SCHWERIN. In Mecklenburg-Vorpommern gelten bei Verstößen gegen die Schulpflicht besonders hohe Bußgelder – nun steht ausgerechnet ein Mitglied der Landesregierung im Zentrum eines solchen Falls. Justizministerin Jacqueline Bernhardt ließ ihren Sohn kurz vor Ferienbeginn vom Unterricht beurlauben, um früher in den Urlaub zu fliegen. Das Bildungsministerium stellt klar: Der Antrag hätte nicht genehmigt werden dürfen.

Flüge sind während den Schulferien oft teurer. Wer aber einen Tag vor regulärem Ferienbeginn fliegt oder sogar die Ferien verlängert und beispielsweise am ersten Schultag zurückfliegt, kann Geld sparen und seinen Urlaub dazu noch verlängern. Doch das Schwänzen kann ganz schön für Ärger sorgen – gerade in Mecklenburg-Vorpommern. Denn dort sind die Bußgelder für solche Fälle bundesweit mit am höchsten: 2500 Euro (so viel, wie sonst nur in Berlin und Brandenburg).
Vor diesem Hintergrund sorgt nun ein Vorgang innerhalb der Landesregierung selbst für Aufmerksamkeit. Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) ließ ihren Sohn am Freitag, dem letzten Schultag vor den Winterferien, vom Unterricht beurlauben, um an diesem Tag bereits in den Urlaub zu fliegen. Das Bildungsministerium des Landes kritisierte dieses Vorgehen anschließend deutlich.
Geregelt ist die Beurlaubung vom Unterricht in Paragraf 8 der Schulpflichtverordnung Mecklenburg-Vorpommerns. Dort heißt es: „Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann eine Schülerin oder ein Schüler aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden.“ Einschränkend wird ergänzt: „Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.“ Ein vorzeitiger Urlaubsantritt zählt nach Auffassung des Bildungsministeriums ausdrücklich nicht dazu.
„Alle Eltern sind nach dem Schulgesetz verpflichtet, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen“
Auf Anfrage des NDR erklärte ein Sprecher des von Simone Oldenburg (ebenfalls Die Linke) geführten Bildungsministeriums: „Der vorliegende Antrag, noch während der Schulzeit den Urlaub antreten zu können, hätte durch die Schule nicht genehmigt werden dürfen.“ Weiter hieß es: „Alle Eltern sind nach dem Schulgesetz verpflichtet, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.“ Diese Verpflichtung gelte unabhängig von der gesellschaftlichen Stellung.
Justizministerin Bernhardt selbst wies die Kritik zurück. Gegenüber dem NDR erklärte sie, sie habe „ordnungsgemäß“ einen Antrag gestellt, der von der Schule genehmigt worden sei. Zur Begründung führte sie an, dass ein gemeinsamer Familienurlaub während der regulären Sommerferien nicht möglich sei. Worin in diesem Zusammenhang eine persönliche Härte liege, blieb offen. Auch ein Sprecher ihres Ministeriums machte dazu keine näheren Angaben.
Öffentlich bekannt wurde der Vorgang durch Bernhardt selbst. In ihrem WhatsApp-Profil veröffentlichte sie ein Foto vom Berliner Flughafen BER, versehen mit der Bildunterschrift: „Totaler Stillstand! Flüge fallen aus!“ Aufgrund von Eisregen kam es dort zu erheblichen Einschränkungen des Flugbetriebs. Auch der geplante Flug der Familie wurde annulliert. News4teachers









Manche Menschen haben einfach kein Gespür und keinen Anstand.
Deshalb ist Justizia ja auch blind. Dadurch fällt es ihr leichter die Justizministerin durchzuwinken.
Da kann ich Ihnen nur zustimmen. Manche Menschen haben wirklich kein Gespür und keinen Anstand – und im privaten Umfeld wäre das schon peinlich genug. Wenn aber eine Justizministerin meint, sich über Schulgesetz und die Eltern der anderen Schüler hinwegheben zu können, die ihre Urlaube genauso planen müssen wie alle anderen, wird es endgültig absurd.
Und dann beginnt der Artikel auch noch mit der Frage „Gleicher als andere?“ – als müsste man darüber ernsthaft nachdenken. In solchen Momenten frage ich mich unweigerlich, ob Ignoranz und dieses selbstzufriedene Über den Dingen schweben inzwischen Grundvoraussetzungen für Regierungsämter sind.
Ein Fall – pauschales Bashing von Politikern in Regierungsämtern.
Gilt das dann auch für Lehrkräfte? Wohl kaum: https://www.news4teachers.de/2026/02/wie-kann-so-etwas-geschehen-serien-missbrauch-an-erfurter-gymnasium-richter-fassungslos-schon-der-zweite-lehrer-verurteilt/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Gerade in der Politik gilt “Quod licet Jovi, non licet bovi”. Und das hat man als Pöbel zu akzeptieren.
Tjoa, Minister sind eben auch nur Menschen….scheiß auf die Vorbildfunktion…..