Länder starten Bundesratsinitiative gegen das Betreuungsgeld

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HANNOVER/MAINZ/KIEL. Mehrere rot-grüne Landesregierungen wollen sich im Bundesrat gegen das umstrittene Betreuungsgeld einsetzen. An einer entsprechenden Initiative wollen sich die Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein beteiligen, außerdem die rot-rote Koalition Brandenburg. Die SPD hatte die Initiative bereits angekündigt.

 

Die Befürtworter des Betreuungsgeldes wollen, dass Familien, die ihr Kleinkind zu Hause betreuen, dafür Geld vom Staat bekommen. Foto: Thomas Kohler / flickr (CC BY-SA 2.0)
Die Befürtworter des Betreuungsgeldes wollen, dass Familien, die ihr Kleinkind zu Hause betreuen, dafür Geld vom Staat bekommen. Foto: Thomas Kohler / flickr (CC BY-SA 2.0)

„Mit dem Betreuungsgeld verfehlt die Bundesregierung gleichzeitig bildungs-, integrations- und gleichstellungspolitische Ziele“, kritisierte die neue niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD). Die rheinland-pfälzische Familienministerin Irene Alt (Grüne) sagte, es sei zu befürchten, dass das Betreuungsgeld vor allem von jenen Familien in Anspruch genommen werden, deren Kinder von den Angeboten frühkindlicher Bildung in der Kita ganz besonders profitieren. Mit der Bundesratsinitiative soll das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes aufgehoben werden.

Das umstrittene Betreuungsgeld soll ab dem 1. August an Eltern gezahlt werden, die ihre kleinen Kinder nicht in eine staatlich geförderte Kita geben. Vorgesehen ist eine Zahlung von zunächst 100 Euro, später 150 Euro im Monat.

Hamburg hat bereits geklagt

Das SPD-regierte Hamburg hat bereits eine Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld eingereicht. Dem Bund fehle es an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz, eine bundeseinheitliche Regelung sei nicht erforderlich, hatte Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) im Februar gesagt. Das Vorhaben sei auch aus gleichstellungspolitischer Sicht falsch.

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Der Gesetzentwurf zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes wird voraussichtlich am 22. März in den Bundesrat eingebracht. SPD und Grüne hatten das umstrittene Betreuungsgeld im Bundesrat im November nicht stoppen können, Bundespräsident Joachim Gauck hat das Gesetz unterzeichnet.

Nach dem Regierungswechsel in Niedersachsen verfügen die von SPD und Grünen regierten Länder im Bundesrat wieder über eine Mehrheit. Selbst wenn der Bundesrat mit rot-grüner Mehrheit die Gesetzesinitiative zur Aussetzung des Betreuungsgeldes auf den Weg bringt, wird diese jedoch vom Bundestag blockiert. Dort haben Union und FDP die Mehrheit. dpa

(12.03.2013)

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Gassenreh, Jakob
11 Jahre zuvor

Die bescheidene Anerkennung der Leistung für Erziehung und basale kognitive Entwicklung durch das Betreuungsgeld ist sehr zu begrüßen und das Bestreben zu seiner Wiederabschaffung zeugt von einer Unkenntnis wissenschaftlicher Erkenntnisse bezüglich frühkindlicher Basalerziehung. Denn so toll sind Krippen für 0 – 3jährige Kleinstkinder nicht, für die seltsamerweise linke und gewerkschaftsnahe Parteien als auch Wirtschaftslobbyisten (Arbeitgeberpräsident HUNDT; Präsident von Gesamtmetall DULGER) wie wild trommeln: „Befreit die Mütter von ihren Kindern und fesselt sie an die Maschinen“
Nicht nur die Familie, sondern vorallem die Schwächsten, die Kinder, werden möglicherweise ernste Probleme bekommen und damit die Zukunft unseres Volkes.
Ausgerechnet diejenige Partei, die sich für die Schwachen einsetzen will, argumentiert reflexhaft gegen das Betreuungsgeld und trifft damit die Schwächsten der Gesellschaft.
Die Krippe scheint eine Einrichtung zum Wohlergehen von Erwachsenen zu sein, denn ein bezüglich der sehr frühen Krippenaufbewahrung nicht ausreichend beachtetes Problem (neben zu erwartender erhöhter Stresshormonausschüttung infolge „learned helpnessless“ und Wachstumshormonmangel infolge reduziertem Langsamen-Wellen-Schlaf in der Krippe) ist die mögliche Störung bzw. Verzögerung der frühkindlichen Sprachentwicklung zu befürchten. Ein wichtiger Unterschied zwischen Tier und Mensch ist die Sprache auch als Basis des Denkens. Mangelnde primäre (besonders 0 – 1,5 Jahre) frühkindliche Sprachentwicklung hat oft die Folge von Lese- und Rechtschreibstörungen und letztlich ungünstiger kognitiver Entwicklung.
Dadurch ist zu befürchten, dass der wichtigste Schatz, den Deutschland besitzt, nur ungenügend sprachlich und kognitiv entwickelt vorliegen wird. (Siehe Ärztereport der Barmer Ersatzkasse vom Januar 2012 mit bereits jetzt schon ca. 40% sprachgestörten Kindern im Alter von 5 – 6 Jahren (Gründe: Zunahme Tagesmütter: 2006 ca. 14%, bereits 2010: 23%;; enorme Lärmpegel in Kitas); logopädische Behandlungskosten etwa 1 Milliarde Euro).
Warum heißt es Muttersprache und nicht Vatersprache?
Bereits ab der 20. Gestationswoche hört der Foet im Mutterleib flüssigkeitsangekoppelt die Mutterstimme und ist nach der Geburt massiv darauf fixiert, sodass eine längere (max. bis zu 3 Jahren) dyadenspezifische Beziehung zwischen diesen beiden Personen notwendig ist, zumal in diesem Zeitraum zumindest zwei kürzere Phasen besonders begierigem Sprechlernen des Kleinkindes individuell verschieden auftreten (siehe Buch: „Vergewaltigung der menschlichen Identität. Über die Irrtümer der Gender-Ideologie, 3. Auflage, Logos-Verlag, Ansbach, 2013)