
Rassismus zeigt sich in deutschen Behörden einer Studie zufolge selten in offenen Anfeindungen. Vielmehr steckt sie in Routinen, Entscheidungsspielräumen und Organisationsstrukturen. Das belegt die vom Bundesinnenministerium geförderte Untersuchung «Institutionen und Rassismus» (InRa). Es handele sich um die bislang umfassendste empirische Untersuchung zu Rassismus in staatlichen Institutionen, teilte die federführende Universität Leipzig mit.
Über drei Jahre untersuchten Wissenschaftler an zehn Standorten Jobcenter, Ausländerbehörden, Polizei, Justiz, Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsämter sowie die soziale Arbeit. Zudem wurden in einem Teilprojekt vier Bundesbehörden unter die Lupe genommen. Insgesamt besteht die Verbundstudie aus 23 Einzelprojekten.
Rassistische Diskriminierung auf verschiedenen Ebenen
Die Ergebnisse zeigten, dass rassistische Diskriminierung auf individueller, institutioneller und struktureller Ebene nachweisbar sei – allerdings in unterschiedlicher Form und Intensität. Rassistische Diskriminierung zeige sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeiter, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden.
Eine Beschäftigtenbefragung in vier Bundesbehörden – Bundespolizei, Zoll, Bundesagentur für Arbeit und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – mit knapp 13.000 Teilnehmern ergab den Angaben nach, dass die Behörden kein einheitlich höheres Maß an ethnisch diskriminierenden Einstellungen aufweisen als die Bevölkerung.
«Rassismus in Behörden und Institutionen ließ sich im Rahmen der empirischen Untersuchungen auf unterschiedlichen Ebenen finden und kann von rassifizierenden Stereotypen über Kulturalisierungen bis hin zu color-blind racism48 (auch color blindness) reichen. Er kann sowohl in Einstellungen als auch in Handlungen von Fachkräften zum Vorschein treten. Seine Ausdrucksformen reichen von sprachlicher Gewalt über
Mikroaggressionen bis hin zu gewaltvollen körperlichen Übergriffen», so heißt es in der Studie.
Strukturelle Risiken entstehen laut den Autorinnen und Autoren unter anderem durch unzureichende Rechtsgrundlagen: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt bisher nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern – wer von einer staatlichen Institution diskriminiert werde, könne sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen. Auch Sprachbarrieren und regionale Unterschiede im gesellschaftlichen Klima beeinflussten den Behördenalltag und könnten Diskriminierung begünstigen.
Muslime erleben rassistisches Vorgehen
Betroffene berichten von gravierenden Folgen: In einem Teil der InRa-Studie, einer Online-Befragung unter 468 Muslimen, gaben 80 Prozent an, in Behörden rassistisch diskriminiert worden zu sein. Nur 17 Prozent wandten sich an eine Antidiskriminierungsstelle – mehr als die Hälfte befürchtete, dass Beschwerden folgenlos bleiben.
In einem Umfrageexperiment zeigte sich, «dass Anträge von rumänischen Antragstellenden als weniger glaubwürdig angesehen werden. Entsprechend erhalten diese dann auch weniger zusätzliche Unterstützung, wenn Jobcenter-Mitarbeitende negative Schlagzeilen
über „Sozialbetrug“ von eingewanderten Personen (hier Rumän:innen) gelesen haben.»
Und weiter: «Wir stellten Schlechterbehandlungen insbesondere bei Rom:nja und Muslim:innen bzw. bei als solche gelesenen Personengruppen fest. Geflüchtete Ukrainer:innen aus der weißen Mehrheitsbevölkerung wurden zumeist wohlwollender behandelt als andere Geflüchtetengruppe.»
Die Wissenschaftler*innen gaben Handlungsempfehlungen ab. Dazu gehören unter anderem unabhängige Beschwerdestellen, die Ausweitung des Gleichbehandlungsgesetzes, verpflichtende rassismuskritische Fortbildungen, mehr Transparenz in behördlichen Entscheidungen sowie gezielte Förderung von Mitarbeitenden aus diskriminierten Gruppen.
Die Studie (2021–2024) wurde vom Bundesinnenministerium mit sechs Millionen Euro gefördert. Dabei kam das gesamte Methodenspektrum der Sozial- und Geisteswissenschaften zum Einsatz: quantitative Befragungen, qualitative Interviews, Gruppendiskussionen, teilnehmende Beobachtung in Behörden, Diskurs- und Inhaltsanalysen sowie vergleichende Dokumentenanalysen. News4teachers / mit Material der dpa









Der Standort Schule wäre im Rahmen der Studie mE auch sehr interessant und nötig gewesen. Hier geht es um Diskriminierung/Rassismus durch Lehrpersonen gegenüber SchülerInnen, aber auch ggü. KollegInnen mit Migrationshintergrund, insbesondere, wenn sie muslimisch sind-mehrfach selbst erlebt bzw. von anderen KollegInnen mitbekommen.