Gauck unterschreibt Gesetz zum Betreuungsgeld – und Hamburg klagt

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HAMBURG. Hamburg wird vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Betreuungsgeld klagen. Das kündigte Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) an, kurz nachdem Bundespräsident Joachim Gauck das umstrittene Gesetz unterschrieben hatte. «Hamburg klagt. Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz. Im Übrigen ist dieses Gesetz politisch falsch», erklärte Scholz. Auch die Opposition im Bundestag hat Verfassungsklagen angekündigt. Das vor allem von der CSU forcierte Betreuungsgeldgesetz, das am 1. August in Kraft treten soll, war auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition lange umstritten.

Der Bundespräsident sah keinen Anlass, das Gesetz zum Betreuungsgeld nicht zu unterzeichnen - das Land Hamburg schon. Foto: www.dts-nachrichtenagentur.de
Der Bundespräsident sah keinen Anlass, das Gesetz zum Betreuungsgeld nicht zu unterzeichnen – das Land Hamburg schon. Foto: www.dts-nachrichtenagentur.de

Eltern, die für ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr keinen Kita-Platz oder eine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen, sollen ein monatliches Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro, später 150 Euro erhalten. Das Bundespräsidialamt erklärte dazu: «Im Rahmen der dem Bundespräsidenten obliegenden Ausfertigung hat er eingehend geprüft, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Im Ergebnis waren die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so durchgreifend, dass sie einer Ausfertigung im Wege gestanden hätten.» dpa

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(15.2.2013)

Zum Bericht: „FDP stellt Betreuungsgeld schon wieder wieder infrage“

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