Schulsozialarbeit: Städte fordern vom Bund Finanzierung über 2013 hinaus

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BERLIN. Die Verlängerung eines verfassungsrechtlich bedenklichen Kompromisses fordert der Deutsche Städte und Gemeindebund von der Bundesregierung: Bis Ende 2013 stellt der Bund im Rahmen des Bildungspakets für benachteiligte Kinder 400 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit bereit. Das widerspricht eigentlich der Kulturhoheit der Länder.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat an die Bundesregierung appelliert, die Ende des Jahres auslaufende Förderung für Schulsozialarbeit im Hartz-IV-Bildungspaket fortzuführen. Die Kinder bedürftiger Familien würden von Schulsozialarbeitern in den Schulen viel effektiver gefördert als dies die Jobcenter der Arbeitsagenturen könnten, sagte Geschäftsführer Gerd Landsberg in einer Mitteilung.

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Das Bildungspaket soll auch Kindern von Hartz-IV-Empfängern die Teilhabe am Schulleben ermöglichen. Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

Zwei Jahre nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets für benachteiligte Kinder und Jugendliche zog Landsberg eine positive Bilanz. «Die Leistungen werden immer stärker nachgefragt.» Zwischenzeitlich würden sie von etwa 60 bis 70 Prozent der Anspruchsberechtigten angenommen. Landsberg: «Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Chancengerechtigkeit für diese Kinder und Jugendlichen.»

Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes für bedürftige Kinder war zum 1. April 2011 infolge eines Verfassungsurteils in Kraft getreten. Rund 2,5 Millionen Kinder von Langzeitarbeitslosen, Wohngeldempfängern und anderen bedürftigen Familien können von einem subventioniertem Mittagessen in Kitas und Schulen profitieren und Zuschüsse zu Klassenfahrten erhalten. Ebenso gibt es einen monatlichen Zuschuss von 10 Euro für die Beiträge von Sportvereinen oder Musikschulen.

Der DStGB fordert von der Bundesregierung, die im Rahmen des Bildungspakets bis Ende des Jahres befristet vorgesehenen zusätzlichen Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro jährlich für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Horten und für den Ausbau der Schulsozialarbeit zu verstetigen.

Die dauerhafte Finanzierung von Schulsozialarbeit durch den Bund wirft wegen der Länderkulturhoheit verfassungsrechtliche Fragen auf. Die bis Ende 2013 befristeten Sozialarbeiter-Zuschüsse waren Bestandteil eines Kompromisses im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. (dpa)

(29.03.2013)

Informationen zum Bildungspaket (Bundesarbeitsministerium)

zum Bericht: Bildungspaket: Wie sinnvoll ist private Nachhilfe auf Staatskosten?

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