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“Auf uns ist Verlass”: Schwarz-Grün überträgt Tarifergebnis auf Beamte – eins-zu-eins

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DÜSSELDORF. Die schwarz-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vollständig auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfänger übertragen. Vertreter von Verbänden und Gewerkschaften begrüßen den Schritt, verweisen jedoch zugleich auf ungelöste strukturelle Probleme in der Besoldung. Im Hintergrund steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die weiteren Handlungsbedarf signalisiert – aber nicht nur die. 

Auf dem Weg zur Arbeit: NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Foto: Shutterstock / photocosmos1

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich mit Gewerkschaften und Verbänden darauf verständigt, die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 (News4teachers berichtete) systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Das teilte die Staatskanzlei nach einem Besoldungsgespräch mit, an dem unter anderem Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), seine Stellvertreterin Mona Neubaur (Grüne) sowie Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) teilnahmen. Das entsprechende Gesetz soll noch im Juni in den Landtag eingebracht werden.

Kern der Einigung ist eine gestufte Erhöhung der Bezüge über mehrere Jahre hinweg. Zum 1. April 2026 steigen die monatlichen Tabellenentgelte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Für Auszubildende ist eine Erhöhung um 60 Euro vorgesehen. Im Jahr 2027 folgt zum 1. März eine weitere Anhebung um 2 Prozent sowie erneut 60 Euro für Ausbildungsentgelte. Anfang 2028 ist schließlich eine zusätzliche Steigerung um 1 Prozent geplant, ergänzt um weitere 30 Euro für Auszubildende. In NRW gibt es rund 150.000 verbeamtete Lehrkräfte (von insgesamt rund 200.000).

Die Landesregierung knüpft damit an ihre bisherige Praxis an, Tarifabschlüsse zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich zu übertragen. Wüst erklärte: „Die Landesregierung hält ihr Versprechen für einen starken und handlungsfähigen öffentlichen Dienst. Nach der schnellen und vertrauensvollen Verständigung mit den Gewerkschaften übertragen wir jetzt die Tarifergebnisse Eins-zu-Eins auf unsere Beamten und Richter. Auf uns ist Verlass. Damit sorgen wir dafür, dass das Geld schnell ankommt. Es bleibt dabei: Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden.“

„Ein starker Staat braucht einen starken öffentlichen Dienst – und der braucht faire und verlässliche Rahmenbedingungen“

Auch aus Sicht der Landesregierung ist die Maßnahme nicht nur eine finanzpolitische Entscheidung, sondern Teil einer Strategie zur Stabilisierung staatlicher Leistungsfähigkeit. Neubaur betonte: „Ein starker Staat braucht einen starken öffentlichen Dienst – und der braucht faire und verlässliche Rahmenbedingungen. Mit der Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses sorgen wir für Respekt gegenüber der täglichen Leistung unserer Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter – und zugleich für Verlässlichkeit gegenüber den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, die auf die Zusagen des Staates zählen.“

Finanzminister Optendrenk stellte den Zusammenhang von Besoldung und Planbarkeit heraus. „Mit der Eins-zu-eins-Übertragung sorgen wir für Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Wer Tag für Tag Verantwortung für unseren Staat trägt, soll sich auch auf eine faire und zügige Umsetzung des Tarifergebnisses verlassen können“, sagte er.

Die Gewerkschaften bewerten die Entscheidung überwiegend positiv, verbinden ihre Zustimmung jedoch mit weitergehenden Forderungen. Der Vorsitzende des DGB NRW, Thorben Albrecht, erklärte: „Es ist gut, dass der Ministerpräsident Wort hält und das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger überträgt! Das ist ein Zeichen der Verlässlichkeit und eine wichtige Anerkennung für die Beschäftigten.“ Zugleich verwies er auf offene Fragen: „Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wird es in einem nächsten Schritt darum gehen, grundlegende Fragen der Besoldung zu lösen.“ (Zum Hintergrund – hier.)

Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes NRW, Roland Staude. „Mit der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich der Landes- und Kommunalbeamten haben wir auch einen guten Einstieg in eine anstehende Besoldungsstrukturreform erreicht“, sagte er und verwies ausdrücklich auf die Bedeutung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben.

„Aus Sicht der Bildungsgewerkschaft GEW NRW ist die 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses ein klares und wichtiges Zeichen der Wertschätzung“

Der Deutsche Richterbund NRW stellt den Zusammenhang zwischen Besoldung und Funktionsfähigkeit der Justiz heraus. Vorsitzender Gerd Hamme erklärte: „Eine schnelle und systemgerechte Umsetzung des Tarifabschlusses stärkt unser Land, die Justiz und stützt den demokratischen Rechtsstaat.“ Gleichzeitig forderte er weitergehende Schritte: „Der DRB NRW fordert zudem eine zeitnahe Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025, um eine verfassungsgemäße Besoldung für Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte herzustellen.“

Auch aus Sicht von ver.di ist die Entscheidung ein Signal im Wettbewerb um Fachkräfte. Frank Bethke erklärte: „Die Übertragung des Tarifergebnisses ist ein wichtiges Signal für den öffentlichen Dienst in NRW. Sie stärkt die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und unterstützt die Gewinnung neuer und junger Fachkräfte.“

Für den Bildungsbereich macht die GEW NRW jedoch deutlich, dass die strukturellen Probleme damit nicht gelöst sind. Vorsitzende Ayla Çelik sagte: „Aus Sicht der Bildungsgewerkschaft GEW NRW ist die 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sowie Anwärterinnen und Anwärter ein klares und wichtiges Zeichen der Wertschätzung. Gleichzeitig dürfen wir nicht darüber hinwegsehen, dass im Besoldungsgefüge erheblicher Handlungsbedarf besteht.“ Die Angleichung der Einstiegsgehälter für Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen sorgt für wachsenden Unmut in den Lehrerzimmern, weil die Besoldung von Beförderungs- und Funktionsstellen sowie von Schulleitungen unverändert bleiben soll. News4teachers 

A13 für alle – aber… Lehrer-Gewerkschaften warnen vor „erheblicher Demotivation“

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Wunschdenkerin
23 Tage zuvor

Herr Söder, Sie sind am Zug! Höhere Spritpreise, höhere Lebenshaltungskosten und der Ruf nach einer Krisenprämie… Und Sie wollen noch bis Oktober warten?!

ed840
23 Tage zuvor
Antwortet  Wunschdenkerin

Ich hoffe Sie fordern nicht die Beamtenbesoldung in Bayern auf das Niveau von NRW abzusenken und die Bildungsausgaben pro SuS auch gleich mit?

Fridolin
23 Tage zuvor

“In NRW gibt es rund 150.000 verbeamtete Lehrkräfte (von insgesamt rund 200.000).”

Wow, so viele hat wohl kein anderes Bundesland. Rund 50.000 angestellte Lehrer warten aber auch auf eine Gleichstellung bei der Besoldungserhöhung! Wer setzt sich dafür ein? NRW hat wenigstens die SchaLL, die Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer in NRW e.V.: https://www.schall-nrw.de

Wann weiten die sich mal bundesweit aus?

dickebank
23 Tage zuvor
Antwortet  Fridolin

NRW hat auch die meisten Staus, die meisten Verkehrstoten, aber auch die meisten Wahlberechtigten. Die meisten Tafelkunden hat NRW auch.

Könnte natürlich daran liegen, dass der NRW-Anteil an der bundesdeutschen Bevölkerung bei ca. 22% liegt.

Realist
23 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Ich vermute, in NRW haben die Lehrkräfte absolut gesehen auch die meisten Krankheitstage, die meisten Unterrichtsausfälle und die meisten Frühpensionierungen.

Dazu ist die Lohnsumme aller Lehrkräfte in NRW wohl auch noch bundesweit am höchsten.

Kein Wunder, dass es mit NRW abwärts geht.

dickebank
23 Tage zuvor
Antwortet  Realist

… aber dafür die geringsten Ausgaben je Schüler.

Hysterican
22 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Wenn nirgendwo wie hier bei uns in NRW an und in Schulen gespart wird, dann dürfte sich ja mittlerweile ein erkleckliche Summe angegehäuft haben … ergo haben wir dann doch auch das meiste Geld für Schulen, SuS und LuL auf der “hohen Kante” liegen.

Das finde ich sehr beruhigend! 😉

Fridolin
22 Tage zuvor
Antwortet  Fridolin

Will die CDU 50.000 anstellte Lehrer als potenzielle Wähler vergraulen? Braucht sie uns nicht? Die CDU NRW meinte ja, nur die verbeamteten Lehrer würden gute und zuverlässige Arbeit leisten!?!

In der jüngsten Umfrage stand die CDU NRW nicht besonders gut da. Ich lese da:

“Ein Jahr vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen verliert die CDU in einer Umfrage deutlich, während Grüne und AfD zulegen. Die Themen der Wähler verschieben sich deutlich. Der SPD-Herausforderer bleibt für viele kaum sichtbar.”

https://www.welt.de/politik/deutschland/article69e8dc85ff0951f41af8fcf7/wahlumfrage-cdu-verliert-deutlich-spd-wird-in-nrw-auf-platz-vier-durchgereicht.html

447
21 Tage zuvor
Antwortet  Fridolin

Die CDU torkelt seit Jahren orientierungslos zwischen “Zurückzucken vorm grün-roten Vorfeld” und “Wir wollen eigentlich wie die SPD sein, nur mit Maßkrügen und Anzügen” und “Verbal konservativ fett blinken, aber bei Medienschelte mitte-links-grün abbiegen” hin und her.

Ich persönlich kann in der CDU überhaupt garkeine genuin politisch-ideologische Ausrichtung/Weltsicht erkennen…ausser eins: Regieren wollen, egal mit wem und egal zu welchem Preis. Posten halt.

Müsste ich benennen, welche faktische (NICHT tradiert-behauptete!) politische Ausrichtung die heute real existierende CDU hat…ich könnte es nicht.

Schotti
23 Tage zuvor

Die 1% Steigerung 2028 ist allerdings eine Farce. Das grenzt ja schon irgendwie an Verhöhnung.

Zu dem Problem der Beförderungsstellen wird mal wieder nur geschwiegen. Es ist eine Frechheit, dass nach so langer Zeit noch nicht einmal ein Lösungsvorschlag präsentiert wurde.

Maybe
23 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Wenn ich das Ganze richtig verfolgt habe, ist 1,% zunächst symbolisch zu sehen, über das noch verhandelt werden soll.
Trotzdem: schön, dass NRW Nägel mit Köpfen machen will – ein Anfang

Marie
21 Tage zuvor
Antwortet  Maybe

Über die 1% wird nicht mehr verhandelt, die stehen so im Tarifvertrag, der bis 31.01.28 läuft. Anschließend, also so ungefähr 3 Monate später, beginnen die neuen Verhandlungen, die man schon mal mit dem Hinweis starten wird, für 28 hätte es ja schon eine Erhöhung gegeben.

Mika BB
23 Tage zuvor

Na da bin ich ja mal gespannt, ob dieses „Zeichen der Wertschätzung“ dann auch im umgekehrten Fall geboten ist, wenn die Besoldung der Beamten angehoben wird…

Peter Parker
23 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Weshalb? Ist das Gehalt der angestellten Lehrer denn rechtswidrig?

dickebank
23 Tage zuvor
Antwortet  Peter Parker

Aber ist das Geschäftsgebaren der TdL rechtskonform?

Mika BB
22 Tage zuvor
Antwortet  Peter Parker

Weshalb sollte denn das Tarifergebniss der Angestellten auf die Beamten übertragen werden? Gibts da ne rechtliche Pflicht?
Wenn die Begründung für die Übertragung die Wertschätzung der Arbeit der Beamten ist, darf diese im Fall der Besoldungserhöhung auch für die Angestellten erwartet werden.

Fridolin
22 Tage zuvor
Antwortet  Peter Parker

Vermutlich ja nicht. Es muss halt mal jemand klagen, ob Angestellte einen Anspruch haben, dass es da beim Gehalt einen gewissen Abstand gibt zwischen Beamtenbrutto und Angestelltenbrutto, um den Nettounterschied auszugleichen.

Die Beamten haben die Besoldungserhöhung auch gerichtlich erwirkt. Sie wurde zunächst auch nicht für rechtswidrig gehalten.

Peter Parker
22 Tage zuvor
Antwortet  Fridolin

Auf welcher Gesetzesgrundlage willst du den klagen?

Das Bundesarbeitsgericht hat schon festgestellt, das angestellte Lehrer einen Anspruch auf arbeits- und vergütungsrechtliche Gleichbehandlung mit verbeamteten Lehrern haben können. Gleichzeitig betonte das BAG, dass eine vollständige Gleichbehandlung aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Status (Dienstverhältnis vs. Arbeitsverhältnis) nicht in jedem Detail verlangt werden kann.(Az. 4 AZR 394/92)

Zudem musst du berücksichtigen, dass z.B. Angestellte beim ÖD nur 39 Studen in der Woche arbeiten, Beamte dagegen 41/42 Stunden.

Nebenbei bezweifel ich stark, dass den Ministerien die rechtswidrigkeit der Beamtenbesoldung nicht bewusst war…

dickebank
22 Tage zuvor
Antwortet  Peter Parker

Richtig, deshalb ist die Argumentation im ÖD von Bund, Ländern und Kommunen folgende:
Die Vergütungsunterschiede, die Folge der unterschiedlichen Beschäftigungsformen (angestellt oder verbeamtet) sind, werden durch die geringere wöchentliche Arbeitszeit gem. Tarifvertrag kompensiert.

Dabei gibt es eine grundlegende Ausnahme, die einzig den TV-L betrifft. Das Besondere dabei ist, dass vom Paragraphen 44 nicht alle Berufsgruppen im Landesdienst betroffen sind. Die alleinig betroffene Berufsgruppe, für die dieser Paragraph maßgeblich ist, sind angestellte Lehrkräfte. D.h. die angestellten Lehrkräfte werden schlechter vergütet als die anderen Angestellten der Länder mit der gleichen Eingruppierung.
Und genau da liegt mMn der Sachverhalt, der Ausgangspunkt für eine Klage ist. Die ungleiche Arbeitszeit ist es in Folge der tariflichen Bestimmung nämlich nicht, da der 44er von beiden Tarifparteien einvernehmlich beschlossen worden ist.

Fridolin
22 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

“Die Vergütungsunterschiede, die Folge der unterschiedlichen Beschäftigungsformen (angestellt oder verbeamtet) sind, werden durch die geringere wöchentliche Arbeitszeit gem. Tarifvertrag kompensiert.”

Aber es haben doch angestellte und verbeamtete Lehrer das jeweils gleiche Stundensoll oder nicht? Gibt es Bundesländer, wo das nicht so ist? Das Stundendeputat ist doch bislang das Einzige, was man bzgl. Arbeitszeit bemessen und festlegen kann. Der Rest ist höchst individuell!

Peter Parker
21 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

“D.h. die angestellten Lehrkräfte werden schlechter vergütet als die anderen Angestellten der Länder mit der gleichen Eingruppierung”
Wenn dass so ist, dann wäre das bestimmt ein Angriffspunkt!
Aber bekommen die nicht auch E12/E13?

“Die ungleiche Arbeitszeit ist es in Folge der tariflichen Bestimmung nämlich nicht, da der 44er von beiden Tarifparteien einvernehmlich beschlossen worden ist.”
Richtig, darauf wollte ich hinaus! Das wird sich vor Gericht nicht kippen lassen, da die Arbeitnehmer (vertreten durch die Gewerkschaften) den 44er ja selbst beschlossen haben….

Mika BB
21 Tage zuvor
Antwortet  Peter Parker

Die bekommen E12/13 UND dasselbe Deputat sowie die exakt gleichen Aufgaben wie Beamte übertragen. Wenn ich davon ausgehe, dass angestellte Lehrkräfte genauso lange dafür brauchen wie verbeamtete, haben angestellte Lehrkräfte eine höhere Arbeitszeit als andere Angestellte des ÖD.

dickebank
21 Tage zuvor
Antwortet  Mika BB

Und damit einen geringeren Stundenlohn.

Fridolin
22 Tage zuvor
Antwortet  Peter Parker

@ Peter Parker, danke für deine Ausführungen! Deine Eingangsfrage ist berechtigt. Die weiteren Ausführungen sind interessant. Wusste ich nicht. Vielleicht ist aber doch auf dieser Basis noch etwas herauszuholen?

Das mit de 39 vs. 41/42 Stunden wird ja auch nirgends (?) korrekt gehandhabt, denn angestellte und verbeamtete Lehrer haben immer das gleiche Stundensoll. Es müssten doch die angestellten Lehrer z.B. 1 Wochenstunde weniger haben. Das fände ich dann fair. Das würde mich jedenfalls teilweise dann beruhigen.