Streit um Seifhennersdorfer 5. Klasse – Gericht vertagt sich

0

DRESDEN. Im Kampf um die Seifhennersdorfer Mittelschule hat möglicherweise demnächst Sachsens Verfassungsgericht das Wort. Mit dem Verfahren könne Verfassungsrecht betroffen sein.

Die Klage der Stadt Seifhennersdorf gegen die sie betreffende Schulnetzplanung könnte bislang ungeahnte Auswirkungen haben. Möglicherweise muss das Schulgesetz auf den Prüfstand. Das wurde zum Auftakt des Prozesses vor dem Dresdner Verwaltungsgericht deutlich. Mit dem Verfahren könne Verfassungsrecht betroffen sein, wie die Vorsitzende Richterin Renate Czub sagte.

Seifhennersdorf beklagt, in die Schulnetzplanung des Landkreises Görlitz nicht genügend einbezogen worden zu sein und sieht einen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung. Die Stadt verlangt Mitsprache etwa bei beabsichtigten Schulschließungen. Bis zur Einführung des Paragrafen 23a im Schulgesetz habe die Planungskompetenz bei den Kommunen gelegen, argumentierte Rechtsanwalt Torsten Schmidt. Nehme man den Kommunen etwas weg, brauche es im Gegenzug Mitsprache.

Landkreis und Gemeinden einbinden, im Benehmen mit den Gemeinden planen

In diesem Sinne verstehe Seifhennersdorf die Gesetzesformulierung, die Planung sei «im Benehmen mit den Gemeinden» aufzustellen. «Im Benehmen» heiße, dass nicht nur Informationen ausgetauscht würden, sondern Landkreis und Gemeinden aktiv aufeinander zugehen müssten. «Das wäre ein umfangreiches Ringen um eine Planung», so der Anwalt. Das aber habe im Falle Seifhennersdorf nicht stattgefunden.

Die Vertreter von Kultusministerium und Landkreis widersprachen. Sie hielten unter anderem dagegen, die Stadt sei gar nicht klageberechtigt, weil es sich bei der Schulnetzplanung um eine überörtliche Planung handle.

Nach kurzer mündlicher Verhandlung einigten sich die Prozessbeteiligten, die weiteren Schritte schriftlich abzuhandeln. Das Gericht will möglichst bis Jahresende eine Entscheidung treffen, hieß es. Richterin Czub: «Wir möchten uns intensiv mit der Sache befassen.» Sie sprach von spannenden Rechtsfragen, die zu klären seien.

Seifhennersdorf wehrt sich mit der Klage gegen die beabsichtigte Schließung der Mittelschule. In diesem Jahr durfte erneut keine fünfte Klasse gebildet werden: Es fehlten zwei Schüler, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Gemeinde organisierte einen eigenen Unterricht an der Schule, an dem seit den Herbstferien noch 17 Mädchen und Jungen teilnehmen. Eigentlich müssten sie in Schulen umliegender Orte gehen. dpa

Aufstand in der Provinz: Eltern betreiben Schule in Eigenregie

(08.11.2012)

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments