DÜSSELDORF. Ab Februar greift für die rund 40.000 teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte im nordrhein-westfälischen Schuldienst eine Regelung, die bislang nur für Vollzeitkräfte galt. Mit spürbaren finanziellen Folgen: Überstunden werden nicht mehr automatisch ab der ersten Stunde vergütet. Stattdessen führt das Schulministerium eine sogenannte Bagatellgrenze ein. (Vermeintliches) Kleinvieh macht auch Mist – diesen Eindruck hinterlässt die Neuregelung, die das Land nun auf dem Rücken der Teilzeitkräfte umsetzt.

Bisherige Regelung in NRW: „Für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte gilt, dass jede Stunde Mehrarbeit bezahlt werden muss.“ So ist es aktuell noch auf der Website der GEW NRW dokumentiert. Während Vollzeitkräfte erst ab der vierten Mehrarbeitsstunde im Monat vergütet werden, konnten Teilzeitkräfte also bislang jede zusätzliche Stunde als anteilige Gehaltszahlung abrechnen.
Das „Referat Rechtsschutz“ der Gewerkschaft machte auch deutlich, dass eine Verrechnung von Ausfallstunden mit Mehrarbeit bei Teilzeitkräften unzulässig sei. Jede Kalenderwoche müsse für sich betrachtet werden. Fällt Unterricht aus Gründen aus, auf die die Lehrkraft keinen Einfluss hat – etwa wegen Klassenfahrten oder schulischer Veranstaltungen –, seien diese Stunden als Ist-Stunden anzurechnen. Mehrarbeit in einer anderen Woche müsse dann bezahlt werden. Entsprechend riet die GEW den Kollegien ausdrücklich, auf die Bezahlung nicht zu verzichten und Anträge fristgerecht zu stellen.
Diese Praxis ist nun Geschichte.
„Bisher erfolgte die Abrechnung von Mehrarbeit bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ab der ersten Vertretungsstunde. Mit der Änderung des § 61 LBG NRW gilt dies nicht mehr“
Mit einer Schulmail hat die Bezirksregierung Köln die öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk über eine Rechtsänderung bei der Mehrarbeitsvergütung für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte informiert. Das Schreiben, das News4teachers vorliegt, verweist auf eine Änderung des § 61 Landesbeamtengesetz NRW. Darin heißt es unmissverständlich: „Bisher erfolgte die Abrechnung von Mehrarbeit bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ab der ersten Vertretungsstunde. Mit der Änderung des § 61 LBG NRW gilt dies nicht mehr.“
Künftig greift auch für Teilzeitkräfte eine Bagatellgrenze – proportional zur individuellen Teilzeitquote. Während Vollzeitbeschäftigte Mehrarbeit erst vergütet bekommen, wenn sie mehr als drei Unterrichtsstunden im Monat tatsächlich geleistet haben, wird diese Grenze nun anteilig auf Teilzeitkräfte übertragen. Erst wenn diese Schwelle überschritten ist, kommt eine Vergütung ab der ersten Stunde in Betracht.
Konkret bedeutet das: Eine Lehrkraft mit einer Teilzeitquote von 60 Prozent hat künftig eine individuelle Bagatellgrenze von 1,8 Unterrichtsstunden im Monat. Erst ab der zweiten Mehrarbeitsstunde entsteht überhaupt ein Vergütungsanspruch. Bleibt die Mehrarbeit darunter, geht sie vollständig leer aus. Die Bezirksregierung formuliert das ausdrücklich so: „Kann eine Teilzeitlehrkraft aus schulorganisatorischen oder persönlichen Gründen kein Mehrarbeitsvolumen leisten, welches die anteilige Bagatellgrenze überschreitet, erhält sie im Gegensatz zur bisherigen Praxis keinen finanziellen Ausgleich für die geleistete Mehrarbeit unterhalb der Bagatellgrenze.“
In dem Schreiben werden mehrere Rechenbeispiele aufgeführt. Je nach Pflichtstundenzahl in Vollzeit – etwa 25,5 oder 28 Wochenstunden – ergeben sich unterschiedliche Spannen, in denen Mehrarbeit als anteilige Gehaltszahlung vergütet werden kann. Voraussetzung bleibt jedoch immer: Die anteilige Bagatellgrenze muss überschritten sein. Erst dann zählen auch die davor geleisteten Stunden.
„Können wir dann auch eine Bagatellgrenze in die andere Richtung einführen? So schlimm kann das doch nicht sein“
Was auf dem Papier nach einer technischen Anpassung klingt, dürfte in der Praxis vor allem eines bedeuten: Viele Teilzeitkräfte werden künftig für einzelne Vertretungsstunden oder kurzfristige Mehrbelastungen keinen Cent mehr sehen. Gerade Lehrkräfte mit geringer Teilzeitquote, die nur gelegentlich einspringen, treffen die neuen Regeln besonders hart. Bei rund 40.000 teilzeitbeschäftigten Lehrkräften im NRW-Schuldienst dürften sich die „Bagatellen“ für das Land allerdings rechnen.
In sozialen Netzwerken sorgt die Neuregelung bereits für Unmut. In einer Diskussion auf Reddit kommentiert eine Lehrkraft sarkastisch: „Können wir dann auch eine Bagatellgrenze in die andere Richtung einführen? So schlimm kann das doch nicht sein, wenn ich jede Woche vielleicht eine Stunde nicht antrete. Freitags etwas früher Schluss machen, montags etwas später kommen – das sind doch nur Bagatellen, oder?“ News4teachers
GEW: Drei Millionen unbezahlte Lehrer-Überstunden pro Jahr (in nur einem Bundesland)









Ja, jetzt geht es so richtig los! Die Ministerien wissen sich nicht mehr anders zu helfen, sie müssen sparen und dafür sorgen, dass mehr Lehrer zur Verfügung stehen. Und das wird jetzt mit allen Mitteln durchgezogen. Freut euch, es wird jetzt so richtig lustig im Lehrerzimmer. Eine Trendwende steht an!
Tja, Wertschätzung des Dienstherren sieht anders aus! Ein Verständnis für die Gründe, aus denen Lehrkräfte überhaupt in Teilzeit gehen, scheint auch nicht vorhanden zu sein. Gekniffen sind jetzt diejenigen LKs, die wegen Überlastung wegen ihrer Fächerkombi nur um einige wenige Stunden reduziert haben, um z.B. eine Korrektur loszuwerden. In der freien Wirtschaft wäre die Idee, dass man überhaupt unbezahlte Mehrarbeit vor Ort leisten muss, undenkbar.
Danke für nichts NRW!
Ich schätze, Sie haben den Begriff “Wert” nicht im Sinne der Völklinger Straße verstanden. Neben hohen Werten gibt es ja auch geringe Werte. Man kann also etwas in höchstem Maße schätzen oder auch in geringem Maße. Folglich ist eine Geringschätzung eben auch eine Wertschätzung – also eine Einschätzung des Wertes.
Bruchbau war früher, heute ist versatzloser Abbau angesagt. Sie sollten dringend noch einmal 1984 lesen. Schwein sein ist schön
wenn das Lehrer mit sich machen lassen.
Oder du denkst, 50 Stunden von montags bis freitags ist in anderen Berufen auch so?
Ich sag dir was: Homeoffice, 32 Stunden und Gleitzeiten 😉
Der Robin Hood von NRW, er nimmt den Armen und gibt den Reichen.
Wenn die Völklinger Straße es jetzt in gleichem Tempo die AZE zu implementieren, dann fallen so viele Stunden an, dass die Bagatellgrenze Peanuts sind. Den Optendrenk sollte man nicht mal den Haushalt eines Single-Haushaltes aufstellen lassen. Die rechnerischen Gewinne durch die Bagatellgrenze sind noch geringer als die Einsparungen beim Bürgergeld.
In Zeiten von Homeoffice und Arbeitszeiterfassung darf es sowas nicht mehr geben. Auch Lehrer müssen anständig entlohnt werden, die Arbeit muss sich lohnen!
Was denn noch?
Gerade in Zeiten von Homeoffice, 35 Stunden Wochen und total schicken Mitarbeiterbenefits!!
Eure Peti aus Lippe 🙂
Forderten Sie bisher nicht regelmäßig Verhältnisse wie in der freien Wirtschaft ?
Von den im Jahr 2024 insgesamt geleisteten 1,2 Mrd Überstunden waren nach meinen Informationen 562 Mio bezahlt, 638 Mio unbezahlt.
gebt ihnen und uns dafür Homeoffice!
Stimmt, bei uns noch nichts verbessert.
Hätten auch gerne die 35 Stunden Woche und Homeofficemöglichkeiten mit digitalem Arbeiten 😉
Im Sinne des Landes NRW bewerte ich die Neuregelung wenigstens als konsequente Gleichstellung der Teilzeit- und Vollzeitkräfte.
meine Frau bekommt ihre Überstunden genauestens bezahlt, sie kann bis zu 3 Tage Homeoffice pro Woche machen, und da wird sehr drauf geachtet.
Wieso macht man das hier nicht und warum können Lehrer nicht auch endlich Homeoffice kriegen oder eine Alternativebezahlung dafür oder ein Deputat von 17 Stunden?
Kleine Ergänzung, weil das hier immer wieder kommt:
Wir haben schon Homeoffice. Ein großer Teil der Korrekturarbeit und Unterrichtsvorbereitung findet zuhause statt. Zudem haben wir alle 14 Wochen unterrichtsfreie Zeit, in der ebenfalls Arbeit im Homeoffice stattfindet.
Man einiges kritisieren an den Arbeitsbedingungen, aber zu behaupten dass es kein Homeoffice gäbe, stimmt einfach sachlich nicht.
Ich leiste derzeit als Teilzeitkraft eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche, damit eine 3. Klasse die vollen fünf Mathestunden pro Woche bekommt. Damit werde ich sofort aufhören, wenn ich das nicht mehr bezahlt kriege.
besser wäre bezahlt aus dem Homeoffice Ulla 😉
Das ist aber eine Dauervertretung, die auf das Deputat angerechnet wird und in die Stundenbilanz eingeht. Sie ist kein abrechnungfähiger Mehraufwand wie z.B. eine zusätzliche Vertretungsstunde.
Bilanzierte Über- oder Unterstunden müssen im Folgehalbjahr ausgeglichen werden.
Halten sie die nur oder korrigieren sie auch was? Wie bereiten sie die aus dem Kontext gerissen vor?
Damit können Sie nur aufhören, wenn das keine Pflicht ist. Wenn es Pflicht ist und Sie sich weigern, wird es Ihnen wie der Lehrerin in Sachsen-Anhalt ergehen, der gekündigt wurde, weil sie die Erhöhung des Stundendeputats verweigerte.
Sind Sie Beamtin? Sie sind weisungsgebunden! Noch hundertmal mehr als Angestellte.
Wieso erhöhen Sie Ihr Deputat dann nicht einfach um eine Stunde? Das gibt mehr Geld.
Nun das ergibt ja 4 Std pro Monat, zumeist jedenfalls und damit wird es bezahlt
🙂 🙂 🙂 Kniefall vor der bild ? !
Schon heftig, was diese Buchstabenmeuchler so anzetteln können. Welche BL spielen wohl als Nächste mit?
Wer hat die meisten Bildungsleichen im Keller ? 🙂 Was so ein Schuss auf und gegen das Beamtentum noch für Dienstl. Schweinereien nach sich ziehen wird ……… ?
Ist in Hessen schon ewig so. Bei Angestellten gilt weiterhin jedoch die Regel, dass jede Stunde zu vergüten ist.
Das ist auch in SH so.
In Berlin ist das auch schon so für die Beamten.
Müsste man nicht eigentlich die geleistete Mehrarbeit zunächst mit dem normalen Stundensatz bis zu einer Vollzeitstelle hochrechnen? Also quasi, wie es bisher der Fall war, nur dass dann nach erreichen der Vollzeitstelle die Bagatellgrenze erst in Kraft tritt. Also ich frage mich, wieso man sowas, wie hier jetzt entschieden wurde überhaupt darf? Ich reduziere meine Stunden, mein Arbeitgeber freut sich, weil ich mehr Springstunden für Vertretung zur Verfügung habe und diese muss ich dann teilweise gratis machen? Bei vollem Verzicht auf Geld und auf Ruhegehaltsfähigkeit? Das soll legal sein? Könnten die Gewerkschaften nicht mal gegen sowas klagen? Ich halte die Bagatellgrenze grundsätzlich egal ob Vollzeit oder nicht, für schwierig, in welcher Welt kann man dazu verdonnert werden, gratis zu arbeiten? Das kennt man doch sonst nur von undemokratischen Ländern oder von Sklaven.
Die Bagetellgrenze ist wirklich eine harte Nummer. Ich habe im Schnitt jede Woche zwei Stunden Mehrarbeit. Durch die Ferientermine oder Krankheit, komme ich aber immer in einigen Monaten nicht auf >=4 Stunden. Das kann doch so alles nicht richtig sein und grenzt doch an Ausbeutung, auch dass man im Grunde jede Woche irgendwas und irgendwen vertreten muss, nur weil es keinerlei Stellenreserve gibt.
In Berlin gilt das für Beamte auch schon. Vollzeitbeamte müssen bis zu 3 Stunden Mehrarbeit ohne Vergütung leisten, Teilzeitbeamte anteilig. Wie gesagt, hier gilt das schon. Warum sollte es anderswo anders sein?
Vielleicht wäre es auch mal an der Zeit, bundeseinheitlich zu handeln? Nur bei den Gehältern gab und gibt es ja auch Unterschiede bis zu von mehreren hundert Euro von Land zu Land und nach dem Aufreger der Stundenerhöhung in Brandenburg wissen wir spätestens, dass auch das Stundendeputat von Land zu Land anweicht.
Das ist halt der Förderalismus, hat Vorteile für die Begünstigten und Nachteile für die anderen.