Streitfall Dienstunfähigkeit: Wie Sie als verbeamteter Lehrer Ihr Recht bekommen können

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DÜSSELDORF. Durch die extremen Belastungen im Beruf werden jedes Jahr Tausende von Lehrerinnen und Lehrer frühzeitig pensioniert. Das komplizierte Verfahren wirft viele Fragen auf. News4teachers hat deshalb jetzt einen 36-seitigen Ratgeber herausgegeben, der Antworten liefert und Lösungen für mögliche Probleme aufzeigt, die Betroffenen drohen können – verfasst vom Fachanwalt Michael Else.

Hier lässt sich das Dossier herunterladen (kostenpflichtig).

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Lärm, Stress, Ärger mit Schülern, Eltern und Kollegen: Druck und psychische Belastungen von Lehrerinnen und Lehrern steigen im Schullalltag stetig an. Gleichzeitig werden insgesamt immer weniger Lehrerinnen und Lehrer aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Wie passt das zusammen? Gar nicht! Lassen sich diese beiden beobachteten Trends doch auf ganz unterschiedliche Ursachen zurückführen.

Einerseits gilt: Mehr als die Hälfte der Lehrer leidet gesundheitlich stark unter Stress und emotionaler Beanspruchung.  Jeder fünfte Lehrer glaubt sogar, dass er aufgrund seiner angeschlagenen Gesundheit vorzeitig in den Ruhestand gehen muss – Tendenz steigend. Droht eine Dienstunfähigkeit, ergeben sich für eine betroffene Lehrkraft im Beamtenverhältnis viele rechtliche Fragen, die in diesem Dossier beantwortet werden: Mit welchen Abschlägen bei den Ruhebezügen muss ich rechnen? Wie läuft das Verfahren? Was kann ich tun, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit nicht anerkennt?

Andererseits gilt: Viele verbeamtete Lehrkräfte können sich eine Dienstunfähigkeit aufgrund drohender Abschläge schlicht nicht leisten. Nicht selten aber geschieht es, dass erkrankte oder belastete Lehrkräfte eher unfreiwillig in den Ruhestand versetzt werden – und sich dagegen zur Wehr setzen möchten. Was lässt sich gegen eine erzwungene Dienstunfähigkeit tun? Welche Schritte muss ich gehen – und was muss ich dabei beachten?

Unser Autor, Michael Else, ist seit über zehn Jahren Rechtsanwalt und als Fachanwalt für Verwaltungsrecht im Öffentlichen Dienstrecht, insbesondere im Beamten- und Disziplinarrecht tätig. Gemeinsam mit der Rechtsanwältin Sibylle Schwarz, die sich auf Bildungsrecht spezialisiert hat, führt Michael Else die Kanzlei else.schwarz in Wiesbaden.

Hier lässt sich das Dossier herunterladen (kostenpflichtig).

 

 

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