HANNOVER. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig rechtssichere Strukturen für den Distanzunterricht sind – nun will ein Bundesland digitale Lernformen dauerhaft in seinem Schulgesetz verankern. Der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD) begrüßt das grundsätzlich, warnt aber vor Fehlentwicklungen: Der Distanzunterricht dürfe kein Ersatz für Präsenzunterricht und keine Notlösung für strukturelle Defizite werden.

In Niedersachsen soll Distanzunterricht künftig möglich sein, wenn Schulen wegen extremer Wetterlagen wie Sturm, Glatteis oder Hitze geschlossen bleiben müssen. Auch bei Bränden oder ähnlichen Notfällen könnte der Unterricht digital fortgesetzt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung vor. Der Präsenzunterricht bleibe aber der Regelfall, betonte das Kultusministerium. „Wir öffnen hiermit keineswegs irgendeine Hintertür, was einige Verbände befürchten“, sagte eine Sprecherin von Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne).
Mit dem neuen Rechtsrahmen will die Regierung zugleich pädagogische Innovationen fördern – etwa Blended Learning oder Projektarbeit über mehrere Standorte hinweg.
Mehrere Verbände hatten allerdings schon im Vorfeld gewarnt, die Neuregelung dürfe nicht dazu führen, dass Lehrkräftemangel oder Raumnot mit digitalen Ersatzlösungen kompensiert werden. Auch der Landeselternrat zeigte sich skeptisch (News4teachers berichtete).
ASD fordert klare gesetzliche Leitplanken
Der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD) hält die Initiative grundsätzlich für richtig – fordert aber eine bundesweite, abgestimmte Lösung. „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Distanzunterricht ein wesentlicher Bestandteil schulischer Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten sein kann“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme des Verbands. Schulen hätten jedoch bislang keine rechtlich verlässliche Grundlage, sondern stützten sich auf Erlasse oder Übergangsregelungen. „Es ist an der Zeit, diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.“
Eine gesetzliche Regelung könne Schulen und Schulleitungen Rechtssicherheit bieten – insbesondere bei Fragen der Schulpflicht, Leistungsbewertung, Aufsichtspflicht oder des Datenschutzes. Gleichzeitig dürfe eine solche Regelung nicht dazu führen, dass Schulleitungen die Verantwortung allein tragen. „Die Verantwortung für den erfolgreichen Einsatz von Distanzunterricht muss gemeinsam bei Land, Schulträgern und Schulen liegen“, mahnt der ASD. Es brauche verbindliche Zusagen zu Infrastruktur, technischer Unterstützung, Personalressourcen und Fortbildung.
Chancen und Risiken: Zwischen pädagogischer Innovation und sozialem Gefälle
Aus Sicht des ASD kann eine gesetzliche Verankerung pädagogische Chancen eröffnen – etwa durch mehr Flexibilität bei Krankheit, Mobilitätseinschränkungen oder längeren Fehlzeiten. Digitale Formate könnten zudem Kooperationen zwischen Schulen erleichtern und digitale Kompetenzen systematisch fördern. „Distanzunterricht darf aber nicht als Ersatz, sondern lediglich als pädagogische Ergänzung des Präsenzunterrichts verstanden werden“, betont der Verband.
Gleichzeitig warnt er vor Risiken: Wenn Distanzunterricht zu häufig oder ohne pädagogische Begründung eingesetzt werde, drohe der Verlust sozialen Lernens – besonders in der Grundschule. Auch technische und soziale Unterschiede zwischen Familien könnten sich verschärfen. Zudem dürfe die Einführung digitaler Formate nicht zu einer weiteren Arbeitsbelastung für Lehrkräfte und Schulleitungen führen.
„Distanzunterricht darf nicht zur Kompensation struktureller Defizite wie Lehrkräftemangel oder Raumnot eingesetzt werden“, stellt der Verband klar. Datenschutz, Aufsicht und Verantwortungsverteilung müssten vor einer Einführung eindeutig geregelt sein.
„Schule ist mehr als ein Lernort – sie ist ein Lebensraum“
In seinem Fazit mahnt der ASD, dass jede gesetzliche Regelung pädagogisch begründet, rechtlich klar und ressourcenseitig abgesichert sein müsse. Zudem seien die Unterschiede zwischen Schulformen und Altersstufen zu beachten. „Schule ist mehr als ein Lernort – sie ist ein Lebensraum. Digitalisierung kann diesen Raum erweitern, darf ihn aber nicht ersetzen“, heißt es.
Der Verband schlägt deshalb vor, gemeinsam mit allen Beteiligten – insbesondere den Schulleitungsverbänden – einen bundesweit anschlussfähigen Rechtsrahmen zu entwickeln. Ziel müsse sein, Distanzunterricht als „komplementäre und rechtssichere Unterrichtsform“ zu etablieren – ohne zusätzliche Belastungsebene für Schulen und Schulleitungen.
„Erst durch klare Zuständigkeiten und verbindliche Unterstützungsstrukturen wird Distanzunterricht zu einem verlässlichen Bestandteil schulischer Bildung – und nicht zu einer weiteren Herausforderung für Leitung und Kollegium“, fasst der ASD zusammen.
Hintergrund: Die geplante Schulgesetzänderung in Niedersachsen befindet sich derzeit noch im Entwurfsstadium. Der Landtag muss die Reform erst beschließen. News4teachers / mit Material der dpa
Modellprojekte zum Distanzunterricht an Berufsschulen gestartet: “synchron” und “asynchron”









Ein sehr weiser Schritt, denn wir haben die technische Ausstattung,Internet und Endgeräte.
Lehrer können dann auch mal im Homeoffice arbeiten, haben bei Schneefall keinen unverschuldeten Ausfall mit Nachholstunden und wir sprechen schließlich nicht von 50% Hybridunterricht.
Ich sage z.B. 30 % !
„… denn wir haben die technische Ausstattung,Internet und Endgeräte.“
Haben wir? Ich habe ein Tablet bekommen. Ich habe daheim vom AG weder einen Bildschirmarbeitsplatz eingerichtet bekommen noch zahlt dieser notwendige Audiotechnik, Strom, Internetkosten etc. Datenschutzkonforme und funktionale Tools für Onlineunterricht stehen auch nicht zur Verfügung.
Da wohl kaum Bildschirmarbeitsplätze im “Homeoffice” bezahlt werden, vermute ich, mit “Distanzunterricht” ist gemeint, dass die Lehrkräfte bei großer Hitze, Glatteis, Sturmflut und Schneechaos trotzdem in die Schule kommen müssen um von dort unter zur Hilfenahme der “vorzügliche” Schulausstattung die Kinder per Video zu unterrichten… wenn die nicht funktioniert, wer ist Schuld? Genau!
Die einzigen, die hier “Homeoffice” bekommen werden, sind die Kinder. Doch nicht der Lehrer, nein, nein, so ist das garantiert nicht gedacht.
2040: Alle sitzen zu Hause im “Homeoffice” oder bekommen ein bedingungsloses Grundeinkommen, das die volle Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglicht, denn KI + Robotik machen es möglich. Die einzigen, die noch zur Arbeit “müssen” (ArbeitsPFLICHT wegen der “KIIIINDER!”) sind Lehrer und Erzieher. Zur “Belohnung” gibt es dann Grundeinkommen + 10% (Kostenpauschale für den “Aufwand”).
Gen Z: Augen auf bei der Berufswahl!
Also wenn Distanzunterricht jetzt gesetzlich verbindlich wird, dann stattet der Arbeitgeber (also die Länder) jeden Lehrer jetzt endlich mit einem Bildschirmarbeitsplatz im “Homeoffice” aus? Also volle Kostenübernahme inklusive Einrichtung, Abnahme des Arbeitsplatzes durch eine Fachkraft und Wartung, Reperatur, Ersatz defekter Geräte? Und anteilige Kostenübernahme der Internetleitung und des Strombedarfs?
Also nichts mit “Mach’ mal alles selber, bezahl mal alles selber und hol’ dir einen Bruchteil der Kosten vom Finanzamt wieder”?
Oder wie ist das gemeint?
Nee, Sie können in die Schule kommen und von dort die SuS in Distanz bespaßen.
Ja, so wird es kommen (siehe mein andere Kommentar).
Sie könnten natürlich die Werbungskosten weglassen, um Ihren Dienstherren bzw. dessen Etat zu entlasten.
Sie kennen schon den Unterschied zwischen “voller Kostenerstattung” und “können Sie von der Steuer absetzen”???
Gibt es einen ineffizienteren Unterricht als Distanzunterricht?