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Bundeskanzler verleumdet? Polizei ermittelt nach Schüler-Demo gegen Plakatträger

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BERLIN. Ein Plakat mit der Aufschrift «MERZ LECK EIER» sorgt nach einem Schülerprotest in Berlin für Ermittlungen. Wie die Polizei jetzt gegen einen 18-Jährigen vorgeht – und was das Strafgesetzbuch sagt.

Verunglimpft: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Foto: Shutterstock / photocosmos 1

Nach einer Schüler-Demonstration gegen die Wehrpflicht in Berlin ermittelt die Polizei gegen einen jungen Mann wegen des Verdachts der Verleumdung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).

Der 18-jährige Beschuldigte trug demnach am Donnerstagmittag während der Demonstration ein Plakat mit der Aufschrift: «MERZ LECK EIER». Die Polizei beschlagnahmte das Plakat und leitete Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der «üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens» ein, wie ein Polizeisprecher sagte.

Die Zeitung «Junge Welt» hatte berichtet und dazu im X-Kanal im Internet auch ein Foto des Mannes mit dem Plakat gezeigt.

Üble Nachrede liegt laut Strafgesetzbuch vor, wenn jemand über einen anderen «eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist». Verleumdung liegt vor, wenn jemand «wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet», welche ihn verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen kann.

Kürzlich ermittelte die Polizei in Heilbronn nach einem Besuch von Merz gegen mehrere Menschen wegen möglicher Beleidigungen unter einem Facebook-Post. Dabei ging es um Bezeichnungen wie «Pinocchio» oder «Lackaffe», die Nutzer unter einen Post der Polizei zum Merz-Besuch posteten. Die Polizei sei dazu verpflichtet, so ein Sprecher. «Wenn wir den Anfangsverdacht einer Straftat haben, dann müssen wir das weiter verfolgen.» News4teachers / mit Material der dpa

Schulstreik gegen Wehrdienst: Bundesschülerkonferenz sieht Jugendliche politisch übergangen

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Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Manche wollen es nicht lernen -__-

Hätte der junge Mann mal lieber einen Tauchergruß gemacht, die Straße mit Gülle blockiert (bei Bauern keine Nötigung) oder einen Galgen hinter sich hergeschleppt…

Naja, keine Sorge! Wir erinnern uns ja noch, wie Habek kritisiert wurde, nachdem er Anzeige erstattete, der Kanzler ist da aus einem ganz anderen Holz 😉

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Der feine Unterschied: Habeck hat den angezeigt, bei Merz ist die Polizei selber tätig geworden. Übrigens aufgrund des albernen “Majestätsbeleidigungsparagraphen”, den keine Partei abgeschafft hat.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Ich sehe da keinen großen Unterschied, aber so lange Sie keinen Unsinn schreiben, weil Sie um jeden Preis gegen die Grünen abstänkern müssen und Ihnen das nicht krachend auf die Füße fällt…
https://www.n-tv.de/politik/Merz-erstattete-als-Fraktionschef-Hunderte-Anzeigen-wegen-Beleidigung-id30115051.html

Kein Stress, ohne Haltung können Sie sich garantiert einen völlig neuen Grund zusammenschustern 🙂

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Hmmm, da ging es um “Beleidigungen in sozialen Medien wie “Arschloch”, “drecks Suffkopf” und “kleiner Nazi”. ”

Da kann man schon mal ne Anzeige machen. OK, das Arschloch kann man weglassen. Oder finden Sie das in Ordnung, wenn man Herrn Merz als “kleinen Nazi” beschreibt? Habe ich “keine Haltung”, weil ich das nicht billige?

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Wenn Sie die Reaktion der Politiker*innen nach deren Partei bewerten, finde ich das ehrlichgesagt schwach.
Aber wie gesagt, Sie werden sich schon einen Weg konstruieren, das Verhalten grüner Politiker*innen anzukreiden und gleichzeitig die gleichen Reaktionen Politiker*innen anderer Parteien als angemessen zu befinden 😉

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Sie haben (wie immer) nichts verstanden. Hauptsache Haltung…

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Dann soll Herr März Anzeige erstatten, ist doch sein gutes Recht.
Ich habe nicht rumgeheult oder sonst wer Anzeigen erstatteten.

Wenn Sie da Ihre persönliche Meinung reinwerfen, wann Menschen Anzeige erstatten sollen dürfen – hat ja mit dem Urteil nichts herzlich wenig zu tun – muss ich Ihren kleinen Entscheidungsbaum ja nicht mittragen ^^

potschemutschka
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Er hätte sich ja auch, in Klimakleber-Manier, an das Privatflugzeug von Merz kleben können., oder vor den Reichstag.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  potschemutschka

Sie meinen die Dinge, die verurteilt wurden?
Dann haben Sie leider nicht verstanden, dass ich gerade darübr ablästerte, dass Bauern Nötigigung durchgelassen wurde.

Aber zumindest war Ihr Beitrag zusammenhangslos und ging in keinsterweise darauf ein, dass Herr Merz haufenweise Anzeigen erstattete – weil es sein gutes Recht ist!
Wenn Sie jetzt noch schreiben, dass Sie sich dies seit dem Grundschulalter fragten, sind Sie in (sehr) alter Hochform 🙂

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Haben das nicht die Gerichte entschieden? Da gab es dann doch wohl Urteile und eine Grundlage. Kennen Sie die, oder labern Sie mal wieder einfach drauflos?

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Ich musste damals dazulernen, dass es sich beim Festkleben tatsächlich um Nötigung handelte.

Bei Bauern scheint da seltsam seltener auf geltendes Recht gepocht werden, ist das nicht interessant? 😉
https://www.br.de/nachrichten/bayern/bauernprotest-blockaden-misthaufen-galgen-was-ist-erlaubt,U0l303P

Aber ich bin zu gelangweilt, um hier mit zweierlei Maß zu messen: es ist in beiden Fällen Nötigung! Anzeigen!
Politiker*innen werden beleidigt und wollen sich wehren? Anzeige stellen lassen.
Ist relativ easy, wenn man sich nicht an der Parteizugehörigkeit orientiert 😉

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Sie sind zu gelangweilt, um die Urteile nachzuvollziehen? Tja, Demokratie kann anstrengend sein…

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Malz

Zu gelangweilt, um mit zweierlei Maß zu messen, schrieb ich.

Da Sie das Urteil zur Anzeige von Herrn Merz schon kennen, hauen Sie raus! 😀

Karl Heinz
1 Monat zuvor

 Anfangsverdachts der «üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens»”

was für ein Unsinn.

“Leck” ist Imperativ und keine Tatsachenbehauptung

Gibt ohnehin genügend Gerichtsurteile, die das einkassieren
zuletzt im Dezember 2025

unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Ich gehe auch davon aus, dass das Verfahren nicht eröffnet oder eingestellt wird. Zumindest, wenn wir noch eine funktionierende Justiz haben.

Muxi
1 Monat zuvor
Antwortet  unfassbar

Die haben wir noch, zumindest, wenn man bereit ist einen Prozess durchzustehen, mitsamt dem Risiko dass es noch Strafe werden kann. Wenn man keinen Prozess haben will, sondern lieber eine Strafe bezahlt um Ruhe zu haben, dann muss man an “funktionierende Justiz” aktuell ein Fragezeichen setzen.
Hier ein genau dazu passendes Beispiel. Der Richter hat hier erst einen Strafbefehl rausgeschickt, und im Prozess dann freigesprochen. Da kann sich jeder seinen Teil denken.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/schmaehplakate-gegen-gruenen-politiker-unternehmer-freigesprochen,U7f4y0o

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Leck ist, wenn etwas nicht ganz dicht ist.

Mondmatt
1 Monat zuvor

Der ziemlich Inhalts- und Sinnfreie Satz “März leck Eier” auf einem Plakat zeigt bei näherer Betrachtung dann doch mehre interessante Aspekte auf.

Zunächst einmal könnte der deutsche Staat einem jungen Menschen gegenüber eventuell etwas nachsichtiger sein. Da war doch was mit der Eiche und der kratzenden Wildau!

Die neue konservative Regierung scheint aber dazu keine Lust zu haben.

Diese wiederentdeckte, konservative Weltanschauung trifft auf unsere heutige Jugend.

Junge Menschen demonstrieren gegen die Wehrpflicht. Teils mit Plakaten die deutlich zeigen, dass ihr reales Wissen zur Wehrpflicht unterhalb der Teppichkante liegt.

Was man als Jugendlicher weis ist, dass hier bei der Wehpflicht gegen die vom Grundgesetz garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit verstoßen werden könnte.
Das alles wird von einem Staat und einer Gesellschaft abverlangt die bisher nicht das Geringste für die Jugendlichen getan haben. Wenn man mal von einer Kindheit und Jugend in Freiheit, und Wohlstand, mit Versorgung ihrer Bedürfnisse, Bildung und umfassender Fürsorge absieht.
Ansonsten aber rein Garnichts. Echt Alda.

Wenn man im Politikunterricht aber nicht gerade auf dem Klo war, sollte man aber nicht nur wissen, dass man Grundrechte hat, sondern auch dass die eigenen Grundrechte da enden wo die Rechte anderer Menschen dadurch beschnitten werden.

Da beginnt bei unserer Jugend das Problem. Rechte anderer Menschen? Wie können andere Menschen denn Rechte haben, andere außer mir???
Gibt es außer mir eigentlich noch echte Menschen???
Mama hat mir im Lastenfahrrad auf dem Weg zur Schule doch immer erzählt, dass ich der einzige Mensch bin der zählt, die Erde dreht sich um mich und ich bin als Einziger hochbegabt. Da habt ihrs. Außer mir zählt niemand!

Da ist das Protestieren gegen eine Pflicht die schon Eltern, Großeltern und Urgroßeltern abgeleistet haben, mit beleidigenden Schildern, doch gleich viel verständlicher.

Man darf also gespannt sein wie der Kulturkampf einer Regierung die Rechte und Pflichten wieder ausbalancieren möchte gegen eine Generation, die mit allen Rechten und ohne jegliche Pflichten in Leben und Erziehung aufgewachsen ist, aus geht.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Mondmatt

Meine Meinung:
Mehrheit & Jugend gewinnt.

In einer prinzipiell eher offenen, demokratischen Gesellschaft lässt sich ein Gesetz nicht mehr (in der Praxis) durchsetzen, sobald 5-10% der Menschen AKTIV dagegen sind.

Passiv schon, da macht ja keiner was – aber bei aktivem Gegenwind geht es wie bei der Hanf-Legalisierung: Erst wird es unterlaufen, dann versteckt ignoriert, dann offen ignoriert und dann legalisiert.

Gegen solche (relativen) Massen ist schlicht keine demokratische Reaktion mehr möglich.
Und vielleicht ist das manchmal auch gut so.

Kalila
1 Monat zuvor

Ist „verleumded“ eine englische Form, ansonsten präferiere ich das „t“ am Ende.

Achim
1 Monat zuvor

Ich finde manche Plakate auch verstörend. “Uniformen aus dem Stadtbild raus!”
Ich hoffe nur, dass sich Lehrer die sowas unterstützen NIE Hilfe von Uniformierten annehmen werden. Dazu gehört Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehren, THW. Natürlich auch die Bundeswehr im Verteidigungsfall. Leider dürfen diese Uniformierten diesen Lehrern ihre Hilfe nicht verweigern. Solch eine Einstellung ist in meinen Augen verfassungsfeindlich!

1Pimmel
1 Monat zuvor

«Wenn wir den Anfangsverdacht einer Straftat haben, dann müssen wir das weiter verfolgen.”

Komisch, dass sowas bei Politikern immer recht schnell geht, aber bei Hetze, Mobbing, Antisemitismus, Rassismus gegen “unwichtigere” Leute passiert nichts.

Egal ob Pinnocchio, Lackaffee, leck Eier oder damals du bist so 1 Pimmel.

Die CDU und unsere Polizei ist so ein scheiß Witz.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  1Pimmel

“Die CDU und unsere Polizei ist so ein scheiß Witz.”
Nö. Herr Meru entsandt die Polizei nicht als Schergen, wie sein bester Verbündedeter Trump, sondern das lief den normalen Weg, bei öffnetlichen Personen in der Regel schneller denn langsamer.
Wenn Sie meinen, die Polizei würden den ganzen Tag auf den eigenen Händen sitzen, schauen Sie mal deren Überstunden an – da gefriert der durschnittlichen Lehrkraft das Selbstmitleid im Halse 😀

Karl Kimmel
1 Monat zuvor

Passend zum kürzlich erschienen Artikel, wonach 50% der Polizeianwärter die Deutschprüfung nicht bestehen würden.
Die Intelligenzia in Berlin kennt noch nicht einmal den Unterschied zwischen Imperativ und Indikativ. Wie weit kann man noch sinken?

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Karl Kimmel

Beschwerden über Niveau im n4t-Forum? 😛

Thomas Ottermann
1 Monat zuvor

G: verleumden; -te, -et

Thomas Ottermann
1 Monat zuvor

Bei weiterer grammatischer Analyse müsste klar sein, dass es sich bei “leck!” um einen Imperativ handelt, der keine Tatsachenbehauptung, sondern allenfalls ein Wunsch- oder Begehrensverhältnis ausdrückt, hier als Aufforderungssatz möglicherweise eine Beleidigung.
He, she, it: das -[e]t muss mit – als Erinnerung an eine anglophile Redaktion neben dem Hinweis zur Vermeidung von orthographischen Partizipialinterferenzen. q. -ed p)

unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Thomas Ottermann

Das Ausrufezeichen kann man auch durch einen Punkt ersetzen. Schon ist es keine Aufforderung mehr und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das hat in einem anderen Zusammenhang auch schon gereicht.

Susanne M.
1 Monat zuvor

Herr Merz findet wenig dabei, sein Volk als faul oder zu oft krank zu bezeichnen, aber er selbst ist sensibel bis zum geht nicht mehr.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Susanne M.

Tjoah, der manchmal so genannte “Majestätsbeleidigungsparagraf” kann eben von der Gegenseite nun auch eingesetzt werden…bestellt und geliefert, würde ich sagen.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Zunächst einmal bin ich hier nicht “anonym” – jede Hobbyabteilung (im übertragenen Sinn) der Polizei könnte mich (verkürzt gesagt) festnageln, sollte ich strafbare Dinge tun (z.B. Politiker beleidigen, was eben laut geltendem Recht nochmal gesondert strafbar IST).

Wollte ich es, ginge es (fast, echt ganz geht kaum) anonym. Jedenfalls locker anonym genug.

Desweiteren bitte ich um Beachtung:
Manche NENNEN den Paragraphen so. Natürlich heisst er nicht genau so und hat auch nicht den exakt gleichen Inhalt wie historische Vorbilder – weiß das nicht ohnehin jeder?

Meine subjektive Meinung ist schlicht, dass dieser Paragraph der Demokratie nicht gut tut – um wie viel souveräner wäre es, auf “XYZ ist 1 Pimmel” (gegen SPD gerichtet) oder “XYZ leck(t) ABC” (gegen CDU gerichtet) oder auf eine offensichtlich verballhornte, extrem bekannte Werbung (“Schwarzkopf”-meme, gegen Grün gerichtet) einfach beispielsweise:
– garnicht zu reagieren
– mitzulachen
– die Schultern zu zucken und “Joa, da mag ein Bürger meine/unsere Politik nicht, ginge höflicher!” zu tweeten/X-en ?

Dass konkrete Androhungen von Straftaten (zB. Morddrohungen, terroristische Drohungen usw.) verfolgt werden finde ich dagegen unproblematisch.

Sehe ich wenig problematisches dran.

Susanne M.
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich kenne auch Demokratien, in denen das Zusammenleben ganz ohne besondere Paragraphen für Politiker funktioniert. Das ist nicht unabdingbar.
Drohungen und Verleumdungen nehme ich ausdrücklich aus, so etwas geht gar nicht, ist jedoch schon durch andere Paragraphen abgedeckt.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass “Schwachkopf” geahndet wurde und “,Pinocchio” als freie Meinungsäußerung durchging.

Susanne M.
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Spanien. Allerdings: Der König darf nicht beleidigt werden. Er hat einen Extra- Paragraphen.

Susanne M.
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Das ist aber auch härterer Toback. Und betrifft einen eindeutigen Gewaltaufruf eines Politkers gegen einen Konkurrenten, nicht irgendein Plakat auf einer Demonstration, dessen Aussage auch nicht ganz ernst gemeint sein konnte.
Für mich ist das ein anderer Fall.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

@ Erstens: Das ist auch super. Alleine deswegen würde ich Ihnen was spenden, wenn das denn ginge.

Ich persönlich befürchte auch keine polizeiliche Verfolgung.
Ich wollte damit schlicht andeuten: Mit minimaler Ahnung ist “jeder” im Internet so weit “anonym”, dass ein Nachweis (insbesondere gerichtsfester) von Beleidigungen usw. quasi aussichtslos ist. Ich schreibe hier jetzt mal keine Anleitung, dürfte nicht in Ihrem Sinne sein.

@zweitens: Ihr Argument finde ich in Hinblick auf Kommunalpolitik überzeugend. Ich hatte tatsächlich hauptsächlich an die “großen Fische” im Politikteich bzw. die prominenten Fälle gedacht und Kommunalpolitik garnicht bedacht. Punkt geht an Sie.
Querverweis zu dem, was ich unter erstens schrieb – Massenspammern/Trollen nimmt man am ehesten die Motivation durch Nichtbeachtung.

@drittens: Nicht böse gemeint (ich finde es im Gegenteil extrem gut, dass die gerade schreibende Person mal auf konkrete Argumente eingeht und im gleichen Kontext ohne shift gegenargumentiert)…aber über “Arsch in der Hose” (Ihre Ausdrucksweise stört mich garnicht, ist halt Ihre Meinung, finde ich ok) brauchen die wenigsten Menschen mich “belehren”. Klar, im Internet kann jeder alles behaupten – ich kann niemanden zwingen, mir das (oder sonst irgendwas) zu glauben.

Mario
1 Monat zuvor

Meine Herren, hat er ne Wildsau geschändet? Politische Auseinandersetzung lebt von harten und offenen Tönen! Solange die Shoa nicht geleugnet wird, bin ich für mehr Gelassenheit

Mario
1 Monat zuvor
Antwortet  Mario

Ok gute Sitten und Benehmen sollten sicher nicht ganz vergessen werden
Darf ich sagen, dass ich mich für den schwäbelnden Gastarbeitersohn freuen oder ist dies schon strafbar?

TaMu
1 Monat zuvor

Minimi… und das ausgerechnet von Herrn Merz mit seiner Wahlkampfrede über linke und grüne Spinner, die nicht mehr alle Tassen im Schrank haben und für die er keine Politik machen wird, nur noch für diejenigen, die noch geradeaus denken können.
Tausende „linker ( vermutlich war von ihm die SPD mitgedacht) und grüner Spinnerinnen und Spinner“ haben ihm ihre Tassen geschickt.
Die direkte und geradeaus gedachte Antwort auf seine Unverschämtheit wäre offensichtlich die Strafanzeige gewesen.
Aber die eleganteste Antwort gibt es heute in Baden Württemberg. Egal, wie die Wahl ausgeht, das Zittern gönne ich ihm und der CDU von Herzen. Ich trinke derweil gemütlich Tee aus meiner Tasse, die ich selbstverständlich behalten habe. Ich habe schließlich noch immer alle Tassen im Schrank, Herr Merz!

S.B.
1 Monat zuvor

Und die, die anonym ihre verbale Umweltverschmutzung im Internet loswerden müssen, kommen ungeschoren davon.

Sporack
1 Monat zuvor
Antwortet  S.B.

Mit moderner Technik ausgestattete Haushalte , Smart-Geräte am Internet, scheinen viele Nutzerinnen aber weder auf Anonymität noch auf Privatheit wert zulegen.

Wenig verbreitet scheint die Meinung zu sein, dass
Operational Technology (OT) wenn überhaupt in ein eigenes IoT gänzlich abgetrennt von allen Information Technology (IT) Netzen des Internets gehört.

=> Bequemlichkeit geht vor “Daten-/Informationssicherheit und Privatheit”.
Diese Bequemlichkeit scheint die Marktfähigkeit von Produkten zu bestimmen, insbesondere bei nicht Technik-Interessierten, die einer “Folgenabschätzung” in der Regel gar nicht fähig sind.

Es wird Zeit, dass “Reparatur und Ersatzteile” nicht nur Hardware sondern auch Software umfasst, im Sinne einer nachhaltigen Ressourcen-Nutzung: Open Source Systems. Warum Geräte ins Recycling geben, wenn “nur” die Software-Komponenten nicht mehr mögen?

Es muss die Daten- und Funktionshoheit der Geräte beim Anwender und nicht beim Hersteller liegen:
Gerätehersteller müssten verpflichtet werden, dem Anwender zu ermöglichen im Bedarfsfall den Dienste-Anbieter der Software-Komponenten einfach zu ändern. Und die Bestandssoftware müsste sich einfach austauschen lassen.

Dieser Beitrag hat wenig mit dem Artikel zu tun, sondern betrachtet die Wortkombination “Umweltverschmutzung im Internet” des Kommentars https://www.news4teachers.de/2026/03/bundeskanzler-verleumded-polizei-ermittelt-nach-schueler-demo-gegen-plakattraeger/#comment-787581

TaMu
1 Monat zuvor

Da kann man wieder deutlich den Sinn von Satzzeichen erkennen.
Ich übersetze den Text des Plakates durch etwas Harmloses:
Merz, trink Wasser!
Auf dem Plakat wurde sicherlich nicht das t vergessen, hier fehlten lediglich Komma und Ausrufezeichen. Das führte zu schwerwiegenden Missverständnissen, ganz besonders beim Kanzler selbst, der doch eine Aufforderung von einer Feststellung unterscheiden können sollte…
Satzzeichen können Leben retten (wir essen Oma. Wir essen, Oma!) und Strafanzeigen wie diese verhindern.

Hysterican
1 Monat zuvor

Schön, dass ihr den Inhalt des Plakates gleich 2 mal im Artikel zitiert.
Wenn das so richtig wiedergegeben ist, so stellt diese Plakataufschrift m.M.n. keine Verleumdung dar, sondern beinhaltet eher eine Aufforderung, der der Bundeskanzler ja nicht nachgehen muss.
Das liegt ja in seinem individuellen Entscheidungsbereich … mal davon abgesehen, dass nach meiner Einschätzung auch ein Komma nach der Namensnennnung fehlt, um diese Aufforderung grammatisch korrekt zu machen … Zeichensetzung ist so wichtig:
“Komm, wir essen Opa!” oder
“Komm, wir essen, Opa!”

Richtige Kommasetzung kann demnach Leben retten.

Aus einer offensichtlichen Grammatik- und Zeichensetzungsschwäche ein Strafverfahren zu konstruieren finde ich zudem echt übertrieben. 🙂

Pit2020
1 Monat zuvor
Antwortet  Hysterican

@Hysterican

Außerdem nie vergessen: “… Coronakinder”! 😉