Prozess: Antisemitismus-Opfer verklagt Freie Universität wegen Untätigkeit

0

BERLIN. Antisemitische Parolen, Besetzungen, Angriffe: Der Nahost-Konflikt entlädt sich auch an Berliner Unis. Ein jüdischer Student klagt, weil er sich nach einem schwerwiegenden Angriff nicht mehr sicher fühlt. Die Richter sehen Aufklärungsbedarf.

Das Gericht hat zu entscheiden. Foto: Shutterstock

Rund sieben Monate nach einem ersten Verhandlungstermin will das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines jüdischen Studenten gegen die Freie Universität Berlin (FU) eingehend prüfen. Am 26. Februar soll das Verfahren mit einer mündlichen Verhandlung fortgesetzt werden, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob die Hochschule ausreichend Maßnahmen zum Schutz jüdischer Studenten ergriffen hat.

Der Student Lahav Shapira war im Februar 2024 von einem Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und schwer verletzt worden (News4teachers berichtete). Shapira warf der Hochschule danach vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung. Damit verstoße sie gegen das Berliner Hochschulgesetz. Demnach sind Universitäten verpflichtet, Diskriminierungen zu verhindern.

FU verweist auf Konzept

Die Freie Universität Berlin bestreitet, untätig gewesen zu sein. Vor Gericht verwiesen die Vertreter der Hochschule auf ein Konzept für Antidiskriminierung und Diversität, wie es das Gesetz fordert. Zudem gebe es eine «Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung» und eine Antidiskriminierungssatzung. Die Juristen beantragten, die Klage Shapiras abzuweisen. Der Grund: Sie sei zu unkonkret.

Das Gericht sieht jedoch Klärungsbedarf – insbesondere nachdem Kläger Shapira klargemacht hatte, wie er sich im Studium durch die Stimmung an der Uni beeinträchtigt fühlt. Damit habe er deutlich gemacht, dass er sich auch in seinen Grundrechten verletzt sehe, erklärte der Vorsitzende Richter Edgar Fischer bei dem ersten Termin im Juli 2025.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Angriff auf Shapira als antisemitische Tat gewertet. Es verurteilte den Angreifer im April 2025 zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte Rechtsmittel eingelegt. Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin wird voraussichtlich Anfang März beginnen, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte. News4teachers / mit Material der dpa

Friedman: “Ghettoisierung” – Jüdische Kinder sind in Regelschulen nicht sicher

Anzeige

Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments