MÜNCHEN. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können muslimische Lehrerinnen auch in Bayern künftig unter Umständen mit Kopftuch unterrichten. Fortan solle jeder Einzelfall geprüft werden, sagte Europaministerin Beate Merk (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung. Maßstäbe sollen das Wohl der Kinder und der Schulfriede sein. Das bayerische Schulgesetz soll nicht geändert werden. «Das kann so sein», antwortete Merk auf die Frage, ob damit künftig auch Lehrerinnen mit Kopftuch in Bayern tätig sein könnten.
Damit rückt die Staatsregierung von ihrer bisherigen Linie ab, derzufolge Lehrerinnen an staatlichen Schulen generell kein Kopftuch tragen sollten. Die Karlsruher Richter hatten vergangene Woche das Kopftuchverbot im nordrhein-westfälischen Schulgesetz gekippt, weil ein pauschales Verbot nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar sei.
Die bayerische Rechtslage war nicht Gegenstand des Verfahrens. Im Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist zwar kein ausdrückliches Verbot formuliert, wohl aber eine indirekte Anti-Kopftuch-Bestimmung. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte diese Formulierung 2007 für rechtens erklärt. dpa
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