Kooperationsverbot bleibt: Schavans Vorstoß gescheitert

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BERLIN (Mit Kommentar). Eine Grundgesetzänderung, die eine bessere Bund-Länder-Kooperation zumindest in der Wissenschaft gebracht hätte, wird es vor der Bundestagswahl nicht mehr geben. Doch Bund und Länder wollen trotzdem bei Bildungsthemen weiter im Gespräch bleiben.

Bekommt keine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung: Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU). Foto: Andreas Schepers / Wikimedia Commons (CC-BY-SA-3.0)
Bekommt keine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung: Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU). Foto: Andreas Schepers / Wikimedia Commons (CC-BY-SA-3.0)

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) ist mit ihren Plänen für eine Grundgesetzänderung ausschließlich zugunsten der Wissenschaft gescheitert. Bei einem Treffen Schavans mit den Bildungsministern der 16 Bundesländer in Berlin wandte sich die überwiegende Mehrheit gegen eine isolierte Verfassungsänderung, die lediglich die Bundesförderung herausragender Wissenschaftsprojekte ermöglicht hätte. Dies berichteten Teilnehmer übereinstimmend. Ungeachtet der unterschiedlichen Vorstellungen wolle man allerdings weiter im Gespräch bleiben.

Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) sagte: «Es ist unser großes Anliegen, konkrete Verbesserungen für die Hochschulen wie für den gesamten Bildungsbereich zu erreichen.» Ahnen, die Bildungssprecherin der SPD-geführten Länder ist, bedauerte es, dass dazu mit dem Bund tag keine Vereinbarungen erzielt werden konnten. Bei den Ländern bestehe jedoch zunehmend Konsens darüber, dass bei zentralen Themen, wie Ganztagsschulausbau, Einführung des gemeinsamen Unterrichts für Behinderte und Nichtbehinderte (Inklusion), Ausweitung der Schulsozialarbeit und Fortführung des Hochschulpaktes «neue Wege der Zusammenarbeit erforderlich sind».

Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) berichtete nach dem Treffen, Bund und Länder wollten über zahlreiche sozialpolitische Projekte an den Schulen «unterhalb der Schwelle einer Grundgesetzänderung» weiter im Gespräch bleiben. So wollten beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Bayern in einer Arbeitsgruppe gemeinsam ausloten, welche Bundeshilfen für Schulen etwa nach dem Sozialgesetzbuch möglich seien. Die Länder fordern hier insbesondere eine Verstetigung der Schulsozialarbeit für Kinder aus Hartz-IV- und anderen bedürftigen Familien. «Ungeachtet dessen bleibt unsere Forderung nach einer Grundgesetzänderung für den gesamten Bildungs- und Wissenschaftsbereich auf der Tagesordnung», sagte Löhrmann. Diese Debatte werde auch weiter die Kultusministerkonferenz beschäftigen.

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Auch Schavan bekräftigte, man wolle weiter konstruktiv im Gespräch bleiben. «Die Tür bleibt offen», sagte die Bundesministerin. Die Länder hätten angekündigt, im März über die wechselseitige Anerkennung der Lehrerabschlüsse zu beraten und damit die Voraussetzungen für den Start der vom Bund angebotenen Lehrerbildungsoffensive zu schaffen. Auch seien sich die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern einig, dass der Hochschulpakt zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze bis 2020 gilt. Gesprochen werden soll auch über eine Fortentwicklung der Forschungs-Programmpauschalen für die Hochschulen.

«Die Möglichkeiten der Kooperation zwischen Bund und Ländern bei Inklusion und Ganztagsschulen werden weiter beraten – hierzu bestehen die unterschiedlichen Rechtsauffassungen aber fort», sagte Schavan. Die Länder wollten über ihre Vorstellungen über eine Kooperation im Bildungsbereich in einen Meinungsbildungsprozess eintreten. dpa

(1.2.2013)

Zum Kommentar „Kooperationsverbot: Weg mit dem Unsinn!“

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