Zusammenbringen, was nicht zusammenpasst – eine Analyse

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BERLIN. Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung gilt als Fehler der Föderalismusreform von 2006. Ein Vorstoß für einen Nationalen Bildungsrat soll Bewegung in erstarrte Fronten bringen.

In der Bildungspolitik passen die Interessen von Bund und Ländern nicht zusammen - ist ein Nationaler Bildungsrat die Lösung? Foto: 24oranges.nl / Flickr (CC BY-SA 2.0)
In der Bildungspolitik passen die Interessen von Bund und Ländern nicht zusammen - ist ein Nationaler Bildungsrat die Lösung? Foto: 24oranges.nl / Flickr (CC BY-SA 2.0)

Ginge es nach der großen Mehrheit der Lehrer und Eltern, dann stünde laut Umfragen im Grundgesetz kein Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildungspolitik – sondern längst ein Kooperationsgebot. Bundestag und Bundesrat debattieren derzeit über eine Lockerung der Verfassungsvorschrift, die es dem Bund untersagt, dauerhaft in Bereiche zu investieren, für deren Gestaltung die Länder zuständig sind. Doch zu gegensätzlich sind noch die Vorstellungen, als dass man auf eine schnelle Änderung oder gar Abschaffung des umstrittenen Kooperationsverbotes hoffen dürfte.

Dabei ist der Handlungsdruck enorm: Es gibt 7,5 Millionen Menschen in der Bundesrepublik, die gar nicht oder nur wenig des Lesens und Schreibens kundig sind (funktionale Analphabeten). Von den 20- bis 30-Jährigen haben über 1,5 Millionen keinen Berufsabschluss und sind auch nicht mehr in Aus- oder Weiterbildung. Gut zehn Jahre nach dem Pisa-Schock ist der Bildungserfolg in Deutschland immer noch so sehr abhängig von der sozialen Herkunft wie in keiner anderen vergleichbaren Industrienation. Und im internationalem Vergleich gibt es an deutschen Schulen immer noch zu wenig Spitze und zu viel Mittelmaß.

Zugleich stockt der Kita-Ausbau. Es fehlen Ganztagsschulen und Studienplätze für den anhaltenden Anfängerboom an den Hochschulen – trotz der gewaltigen finanziellen Anstrengungen der vergangenen Jahre. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der föderal organisierten Bundesrepublik in Sachen Bildung war zwar nie ohne Kompetenzgerangel. Doch seitdem mit der Föderalismusreform von 2006 auch noch ein klares Kooperationsverbot in der Verfassung verankert wurde, ist alles noch viel komplizierter.

Streit geht quer durch die Parteien

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Parteiübergreifend gilt dieses Kooperationsverbot heute als «Fehler» oder gar als «Sünde». Mit einer «Grundgesetzänderung light» will Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) das Verbot zumindest für den Wissenschaftsbereich etwas lockern. Konzepte der SPD, der Grünen und der Linken im Bundestag zielen viel weiter. Sie möchten auch die Schulen einbeziehen – was jedoch in einigen Ländern auf Widerstand stößt. Aber auch die Regierungskoalition konnte sich zu einer großen Lösung nicht durchringen.

Der Bundesrat hat zunächst seine Beratungen über weiter zielende Länderanträge von Schleswig-Holstein und Hamburg ausgesetzt – und will Schavans Gesetzentwurf abwarten. Dieser soll am 30. Mai das Kabinett passieren. Doch die Fronten gehen quer durch die Parteien – vor allem zwischen den jeweiligen Bundes- und Landespolitikern. Ein mühsam SPD-intern abgestimmtes Konzept liest sich so, dass der Bund vor allem viel mehr Geld für die Bildung an die Länder abtreten soll – sich ansonsten aber bei der Gestaltung weitgehend heraushalten soll. Aber kaum ein SPD-Bundesbildungsminister würde wohl jemals «ein solches Konzept der Selbstentmannung auf den Weg bringen» wollen, hieß es in der Partei.

Bewegung in die erstarrten Fronten könnte jetzt das Konzept eines Nationalen Bildungsrates bringen. Er würde eine Grundgesetzänderung nicht überflüssig machen – sondern ist laut Initiatoren vor allem als Ergänzung zu verstehen. Ähnlich wie der Wissenschaftsrat seit über 50 Jahren gemeinsam Bund und Länder erfolgreich bei der Forschungs- und Hochschulpolitik berät, soll der Bildungsrat Fragen der frühkindlichen Bildung und der Schulen aufgreifen. Und auch bei der Weiterbildung und Nachqualifizierung der vielen Ungelernten in Deutschland gibt es noch eine Menge zu tun.

Nach dem Konzept, dass eine Expertengruppe aus Wissenschaft und Politik für die Robert Bosch Stiftung erarbeitete, soll das neue Gremium über zwei Kammern verfügen. In der einen sitzen Forscher verschiedenster Disziplinen – in der anderen gestandene Politiker und Verwaltungsleute. Es gehe darum «Intelligenz und gesunden Menschenverstand zusammenzubringen, damit daraus praktische Lösungen entstehen», versichert der Mitinitiator und frühere Generalsekretär der Kultusministerkonferenz (KMK), Erich Thies. KARL-HEINZ REITH, dpa

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