POTSDAM. Der Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder steht, nun richten sich die Blicke auf die Staatskanzleien und Finanzministerien. Dabei geht es politisch vor allem um eine Frage: Werden die vereinbarten Steigerungen in vollem Umfang und ohne Verzögerung auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger übertragen? Zumindest ein Bundesland reagiert positiv.

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), zugleich Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis, das Gewerkschaften und TdL am Samstagmorgen ausgehandelt hatten: „Wenn man sich die Ausgangslage mit leeren Kassen in den Ländern und überhöhten Forderungen der Gewerkschaften vor Augen führt, ist das ein gut vertretbarer Kompromiss, der zeigt, dass wir als Tarifpartner gesamtstaatliche Verantwortung übernehmen.“
Der Tarifvertrag biete für die Länderhaushalte in den kommenden 27 Monaten Planungssicherheit, gehe aber „an die Grenzen des finanziell Machbaren“. Die Einigung werde die Länder allein im Tarifbereich 4,11 Milliarden Euro kosten; einschließlich der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger summierten sich die Kosten auf 12,34 Milliarden Euro. Die Rechnung zeigt: Die Übertragung des Ergebnisses ist kein Pappenstiel – schon auf Zeit zu spielen, bringt hier viel.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat angesichts knapper Finanzen bereits angekündigt, die Tarifsteigerungen erst mit einer Verzögerung von sechs Monaten auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Sein Finanzminister Albert Füracker (CSU) bezeichnete die Umsetzung des aktuellen Ergebnisses für den Freistaat nun auch „enormen Kraftakt“. Darüber hinaus ließ er lediglich erklären: „Auf Basis des Tarifergebnisses wird nun geprüft, wie dieses auf die Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern übertragen wird.“
Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung machen die Lage „komplizierter“
In Niedersachsen sprach Finanzminister Gerald Heere (Grüne) mit Blick auf die Einigung von einem „guten und wichtigen Signal“. Die Länder zeigten damit ihre Wertschätzung für die Arbeit der Beschäftigten. Zugleich machte Heere deutlich, dass der Abschluss erhebliche finanzielle Folgen habe. Man befinde sich „am Rande dessen, was aus Haushaltssicht vertretbar ist“. Die Landesregierung werde „zügig“ mit der Umsetzung beginnen, auch wenn man sich im dritten Jahr einer „historischen wirtschaftlichen Schwächephase“ befinde.
Offen ist in Hannover vor allem die konkrete Ausgestaltung für die Beamtinnen und Beamten. Heere erklärte, man halte am Grundsatz einer „systemgerechten Übertragung auf die Beamten“ fest. Damit werde die Landesregierung „zügig beginnen“, allerdings machten die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung die Lage „komplizierter“ – weil hohe Nachzahlungen drohen (News4teachers berichtete). Zeitnah solle mit den Gewerkschaften über „technische Fragen“ gesprochen werden. Der DGB-Landesvorsitzende Ernesto Harder begrüßte die grundsätzliche Zusage, forderte zugleich aber „eine rasche zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Besoldung der Beamten“.
„Eine amtsangemessene Besoldung ist kein Almosen, sondern eine Investition in ein funktionierendes Staatswesen“
In Baden-Württemberg kündigte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) dagegen umgehend eine Übertragung „zeitgleich und systemgerecht“ auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf Richterinnen und Richter an. Der Abschluss sei ein „fairer Kompromiss“. „Er drückt die Wertschätzung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst aus.“ Zugleich machte Bayaz deutlich, dass sich das Land auf erhebliche Mehrkosten einstellen müsse. „Bei den Kosten bewegen wir uns im Bereich von etwa 3,6 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2028.“ Für 2026 sei Vorsorge getroffen worden, danach müssten die Mehrkosten jeweils neu im Haushalt finanziert werden. „Das wird den finanziellen Spielraum des Landes künftig einschränken.“
Einen Regierungswechsel bei der am 8. März anstehenden Landtagswahl müssen Beamtinnen und Beamte in dieser Hinsicht nicht fürchten. Die CDU hat eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung bereits angekündigt. Spitzenkandidat Manuel Hagel erklärte im Vorfeld: „Die Ergebnisse des Tarifvertrags der Länder wollen wir als CDU zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und die Versorgung der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfänger übertragen. Reichen die Mittel im Personalglobaltitel dafür nicht aus, schaffen wir im Nachtragshaushalt die notwendige Grundlage. Denn eine amtsangemessene Besoldung ist kein Almosen, sondern eine Investition in ein funktionierendes Staatswesen.“
Auch in Rheinland-Pfalz steht eine Landtagswahl bevor. Die verzögert allerdings eine Entscheidung darüber, ob und wie das Ergebnis der Tarifverhandlungen auf die Beamtinnen und Beamten dort übertragen wird. „Es ist wichtig und richtig, dass es für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit dem Tarifabschluss zu spürbaren Verbesserungen kommt“, erklärten Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Finanzministerin Doris Ahnen (beide SPD) in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Denn: „Nur mit attraktiven Gehältern und guten Arbeitsbedingungen können auch künftig Fachkräfte gewonnen werden.“
Ahnen teilte zwar mit, dass ihre Landesregierung in der Tat beabsichtige, das Ergebnis auch auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Da am 22. März ein neuer Mainzer Landtag gewählt wird, bleibe aber die endgültige Entscheidung darüber dem kommenden parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten.
In Brandenburg ist die Übertragung politisch bereits versprochen. Finanzminister Robert Crumbach (parteilos) erklärte zwar aktuell, der Abschluss liege „an der Grenze des Vertretbaren und zeigt deutlich die Wertschätzung der Landesregierung für die Beschäftigten“. Die Landesregierung hatte aber schon vorab zugesagt, das Ergebnis auf die rund 32.500 Beamtinnen und Beamten sowie etwa 20.100 Pensionärinnen und Pensionäre zu übertragen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte ebenfalls schon vor der Tarifeinigung versprochen, das Ergebnis „1:1“ auf die Beamtinnen und Beamten übertragen zu wollen.
Der Abschluss sieht eine Anhebung der Bezüge um 2,8 Prozent (mindestens 100 Euro) zum 1. April 2026 vor, dann noch mal um 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und um weitere 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. News4teachers / mit Material der dpa









Obwohl die alle nur meckern? Was haben die denn dazu beigetragen? Was tun die denn gegen die Benachteiligung ihrer angestellten Kollegen?
In Hamburg hat man leicht reden, da man dort ja ca. doppelt so viel EUR Haushaltsmittel pro Einwohner zur Verfügung hat wie in den 4 großen Bundesländern.