Gericht: Plagiate Koch-Mehrins weit über Bagatellschwelle

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KARLSRUHE. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe sieht im Fall der Plagiatsaffäre um die FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin wiederholte und planmäßige Täuschung durch die EU-Parlamentarierin. Mit dem jetzt beründeten Urteil ist der Streit aber noch nicht beendet.

Die Uni Heidelberg hat der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin nach dem Gerichtsentscheid zu Recht den Doktortitel entzogen. Die Politikern habe in ihrer Doktorarbeit teils mehrseitige Passagen samt Fußnoten aus fremden Texten nahezu wortgleich übernommen, ohne dies kenntlich zu machen. Dies lasse den Schluss zu, dass die Klägerin «wiederholt und planmäßig» getäuscht habe, hieß es in der am Donnerstag veröffentlichten Begründung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu seinem Urteil vom 4. März. Die grundsätzlich denkbare «Bagatellschwelle» sei bei weitem überschritten. (7 K 3335/11)

Silvana Koch Mehrin
Hat nach Meinung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in ihrer Doktorarbeit wiederholt und planmäßig getäuscht: Silvana Koch-Mehrin. Foto: Michael Lucan / Wikimedia Commons (CC-BY-3.0)

Koch-Mehrin kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einlegen. Nach der Verhandlung hatte Koch-Mehrins Anwalt Christian Birnbaum bereits angekündigt, vor die nächste Instanz ziehen zu wollen.

Die Universität Heidelberg hatte der EU-Parlamentarierin im Juni 2011 den Titel aberkannt. Bei der Überprüfung ihrer Doktorarbeit über die «Lateinische Münzunion 1865-1927» hatte der Kommissionsausschuss auf 80 Seiten 125 Plagiate gefunden. Die 42 Jahre alte Politikerin hatte «Mängel an Quellennachweisen» eingestanden, aber darauf verwiesen, dass diese bereits bei der Abgabe ihrer Arbeit vor 13 Jahren bekannt gewesen seien. Anwalt Birnbaum hatte bei der Aberkennung des Titels durch die Uni auch Verfahrensfehler gerügt.

Das Verwaltungsgericht konnte hingegen keine formalen Fehler erkennen. Der Promotionsausschuss sei ordnungsgemäß zusammengesetzt gewesen.

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Auch in der Sache wies das Gericht die Einwände der Klägerin gegen den Plagiatsvorwurf zurück. Der Hinweis auf umfangreiche eigene Recherchen und darauf, dass zentrale Ergebnisse der Arbeit auf ihrer eigenen wissenschaftlichen Leistung beruhten, sei unbeachtlich.

Aus Sicht des Gerichts hat der Promotionsausschuss ausreichend mildere Mittel als den Entzug des Doktortitels geprüft, etwa die Chance auf Nachbesserung der Arbeit. Dass er die öffentlichen Interessen an der Entziehung des Doktorgrades höher bewertet habe als die erheblichen Nachteile, die die Entscheidung für die Klägerin beruflich und gesellschaftlich nach sich ziehe, sei rechtlich nicht zu beanstanden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. (dpa)

(29.03.2013)

zum Bericht: Koch-Mehrin kämpft vor Gericht um ihren Doktortitel – wohl vergeblich

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