Ein Jahr Anerkennungsgesetz: Mittel gegen Fachkräftemangel

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BERLIN. 300.000 zusätzliche Fachkräfte hatte die Koalition vor einem Jahr bei der Verabschiedung des Anerkennungsgesetzes für ausländische Berufsabschlüsse im Bundestag in Aussicht gestellt. Im ersten Jahr des Gesetzes gab es über 300.000 Klicks auf den Internet-Info-Seiten, etwa 30.000 Anträge und einige Tausend Anerkennungen. Wirtschaft und Regierung sprechen von einem großen Erfolg. Allerdings fehlt es häufig noch an entsprechenden Landesregelungen.

Wer ist betroffen?

Von 3 Millionen berufstätigen Migranten in Deutschland haben schätzungsweise rund 300 000 einen qualifizierten Berufsabschluss, den sie in ihrem Heimatland erworben haben. Auch früher schon konnten sie einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss stellen. Das Gesetz sichert ihnen jedoch einen Rechtsanspruch auf ein solches Prüfverfahren zu. Einen Antrag auf Anerkennung kann man allerdings auch vom Ausland aus stellen.

Um welche Berufe geht es?

Es gibt in Deutschland zulassungsfreie Berufe – aber auch viele reglementierte, bei denen eine qualifizierte Ausbildung und eine Prüfung durch die Kammer oder ein staatliches Prüfungsamt verlangt werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen bundesrechtlich geregelten Berufen (alle 350 Ausbildungsberufe, Handwerks-Meister, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Hebammen, Fahrlehrer) und den landesgesetzlich geregelten Berufen (Erzieher, Lehrer, Architekt, Ingenieur).

Was regelt das Anerkennungsgesetz?

Das vor einem Jahr verabschiedete Gesetz gilt nur für Berufe im Regelungsbereich des Bundes. Die Länder müssen für ihre Berufe eigene Gesetze erlassen. Hamburg, das Saarland, Niedersachsen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits ein Landesgesetz. In Bayern und Nordrhein-Westfalen werden Entwürfe im Landtag beraten. Aus Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein liegen den Angaben zufolge Regierungsentwürfe vor.

Wer ist für die Anerkennung zuständig?

Bei fast allen Ausbildungsberufen im Handwerk, Industrie und Handel prüfen die Kammern die Gleichwertigkeit. Für Industrie, Handel und Versicherungen gibt es eine Zentralstelle in Nürnberg (IHK FOSA). Je nach Fall schwanken die Gebühren zwischen 100 und 600 Euro. Bei FOSA kostet ein Verfahren im Schnitt 420 Euro.

Wie findet sich ein Bewerber zurecht?

Das Bundesbildungsministerium und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) haben ein Anerkennungsportal eingerichtet (www.anerkennung-in-deutschland.de), das Interessierte zur richtigen Stelle leiten soll.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Neben den üblichen Personaldokumenten der im Ausland erworbene Berufsabschluss, tabellarische Übersichten in deutscher Sprache über Ausbildungsgänge, Berufstätigkeiten und Fortbildungen – und bei Nicht-EU-Bürgern ein Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will.

Ist die Anerkennung gleichzeitig auch eine Aufenthaltsgenehmigung?

Nein, aber der Gleichwertigkeitsnachweis kann künftig bei Nicht-EU-Bürgern ein Kriterium für die Zuwanderungserlaubnis sein. KARL-HEINZ REITH, dpa

(6.4.2013)

Das Anerkennungsgesetz soll mehr Fachkräfte für die deutsche Wirtschaft bringen. Foto: fdecomite / Flickr (CC BY 2.0)
Das Anerkennungsgesetz soll mehr Fachkräfte für die deutsche Wirtschaft bringen. Foto: fdecomite / Flickr (CC BY 2.0)
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