BERLIN. Dem ab dem Schuljahr 2026/2027 bundesweit geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung droht nach Einschätzung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) ein Fehlstart. Das unterstreicht eine repräsentative forsa-Umfrage unter 1.312 Schulleitungen, die der VBE in Auftrag gegeben hat. „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kann zum momentanen Zeitpunkt nicht überall eingelöst werden. Wenn er zum Schuljahr 2026/2027 umgesetzt wird, drohen auch herbe Probleme mit der Qualität des Angebots. Zudem sehen wir eine Gefahr für die Bildungsgerechtigkeit und logistische Herausforderungen“, erklärte VBE-Bundesvorsitzender Tomi Neckov bei der Vorstellung der Ergebnisse.

Ein Viertel der befragten Schulleitungen gab an, dass sie für das Schuljahr 2026/2027 nicht für alle Kinder, die an ihrer Schule eingeschult werden, einen Platz in der Ganztagsbetreuung anbieten können. Im Vorjahr lag dieser Anteil noch bei 35 Prozent. Neckov würdigte die Bemühungen der Kommunen und sprach von einer positiven Entwicklung, betonte aber zugleich die weiterhin bestehenden Belastungen für die Schulen. „Trotzdem stehen viele Schulleitungen noch immer vor immensen Herausforderungen. Die Kernfrage ist: Wer übernimmt in welchen Räumen die professionelle Beschulung und Betreuung der Kinder?“, sagte er. Die Umfrage wurde im Auftrag des VBE im September und Oktober 2025 durchgeführt.
Gleichzeitig mahnte Neckov eine stärkere Auseinandersetzung mit der Qualität der Ganztagsangebote an. Der Rechtsanspruch suggeriere pädagogische Förderung, tatsächlich werde aber häufig lediglich die Verwahrung von Kindern abgesichert. „Der Ganztagsanspruch ist eine immense Chance auf Bildungsgerechtigkeit. Bei unzureichender Umsetzung wird diese Gelegenheit vertan“, warnte der VBE-Chef.
„Wo Räume fehlen, brauchen wir Lösungen. Nicht überall muss eine Mensa gebaut werden“
Schulleitungen, die davon ausgehen, den Anspruch nicht erfüllen zu können, nennen vor allem fehlende räumliche Kapazitäten als größtes Hindernis. 74 Prozent verweisen auf nicht ausreichende Räume. Auch der Mangel an Fachpersonal bleibt ein zentrales Problem, wenngleich sich die Lage leicht entspannt hat: 67 Prozent nennen fehlendes Personal, im Jahr 2024 waren es noch 80 Prozent. Etwa die Hälfte der Befragten beklagt zudem fehlende finanzielle Mittel. Bürokratische Hürden und unklare Regelungen erschweren laut rund einem Drittel der Schulleitungen die Umsetzung zusätzlich. Probleme bei der Versorgung mit Mittagessen spielen für 15 Prozent eine Rolle. Nur vereinzelt wird angegeben, dass andere Schulen Ganztagsangebote übernehmen oder dass es keine Nachfrage gebe.
Für den Umgang mit fehlenden Räumen fordert Neckov flexiblere Lösungen. „Wo Räume fehlen, brauchen wir Lösungen. Nicht überall muss eine Mensa gebaut werden, nicht immer braucht es zusätzliche Räume – sondern kluge Nutzungskonzepte, die von dem Personal der Schule und des Ganztags gemeinsam unter Einbezug der Kinder zu entwickeln sind.“ Voraussetzung dafür seien Vertrauen seitens der Kommunen in die Kollegien sowie externe fachliche Begleitung.
„Ein reines polizeiliches Führungszeugnis sagt noch nichts über die pädagogische Eignung aus“
Kritisch äußerte sich der VBE-Bundesvorsitzende zu Notlösungen wie der Zusammenlegung von Ganztagsgruppen verschiedener Schulen. Der Rechtsanspruch werde zunächst für Kinder der ersten Klasse gelten, die sich in einer besonders sensiblen Phase befänden. Der Übergang von der Kita in die Grundschule, neue soziale Konstellationen und neue Lernanforderungen erforderten stabile Beziehungen und gut ausgebildetes pädagogisches Personal. „Nicht jede Person, welche die Mindestqualifikation laut SGB XIII erfüllt, ist dazu in der Lage. Das sehe ich als Problem. Ein reines polizeiliches Führungszeugnis sagt noch nichts über die pädagogische Eignung aus“, erklärte Neckov. Der VBE fordert deshalb verbindliche Qualitätsstandards und spezifische Fortbildungen für das in der Ganztagsbetreuung eingesetzte Personal.
Insgesamt rechnet der Verband bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs mit drei zentralen Problemfeldern. Zum einen gehe es um die Qualität der Betreuung und die Frage, ob ausreichend qualifiziertes Personal gewonnen und angemessen auf die Arbeit mit jüngeren Grundschulkindern vorbereitet werden könne. Zum anderen stelle sich ein Gerechtigkeitsproblem, falls nicht für alle Kinder Plätze zur Verfügung stehen. Offen sei dann, nach welchen Kriterien Plätze vergeben würden und ob etwa die Klagebereitschaft von Eltern eine Rolle spiele oder ob Plätze dadurch geschaffen würden, dass sie älteren Kindern entzogen werden.
Schließlich sieht der VBE erhebliche logistische Herausforderungen. Dazu zählen die Schaffung und Nutzung geeigneter Räumlichkeiten, die Gestaltung von Ganztagssettings, die sich vom Unterricht unterscheiden, sowie ausreichend Zeit für Kooperation zwischen schulischem Personal und Ganztagskräften. Auch die mögliche Zusammenlegung von Gruppen unterschiedlicher Schulen wirft aus Sicht des Verbandes Fragen nach den sozialen und emotionalen Folgen für Kinder auf, die sich ohnehin in einer besonders verletzlichen Übergangsphase befinden. News4teachers









Neue Schulzentren mit gemeinsamen Nachmittagsangeboten.
Bei Verwahrung sind wir doch schon jetzt. Der Ganztag darf ja nichts kosten…
Natürlich wird das ein Fehlstart. Dazu muss man kein Experte sein. Schon jetzt fehlt es an vielen Schulen an Personal, um überhaupt einen funktionierenden Halbtag zu wuppen. Ein verpflichtendes Ganztagesangebot verschärft diese Situation nur noch. Jeder weiß das.
Das kommt mir doch irgendwoher bekannt vor…
Die verantwortliche Politik stellt nicht genug Personal ein und setzt unzureichend geltende Rechtsansprüche um?
Schätze, demnächst springen viele Lehkräfte zur Seite, die schlechte Umsetzung fortzuführen und erst etwas zu verbessern, wenn alles auf einen Schlag umgesetzt werden kann -___-
Und was wäre Ihre Alternative/Ihr Vorschlag?
Dauerhafte Umsetzung ohne Rahmenbedingungen? [Kommt mir auch bekannt vor …]
Rahmenbedingungen erst stellen – dann Umsetzung? [Also erst Forderung/Umsetzung nach Förderung?]
Komplett Rückzieher machen? ]Also Forderungen wegen Mangel “rückziehen”?]
Oder doch einfach “Versuchen” und dann “kein Geld”? [Scheinförderung ohne Forderung?]
Würde mich mal interessieren … Ob das auf einmal ander ist, als bei anderen Themen für Sie. Bin neugierig.
[Trotzdem Daumen von mir … Stimme Ihrem Kommentar zu. So wird es laufen.]
“Und was wäre Ihre Alternative/Ihr Vorschlag?”
Von der Politik Verbesserungen einzufordern, anstatt deren Versagen zu verteidigen
Für die Schüler kann man nur hoffen, dass der Ganztag scheitert. Weniger Zeit zum Lernen, mehr Rückenschmerzen und Kurzsichtigkeit und weniger freies Entdecken kann man sich echt nicht wünschen.
Ich glaube, Sie haben eine völlig falsche Vorstellung vom Ganztag sowie dem Freizeitverhalten heutiger Kinder
Manchmal frage ich mich, ob Eltern an einer Art „Massenpsychose“ leiden, wenn es um die Unterbringung ihrer kleinen Kinder während der Arbeitszeit geht.
Auf der einen Seite sind die Kinder das Wichtigste in ihrem Leben, sie würden für sie durch die Hölle gehen, sie erzittern beim bloßen Gedanken an die Gefahren, denen ihre Kinder ausgesetzt sein könnten.
Auf der anderen Seite müssen sie arbeiten. Ohne Aufbegehren, ohne Streiks, ohne Demonstrationen nehmen sie die schlechter werdenden Bedingungen in den Betreuungseinrichtungen hin, ebenso den Zwang, arbeiten zu müssen.
Wenn massenhaft Eltern zu ihren Vorgesetzten gingen, um mit ihnen darüber zu sprechen, dass sie ihre kleinen Kinder nicht mehr in immer unübersichtlichere Massenbetriebe mit immer weniger qualifiziertem Personal zu immer längeren Zeiten bringen können, ohne diesen zu schaden und sie gleichzeitig natürlich gerne weiter im Betrieb arbeiten möchten, es aber nicht können, würde endlich die Wirtschaft in das Thema einsteigen. Wenn Eltern die Unmöglichkeit der Vereinbarung einer gesunden Kindheit ihrer Kinder unter den gegebenen Umständen mit ihrer wichtigen, notwendigen und geschätzten Arbeit in Streiks, Demonstrationen und Petitionen sowie einem aktiven Einbringen in die Politik öffentlich laut vertreten würden, hätte ich schon Hoffnung.
Die Interessen an einer intakten Wirtschaft, der Teilhabe am Arbeitsleben und an persönlicher wirtschaftlicher Sicherheit gehören für mich in die Wirtschaftspolitik. Das SGB VIII bezüglich der frühkindlichen Förderung ist mit maximal 5 Stunden täglich an drei bis vier Werktagen erfüllt. 20 Stunden außerhalb von Zuhause sind für Kinder bis zum Schulalter ausreichend, um im geschützten Rahmen kleiner Gruppen mit persönlichen Bezugspersonen sich sehr gut kognitiv, sozial, motorisch und persönlich gesund zu entwickeln.
Was zeitlich darüber hinausgeht, betrifft nicht mehr das Sozialwesen, sondern die Wirtschaft.
Es betrifft allerdings die Sozialpolitik, dafür zu sorgen, dass Eltern nicht zur Arbeit verpflichtet werden oder sich nicht wirtschaftlich genötigt fühlen zu arbeiten, wenn ihre Kinder während dieser Zeit untergebracht sind. Hier allerdings übernimmt regelmäßig die Wirtschaftspolitik, ganz besonders unter der jetzigen Regierung, das Ruder. Eltern haben dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung zu stehen, wenn ein Betreuungsplatz vorhanden ist.
Und Eltern, auch Löweneltern, nehmen ohne jede politische Aktivität und Einflussnahme in Kauf, dass sie ihre Kinder in Einrichtungen bringen, die schon öffentlich, kommunalpolitisch und durch die Presse als eher ungeeignete Aufbewahrungsorte mit mangelndem Personal ausgezeichnet werden.
Es sind letztendlich die Eltern, die sich kollektiv fügen und mitmachen, immer mit diesem Seufzer: was soll man machen, ist halt so und da müssen wir (am meisten das Kind) jetzt durch.
Sie gehen aber auf die Barrikaden, wenn Hotels oder Gaststätten ganz oder teilweise für Kinder schließen. Das empfinden sie als kinderfeindlich und für einen Wirtschaftsbetrieb unangemessen.
Es wird aber in hohem Maße akzeptiert, dass die eigene Betriebsleitung sie an ihrem Arbeitsplatz sehen will, auch wenn sie die Kinder zuvor für die nächsten 8 Stunden an einem immer weniger kindeswohlgeeigneten Ort abgeben mussten, um nicht gekündigt zu werden, dann aber durch die jetzt geltenden Regeln durch das Jobcenter in die nächste Stelle vermittelt zu werden, weil ja ein Betreuungsplatz vorhanden ist.
Gegen diese Neuerung, Eltern ab dem ersten Geburtstag des Kindes zur Arbeit zu verpflichten, habe ich nirgendwo von Protest der Eltern gehört oder gelesen. Wie immer setzen sich lediglich einige Sozialverbände gegen diese wirtschaftlich geschaffene potentielle Kindeswohlgefährdung ein.
Deshalb noch einmal meine Frage:
Massenpsychose bei Eltern?
Eltern, wo seid ihr?
Kämpft dafür, zu menschenwürdigen Bedingungen zu Hause bei euren Kindern sein zu können, wenn die Betreuung immer schlechter wird für euer Kind. Kämpft dagegen, dass ihr in dieser Situation durch eine starke Verteuerung der Lebensmittel, überteuerte Mieten und Wohnraummangel und diese neue Regel der Merz-Regierung gezwungen seid, auch dann arbeiten zu gehen, wenn ihr eurem Kind dadurch schadet.
Mal was Grundsätzliches! !!
Es geht um GANZTAGSBETREUUNG nicht um GANZTAGSSCHULE! !
Es gehört die Kommune dazu mit Hort, Mittagsbetreuung, Lernstube, etc.
Das wird immer wieder verwechselt.
Ganztag zwischen Anspruch und Etikettenschwindel
Warum die Warnung des VBE richtig ist – und noch nicht weit genug geht
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) warnt zu Recht: Dem ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung droht ein Fehlstart. Die vom VBE veröffentlichte forsa-Umfrage unter 1.312 Schulleitungen zeigt klar, dass weder Räume noch Personal noch tragfähige Konzepte flächendeckend vorhanden sind
Diese Diagnose ist belastbar – und sie ist alarmierend.
Doch sie beschreibt nur einen Teil des Problems.
Nicht nur Mangel – sondern systematische Entkernung
Der VBE spricht von der Gefahr, dass Ganztag auf „Verwahrung“ reduziert wird. Diese Gefahr ist real – und sie ist nicht zufällig. Sie ist das Ergebnis einer politischen Steuerung, die den Ganztag organisatorisch ausweitet, ohne ihn pädagogisch zu sichern.
In Niedersachsen zeigt sich das besonders deutlich:
Lehrerstunden werden in großem Umfang kapitalisiert, Ganztagsangebote werden extern eingekauft, der Schultag wird faktisch geteilt in Unterricht am Vormittag und Betreuung am Nachmittag.
Was dabei verloren geht, ist genau das, was der Gesetzgeber eigentlich versprochen hat:
ein pädagogisch verantworteter Bildungsort für den ganzen Tag.
Qualität entsteht nicht durch Anspruch, sondern durch Strukturen
Der VBE weist zu Recht darauf hin, dass ein polizeiliches Führungszeugnis keine pädagogische Eignung ersetzt und dass gerade Erstklässler stabile Beziehungen brauchen
. Doch diese Erkenntnis bleibt folgenlos, solange Politik und Verwaltung zulassen, dass Ganztag ohne verbindliche Qualitätsstandards organisiert wird.
Es gibt bislang:
Ein Rechtsanspruch ohne diese Strukturen ist kein Fortschritt – er ist ein Risiko.
Bildungsgerechtigkeit wird nicht versprochen, sie wird gemacht
Der VBE warnt vor Gefahren für die Bildungsgerechtigkeit. Auch das ist belegt:
Wenn Plätze fehlen, entstehen Verteilungsfragen. Wenn Qualität fehlt, entstehen Unterschiede. Und wenn Ganztag faktisch nur Betreuung ist, profitieren gerade die Kinder nicht, für die der Ganztag gedacht war.
Ein Ganztag, der vormittags bildet und nachmittags verwahrt, zementiert soziale Ungleichheit, statt sie abzubauen.
Fazit: Der VBE hat recht – aber jetzt braucht es Konsequenzen
Die Warnungen des VBE sind fundiert, seriös und notwendig.
Doch sie müssen politisch ernst genommen werden – nicht rhetorisch, sondern strukturell.
Wer den Rechtsanspruch umsetzt,
der erfüllt vielleicht eine Quote – aber verfehlt den Bildungsauftrag.
Ganztag ist kein Verwaltungsprojekt.
Er ist ein pädagogischer Umbau von Schule.
Und der gelingt nur, wenn Anspruch, Qualität und Verantwortung endlich zusammengebracht werden.
Wildeshausen, 26.01.2026
Wilfried W. Steinert
Bildungsexperte
Steinert@der-Bildungsexperte.de