DÜSSELDORF. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will Schulen im Umgang mit Gewalt, Störungen und Bedrohungen mehr rechtliche Handlungsmöglichkeiten geben. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Schulministerium soll Lehrkräften und Schulleitungen ermöglichen, konsequenter einzugreifen – um Schüler beispielsweise schneller vom Unterricht auszuschließen. Dies soll Schulen mehr Sicherheit im Schulalltag verschaffen. Doch: Reicht das?

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die rechtlichen Möglichkeiten von Schulen im Umgang mit problematischem Verhalten erweitern. Ein entsprechender Gesetzentwurf zielt laut Schulministerium darauf, Lehrkräften und Schulleitungen mehr Sicherheit und Handlungsspielraum zu geben, wenn Unterricht gestört wird oder es zu Gewalt und Bedrohungen kommt.
Aus dem Ministerium heißt es: „Schulen müssen ein sicherer Ort für alle sein. Damit Unterricht und Erziehung gelingen können, brauchen Lehrkräfte und Schulleitungen klare und verlässliche rechtliche Möglichkeiten, um auf Störungen, Gewalt oder Bedrohungen angemessen zu reagieren.“ Vorgesehen ist, sowohl die sogenannten erzieherischen Einwirkungen als auch die Ordnungsmaßnahmen weiterzuentwickeln und präziser zu fassen.
Kern der geplanten Reform ist eine Ausweitung der Eingriffsmöglichkeiten insbesondere in akuten Situationen. Künftig soll es Schulleitungen möglich sein, Schülerinnen und Schüler vorübergehend vom Schulbesuch auszuschließen, „wenn eine schwere Störung des Schul- oder Unterrichtsbetriebs oder eine Gefährdung von Personen zu erwarten ist und ein sofortiges Eingreifen erforderlich erscheint“. Das Ministerium nennt als Beispiele konkrete Drohungen oder das Mitführen gefährlicher Gegenstände. In solchen Fällen könne die Schule „schnell handeln“, eine Anhörung werde dann nachträglich durchgeführt.
Auch unterhalb dieser Schwelle sollen die Möglichkeiten erweitert werden. Nach Informationen der Rheinischen Post soll dafür das Instrumentarium der „erzieherischen Einwirkungen“ ausgebaut werden. Demnach könnten Schülerinnen und Schüler künftig für bis zu eine Woche in eine andere Klasse versetzt oder für bis zu zwei Tage vollständig vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Bei den Ordnungsmaßnahmen, die in schwerwiegenderen Fällen greifen, ist ebenfalls eine Ausweitung vorgesehen. Ein Ausschluss vom Unterricht, von einzelnen Fächern oder schulischen Veranstaltungen soll demnach für bis zu vier Wochen möglich sein. Ziel der Gesetzesänderung ist es laut Ministerium ausdrücklich, „den Schulen mehr Handlungssicherheit zu geben und ihnen zu ermöglichen, schneller und differenzierter auf schwierige Situationen zu reagieren“.
Der politische Vorstoß fällt in eine Zeit, in der Schulen verstärkt über Gewalt und Grenzüberschreitungen berichten. Eine repräsentative Befragung im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) aus dem vergangenen Jahr zeigt, dass 73 Prozent der Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen angeben, in den vergangenen fünf Jahren Fälle erlebt zu haben, in denen Lehrkräfte Gewalt ausgesetzt waren. Bundesweit liegt dieser Wert bei 65 Prozent (News4teachers berichtete).
Besonders auffällig ist dabei der Anteil körperlicher Übergriffe. 43 Prozent der Schulen in Nordrhein-Westfalen berichten laut VBE von entsprechenden Vorfällen, während der Bundesdurchschnitt bei 35 Prozent liegt. Gleichzeitig geben 66 Prozent der Schulleitungen im Land an, die Gewalt habe in den vergangenen fünf Jahren eher zugenommen. Bundesweit teilen 60 Prozent diese Einschätzung.
Die Daten verweisen zudem auf unterschiedliche Formen von Gewalt im Schulkontext. Körperliche Übergriffe gehen laut Erhebung nahezu ausschließlich von Schülerinnen und Schülern aus. Psychische Gewalt und Cybermobbing hingegen haben häufig auch ihren Ursprung im Verhalten von Eltern. „Besonders direkte psychische Gewalt trifft Lehrkräfte überwiegend durch Eltern (82 Prozent), aber auch durch Schülerinnen und Schüler (70 Prozent)“, bilanziert der VBE.
„Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um Gewalt angemessen begegnen zu können, ist eine ausreichende Personalausstattung“
Die Landesvorsitzende des Verbands, Anne Deimel, betont: „Kommt es zu Gewalt, darf es hierfür keine Toleranz geben – egal, durch wen die Gewalt ausgeübt wird.“ Zugleich verweist sie auf strukturelle Bedingungen, die über rechtliche Instrumente hinausgehen. „Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um Gewalt angemessen begegnen zu können, ist eine ausreichende Personalausstattung.“ 82 Prozent der befragten Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen teilen diese Einschätzung.
Das Schulministerium selbst verweist darauf, dass jede Krisensituation eigene Dynamiken entwickele – und deshalb keine pauschalen „Auflösungsmöglichkeiten“ geliefert werden könnten. „Sinnvollerweise entwickelt daher eine Schule unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten eigene passgenaue Lösungen zum Umgang mit solchen Unterrichtsstörungen und erstellt beispielsweise Interventionspläne, die transparent kommuniziert und konsequent umgesetzt werden“, so heißt es auf der Homepage. „Da die ursächlichen pädagogischen Grenzsituationen immer individuell sind und unterschiedlich verlaufen, kann kein pauschaler, allgemein gültiger Handlungskatalog vorgegeben werden.“ News4teachers









Ich bin (ausnahmsweise positiv) überrascht.
Dann mal die konkrete Ausgestaltung abwarten.
“Da die ursächlichen pädagogischen Grenzsituationen immer individuell sind und unterschiedlich verlaufen, kann kein pauschaler, allgemein gültiger Handlungskatalog vorgegeben werden.“
Na dann sollten NRW und auch andere Bundesländer genügen Personal zur Verfügung. Wäre ziemlich geschmacklos, hier zu knapsen und blutarm auf die “Eigenverantwortung” der Lehkräfte vor Ort zu verweisen (“unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten”….)
Ja, es tut sich was. Flankierend zu der Anpassung des § 53 reist der oberste Verwaltungsrichter Andreas Müller durch NRW und schult die Schulleitungen, um einfach mehr Handlungssicherheit zu vermitteln. Er greift ganz typische Vorfälle auf und erläutert, was geht und was man besser lässt.
Sein Lieblingsparagraph ist § 42 des Schulgesetzes…..Auch seine Bücher sind durchaus aufschlussreich ( https://www.amazon.de/Schulrecht-mal-anders-Andreas-M%C3%BCller/dp/3556073528) ebenso sein Podcast auf der Ministeriumsseite https://www.schulministerium.nrw/nachgefragt-der-msb-podcast-smartphones