Distanzunterricht gesetzlich verankern – Schulleitungen: Aber nicht als Billig-Lösung!

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HANNOVER. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig rechtssichere Strukturen für den Distanzunterricht sind – nun will ein Bundesland digitale Lernformen dauerhaft in seinem Schulgesetz verankern. Der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD) begrüßt das grundsätzlich, warnt aber vor Fehlentwicklungen: Der Distanzunterricht dürfe kein Ersatz für Präsenzunterricht und keine Notlösung für strukturelle Defizite werden.

Auf Abstand. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

In Niedersachsen soll Distanzunterricht künftig möglich sein, wenn Schulen wegen extremer Wetterlagen wie Sturm, Glatteis oder Hitze geschlossen bleiben müssen. Auch bei Bränden oder ähnlichen Notfällen könnte der Unterricht digital fortgesetzt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung vor. Der Präsenzunterricht bleibe aber der Regelfall, betonte das Kultusministerium. „Wir öffnen hiermit keineswegs irgendeine Hintertür, was einige Verbände befürchten“, sagte eine Sprecherin von Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne).

Mit dem neuen Rechtsrahmen will die Regierung zugleich pädagogische Innovationen fördern – etwa Blended Learning oder Projektarbeit über mehrere Standorte hinweg.

Mehrere Verbände hatten allerdings schon im Vorfeld gewarnt, die Neuregelung dürfe nicht dazu führen, dass Lehrkräftemangel oder Raumnot mit digitalen Ersatzlösungen kompensiert werden. Auch der Landeselternrat zeigte sich skeptisch (News4teachers berichtete).

ASD fordert klare gesetzliche Leitplanken

Der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD) hält die Initiative grundsätzlich für richtig – fordert aber eine bundesweite, abgestimmte Lösung. „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Distanzunterricht ein wesentlicher Bestandteil schulischer Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten sein kann“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme des Verbands. Schulen hätten jedoch bislang keine rechtlich verlässliche Grundlage, sondern stützten sich auf Erlasse oder Übergangsregelungen. „Es ist an der Zeit, diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.“

Eine gesetzliche Regelung könne Schulen und Schulleitungen Rechtssicherheit bieten – insbesondere bei Fragen der Schulpflicht, Leistungsbewertung, Aufsichtspflicht oder des Datenschutzes. Gleichzeitig dürfe eine solche Regelung nicht dazu führen, dass Schulleitungen die Verantwortung allein tragen. „Die Verantwortung für den erfolgreichen Einsatz von Distanzunterricht muss gemeinsam bei Land, Schulträgern und Schulen liegen“, mahnt der ASD. Es brauche verbindliche Zusagen zu Infrastruktur, technischer Unterstützung, Personalressourcen und Fortbildung.

Chancen und Risiken: Zwischen pädagogischer Innovation und sozialem Gefälle

Aus Sicht des ASD kann eine gesetzliche Verankerung pädagogische Chancen eröffnen – etwa durch mehr Flexibilität bei Krankheit, Mobilitätseinschränkungen oder längeren Fehlzeiten. Digitale Formate könnten zudem Kooperationen zwischen Schulen erleichtern und digitale Kompetenzen systematisch fördern. „Distanzunterricht darf aber nicht als Ersatz, sondern lediglich als pädagogische Ergänzung des Präsenzunterrichts verstanden werden“, betont der Verband.

Gleichzeitig warnt er vor Risiken: Wenn Distanzunterricht zu häufig oder ohne pädagogische Begründung eingesetzt werde, drohe der Verlust sozialen Lernens – besonders in der Grundschule. Auch technische und soziale Unterschiede zwischen Familien könnten sich verschärfen. Zudem dürfe die Einführung digitaler Formate nicht zu einer weiteren Arbeitsbelastung für Lehrkräfte und Schulleitungen führen.

„Distanzunterricht darf nicht zur Kompensation struktureller Defizite wie Lehrkräftemangel oder Raumnot eingesetzt werden“, stellt der Verband klar. Datenschutz, Aufsicht und Verantwortungsverteilung müssten vor einer Einführung eindeutig geregelt sein.

„Schule ist mehr als ein Lernort – sie ist ein Lebensraum“

In seinem Fazit mahnt der ASD, dass jede gesetzliche Regelung pädagogisch begründet, rechtlich klar und ressourcenseitig abgesichert sein müsse. Zudem seien die Unterschiede zwischen Schulformen und Altersstufen zu beachten. „Schule ist mehr als ein Lernort – sie ist ein Lebensraum. Digitalisierung kann diesen Raum erweitern, darf ihn aber nicht ersetzen“, heißt es.

Der Verband schlägt deshalb vor, gemeinsam mit allen Beteiligten – insbesondere den Schulleitungsverbänden – einen bundesweit anschlussfähigen Rechtsrahmen zu entwickeln. Ziel müsse sein, Distanzunterricht als „komplementäre und rechtssichere Unterrichtsform“ zu etablieren – ohne zusätzliche Belastungsebene für Schulen und Schulleitungen.

„Erst durch klare Zuständigkeiten und verbindliche Unterstützungsstrukturen wird Distanzunterricht zu einem verlässlichen Bestandteil schulischer Bildung – und nicht zu einer weiteren Herausforderung für Leitung und Kollegium“, fasst der ASD zusammen.

Hintergrund: Die geplante Schulgesetzänderung in Niedersachsen befindet sich derzeit noch im Entwurfsstadium. Der Landtag muss die Reform erst beschließen. News4teachers / mit Material der dpa

Modellprojekte zum Distanzunterricht an Berufsschulen gestartet: “synchron” und “asynchron”

 

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28 Kommentare
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Realistin
1 Monat zuvor

Ein sehr weiser Schritt, denn wir haben die technische Ausstattung,Internet und Endgeräte.
Lehrer können dann auch mal im Homeoffice arbeiten, haben bei Schneefall keinen unverschuldeten Ausfall mit Nachholstunden und wir sprechen schließlich nicht von 50% Hybridunterricht.
Ich sage z.B. 30 % !

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Realistin

„… denn wir haben die technische Ausstattung,Internet und Endgeräte.“

Haben wir? Ich habe ein Tablet bekommen. Ich habe daheim vom AG weder einen Bildschirmarbeitsplatz eingerichtet bekommen noch zahlt dieser notwendige Audiotechnik, Strom, Internetkosten etc. Datenschutzkonforme und funktionale Tools für Onlineunterricht stehen auch nicht zur Verfügung.

Küstenfuchs
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Das stimmt doch einfach nicht mal ansatzweise: Die Kinder, insbesondere die jüngeren Kinder aus einkommensschwachen Familien, haben nicht einmal ansatzweise die benötigte technische Ausstattung.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Realistin

Da wohl kaum Bildschirmarbeitsplätze im “Homeoffice” bezahlt werden, vermute ich, mit “Distanzunterricht” ist gemeint, dass die Lehrkräfte bei großer Hitze, Glatteis, Sturmflut und Schneechaos trotzdem in die Schule kommen müssen um von dort unter zur Hilfenahme der “vorzügliche” Schulausstattung die Kinder per Video zu unterrichten… wenn die nicht funktioniert, wer ist Schuld? Genau!

Die einzigen, die hier “Homeoffice” bekommen werden, sind die Kinder. Doch nicht der Lehrer, nein, nein, so ist das garantiert nicht gedacht.

2040: Alle sitzen zu Hause im “Homeoffice” oder bekommen ein bedingungsloses Grundeinkommen, das die volle Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglicht, denn KI + Robotik machen es möglich. Die einzigen, die noch zur Arbeit “müssen” (ArbeitsPFLICHT wegen der “KIIIINDER!”) sind Lehrer und Erzieher. Zur “Belohnung” gibt es dann Grundeinkommen + 10% (Kostenpauschale für den “Aufwand”).

Gen Z: Augen auf bei der Berufswahl!

Tamina
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Lehrer verdienen mittlerweile viel zu wenig Realist
Dafür was sie ackern

Tamina
1 Monat zuvor
Antwortet  Realistin

Gute Idee 🙂
Warum nicht auch mal Homeoffice?
Haben andere ja auch
Mindestens 5 Stunden pro Woche 🙂

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Realistin

Was für Nachholstunden?

Ausgefallene Stunden können gegen Mehrarbeit verrechnet werden. Das wars aber auch schon. Eine Pflicht zum Nachholen von ausgefallenen Unterrichtsstunden gibt es nicht.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Und wo bitte, sollen die im Stundenplan verankert werden?
Ich würde die aus Jux und Dollerei am Samstagmorgen anbieten oder als nullte Stunde unter der Woche ab 7:00 Uhr. Wie da fahren die Schulbusse noch nicht? Ist das mein Problem?

Realist
1 Monat zuvor

Also wenn Distanzunterricht jetzt gesetzlich verbindlich wird, dann stattet der Arbeitgeber (also die Länder) jeden Lehrer jetzt endlich mit einem Bildschirmarbeitsplatz im “Homeoffice” aus? Also volle Kostenübernahme inklusive Einrichtung, Abnahme des Arbeitsplatzes durch eine Fachkraft und Wartung, Reperatur, Ersatz defekter Geräte? Und anteilige Kostenübernahme der Internetleitung und des Strombedarfs?

Also nichts mit “Mach’ mal alles selber, bezahl mal alles selber und hol’ dir einen Bruchteil der Kosten vom Finanzamt wieder”?

Oder wie ist das gemeint?

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Nee, Sie können in die Schule kommen und von dort die SuS in Distanz bespaßen.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika

Ja, so wird es kommen (siehe mein andere Kommentar).

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Sie könnten natürlich die Werbungskosten weglassen, um Ihren Dienstherren bzw. dessen Etat zu entlasten.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Sie kennen schon den Unterschied zwischen “voller Kostenerstattung” und “können Sie von der Steuer absetzen”???

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Kosten werden auf Antrag erstattet. Also verzichten Sie auf den Antrag.

GriasDi
1 Monat zuvor

Gibt es einen ineffizienteren Unterricht als Distanzunterricht?

Linus Gorecki
1 Monat zuvor
Antwortet  GriasDi

Aber klar: Fernsehmathematik (siehe 1972)

Küstenfuchs
1 Monat zuvor
Antwortet  GriasDi

Nein, natürlich nicht. Distanzunterricht während der Pandemie hat unseren Kindern massiv geschadet, besonders den Kindern, die ohnehin schon zu Hause keine gute Betreuung hatten. Hier geht es doch eher um die Möglichkeit, in Fällen von schlechter Witterung oder einem abgebrannten Schulgebäude Distanzunterricht durchführen zu dürfen, was dann eben noch besser ist als kein Unterricht.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ganz ehrlich: ich hab mich als Schüler total gefreut, wenn ich einmal in drei Jahren einen Tag wegen Glatteis und Co zuhause bleiben durfte. So selten, wie das vorkommt: Muss man da dann echt Distanzunterricht machen? Als Lehrer hab ich dann mal die Chance, liegengebliebenes abzuarbeiten, genau wie bei Hitzefrei-Stunden (falls ich da nicht zur Aufsicht eingeteilt bin).

Anika von Bose
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Darum sollte es gehen, in Niedersachsen will man Schulen zusätzlich erlauben auch aus organisatorischen und pädagogischen Gründen Distanzunterricht anzuordnen und das ist aus meiner Sicht nicht zustimmungsfähig…unter anderem wegen der von Ihnen ausgeführten Gründen.

Christian
1 Monat zuvor
Antwortet  GriasDi

Nein, weil viele Schüler sich in der Zeit mit etwas anderem befassen oder sich die Lösungen der Aufgaben ganz schnell besorgen, in Latein z.B. die Übersetzung neben sich liegen haben.Keine Alternative zu Präsenzunterricht, aber besser als gar kein Unterricht! Wir hatten an unserer Schule vor den Herbstferien einen Fernunterrichtstag, um für den Notfall gewappnet zu sein. An diesem Tag schimpften selbst Kollegen mit Informatik als Fach über den Distanzunterricht.

Hysterican
1 Monat zuvor
Antwortet  GriasDi

Ja, gar keinen Unterricht …
… bei uns müssen alle dienstlichen Geschäfte (LKs, DBs, Fakos usw) in Vollpräsenz stattfinden, weil die BzR – so die Aussage unserer SL – darauf besteht.

Die Nachteile von LaD (Lernen auf Distanz – so unser Stunden- und Vertretungsplanmodul) müssen wir auf uns nehmen – die evtl möglichen Entlastungen (z.B. Fakos abends ab 18 – wegen potentieller Elternbeteiligung) müssen in Präsenz laufen und fallen daher kategorisch weg.

Immer grad so, wie es den “Herrschaften” in der übergeordneten Hierarchie – das beginnt bei den SL – sich wünschen.
Demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten – ausgeschlossen – und wenn von LuL durch eingefordert Gespräche z.B. bei der SL erzwungen – dann Androhung von Deiziplinarmaßnahmen in Form von Meldung bei der BzR – die SL “perzt etwas”, das die BzR sonst niemals erfahren würde. Das löst an der Basis einen fröhlichen Dreiklang von Wut, Verzweiflung und Kotzanfällen aus.

Lera
1 Monat zuvor
Antwortet  GriasDi

Die guten Schüler fanden den Distanzunterricht super und haben damals „endlich mal in Ruhe gelernt“.

Die schlechten Schüler haben in Distanz genauso wenig gelernt wie in Präsenz.

Durch fehlenden Zwang („Nimm bitte deinen Stift in die Hand“) vielleicht geringfügig weniger. Falls das möglich ist.

Fazit:
Präsenzunterricht ist soooo wichtig!

(… um die Illusion aufrecht zu erhalten, dass slow Joe from the last row „mitgenommen wird“ …

… während in Wahrheit alle dadurch ziemlich „mitgenommen sind“)

Linus Gorecki
1 Monat zuvor

Wir haben aus der Lockdownzeit ausreichend Erfahrung mit Distanzunterricht, und wir wissen auch, welche Bildungserfolge daraus entstanden.
Dennoch wäre es für die Zeit echter (nicht nur staatlich verordneter) Katastrophen gut, wenn es in der Schule (! nicht bei uns daheim!) ein funktionierendes Studio für Fernunterricht gäbe und alle halbwegs damit umzugehen wüssten.
Man mache sich nur klar, dass gerade die, welche es am nötigsten haben, bei solchen Unterrichtsstunden tricksen und nicht viel lernen werden.

Palim
1 Monat zuvor

Und weil das Land NDS so scharf auf übergreifende digitale Projekte ist, unterstützt es auch die „Digitale Drehtür“ zur Förderung besonderer Begabungen.

Oder, … ach, nein, halt:
“Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung. Leider können momentan Schulen aus Niedersachsen, Thüringen und Baden-Württemberg nicht an der Digitalen Drehtür teilnehmen.“ (www.digitale-Drehtür.de)

Wäre ja auch zu schön gewesen, wenn man sich finanziell als Bundesland an laufenden, fördernden Projekten zur Differenzierung beteiligen würde, die Ressourcen bietet und Lehrkräfte entlastet.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Meine Sorge GILT echten Krisenfällen!
Sagen wir so, ich könnte sorgenloser schlafen im Wissen, dass Distanzunterricht nicht bei regulären Krankheitswellen und Unterrichtsausfällen erfolgen, welche der Personalpilitik geschuldet sind.

Aber bestimmt denken die Verantwortlichen ausnahmslos an Stürme und Eisnebel – da funktioniert die Netzwerbindung aller (!) Schulen garantiert 😛

Anika von Bose
1 Monat zuvor

Schülerinnen und Schüler haben das Recht und die Pflicht, an der Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule mitzuwirken. 2Unterricht wird in der Regel als Präsenzunterricht erteilt. 3Abweichend von Satz 2 kann der Unterricht auch in räumlicher Trennung derSchülerinnen und Schüler und Lehrkräfte außerhalb des Schulgebäudes erteilt werden (Distanzunterricht). 4Distanzunterricht kann stattfinden, wenn der Präsenzunterricht nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann, weil der Schulbesuch aufgrundextremer Witterungsverhältnisse, vollständiger oder teilweiser Schulschließungen aus Gründen des Infektionsschutzes oder einer unvorhersehbarenUnbenutzbarkeit des Schulgebäudes nicht möglich ist. 5Nach näherer Bestimmung durch das Kultusministerium kann der Präsenzunterricht ab demSekundarbereich I auch aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen durch Distanzunterricht in begrenztem Umfang ersetzt werden.“

Das ist der Entwurf der Schulgesetznovellierung zu diesem Thema. Ich begrüße ausdrücklich, dass bei Extremwetter eine rechtliche Grundlage für den Distanzunterricht geschaffen wird. Das ist gut und richtig so. Was aus meiner Sicht nicht zustimmungsfähig ist, ist der letzte Absatz „Nach näherer Bestimmung durch das Kultusministerium kann der Präsenzunterricht ab dem Sekundarbereich I auch aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen durch Distanzunterricht in begrenztem Umfang ersetzt werden.“ Das ist alles sehr dehnbar…was sind beispielsweise pädagogische oder organisatorische Gründe? Welche Definition liegt dem zugrunde? Um welchen begrenzten ZEeitrahmen soll es hier gehen? Die Kommentare hier im Forum haben wie immer eine sehr einseitige Perspektive, nämlich die der Lehrkraft und der Schulleitung. Der Distanzunterricht während der Coronapandemie hat aus meiner Sicht bewiesen, dass Distanzunterricht eher vermieden werden sollte. Die Lernrückstände der Schülerinnen und Schüler wurden nie ermittelt, geschweige denn abgebaut. Die Möglichkeit Präsenzunterricht aus pädagogischen oder pädagogischen Gründen vorübergehend durch Distanzunterricht zu ersetzen soll ab Klasse 5 ermöglicht werden…Das heißt es betrifft Schülerinnen und Schüler ab dem 11. Lebensjahr…Wie soll das aussehen? Es dürfte allen klar sein, dass der Erfolg einer solchen Maßnahme vor allem durch die Bedingungen im häuslichen Umfeld abhängt. Und das Kinder ab dem 11. Lebensjahr ohne die Unterstützung ihrer Erziehungsberechtigten beim Distanzlernen auskommen können. Und wie sieht das bei berufstätigen Erziehungsberechtigten aus? Beziehungsweise für Schülerinnen und Schüler die besondere Unterstützung brauchen? Ein „no Go“ für mich!!!

Katrin H.
1 Monat zuvor

Wer stattet denn die Schüler aus?

Anika von Bose
1 Monat zuvor
Antwortet  Katrin H.

DS ist die große Preisfrage und SuS, die 11 Jahre alt sind können auch nicht ohne entsprechende Lernbedingungen im häuslichen Umfeld lernen.