MAINZ. Das Mainzer Bildungsministerium will in eine geplante Neufassung des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes auch ein Verbot der Vollverschleierung aufnehmen. Ein Sprecher des Ministeriums teilte mit, zum genauen Wortlaut der Bestimmung gebe es noch keine Entscheidung. Betroffen seien voraussichtlich die Burka und der Gesichtsschleier Nikab, da dieser ebenfalls die Kommunikation einschränke.
«Das Gesicht der Schüler muss erkennbar, und eine Kommunikation muss möglich sein», sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) der Zeitung «Trierischer Volksfreund». Sie bezog sich damit auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Hamburg, wonach einer Schülerin mit Nikab die Teilnahme am Unterricht nicht verwehrt werden dürfe, solange es dazu keine eindeutige Regelung im Schulgesetz gebe. Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg hatten jüngst entsprechende Gesetzesänderungen angekündigt.
Hubig will die Novelle zum Schulgesetz in Rheinland-Pfalz, die unter anderem eine Stärkung der Beteiligungsrechte von Schülerinnen und Schülern vorsehen soll, in den nächsten Wochen im Kabinett einbringen. Sie sagte laut Zeitungsbericht, dass es muslimischen Schülerinnen weiter möglich bleibe, ein Kopftuch zu tragen. dpa
Grünen-Jugend gegen Burka-Verbot im Unterricht: Kleidung soll frei sein!
Mit Kopftüchern von Schülern und Schülerinnen habe ich kein Problem. Aber z.B. bei Klassenarbeiten würde ich lieber sehen können, ob das die selbe Person ist wie sonst …