Katholische Schule muss katholisches Kind vorrangig aufnehmen

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BERLIN. Was passiert, wenn an einer katholischen Schule zu viele Schüler angemeldet wurden? Dann sind die katholischen Schüler vorrangig aufzunehmen, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Im verhandelten Fall hatte eine katholische Grundschule einen katholischen Jungen wegen zu vieler Anmeldungen zum neuen Schuljahr abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Aachen entschied in einem Eilverfahren, dass die Grundschule das Kind vorrangig aufnehmen muss. Schließlich werde an einer Bekenntnisschule nach den Grundsätzen des jeweiligen Bekenntnisses unterrichtet. Die Schulen seien für Kinder des entsprechenden Glaubens eingerichtet worden. Andere, nicht-katholische Schüler hätten nicht grundsätzlich Anspruch auf einen Platz, wenn eine Gemeinschaftsgrundschule in zumutbarer Entfernung liege. Das sei in diesem Fall gegeben. dpa

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