Berliner Gericht: Schulen müssen interne Daten öffentlich machen

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BERLIN. Das Land Berlin gibt interne Daten einzelner Schulen – etwa zur Abbrecherquote – nun doch heraus. Die Klage der Internetplattform «spickmich GmbH» auf Herausgabe der Informationen habe sich damit erledigt, teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts mit.

Zuvor hatte Berlin argumentiert, das Informationsfreiheitsgesetz sei im Schulbereich nicht anwendbar. Das sah das Gericht in der mündlichen Verhandlung anders und machte laut Sprecher deutlich, dass der Anspruch von «spickmich» rechtens sei. Demnach muss die Bildungsverwaltung etwa für jede einzelne Grundschule bekannt geben, wie hoch die Zahl der Kinder ist, die am Ende der sechsten Klasse eine Gymnasialempfehlung erhalten. Dies gilt auch für die Abbrecherquoten der weiterführenden Schulen. Die Verwaltung befürchtet Nachteile für Brennpunktschulen. Beide Seiten einigten sich dann ohne Urteilsspruch. Berlin muss aber die Kosten des Verfahrens tragen.

Der Fall dürfte auch in anderen Bundesländern Beachtung finden: Das Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern umfassende Informationsrechte gegenüber Behörden und öffentlichen Einrichtungen zugesteht, ist ein Landesrecht. Bisher haben zehn Bundesländer für ihren Zuständigkeitsbereich jeweils eigene ähnliche Gesetze erlassen. Lediglich in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen existiert bislang kein Informationsfreiheitsgesetz. dpa
(1.2.2013)

 

 

 

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