksfront oder die Volksfront von Judäa, sondern der gemeinsame Feind sind die Römer.
Übertragen auf unsere Gegenwart heißt das: der politische Gegner sitzt in den 17 Einrichtungen: die 16 Landesregierungem mit ihren Kultusministerien und die Bundesregierung in Berlin.
Ja, das sind leider viele Feinde, aber deshalb müssen wir zusammen und nicht gegeneinander kämpfen.
Hier wird diskutiert, ob die GEW alles richtig macht, statt endlich das Kern des Problems anzugehen.
Die jeweiligen Politiker müssen sich bei unserer Uneinigkeit schief lachen über so viel Egoismus.
An der Zukunft eines gerechten und guten Bildungssystems interessierte Menschen aller 16 Bundesländer vereinigt euch!

PaPo
1 Monat zuvor

Ich sehe die GEW sich in diversen Punkten eher anbiedernd.

RainerZufall
1 Monat zuvor

Ja, aber was wenn die GEW gleichzeitig ein besseres Lernen für die Schutzbefohlenen ihrer Klientel fordert.

Das spaltet das Forum in jene, welche nicht mehr machen wollen, als sie unbedingt müssen (auf Kosten der Kinder) und Lehrkräfte =/

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Mondmatt

“Die GEW interessiert keine Arbeitszeiterfassung der Lehrer ernsthaft.”

Interessant, wenn das stimmen sollte, aber vertritt die GEW dann vielleicht nicht trotzdem die Interessen deren Mitglieder und einfach nicht Blablas? 😉

Sie beide können ja einer anderen Gewerkschaft beitreten oder eine gründen

Blabla
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Interessen?
Meine Interessen sind unsere Rechte.
Ein fundamentales Recht ist, dass der Arbeitgeber Urteile und Gesetze befolgen muss. Wenn das nicht der Fall ist, muss die gewählte Gewerkschaft für Ordnung sorgen… oder es zumindest versuchen.
Ich fordere keine Deputatsstunde für Leute, die im Forum den Namen „Blabla“ tragen. 😉

Katrin Löwig
1 Monat zuvor

Also ich erfasse meine Arbeitszeit selbst. Da muss man auch selbstfürsorglich sein. Wenn 40h pro Woche geleistet sind, ist Schluss. Gleiche ggf. meine Überstunden selbst aus. Kann ich doch als Lehrkraft selbst steuern- muss aber das Wort NEIN kennen.

uesdW
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Wie wird die Selbsterfassung in der Ferienzeit durchgezogen?
Wird hier auch konsquent zwischen Urlaub und Arbeitszeit unterschieden?

Katrin Löwig
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

30 Urlaubstage, die andere Zeit ist Arbeit- ggf. verrechnet sich hier auch Mehrarbeit im Schuljahr.
Lassen Sie die latente Unterstellung gerne stecken!

uesdW
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Ich weis ja nicht, in welchem Bundesland sie arbeiten, bei uns hat der öffentliche Dienst 40 Stunden. Wenn sie nach 40 Stunden die Arbeit einstellen, würde zumindest bei uns keine Mehrarbeit anfallen.
Das widersprichts sich m.E. daher meine Frage, nach der Erfassung in den Ferien. Da würde bedeuten das sie ca. 7-8 Wochen Arbeitszeit a 40 Stunden abwickeln müssen.
Und nochmal: ich habe nicht geschrieben, dass nach 40 Stunden Schluss ist und die Arbeit eingestellt wird.

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Welche latente Unterstellung meinen Sie?

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Ja natürlich werden die gesetzlichen Feiertage von der unterrichtsfreien Zeit abgezogen und Nachtarbeit (Arbeit zu ungünstigen Zeiten) sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen bei der Zeiterfassung gewichtet.
Und Urlaub ist arbeitsfrei, er wird auch nicht mit Überstunden verrechnet.

Caro
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Ja.

Ich habe in der letzten Woche (erste Ferienwoche in Bayern) mehr als sieben Stunden lang meine Sachen aus dem Klassenzimmer ausgeräumt, den Inhalt nach Hause gekarrt und dort behelfsmäßig untergebracht.
Unser Schulleiter bildet sich nämlich regelmäßig ein, dass Klassenzimmer getauscht oder gewechselt werden müssten. Die Gründe dafür kennt im Wesentlichen nur er.
Nachdem Grundreinigung ansteht und der Zeitpunkt dafür völlig unbekannt ist, ist ein direkter Transport in den neu verordneten Raum nicht möglich.
In der letzten Ferienwoche darf ich das dann alles wieder runter ins Auto tragen, in die Schule fahren, ausladen und ins neue Zimmer einräumen.

Sowas kann man eigentlich nur Menschen aufbrummen, für die keine Arbeitszeiterfassung gilt.

DienstnachVorschrift
1 Monat zuvor
Antwortet  Caro

Ok, aber dann hat man beim nächsten Mal nichts im Klassenzimmer bzw. lagert die Sachen in Fachräume aus. In meinem Spind in der Schule ist nur Kopierpapier und ggf. mal irgendwelche Unterlagen/Klausuren, die ich aktuell benötige bzw. korrigiere. Bücher befinden sich in den Fachräumen.

Caro
1 Monat zuvor

Sie haben definitiv keinen Blassen von einem Grundschulklassenzimmer, oder?!

Ulla
1 Monat zuvor

Fachräume? In der Grundschule? Gibt es nicht.

Riesenzwerg
1 Monat zuvor

Bei dem Grad der Differenzbesteuerung, der erwartet eird und auch nötig ist reicht rin Spind leider überhaupt gar nicht.

Ich weiß ja nicht, wie das woanders ist – ich habe fünf Fächer in sieben unterschiedlichen Lerngruppen.

Wo soll der ganze Sch… denn gelagert serden?

Und jetzt bitte nicht “digital” brüllen!

Vieles ist auch in fer Sek I von Klasse 5-10 zum A n f a s s e n….

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor

Sie sind mein persönlicher Held

Katrin Löwig
1 Monat zuvor
Antwortet  Caro

Und warum haben Sie sich dabei nicht in den letzten Schultagen vor den Ferien von den Schüler:innen helfen lassen- zumindest beim Räumen und ins Auto laden? Auch in Bavaria wurde in den Unterrichtsstunden Ende Juli sicher nicht mehr die Welt gerettet.
Und Selbstfürsorge kann manchemal so einfach sein!

Caro
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Tja, warum….?

  1. Weil er mir mal wieder den Wechsel erst am letzten Schultag morgens zwischen Tür und Angel angeordnet hat. Auf diesbezügliche Fragen im Vorfeld kamen nur ausweichende, hinhaltende Antworten.
  2. lasse ich keine Acht- oder Neunjährigen meine Kisten und Schachteln schleppen, da…

a) wir keinen Aufzug haben und mir die Treppen zu gefährlich sind.
b) die ohnehin zu groß, unhandlich, schwer sind.
c) ich gerne hätte, dass mein Privateigentum heil bleibt.
d) wir nicht in den Schulhof reinfahren können, solange Kinder im Gebäude sind und wir folglich über die Straße laufen müssten.

Ulla
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Weil meine Schulleiterin das nicht zulässt. Und weil Erstklässler keine Bücherkisten schleppen sollten.

Katrin Löwig
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulla

Ok, das mit den Erstklässlern verstehe ich. Und in der Grundschule haben Kolleg:innen sehr viele Sachen im Klassenzimmer. Alles andere zeigt eine Schulleitung, die es sich herausnimmt,weil sie es kann. Ein Aufräumnachmittag statt Konferenz oder GTS, 2 Stunden ausplanen etc. Raumwechsel am letzten Tag zwischen Tür und Angel ist frech.

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Liebe Kollegin König,
Warum werden Sie nicht Schulleiterin?

dickebank
1 Monat zuvor

Weil Schulleitungen und Bauleitungen das gleiche Schicksal mit einander teilen – genauso wie Zitronenfalter:)

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Wenn Selbstfürsorge so einfach sein kann, wie Sie schreiben, warum betreiben Sie diese dann nicht hier und hören auf, Ihre Lebenszeit digital hier zu verwenden?
Sie hätten mehr Zeit für Ihre Schüler*innen oder für sich [je nachdem, ob das Posten Ihres geistigen Dünnpfiffs in Ihrer Freizeit erfolgt oder als Arbeitszeit gilt]!

uesdW
1 Monat zuvor
Antwortet  Caro

Ist bei uns nicht so, da wir keine festen Klassenzimmer haben. Hängt vom Schultyp ab, aber prinzipiel bin ich bei Ihnen, das es keinen Sinn macht, ein festes Klassenzimmer rotieren zu lassen.
Schon mal den Schulleiter gefragt, warum er das möchte?

Caro
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Habe ich, mehrfach, gibt immer “gute” Gründe, aber keine Struktur erkennbar.
Möglicherweise Disziplinierung, Strafe, Machtspielchen oder Bevorzugung anderer. Wer kann das schon so genau sagen…?!
Bei manchen psychischen Krankheiten liegt der Leidensdruck eben eher bei den Mitmenschen.

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  Caro

Vll. bringt es auch einfach was, seinen ganzen Kram einfach so wie er ist im Raum zu lassen. Wenn Ihre SL zu spät mit sowas kommt, wenn eigentlich so gut wie schon Ferien sind, dann muss sie es entweder selber machen oder halt eben warten, bis man wieder da ist. Dann könnten Sie an den Konferenztagen alles von einem Raum direkt in den anderen bringen und hätten einiges an Zeit gespart. Mir erschließt sich einfach nicht der Grund, warum man in den Ferien alles einpackt und mit nach Hause nimmt, wenn es danach wieder dort sein muss (wenn auch in einem anderen Raum). Schulen haben in der Regel auch Keller oder Abstellräume, also ich verstehe es nicht.

Katrin Löwig
1 Monat zuvor
Antwortet  Caro

ÖPR, BPR, Verband, Schulaufsicht einschalten!

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Haben Sie das gemacht?
Ich bin Mitglied im ÖPR. Trotzdem werden wir 5 [wie die anderen 60 KuK] von unserer Schulleitung in unseren Rechten beschnitten.
Sind Sie Mitglied im Personalrat Ihrer Schule?

dickebank
1 Monat zuvor

Hängt vom BL ab. NRW kennt den ÖPR nicht. Es gibt an Schulen vom Kollegium gewählte Lehrerräte, die aber gegenüber den BPR lediglich beschränkte Rechte haben. Sie sind in keiner Weise vergleichbar zu den PR an anderen Dienststellen des Landes oder der Kommunen.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Caro

Tja, ansprechen, Konzept vorlegen und es besser machen….
Wir ziehen auch jedes Jahr um, da wir Jahrgangsflure haben und die Kleinen in EG0 untergebracht sind…..dann aufsteigend bis EG3 und die vierten haben ein eigenes Cluster…..ist übrigens allgemein bei uns bekannt und als Konzept verabschiedet. Vielleicht steht bei Ihnen ein ähnliches Konzept dahinter und Sie wissen es nur einfach nicht…..
Wir haben einen Umzugstag (vorletzter Tag vor den Ferien). Alles ist bis dahin verpackt in Umzugskartons, die dann nach System von den Kindern in die nächste Etage verfrachtet werden. Diese Kartons können gestapelt werden, so dass sie nur sehr wenig Platz wegnehmen. Auch bei uns findet die Grundreinigung in den Sommerferien statt, aber die Kartons stehen da, wo sie nicht stören…..
Denken Sie mal drüber nach…..bei Tipps helfe ich gerne….

Caro
1 Monat zuvor

Hab ich mehrfach angesprochen, Konzept vorlegen steht mir definitiv nicht zu bei einem Alleinherrscher.

Das mit den Jahrgangsfluren kenne ich auch aus einer anderen Schule. Da wurde damals noch den Tafellineaturen hinterhergezogen.

Die hatten da wirklich einen Plan und auch Stauraum für Zwischenlagerung bzw. ordentliche Schränke für umgehende Wiedereinsortierung.

Wir dürfen keine Umzugskartons herumstehen lassen. Die stören immer.

Außerdem war an dieser Schule kein derartiger Einsatz von Privateigentum nötig, d.h. das meiste Arbeits- und Fördermaterial für die 3. Jahrgangsstufe gehörte ohnehin der Schule, verblieb im Klassenzimmerschrank für die nächste Kollegin und ich fand in meinem neuen Zimmer das Entsprechende für die 4. Klasse vor.
Da mussten auch nicht umständlich Bücher zentral abgegeben werden, die wurden einfach im Schrank verstaut und im neuen Schuljahr wieder ausgeteilt.

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  Caro

Wir dürfen keine Umzugskartons herumstehen lassen. Die stören immer.“

Dann passiert das halt leider unabsichtlicht. Sie müssen ja nicht sagen, dass Sie diese extra haben stehenlassen…. ist halt einfach doof, wenn man etwas schusselig ist, kann man nichts machen.

Caro
1 Monat zuvor
Antwortet  Eddi

Ist aber besonders doof, wenn dann der Hausmeister diese “Schusseligkeit” wegräumen muss, weil sonst die Grundreinigung nicht vonstatten gehen kann.
Der wäre nun mal der Allerletzte, an dem ich meinen Frust auslassen möchte.

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Caro

Leider sehr richtig.
Der Hausmeister wird genau so ausgebeutet [und lässt sich idr vom System ausbeuten] wie wir Gutmenschen Lehrer*innen.
Der Unterschied ist, dass er einen anderen Arbeitgeber hat – den Schulträger- also Gemeinde, Stadt oder Landkreis.

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Eddi

Das löst vielleicht kleine Probleme, das eigentliche Problem der Überarbeitungen bleibt bestehen

Pauker_In
1 Monat zuvor
Antwortet  Caro

(…) ich habe in der letzten Woche (erste Ferienwoche in Bayern) mehr als sieben Stunden lang meine Sachen aus dem Klassenzimmer ausgeräumt, (…)
Wie bitte?!
Wir (Klassenlehrerteam) ließen in der letzten Stunde vor den Ferien das Klassenzimmer von den Schülern ausräumen und reinigen, danach gab es die Zeugnisse.
Meine eigenen Sachen habe ich in meine Schultasche gepackt und am Stundenende mitgenommen.
Was für Halden Ihrer privaten Besitztümer horten Sie denn im Klassenraum?

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Pauker_In

Bitte unterlassen Sie persönliche Anfeindungen.
Das ist weder zielführend noch sachlich richtig.
Die Gegenfrage wäre, was, wo und wie Sie, liebe Pauker_in, unterrichten?

Ulla
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Ich habe gerade Ferien, bin aber in der Schule und bereite meinen Klassenraum vor. Das lässt sich problemlos als Arbeitszeit erfassen.

Katrin Löwig
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulla

Ja. Machen Sie das doch.

Ulla
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

In diesem Artikel geht es darum, dass es keine Arbeitszeiterfassung gibt.

Katrin Löwig
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulla

Ja und ich habe ursprünglich gesagt, ich erfasse meine Arbeitszeit selbst.

Ulla
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Und was habe ich davon, wenn ich meine Arbeitszeit selbst erfasse? Kriege ich dann Überstunden bezahlt?

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulla

Liebe Ulla,
Unsere Kollegin Katrin Löwin ist
Vermutlich
eine vom bayrischen KM bezahlte unwisse Bürokraft, die noch nie eine Schule von innen gesehen hat.
Vergessen wir es und gehen lieber zusammen etwas trinken.
Interesse?

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulla

Aber es gibt auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Verpflichtung für die AG/Dienstherren eine Arbeitszeiterfassung einzuführen. Insofern kann es nicht schaden in eigenem Ermessen, die eigene Arbeitszeit zu erfassen. Denn nur so wird man Vergleichzahlen haben, um zukünftige Arbeitszeitregelungen zu überprüfen und diese beurteilen zu können.

Die Arbeitzeiterfassung ist ja lediglich der zweite Schritt, zunächst muss es ja erst einmal verbindliche Arbeitzeitregelungen, die für den schulischen Bereich geltung erlangen sollen, zu vereinbaren. Dazu gehört mMn die Streichung des unsäglichen §44 des TV-L, der eine signifikannte Ungleichbehandlung angestellter/tarifbeschäftigter lehrkräfte gegenüber anderen Angestellten/Tarifbeschäftigten des ÖD der Länder darstellt. Durch diesen Paragraphen werden nämlich unbezahlte Überstunden für die betroffenen Lehrkräfte angeordnet, indem ihnen die gleiche Arbeitszeitverpflichtung wie den Landes beamt*innen auferlegt/oktroyiert wird.

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Und was bringt es?

Pauker_In
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulla

Sehr zu loben!
Mein zukünftiger Klassenraum ist bereits vorbereitet (den haben die Schüler ausgeräumt und gereinigt hinterlassen).
Die Schule sieht mich erst wieder, wenn der verlängerte Arm des Dienstherrn schreit.

Ureinwohner Nordost
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

zu 1.: Nach dem Prinzip “Büroarbeit”

zu 2.: Selbstverständlich

Palim
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Ja, konsequent.
Da ist es aber schon schwer, die Mehrarbeit auszugleichen, da ja in den Ferien auch andere Aufgaben anstehen.

DienstnachVorschrift
1 Monat zuvor
Antwortet  Palim

Was stehen denn in den Sommerferien beispielsweise für zwingend notwendige Aufgaben an, wenn man nicht zur Schulleitung gehört oder Koordinator ist?
Ich nehme in den Sommerferien meistens 25 Tage Urlaub, weil ich in den anderen Ferien aufgrund der Korrekturen fast durchgängig arbeite. Meine Urlaubsanzeige geht rechtzeitig zum Ende des letzten Jahres raus. So etwas wie Klassenraum vorbereiten, Vorbereitung, Nachbereitung etc. passiert maximal in der letzten Ferienwoche, wenn ich da keinen Urlaub habe bzw. Vorbereitungstage sind. Ganz ehrlich, mein Dienstvorgesetzter macht da nichts. Der ist froh drüber, dass ich meine Arbeit erledige und sehr selten krank bin. Und seitdem ich mal eine Freistellung vom Unterricht beantragt habe, weil ich zu dieser Zeit ein Vorstellungsgespräch hatte, lässt er mich gänzlich in Ruhe mit nicht zwingend notwendigen Dingen.

Blabla
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Schon einmal in den Ferien krank gewesen?
Denn wenn man in seinem Urlaubszeitraum krank ist, dann ist man krank und nicht im Urlaub. Diese Tage werden entweder nachgeholt oder ausbezahlt.
Seltsamerweise trifft das auf niemanden in diesem Beruf zu. Na dann kann ich die Rufe nach “Arbeiten bis 73” irgendwo verstehen…

Aligator
1 Monat zuvor
Antwortet  Blabla

Komischer Kommentar. Um Krankschreibungen als Urlaub zurückzubekommen, müssten Sie ja Urlaub in den Ferien nehmen. Wollen Sie wirklich nur während Ihres Urlaubs in den Ferien verreisen dürfen?

Caro
1 Monat zuvor
Antwortet  Aligator

Komische Antwort!
Wenn Ferien schon als “exorbitant viel Urlaub” gelten, warum wird dann von uns ausdrücklich verlangt, dass da Probearbeiten korrigiert oder Zeugnisse erstellt werden?
In Bayern mussten in den Osterferien heuer von den Lehrern der 4. Klassen die letzten Proben korrigiert und die Übertrittszeugnisse geschrieben werden.
Mir ist es schon mehrfach passiert, dass ich die kompletten Ferien krank war und zum ersten Schultag mal wieder gerade so fit und leidlich einsatzfähig und das erste was kam, war Gemecker, weil die Korrekturen nicht fertig waren oder das heilige Schriftwesen nicht zur Vorlage bereit lag.

blau
1 Monat zuvor
Antwortet  Aligator

Hö? Wieso darf ich bei Homeoffice nicht verreisen? Ich kann doch von überall aus arbeiten

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Aligator

Fordern Sie hier etwa, dass LuL auch in der/während der Unterrichtszeit Urlaub beantragen und nehmen dürfen?
Kein Cherry-Picking hier.

30 Tage Urlaub – “egal wann” ?
Ferien sind dann ganz normale Arbeit (Vorbereitung/Nachbereitung/Klassenraum/Materialbetreuung/gerne auch Elterngespräche, gerne auch “Betreuung” usw. usf.)
Für Abdeckung sorgt der Arbeitgeber/Staat.
Dazu Überstundenabbau “egal wann”. Also auch unter der Woche zu Unterrichtszeiten?
Das alles beantragt. Damit auch die Krankenzeit wirkt. [Macht sie im Prinzip so oder so …]

Oder man grenzt etwas ein .. Urlaub nur in den Ferien. Dann braucht es allerdings halt auch den Kompromiss, dass Krankentage (egal wann in den Ferien) dagegen gerechnet werden.
Alles andere ist halt Cherry-Picking … Dann nimmt sich der AG die Vorteile und die Nachteile werden einfach ignoriert.

Da wäre ich bei 1. definitiv dabei. Würde für mich persönlich deutlich “mehr bringen”.

Wissen Sie was so oder so sinnvoll und nützlich, sowie transparent wäre?
Eine Arbeitszeiterfassung.
Das würde – egal in welche Richtung – es massiv vereinfachen.
Wo bleibt diese denn?
Warum kommt die nur nicht?
Hm … Komisch.

Eddi
1 Monat zuvor
Antwortet  Aligator

Also ich hätte damit kein Problem, ich bin ca. 2 Wochen im Jahr im Urlaub, ich verstehe das Problem nicht.

uesdW
1 Monat zuvor
Antwortet  Blabla

Wenn sie an der Schule sind, dann wissen sie, das es genügend Lehrkräfte gibt, die sich in die Ferien schleppen und dort sich erst einmal auskurieren.
Sie (blabla) dürfen die Krankheitszeit in den Ferien aber dann gerne miterfassen und mit entsprechenden Atessten belegen.

Caro
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Und wenn die Krankschreibung über die Ferien dauert, haben Sie irgendwann plötzlich eine erhöhe Anzahl an “Fehltagen” und bekommen eine Anfrage vom Schulamt und einen Hinweis, dass bald ein Amtsarzttermin fällig sein könnte.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Caro

Dann geht man da hin und sagt die Wahrheit.

So einfach ist das.

Einfach mal eskalieren.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Caro

Bis der Amtsarzt kommt, muss schon so eiiiniges passieren.

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Caro

Und?
Überarbeitung und Erschöpfung sind echt.

Vielleicht wollen Sie sich mal mit Kolleg*innen unterhalten, die tatsächlich beim Amtsarzt waren, ansatt diesen wie eine Drohung zu interpretieren 😉

Sandkatze
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Es gibt Privatschulen, da musst du auch für die Ferienzeit einen Urlaubsantrag stellen. In dieser Urlaubszeit darfst du verreisen. In der übrigen Zeit musst du vor Ort abbrufbar sein. Eventuell musst du zur Schule und Bücher sortieren, deinen Raum einrichten, Gespräche führen….

Die Lehrer im ÖD kennen das natürlich nicht. Sie verweisen wie oben auf 1 Woche von letztendlich 12 Wochen Ferien, in der sie in der Schule waren und was eingeräumt haben. (Sie könnten das auch an den Vorbereitungstagen am Ende der Sommerferien tun. Ich vermute, diese Vorbereitungstage gibt es nun überall. In der “reinen Ferienzeit” müssen die Lehrer im ÖD nicht in der Schule sein. Wenn sie es tun, ist es ihre ehrenwerte und durchaus zu würdigende Entscheidung. Ändert aber nichts daran, dass sie eigentlich nicht müssen.)

Aligator
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Richtig.

Ulla
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Ich glaube Sie haben den Kommentar von DienstnachVorschrift nicht richtig gelesen. Da steht, dass er die Ferien außer Sommerferien meist für Korrekturen braucht (oder die Weihnachtsferien für das Schreiben der Halbjahreszeugnisse). Ich finde da sind 5 Wochen Urlaub in den Sommerferien angemessen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulla

Die gibt es per Arbeitsvertrag ja ohnehin. In meinem mit dem Land NRW standen 28 Tage Urlaubsanspruch.

Schrankwand
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Genau. Ich war an einer Privatschule. Ich kann es bestätigen. Da hast du nur den ganz normalen Urlaub. Im Rest der Zeit musst du zur Verfügung stehen. Einen Teil deines Urlaubes musstest du in der Schließzeit zu Weihnachten nehmen. Musstest du!!! Dann war schon mal eine Woche vom Sommerurlaub weg.

Die Lehrer im ÖD wissen gar nicht, wie gut es ihnen geht.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

Andersherum wird ein Schuh draus:

Die Lehrer in den “Privatschulen” merken gar nicht, wie sehr sie dort ausgebeutet werden und meinen dann, allen anderen muss es genauso mies gehen… wer in einer Privatschule anfängt (Ausnahme: Ersatzschulen die genauso wie der Staat zahlen und den gleichen Regelungen unterliegen) hat auch einen an der Waffel oder muss völlig verzweifelt sein, weil er nirgendwo anderes, auch in der “freien” Wirtschaft, nichts findet…

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Unterkomplex.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

Wie kann man sich das gefallen lassen?

Dann nimmt man mit was geht hält seine Konten immer schön leer und wechselt den Beruf zur Not…wie kann man sowas mit sich machen lassen?

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

Das ist Quatsch. Das kommt eben auf die Privatschule an.

Ich arbeite aktuell ebenfalls an einer Privatschule. Wir haben die ganz normalen Ferienzeiten.
Zu meinen Unterrichtszeiten kann ich genauso wenig Urlaub nehmen, wie an der Regelschule.

Das ist im Prinzip an meiner jetzigen Privatschule genau so wie an meiner letzten Regelschule.

Ansonsten habe ich eine Berufsausbildung vor dem Studium gemacht.
Auch hier war ich “in der Wirtschaft” vom Kleinstunternehmen (unter 10 Leute) bis zum Großunternehmen (190 000 Mitarbeiter, weltweit) beschäftigt.
Dazu verschiedene Zweige: Klinikum, Ingenieurbereich, Büro/Bürotechnik, Betreuung, Nachhilfe, Schulen, Fertigung …
Bei Regelschule: Beamter
Bei Privatschule: Angestellter
Rest: Verschieden (Ausbildung, Angestellt, “Werkstudent”…)

Soooo “na klar an Privatschulen ist das so” ist das halt einfach nicht. Kommt auch drauf an, als was Sie angestellt sind. Also Ihr Berufsprofil.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Ja, die gibt es.
Kommt halt auf die individuellen Regelungen der Privatschule(n) an.
Bei uns ist das beispielsweise nicht so.
Dann kann man hier ggf. kommunizieren. Ansonsten: Andere Privatschule gehen. Gesucht wird nahezu überall. Lehrermangel und so.

Man muss sich ja nicht komplett ausbeuten lassen, falls man sowieso schon mehr Aufwand hat. “Geben und Nehmen” ist da meine Devise normalerweise.
Bisschen was “fordern” und “erwarten” darf ich von meiner Privatschule/Arbeitgeber dann auch, wenn von dessen Seite ebenfalls einiges gefordert wird. Wie gesagt … Geben und Nehmen. Kommunikation.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Wo soll da ein Problem liegen? In den Ferien (Sommerferien ausgenommen) erfasse ich dann die Arbeitszeit ebenso wie sonst auch.

Es ist ja schließlich nicht so, dass in den Ferien nicht gearbeitet wird. Ich wüsste gar nicht, wie ich alle Korrekturen schaffen sollte, wenn ich in den Ferien ( und am Wochenende) nicht arbeiten würde.

Tozitna
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Nur mal so für den Brandenburger Raum eine Regelung aus der Amtsmitteilung 43/05 des Ministeriums, bevor ein ehemaliger Arbeitsrichter (!) als Finanzminister darüber befand, dass wir alle zuwenig arbeiten:

“Der Unterricht wird auf Grund schulrechtlicher – nicht arbeitsvertraglicher oder beamtenrechtlicher ! – Bestimmungen auf durchschnittlich rund 39 Wochen verteilt. Es gehört daher zu den Besonderheiten des Lehrerberufs,
dass eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf die sonst üblichen 44 Arbeitswochen mit der Pflicht, eine bestimmte Leistung in regelmäßig gleich
verteilten Arbeitszeitquanten zu erbringen, nicht möglich ist. Es kommt nur darauf an, dass insgesamt die jährliche Arbeitszeit, wie sie sich aus der Ar-
beitszeitverordnung ergibt, eingehalten wird. Ob in den Ferienzeiten, die über den Urlaubsanspruch hinaus unterrichtsfrei sind, Arbeitszeit liegt oder
nicht, ist den Lehrkräften grundsätzlich selbst überlassen – abgesehen von den 3 Anwesenheits-/Arbeitstagen am Ende der Sommerferien4. Arbeiten sie in dieser Zeit nicht, ergeben sich höhere Arbeitszeiten in den Schulwochen.
Für Lehrkräfte folgt daraus, dass sie keinen Anspruch darauf haben, innerhalb der Schulwochen regelmäßig höchstens 40 Stunden zu arbeiten.
Bei gleichmäßiger Verteilung aller – nicht nur der in der Erteilung von Unterricht bestehenden – Aufgaben als Lehrkraft auf die Schulwochen würden regelm äßig rund 44,5 Stunden á 60 Minuten zu leisten sein.
Die Schulferien blieben – abgesehen von den 3 Anwesenheits-/Arbeitstagen á 8 Stunden am Ende der Sommerferien – dann arbeitsfrei.
Durch die in der Arbeitszeitverordnung enthaltenen Regelungen über die Pflichtstunden der Lehrkräfte 5) wird zunächst lediglich der Anteil der Arbeitszeit bestimmt, der für Unterricht vorgesehen ist. Dieser Anteil wird auch als Bezugsgröße für die Bestimmung des Umfangs einer Teilzeitbeschäftigung herangezogen. Die Festlegung des Unterrichtsanteils an der gesamten Arbeitszeit in Form der Pflichtstunden ist jedoch keine Arbeitszeitregelung im engeren Sinne, weil durch sie lediglich ein Teil der Tätigkeit zeitlich bestimmt wird.

3 ) Die genaue Zahl hängt auch von der Lage der gesetzlichen Feiertage ab.
4 ) VV Arbeitszeit-Lehrkräfte Abschnitt 2 Nr. 5
5) Anlage zu § 2 Abs. 2 Satz 1 AZV BbgSeite 5 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport“

und weiter:

“4. Folgerungen für die Organisation der Arbeit in den Schulen
Innerhalb der für die jeweilige Schule bestimmten Anwesenheitszeiten erfüllen die Lehrkräfte unter anderen ihre im Folgenden benannten Aufgaben:
-unterrichten,
-Gespräche und Beratungen mit Kolleg/innen führen, um gemeinsam zu leistende Arbeiten durchführen zu können,
-Teilnahme an Konferenzen und Gremienberatungen,
-Aufsicht führen,
-mit Eltern sprechen, sie beraten,
-schulische Veranstaltungen planen, sie vorbereiten und durchführen,
-wesentliche Teile der außerhalb der Unterrichtszeit notwendigen pädagogischen Arbeit mit Schülerinnen und Schülern,
-ggf. Teile der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts.

Es bedarf keiner weiteren besonderen beamten-, tarif- oder sonstigen arbeitsrechtlichen Ermächtigung, um eine solche Verpflichtung verbindlich regeln zu können. Mit einer so getroffenen Organisationsentscheidung für eine
einzelne Schule wird weder die Arbeitszeit einer Lehrkraft ausgedehnt, noch steigt dadurch die Arbeitsbelastung. Es wird lediglich der zeitliche Rahmen und der Ort, an dem ein Teil der Arbeitsleistung innerhalb der Arbeitszeit zu
erbringen ist, näher bestimmt.
Es kann durchaus sein, dass Lehrkräfte entlastet werden, wenn sie durch eine längere Anwesenheitszeit in der Schule einen geringeren zeitlichen Aufwand als bisher für manche der o.g. Arbeiten haben. Auch notwendiger
zeitlicher Aufwand, der in den geltenden Arbeitszeitregelungen nicht als Arbbeitszeit berücksichtigt wird (z.B. Fahrtzeiten, wenn nicht unmittelbar von einer dienstlichen Tätigkeit zur anderen gewechselt wird) könnte teilweise ent-
fallen, obwohl dies nicht vorrangige Intention der Festlegung von Anwesenheit in der Schule ist.
a) keine „Einheitsanwesenszeit“
Es wäre auf der Grundlage der bestehenden Rechtsvorschriften zwar sogar zulässig, dass alle notwendigen Vor- und Nachbereitungsarbeiten und alle anderen Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Schule zu leisten sind, innerhalb einer festgelegten Anwesenheitszeit in der Schule erbracht werden
müssten.
Das ist aber aus mehreren Gründen nicht sachgerecht:
Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Dispositionsmöglichkeiten für die Lehrkräfte weiter einzuschränken als es notwendig ist, um den Betrieb der Schule zu gewährleisten und die dafür notwendige Kommunikation der am Schulleben Beteiligten zu sichern und zu vereinfachen.
Lehrkräfte können und sollen die Möglichkeit behalten, erhebliche Teile ihrer Arbeit selbständig zu organisieren. Die individuelle Bestimmbarkeit der Form sowie der örtlichen und zeitlichen Lage von Teilen der Vor- und Nachbereitung von Unterricht und anderer Aufgaben einer Lehrkraft sollen für die Lehrkräfte und die Schule erhalten bleiben.
Auch in den Schulen, in denen feste Anwesenheitszeiten festgelegt werden
oder bereits praktiziert werden, soll die Verpflichtung immer im Sinne der angestrebten Ziele und nicht als starres Schema („Einheitsanwesenszeit“) einer verstanden werden; der/die Schulleiter/in kann selbstverständlich Ausnahmen und besondere Formen zulassen. Hierzu gehören insbesonde-
re auch die eigenverantwortlichen außerhalb der Schule stattfindenden Abstimmungen mit – insbesondere in beruflichen Bildungsgängen – zu beteiligenden Personen und Stellen.

b) Bandbreite für die Anwesenheitsverpflichtung
Die bisher übliche Praxis ist, dass „von Fall zu Fall“ eine Anwesenheits-
verpflichtung entsteht, wenn eine Konferenz anberaumt, ein Eltern-
abend festgelegt wird oder die Schulleitung einen Gesprächstermin fest-
legt. Auch damit entstehen Anwesenheitsverpflichtungen.
Aus der oben beschriebenen Begrenzung – ergibt sich folgender Rahmen:

o 1760 Stunden (Arbeitszeit pro Jahr im öffentlichen Dienst)
– 440 Stunden (Minimum als disponible Arbeitsstunden)
= 1320 Stunden (Anwesenheitszeit in der Schule)
o Daraus ergibt sich als Anwesenheitszeit in der Schule :
1320 Stunden (Anwesenheitszeit in der Schule)
– 24 Stunden (entspricht 3 Arbeitstagen vor Beginn des Schuljahres)
= 1296 Stunden (Anwesenheitszeit in der Schule in den Schulwochen)

o Als regelmäßige Anwesenheitsverpflichtung in der Schule pro Schultag ergäben sich dann:

1296 Stunden / 192 Unterrichtstage = 6:45 Anwesenheitsstunden pro Schultag.

o Die Lehrkräfte müssten bei dieser – fiktiven – Organisationsform täglich z.B. von 7:30 Uhr bis 14:15 Uhr in der Schule sein.

Bei einer Anwesenheitsverpflichtung von 6 Stunden á 60 Minuten an 5 Tagen in den Schulwochen blieben 144 Stunden im Jahr als „variable Anwesenheitszeit“, über die von Fall zu Fall entschieden werden müsste, plus 440 Stunden zur freien Disposition für die Lehrkraft.

Neben diesen Varianten kann jede sachgerechte andere Form der Verteilung der Anwesenheitsverpflichtung, die für die Schule angemessen ist, in der Schule bestimmt werden.
Es wird empfohlen, bei der Planung einer Regelung für die Schule zunächst von den feststehenden Notwendigkeiten für den Verlauf des Schuljahres auszugehen, dann wünschenswerte Kernzeiten
neben den durch Unterricht feststehenden Zeiten zu bestimmen, in denen grundsätzlich alle Lehrkräfte anwesend sein müssen.
Feste Tage und Zeiten für die Anberaumung von Konferenzen, gemeinsamer fachlicher Vorbereitung, u.a.m. vorzusehen, kann insbesondere bei größeren Schulen zweckmäßig sein.
Insbesondere in Schulen mit gymnasialer Oberstufe und in den beruflichen Schulen ist eine langfristige Planung in diesem Sinne mit entsprechenden
verbindlichen Festlegungen ohnehin übliche Praxis.“

Schrankwand
1 Monat zuvor
Antwortet  Tozitna

Zu viel Text. Habe nur die Einleitung gelesen. Sie meinen die Erhöhung der Pflichtstundenzahl von 27 auf 28 wie in vielen anderen Bundesländern auch???

tozitna
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

Zu viel Text? Na ja…
Es geht um die Frage von uesdW: „Wie wird die Selbsterfassung in der Ferienzeit durchgezogen?
Wird hier auch konsquent zwischen Urlaub und Arbeitszeit unterschieden?“

Und da gibt der Ausschnitt aus der Amtsmitteilung eine Antwort.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Bundesrecht bricht Landesrecht.
Die Srbeitszeitverordnung ist im Rechtsrang höher zu bewerten als die Erlasse des Landes. Folglich muss sich keiner in die Hosen machen.

Blabla
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

In unserem Beruf machen sich die Kolleginnen und Kollegen sehr oft in die Hosen. Alles Akademiker und trotzdem so viele ahnungslose Menschen, wenn es um Arbeitsrecht oder Beamtenrecht geht. Weiterbildung nur da, wo es nötig ist..?!

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Blabla

Ui, haben Sie diesen Nickname generell oder nur gerade?
Wusste nicht, dass noch jemand mit ähnlichen Namen unterwegs ist.

Blabla
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Explizit nur hier, wenn ich mich nach mehreren Monaten wieder ärgern möchte.

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Blabla

Lieber Bla und lieber Blabla,

Es fällt mir vor lauter Beiträgen und Antworten auf Antworten schwer, den Überblick zu bekommen.
Ihre ähnlichen Namen aber gegensätzlichen Standpunkte erschweren es mir, zwischen gut und Böse, dick und doof und x und y zu unterscheiden.

Ja, ich schwanke auch gerade zwischen
1) ich ärgere mich über Posts dummer Kollegen oder blöder Mitmenschen
2) ich lese es zur Belustigung und Unterhaltung
3) ich will die Welt zum positiven verändern und fange durch Posts im Kleinen damit an
LG
Benjamin Künstle

Mr X
1 Monat zuvor
Antwortet  Blabla

Jeder ist für sich selbst verantwortlich.

Riesenzwerg
1 Monat zuvor
Antwortet  Mr X

Und warum müssen wir dann massiv und über Jahre gefühlt jedem dritten Elternteil bei der Erziehung und der Organisation des eigenen Lebens unter die Arme greifen?

Ja – wir tun es für die Kinder, deren Erzeuger leider zunehmend weniger “Eltern” sind.

Mr X
1 Monat zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Wieso muss man das? Wo steht das?
Was passiert wenn man es weniger zeitintensiv macht? Manchmal reicht auch ne Email. Man kann nicht allen helfen.

Riesenzwerg
1 Monat zuvor
Antwortet  Mr X

Nirgendwo steht natürlich, dass wir das müssen.

Es gehört einfach dazu. (Und wird mehr und mehr…)

Weniger zeitintensiv – gerne. Ich habe Erziehungsberechtugte da sitzen, die jede Woche Unterstützung brauchen und von anderen, ebenfalls personalreduzierten, überlasteten Institutionen keine Hilfe (mehr) bekommen.

Bei all dem Sch…, der in den Familien läuft (und von dem ich nichts wissen möchte, aber muss – Schülerverhalten verstehen, Arztbesuch für Diagnose besprechen….) brauche ich eigentlich auch eine Therapie.

Allein – die Plätze fehlen. Yoga und Achtsamkeit reichen dafür nicht, zumal natürlich auch die Kraft sm Abend dafür nicht mehr reicht.

Wir können nicht jeden retten – volle Zustimmung!

Deswegen erfolgt letztlich auch eine – ich schreibe das Wort jetzt in vollem Bewusstsein! – Selektierung.

Wem kann ich tatsächlich helfen, weil die Familie mitmacht!

Das reduziert den unbezahlten Frei- und Erholungszeitverzicht schon ungemein, belastet die Seele aber trotzdem.

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Riesenzwerg

Wir sollten den Eltern bei der Erziehung der Kinder helfen,
1) weil es unsere Aufgabe ist (siehe Stellenbeschreibung Lehrer*in)
2) weil es unsere Arbeit nachhaltig erleichtert, wenn Schüler*innen zu mündigen Bürgern [erzogen] werden
3) weil es zu unsrem Berufsethos als Lehrer*in und zur Berufung als Mensch gehört, die Schüler*innen als Mitmenschen zu begleiten

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Blabla

Niemand hindert Sie daran, die Bass zu nehmen und zu lesen und sich auf die Art weiterzubilden. Es gibt heuer sogar kommentierte Ausgaben, die ausführlich über die Rechtslage aufklären….wer sich nicht interessiert, ist doch selber schuld.
Wie sagte jemand: Wie kann es sein, dass Sie das Sie das nicht wissen?

Aber ja, ich bin auch immer wieder erschüttert, wie wenig meine Kolleginnen über Ihre Rechte und Pflichten ausgeklärt sind….dabei ist es heute doch so einfach….in der digitalen Welt…..

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Blabla

Ich kann Ihnen nur teilweise zustimmen.
Wir studierte LuL brauchen sicher noch ein Update in Arbeits- und Beamtenrecht.
Da ich nur Politikwissenschaft und nicht Jura studiert habe, kann ich da noch viel lernen.
Ich habe noch zwei Fragen
1)Welche Fächer unterrichtet denn der Nutzer Blabla? Wirtschaft und Recht in Sachsen oder Bayern?
2) was will uns Blabla mit seiner Antwort auf den Nutzer dickebank mitteilen?
Ich freue mich auf die Antwort.

dickebank
1 Monat zuvor

Nur ist niemand verpflichtet Ihnen dieses Update zu liefern – außer Sie sind Mitglied einer Organisation, die ihre rechte vertreten soll und sie in strittigen Fällen unterstützt, diese Streitpunkte gerichtlich klären zu lassen.
Für Angestellte ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft ist das einfacher. Die Prozesskosten in Arbeitsgerichtsprozessen sind überschaubar, da jede partei ihre Kosten übernehmen muss. Im regelfall ennscheiden die Arbeitsgerichte zu unsten des AN. In den meisten Fällen kommt es nicht einmal zur Prozesseröffnung und die strittigen Punkte werden im Vorfeld geklärt oder eien Kompromisslösung gefunden, die die klage abwendet.

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Das Problem ist aber, dass sich die Realität und die Praxis nicht um geschriebene Regeln, Urteile und Gesetze kümmert.
Wenn ich als Personalrat unsere unmittelbare Dienstvorgesetzte, die Schulleitung, auf das Problem fehlende Arbeitszeiterfassung und Überlastung
hinweise, dann werden wir auf die nächst höhere Ebene verwiesen, in dem Fall das Kultusministerium in Stuttgart

dickebank
1 Monat zuvor

Richtig, denn das ist eine Zuständigkeitsfrage.
Grundregel für alle Beamt*innen:

Der Beamte prüft als erstes die räumliche und sachliche Zuständigkeit der Vorgänge, die er bearbeiten soll.

emma
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Um die Ferien auszugleichen, ist bei uns eben nicht bei 40h Schluss. Ich glaube, wir brauchen 43 Stunden.

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  emma

Die brauchen Sie aber nur, wenn Sie wirklich in allen Ferien keinen Handschlag tun (vollkommen unrealistisch) und im letzten Schuljahr keine Überstunden angesammelt haben (auch eher unwahrscheinlich).

Sandkatze
1 Monat zuvor
Antwortet  emma

12 Wochen Ferien. Sagen wir, 6 Wochen davon regulärer Urlaub. Keine Arbeitszeit.

Bleiben 6 Wochen Ferien als unterrichtsfreie Zeit und Ausgleich für Mehrarbeit.

6 Wochen a 40 Stunden (vereinfacht) macht 240 Stunden Ausgleich für Mehrarbeit in der Unterrichtszeit.

240 durch 40 Unterrichtswochen im Schuljahr macht 6 Stunden pro Woche, die man in den Ferien ausgeglichen bekommt.

Man hat also z.B. 28 Unterrichtsstunden x 1,4 = 39,2 Stunden Arbeitszeit pro Woche + 6 Zeitstunden, die man später in den Ferien ausgeglichen bekommt.

So stehen einem bezahlte rund 46 Stunden Arbeitszeit pro Woche zur Verfügung.

Sie brauchen 43?

Aligator
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Interessant. Den Ferienausgleich mitgerechnet müsste ich also bei Vollzeit 46 Stunden pro Woche arbeiten?

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

In Ihrer Rechnung haben Sie die Feiertage übersehen, die in den Ferien liegen, die müssen natürlich abgezogen werden. Und auch hier: die Rechnung funktioniert nur, wenn man in den Ferien nicht den allerkleinsten Handschlag für die Schule tut.

Schrankwand
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

(Bei uns:)

2 Wochen Herbstferien
1 Woche Weihnachtsferien
1 Woche Ferien zwischen den Halbjahren
2 Wochen Osterferien
6 Wochen Sommerferien

= 12 Wochen Ferien im Schuljahr

Die Feiertage kommen ja noch dazu (wenn sie nicht zufällig mal in die Ferienzeit fallen, wäre dann aber bei einem Urlaub auch so).

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

Das tut echt weh, so etwas zu lesen:

Bei Angestellten in der “freien” Wirtschaft kommen die Feiertage zum Urlaubsanspruch DAZU.

Bei Lehrern muss man sie (wenn sie in den Ferien liegen), von den Ferien ABZIEHEN.

FEIERTAG ist KEIN URLAUBSTAG. Ist doch nicht so schwer zu verstehen!

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

Und in den Osterferien und Weihnachtsferien gibt es keine Feiertage? Die müssen Sie von den Ferientagen abziehen, nicht dazu rechnen.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

Ferien sind kein Urlaub. Das ist Ihr Denkfehler. Ganz einfach.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

@Alex:

Schrankwand kennt den Unterschied zwischen “Urlaubsanspruch” und “Feiertagen” scheinbar nicht. Diskussiom zwecklos.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Ok, dann noch einmal ganz langsam, dass es auch eine Sandkatze kapiert:

52 Wochen – 40 Wochen Unterricht = 12 Wochen.

12 Wochen – 6 Wochen Urlaub (ö.D) = 6 Wochen

6 Wochen – 1 Woche gesetzlicher Feiertage, die in den “Ferien” liegen = 5 Wochen

5 Wochen – 1 Woche Bildungsurlaub (müssen Lehrer immer in den Ferien nehmen) = 4 Wochen

4 Wochen – 1,5 Tage Krankheit in den Ferien (durchschnittlicher Krankenstand von 7% in der Gesamtwirtschaft) = 18, 5 Tage
(nebenbei: Bei den (staatlich dauersubventionierten: Kurzarbeitergeld, Elektro-/Abwrack-/Kaufprämie, Dienstwagenprivileg) Autobauern ist der Krankenstand doppelt so hoch (15%, Tesla sogar 20%), wohl wegen der stressigen 34-Stunden-, 4-Tage-Woche)

18,5 * 8 = 148 Stunden

148 Stunden / 40 Unterrichtswochen = 3,7 Stunden pro Woche

Dazu: Arbeit am Wochenende und an Feiertagen (bei Lehrern die Regel) gibt je nach Wirtschaftsbereich 100% Zuschlag zum Lohn, bekommen Lehrer auch nicht! Auch keine Prämien, keine Gewinnbeteiligung, kein Urlaubsgeld.

Das einzige was sich als Beamter lohnt, sind eigene Kindern. Mindestens drei Stück. Oder dauerkrank sein (Unbegrenze Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall)

Gen Z: Lehramt? Ich bin doch nicht blöd! (Dauerkranke und Viel-Kinderer ausgenommen)

Aligator
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Milchmädchenrechnung. Nur ein Beispiel von mir. Wie viele Lehrer nehmen denn 1 Woche Bildungsurlaub? Ich kenne keinen.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Aligator

Ach, Einarbeitung in neue Lehrbücher, neue digitale Unterrichtskonzepte, neue Lehrpläne, Erstellung der entsprechenden Materialien usw. ist dann mein Privatvergnügen, das ich abends, am Wochende oder in der Ferien während meines Urlaubs zu leisten habe?

Komische Vorstellung von der Arbeitswelt, die sie da haben. Läuft das in Ihrer komischen “freie” Wirtschafts-Firma wirklich so falsch?

Tanja
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Furchtbar! 🙁
mich ärgert das mit dem Urlaubsgeld, dem 13. Monatsgehalt usw.
auch die 32 Stunden Woche im Vergleich

Schrankwand
1 Monat zuvor
Antwortet  Tanja

Welche Lehrer bekommen denn Urlaubsgeld?

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

Keine, das bemängelt Tanja ja.

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Sie tun mir mittlerweile wirklich leid…

Normalerweise überschätzen Sie ja in Ihren Berechnungen systematisch das Einkommen von Beschäftigten in “der Wirtschaft”.

An dieser Stelle rechnen Sie jetzt die scheinbar freien Tage auf und kommen zu dem Schluss, dass LK weniger Urlaubstage haben als ein durchschnittlicher Arbeitnehmer.

Sie kombinieren wild die Parameter und basteln sich Ihre eigene Welt zusammen.

Andere Parameter (Sicherheit, Pensionsansprüche, Freiheitsgrade in der Ausgestaltung der Arbeit, Teilzeitfähigkeit, etc.) sehen Sie scheinbar schon gar nicht mehr.

Liegt wahrscheinlich daran, dass Sie nix mehr zu befürchten haben und Ihre Wahrnehmung selektiv ist.

In der Realität flüchten die Menschen gerade in Zeiten einer Rezession in den Staatsdienst.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Dann korrigieren Sie die Kalkulationen von @Realist doch, statt ein ad hominem zu formulieren.

Schrankwand
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Ich hab 2 Fehler genannt. Siehe oben.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

“ad hominem”…

Das ist doch die Standardstrategie von “Leistungsträgern” aus der “freien” Wirtschaft, wenn diesen die Argumente ausgehen. Wenn man als Lehrer öfter mit solchen “Manager”-Typen zu tun hat, lernt man das sehr schnell…

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Sie hatten es in Ihrem ganzen Leben noch nie (beruflich) mit diesen “Manager-Typen” zu tun. Das ist ja gerade das Problem…

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Wissen Sie woher?

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Sie haben es offensichtlich auch nicht verstanden…

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

1) Nur 1-2% der Arbeitnehmer nehmen überhaupt Bildungsurlaub.

Obwohl Bildungsurlaub ein gesetzliches Recht für Arbeitnehmer in Deutschland ist, wird er von nur wenigen in Anspruch genommen. Es wird geschätzt, dass nur etwa 1 bis 2 Prozent der Beschäftigten Bildungsurlaub nutzen, obwohl eine große Mehrheit von 77 Prozent an Weiterbildungen interessiert ist, so der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). 

2) Die Krankheitstage richten sich stark nach dem Berufsfeld. @Realist vergleicht sich gerne mit dem Ingenieur (und nicht dem Arbeiter am Band) aus der freien Wirtschaft. Der ist Ingenieur ist unterdurchschnittlich oft krank. Die LK überdurchschnittlich.

GEW: Deutlich mehr Krankheitstage von Lehrkräften – ein Warnsignal – News4teachers

Berufsgruppen mit hohen Fehlzeiten:

  • Berufe im Dialogmarketing: Statistiken zeigen, dass Berufe im Dialogmarketing eine hohe Anzahl an Krankheitstagen aufweisen. 
  • Berufe in der Haus- und Familienpflege: Auch hier sind die Fehlzeiten oft überdurchschnittlich hoch. 
  • Berufe in der Metallumformung: Diese Berufsgruppe weist ebenfalls eine vergleichsweise hohe Anzahl an Krankheitstagen auf. 
  • Straßen- und Tunnelwärter/innen: Diese Berufsgruppe hat ebenfalls eine hohe Anzahl an Krankheitstagen. 
  • Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege: Insbesondere Führungskräfte und Aufsichtspersonal in diesen Bereichen sind häufig von Burn-out betroffen und weisen entsprechend hohe Fehlzeiten auf. 
  • Berufe im Erziehungs- und Sozialwesen: Diese Berufsgruppen sind ebenfalls oft von hohen Krankenständen betroffen. 

Berufsgruppen mit niedrigen Fehlzeiten:

  • Lehre und Forschung an Hochschulen: Diese Berufsgruppe weist in der Regel sehr niedrige Fehlzeiten auf.
  • Ingenieure des Maschinen- und Fahrzeugbaus: Auch diese Berufsgruppe ist eher selten von krankheitsbedingten Ausfällen betroffen.
  • Ältere Arbeitnehmer: Studien zeigen, dass ältere Arbeitnehmer zwar seltener krank werden, die Ausfallzeiten jedoch länger sein können. 

Ansonsten noch zum Gassenhauer “keiner will mehr LK sein”:

Hamburg: “Nie zuvor hatten wir so viel Personal an unseren Schulen” | ndr.de

Mehr Schüler, mehr Lehrer: So startet Niedersachsen ins Schuljahr

Da war nix ad hominem.

Man sollte noch mal betonen, dass @Realist hier als verbeamtete LK argumentiert und offensichtlich den Blick für andere komplett verloren hat. Auch für die angestellten Kolleginnen und Kollegen.

Ansonsten ist alles gesagt…

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Anekdotische Evidenz, ich verfüge über beide Qualifikationen jeweils mit abgeschlossenem Zweiten Staatsexamen. Und ich bin als Lehrkraft nicht häufiger karnak gewesen als als Ingenieur, obwohl ich als Ing jünger war als als Lehrkraft.

Tja, watt sacht uns dat nu?

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Alleine der Abschluss als Ingenieur hält einen gesund? Alle Ingenieure müssten dann bis 75 arbeiten.

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Eine mögliche Schlussfolgerung…

Weitere relevante Gründe für alle Berufsgruppen mit vielen Kontakten:

Ggf. häufigere Ansteckung.

Dazu noch die Tatsache, dass in Bürojobs ohne Vertretung die Arbeit liegen bleibt. Da überlegt man sich zweimal, ob man sich eine Erholungspause gönnt.

Und nicht zuletzt der Leistungsdruck bzw. die ggfs. daraus resultierenden Konsequenzen bei häufiger Krankheit (Aufstiegschancen)

Ich sehe, Ihre Interpretation diesbezüglich ist wie so oft sehr unterkomplex…

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

“Dazu noch die Tatsache, dass in Bürojobs ohne Vertretung die Arbeit liegen bleibt. Da überlegt man sich zweimal, ob man sich eine Erholungspause gönnt.”
Pssst… Spoiler: Was meinen Sie, was mitUnterrichtsinhalten, Klassen-/Kursarbeiten, Korrekturen, Curriculla etc. etc. etc. ist – die lösen sich nicht in Wohlgefallen auf, wenn man als Lehrer krank ist. Ich kenne keinen Kollegen, der sich nicht drei Mal überlegt, ob er sich bei Karnkheit, exhaustion und Co. “eine Erholungspause gönnt’… und trotzdem sit der Krankenstand, wie er ist, weil es einfach nicht mehr geht.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Stromdoktor hat eben naive Vorstellungen vom Lehrerjob. Alles was liegen bleibt, muss man (auch) hier persönlich nacharbeiten.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Schulleiter haben wirklich die A-Karte gezogen. Sind quasi im Dauereinsatz rund um die Jahr das ganze Jahr. Das ist wirklich ein AT-Job, bei VW scheint es dafür 150k+ und fünfstellige Prämien zu geben (s. Stromdoktors Post).

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Schön, dass Sie jetzt wenigstens etwas über VW gelernt haben. War auch bitter nötig.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Da rechne ich Ihnen vor, dass Ihre abstrusen Vorstellungen vom Lehrer-Halbtags-Job nicht der Realität entsprechen, und Ihre Reaktion? Sie kommen mit Nebenschauplätzen, die nichts mit dem Thema Arbeitszeit zu tun haben.

Kümmern Sie sich lieber einmal vernünftig um die “Energiewende”, so dass wir nicht ständig steigende Strompresie haben und keine Blackouts wie in Spanien belommen. Nicht, dass es dann irgendwann heißt: “Ach, das hat ja keiner erahnen können. Da brauchen wir jetzt wieder ein Sondervermögen vom Staat um unsere Arbeit zu machen!”

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Siehe oben.

Von der Energiebranche haben Sie offensichtlich noch weniger Ahnung. Hier geht in ihrem kurzem Absatz noch mehr durcheinander als sonst.

Stichwort: “Unbundling”.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Ich wette mit Ihnen: Wenn bei uns das Stromnetz einmal zusammenbricht, dann stehen die Energieversorger aber mit einem Ruf nach einem staatlichen “Sondermögen” so was auf der Matte…

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Was genau verstehen Sie unter “Zusammenbruch”?

Welche Gründe könnten nach Ihrer Einschätzung ursächlich für einen “Zusammenbruch” sein?

Welche Unternehmen meinen Sie mit “Energieversorger”?

Wofür sollte das “Sondervermögen” konkret genutzt werden?

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Die Zahl der Urlaubstage entspricht der, die in vielen anderen Tarifbereichen auch üblich sind. Der gesamte Urlaubsanspruch darf aber nur in den Schuferien realisiert werden. Das ist in Unternehmen, die Betriebsferien machen, anders geregelt. Krankheitstage während des Urlaubs werden nicht als genommene Urlaubstage angerechnet. Gesetzliche Feiertage, die im Urlaubszeitraum liegen, werden nicht als genommener Urlaubstag gezählt. Heiligabend und Sylvester sind halbe tarifliche Feiertage.

Der Zeitraum der Weihnachtsferien vom 23.12. bis zum 6.1. sind eben keine 10 Urlaubstage sondern deutlich weniger. Im besten Fall muss man nur 5 Tage Urlaub nehmen, um die 14 Tage frei zu haben.

Nur bei Lehrkräften wird so getan, als ob sie 14 Tage Urlaubstage hätten. In die Ferienzeiträume fallen insgesamt 8 Feiertage je nach Bundesland.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Stromdoktor will (oder kann?) es nicht verstehen. Argumente scheinbar zwecklos…

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

– oder
+ und
– ?

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Ich helfe Ihnen gerne:

Vergleich mit Ihrem Lieblingsautobauer:

1. Angestellte im Tarif (z.B. Bandarbeiter / einfacheSachbearbeiter / Ingenieure)

– Gehalt bis ca. 100 k€.
– 35 Stundenwoche
– 30 Tage Urlaub
– Kein Dienstwagen
– jährliche Sonderzahlung mit Abschlagszahlung zu Weihnachten (kein 13. Gehalt). Aktuell ausgesetzt. Sonst irgendwo bei 5.000 € im Mittel.

2. Tarif Plus (Expertenlaufbahn, untere Führungsebene).

– Gehalt zwischen 100 k€ – 150 k€
– Arbeitszeit > 35 Stunden.
– “Dienstwagen” mit 1% Eigenbeitrag auf Brutto-Listenpreis + Tankkarte.
– 30 Tage Urlaub
Jährliche Sonderzahlung im unteren fünfstelligen Bereich.

3. AT-Bereich (UMK, OMK)

– Arbeitszeit > 40 Stunden. Sicher ohne Zeiterfassung.
– Richtiger Dienstwagen ohne Zuzahlung. Ggf. weitere Dienstwagen für Ehefrau (OMK).
– Sonderzahlung im fünfstelligen Bereich.
– Hier gelten lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen für Urlaub, Kündigungsschutz etc. (Leitende Angestellte).

Sie suchen sich jeweils das beste raus…

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Sehen Sie, beim Autobauer hat man es besser.
Sie schreiben es ja selbst.

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Sie persönlich wären da am Ar***.

Da müssten Sie auf einen Großteil Ihrer Widerreden und ungefragten Meinungsäußerungen verzichten und das tun, was man Ihnen sagt.

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Nanana! Das können Sie Papo nicht absprechen!

Ich VERSICHERE Ihnen, dass er all seine Gedanken und Haltungen still schweigend für sich behalten muss 😉

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Was für ein unsinniger Kommentar Ihrerseits, basierend auf absoluter Unkenntnis meiner Person. Aber wenn Sie sich mit Ihrer konstanten unbegründeten Überhöhung über Lehrer besser fühlen…
¯\_(ツ)_/¯

Meiner Feststellung konnten Sie ja nicht widersprechen, mit Ihrem plumpen ad hom8minem nicht smablenken: Beim Autobauer hat man es besser.

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

“Meiner Feststellung konnten Sie ja nicht widersprechen”
DAFÜR müssten Sie mal die Textwand fallen lassen und Klartext reden. Das schaffen Sie aber irgendwie nur, wenn Sie sich beschweren und andere Beleidigen – ist das nicht komisch?

Naja. Bin gespannt wie ein Flitzebogen was Sie Benjamin und Tozitna erwidern werden 😀

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Meine vermeintl. “Textwand” besteht aus sage und schreibe 13 Wörtern in zwei Sätzen:

“Sehen Sie, beim Autobauer hat man es besser.
Sie schreiben es ja selbst.”

WOW! Das ist Ihnen kein “Klartext” und ein “beschweren und andere [b]eleidigen” – ernsthaft?!
“[I]st das nicht komisch?” – Ja.
Danke für den Lacher.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Danke. Also als Lehrer:

Gehalt und nicht vorhandene Incentives wie beim Tarifangestellten.

Arbeitsbelastung irgendwo zwischen Tarif+ und AT.

Arbeitszeit AT.

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Selbst wenn man jetzt abstruserweise zu Grunde legen würde, dass alle Lehrer gleichermaßen belastet wären und die Effizienz vergleichbar ist…

…sind Sie mit Ihrem Kommentar zumindest von Ihrem Märchen der 35-Stundenwoche, der Arbeitszeiterfassung und der Vergütung von Mehrarbeiten abgerückt – zumindest bei der von Ihnen gewählten Vergleichsgruppe.

Ich werte das als Einsicht.

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Ein Denkfehler liegt der Annahme fundamental zu Grunde.

Die Angst vor dem Arbeitsplatzverlust bzw. der Leistungsdruck bei gut qualifizierten Angestellten in der freien Wirtschaft führt in der Regel zu weniger Krankheitstagen und noch höherer Selbstausbeutung.

Die Leute machen unbezahlte Überstunden, arbeiten heimatfern im In- und Ausland, nutzen eine Zweitwohnung, etc.

Sie tun alles, um beruflich aufzusteigen und anerkannt zu sein.

Es gibt bei VW fast keine FK, die nicht über einen längeren Zeitraum im Ausland war. AT-FK haben zumeist keine Arbeitszeiterfassung. Leitende Angestellte haben z.T. GAR KEINEN im Arbeitsvertrag hinterlegten Urlaubsanspruch und einen miesen Kündigungsschutz. Auch die Arbeitszeiten sind entgrenzend. Der Betriebsrat ist nicht mehr zuständig.

Arbeitsrechtliche Besonderheiten für leitende Angestellte

Verglichen wird sich hier mit irgendwelchen “Boomern”, die satt sind und auf die man verzichten kann. Deren Einstieg war in Zeiten, wo man es sich noch leisten konnte, 1/3 mit durchzuschleppen. Die “Kolleginnen und Kollegen” kennt und verachtet man aber und freut sich, wenn die endlich weg sind.

Also:

Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und alles bunt durcheinander mischen, wie es gerade passt…wäre mein Wunsch.

Und falls jemand Zeit und Lust hat, würde ich mich über eine Rechnung Sold + Pensionsansprüche vs. Gehalt + Rente + Betriebsrente + Abfindung unter Berücksichtigung der Steuerlast über den Zeitraum Erwerbsleben + Ruhestand freuen.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Ich war sowohl in der Privatwirtschaft als auch im Landesdienst angestellt. Bei allen Arbeitgebern war das Kündigungsrisiko gleich groß. Die Vorruhestandsregelungen und die Möglichkeiten in Teilzeit bzw. Altersteilzeit zu gehen waren bei den anderen AG weitaus großzügiger als beim Land. Auch die Überstundenregelungen waren deutlich attraktiver. Ein großes Plus war vor allem die Möglichkeit innerhalb der selben Branche den Arbeitgeber zu wechseln. Nicht zu vergessen, die Sufstiegsmöglichkeiten, die beim Land für GS-Lehrkräfte und Lehrkräfte der SekI äußerst beschränkt sind.

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Ich habe Ihren Werdegang bzw. einige Aspekte davon noch aus früheren Kommentaren noch in Erinnerung.

Gerade daher würde ich mir an der einen oder anderen Stelle auch eine ehrliche Einschätzung wünschen

Ich sage nicht, dass es in der Wirtschaft nicht größtenteils bessere Bedingungen und Aufstiegsmöglichkeiten in vielen Punkten gibt.

Mein Punkt ist der, dass man sich bestenfalls entweder ein ruhiges Leben bei 35 Stunden mit Arbeitszeiterfassung und mit weniger als 100 k€ im Jahr machen kann, oder man muss richtig was dafür tun. Dann gibt es ggfs. einen Dienstwagen und mehr Kohle. Dafür opfert man die Arbeitszeiterfassung, nimmt unbezahlte Überstunden in Kauf und bekommt “Druck”.

Viele streben und biedern sich für den zweiten Weg an. Andere sind cleverer und verzichten auf die Anerkennung im sozialen Umfeld, indem sie sich NICHT für einen Job als FK entscheiden.

Und bei allem gilt:

Wir reden hier bestenfalls von 10% aller Beschäftigten, die das Glück haben, bei einem Dax-Konzern angestellt zu sein.

Das soll die Benchmark für die Attraktivität des Lehrberufes sein?

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Ein vergleichbarer Dienstposten bei anderen Landesbehörden einschließlich der Polizei.
A12 -besoldete Dienstposten führen die Amtsbezeichnung Regierungsamtsrat, bei der Polizei Polizeihauptkommissar. (4 silberne Sterne).
Auf dieser Ebene würde ich die Attraktivität der unterschiedlichen Tätigkeiten vergleichen. Ein Vergleich mit Tätigkeiten in der Privatwirtschaft kann nur auf der Ebene gleicher Qualifikation erfolgen – also mit Berufen, die ebenfalls ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraussetzen.

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

“Ein Vergleich mit Tätigkeiten in der Privatwirtschaft kann nur auf der Ebene gleicher Qualifikation erfolgen – also mit Berufen, die ebenfalls ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraussetzen.”

Das ist ja gerade der Punkt:

Mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium steht einem in den Firmen alles offen. Mit sämtlichen Konsequenzen (Vor- und Nachteile), die das mit sich bringt.

Ich konnte mein Einkommen innerhalb des Unternehmen in den letzten Jahren um 50% steigern.

“Gekostet” hat mich das eine vertragliche Aufstockung der Stunden und den Verlust der Arbeitszeiterfassung (finde ich persönlich nicht so schlimm). Verstecken kann ich mich auch nicht mehr…falls mir danach wäre.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Mein Punkt ist der, dass man sich bestenfalls entweder ein ruhiges Leben bei 35 Stunden mit Arbeitszeiterfassung und mit weniger als 100 k€ im Jahr machen kann, oder man muss richtig was dafür tun.”

Aha. Was mache ich als Lehrer falsch? Habe auch weniger als 100k, aber leider keine 35-Stunden-Woche, keine Arbeitszeiterfassung und muss “richtig was tun” (kann die Arbeit leider nicht auf jemanden anders verschieben oder wegdelegieren). Nach Ihrer VW-Logik müsste ich 150k+ pro Jahr verdienen…

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

100 k€ als Angestellter (Senio Expert) bei VW vs. Beamter Niedersachsen (A13, zwei Kinder, Stufe 12) vs. E13, zwei Kinder, Stufe 6).

Netto Beamter: 5.300 €
Netto angestellte LK: 4.357 €
Netto VW: 4.950 €

“Nach Ihrer VW-Logik müsste ich 150k+ pro Jahr verdienen”

Tun Sie ja fast…

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

50% meiner Nachbarn arbeiten bei VW. Viele davon in Führungspositionen. Die Partner verdienen ein bisschen was in Teilzeit dazu.

Ich mag den Habitus der Leute nicht. Die leben alle für ihren Job und beteiligen sich null an der Care-Arbeit zu Hause. Ich arbeite definitiv weniger und führe ein andere Lebens bzw. darf ein anderes Leben führen.

Wenn Sie davon wirklich Ahnung hätten, dann würden Sie sich als in den neuen Bundesländern sozialisierte Frau anders äußern.

Das ganze System bei VW ist so aufgebaut, dass sich die ganze Familie nach der Karriere des Vaters (selten der Mutter) richten darf. Inkl. Auslandsaufenthalte. Die Kostenübernahme stimmt. Dabei geht es nicht nur um eine Wohnung, sondern gerne auch um ganze Siedlungen, damit sich Mutti mit den Kids auch wohl fühlt.

Wo ich wohne, geht es nur um VW….bei jeder Feier. Ich bin heilfroh, dass ich dort nicht arbeiten muss und ich ein anderes Leben führen darf.

Sie können ja gerne tauschen.

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Dann bitte konkret:

Welche Position bei VW:

UA, AL, HAL, UMK, OMK

Daraus ergibt sich dann ja die Eingruppierung:

Tarif, Tarif Plus, AT, Management

Ich spreche von Leuten ab Tarif Plus aufwärts.

Und dann bitte noch eine kurze Rückmeldung, ob beide Vollzeit arbeiten und wie hoch die HO-Quote ist.

Außerdem haben Sie mich nicht richtig verstanden:

Die Kultur bei VW ist aus den “50ziger Jahren”. Und die Angestellten machen gezwungenermaßen mit. Da wird sich auch noch fleißig gesiezt innerhalb der hierarchischen Führungsstruktur.

Wusste gar nicht, dass Sie in Brandenburg so dicht an VW dran sind…

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Wir haben immer noch einen Arbeitnehmermarkt.

Das stimmt in Bezug auf die “Traumjobs” von denen hier gesprochen wird nicht.

Ganze Jahrgänge von Absolventen, dualen Studierenden und Werkstudenten aus der Fahrzeugbranche stehen bei uns auf der Matte und wir können uns unsere neuen Kolleginnen und Kollegen aussuchen. Die Petrol-Heads haben aber größtenteils keine Chance bei uns.

Eine LK als Seiteneinsteiger habe ich im übrigen auch noch NIE bei uns gesehen. Wobei ich kürzlich zumindest EINE ausgebildete Pädagogin aus der Erwachsenenbildung bei Ihnen in Potsdam bei unserem Schwesterunternehmen kennenlernen durfte…

Stromdoktor
1 Monat zuvor
Antwortet  Stromdoktor

Wir schreiben aneinander vorbei:

Ich wohne im VW Kernland.

Die hiesige TU hat pro Jahr 600 Maschinenbauingenieure ausgebildet, die vielfach Fahrzeugtechnik vertief(t)en. Dazu kommen noch viele dual Studierende direkt bei VW, die an irgendeiner Hochschule eingeschrieben sind.

Die dual Studierenden müssen nach dem Abschluss zwei Jahre ans Band, um Personalkosten im indirekten Bereich zu senken.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/streit-um-dual-studierende-in-der-autoproduktion-bei-vw_76_626560.html

In der Region gibt es zudem eine Vielzahl von Zulieferern und Personaldienstleistern bzw. Ingenieursdienstleistern (Bertrand, Ferchau) – z.T. mit VW-Beteiligung (IAV).

Wer es im ersten Anlauf nicht direkt zu VW schaffte, der nahm den Umweg über den VW eigenen Personaldienstleister (Group-Service), die Zulieferer oder eben die o.g. Gesellschaften.

Das waren hier jährlich Tausende, die einen Direkteinstieg anvisierten und nun z.T. keine Perspektive mehr haben.

Die Zulieferer trifft es immer zuerst.

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/schlangen-vor-arbeitsaemtern-vw-zulieferer-warnen-vor-brutalem-stellenabbau-in-sachsen-li.2288439

Bosch baut ebenfalls massiv in der Verbrenner-Sparte ab.

https://industriemagazin.at/automotive/bosch-beschleunigt-stellenabbau-nach-gewinneinbruch/

Die stehen jetzt in großer Zahl bei uns auf der Matte und suchen nach einer vergleichbaren Perspektive.

Für die Region ist das der Super-Gau. Hier konnte man mit einer Berufsausbildung als Industriemechaniker oder als Bandarbeiter noch ein Leben im Wohlstand führen. Insbesondere die Kinder von Werksangehörigen hatten eigentlich eine sichere Zukunft über Generationen.

Nix mit Fachkräftemangel hier vor Ort.

Schrankwand
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Ich finde, Ihre Rechnung stimmt hinten und vorne nicht. Aligator verwies schon auf den Bildungsurlaub, den maximal Einzelne nehmen. Auch das mit den Feiertagen stimmt ja so nicht. Hier:

2 Wochen Herbstferien
1 Woche Weihnachtsferien
1 Woche Ferien zwischen den Halbjahren
2 Wochen Osterferien
6 Wochen Sommerferien

= 12 Wochen Ferien im Schuljahr

Die Feiertage kommen noch dazu, wenn sie nicht zufällig mal in den Ferien liegen. Kann in einem ganz normalen Urlaub aber auch passieren.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

Ihre Rechnung ist naiv. Lesen Sie meinen Beitrag richtig und den von dickebank

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

Die Feiertage kommen noch dazu, wenn sie nicht zufällig mal in den Ferien liegen. Kann in einem ganz normalen Urlaub aber auch passieren.”

Dieser Kommentar zu den Feiertagen offenbart, dass Sie wirklich KEINE Ahnung vom arbeitsrechtlichen Thema “Urlaub” haben…

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

So wirklich ersichtlich für jeden ist es hier:

“Kann in einem ganz normalen Urlaub aber auch passieren.”

@Schrankwand: Nein. Das kann es nicht. Falls das Ihr Arbeitgeber so macht … Besprechen Sie das mal. Ansonsten ggf. Klage. Jeder Anwalt freut sich für so einen “No-Brainer” als Klagefall. Der wird eingesackt.

PaPo
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

Der Rechenfehler liegt bei Ihnen:
Herbst-, Weihnachts- und Osterferien sind für Lehrer im Gros keine Ferien.

Madama Butterfly
1 Monat zuvor
Antwortet  PaPo

Ganz genau!

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

Hören Sie doch bitte auf, an mehr als zwanzig Jahre bestehenden, kontinuierlichen Fakten herumzumeckern…von Bertelsmann bis amerikanische Unternehmensberater, Telekom- wie Gewerkschaftsstiftungen, es gibt HAUFENWEISE ganz konkrete Nachweise, dass Lehrer DEUTLICH ZU VIEL arbeiten.

Liebend gerne wünsche ich mir, dass (bevorzugt an der Schule ihrer Kinder) mal so….sagen wir, neun Jahre lang…alle Lehrer durch Zauberkraft EXAKT so lange arbeiten wie sie müssen.

Und JA, gerne mit Anwesenheitspflicht und voller Überwachung, dass bloß kein Lehrer auch nur eine Minute zu früh abhaut.

Sie würden sich umschauen, den deal nehme ich sofort.

Madama Butterfly
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Realist liegt da schon richtig, wie das in der Wirtschaft läuft.
Viele Lehrer wollen das nicht sehen uns das Konstrukt von vor zig Jahren bleibt. Die Realität hat sich verändert, in der Schule ist davon (noch) nichts angekommen.
Dank an Realist 🙂

Madama Butterfly
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

andere nehmen 2 Wochen Bildungsurlaub auf Tenneriffa!
Lehrer müssten das in ihre Sommerferien legen, die einigen echten freien Tage.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

“Kann in einem ganz normalen Urlaub aber auch passieren.”

Logisch. Feiertage kommen dann auf einmal ganz plötzlich in Ihrem beantragten Urlaub “aufgeploppt” und wird Ihnen abgezogen vom Urlaub.
So ein Quatsch aber auch.
Wenn Mittwoch ein Feiertag ist, dann kann ich “in der Wirtschaft” zusätzlich Mo, Di, Do, Fr Urlaub nehmen. Macht dann auch nur 4 Tage.

Bei Feiertagen in den Ferien wäre eine Woche Ferien -> 5 Tage Ferien – 1 Tag Feiertag -> 4 Tage Urlaub als “Möglichkeit”.

Daher ist Ihr “Gedanke” einfach komplett falsch. Zumindest, wenn Sie Ferien als “Urlaub” sehen/gleichstellen.
Ansonsten für “Ferien” stimmt es natürlich. Dann muss man aber auch verstehen, dass “Ferien” grundsätzlich kein Urlaub ist. Sondern die Möglichkeit auf “Ausgleich” (“Stundenabbau”) und “Urlaub”.
Die meisten Feiertage sind halt in den Ferien.

Ich persönlich hätte kein Problem mit einer Umstrukturierung dessen. Hat halt alles Vor- und Nachteile für alle. Für mich persönlich wäre das gut.

Katrin Löwig
1 Monat zuvor
Antwortet  emma

Wie Sie wollen. Ferienregelung heißt 43h/Woche, 30 freie Tage dann 40. Ist doch klar!

DienstnachVorschrift
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Natürlich gibt es diese Vorschriften, aber man kann einen Antrag auf eine Verlängerung der Korrekturzeit stellen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Überlastungsanzeige und gleichzeitig kann man die Korrekturen auch in kürzerer Zeit erledigen. Dann sind sie (noch) weniger objektiv, aber das ist nicht mein Problem. Bisher hatte ich damit noch keine Probleme, weil die Alternative ist, dass ich krankheitsbedingt ausfalle und das will in diesem Mangelfach wirklich niemand, vor allem nicht während der Prüfungsphase. Das Problem ist einfach, dass das dem Grundethos von mir bzw. den meisten Lehrkräften widerspricht.

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor

Herzlichen Glückwunsch, lieber Nutzer DienstnachVorschrift, zu Ihrem Standpunkt.
Genau so wünsche ich mir meine Kolleg*innen.
An welcher Schule unterrichten Sie?
Ich bin ein Freund des Zynismus und glaube daher, schwarzen Humor von Bullshit und krankhaftem Egoismus unterscheiden zu können.
Vielleicht habe ich bei Ihnen, lieber Kollege DienstnachVorschrift, diesen Zynismus nicht erkannt. Ich bitte um Rückmeldung, gerne an meine dienstliche E-Mail
Kue@gymnasium-unterrieden.de
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Danke

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Arbeitszeit erfassen.
Korrekturausgleich stellen. Also Verlängerung.
Überlastungsanzeige stellen.
Drauf ankommen lassen.
Alles vorlegen und abwarten, ob Klage kommt.
Ggf. rechtlich entgegen wirken. Anwälte sollte man finden. Ansonsten eben GEW Rechtsberatung und Rechtsschutz.

Gerade als Beamter … Mal im Ernst … Was soll denn? Ist gerade hier ein Ping-Pong-Prinzip im Streitfall. Ein starker Vorteil der Verbeamtung.

Als Angstellter: Siehe oben. Krankmeldung wegen Überlastung. Weitere Überlastungsanzeige und Hinweis auf Arbeitszeitgesetz mit Arbeitszeiterfassung.

Man muss sich halt auch nicht immer alles gefallen lassen.

Blabla
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Sie haben vollkommen Recht.
Wieso gibt es hierzu von der Gewerkschaft keine “Anleitung”?

Viel zu viele KollegInnen wissen nicht, wie sie vorzugehen haben.
Ich sehe die Aufgabe der Gewerkschaft hier für Aufklärung zu sorgen.

Machen sie sich mal Gedanken über die angestellten KollegInnen die ohne Ruhezeit auf Klassenfahrt sind.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Blabla

Warum sollte die Gewerkschaft darüber aufklären? Warum machen Sie sich nicht selber schlau? Ich verstehe das nicht.
Wenn ich ein Auto kaufe, dann lese ich doch auch das Kleingedruckte und mache mich über meine Rechte ( Garantie, Zahlungsbedingungen, Versicherung) kundig. Warum mache ich das nicht mit meinem Arbeitsvertrag bzw der ADO? Das steht nun wirklich nicht im Kleingedruckten…..
Ich bin erschüttert!

447
1 Monat zuvor

Nehmen Sie ein paar Euros in die Hand, Anwalt (spezialisiert auf Verwaltungs-/”Beamten”recht) aufsuchen.

Ich habe das vor einiger Zeit getan.

Ergebnis:
– eine gewisse Person die sich für sehr krass hielt darf jetzt das d***** M*** halten.
– ich habe eine (für mich: gute) neue Schule
– die Kosten hat mir alle meine RS erstattet:-D
– insgesamt diverse Wochen voll bezahlt legal frei gehabt.

Eskalieren lohnt sich, sofern man natürlich nichts illegales getan hat.

Dann kommt immer “oh oh oh”, die böse krasse BzReg…
1. Die haben sehr begrenzte Kapazitäten und wollen Sachen schnell vom Tisch haben.
2. Sehr, sehr häufig verliert der AG vor Gericht, wenn es AG gegen AN geht…das wissen die genau.
3. In sehr vielen Schulen ist nicht-rechtskonformer Umgang mit AN die gelebte Praxis…bis wer gegensteuert. Durch TATEN, nicht Worte in der Klagerunde.
4. Angst vor “Rache” ist halt bissl unvegründet…bei augenfälliger Ungleichbehandlung leckt sich der Anwalt nur die Finger danach!

Der Dreh- und Angelpunkt ist und bleibt ein kundenorientierter, aggressiv-konfliktfreudiger Anwaltund ggf. ein Arzt, der weiß was vom ihm erwartet wird für die PKV-Kohle.

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor

Leider wahr.
Es fehlt auch an Weitblick und einer zielgerichteten Diskussion.
Es geht in dem [am 14.8.2025 erneuerten] Artikel auf der Plattform news4teacher.de um die Arbeitszeiterfassung.
Manchmal bekomme ich den VERDACHT, die Seite ist eine Aktion der Bildungsminister, um [selbsternannten] Lehrer die Möglichkeit zu geben, ihren Frust loszuwerden. Ablenkung, weil wir ja schon Brot und Spiele haben

Blabla
1 Monat zuvor

Natürlich kann und sollte sich jeder selbst informieren… keine Frage.
Aber wozu haben wir dann eine Gewerkschaft, wenn nicht auch für Aufklärung und Unterstützung? Gerade weil nicht alle Kolleginnen und Kollegen die Zeit oder das juristische Wissen haben, ist es doch ihre Aufgabe, Wege aufzuzeigen und Sicherheit zu geben.
Man kauft ja auch kein Auto mit der Erwartung, die Werkstatt gleich selbst mitzubauen.

Saskia67
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Jetzt verstehe ich, warum sich selbst die GEW in Berlin so vehement für die Verbeamtung eingesetzt hat: Einfach die beamtenrechtlichen Krankheitsregeln durchziehen, dann braucht man sich nicht für vernünftige Arbeitsbedingungen stark machen. Das spart so einer Gewerkschaft viele Diskussionen. Wow!
(In puncto Kollegialität sind Sie wirklich ein ganz großes Vorbild.)

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Saskia67

In einem System, in welchen sehr gute Rahmenbedingungen herrschen sind
1. Weniger krank
2. Gibt es dazu gar keinen Grund

Vielleicht sehen Sie hier das Problem?
Resultat … Stellt Rahmenbedingungen.

“(In puncto Kollegialität sind Sie wirklich ein ganz großes Vorbild.)”

Danke. Kein Problem für den Tipp.
Heißt nicht, dass ich das so mache. Bin nicht im (direkten) Staatsdienst. Ich gehe (normalerweise) sehr gerne zur Arbeit. Rahmenbedingungen “verhandel” ich vor Ort. Ist halt auch eine andere Situation.

Über Kollegialität können wir jedoch sehr gerne sprechen, wenn Sie in solchen Fällen dies als unkollegial sehen, wenn man sich wegen Überlastung aufgrund schlechter Rahmenbedingungen und Ausbeute krank meldet. Dafür bin ich sehr offen mit Ihnen in den Diskurs zu gehen.
Um was anderes geht es ja auch gar nicht an dieser Stelle.
Also:
Sie vertreten den “Pro” AG. Im Sinne von “Überlastung” und “Ausbeute”, sowie Machtgefälle und moralische Erpressung.
Und ich vertrete den AN, der sich nicht ausnutzen lassen will.
Deal? [Das wäre hier auch der Argumentationspunkt von Ihnen schließlich]

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Saskia67

Liebe Saskia,
Mit Ihrem Zynismus gegenüber dem Nutzer [und selbsternannten Kollegen] bla hast du den Nagel auf den Kopf getroffen.
Danke für deinen wirklich guten Beitrag [Hinweis: das ist von meiner Seite aus weder Ironie noch Sarkasmus noch Zynismus]

Bla
1 Monat zuvor

Kann man so sehen. Im Prinzip sehe ich gerade dies eben nicht als kollegial.
Warum? Weil man hier auf Machtgefälle und “emotionale Erpressung” reinfällt. Das Ergebnis ist und bleibt dann oft “Ausbeute des AN”.
Falls eine Lehrkraft überlastet ist und Druck vom AG kommt. Dann kann man sich durchaus krank melden. Dann ist man im Prinzip de Facto auch krank.
Ansonsten kommt es ja gar nicht soweit.
Und wenn es sinnvoll geregelt wäre, dann wäre “der Fall” auch gar kein Problem. Problematisch wird er erst ohne Rahmenbedingungen und Konzepte diesbezüglich. Was wiederum aufgrund schlechter Rahmenbedingungen und Kosteneinsparung dann eben geschieht.

Darf man gerne anderer Meinung sein. Ist halt durchaus eine Perspektive, welche Sie auch mal überlegen sollten.
Daher: Finden Sie mich unkollegial, wenn ich solche “Tipps/Anmerkungen” gebe.
Ich finde es unkollegial, wenn man versucht dies als unkollegial abzutun.
Wer ist denn “die verantwortliche Instanz” hierbei? Der Arbeitgeber. Wer müsste es regulieren? Der Arbeitgeber. Auf wen wird es gedrückt? Auf den Arbeitgeber. Finde den Fehler.
Dies zu kritisieren – in jeglichen Bereichen – sehe ich nicht als unkollegial an, außer man checkt halt die Verkettung nicht.
Trotzdem verstehe ich Ihre Sicht. Die hatte ich auch lange.
Ich selbst bin weitgehend mit meiner Arbeit zufrieden. Daher braucht es diesen Schritt nicht.
Andersrum kenne ich allerdings auch diese Verkettung. Musste ich auch schon “selbst durch”. Daher … Doch. Finde es andersrum durchaus unkollegialer.
Aber soll eben jeder und jede selbst seine/ihre Meinung dazu haben/machen.

Das Ad Hominem brauche und kann ich nicht ernst nehmen.
Ich hatte 0 Fehlzeiten während meiner Ausbildung.
Und habe 0 unentschuldigte Fehlzeiten im Beruf generell.
An meiner jetzigen Privatschule bin ich seit > 5 Jahren angestellt und habe gesamt ca. eine entschuldigte Woche Krankenzeit [hier konnte ich nicht mal wirklich aufstehen … Ging halt nicht anders].
Aber ich kenne eben auch die Extremsituation.
Also: Je nachdem, wie man behandelt wird … Kommt halt die “Konsequenz”. Ganz einfach.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Es scheitert bei vielen schon sich krank zu melden, wenn sie krank sind.

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Ich teile Ihren Unmut über die Ungleichheit im System.
Als Lebenszeit-Beamter gehöre ich zu den Privilegierten
Trotzdem will ich, im Unterschied zu einigen KuK hier im Portal, dieses
Unrechts-System nicht noch mehr fordern.
Was ich Ihnen konkret sagen wollte:
Auch ich als verbeamteter Lehrer will nicht im Unterricht fehlen, weil ich die Entwicklung der Schüler*innen im Blick habe.

Katrin Löwig
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Vielleicht klappt es schon mit schnellerem Korrigieren? Beispielsweise dann, wenn sich eine Fachkonferenz einig über Aufgabenformate usw. ist- aber an Gymnasien gibt`s ja immer die Kriecher, die befördert werden wollen.

Ulla
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Einheitliche Aufgabenformate und Klassenarbeiten werden schon lange in den meisten Stufenteams gestellt. Korrigieren muss ich trotzdem jede einzelne Arbeit, und Kinder machen individuelle Fehler.

Katrin Löwig
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Das tut mir leid. Da ist es in der Tat schwierig.

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Liebe Kollegin Löwin,

Ich habe den Eindruck, dass Sie zwei Dinge miteinander vermischen, die man, Mann und Frau trennen sollte.
1) Korrekturen
Welche Fächer unterrichten Sie?
Wie korrigieren Sie Ihre Klausuren?
Wie sind diese aufgebaut?
Sinnvolle Klausuren sind entweder aufwändig in der Vorbereitung/Erstellung, in der Korrektur/Nachbereitung oder beides

2) Kriechen und Beförderung
Ja, diese KuK gibt es, ich kenne unter meinen 65 KuK auch einige- ich gehöre nicht dazu

Was haben beiden Themen miteinander zu tun?
Als Lehrer mit Deutsch und Gemeinschaftskunde weiß ich gar nicht, welches Korrektur-Zeichen ich mit meinem Rotstift daneben schreiben soll. LOG, TH, BG, I,
Bitte helfen Sie mir!

Mondmatt
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Ist ja schön und gut in der Theorie.

In der Praxis interessiert in der KMK ihre persönliche Arbeitszeiterfassung keinen Mensch.

Wenn Sie selbst Abhilfe schaffen dann geht das nur in sofern, als sie nicht mit den vorgegebenen Anforderungen des Dienstherren in Konflikt geraten.

Interessant wird das erst ,wenn Sie im Falle eines Konflikts von erfasster Arbeitszeit und dienstlichen Verpflichtungen ein Gericht bemühen um die Rechtmäßigkeit der Anforderungen des Dienstherren überprüfen zu lassen.

Wenn das schon getan wurde. Respekt.
Falls das bei ihnen nicht relevant ist. Glückwunsch.

Saskia67
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Dann haben Sie aber auch nur 6 Wochen Urlaub und arbeiten den Rest der unterrichrsfreien Zeiten in 40 Stubden-Wochen, oder? Denn nur so wird ein (gerechter) Schuh draus.

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Dieses Konzert ist sicher für den einen oder anderen Kollegen eine persönliche Option.
Ohne Ihnen zu nahe zu treten: was machen Sie, wenn Sie den Unterricht noch nicht komplett vorbereitet haben und die 40 oder 41 Stunden [soviel sind es in meinem Bundesland] sind erreicht?
Oder die Abitur Klausur muss am Folgetag bei der Schulleitung abgegeben werden und die Zeit ist um?
Oder Eltern rufen Sie an und sorgen sich um ihr Kind?

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass die liebe Kollegin Katrin Löwin auch in den unterrichtsfreien Wochen ihre 40 Stunden aufschreibt, um dem Vorwurf mancher Bürger den Wind aus den Segeln zu nehmen, wir Lehrer hätten so viele Ferien.

Katze
1 Monat zuvor

„Kultusminister auf Tauchstation: Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte? Leider unmöglich – wegen ‘besonderer Anforderungen’!”
Unmöglich? Merkwürdig – in Sachsen ging’s plötzlich ganz problemlos: Lehrkräfte wurden ein ganzes Schuljahr lang zur minutiösen Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Nicht etwa freiwillig, sondern per Zwangsverordnung. (Ich war dabei.) Und das Beste: Noch bevor die Daten überhaupt ausgewertet sind, werkelt das Kultusministerium bereits eifrig an „Maßnahmen“ – natürlich nicht zur Entlastung, sondern zur weiteren Verschärfung. Weg mit der Altersermäßigung, Teilzeit abgelehnt, Abordnungen nach Gutsherrenart – volle Belastung, null Transparenz.
Denn wer genau hinschaut, müsste handeln. Und das wäre… unbequem.
Die „besonderen Anforderungen“ – das Universalargument, wenn man Lehrkräfte weiterhin als gesellschaftliche Fußabtreter missbrauchen will. Sie sind längst nicht mehr nur pädagogische Fachkräfte für schulisches Lernen, sondern gleichzeitig Sozialarbeiter, Schulkrankenschwester, Psychologe, IT-Manager, Wellnesscoach, Reiseleiter, Verwaltungsgehilfe, Elternflüsterer und Pausenpolizei – alles in einer Person.
Manchmal frage ich mich: Habe ich schon eine gespaltene Persönlichkeit – oder bin ich einfach nur ein multiprofessionelles Team im Alleingang?
Wo sonst bekommt man all diese Professionen zum Schnäppchenpreis – mit Überstunden inklusive, ohne echte Wertschätzung? Das Lehramt: die wohl effizienteste Form staatlich organisierter Ausbeutung auf Kosten unserer Gesundheit.

Karl-Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  Katze

Wenn’s so schlimm ist, dann suchen Sie sich doch bitte bitte endlich was anders. Das Gejammere ist ja nicht mehr auszuhalten. Mimimi von morgens bis abends.

Katze
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Ach, das „Dann suchen Sie sich doch was anderes“-Argument – bequem, wenn man sich nicht mit den realen Problemen im Bildungssystem auseinandersetzen will. Wegwischen statt hinhören, das scheint einfacher zu sein als sich mit überlasteten Lehrkräften, kaputten Schulen und politischer Ignoranz auseinanderzusetzen.
Mein Beitrag hat im Forum viel Zustimmung bekommen. Offenbar wimmelt es hier nur so von jammernden „Mimimis“ – oder vielleicht doch von Menschen mit klarem Blick auf die Realität und genug Rückgrat, sie auch zu benennen.
Halten Sie sich gern die Ohren zu, wenn Ihnen mein „Gejammere“ zu laut ist – oder nehmen Sie beim Lesen wenigstens die rosarote Brille ab.

Ich könnte auf Ihre Antworten auf meine Beiträge gerne verzichten. Aber ich halte Sie natürlich gut aus.

Viele Grüße von einer MINT-Lehrkraft im Angestelltenverhältnis, 32. Dienstjahr.

Karl-Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  Katze

Klarer Fall von Jammerossi.

Katze
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Besserwessi?

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Katze

Magdeburg liegt westlicher als München

Karl-Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Zitat Bernd Stromberg: “Mentale Ossis.”

Karl-Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  Katze

Besser als Sie auf jeden Fall. Ok, das ist aber zugegebenermaßen nicht schwierig.

emma
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Niveaulos.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  emma

Ist das jetzt ein mir nicht geläufiges Synonym für “Niete”.

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Kein Stress, in ein paar Jahren ist ein Ende absehbar, wo Katze Ihren Platz für Lehrkräfte freimacht, welche Pädagogik studierten und anzuwenden wissen 😉

Koko_Lores
1 Monat zuvor

Wie wird das eigentlich in anderen europäischen Ländern geregelt? Weiß das zufällig jemand? Wäre interessant…

Ulla
1 Monat zuvor

Was sollen das denn für “besondere Bedingungen im Lehrerberuf” sein?
In anderen Berufen wird auch an unterschiedlichen Orten, z.B. Büro und Baustelle, gearbeitet. Außerdem gibt es noch das Home Office. Und trotzdem können die Arbeitszeiten ohne Probleme digital erfasst werden.

Blabla
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulla

Mit „besondere Bedingungen“ ist Folgendes gemeint:
„Wir haben kein Geld in den Kassen, sind mit ganz anderen korrupten Dingen beschäftigt. Die Bildung des Landes steht auf der Prioritätenliste ganz weit unten, also halten Sie den Mund und arbeiten Sie weiter wie bisher.“
Bestes Deutschland, in dem wir leben 🙂 Die Entscheidungen der Gerichte werden einfach ignoriert, nicht von irgendwelchen halbkriminellen globalen Unternehmen, sondern von den Ländern.

Lustig, wer dagegen nicht klagt (hust GEW hust Rechtsvertretung bla bla).

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Blabla

So sieht es aus.

Siggi
1 Monat zuvor

Es wird langsam deutlich, dass es immer mehr Teilzeit gibt und die Lehrer zu viel arbeiten.
Die Werbekampagnen haben nichts gebracht, der Markt ist ausgeschöpft und der Beruf nicht mehr attraktiv.
Reduzieren wir das Deputat auf 18, haben die Lehrkräfte ihre beliebte 4 Tage Woche und die Attraktivität steigt.
Für Abitur gibt es eine Extraprämie usw.

Sandkatze
1 Monat zuvor
Antwortet  Siggi

Deputat reduzieren, wäre wünschenswert, ja. Vergrößert aktuell aber den Lehrermangel noch viel mehr. Eben deshalb lehnt ja auch der Senat in Berlin den Tarifvertrag Gesundheitsschutz mit der GEW. Kleinere Klassen bedeutet ja das Gleiche. Man bräuchte mehr Lehrer.

Hier wurde das wiederholt als illusorisch kritisiert und deshalb nicht am Streik teilgenommen.

Tanja
1 Monat zuvor
Antwortet  Siggi

dann die Deputate runter, um auf eine 32h Woche zu kommen

S.B.
1 Monat zuvor

Wer hier mitdiskutiert und kein Lehrer ist, darf gerne mal einen Jobtausch für 3 Monate machen.

Hmm...
1 Monat zuvor
Antwortet  S.B.

Besser 6 Monate, mit gerichtsfesten Zensuren auf dem Zeugnis.

Sandkatze
1 Monat zuvor
Antwortet  S.B.

Nun andersherum könnte ja auch mal ein Lehrer 3 Monate als Verkäufer arbeiten: täglich 8 Stunden, keine Ferien, Mindestlohn.

Interessiert? Wäre vielleicht ganz heilsam?

laromir
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Hatte ich schon. Weniger Geld ja, mehr Freizeit, weniger nervliche Belastung. Bisschen langweilig, dafür mental weniger belastend.

Aligator
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Oder als Bauarbeiter. Ich glaube, die Ex-Lehrer brechen nach 1 Woche zusammen.

Schrankwand
1 Monat zuvor
Antwortet  Aligator

46 Stunden Arbeitszeit pro Woche deckt sich ja mit der Berechnung oben von jemandem (Name schon vergessen *haha*), wenn man den Ausgleich durch die unterrichtsfreie Zeit in den Ferien, die kein Urlaub ist, miteinbezieht.

Na, dann ist ja alles schick. (?!?

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

46 Stunden sind falsch, habe ich oben vorgerechnet. Warte immer noch auf den Beweis des Gegenteils!

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

Es sind keine 46 Stunden, sondern nur etwas über 43 Stunden (s. meine Rechnung oben).

Karl-Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  Aligator

Kontakt mit der Realität? Wo kämen wir denn da hin?

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Aligator

Keine Sorge, wir sind gestählt von nachmittäglichen Eigenheimbau im Speckgürtel der Stadt (mit Swimming-Pool), der Gartenarbeit auf 2000 m2 und dem Bau des Ferienhauses in Spanien. Wissen Sie wie viel Arbeit das ist?

Pensionist
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Sorry, ich bin zwar schon in Pension, aber habe zur Zeit einen Minijob.
Und staune täglich, was den Arbeitnehmern dort einfach so nebenbei geboten wird.
Ventilator auf jedem Arbeitsplatz, bei 30 Grad plus freie Getränke, ins Haus geliefert, regelmäßige Massagen, Obstkorb selbstverständlich, zu Ostern und Weihnachten kleine Präsentkörbe, Betriebsfeiern mit freier Kost und Getränken, extra externe Hotline bei “was auch immer welchen Problemen” etc, etc.
Zum Vergleich in der Schule: “Muss aber”, wenn jemand auf unhaltbar Zustände hinwies.

Vielleicht doch eher mal in Schule hospitieren????

Von der angeblich so rauhen Welt in der freien Wirtschaft braucht mir niemand mehr erzählen….

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

Die meisten Lehrkräfte habe überhaupt keinen Plan, wie weit sie mittlerweile abhgehängt sind von den Arbeitsbedingungen für qualifizierte Fachkräfte in der “freien” Wirtschaft. Leben in ihrer Bubbel in Bullerbü und halten sich für die Könige im Dorf. Stockholm-Syndrom…

Aligator
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

Sie haben wirklich von Leben draußen fast keine Ahnung. Traurig, was Sie hier schreiben und wie Sie es schönreden.

Betroffener Lehrer
1 Monat zuvor
Antwortet  Aligator

Ich finde das keineswegs traurig! Im Gegenteil, ich b

Betroffener Lehrer
1 Monat zuvor
Antwortet  Aligator

bewundere die Arbeitsbedingungen! Davon hätte ich gerne was von ab!

Schrankwand
1 Monat zuvor

Ich glaube, so kann man nur reden, wenn man als privilegierter Beamter/Pensionist nie in der freien Wirtschaft gearbeitet hat.

uesdW
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

Welche Firma bietet den das Servicepaket denn an. Pst, nicht verraten, sonst wollen alle dahun. Seien sie glücklich, dass sie dort ihren Minijob abwickeln dürfen und genießen den Komfort.

Ach ja, ich habe heute auch gelesen, das Google ein durchschnittliches Jahressäler von 250000Euro bezahlt, da hinken wir etwas hinterher.

Karl-Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

Wo ist das? Wo kann ich mich bewerben?

Pensionist
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

PS: Ich vergaß: Urlaubegeld und 85% Weihnachtsgeld!
Davon kann man leider Lehrer nur träumen!

Aligator
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

Ich glaube, Sie leben in einer Beamtenblase. Die Hälfte der Arbeitnehmer bekommt weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld. Sie haben eine Pension von 3000 und mehr Euro netto.

Schrankwand
1 Monat zuvor
Antwortet  Aligator

Bestimmt an die 4000 Euro netto Pension. Das Beispiel neulich auf diesen Seiten war eine Grundschullehrerin!

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

4000 netto… Auch diesen Artikel haben Sie scheinbar nicht ricihtig gelesen. Wie bei vielen der Kommentare hier auch. Und dann haben Sie es trotzdem in den staatlichen Schuldienst geschafft?

Tanja
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

ja, der Wahnsinn.
Das wird bei Lehrern nie mitgerechnet. Da gibt es ein Jahresbrutto.
Bei 8000. extra pro Jahr, sind das pro Monat nochmal ordentlich drauf.

Karl-Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  Tanja

Jahresbrutto ist auch in der Wirtschaft durchaus verbreitet.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl-Heinz

Gewinnbeteiligungen, Prämien, Urlaubsgeld, Dienstwagen, Betriebsrente… wird beim Vergelcih mit Lehrern aber gerne “vergessen”.

Ja, das bekommt nicht jeder, Aber viele. Mit universitäerem Hochschulabschluss.

Pensionist
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Nochmal PS: 24.12 und 31.12. frei ohne Anrechnung aufs Urlaubskonto

Katrin Löwig
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Was soll das? Lehrkräfte haben einen Masterstudienabschluss plus Vorbereitungsdienst und sind im gehobenen/höheren Dienst. Warum sollen sie zum Mindestlohn im Einzelhandel arbeiten- um was zu ‘lernen’?

Schrankwand
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin Löwig

Sie sollten das Lesen nicht vergessen. Da verwies jemand darauf (Pensionist), wie idyllisch die Arbeitsverhältnisse in der freien Wirtschaft sind. (Komisch, warum wollen dann alle verbeamtet werden?)

Na ja
1 Monat zuvor
Antwortet  Schrankwand

Komisch, warum haben wir dann Lehrermangel?

Pensionist
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Nochmal PS:
Pause nach 6 Stunden, vom Arbeitgeber eingefordert, Urlaub, wann ich es will, natürlich in der günstigen Nebensaison. Samstags ab 13 Uhr Wochenendzuschlag, ….

Wenn ich noch länger überlege, fällt mir bestimmt noch mehr ein.
Sieht aber sehr düster aus für Lehrer.

uesdW
1 Monat zuvor
Antwortet  Pensionist

Nun ja, den Urlaub müssen sie genehmigen lassen. Es ist viel möglich, aber nehmen, wann ich will, setzt trotzdem die Zustimmung des Arbeitgebers vorraus.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  uesdW

Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub und in den meisten Branchen Tarifverträge, die den Anspruch noch einmal deutlich hinaufsetzen. Urlaub, der nicht genommen werden kann, wird ins nächste Jahr übertragen.

KEIN Arbeitsgeber kann hier machen was er will. Ihre Vorstellung von der “ausbeutersichen, freien Wirtschaft” ist abstrus. TIpp: Weniger RTL und Spiegel TV schauen…

uesdW
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Ich habe nicht geschrieben, das ein Arbeitgeber machen kann, was er will nicht geschrieben. Es ist immer eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das war meine Antwort auf die Aussage von Pensionist, das ich Urlaub nehmen kann, wann ich will.
Intressant woher sie ihr Wissen haben, wenn sie auf RTL und Spiegel verweisen.
Ich brauche die Infoquellen nicht, denn ich habe es aus meiner eigenen Erfahrung mitbekommen.
Urlaubsplanung (bis auf wenige Tage) im Dezember abgeben. Die Planung ist mit den Kollegen abzustimmen, damit der Betrieb weiterläuft. ( In manchen Firmen gibt es auch einen festen Zeitraum, in denen der Sommerurlaub genommen werden muss wegen Betriebsschließung)
Auch hier gibt es Prioritäten zu beachten (Familie – oder Ehepartner ist Lehrer)
Steht der Urlaubsplan und ist er genehmigt, dann gibt es i.d.R. auch kein Abweichen mehr (Absprachegespräche sind ntürlich möglich, aber es ist ja auch eine entsprechende Verbindlichkeit von beiden Seiten gewüncht)
Eine Übernahme des Alturlaubs ist in der Regel bis Ende März des Folgejahres möglich, dann verfällt der Resturlaub. (Ist so vorgesehen, damit die Arbeitnehmer auch wirklich ihren Urlaub nehmen und in nicht auszahlen lassen – Ausnahmen brauchen einen gewichtigen Grund (z.B. Krankheit) Auch hier ist der Alturlaub nach Gesundung sofort anzutreten.

Es sollte also von keiner Seite aus Willkür, sodern einen Abstimmungsprozess bei dem betriebliche als auch arbeitnehmerrechtliche Belange in Einklang gebracht werden sollten.

Pensionist
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Und überarbeiten und stressen tut sich hier keiner.

In den Gesprächen wird mir aber immer wieder klar, dass diese normalen Arbeitnehmer keine, aber absolut KEINE Vorstellung davon haben, welche Belastung ein durchschnittlicher Schulvormittag bedeutet.
Von den anschließenden Elterntelefonten und -Mail mal ganz zu schweigen.

Tut mir leid, aber Ihr Tauschangebot geht gründlich in die Hose!

emma
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Inwiefern heilsam? Kenne genug Verkäufer, die zurecht über ihre Arbeitsbedingungen klagen.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Sie stapeln leider zu tief……sollte schon ein vergleichbarer Job sein….also Lehrer vergleichen sich gerne mit Ärzten, Juristen, Manager in großen Konzernen (was man hier so liest). Also warum nicht mal im Schichtdienst im KH als Arzt arbeiten? Oder als Manager einen 16 Stunden Tag mit Flügen rund um den Globus und das wochenlang?
Auch das wäre durchaus heilsam….

Ulla
1 Monat zuvor

Ich schätze mal dass ein Top Manager geringfügig mehr verdient als ein Lehrer.
Wir fliegen zwar nicht rund um den Globus, was ich mir tatsächlich stressig vorstelle. Für eine Klassenfahrt mit Einsatz rund um die Uhr bekommen wir aber keinerlei Ausgleich oder Zuschlag.

447
1 Monat zuvor

Ich sehe da ehrlich gesagt kein großes Problem – 99% aller Manager sind übrigens keine CEOs und CEOs werden um so viel besser bezahlt als Lehrer, dass 16-Stunden-Tage (mit oder ohne “Geschäftsessen”, “Meetings in Brasilien”, “fette Autos” und “Kokspause” gerechnet?) dann eben auch zu erwarten sind.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  447

99% der “Manager” versagen auch täglich in Deutschland. Sieht man jeden Tag am Zustand der Automobilindustrie, der Bahn und der meisten anderen Branchen in Deutschland. Anbgehängt von den Chinesen, den USA, der Schweiz, Dänemark, Irland und den meisten anderen entwickelten Ländern… Schuld haben immer “die anderen”: Mal ist es der Markt, dann Corona, dann die Energiepreise, dann die Digitlaisierung,… ein einzige Minderleistungs-Haufen. Da einzige, was für diese Kaste zählt, ist die halbe Million Euro Abfindung mit 55 Jahren und danach steuerzahlersubventionierter Vorruhestand.

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Seit wann bekommen Verkäufer nur Mindestlohn?

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

Verkäufer ist als Berufsbezeichnung ein weites Feld.
Da gibt es die gelernten Verkäuferinnen mit zweijähriger Berufsausbildung, die Kauffrauen im Einzelhandel sowie unendlich viele ungelernte/angelernte Verkäuferinnen, die als Aushilfen beschäftigt werden.
Gruppe 1 und Gruppe 3 sind die, die häufig zum Mindestlohn arbeiten.

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Oder 3 Monate Bahnchef, der Job ist gerade frei.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Schon gemacht.

Auch Bauhelfer stand schon auf dem Programm.

Sonst noch was?

Dreamghost
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Ehemaliger Lehrer hier: Zu kündigen und einen “normalen 8 Std” Job anzunehmen war für meine Nerven wirklich heilsam.

Blabla
1 Monat zuvor

“Für die GEW ist dies seit langem ein unhaltbarer Zustand.”

“Eigentlich ist die Rechtslage eindeutig: Der Europäische Gerichtshof (2019) und das Bundesarbeitsgericht (2022) verpflichten Arbeitgeber, „ein objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen.”

Wo sind die Klagewellen?
Ständig dieses Mimimi, aber nirgends wird angesetzt.
Warum machen die Kolleginnen und Kollegen, vor allem die nicht verbeamteten, ihre Ansprüche nicht geltend und klagen mithilfe der GEW? Warum bündelt die GEW diese Informationen nicht und entwickelt eine Strategie, um den Arbeitgeber in die Knie zu zwingen?
Kann man irgendwo einsehen, welche Klagen von der GEW vertreten worden sind? Mich interessiert die Anzahl dieser Rechtsvertretungen.

Götz
1 Monat zuvor
Antwortet  Blabla

Ja, dies alles müsste von der GEW mal nüchtern-konsequent auf den Klageweg gebracht werden, ewiges Fordern schafft keine Fakten.

Sandkatze
1 Monat zuvor
Antwortet  Götz

Wer ist DIE GEW? Sind Sie Mitglied? Zahlen Sie Beitrag, von dem DIE GEW dann die Rechtsanwälte bezahlt? Oder sollen das “die anderen” machen? Die, die in der Gewerkschaft sind?

Blabla
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Ich habe heute etwas Neues von meinen SuS gelernt: Es gibt nicht nur „LoL“, sondern sogar eine Steigerung: „MegaLoL“. Das passt perfekt zu dieser Antwort.

Wie viele Mitglieder hat die GEW? Wie viele Juristen arbeiten bereits für sie? Und wie viel Geld ist eigentlich nötig? Sie wollen mir doch nicht ernsthaft sagen, dass die GEW kein Geld hat, um Rechtsanwälte zu bezahlen.
Wirtschaft unterrichten Sie vermutlich nicht.
Haben Sie denn mit der GEW geklagt? Kennen Sie die Schritte?

Sandkatze
1 Monat zuvor
Antwortet  Blabla

Weil die GEW kaum aktive Mitglieder hat. Die Beamten gehen raus, weil sie meinen, sie brauchen ja nun keine Gewerkschaft mehr. Zu teuer und streiken dürfen sie ja eh nicht. Die Angestellten trauen sich nicht. Sie sind vielerorts eine kleine Minderheit.

So klappt das nicht mit dem Arbeitskampf. Bissige Kommentare und Aufrufe an andere, etwas zu tun, reicht einfach nicht aus.

real_anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Mit dem Sich-Trauen hat das bei ANgestellten eher weniger zu tun.
In meinem Fall war es eine Kosten-Nutzen Abwägung. Was genau hat die GEW für Angestellte erreicht und was llaes nicht. Nach über 30 Jahren war meine Entscheidung, den Mitgliedsbeitrag investiere ich in meine Altersvorsorge und nicht politische Projekte.

Aligator
1 Monat zuvor
Antwortet  real_anka

In Berlin hat sie A oder E 13 durchgesetzt für die Grundschullehrer. Anderswo auch. Das machte gut 500 Euro mehr aus. Aber das ist natürlich schnell vergessen.

real_anka
1 Monat zuvor
Antwortet  Aligator

nur ein Bspl.:
Stufengleicher Höheraufstieg?
Seit wievielen Jahren fordert das die GEW?
Was ist seitdem passiert?
Wenn nicht bekannt, bitte selbsttätig googeln.

Fözi
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

“Die Beamten gehen raus, weil sie meinen, sie brauchen ja nun keine Gewerkschaft mehr:
Falsch, Sandkatze- zumindest in meinem Kollegium treten immer mehr, auch verbeamtete, Kolleginnen in die GEW ein, da sie merken, dass sich die Arbeitsbedingungen mehr und mehr verschlechtern. Nun noch die verordnete zusätzliche Unterrichtsstunde in BB ab dem Halbjahr kommendenSchuljahres. Ich für meinen Teil bin seit 10 Jahren in der GEW; als Beamte.
Aber auch ich bin der Meinung, dass “die GEW” genug “gemeckert” hat und wünsche mir von ihr mehr Taten.

Aligator
1 Monat zuvor
Antwortet  Fözi

Geht aber nur, wenn die Mitglieder mitziehen. Das stimmt schon!

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Als Beamter habe ich die GEW verlassen, da diese sich damals mehr den Erziehern zugewendet hatte. Ich habe aber eine andere gewerkschaftliche „Heimat“ gefunden.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

Die GEW hat bzw. ist dasselbe Problem wie Verdi: Zu viel Politik-Verbundenheit (Bsirske saß jahrelang mit im Bundestag!), zu viel Ideolgie,… Gerade in der GEW sitzen haufenweise verhinderte Bildungspolitiker, die ihre Träume von einer “gerecjten Gesellschaft” auf Kosten der Kollegien in den Schulen umsetzen wollen: Stichwort Inklusion.

Das “Gewerkschaft” scheint bei der GEW nur Teil des Namens zu sein… ist so ähnloch wie beim “Gute-Kita-Gesetz”…

Aligator
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

Welche? Das wäre vielleicht für andere eine Option? Die GEW ist ja nicht die einzige Lehrergewerkschaft.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Die GEW ist wie der Namen schon angibt in erster Linie eine Interessenvertretung von Erzieher*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen. Gegenüber ver.di hat sie als kleinere Gewerkschaft in Verhandlungen mit der TdL nicht viel zu sagen, zumal da der der dbb Beamtenbund und tarifunion ebenfalls seine Interessen einbringt.
Insofern zweifeln viele Lehrkräfte daran, dass die GEW für sie als Tarifbeschäftigte die richtige Arbeitnehmervertretung ist. Der niedrige Organisationsgrad zeigt, ja, dass die zweifler überwiegen und von einer Mitgliedschaft absehen.

Der §44 des TV-L zeigt doch, dass die Interessenvertretungen der tarifbeschäftigten Lehrkräfte auf verlorenem Posten stehen. Wo sind die Bestrebungen innerhalb des TV-L einen eigenen Tarifvertrag für den Bereich der staatlichen Schulen anzustreben, wie es ihn für andere Berufsgruppen ja gibt?

Onkel Thomas
1 Monat zuvor
Antwortet  Blabla

Nach meinem Kenntnisstand ist die Zahl der Verfahren zur Einführung einer Arbeitszeiterfassung gleich Null.
Das Verfahren, das dem am wahrscheinlich nächsten kommt ist das aus BW (https://www.news4teachers.de/2025/06/arbeitszeiterfassung-im-schuldienst-warum-die-klage-eines-einzelnen-lehrers-den-stillstand-jetzt-beenden-kann/) . Nach den Informationen, die ich gesehen habe, geht es dabei allerdings auch nicht um das Einklagen einer Einführung einer Arbeitszeiterfassung.
Alle weiteren mir bekannten Publizierten Verfahren betrafen das Einklagen, das geleistete Überstunden bezahlt werden. Meist wenig erfolgreich, da die LuL die Arbeitszeiten nicht korrekt (insbesondere vollständig) erfasst haben und nicht glaubhaft machen konnten, dass die Überstunden angeordnet waren. Die Ursprüngliche Klage in BW musste wegen Formfehler (fehlende Überlastungsanzeige) noch einmal eingereicht werden; nach einreichen einer Überlastungsanzeige und abwarten, dass der Dienstherr nicht darauf reagiert.
Immerhin gab es beim letzten GEW Gewerkschaftstag immerhin einen Dringlichkeitsantrag zum Thema Arbeitszeiterfassung (https://www.gew.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=155754&token=7da141dee2eb00ff1fb8a0d4750c89feed311e16&sdownload=&n=GEW-EW-06-2025-web-NEUer.pdf S.15)
PS: Ab September gibt es eine Forderungsbefragung bei der ver.di; diese soll öffentlich sein https://www.verdi.de/zusammen-geht-mehr
 

Mr X
1 Monat zuvor
Antwortet  Onkel Thomas

Entweder die verbeamteten Kollegen schauen sowieso schon danach, dass die Arbeitszeit passt oder sie lassen es sowieso mit sich machen.

Beide Varianten haben keinen Grund zum klagen.

Pädagogische Fachkraft
1 Monat zuvor
Antwortet  Onkel Thomas

Hier beim PhV BW sind die Arbeitszeiten von den Kolleginnen und Kollegen präzise erfasst worden. Darauf gründet die Klage, weil der Dienstherr einen Ausgleich oder Bezahlung der vielen Überstunden verweigert. Die einzige logische Folge eines hoffentlich positiven Urteils muss sein, dass die gesamte Arbeitszeit bezahlt wird, dazu muss dann zukünftig eine Erfassung erfolgen, die ja eigentlich schon längst juristisch verpflichtend sein müsste. Aber die Kultusbehörden verhalten sich hier wie Trump: Was geht uns geltendes Recht an?? Hoffentlich fallen sie endlich richtig voll auf die Schnauze mit dieser Überheblichkeit!

Pädagogische Fachkraft
1 Monat zuvor
Antwortet  Onkel Thomas

@Onkel Thomas: Aber bitte mit Klarstellung: Der Philologenverband unterstützt juristisch diese Klagen, nicht etwa die GEW! Es sind Lehrkräfte am Gymnasium, die in BW klagen, und es war der Deutsche Philologenverband, der vor wenigen Jahren deutschlandweit(!) die große Studie LAiW (Lehrerarbeitszeit im Wandel) hat durchführen lassen, die die strukturelle, systembedingte Mehrarbeit der gymnasialen Lehrkräfte zweifelsfrei nachgewiesen hat.
Tun statt große Reden schwingen! Nebenbei: Jede gymnasiale Lehrkraft, die hier mitliest, möge sich mal informieren, was der eigene Mitgliedsbeitrag beim PhV kostet, der sich vorbildlich einsetzt – es ist ca. die Hälfte dessen, was die GEW verlangt….

Onkel Thomas
1 Monat zuvor

Ich sehe durchaus, dass sich die einzelnen Gewerkschaften um Ihre Mitglieder kümmern und guten Rechtsschutz bieten; wie ver.di, GEW und der DPhV als Teil der dbb Tarifunion (https://www.dbb.de/der-dbb/mitgliedsgewerkschaften.html). Auch sehe ich ein Problem darin, dass sowohl dbb als auch die GEW nur Juniorpartner (https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-l-nr13.pdf S.1) in den Tarifverhandlungen sind; meine persönliche Meinung, basierend auf der Existenz des $44 im TV-L.

Was ich von unseren Gewerkschaften erhoffe, ist, dass diese sich aktiv für:

  • die Abschaffung des §44 im TV-L einsetzen
  • aktiv einklagen, dass die Arbeitszeit erfasst wird (siehe die aktuelle Klage eines Arztes zusammen mit dem Marburger Bund / „Arzt klagt gegen Unimedizin“ in „Ostsee-Zeitung – Greifswald vom 16.08.2025, Seite 9 / Lokales Greifswald“
  • Ihre Mitglieder pro-aktiv informiert, wie diese eine Zeiterfassung zu führen haben, damit eine spätere Klage eine hohe Aussicht auf Erfolg hat.
  • ggf. die Arbeitnehmervertretung an den Schulen unterstützen eine Arbeitszeiterfassung einführen zu lassen (diese haben bei nicht vorhanden sein ein Vorschlagsrecht)

Die 0,33% des DPhV sind tatsächlich günstig. Die GEW liegt damit zwischen der ver.di und der DPhV. Persönlich halte ich den Betrag der ver.di eher als angemessen, um eine streikfähige Gewerkschaft zu haben.
Abschließend noch eine Frage an Sie:

Kennen Sie eine Klage eines für uns relevanten Verbandes, der direkt im Klagetext die Einführung einer Arbeitszeiterfassung fordert? Bitte keine Klage die „nur“ darauf abzielt gegebene Überstunden zu entgelten.

Pädagogische Fachkraft
1 Monat zuvor
Antwortet  Onkel Thomas

Nein, ich kenne keine solch dezidierte Klage, wobei die vom PhV BW unterstützten Klagen natürlich beabsichtigen, als Folge die Arbeitszeiterfassung durch den Dienstherrn zu erzwingen. Aber Sie müssen bei allen diesen Forderungen bedenken, dass der Verband nicht selbst klagen kann, sondern “nur” eine betroffene Person, und solche, die dazu bereit sind, muss man erst finden… Dann erst kann die Rechtsberatung und der Rechtsschutz greifen, und im PhV arbeiten auch schon in der Rechtsberatung nur ausgebildete Juristinnen, nicht etwa erfahrene Laien (Personalräte) wie in der GEW!
Nochmal zum Mitgliedsbeitrag der rechnerische Vergleich: beim PhV BW zahlt ein A13-Volldeputatler 23,34€ pro Monat, siehe HP, bei der GEW, deren Leistungen wie Rechtsschutz, Schlüsselversicherung usw. sehr ähnlich sind, laut Berechnungsseite (HP) bei A13 Stufe 3, also als Junglehrer (gym) 45,90€, das steigt noch bei zunehmenden Stufen alle 3 Jahre an. Muss einfach mal gesagt werden…

David
1 Monat zuvor
Antwortet  Blabla

Bietet die GEW die Rechtsvertretung in derartigen Klagefällen an?

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  David

Nein!
….aber sie hängen sich gerne an solche Klageunternehmungen an, um sich hinterher mit den ggf positiven Ergebnissen des Klagenden zu schmücken.
Da möchte man sich als Klageaktiver lieber nicht von der GEW “begleiten” lassen

Pädagogische Fachkraft
1 Monat zuvor
Antwortet  Blabla

Der Philologenverband BW unterstützt Kollegen bei der Klage.Ein Verband kann keine Musterklage führen, das können nur betroffene Personen. Aber die werden tatkräftig unterstützt!! Der PhV redet nicht, er handelt.

Sandkatze
1 Monat zuvor

“Ein Gutachten … kam zu dem Schluss, dass das seit Jahrzehnten praktisch unveränderte Deputatsmodell „erhebliche Mängel“ aufweist. Es berücksichtige nur die reine Unterrichtsverpflichtung und bestimmte Zusatzfunktionen – also bestenfalls ein gutes Drittel der tatsächlichen Arbeitsrealität.”

Eigentlich nicht. Zu den Unterrichtsstunden wird pauschal x 1,4 (meine ich) gerechnet und das ist dann meine Arbeitszeit. Das heißt, es werden pauschal Vor- und Nachbereitungszeit hinzugerechnet.

Die Vor- und Nachbereitungszeit ist bei jedem anders. Je nach Fach (Deutsch vs. Sport), je nach Schulart, je nach Klassenstufe, je nach Berufserfahrung, je nach Anzahl schwieriger Kinder, je nach “Pflichtbewusstsein”. Ich hatte mal eine Kollegin, die überlegte sich morgens auf dem Weg zur Arbeit, was sie heute mit den Kindern macht. Ich hatte mal einen Kollegen, der schrieb nur Leistungskontrollen mit Multiple-Choice-Aufgaben und legte da bei der Korrektur irgendeine Schablone an. Ging rucki-zucki.

Man hat zum Ausgleich die Ferien. 12 Wochen etwa? An staatlichen Schulen muss man immer noch nicht Urlaub einreichen für die Ferienzeit (und in der übrigen Zeit abrufbar vor Ort bleiben), wie es teilweise an Privatschulen schon üblich ist.

Ich müsste eigentlich in den Ferien nichts tun. Ich mache es, damit ich dann in der Unterrichtszeit weniger Stress habe. Aber ich könnte auch 12 Wochen Urlaub machen. Da ist nichts, was ich unbedingt in den Ferien für die Schule tun MUSS.

Na ja
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Ich müsste eigentlich in den Ferien nichts tun. Ich mache es, damit ich dann in der Unterrichtszeit weniger Stress habe.

Dann bleibt doch aufs Jahr gesehen die Arbeitszeit die gleiche?!

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Das sollten Sie nicht zu laut sagen, sonst findet es noch Gehör…..
Aber Sie sind mir in all Ihren Aussagen sympathisch…..denn ich sehe das durchaus ähnlich, wobei man schon noch differenzieren muss. Die Unterrichtszeiten sind derart verdichtet, dass man während dieser Zeit nicht zum Aufgucken kommt. Es ist gar nicht so sehr die Arbeitszeit, sondern die 1000 Tätigkeiten, die man in kürzester Zeit erledigen muss. Der Druck, der Stress, ich komme mir dann immer vor wie das Duracell-Häschen…..und das wochenlang oder monatelang. Für mich sind dann Schulferien wichtige Anker, um runterzukommen. Ich habe am letzten Schultag immer das Gefühl, es wäre auch keinen Tag länger gegangen….
Kennen Sie das Bild mit den zwei Eulen am Anfang und am Ende des Schuljahres…..so fühle ich mich zu den Ferien….völlig zerwühlt und derangiert…..
Die Sommerferien nutze ich, um komplett runterzufahren und nach ca 3 Wochen gelingt es mir, auch nicht mehr an Schule zu denken….

Canishine
1 Monat zuvor
Antwortet  Sandkatze

Der Faktor 1,4 ist meines Wissens nach inoffiziell und recht alt. Er dient(e) als Abschätzung und als Ausdruck der Erkenntnis, dass Unterricht nur einen Teil der Arbeit eines Lehrers ausmacht, nach diesem Faktor etwas mehr als die Hälfte. Demgegenüber stehen neuere Arbeitszeitstudien, die halt nahelegen, dass in der Realität der Unterricht nur ein gutes Drittel der tatsächlichen Arbeitszeit ausmacht. Insofern ist der Satz, den Sie zitieren schon richtig.
Wäre der Faktor 1,4 offiziell, dann würde mich das einerseits freuen, da ich dann weniger als die (halb)offiziellen 41 Stunden meinem Arbeitgeber schuldig wäre. Andererseits stünde ich dann vor dem gleichen Problem wie heute: Was tun (oder lassen), wenn nach den schuldigen Arbeitsstunden noch Arbeit übrig ist?
Sollten Ihre (angedeutete) Arbeitsbelastung und die Ihres Multiple-Choice-Kollegen tatsächlich exemplarisch sein, wäre eine objektive Arbeitszeiterfassung womöglich ein Segen für unsere Arbeitgeber, die Studien sagen aber etwas anderes.

Aligator
1 Monat zuvor
Antwortet  Canishine

Ob es genau 1,4 sind, weiß ich nicht, es stimmt aber im Prinzip. Das wurde mir bei einer “Abordnung” gesagt, die nur mit 1,33 auf die Gesamtarbeitszeit umgerechnet wurde. Also weniger als “normaler Unterricht”.

David
1 Monat zuvor

“Der Lehrerberuf weise besondere Anforderungen und Arbeitszeitstrukturen auf.”
Ich sag mal so, wenn es selbst im Soldatenberuf klappt, welcher mit seinen Übungsplätzen, Einsätzen und zahlreichen Sonderdiensten einherkommt, dann klappt es auch bei den Lehrern. Man muss nur wollen.

“‘Die Überlastung ist keine Ausnahme, sondern Alltag – mit Elterngesprächen am Abend, Korrekturen in der Nacht und Unterrichtsvorbereitungen am Wochenende’, so GEW-Landeschefin Martina Regulin.”
Das lebt allerdings vom Mitmachen. Im Leben würde ich nicht Nachts und am Wochenende arbeiten. Da lass ich das Ganze lieber vor die Wand fahren.

Ulla
1 Monat zuvor
Antwortet  David

Na klar. Dann gibt’s halt keine Zeugnisse, weil ich das termingerecht nicht geschafft habe.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  David

Ich glaube Sie waren niemals Soldat und sind auch kein Lehrer. Von beiden Arbeitszeitmodellen scheinen Sie keine Ahnung zu haben…

David
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Was führt Sie zu der Annahme?

David
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Na, vielleicht muss ich mich auch präziser ausdrücken. Ich war jahrelang durchaus Soldat und weiß daher, dass die Arbeitszeit erfasst wird. Auch während Sonderdiensten. Auch, wenn diese nachts und am Wochenende stattfinden.
Da ich nun jedoch KEIN Soldat mehr bin, habe ich daraus gelernt und lasse mich für solche Späße nicht mehr vor den Karren spannen.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  David

Dann wissen Sie ka, dass “Sonderdienste” ausgeglichen werden.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  David

Naja, während Corona schon….ich denke mit Grausen an die Mail am Freitagnachmittag zurück mit Vorgeben für den Montag, an die Orga der Notbetreuung, die jeweils Samstags und Sonntags über die Bühne ging, an die täglichen Testungen, deren Ergebnisse oft erst um 23 Uhr kamen und wo man bis nach Mitternacht noch mit Eltern telefoniert hat…..verrückte Zeit….

Realist
1 Monat zuvor

Mir kommt die ganze Diskussion hier schwachsinnig vor:

Wenn Lehrkräfte zuwenig arbeiten würden, hätten wir schon lange eine vom Kultusministerium verordnete Arbeitszeiterfassung, ganz ohne Gesetz und EU-Recht.

Diese Feststellung gebietet die Logik (womit gerade viele Lehrkräfte zugegebenermaßen Probleme haben). Dass die Nicht-Lehrkräfte die Lehrer “mehr für weniger Geld” arbeiten lassen wollen, liegt auch in der Natur der Interessenlagen…

Realistin
1 Monat zuvor

Natürlich brauchen wir eine Arbeitszetierfassung!
Da aber Homeoffice und Digitales in unserer Branche noch nicht angekommen ist, brauchen wir die 4-Tage Woche und mehr online-Unterricht.
Das ist dann die 32-34 Std. Woche!
Ihr müsst euch mal vorstellen, dass es Leute gibt, die haben 3-4Tage pro Woche Homeoffice.
Dann der Bildungsurlaub, Zeitausgleich und Urlaubsgeld etc.
Die Gehälter müssen auch rauf, dringend!

MrPlaguette
1 Monat zuvor

Ich arbeite 40 Stunden pro Woche wie jeder Beamter.
Ein Beamter in Niedersachsen arbeitet 1800 Stunden, die ich auf alle Schultage (191 in der Anzahl) verteilt habe.
Es ergibt ca. 9,4 Stunden pro Tag. Arbeite ich an Nichtunterrichtstagen gibt es Überstunden, arbeite ich an Unterrichtstagen weniger, gibt es Minusstunden.

RainerZufall
1 Monat zuvor

Meine Güte, immer das Gleiche: Die GEW ist voll doof, weil sie sich nicht ausschließlich um mich, mich, mich kümmert. Ich mache meine eigene Gewerkschaft, aber viel besser! Mit Blackjack und Nutten!

Kleiner Scherz, über das Motzen kommt niemand hinaus. Keine Pläne zur Gewerkschaftsgründung, obwohl doch so viele der Meinung, für nichts einzutreten 😉

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Nur ist Mika weder Politikerin noch Medieninhaberin, sondern äussert einfach ihre Meinung. Sie KANN der GEW garkeine “Legitimation absprechen”, da sie dazu über keinerlei Macht oder auch nur Medienreichweite verfügt.

Den 300k Mitgliedern wird scheinbar in der Mitgliedschaft was geboten, was immer das jeweils ist.

Wer halt unter “Gewerkschaft” auftritt, weckt gewisse Erwartungen.

Dass da (von Leuten ausserhalb der 300K) Kritik kommt, wenn eine “Gewerkschaft” eher politische Ziele und das Wohl der Kunden im Auge hat…ist doch zu erwarten.

Wenn sich jemand “Anwalt” nennt und Ihnen aber gerne lange und breite Vorträge über die “arme Gegenseite” und die “überlasteten Gerichte” hält, statt für IHRE Interessen zu kämpfen…wäre halt ein eigenartiges Verständnis des Anwaltsberufes. Dann sollte man eher als z.B. “Mediator” auftreten.

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

“Wer halt unter “Gewerkschaft” auftritt, weckt gewisse Erwartungen.”
Und trifft diese mehr oder weniger bei ca. 300 000 Mitgliedern – erstaunlich!

Ist es nicht lustig, dass die silent-quitting- Gruppe zu keiner Gewerkschaftsgründung durchringen mag, stattdessen TAUSENDE Stunden zum Motzen ins Internet versenkt? 🙂

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Lustig?
Eher traurig

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Wen genau meinen Sie mit der silent-quitting Gruppe?

RainerZufall
1 Monat zuvor

Jene, die einer seit über 30 Jahren vergangenen Zeit hertrauern und nicht den Willen haben, der neuen Zeit zu begegnen, bzw. nicht die Kraft, um Hilfe zu bitten.

Aber ich bin voll gespannt darauf, wie sich [manche] die nächsten 10 Jahre über Pädagogik aufregen, weil Sie dies “früher” nicht lernen mussten,
[manche] sich über die Familien aufregen, auch wenn die Demografie sich seitdem gragierend veränderte – dementsprechend die Aufgaben von Schule und Sozialarbeit,
[manche] meinen, Gymnasien wären eine “Eliteschmiede” wie vor 100 Jahren,
[manche] meinen wissenschaftliche Arbeit habe mit der Praxis vor Ort nichts zu tun…

Meine Fresse, freue ich mich darauf, jedes Mal auf geltendes Recht hinzuweisen, wen jemand mit Behinderung loswerden, Strafunmündige bestrafen oder Religionsfreiheit bekämpfen will. Das wird niemals ein alter Hut -__-

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Muss jetzt nicht unbedingt der generelle Rückschluss sein.
Ich bin bspw. auch in der GEW Mitglied, wäre allerdings zu jener Zeit mehr Richtung BLLV gewesen.

Aber die GEW ist halt unsere “zuständige” Gewerkschaft. Kann man jetzt “dabei sein” oder nicht. Kann man sich vertreten fühlen/sehen …oder nicht.

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich möchte den Nutzer Mika unterstützen
Ich finde es interessant, dass
1) die Redaktion selten auf die Diskussion einwirkt
2) genau hier sich Wort meldet
3) dem Nutzer Mika Hybris unterstellt

Auch als nicht anonymes Neu-Gew Mitglied wünsche ich mir, dass in manchen Bereichen noch mehr getan wird.

Die Formulierung und der Vorwurf,
Die GEW tue für Lehrer so gut wie nichts
Ist sicher eine Übertreibung.

RainerZufall
1 Monat zuvor

“dass in manchen Bereichen noch mehr getan wird.”

Ach, da! …

RainerZufall
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

“Tut sie das nicht, hat sie keine Existenzberechtigung.”

Nein, eine Gewerkschaft OHNE MITGLIEDER hat keine Existenzberechtigung!
Haben IHRE Ideen schon ein paar Mitglieder gewonnen? 😉

Aber wenn Sie weder Lust noch Mittel haben, halten Sie sich doch ein wenig zurück, wenn die Gewerkschaften reden – offenbar setzen die mehr ein als Sie

unverzagte
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Genau so: Dank für diese Ansage .

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  RainerZufall

Gut geschrieben
Gut gebrüllt, Löwe
P.s. ich bin seit dem 1.8.2025 Mitglied der GEW BW
Lieber spät als nie

RainerZufall
1 Monat zuvor

“Gut geschrieben
Gut gebrüllt, Löwe”

Sehr verdächtig -__-

dickebank
1 Monat zuvor

Faule Lehrkräfte in NRW im Jahr 2025 – kleines Rechenbeispiel.

Arbeitstage (Werktage ohne Samstage): 248
Feiertage, die in Ferien fallen: 8
Ferientage in 2025: 72 inkl. 3 beweglicher Feiertage
Tarifliche Urlaubstage: 28
Arbeitszeit: 41 Wochenstunden – tägliche Arbeitszeit (rechnerisch): 8,2 Stunden (8h 12′).

Anzahl der Unterrichtstage 248 – 72 = 176
Das sind insgesamt 1443,2 zu erbringende Arbeitsstunden im Jahr.

Andere Arbeitnehmer mit einer 38,5-Stunden-Woche arbeiten an 248 Tagen abzüglich der 28 tariflichen Urlaubstage. Das sind 220 Arbeitstage.
Bei 38,5 Wochenstunden sind das 1694 Arbeitsstunden im Jahr.
Bei 40,0 Wochenstunden sind das 1760 Arbeitsstunden im Jahr.

Ver gleichen wir auf der Grundlage des TV-L, also Tarifbeschäftigte in der Verwaltung des Landes und Lehrkräfte im Schuldienst des Landes, so ergibt sich eine jähliche Differenz von 250,8 Stunden im Jahr, die Lehrkräfte auf Grund der Schulferien weniger arbeiten.

D.h. im Umkerschluss dann aber auch, dass Lehrkräfte diese ca. 251 Minusstunden durch Mehrarbeit an den 248 Unterrichtstagen ausgleichen müss(t)en.
Umgerechnet sind das dann 1,011 Mehrarbeitsstunden je Unterrichtstag bzw. 5,06 Stunden je Unterrichtswoche. Das entspricht 303,4 Minuten – 5 Stunden, 3 Minuten und 24 Sekunden.

Und wie die vielen Arbeitszeitstudien über die Lehrerarbeitszeit nachweisen, werden die 46 Wochenstunden von der Mehrheit der Vollzeitlehrkräfte an allen Schulformen erbracht. Die drei verpflichteneden Vorbereitungstage am Anfang eines Schuljahres habe ich bei meiner Berechnung nicht einmal berücksichtigt. Es hätte allenfalls die Berechnung dahin gehend verändert, dass die Zahl der Unterrichtstage sich auf 251 Tage erhöht hätte. An den ca. 251 Stunden, die Lehrkräfte rechnerisch “weniger” im Jahr arbeiten hätte sich nichts geändert.
Und nur dazu geführt, dass ich hätte sagen können:

Liebe ehemalige Kolleg*innen, wenn ihr eine Stunde je Unterrichtstag länger arbeitet als ihr vertraglich müsstet, stehen euch die vielen, vielen unterrichtsfreien Tage de facto zu.

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

De facto?
Die Forderungen sind praktisch legitim,
Sie sind theoretisch legal
Aber sie sind [siehe Überschrift des Artikels des Portals] noch nicht in der Praxis legal.
Dafür müssen wir kämpfen

dickebank
1 Monat zuvor

Ich nicht mehr, da in Rente.

Das, was ich beitragen kann, ist Dinge faktisch zu belegen, um zu zeigen, dass Vorhaltungen, die von vielen Bevölkerungsteilen einschließlich der politisch Verantwortlichen gemacht werden, objektiv betrachtet unsachlich sind.
Dabei kann ich sowohl auf berufliche Erfahrungen als fach- und Führungskraft in der “freien Wirtschaft” als auch als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis zurück blicken.

Mich hat während der aktiven Zeit am meisten der §44 des TV-L geärgert und ganz besonders mein Arbeitsvertrag, der verglichen mit meinen Arbeitsverträgen zu ehemaligen AG ein “formaler Witz” gewesen ist.

Saskia67
1 Monat zuvor

Wäre Schule nicht der Reparaturbetrieb für sämtliche gesellschaftliche Missstände und Versäumnisse, hätten Lehrkräfte -wie in vielem anderen Ländern- einen klar umrissenen Aufgabenbereich. Und der wäre dann auch abrechenbar.
Kolleg*innen, die aus dem Auslandsschuldienst kommen, können dafür wunderbare Beispiele anführen: Buchbestellungen, Wandertage organisieren, Ticketabrechnungen etc. Dafür gibt es in anderen Ländern Verwaltungskräfte. Für Pausenaufsichten, Pflasterkleben, Elternnachfragen, wenn Kind nicht in der Schule erscheint etc. wird woanders auch keine Lehrerarbeitszeit verschwendet. Nicht immer ist alles gleich, aber Beispiele gibt es viele.
Alle bedeuten jedoch am Ende, dass es mehr technisches/Verwaltungspersonal geben muss. Und das kostet Geld! Wer kann das schon wollen?

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor
Antwortet  Saskia67

Zum [Ab]Schluss ein sehr guter Beitrag von dir, liebe Saskia67.
Ich möchte ergänzend schließen mit einem Aufruf:
Am Wohlergehen des Bildungswesens Interessierte,
Wähler, Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern,
Diskutiert und stellt eure gemeinsamen Forderung
Zum Wohlergehen aller – auch zukünftiger Generationen

Benjamin Künstle
1 Monat zuvor

Ich habe 2004 meinen Vorbereitungsdienst [Ref] an einem Gymnasium in Baden-Württemberg begonnen.
Seit dem 1.8.2025 bin ich [wieder] Mitglied in der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft [GEW] Baden-Württemberg.

Jeder, der den Schulbetrieb verfolgt, kennt Probleme om System.
Ich habe versucht, diese unter drei Punkte zusammen zu fassen:
1) fehlende Arbeitszeiterfassung ist schon lange sowohl inhaltlich als äuch formal-juristisch falsch und führt zur vom Arbeitgeber zumindest hingenommenen [wenn nicht gar gewollten] [Selbst]Ausbeutung einiger Lehrer*innen
2) Die Vergütung über Deputat-Stunden und A14 Funktionsstellen ist noch nie gerecht gewesen, wird durch immer neue Aufgabenbereiche der LuL [Digitalisierung u.a.] immer ungerechter und verschlechtert das Bildungssystem
3) Die ungleiche Behandlung von LuL aus unterschiedlichen Schularten in der Anzahl der Deputar-Stunden und der Besoldung [meine Grundschul-Kolleg*innen bekommen weniger Gehalt bei mehr Verpflichtungen als ich] lenkt von Kernproblem ab [die KMs herrschen nach dem Motto divide et impera bzw. Sorge für Uneinigkeit der Gegner]

Es geht nur gemeinsam, werdet auch Gewerkschafts-Mitglied, sprecht euren örtlichen Personalrat an und schreibt eurem jeweiligen Arbeitgeber, eine*r Kultusminister*in.
Wir alle, die wir ein gutes Bildungssystem wollen, also Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen, sollten uns wehren.

RainerZufall
1 Monat zuvor

Freut mich, Sie kennen zu lernen 🙂
Was machen Sie so?