AfD-Fraktion schaltet Meldeportal, um Gewalt “gegen deutsche Schüler” zu erfassen

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POTSDAM. Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag schaltet ein eigenes Meldeportal für Gewalt an Schulen – um damit gegen Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zu hetzen. Die AfD in Brandenburg wird vom Verfassungsschutz als  «gesichert rechtsextremistisch» geführt. 

“Unsere Regeln.” Foto: Shutterstock / Tohuwabohu 1976

Die AfD-Fraktion im Landtag in Potsdam will mit einem eigenen Meldeportal angeblich Gewaltvorfällen an Schulen nachgehen. Hintergrund der Aktion sind Behauptungen von AfD-Politikern, eine Zunahme von Gewaltvorfällen und Straftaten gehe auf Schüler mit Migrationshintergrund zurück.

«Es ist nicht hinnehmbar, dass deutsche Kinder, die auf deutsche Schulen gehen, nicht mehr sicher sind», befand der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch – der auch persönlich vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist geführt wird. Viele Vorfälle würden verschwiegen, Behörden und Politik wegsehen. Dies wolle die AfD mit einem ab heute geschalteten Meldeportal über die Seite der Landtagsfraktion ändern.

Hohloch selbst ist Lehrer von Beruf. Das Aufhetzen von Kindern scheint zu seinem Repertoire zu gehören: Im Sommer 2024 besuchten neun- bis zwölfjährige Schüler und Schülerinnen den Brandenburger Landtag. Dabei hatten sie die Möglichkeit, verschiedenen Landtagsabgeordneten Fragen zu stellen. Das Gespräch endete in einem Eklat, als Hohloch dazustieß und über Migranten sprechen wollte. In seinem Redebeitrag warnte er die Grundschulkinder vor Flüchtlingen und begründete das unter anderem mit Gruppenvergewaltigungen, die durch sie geschehen würden.

Als eine Mutter sich wegen dieser Einlassungen bei der Schulleitung beschwerte, stellte Hohloch sie namentlich in sozialen Medien an den Pranger (News4teachers berichtete). News4teachers / mit Material der dpa 

“Gruppenvergewaltigungen”: Wie die AfD im Wahlkampf Kinder aufhetzt (und Familien umwirbt)

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10 Kommentare
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blau
1 Monat zuvor

Aber klar, man kann diese Partei nicht verbieten. Nicht mal solche Portale, wo wahlweise Schüler oder Lehrer gemeldet werden sollen, die der rechtsextremen Gesinnung nicht entsprechen.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  blau

Doch, das geht, siehe die verlinkte Quelle: “Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Für ein Parteiverbot genügt es also nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.
Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung wiederum sind als einzige Verfassungsorgane berechtigt, einen entsprechenden Antrag auf den Ausspruch eines Parteiverbots zu stellen. Nur bei einer Partei, deren Organisation sich auf das Gebiet eines (Bundes-)Landes beschränkt, ist auch die Landesregierung des betreffenden Landes antragsbefugt (§ 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes). Die Entscheidung, ob ein Verbotsantrag gestellt werden soll, liegt im (politischen) Ermessen der Antragsberechtigten.” https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/parteiverbot/parteiverbot-node.html

blau
1 Monat zuvor
Antwortet  AvL

Das ist mir schon klar. Trotzdem passiert ja nichts

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  blau

Das läuft schon.

AvL
1 Monat zuvor
Antwortet  blau
Mein_Senf
1 Monat zuvor

Warum ist Hohloch noch im Amt?

Mein_Senf
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Sie haben recht! Ich habe das überlesen, er WAR Lehrer…Danke für den Hinweis.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Mein_Senf

Der AfD genügt es bzw. die lieben ihn dafür.
Wird alles beim Parteiverbotsverfahren mit Augenmaß berücksichtigt 😉

Jonoko
1 Monat zuvor

“Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem anderen zu.”