Karrierekiller Tattoo? Zwei von drei jungen Erwachsenen fürchten berufliche Hindernisse

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BOCHUM. Tattoos scheinen in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen – und bleiben dennoch ein Risikofaktor, wenn es um die Karriere geht. In einer Umfrage von „Unicum.de“, Online-Ableger des bundesweiten Campusmagazins „Unicum“, befürchten zwei Drittel der 1.500 Teilnehmer Karrierehindernisse in bestimmten Branchen. 18 Prozent halten Tattoos sogar für einen branchenübergreifenden Jobkiller.

Tattoos sind mittlerweile sehr verbreitet in der Bevölkerung. (Foto: BonAdrien/Flickr CC BY 2.0)
Tattoos sind mittlerweile sehr verbreitet in der Bevölkerung, trotzdem nicht in jedem Fall erwünscht. (Foto: BonAdrien/Flickr CC BY 2.0)

„Wesentlich bei der Beurteilung von Einstellungs- und Karrierechancen ist, ob der oder die Mitarbeiter als Repräsentant des Arbeitgebers angesehen wird oder eher eine Aufgabe ohne nennenswerte Außenkontakte erfüllt“, differenziert Sigrid von Elbwart, Beraterin für akademische Berufe bei der Agentur für Arbeit Recklinghausen. So gelten Tattoos im Banken- und Finanzsektor oder in der Versicherungsbranche als absolutes No-Go. Mit guter Tarnung lässt sich laut der Expertin allerdings Abhilfe schaffen: „ Nicht sichtbare Tattoos sind für die meisten Arbeitgeber uninteressant.“ Tatsächlich versteckt jeder Zehnte der befragten „Unicum“-User seinen Körperschmuck im Job grundsätzlich.

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Wer sich als Angestellter ein sichtbares Tattoo stechen lassen möchte, sollte zuvor einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen: „Der Arbeitgeber darf in gewissem Maße Kleidervorschriften machen und das Image des Unternehmens in der Außenwirkung bestimmen. Ist im Vertrag ein Tattoo-Verbot vermerkt, muss ich mich als Arbeitnehmer daran halten“, so Christian Götz, Experte für Arbeitsrecht bei ver.di.

Bewerbern raten von Elbwart und Götz, die Entscheidung für ein Tattoo eingehend zu überdenken: „Wer Tattoos als Teil der Persönlichkeit versteht, der muss sich darüber im Klaren sein, dass der Ausdruck der persönlichen Freiheit dort endet, wo die Freiheit der Anderen beginnt – und damit die Freiheit des Arbeitgebers.“ nin

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