Urteil: 13-Jähriger erhält 5.000 Euro Schmerzensgeld wegen Internetmobbing

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BONN. Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass Schüler, die einen Rap-Song mit demütigendem Inhalt über einen Mitschüler ins Internet stellen, zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet werden können (Aktenzeichen 9 O 433/12). Das berichtet die Rechtsexperten des ARAG-Konzerns.

Im  Streitfall hatten zwei 13-jährige Schüler ein Video gedreht und es im Mai 2010 auf der Internetplattform Youtube eingestellt. In dem Video wird ein gleichaltriger farbiger Mitschüler und dessen aus Afrika stammende Familie vor allem rassistisch und sexistisch aufs Übelste verunglimpft. Als das Mobbingopfer von Klassenkameraden und Fußballfreunden darauf angesprochen wurde, erstattete die Familie Anzeige. Vier Tage später wurde das Video wieder aus dem Netz genommen.

Kollegen zu Unrecht beschuldigt: Einer Lehrerin, die eine Vergewaltigung in der Schule erfunden haben soll, droht jetzt Gefängnis. Foto: Florentine / pixelio.de
Internetmobbing ist in diesem Fall richtig teuer geworden. Foto: Florentine / pixelio.de

Die betroffene Familie forderte von den Schülern vor dem Landgericht Bonn die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Zahlung von 14.000 Euro Schmerzensgeld. Bei der Verhandlung griffen beide Parteien den Vorschlag des Gerichts zu einer gütlichen Einigung auf. Laut des geschlossenen Vergleichs erhält die Familie danach insgesamt 5.000 Euro Schmerzensgeld von den beiden verklagten Jugendlichen. Zudem wurde eine Unterlassungsvereinbarung geschlossen.

(12.6.2013)

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