Cybermobbing: Täter darf in Nachbarklasse verwiesen werden

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KÖLN (Mit Leserkommentaren). Ein Schüler, der Mitschüler über das Internet beleidigt hat, darf von der Schulleitung in eine Nachbarklasse versetzt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, wie die Seite „Anwalt.de“ aktuell berichtet.

Der Schüler wollte die Strafe nicht akzeptieren - und zog vor das Verwaltungsgericht Köln. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de
Der Schüler wollte die Strafe nicht akzeptieren - und zog vor das Verwaltungsgericht Köln. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Der Schüler sei Mitglied eines «Mobbing Clubs» gewesen, der sich zum dem Ziel gesetzt hatte, über soziale Netzwerke und Foren andere Schüler zu beleidigen. Der Junge griff dem Bericht zufolge drei seiner Mitschüler mit Facebook-Einträgen und Postings bei studiVZ gezielt an. Dort standen dann diskriminierende Ausdrücke wie «Du bist fett», «schwul», «voll der Pisser» und «Pussy». Darüber hinaus habe er den Beschimpften mit «schwerwiegenden Sanktionen» gedroht, sollten sie petzen.

Die Opfer der Cyber-Angriffe setzen sich laut „Anwalt.de“ jedoch gegen diese Anfeindungen zur Wehr. Sie gingen dem Bericht zufolge zur Schulleitung und informierten diese über die Beleidigungen und den Täter. Die Schulleitung ordnete daraufhin die Versetzung des Schülers in die Parallelklasse an. Dagegen setzte dieser sich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zur Wehr. Er bestritt die Vorwürfe, erklärte sich aber bereit, den „Mobbing-Club“ zu verlassen.

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Das Verwaltungsgericht Köln gab jedoch der Schulleitung Recht. „Wer seine Mitschüler über ein soziales Netzwerk oder andere Foren mit beleidigenden Äußerungen schikaniert, muss im schulischen Bereich mit Konsequenzen rechnen, beispielsweise mit der Versetzung in eine Parallelklasse“, urteilte das Gericht. Ein weiterer Verbleib in einer Klasse sei den Opfern nicht zuzumuten. Die gewählte Strafe sei angemessen und eher mild.

(14.7.2012)

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sofawolf
11 Jahre zuvor

Sehr gut, dass die Schule hier mit pädagogischen Maßnahmen eingreifen darf. Schließlich hat sie einen Erziehungsauftrag! Es wäre wünschenswert, dass sich das Urteil herumspricht!

(Eine eigene Kategorie „Schulrecht“ wäre vielleicht auch für „neuesfürlehrer“ [news4teachers] etwas Sinnvolles.)

sofawolf
11 Jahre zuvor

Von ähnlichen Urteilen habe ich übrigens gerade in einem Schulrechtsbuch gelesen. Da urteilte schon 1996 das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Schule auch Verhalten außerhalb der Schule in ihre „Erziehung“ einbeziehen darf, wenn es einen klaren Bezug zur Schule gäbe, was ja oben durch den gemeinsamen Klassenverband von Tätern und Opfern gewährleistet ist. Das Verwaltungsgericht Hannover wiederum urteilte 2006, dass ein Schüler, der Lehrer im Internet verunglimpfte, an eine andere Schule verwiesen werden darf. (sinngemäße Darstellung)

Heinz Kraft
11 Jahre zuvor

Ich kann die Entscheidung nur begrüßen. In den Trainings „Cool sein – cool bleiben“ (http://www.gewalt-deeskalationstrainings.de/deesktrain/cool/cool.html) erleben wir immer wieder, dass Mobbing, nicht nur Cybermobbing, in vielen Klassen ein aktuelles Thema ist. Wir erwarten, dass die Schulen dann
1. intervenieren und
2. möglichst im Vorfeld schon Mobbingprävention betreiben.
Mobbing darf für die Täter/innen nicht folgenlos bleiben. Je nach den Umständen des Einzelfalls ziehen wir pädagogische Maßnahmen den Ordnungsmaßnahmen vor. Wir schon empfohlen, wie die Schule, deren Entscheidung rechtlich angegriffen wurde, die Mobbenden in eine andere Klasse zu versetzen und ggf. im Rahmen einer Konferenz mindestens einen Verweis zu erteilen.
Ich begrüße die Entscheidung noch aus einem anderen Gesichtspunkt: Den Mobbern muss klar gemacht werden, dass ihre Eltern sie nicht aus allen Situationen mit „allen Mitteln herauspauken“ können, sondern dass sie Veerantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen haben. Elterliche Erfolge vor Gericht (oder bei Bezirksregierungen, wenn der Mut zu einem Konflikt mit Eltern fehlt) stellen sich für die Mobber als Freibrief, als Signal dar, sich alles folgenlos leisten zu können. Und da gilt die alte pädagogische Weiheit: Grenzen aufzeigen!
Heinz Kraft
Villigster Gewaltdeeskalationstrainer, Ennepetal