Für Hochschulen oder auch für Schulen? Parteien streiten über Bundesgelder

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BERLIN. Die große Koalition von Union und SPD hat Bund und Ländern eine Kooperation im Bildungswesen 2006 via Grundgesetz verboten. Von Anfang an war das umstritten. Jetzt streiten die Parteien darüber, ob zukünftig Mittel des Bundes nur an die Hochschulen fließen sollen oder auch an die Schulen.

Das mit der Föderalismusreform 2006 ins Grundgesetz aufgenommene Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung soll wieder gelockert werden. Darin sind sich alle Fraktionen im Bundestag inzwischen einig. Strittig ist jedoch, ob es nach der Bundestagswahl nur zu einer kleinen Lösung für die Hochschulen kommt – oder zu einer großen Reform mit einem neuen Bund/Länder-Programm auch zum Ausbau weiterer Ganztagsschulen.

Die SPD lehnte den Vorschlag von Unionsfraktionschef Volker Kauder ab, das Kooperationsverbot lediglich für die Hochschulen aufzuheben. «Volker Kauders Vorschlag geht in die völlig falsche Richtung», sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann dem Berliner «Tagesspiegel am Sonntag». Kauder hatte am Samstag gefordert, im Zentrum einer neuen Föderalismusreform solle die Aufhebung des Kooperationsverbotes für die Hochschulen stehen. Wenn der Bund die Hochschulen unterstütze, könnten sich die Länder stärker auf die Schulen konzentrieren.

«Der Union geht es offensichtlich nur um die Förderung von Eliten», sagte Oppermann. Niemand verstehe, dass Bund und Länder in der Bildung immer noch nicht zusammenarbeiten dürften. Das Kooperationsverbot müsse komplett abgeschafft werden, verlangte der SPD-Politiker. Kauders Vorschlag verhindere dringend notwendige Programme für Ganztagsschulen und gegen Schulabbruch.

CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Kretschmer sagte, bei 2,5 Millionen Studenten in Deutschland könne nicht von «Elitenförderung» gesprochen werden. «Die breite Masse unserer jungen Menschen in Deutschland soll eine qualitativ hochwertige Hochschulausbildung erhalten. Dafür steht die Union mit ihrem Vorschlag», sagte Kretschmer. Der Vorschlag der SPD solle dagegen Finanztransfers ohne Kontrolle und inhaltliche Mitbestimmung des Bundes ermöglichen. Zudem könnten sich auch die Länder nicht auf eine Aufhebung des Kooperationsverbotes für die Schulen verständigen.

Auch der FDP-Bildungspolitiker Patrick Meinhardt unterstützte Kauders Vorschlag. Es gebe das «klare Signal des Bundes, dass wir gerne mir den Ländern zusammen eine neue Bildungsvereinbarung schließen». Wenn den Hochschulen wirklich geholfen werden solle, könne die Grundgesetzänderung möglichst noch im Juni verabschiedet werden. Für eine weitergehende Grundgesetzänderung sehe er keinerlei Notwendigkeit, sagte Meinhardt.

SPD, Grüne und Linke fordern die Aufhebung des Kooperationsverbotes auch für die Schule, unter anderem zum Ausbau von Ganztagsschulen und Einführung der Inklusion, des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Kindern. Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der nur die dauerhafte Förderung des Bundes bei außergewöhnlichen Kooperationsprojekten von Universitäten und Spitzen-Forschungsinstituten vorsah, hat im Bundesrat keine Mehrheit bekommen. Für eine Grundgesetzänderung ist sowohl im Bundestag wie im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. dpa

(19.5.2013)

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